Anmeldung zum LzO-Kinonachmittag Hiermit melde(n) ich/wir meine/unsere Tochter bzw. meinen/unseren Sohn verbindlich zum LzOKinonachmittag am 17. März 2016 in der Schauburg Cineworld Vechta an. Name: Geb.datum: Anschrift: Telefon: ggf. Mobiltel. : Namen der Eltern: Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 7,00 p.P. (Teilnehmer ohne KNAX-Konto bzw. LzO GiroStart zahlen EUR 10,00 p.P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind der Eintritt in die Schauburg Cineworld Vechta sowie eine Portion Popcorn und ein kleiner Softdrink. Die erforderliche 3D-Brille kann mitgebracht oder für EUR 2,00 im Kino erworben werden. Mit den umseitigen Bedingungen zur Fahrt erklären wir uns einverstanden. oder -Kunde: Ja, Kontonummer: ___________________________ Nein Treffpunkt: Wir treffen uns ab 16:00 Uhr direkt bei der Schauburg Cineworld Vechta. Der Film beginnt um 16:30 Uhr. Voraussichtliches Ende: Um ca. 18:10 Uhr ist die Vorstellung zu Ende. Sonstige Hinweise: ___________________________ ______________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Anmeldung und Betrag erhalten: ____________________________________ Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in Kunde Nicht-Kunde 7,00 Euro 10,00 Euro HK 9063292016 0730100 0730200 0730300 0730400 0730500 0730600 OE Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern) zur Teilnahme am Kinonachmittag der Landessparkasse zu Oldenburg am 17.03.2016 in der Schauburg Cineworld Vechta. Beschreibung der Veranstaltung: Die LzO Vechta veranstaltet zusammen mit der Schauburg Cineworld Vechta einen Kinonachmittag und zeigt den Zeichentrickfilm „Kung Fu Panda 3“ in 3D. Die Vorstellung beginnt um 16:30 Uhr. Konzept der Aufsicht: Die Teilnehmer werden sich die gesamte Zeit in Begleitung erwachsener Mitarbeiter der Landessparkasse zu Oldenburg befinden. Wir gehen davon aus, dass sich die Teilnehmer den Anweisungen der Betreuer bzw. des Personals der Einrichtung oder Betreiber entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her geeignet, die Veranstaltung zu besuchen und die Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Betreibers bzw. Veranstalters zu nutzen - eine über die oben dargestellte Betreuung hinausgehende besondere Beaufsichtigung ist nicht erforderlich. Abweichungen hiervon sind umseitig vermerkt. Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/ Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,- und für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,- abgeschlossen. Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu EUR 105.000,-. Wir/Ich sind/bin über die Veranstaltung informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Sofern die Anmeldung nur von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wird, so versichere ich, dass die Anmeldung zur Veranstaltung und Zustimmung zu den o.g. Bedingungen auch mit ausdrücklicher Einwilligung des ggf. zweiten Erziehungsberechtigten erfolgt.
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