Infoblatt Haaranalyse

Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, Abteilung für Forensische Medizin und Verkehrsmedizin
Infoblatt Haarabnahme für Abstinenzkontrollen im IRM Basel
Zielpublikum
Ihnen wurde der Führerausweis durch das Amt für Administrativmassnahmen der Kantonspolizei
Basel-Stadt (AMA) bzw. vom Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft (AM)
entzogen. Sie müssen mit einer Haaranalyse nachweisen, dass Sie keine Drogen und/oder keinen
Alkohol und/oder keine Medikamente konsumieren (Drogen- und/oder Alkohol- und/oder
Medikamentenabstinenz).
Für die Haarabnahme- und -untersuchung müssen folgende Punkte erfüllt sein:
• Sie können eine ausreichend lange Abstinenz nachweisen (in der Regel 6 Monate).
• Ihre Kopfhaare* sind mindestens 5 cm lang und nicht haarkosmetisch behandelt (kein Färben, kein
Tönen, kein Bleichen, keine Dauerwelle, kein Strecken, keine Verwendung von Haarwasser).
*Ersatzweise können auch Brust- oder Beinhaare untersucht werden.
Haarabnahme im Institut für Rechtsmedizin Basel
Haarproben für verkehrsmedizinische Untersuchungen (Haaranalyse auf Drogen, Medikamente
und/oder das Alkoholabbauprodukt EtG) werden zu folgenden Zeiten abgenommen:
• Dienstag
08.30 – 11.00 Uhr
• Dienstag
15.00 – 16.30 Uhr
• Mittwoch
15.00 – 16.30 Uhr
Es werden keine persönlichen Termine mehr vergeben. Sie müssen sich vor der Abnahme der
Haarprobe mit einem gültigen Ausweisdokument (ID-Karte, Reisepass, Ausländerausweis) ausweisen
können. Ohne die Vorlage eines Ausweisdokumentes wird keine Haarabnahme durchgeführt.
Verfügung der Kantonspolizei Basel-Stadt / Polizei Basel-Landschaft
Ihnen wurde vom Amt für Administrativmassnahmen der Kantonspolizei Basel-Stadt (AMA) bzw. vom
Administrativmassnahmendienst der Polizei Basel-Landschaft eine Verfügung zugestellt. In dieser ist
aufgeführt, welche Massnahmen sie treffen müssen, um den Führerausweis wieder zu bekommen
(sog. Wiederzulassungsvoraussetzungen). Diese Verfügung muss zur Haarabnahme mitgebracht
werden. Ohne die Vorlage dieser Verfügung wird keine Haarabnahme durchgeführt.
Kosten
Die Kosten für die Untersuchung sind bei der Abnahme der Haarprobe bar zu bezahlen. Ohne
Bezahlung erfolgt keine Haarabnahme. Ratenzahlungen und Rechnungsstellung mit Überweisung
bzw. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.
Ab 01.04.2015 gelten gestützt auf die neue Gebührenordnung des IRM Basel folgende Tarife:
• Haaranalyse 1 Substanzgruppe (Drogen oder Alkohol oder Medikamente): 650 CHF
• Haaranalyse 2 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol oder Drogen und Medikamente oder Alkohol
und Medikamente): 900 CHF
• Haaranalyse 3 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol und Medikamente): 1200 CHF
Ablauf
Sie können zu den oben genannten Zeiten ohne vorherige Terminabsprache in das Institut für
Rechtsmedizin (IRM Basel) zur Haarabnahme kommen. Die Haarprobe wird im IRM Basel chemischtoxikologisch untersucht (sog. Haaranalyse). Diese Untersuchung kann mehrere Wochen dauern. Der
Bericht über die Untersuchung wird Ihnen per Post zugestellt. Teilen Sie uns daher bei der
Haarabnahme Ihre aktuelle Postanschrift mit. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Persönliche Checkliste „Habe ich alles dabei?“:
[] Verfügung der Polizei
[]Ausweis
[]Bargeld in ausreichender Menge