Parkguide :bettembourg: Interview mit Gusty Graas Schöffe für Mobilität und Verkehr Herr Graas, was bedeutet Parkraummanagement genau? Einen Parkplatz in der Ortsmitte von Bettemburg während der Spitzenstunden zu finden, ist oft ein Ding der Unmöglichkeit. Der Schöffenrat wollte also den vorhandenen Parkraum genau diagnostizieren und besser organisieren, damit die Parkplätze gerechter und ausgeglichener benutzt werden können. Wir treten nun in die erste Phase ein. Gegebenenfalls werden später in den Vierteln zusätzliche Maßn ahmen ergriffen. Ab wann tritt es in Kraft? Da jetzt alle Genehmigungen vorliegen und die Bestellungen der Parkometer ebenfalls erfolgt sind, tritt das System spätestens am 1. Juli in Kraft. Unsere zuständigen Dienststellen haben in den letzten Monaten hervorragende Vorarbeit geleistet, sodass die Ausstellung der Vignetten bereits geregelt ist. Was ist das Ziel des neuen Konzepts? Bettemburg hat noch einen attraktiven Geschäftskern. So genannte kleine Einkäufe werden jedoch oft nicht in unserer Ortschaft getätigt, weil die Suche nach einem freien Parkplatz zu aufwendig ist. Zudem haben wir festgestellt, dass viele Langzeitparker im Ortskern ihren Wagen abstellen, obwohl tagsü ber vor allem im Bereich der Sporthalle noch genügend Parkraum 2 zur Verfügung steht. Natürlich muss sich auch ein Mentalitätswandel einstellen: die Zeiten sind vorbei, wo das Auto absolute Priorität hat. Die urbanistische Gestaltung der Ortsmitte darf nicht mehr ausschließlich dem motorisierten Verkehr Rechnung tragen. Welche Verbesserungen ergeben sich konkret? Durch das Einführen des gebührenpflichtigen Parkens erhöht sich die Möglichkeit für Kurzzeitparker in der Ortsmitte bis zu zwei Stunden ihren Wagen abzustellen, um Einkäufe zu tätigen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Parkplatzsuche wird einfacher und vor allem mehr geordnet. Wie wurde das Konzept entwickelt? Wir haben das spezialisierte Luxemburger Büro „komobile“, das in Wien seine Hauptniederlassung hat, mit der Ausarbeitung des Konzepts betraut. Aufgrund der detaillierten Studie, die sowohl dem Gemeinderat als auch den Einwohnern vorgestellt worden war, sowie den Erfahrungswerten des Büros, haben wir uns für dieses Konzept entschieden. Wie kann ich mich alternativ in Bettemburg bewegen? Leider ist es aus topografischen und verkehrstechnischen Ursachen oft schwierig, sich in der Gemeinde mit dem Fahrrad fortzubewegen. Die Einführung der Tempo 30-Zone hat aber wesentliche Vorteile für den Fahrradverkehr gebracht. Zusammen mit dem Nachhaltigkeitsministerium prüfen wir zurzeit, inwiefern Radfahrer in Zukunft ebenfalls Bürgersteige benutzen können, damit wir innerhalb der Gemeinde ein zusammenhängendes Radwegenetz erstellen können. Dann erinnere ich an dieser Stelle daran, dass die Gemeinde Bettemburg im Verbund mit vielen Südgemeinden eine Bestellung für E-bikes in Auftrag gegeben hat, die im Prinzip ab diesem Herbst in Betrieb genommen werden können. Diese Entscheidung wird der Fahrradkultur in unserer Gemeinde gut tun! An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Unsere Abteilung „Mobilität“ des technischen Dienstes steht unseren Bürgern für zusätzliche Fragen zur Verfügung. Hauptansprechpartner ist Herr Robert Pater. Tel. 51 80 80 254, E-Mail: [email protected] 3 Gebührenpflichtiges Parken Wo muss ich einen Parkschein lösen? •In der orangenen Kurzparkzone* (H öchstparkdauer: 120 Minuten) Sind die zwei Stunden Parkdauer überschritten, müssen Sie Ihr Fahrzeug entfernen. Der Kauf weiterer Parkscheine ist nicht gestattet. Die Zone umfasst folgende Straßen: - Route d’Esch (vom Delfeldseck bis Jugendhaus) - Rue de la Gare -Route de Luxembourg (bis zur Rue de l’École; inklusive des Parkings neben der Dexia) -Route de Mondorf (von der Rue du Coin bis zur Krankenkasse) - Rue du Nord -Route de Peppange (Nur Parking vor dem Gebäude Nr. 1, „Schwaarzt Haus“ - Rue des Roses - Rue Vieille (von der Rue de Roses bis zur Route d’Esch) •In der blauen Anwohnerparkzone, sofern Sie kein Anwohner sind und keine Vignette besitzen.* (Höchstparkdauer: 120 Minuten) Sind die zwei Stunden Parkdauer überschritten, müssen Sie Ihr Fahrzeug entfernen. Der Kauf weiterer Parkscheine ist nicht gestattet. Sollten Sie in der orangenen oder der blauen Zone wohnen, können Sie eine kostenlose Vignette beantragen (siehe Seite 8). Mit einer Vignette können Sie in der blauen Zone kostenlos bis zu 48 Stunden parken. Nach diesem Zeitraum müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug den Stellplatz wechseln. * D etails zum Verlauf der jeweiligen Zone entnehmen Sie bitte dem Plan in der Mitte des Heftes. 4 Muss ich für Motorroller/Motorräder einen Parkschein lösen? Nein. Was kostet das Parken? Während der ersten 30 Minuten 0,10 EUR Jede weitere 6 Minuten 0,10 EUR Die Parkscheinautomaten Die Parkgebühr wird an Parkscheinautomaten entrichtet. Eine Übersicht mit allen Automaten finden Sie auf dem Plan in der Mitte des Heftes. Es ist möglich, an den Automaten mit Karte (Vpay/ Visa/Mastercard) zu zahlen. Bitte beachten Sie: - Der Automat gibt kein Rückgeld. - Eine Nutzung via Handy ist momentan nicht möglich. - Im Falle einer Störung ist der nächste Parkscheinautomat aufzusuchen. Gebührenpflichtige Zeiten: Die Parkscheinpflicht gilt montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie kostenlos parken. 5 6 Gratisparkplätze Wo kann ich kostenlos parken? Kostenfreie Parkplätze befinden sich: • Bei der Kirche in Bettemburg • Beim Sportzentrum/Schwimmbad • P&R am Bahnhof Die Höchstparkdauer auf diesen Stellplätzen beträgt 48 Stunden. Zudem können Sie auf dem Parkplatz beim Schloss (Rue du Château) eine Stunde lang kostenlos parken, um beispielsweise Erledigungen im Biergerzenter zu tätigen. Bitte weisen Sie Ihre Ankunftszeit mit einer Parkscheibe aus. Ist die Stunde überschritten, müssen Sie Ihr Fahrzeug von diesem Standort entfernen. Das Nachstellen der Parkscheibe ist nicht gestattet. Behindertenparkplätze In der ganzen Gemeinde sind Parkplätze für Menschen mit einer Behinderung ausgewiesen. Sie sind auf dem Plan in der Heftmitte rot markiert. Diese können kostenlos bis zu 48 Stunden lang genutzt werden. Dazu ist der Behindertenausweis bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. 7 Anwohnerparken Wer ist Anwohner? Jede Person, die in der gebührenpflichtigen Kurzpark- oder der Anwohnerparkzone wohnt und ins Melderegister eingeschrieben ist. Bitte beachten Sie: Einwohner aus anderen Ortsteilen der Gemeinde können keine Vignette erhalten. Wer hat Anrecht auf eine Vignette? Jeder Bürger, der in der gebührenpflichtigen Kurzpark- oder der Anwohnerparkzone wohnt und Besitzer eines in Luxemburg und auf seinen Namen angemeldeten Fahrzeugs ist. Mit dieser Vignette können Sie in der blauen Parkzone kostenlos bis zu 48 Stunden parken. Bitte platzieren Sie Ihre Vignette gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Jeder Haushalt kann maximal zwei Vignetten erhalten. Die blaue Anwohnerparkzone umfasst: - Rue Amélie - Rue Auguste Collart -Route d’Esch (von der Rue Auguste Collart bis zur Rue du Château) - Rue Paul Eyschen -Rue de l’Indépendance (inklusive des Parkings neben der Polizei) -Rue J.H. Polk (inklusive des Parkings vor dem Eingang des Parks) Was kosten die Vignetten? Erste Vignette pro Haushalt (Ein Auto pro Vignette) Kostenlos Zweite Vignette pro Haushalt (Ein Auto pro Vignette) 60,00 EUR pro Jahr Die kostenlose, erste Vignette, die Sie zum Anwohnerparken berechtigt, wird Anfang des Jahres ausgestellt. Sie ist ein Jahr lang gültig. Die zweite, kostenpflichtige Vignette wird auf Antrag ausgestellt. 8 Wie lange sind die Vignetten gültig? Die Vignetten für das Anwohnerparken sind ein Kalenderjahr lang gültig. Bei der Aufgabe oder dem Verkauf des Autos, bzw. bei einem Umzug außerhalb der Kurz- oder Anwohnerparkzonen, erfolgt eine Erstattung der überschüssig gezahlten Beträge für jeden vollen Monat. Sie können die Rückzahlung der Beiträge durch das Ausfüllen des Kündigungsformulares beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag Ihre alte Vignette bei. Dieser Antrag muss vor dem 1. November des laufenden Jahres eingereicht werden. Bei der Beantragung einer zweiten und damit kostenpflichtigen Vignette, richtet sich die Höhe der zu bezahlenden Gebühr nach der Anzahl der noch ausstehenden Monate des Jahres. Befristete Vignetten Bei einer befristeten Zurverfügungstellung eines Autos, beispielsweise weil Ihr Wagen in der Werkstatt ist, wird auf Anfrage eine kostenlose Sondervignette ausgestellt. Sie muss zusammen mit der Ursprungsvignette hinter der Windschutzscheibe befestigt werden. Sie ist nach der Ausstellung einen Monat lang gültig. Ich wohne in einer Kurzzeitparkzone – Kann ich eine Vignette für das Anwohnerparken erhalten? Anwohner, die in den orange ausgezeichneteten Bereichen der Kurzzeitparkzone wohnen, können selbstverständlich eine kostenlose Vignette für das Anwohnerparken erhalten. Allerdings ist es damit nur möglich, sein Fahrzeug in den blau markierten Bereichen der Anwohnerparkzone abzustellen. Details zu den Zonen entnehmen Sie bitte dem Plan in der Mitte des Heftes. Darf ich in der Anwohnerzone auch parken, wenn ich dort nicht wohne? Dies ist gebührenpflichtig mit der Lösung eines Parkscheins möglich. Die maximale Parkdauer beträgt dann 120 Minuten. Danach muss das Fahrzeug entfernt werden. Der Kauf weiterer Parkscheine ist nicht gestattet. Ist für Motorroller und Motorräder ebenfalls eine Vignette Pflicht? Nein. 9 Wie und wo erhalte ich meine Vignette? Alle Vignetten können im Biergerzenter beantragt und abgeholt werden. Sie können alle Anträge auch im Internet abrufen unter www.bettembourg.lu, Rubrik Formulare. Antrag auf eine Vignette für das Anwohnerparken (kostenlos) Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für die Vignette bei: •Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte) •Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein geleastes Fahrzeug •Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch) Antrag auf eine zweite Vignette für das Anwohnerparken Kosten: 60 EUR pro Jahr Die zweite Vignette ist nur erhältlich nach Vorweisen einer Zahlungsbestätigung oder gegen Barzahlung beim Gemeindeeinnehmer. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für eine zweite kostenpflichtige Vignette bei: •Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte) •Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein geleastes Fahrzeug •Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch) 10 Antrag auf eine vorübergehende Vignette Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für eine vorübergehende Vignette bei: •Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte) •Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein geleastes Fahrzeug •Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch) Wie kann ich das auf der Vignette eingetragene Kennzeichen ändern? Bitte fügen Sie Ihrem Änderungsantrag bei: •Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte) •Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein geleastes Fahrzeug •Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch) Wie kündige ich bestehende Vignetten? Wichtig: Die Erstattung der überschüssig bezahlten Gebühr für jede kostenpflichtige Vignette erfolgt vor dem 1. November des laufenden Jahres. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor diesem Stichdatum ein. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag zur Kündigung Ihrer Vignette bei: • Die betreffende Vignette •Bitte geben Sie auf dem Formular zudem unbedingt Ihre Kontonummer an, damit Ihnen entsprechende Gebühren erstattet werden können. 11 Vignette für gewerbliches Parken Für welchen Einsatzbereich kann die Vignette beantragt werden? •Für Fahrzeuge, die im Rahmen einer medizinischen Tätigkeit geparkt werden. •Für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Pflegetätigkeit oder eines Gesundheitsdienstes bei hilfsbedürftigen Menschen geparkt werden. •Für Fahrzeuge, die im Rahmen von Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten bei Kunden geparkt werden. • Für Fahrzeuge von Journalisten Wo und wie darf ich mit dieser Vignette parken? Mit dieser Vignette darf in jeder Parkzone des Stadtgebiets kostenlos bis zu 48 Stunden geparkt werden. Sie ist auf dienstliche Einsätze beschränkt. Was kostet die Vignette? Die Vignette kann für einen, drei, sechs oder zwölf Monate beantragt werden. Vignette (maximal drei Autos pro Vignette)€ 10,00 EUR pro Monat Vignette für drei Monate 30,00 EUR Vignette für sechs Monate 60,00 EUR Vignette für 12 Monate Die Vignette ist ab dem Tag der Ausstellung gültig. 12 120,00 EUR Wo erhalte ich meine Vignette? Die Vignette kann im Biergerzenter beantragt und gegen Barzahlung abgeholt werden. Sie können den Antrag auch im Internet abrufen unter www.bettembourg.lu, Rubrik Formulare. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für die Vignette bei: •Einen Beleg der arbeitgebenden Firma und entweder: •Eine Zulassungsbescheinigung für das entsprechende Fahrzeug (Graue Karte) •Einen Vertrag bei Miet- oder Leasingfahrzeugen Lieferzonen Zudem sind im Ortskern Lieferzonen ausgezeichnet. Sie dienen zwischen 8 und 16 Uhr ausschließlich Lieferanten der örtlichen Geschäfte zum kurzfristigen, kostenlosen Parken. Auf dem Plan in der Heftmitte sind die Lieferzonen lila ausgezeichnet. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Schilder. 13 Richtig parken, Tipps und Infos a)Es ist nicht erlaubt, Zufahrten zu öffentlichen und privaten Garagen und Stelllplätzen zu behindern. b)J edes abgestellte Fahrzeug darf den fließenden Verkehr nicht behindern und eine ausreichende Breite von mindestens 3,5 m muss freigehalten werden. Die Breite erlaubt ein Durchkommen von größeren Fahrzeugen, wie zum Beispiel Rettungswagen. Das Parken ist verboten: • weniger als 5 m vor einer Kreuzung •in einer Kurve, wenn die Sicht nicht in beide Richtungen auf mindestens 20 m gesichert ist (innerhalb der Ortschaft) •a uf den Zebrastreifen sowie mindestens 5 m vor und hinter diesen • 12 m vor und hinter einer Bushaltestelle Im Fokus: Parken an den Schulen Vor den Schulen herrscht morgens nicht selten ein zäher Stau, da zahlreiche Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und oft direkt vor der Schule parken. Bitte seien Sie sich darüber bewusst, dass die vielen Autos die Sicht auf die Kinder behindern und so gefährliche Situationen entstehen können. Das Halten in zweiter Reihe stellt hier ein besonderes Risiko dar und sollte vermieden werden. Beachten Sie, dass auf Zebrastreifen, Bushaltestellen, Behindertenparkplätzen oder vor Rettungszufahrten nicht geparkt werden darf! Bei verschiedenen Schulen gibt es eigens eingerichtete „Kiss&Go“-Flächen. Hier können Sie einen kurzen Moment halten und sich von Ihrem Kind verabschieden. Bitte verlassen Sie die Fläche danach zügig wieder, damit auch andere Eltern von ihr Gebrauch machen können. 14 Ihr Ansprechpartner rund ums richtige Parken Name: Remy Milheiro Funktion: Agent municipal Tel.: 51 80 80 269 [email protected] Seit dem 1. August 2012 hat die Gemeinde Bettemburg einen „Agent municipal“, im Volksmund auch „Pechert“ genannt. Laut Artikel 99 des angepassten Kommunalgesetzes vom 13. Dezember 1988 hat dieser als Hauptaufgabe, den ruhenden Verkehr zu überwachen und bei Feststellung einer Reglementübertretung Bußgeld einzufordern. Mit der Einführung des Parkraummanagements steigt nochmals die Wichtigkeit seiner Tätigkeit. Die Verwarnungen sind während einer so genannten Eingewöhnungsphase jedoch nicht kostenpflichtig. Der „Agent municipal“ soll ebenfalls als Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Gemeinde verstanden werden. In dem Sinne können ihm auch Probleme bezüglich der allgemeinen Sicherheit mitgeteilt werden. Kontakt Biergerzenter Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr. Am Donnerstag hat das Biergerzenter von 8.00 bis 11.30 Uhr sowie von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Tel.: 51 80 80 835 / Fax: 51 80 80 635 [email protected] 15 □ 4 e la Tan ie ner Tan e lad uu rr e ed 18 rie ne 2 39 35 37 □ Eine kostenfreie Kurzparkzone am Schloss Parkhöchstdauer: 60 Minuten mit Parkscheibe 33 □ Eine Anwohnerparkzone, die von Bewohnern der betreffenden Straßen sowie der Kurzparkzone mit einer Vignette kostenlos genutzt werden kann. Für alle anderen Nutzer besteht Parkscheinpflicht. Parkhöchstdauer: 120 Minuten rou te rdoe Lut e Eine kostenpflichtige Kurzparkzone mit Parkschein Parkhöchstdauer: 120 Minuten ourg 36 34 40 42 46 32 44 48 € de L uxe mb Legende zum Plan Im Rahmen des Parkraummanagements wurden im Ortskern von Bettemburg verschiedene Parkzonen geschaffen. 7 9 9A € 9B 11 18 13 14 20 22 24 31 33 35 30 37 39 41 Standort eines Parkscheinautomaten 43 45 47 49 Behindertenstellplätze Parkhöchstdauer: 48 Stunden ohne Gebühren □ Lieferzonen Kostenfreie Parkplätze (Kirche, Sportzentrum, P&R Bahnhof) Parkhöchstdauer: 48 Stunden e du Auf einen Blick dN o u Nrd o rd ru e te rou u ro de teL 55 57 Meli Lc ich rruue eM 57A 59 6 ‘Eau 1 58 69 67 56 65 63 61 8 52 57 34 30 28 13 h E sc h ‘ scd dt'Ee rroouteu 36 1 € 25 23 21a 15 37 35 33 31 55 57 53 47 49 51 24 20A 22 1 54 17 56 58 29 19 21 lise Eg rche i 93 Stellplätze K 2 27 5 3 4 25 20 d'E 45 43 11 eil le € 21 50 52 48 26 15 13 € 19 22 11 13 3A 9 24 38 42 44 46 19 34 32 17 15 aul ru e P 9 30 28 4 22 6 4 2 18 7 5 5 7 26 3 6 8 10 12 14 16 6 27 29 2 1 18 21 23 25 2 6 8 4 17 17BIS € 16 19 10 12 8BIS 14 18 20 15 22 14 16 12 8 11 13 9 6 7 t Collar rt te las Colu te g usu e AeugA ru ru 11 20 24 22 4 20 12 € 10 r s se es o os R R s 1 s e 5 de d uee rru 3 3 26 2 n ensche chy uElysE rue Pa 9 28 34 32 30 19 € 10 21 sch 9 23 E h ‘ tesc d 17b rroouteu 17 20 e Vi € 18 ru oll eC rt t s a ll Cou teg su eAugAu 11 9 46 42 40 38 15 5 15 9 7 6 rruue 62 1 54 6 7 22 12 10 8 28 1 10 8 5 Ga 54A 1A 2 4 4 9 7bis 34 26 cole del'Ecol‘leE ruruee de 36 30 24 4 31 € 6A 6 4 2 8 1 4 11 9 7 18 16 4 24 20 rue D ic 6 12 10A 10 ks 3 5 6 28 1 26 14 2 34 19 12 10 5 36 8 7 1A 38 9 10 9 12 11 ch el 11 40 13 42 D ic 25 13 4 2 27 42 4 Le 1 s de rruue e ks 21 23 46 Le ntz 44 s ick 42 D rue rue 21 23 31 40 kks 5860 3 Curé 5 2 de rruue e 11 13 15 17 s isan s rt anA rtiss Ae sd 25 38 ère 7 6 1 7 31 29 27 44 40 Rivi D ic Drueic 4 u ré rue Cdu 1 u rue d 9 8 33 48 46 42 e la 12 35 46B re Riviè rés 11 37 52 46A d rue dee la ru 14 18 16 39 46 20 18 le Eco hule Sc 13 20 22 24A 42 44 7 1 lle 17 19 21 26 24 28 28Bis 34 36 38 40 40 9 3 ins rd Ja au e l'E 17 19 11 5 s 23 25 de ru iei eV Coin rue du e ru g ur la de are la G rue du Coin em bo rue D ic ks eLuxd em urg x eboLu e rruue ed rue re art 7 9 10 8 24 18 62 60 74 70 72 e l Ha 92 90 96 94 98 100 ichcke l Hac 64 52 50 48 28 46 44 k 73 77 75 83 71 69 67 65 85 63 59 35 33 42 38 36 34 29 27 23BIS 55 57 53 51 49 47 45 43 41 70 72 66 68 64 62 60 54 56 47 52 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 58 30 28 26 24 22 20 au 66 58 56 54 26 23 21 19 Hack 8 15 18 16 âte u Ch 10 11 21 23 15 Piscine Schwim mba 101 30 € 1 21 11 3 9 1 52 d ee rruu In e l' dé ‘in 63 46 e nc da n pe ce an nd pe dél de 50 48 44 42 61 40 6 36 57 7 28 5 22 53 8 2 € 15 35 37 39 41 43 45 47 49 51 18 16 10 12 élie 4 € 17 € 24 55 26 30 9 32 34 59 38 22B 8 ru e Am élie rue Am 14 12 10 19 17 15 13 11 16 31 25 29 27 154 Stellplätze Centre Sportzesportif ntrum 10 4 2 ard Po lk 9 chel phe he ol lpd A doA ee uu 14 an 6 ru ru e Ja emJesa-Hmilliare dsPo -H lk il li 14 Mairie us Ratha 33 4 25 29 21 23 2A 27 13 11 2 € 7 5 3 1 € 13B 13 11 15 310 Stellplätze P+R Place de la Gare 12 Gare Place d e la Gare Bahnhof 10 dance 5 i rue M la Briq 3 te ru e de rue d ack o 9 ueterie 17 or ruee ru ded l'Ine dél‘ pein nd an dceépen nd rruuee M ic M he il cHahc ke lH uu rroo d M tdee o rf endoM la B riq rueuteeriede 5 4 V oi e N°30 f au Châte ru e du d 2 21 J ue 5 23 25 27 29 31 4 33 ntoinAe en aAn eJa e rru 3
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