Stellungnahme zur Medienanfrage zentralplus am 17.03.2016 Zum Thema SSBL, die aufgrund des Mangels an Fachkräften Quereinsteiger einstellt. Siehe: http://www.zentralplus.ch/de/news/aktuell/5193202/Stiftung-f%C3%BCr-SchwerbehinderteLuzern-baut-aus.htm Guten Tag Frau Zimmermann Gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage Stellung. QuereinsteigerInnen die Möglichkeit zu einem Einblick in die Arbeit in der Pflege und Betreuung zu geben ist eine guter Anfang, dem Fachpersonalmangel zu begegnen. Zudem sind Angehörige anderer Berufsgruppen oft eine Bereicherung in der Begleitung kranker und behinderter Menschen. Nach einem Praktikum muss den entsprechenden Personen aber die Möglichkeit gegeben werden, eine Ausbildung mit einem eidgenössisch anerkannten Abschluss (mindestens eine Ausbildung zur Assistentin Gesundheit und Soziales, je nach Möglichkeiten auch höher) zu ermöglichen. In der Zentralschweiz herrscht kein Mangel an Personal in der Pflege und Betreuung ohne Berufsbildung (wie z.B. PflegehelferInnen SRK oder Flüchtlinge mit einem Einführungskurs http://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/4497534/Fl%C3%BCchtlinge-pflegen-alteMenschen.htm ), sondern an Fachpersonal. Eine Studie der AMOSA (Arbeitsmarktbeobachtung der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau, Zug und Zürich) zum Gesundheitswesen 2011 zeigte auf, dass Umschulungswillige genau die gleichen Schwächen in den Potentialen aufweisen, wie sie bei den BerufsaussteigerInnen bei den Pflegeberufen bestehen. Ein Praktikum ist eine gute Möglichkeit, in der Praxis zu prüfen, ob ein Umsteigen in einen Pflege- oder Betreuungsberuf sinnvoll ist. Die Wirkung einer solchen Massnahme darf aber nicht überbewertet werden. Massnahmen zum Personalerhalt und zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes Pflege und Betreuung können bleiben weiterhin eine effektive Möglichkeit gegen den Fachpersonalmangel vorzugehen. Dazu gehören beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit verlässlichen Arbeitszeiten (in einem 24-Stundenbetrieb nicht ganz einfach) und Strategien zum Personalerhalt bei MitarbeiterInnen 50+. Eine Verminderung des Stellenschlüssels von Pflegefachpersonal und SozialpädagogInnen pro Bewohner hat auf jeden Fall eine Reduktion der Versorgungsqualität zur Folge. Für die Behindertenbetreuung braucht es eine hohe Sozialkompetenz, was Quereinsteigende oft mitbringen. Gleichzeitig erfordert die Arbeit im Behindertenbereich aber auch Wissen zum Erkennen und Umgang mit eingeschränkter Kommunikation, ungewöhnlichem Verhalten, behinderter Bewegung und Förderung in verschiedenen Lebensbereichen. Alle Mitabeitenden der SSBL setzen sich mit hohem Einsatz für eine gute Lebensqualität der behinderten BewohnerInnen ein. Über die Qualität der Behindertenbetreuung entscheiden aber am Ende die Bevölkerung und die Politik. Im Behindertenbereich (wie in der gesamten Gesundheitsversorgung) können nur diejenigen Leistungen angeboten werden, die von der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen oder über private Zuwendungen auch finanziert werden. Gerne stehe ich Ihnen am Nachmittag telefonisch für Rückfragen zur Verfügung. Freundliche Grüsse Claudia Husmann _____________________________________________________________________________________________________ SBK Sektion Zentralschweiz | Claudia Husmann, BA Pol Sc | Geschäftsstellenleitung | Denkmalstrasse 1 | 6006 Luzern | Telefon 041 310 80 55 | Web www.sbk-zentralschweiz.ch | Web SBK Schweiz www.sbk-asi.ch | www.facebook.com/sbk.asi
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