2016-03-18T17:30 im Vereinsheim

Schachfreunde 1974 Heinsberg e.V.
Carl-Diem-Str. 6, 52525 Heinsberg
E-Mail: [email protected]
Internetseiten: http://www.schachfreunde-heinsberg.de/
Jugendwart
Wolfgang de Cauter
Vowinkelstr. 12, 40878 Ratingen
Mobil: 0 171 7621420
Fon: 0 2102 2044862
Fax: 0 3212 1149762 (Umleitung auf E-Mail-Eingang)
E-Mail: [email protected]
An alle Vereinsmitglieder, speziell aber aus dem Jugendbereich
Ratingen, 2016-02-21
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,
hiermit möchte ich euch recht herzlich zur Jugendversammlung der Schachfreunde 1974 Heinsberg e.V.
einladen!
Alle Vereinsmitglieder, die nicht zum Jugendbereich gehören, sind als Gäste ebenfalls herzlich
willkommen, denn Rederecht haben alle Mitglieder!
Einladung zur Jugendversammlung
Termin:
Freitag, 18. März 2016, um 17:30 Uhr (bis ca. 19:00 Uhr – Training vorher ab 16:00 Uhr ist möglich)
Ort:
Vereinsheim im Gebäudekomplex der Festhalle Oberbruch, Carl-Diem-Str. 6, 52525 Heinsberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenden und Stimmberechtigten, Formales
[Seid ihr alle da?]
2. Wahl eines Protokollführers
3. Berichte der Jugendausschussmitglieder und anschließende Diskussion
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastungen
[Dies bedeutet in etwa, dass ihr den gewählten Vertretern für ihre zurückliegende Tätigkeit
(insbesondere in finanzieller Hinsicht) nichts mehr zur Last legt, soweit es erkennbar ist.
Verwechselt das bitte nicht mit „Entlassung“!]
6. Anträge
7. Wahlen, mindestens die
des Jugendwarts (für zwei Jahre; wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist),
des Jugendsprechers (für ein Jahr; wählbar ist, wer mindestens 12 Jahre alt ist),
des Jugendkassenwarts (für ein Jahr; wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist),
des 2. Jugendwarts (für ein Jahr; wählbar ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist),
des 2. Jugendsprechers (für ein Jahr; wählbar ist, wer mindestens 12 Jahre alt ist),
zweier Jugendkassenprüfer (für mindestens ein Jahr; wählbar ist, wer mindestens 14 Jahre alt ist)
8. Ehrungen
9. weitere Anträge
10. Verschiedenes
[Das schreibe ich auf jede Tagesordnung, ich könnte ja etwas vergessen haben. Hierunter fallen auch
solche allgemeine Anregungen, für die kein Antrag nötig ist, sowie Diskussionen.]
Anmerkung zum Wahlrecht (genau beschrieben ist das in der Satzung und in der Jugendordnung):
Wählen darf, wer mindestens 7 Jahre alt ist und dem Jugendbereich angehört. Das nennt man das „aktive
Wahlrecht“. Ab welchem Alter man für eine bestimmte Aufgabe gewählt werden kann, habe ich jeweils oben
angegeben. Das Recht, gewählt zu werden, ist das sogenannte „passive Wahlrecht“.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang de Cauter
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(Vereinskasse, also auch für Beiträge)
(Vereinskasse, also auch für Beiträge)
(Jugendkasse, also nicht für Beiträge, aber gerne für Spenden)