Pressemeldung zur 30er-Zone

Frankfurt am Main, 17. März 2016
Neue Tempo-30-Regelung
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AvD fordert, dass Tempo-30- Zonen auf innerstädtischen Hauptstraßen kein Selbstläufer werden
dürfen
Tempo 30 dort, wo es Mensch und Umwelt nützt
Die Akzeptanz muss gewährleistet sein
Die von der Bundesregierung geplante vereinfachte Einrichtung von Tempo-30 auf Hauptstraßen
im Umfeld von sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen ist nach
Ansicht des Automobilclub von Deutschland (AvD) zwar ein guter Ansatz zur
Verkehrssicherheit, aber ohne Nachbesserung im Änderungsentwurf des Gesetzes nicht
zielführend und im Einzelfall möglicherweise sogar schädlich. Deshalb nimmt der AvD dazu
auch in der Anhörung wie folgt Stellung:
Sechs Standpunkte des AvD:
- Der AvD fordert achtsamen Umgang bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf innerstädtischen
Hauptstraßen.
- Bei großflächiger Ausdehnung von Tempo-30-Zonen auf innerstädtischen Hauptstraßen drohen
erhöhte Schadstoff-Emissionen.
- Bei Unterbrechung von Tempo-30-Zonen durch Ampeln und Stoppstellen sind teure Straßenschäden
im städtischen Versorgungs- und Wegenetz möglich - und damit nicht kalkulierbare Kosten für die
Steuerzahler.
- Eine vom AvD durchgeführte Umfrage belegt das Interesse am Erhalt der bisherigen Regelung.
- Der AvD fordert, Tempobeschränkungen auch auf das zeitlich notwendige und mögliche Maß zu
begrenzen: beispielsweise keine 24-Stunden-Geltung von Tempo-30 vor Schulen, deren Kernzeiten
am Vormittag liegen etc.
- Die vereinfachte Einrichtung von Tempo-30-Zonen sollte von baulichen Maßnahmen flankiert sein –
etwa durch direkte Zuwege zu den schützenswerten Einrichtungen, farbigen Fahrbahnbelag mit und
ohne Markierungen. Mit einzubeziehen sind hier auch Fahrradwege, um eine höhere Sensibilisierung
für die erforderliche Verkehrsberuhigung auch bei den Fahrradfahrern zu erreichen.
1. Keine Mogelpackung: Sicherheit steht drauf – Tempolimit ist drin
Die angestrebte größere Entscheidungsfreiheit für Tempo-30 auch auf Hauptstraßen darf nicht zu einer
generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften führen: Das
schadet Umwelt und Gesellschaft.
2. Unterbrochene Temporeduzierungen können Emissionen erhöhen und Anwohner
benachteiligen
Denn der Kohlenstoff-Ausstoß (CO) von Kraftfahrzeugen kann bei einer Geschwindigkeitsreduzierung
von 50 auf 30 km/h um 90 Prozent zunehmen, der Kohlenwasserstoff-Ausstoß (HC) sogar um 70 Prozent, wenn in den Bereichen angehalten und wieder angefahren werden muss! Lediglich die StickoxidEmission vermindert sich um vier bis fünf Prozent. Nach einer Studie des Automobilclubs der Schweiz
(ACS) und der schweizerischen Umweltanstalt (BUWAL) erzeugen Automobile entgegen der
landläufigen Meinung bei niedrigem Tempo aufgrund des schlechten Motorwirkungsgrades ein
Vielfaches an schädlichen Abgasen. Eine erhöhte Verweilzeit des einzelnen Fahrzeuges mit laufendem
Motor auf der Straße lässt eine spürbar höhere Verkehrsdichte befürchten. Dies geht dann gleich
zweifach zu Lasten der an den zu regulierenden Hauptstraßen wohnenden Bürger.
3. AvD befürchtet Straßenschäden durch Lkw – schlechte Straßen werden noch schlechter
Wenig bekannt ist die Tatsache, dass die Schäden durch schwere LKW bei Geschwindigkeiten bis 30
km/h besonders hoch sind. Das heißt, Straßenunterbau, Versorgungsleitungen und Kanalisation werden durch das sog. „Rutting“ beim Anfahren und Bremsen bis zu einer Tiefe von 12 Metern stark
belastet – eine Vielzahl von Wasserrohrbrüchen an Durchgangsstraßen und Kreuzungen geht auf das
Konto langsamer Schwerfahrzeuge. Bereits jetzt werden die städtischen Straßen augenscheinlich nur
mit Flickwerk instandgehalten. Weitere Schäden belasten die Steuerzahler in nicht kalkulierbarem
Ausmaß.
4. Umfrage des AvD belegt Mehrheit für bestehende Lösung
Im Rahmen einer aktuellen Umfrage des AvD sprachen sich 67,3 % der über 1.800 Befragten für ein
Beibehalten der bisherigen Lösung aus, welche die Einrichtung von Tempo-30-Zonen zulässt, aber
dafür stets eine Begründung fordert. 24,5 % stimmten für die Möglichkeit, Tempo-30 präventiv auch auf
innerörtlichen Hauptstraßen anzuordnen und nur 8,1 % sind für eine flächendeckende Einführung von
Tempo-30 innerorts.
5. Tempo-30-Schilder bei nachgewiesener Gefahr sinnvoll – aber mit Augenmerk
Der AvD appelliert an die Straßenverkehrsbehörden, zusammen mit Eltern und Anwohnern durch
Ortsbegehungen festzustellen, welche Gefährdungen konkret vorhanden sind, bevor Verkehrsschilder
aufgestellt werden. Tempo-30 sollte dabei grundsätzlich, z. B. vor Schulen, deren Kernzeiten am
Vormittag liegen, zeitlich begrenzt sein. 24-Stunden-Geltung ohne Nachweis der dafür besonderen
Erforderlichkeit ist nicht zielführend und deshalb nicht zu empfehlen.
6. Sicherheit auch durch bauliche Maßnahmen – sonst nur trügerische Sicherheit
Außerdem fordert der AvD, Tempo-30 auf Hauptstraßen im Einzelfall mit baulichen Maßnahmen zu
flankieren: beispielsweise durch farbigen Straßenbelag, deutliche Markierungen, Beleuchtung an
Überwegen und gut sichtbare Zuwege vor Kitas, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Nur
so wird die beabsichtigte Sicherheit erreicht.
Fazit: Ganzheitliche Mobilität braucht noch mehr gegenseitige Rücksichtnahme
Dazu gehört in erster Linie die Akzeptanz der angeordneten Verkehrsregelung. Deshalb befürwortet der
AvD Geschwindigkeitsanpassungen weiterhin nur dort, wo es wirklich nötig und einsehbar ist!
Denn bei sinnvollem Einsatz des Tempo-30-Limits ist nach allgemeinen Erfahrungen auch die
Akzeptanz durch die Autofahrer größer.
Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub
hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für
Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,5 Millionen Mitgliedern
und Kunden in allen Bereichen der Mobilität. Der AvD – Pannenhilfe überall!
Für Rückfragen steht Ihnen die AvD Presseabteilung unter der Telefonnummer 069-6606-368 zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. – AvD –
– Unternehmenskommunikation / Presse –
Lyoner Str. 16
60528 Frankfurt am Main