Parkguide :bettembourg:

Parkguide
:bettembourg:
Interview mit Gusty Graas
Schöffe für Mobilität und Verkehr
Herr Graas, was bedeutet Parkraummanagement genau?
Einen Parkplatz in der Ortsmitte von Bettemburg während der
Spitzenstunden zu finden, ist oft ein Ding der Unmöglichkeit.
Der Schöffenrat wollte also den vorhandenen Parkraum genau
diagnostizieren und besser organisieren, damit die Parkplätze
gerechter und ausgeglichener benutzt werden können. Wir treten
nun in die erste Phase ein. Gegebenenfalls werden später in den
Vierteln zusätzliche Maß­n ahmen ergriffen.
Ab wann tritt es in Kraft?
Da jetzt alle Genehmigungen vorliegen und die Bestellungen der
Parkometer ebenfalls erfolgt sind, tritt das System spätestens am
1. Juli in Kraft. Unsere zuständigen Dienststellen haben in den
letzten Monaten hervorragende Vorarbeit geleistet, sodass die
Ausstellung der Vignetten bereits geregelt ist.
Was ist das Ziel des neuen Konzepts?
Bettemburg hat noch einen attraktiven Geschäftskern. So
genannte kleine Einkäufe werden jedoch oft nicht in unserer
Ortschaft getätigt, weil die Suche nach einem freien Parkplatz
zu aufwendig ist. Zudem haben wir festgestellt, dass viele Langzeitparker im Ortskern ihren Wagen abstellen, obwohl tags­ü ber
vor allem im Bereich der Sporthalle noch genügend Parkraum
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zur Verfügung steht. Natürlich muss sich auch ein Mentalitätswandel
einstellen: die Zeiten sind vorbei, wo das Auto absolute Priorität
hat. Die urbanistische Gestaltung der Ortsmitte darf nicht mehr
ausschließlich dem motorisierten Verkehr Rechnung tragen.
Welche Verbesserungen ergeben sich konkret?
Durch das Einführen des gebührenpflichtigen Parkens erhöht sich
die Möglichkeit für Kurzzeitparker in der Ortsmitte bis zu zwei
Stunden ihren Wagen abzustellen, um Einkäufe zu tätigen oder
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Parkplatzsuche wird
einfacher und vor allem mehr geordnet.
Wie wurde das Konzept entwickelt?
Wir haben das spezialisierte Luxemburger Büro „komobile“, das
in Wien seine Hauptniederlassung hat, mit der Ausarbeitung des
Konzepts betraut. Aufgrund der detaillierten Studie, die sowohl
dem Gemeinderat als auch den Einwohnern vorgestellt worden
war, sowie den Erfahrungswerten des Büros, haben wir uns für
dieses Konzept entschieden.
Wie kann ich mich alternativ in Bettemburg bewegen?
Leider ist es aus topografischen und verkehrstechnischen Ursachen oft schwierig, sich in der Gemeinde mit dem Fahrrad fortzubewegen. Die Einführung der Tempo 30-Zone hat aber wesentliche
Vorteile für den Fahrradverkehr gebracht. Zusammen mit dem
Nachhaltigkeitsministerium prüfen wir zurzeit, inwiefern Radfahrer
in Zukunft ebenfalls Bürgersteige benutzen können, damit wir
innerhalb der Gemeinde ein zusammenhängendes Radwegenetz
erstellen können. Dann erinnere ich an dieser Stelle daran, dass
die Gemeinde Bettemburg im Verbund mit vielen Südgemeinden
eine Bestellung für E-bikes in Auftrag gegeben hat, die im Prinzip
ab diesem Herbst in Betrieb genommen werden können. Diese
Entscheidung wird der Fahrradkultur in unserer Gemeinde gut tun!
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Unsere Abteilung „Mobilität“ des technischen Dienstes steht
unseren Bürgern für zusätzliche Fragen zur Verfügung.
Hauptansprechpartner ist Herr Robert Pater.
Tel. 51 80 80 254, E-Mail: [email protected]
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Gebührenpflichtiges
Parken
Wo muss ich einen Parkschein lösen?
•In der orangenen Kurzparkzone*
(H öchstparkdauer: 120 Minuten)
Sind die zwei Stunden Parkdauer überschritten,
müssen Sie Ihr Fahrzeug entfernen.
Der Kauf weiterer Parkscheine ist nicht gestattet.
Die Zone umfasst folgende Straßen:
- Route d’Esch (vom Delfeldseck bis Jugendhaus)
- Rue de la Gare
-Route de Luxembourg (bis zur Rue de l’École;
inklusive des Parkings neben der Dexia)
-Route de Mondorf
(von der Rue du Coin bis zur Krankenkasse)
- Rue du Nord
-Route de Peppange
(Nur Parking vor dem Gebäude Nr. 1, „Schwaarzt Haus“
- Rue des Roses
- Rue Vieille (von der Rue de Roses bis zur Route d’Esch)
•In der blauen Anwohnerparkzone,
sofern Sie kein Anwohner sind und keine Vignette besitzen.*
(Höchstparkdauer: 120 Minuten)
Sind die zwei Stunden Parkdauer überschritten,
müssen Sie Ihr Fahrzeug entfernen.
Der Kauf weiterer Parkscheine ist nicht gestattet.
Sollten Sie in der orangenen oder der blauen Zone wohnen,
können Sie eine kostenlose Vignette beantragen (siehe Seite 8).
Mit einer Vignette können Sie in der blauen Zone kostenlos bis
zu 48 Stunden parken. Nach diesem Zeitraum müssen Sie mit
Ihrem Fahrzeug den Stellplatz wechseln.
* D etails zum Verlauf der jeweiligen Zone entnehmen Sie bitte dem Plan in der Mitte
des Heftes.
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Muss ich für Motorroller/Motorräder einen Parkschein lösen?
Nein.
Was kostet das Parken?
Während der ersten 30 Minuten
0,10 EUR
Jede weitere 6 Minuten
0,10 EUR
Die Parkscheinautomaten
Die Parkgebühr wird an Parkscheinautomaten entrichtet. Eine
Übersicht mit allen Automaten finden Sie auf dem Plan in der Mitte
des Heftes. Es ist möglich, an den Automaten mit Karte (Vpay/
Visa/Mastercard) zu zahlen.
Bitte beachten Sie:
- Der Automat gibt kein Rückgeld.
- Eine Nutzung via Handy ist momentan nicht möglich.
- Im Falle einer Störung ist der nächste Parkscheinautomat
aufzusuchen.
Gebührenpflichtige Zeiten:
Die Parkscheinpflicht gilt montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie kostenlos parken.
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Gratisparkplätze
Wo kann ich kostenlos parken?
Kostenfreie Parkplätze befinden sich:
• Bei der Kirche in Bettemburg
• Beim Sportzentrum/Schwimmbad
• P&R am Bahnhof
Die Höchstparkdauer auf diesen Stellplätzen beträgt 48 Stunden.
Zudem können Sie auf dem Parkplatz beim Schloss (Rue du
Château) eine Stunde lang kostenlos parken, um beispielsweise
Erledigungen im Biergerzenter zu tätigen. Bitte weisen Sie
Ihre Ankunftszeit mit einer Parkscheibe aus. Ist die Stunde
überschritten, müssen Sie Ihr Fahrzeug von diesem Standort
entfernen. Das Nachstellen der Parkscheibe ist nicht gestattet.
Behindertenparkplätze
In der ganzen Gemeinde sind Parkplätze für Menschen mit einer
Behinderung ausgewiesen. Sie sind auf dem Plan in der Heftmitte
rot markiert.
Diese können kostenlos bis zu 48 Stunden lang genutzt werden.
Dazu ist der Behindertenausweis bitte gut sichtbar hinter der
Windschutzscheibe zu platzieren.
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Anwohnerparken
Wer ist Anwohner?
Jede Person, die in der gebührenpflichtigen Kurzpark- oder der
Anwohnerparkzone wohnt und ins Melderegister eingeschrieben ist.
Bitte beachten Sie: Einwohner aus anderen Ortsteilen der
Gemeinde können keine Vignette erhalten.
Wer hat Anrecht auf eine Vignette?
Jeder Bürger, der in der gebührenpflichtigen Kurzpark- oder der
Anwohnerparkzone wohnt und Besitzer eines in Luxemburg und
auf seinen Namen angemeldeten Fahrzeugs ist. Mit dieser Vignette
können Sie in der blauen Parkzone kostenlos bis zu 48 Stunden
parken. Bitte platzieren Sie Ihre Vignette gut sichtbar hinter der
Windschutzscheibe.
Jeder Haushalt kann maximal zwei Vignetten erhalten.
Die blaue Anwohnerparkzone umfasst:
- Rue Amélie
- Rue Auguste Collart
-Route d’Esch
(von der Rue Auguste Collart bis zur Rue du Château)
- Rue Paul Eyschen
-Rue de l’Indépendance
(inklusive des Parkings neben der Polizei)
-Rue J.H. Polk
(inklusive des Parkings vor dem Eingang des Parks)
Was kosten die Vignetten?
Erste Vignette pro Haushalt
(Ein Auto pro Vignette)
Kostenlos
Zweite Vignette pro Haushalt
(Ein Auto pro Vignette)
60,00 EUR pro Jahr
Die kostenlose, erste Vignette, die Sie zum Anwohnerparken
berechtigt, wird Anfang des Jahres ausgestellt.
Sie ist ein Jahr lang gültig.
Die zweite, kostenpflichtige Vignette wird auf Antrag ausgestellt.
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Wie lange sind die Vignetten gültig?
Die Vignetten für das Anwohnerparken sind ein Kalenderjahr lang
gültig. Bei der Aufgabe oder dem Verkauf des Autos, bzw. bei
einem Umzug außerhalb der Kurz- oder Anwohnerparkzonen,
erfolgt eine Erstattung der überschüssig gezahlten Beträge für
jeden vollen Monat. Sie können die Rückzahlung der Beiträge
durch das Ausfüllen des Kündigungsformulares beantragen. Bitte
fügen Sie dem Antrag Ihre alte Vignette bei. Dieser Antrag muss
vor dem 1. November des laufenden Jahres eingereicht werden.
Bei der Beantragung einer zweiten und damit kostenpflichtigen
Vignette, richtet sich die Höhe der zu bezahlenden Gebühr nach
der Anzahl der noch ausstehenden Monate des Jahres.
Befristete Vignetten
Bei einer befristeten Zurverfügungstellung eines Autos, beispielsweise weil Ihr Wagen in der Werkstatt ist, wird auf Anfrage eine
kostenlose Sondervignette ausgestellt. Sie muss zusammen mit
der Ursprungsvignette hinter der Windschutzscheibe befestigt
werden. Sie ist nach der Ausstellung einen Monat lang gültig.
Ich wohne in einer Kurzzeitparkzone –
Kann ich eine Vignette für das Anwohnerparken erhalten?
Anwohner, die in den orange ausgezeichneteten Bereichen der
Kurzzeitparkzone wohnen, können selbstverständlich eine kostenlose Vignette für das Anwohnerparken erhalten. Allerdings ist es
damit nur möglich, sein Fahrzeug in den blau markierten Bereichen
der Anwohnerparkzone abzustellen. Details zu den Zonen entnehmen Sie bitte dem Plan in der Mitte des Heftes.
Darf ich in der Anwohnerzone auch parken,
wenn ich dort nicht wohne?
Dies ist gebührenpflichtig mit der Lösung eines Parkscheins
möglich. Die maximale Parkdauer beträgt dann 120 Minuten.
Danach muss das Fahrzeug entfernt werden. Der Kauf weiterer
Parkscheine ist nicht gestattet.
Ist für Motorroller und Motorräder ebenfalls eine Vignette Pflicht?
Nein.
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Wie und wo
erhalte ich meine
Vignette?
Alle Vignetten können im Biergerzenter beantragt und abgeholt
werden. Sie können alle Anträge auch im Internet abrufen unter
www.bettembourg.lu, Rubrik Formulare.
Antrag auf eine Vignette für das Anwohnerparken (kostenlos)
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für die Vignette bei:
•Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte)
•Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein
geleastes Fahrzeug
•Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens
durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch)
Antrag auf eine zweite Vignette für das Anwohnerparken
Kosten:
60 EUR pro Jahr
Die zweite Vignette ist nur erhältlich nach
Vorweisen einer Zahlungsbestätigung
oder gegen Barzahlung beim
Gemeindeeinnehmer.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für eine zweite kostenpflichtige
Vignette bei:
•Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte)
•Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder
ein geleastes Fahrzeug
•Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens
durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch)
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Antrag auf eine vorübergehende Vignette
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für eine vorübergehende Vignette bei:
•Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des betreffenden
Fahrzeugs (Graue Karte)
•Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen oder ein
geleastes Fahrzeug
•Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens durch
den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch)
Wie kann ich das auf der Vignette eingetragene
Kennzeichen ändern?
Bitte fügen Sie Ihrem Änderungsantrag bei:
•Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
des betreffenden Fahrzeugs (Graue Karte)
•Eine Kopie des Vertrages für einen Mietwagen
oder ein geleastes Fahrzeug
•Eine Bescheinigung der Zurverfügungstellung des Wagens
durch den Arbeitgeber (für Dienstwagen im Privatgebrauch)
Wie kündige ich bestehende Vignetten?
Wichtig: Die Erstattung der überschüssig bezahlten Gebühr für
jede kostenpflichtige Vignette erfolgt vor dem 1. November des
laufenden Jahres. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor diesem
Stichdatum ein.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag zur Kündigung Ihrer Vignette bei:
• Die betreffende Vignette
•Bitte geben Sie auf dem Formular zudem unbedingt Ihre
Kontonummer an, damit Ihnen entsprechende Gebühren
erstattet werden können.
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Vignette für gewerbliches Parken
Für welchen Einsatzbereich kann die Vignette beantragt werden?
•Für Fahrzeuge, die im Rahmen einer medizinischen Tätigkeit
geparkt werden.
•Für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Pflegetätigkeit oder eines
Gesundheitsdienstes bei hilfsbedürftigen Menschen geparkt
werden.
•Für Fahrzeuge, die im Rahmen von Montage-, Reparatur- oder
Wartungsarbeiten bei Kunden geparkt werden.
• Für Fahrzeuge von Journalisten
Wo und wie darf ich mit dieser Vignette parken?
Mit dieser Vignette darf in jeder Parkzone des Stadtgebiets
kostenlos bis zu 48 Stunden geparkt werden. Sie ist auf dienstliche
Einsätze beschränkt.
Was kostet die Vignette?
Die Vignette kann für einen, drei, sechs oder zwölf Monate
beantragt werden.
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(maximal drei Autos pro Vignette)€
10,00 EUR
pro Monat
Vignette für drei Monate
30,00 EUR
Vignette für sechs Monate
60,00 EUR
Vignette für 12 Monate
Die Vignette ist ab dem Tag der Ausstellung gültig.
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120,00 EUR
Wo erhalte ich meine Vignette?
Die Vignette kann im Biergerzenter beantragt und gegen
Barzahlung abgeholt werden. Sie können den Antrag auch
im Internet abrufen unter www.bettembourg.lu, Rubrik Formulare.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag für die Vignette bei:
•Einen Beleg der arbeitgebenden Firma und entweder:
•Eine Zulassungsbescheinigung für das entsprechende Fahrzeug
(Graue Karte)
•Einen Vertrag bei Miet- oder Leasingfahrzeugen
Lieferzonen
Zudem sind im Ortskern Lieferzonen ausgezeichnet. Sie dienen
zwischen 8 und 16 Uhr ausschließlich Lieferanten der örtlichen
Geschäfte zum kurzfristigen, kostenlosen Parken. Auf dem Plan in
der Heftmitte sind die Lieferzonen lila ausgezeichnet.
Bitte achten Sie auf die entsprechenden Schilder.
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Richtig parken, Tipps und Infos
a)Es ist nicht erlaubt, Zufahrten zu öffentlichen und privaten Garagen und Stelllplätzen zu behindern.
b)J edes abgestellte Fahrzeug darf den fließenden Verkehr nicht
behindern und eine ausreichende Breite von mindestens 3,5 m
muss freigehalten werden. Die Breite erlaubt ein Durchkommen
von größeren Fahrzeugen, wie zum Beispiel Rettungswagen.
Das Parken ist verboten:
• weniger als 5 m vor einer Kreuzung
•in einer Kurve, wenn die Sicht nicht in beide Richtungen
auf mindestens 20 m gesichert ist (innerhalb der Ortschaft)
•a uf den Zebrastreifen
sowie mindestens 5 m vor und hinter diesen
• 12 m vor und hinter einer Bushaltestelle
Im Fokus: Parken an den Schulen
Vor den Schulen herrscht morgens nicht selten ein zäher Stau,
da zahlreiche Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen
und oft direkt vor der Schule parken. Bitte seien Sie sich darüber
bewusst, dass die vielen Autos die Sicht auf die Kinder behindern
und so gefährliche Situationen entstehen können. Das Halten in
zweiter Reihe stellt hier ein besonderes Risiko dar und sollte vermieden werden.
Beachten Sie, dass auf Zebrastreifen, Bushaltestellen,
Behindertenparkplätzen oder vor Rettungszufahrten nicht
geparkt werden darf!
Bei verschiedenen Schulen gibt es eigens eingerichtete „Kiss&Go“-Flächen. Hier können Sie einen kurzen Moment halten und
sich von Ihrem Kind verabschieden. Bitte verlassen Sie die Fläche
danach zügig wieder, damit auch andere Eltern von ihr Gebrauch
machen können.
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Ihr Ansprechpartner
rund ums richtige Parken
Name: Remy Milheiro
Funktion: Agent municipal
Tel.: 51 80 80 269
[email protected]
Seit dem 1. August 2012 hat die Gemeinde Bettemburg einen
„Agent municipal“, im Volksmund auch „Pechert“ genannt.
Laut Artikel 99 des angepassten Kommunalgesetzes vom
13. Dezember 1988 hat dieser als Hauptaufgabe, den ruhenden
Verkehr zu überwachen und bei Feststellung einer Reglementübertretung Bußgeld einzufordern.
Mit der Einführung des Parkraummanagements steigt nochmals die
Wichtigkeit seiner Tätigkeit. Die Verwarnungen sind während einer
so genannten Eingewöhnungsphase jedoch nicht kostenpflichtig.
Der „Agent municipal“ soll ebenfalls als Bindeglied zwischen der
Bevölkerung und der Gemeinde verstanden werden. In dem Sinne
können ihm auch Probleme bezüglich der allgemeinen Sicherheit
mitgeteilt werden.
Kontakt Biergerzenter
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr.
Am Donnerstag hat das Biergerzenter von 8.00 bis 11.30 Uhr
sowie von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Tel.: 51 80 80 835 / Fax: 51 80 80 635
[email protected]
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□ Eine kostenfreie Kurzparkzone am Schloss
Parkhöchstdauer: 60 Minuten mit Parkscheibe
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□ Eine Anwohnerparkzone, die von Bewohnern der
betreffenden Straßen sowie der Kurzparkzone mit
einer Vignette kostenlos genutzt werden kann.
Für alle anderen Nutzer besteht Parkscheinpflicht.
Parkhöchstdauer: 120 Minuten
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Eine kostenpflichtige Kurzparkzone mit Parkschein
Parkhöchstdauer: 120 Minuten
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Legende zum Plan
Im Rahmen des Parkraummanagements wurden im
Ortskern von Bettemburg verschiedene Parkzonen
geschaffen.
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Standort eines Parkscheinautomaten
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Behindertenstellplätze
Parkhöchstdauer: 48 Stunden ohne Gebühren
□ Lieferzonen
Kostenfreie Parkplätze
(Kirche, Sportzentrum, P&R Bahnhof)
Parkhöchstdauer: 48 Stunden
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