Einladung und Programm

Termin & Ort
Dienstag, 8. Dezember 2015
ab 16.00 Uhr
Bird & Bird LLP
Carl-Theodor-Str. 6
40213 Düsseldorf
Programm
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR
WEHRTECHNIK (DWT) E.V.
Begrüßung und Einführung
16.00 - 16.20 Uhr
Dr. Jan Byok LL.M., Oberstleutnant d.R., Partner,
Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
im Vergabeverfahren
16.20 - 16.45 Uhr
Guido Bormann, Partner,
Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Anmeldung
Anmeldungen werden per E-Mail an
[email protected] erbeten
und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer
Rückbestätigung, da die Teilnehmerzahl aus
Raumgründen beschränkt ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Svenja Hamacher
c/o Bird & Bird LLP
Carl-Theodor-Str. 6
40213 Düsseldorf
T: +49 (0)211 2005 6330
F: +49 (0)211 2005 6011
E: [email protected]
(Non-)Disclosure und die Sorgen
der Industrie
16.45 - 17.30 Uhr
H.-Erich von Manstein, Head of Commercial
Operations & Legal, Rheinmetall
International Engineering GmbH, Geisenheim
Geistiges Eigentum in der
Rüstungsbeschaffung
Schutzmechanismen im IP-Recht
und ihre Umgehung
17.30 - 18.15 Uhr
Christian Harmsen, Partner,
Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Bedeutung von IP-Recht für den
öffentlichen Auftraggeber
18.15 - 19.00 Uhr
Dr. Michael Schneider, Referatsleiter Z.3.3,
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Koblenz
Abschlussdiskussion,
Imbiss & Get-Together
19.00 Uhr
Einladung zur Sektionsveranstaltung
der DWT Sektion Düsseldorf-Münster
8. Dezember 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder der DWT,
die Sektion Düsseldorf-Münster der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. lädt Sie herzlich zu
der Herbstveranstaltung 2015 der Sektion ein.
Thema: Geistiges Eigentum in der
Rüstungsbeschaffung
Die Rolle des geistigen Eigentums und des entsprechenden Know-hows nimmt auch im Rahmen der
Bundeswehrbeschaffung stetig zu. Insbesondere bei
innovativen Projekten und bei der Beschaffung von
neuartigen Lösungen, hat der Bereich intellectual
property (IP), eine zentrale Bedeutung.
In einem laufenden Vergabeverfahren genießen die
von Bietern an den öffentlichen Auftraggeber
übermittelten Unterlagen und Angebote, inkl. der
Preise, Know-how und sämtlicher Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse Schutz gem. § 6 und § 30
Abs. 3 VSVgV. Trotz des bestehenden Transparenzgebotes, des Informationsanspruches sowie des
Akteneinsichtsrechts der anderen Beteiligten, erstreckt sich dieser Schutz auch auf das förmliche
Vergabenachprüfungsverfahren, in welchem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gem. § 111 Abs. 2
und 3 GWB entsprechend geschützt werden.
Urheberrechte, Patente, Marken, Design, Knowhow und etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse genießen auch außerhalb des Vergaberechtsregimes entsprechenden Schutz. Inwieweit dieser
den Beschaffungsprozess beeinflusst und welche
Maßnahmen die beteiligten Unternehmen ergreifen
können, um die eigenen Rechte am effektivsten zu
schützen, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Wie
können die öffentlichen Auftraggeber das geltende
Recht gezielt umgehen? Welchen Schutz bietet die
Anmeldung von etwaigen Schutzrechten im laufenden
Vergabeverfahren? Wie ist letztlich das Verhältnis
zwischen dem Vergaberecht und IP-Recht?
Bei dem Schutz geistigen Eigentums sind die Besonderheiten der Rüstungsbeschaffung und dabei insbesondere der Integrierte Planungsprozess der Bundeswehr und die Instrumente der sog. „Integrierten Projektteams“ (IPT) zu berücksichtigen. Dabei stellt sich
vor allem die Frage, wie die Bundeswehr im Rahmen
des CPM (nov.)-Verfahrens, vor allem in der Analysephase, geistiges Eigentum der beteiligten Unternehmen behandelt. Die Schutzrechtsinhaber werden bereits bei der Entwicklung und Erarbeitung von Lösungen und Produkten einbezogen, wo das Know-how
auch konkret gefordert wird. Vor allem bei einer Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, ist hier ein
ausreichender Schutz ungewiss.
Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen immer
in einem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung
der Vertraulichkeit, dem Transparenzgebot und dem
Informationsbedürfnis aller Beteiligten einschließlich
der Allgemeinheit nach den geltenden bundes- und
landesweiten Informationsfreiheitsgesetzen. Die immer in Betracht kommende Abwägung dieser widerstreitigen Interessen stellt im Hinblick auf den Schutz
von IP-Rechten nicht ohne Grund ein erhebliches Risiko dar und ruft begründete Sorgen auf Seiten der Industrie hervor.
Ziel der Veranstaltung ist es, die S c h utz in st ru me nte u n d Int e re ssen d er Bet ei lig ten
im
Hin b li c k
auf
g e we rb l i ch e
S c hu tz re c hte s owi e Be tr ie bs - un d Ge sc h äf ts g e hei mn isse in dem Beschaffungsprozess der Bundeswehr darzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Zu diesen besonders wichtigen Themen werden Sie unsere Top-Referenten
kompetent informieren.
In unserer Sektionsveranstaltung haben Sie die
Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und mit den Referenten sowie
anderen Teilnehmern die für Sie interessanten
Themen zu diskutieren.
Wir freuen uns, Sie bei der Sektionsveranstaltung
der Sektion Düsseldorf-Münster zu treffen und
Ihnen gleichzeitig Herrn Gui do B o r ma nn als
zukünftigen Sektionsleiter vorzustellen.
Es grüßt Sie recht herzlich
Dr. Jan Byok LL.M.
Sektionsleiter
Düsseldorf-Münster