DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR WEHRTECHNIK (DWT) E.V. Programm Begrüßung und Einführung 16.00 - 16.20 Uhr Dr. Jan Byok LL.M., Oberstleutnant d.R., Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf Andreas Frank, Hauptmann d.R., Manager, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg Sanktions- und TerrorlistenScreening Compliance-Screening in der Verteidigungsindustrie Termin & Ort Dienstag, 28. April 2015 ab 16.00 Uhr Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Graf-Adolf-Platz 15 40213 Düsseldorf Anmeldung 16.20 - 16.50 Uhr Andre Fedorchenko, Manager, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin Third Party Due Dilligence Anmeldungen werden per E-Mail an [email protected] erbeten und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Rückbestätigung, da die Teilnehmerzahl aus Raumgründen beschränkt ist. 16.55 - 17.35 Uhr Boris Klinger, Manager, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn Compliance vs. Datenschutz – Rechtliche Gestaltung des Screenings 17.40 - 18.20 Uhr Benjamin Wübbelt, Associate, Bird & Bird LLP, Düsseldorf Einladung zur Sektionsveranstaltung der DWT Sektion Düsseldorf-Münster 28. April 2015 Abschlussdiskussion, Imbiss & Get-Together 18.20 Uhr Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Svenja Hamacher c/o Bird & Bird LLP Carl-Theodor-Str. 6 40213 Düsseldorf T: +49 (0)211 2005 6330 F: +49 (0)211 2005 6011 E: [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der DWT, die Sektion Düsseldorf-Münster der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. lädt Sie – mit freundlicher Unterstützung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – herzlich zu der Frühjahrsveranstaltung 2015 der Sektion ein. Thema: Compliance-Screening in der Verteidigungsindustrie Compliance definiert sich als „die Gesamtheit der Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen“. Dabei ist Compliance weit mehr als eine moderne Bezeichnung für einen altbekannten Tatbestand: Faktisch dient Compliance der umfassenden Vermeidung wirtschaftlicher Schäden, Rufschädigungen, dem Verlust von Kundenvertrauen und dadurch bedingten Umsatzrückgängen. Rechtlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Compliance-Maßnahmen für private und öffentliche Unternehmen (§ 130 OWiG). Nachteile aus zivilrechtlichen Haftungstatbeständen, Ordnungswidrigkeiten und der Begehung von Straftaten im Unternehmen können so vermieden werden. Ziel der Veranstaltung ist es, Mittel und Wege für Compliance-Lösungen unter Berücksichtigung praktischer und rechtlicher Entwicklungen im Verteidigungsbereich aufzuzeigen, um Nachteile von der Gesellschaft, ihren Organen und Beschäftigten fern zu halten. Unsere Referenten verbinden wirtschaftliches mit rechtlichem Know-how. Gerade für international agierende Unternehmen ist es von hoher Wichtigkeit, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zu unerwünschten oder verbotenen Zwecken verwendet bzw. nicht an unerwünschte Marktteilnehmer gelangen, insbesondere, wenn diese Marktteilnehmer bereits auf internationalen Sanktionslisten vermerkt sind. Die Industrie hat hierfür Marktstandards entwickelt, so dass Risiken von Sanktionsverstößen durch effizientes Sanktions-Screening minimiert werden kann. Geschäftsbeziehungen sind immer auch mit Complianceund Integritätsrisiken behaftet: „Wer ist das, mit dem ich hier in Geschäftsbeziehung trete? Kann ich ihm/ihr trauen? usw.“. Das gestiegene Risiko spiegelt sich auch darin wieder, dass Unternehmen zunehmend auch für das Handeln Ihrer Geschäftspartner (bspw. Berater, Off-Set Partner) in die Verantwortung genommen werden. Mit geeigneten Third Party Due Diligence Maßnahmen können diese Risiken deutlich reduziert und wertvolle Hintergrundinformationen erlangt werden. Neben der tatsächlichen Ausgestaltung von ScreeningMaßnahmen rücken die rechtlichen Fragen rund um Compliance-Maßnahmen oft in den Hintergrund. Dies ist bedenklich, denn es gilt der Grundsatz, dass Compliance-Maßnahmen ihrerseits „compliant“ (gesetzestreu) sein müssen, sonst drohen im schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder oder Beweisverwertungsverbote. Bei der rechtlichen Ausgestaltung nimmt insbesondere das Datenschutzrecht eine prominente Rolle ein. Wie sind also Screening-Maßnahmen zu gestalten, damit sie sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen? In unserer Sektionsveranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und mit den Referenten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren. Wir freuen uns, Sie bei der Sektionsveranstaltung der Sektion Düsseldorf-Münster zu treffen. Es grüßt Sie herzlich Dr. Jan Byok LL.M. Sektionsleiter Düsseldorf-Münster
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