Anmeldebogen - Landessparkasse zu Oldenburg

Anmeldung zum LzO-Kinonachmittag
Hiermit melde(n) ich/wir meine/unsere Tochter bzw. meinen/unseren Sohn verbindlich zum LzOKinonachmittag am 17. März 2016 in der Schauburg Cineworld Vechta an.
Name:
Geb.datum:
Anschrift:
Telefon:
ggf. Mobiltel. :
Namen der Eltern:
Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 7,00 p.P. (Teilnehmer ohne KNAX-Konto bzw. LzO GiroStart zahlen
EUR 10,00 p.P.) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind der Eintritt in die Schauburg
Cineworld Vechta sowie eine Portion Popcorn und ein kleiner Softdrink. Die erforderliche 3D-Brille kann
mitgebracht oder für EUR 2,00 im Kino erworben werden. Mit den umseitigen Bedingungen zur Fahrt
erklären wir uns einverstanden.
oder
-Kunde:
Ja, Kontonummer: ___________________________
Nein
Treffpunkt:
Wir treffen uns ab 16:00 Uhr direkt bei der Schauburg Cineworld Vechta. Der Film beginnt um 16:30 Uhr.
Voraussichtliches Ende:
Um ca. 18:10 Uhr ist die Vorstellung zu Ende.
Sonstige Hinweise:
___________________________
______________________________________
Ort, Datum
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Anmeldung und Betrag erhalten:
____________________________________
Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in
Kunde
Nicht-Kunde
7,00 Euro
10,00 Euro
HK 9063292016
0730100
0730200
0730300
0730400
0730500
0730600
OE
Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung
der/des Erziehungsberechtigten
(gemeinsame Erklärung beider Eltern)
zur Teilnahme am Kinonachmittag der Landessparkasse zu Oldenburg am
17.03.2016 in der Schauburg Cineworld Vechta.
Beschreibung der Veranstaltung:
Die LzO Vechta veranstaltet zusammen mit der Schauburg Cineworld Vechta einen
Kinonachmittag und zeigt den Zeichentrickfilm „Kung Fu Panda 3“ in 3D. Die
Vorstellung beginnt um 16:30 Uhr.
Konzept der Aufsicht:
Die Teilnehmer werden sich die gesamte Zeit in Begleitung erwachsener Mitarbeiter
der Landessparkasse zu Oldenburg befinden.
Wir gehen davon aus, dass sich die Teilnehmer den Anweisungen der Betreuer bzw.
des Personals der Einrichtung oder Betreiber entsprechend verhalten. Andernfalls
wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her geeignet, die Veranstaltung
zu besuchen und die Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Betreibers bzw.
Veranstalters zu nutzen - eine über die oben dargestellte Betreuung hinausgehende
besondere Beaufsichtigung ist nicht erforderlich. Abweichungen hiervon sind
umseitig vermerkt.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen
Landesbrandkasse Oldenburg eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für
Personen-/ Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,- und für
Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,- abgeschlossen. Ferner besteht eine
Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu
EUR 105.000,-.
Wir/Ich sind/bin über die Veranstaltung informiert worden und erteile(n) den
Mitarbeitern der Landessparkasse zu Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem
Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Rechtsgeschäfte
abzuschließen und abzuwickeln.
Sofern die Anmeldung nur von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wird,
so versichere ich, dass die Anmeldung zur Veranstaltung und Zustimmung zu den
o.g. Bedingungen auch mit ausdrücklicher Einwilligung des ggf. zweiten
Erziehungsberechtigten erfolgt.