Termin & Ort Dienstag, 8. Dezember 2015 ab 16.00 Uhr Bird & Bird LLP Carl-Theodor-Str. 6 40213 Düsseldorf Programm DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR WEHRTECHNIK (DWT) E.V. Begrüßung und Einführung 16.00 - 16.20 Uhr Dr. Jan Byok LL.M., Oberstleutnant d.R., Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Vergabeverfahren 16.20 - 16.45 Uhr Guido Bormann, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf Anmeldung Anmeldungen werden per E-Mail an [email protected] erbeten und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Rückbestätigung, da die Teilnehmerzahl aus Raumgründen beschränkt ist. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Svenja Hamacher c/o Bird & Bird LLP Carl-Theodor-Str. 6 40213 Düsseldorf T: +49 (0)211 2005 6330 F: +49 (0)211 2005 6011 E: [email protected] (Non-)Disclosure und die Sorgen der Industrie 16.45 - 17.30 Uhr H.-Erich von Manstein, Head of Commercial Operations & Legal, Rheinmetall International Engineering GmbH, Geisenheim Geistiges Eigentum in der Rüstungsbeschaffung Schutzmechanismen im IP-Recht und ihre Umgehung 17.30 - 18.15 Uhr Christian Harmsen, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf Bedeutung von IP-Recht für den öffentlichen Auftraggeber 18.15 - 19.00 Uhr Dr. Michael Schneider, Referatsleiter Z.3.3, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Koblenz Abschlussdiskussion, Imbiss & Get-Together 19.00 Uhr Einladung zur Sektionsveranstaltung der DWT Sektion Düsseldorf-Münster 8. Dezember 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der DWT, die Sektion Düsseldorf-Münster der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. lädt Sie herzlich zu der Herbstveranstaltung 2015 der Sektion ein. Thema: Geistiges Eigentum in der Rüstungsbeschaffung Die Rolle des geistigen Eigentums und des entsprechenden Know-hows nimmt auch im Rahmen der Bundeswehrbeschaffung stetig zu. Insbesondere bei innovativen Projekten und bei der Beschaffung von neuartigen Lösungen, hat der Bereich intellectual property (IP), eine zentrale Bedeutung. In einem laufenden Vergabeverfahren genießen die von Bietern an den öffentlichen Auftraggeber übermittelten Unterlagen und Angebote, inkl. der Preise, Know-how und sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schutz gem. § 6 und § 30 Abs. 3 VSVgV. Trotz des bestehenden Transparenzgebotes, des Informationsanspruches sowie des Akteneinsichtsrechts der anderen Beteiligten, erstreckt sich dieser Schutz auch auf das förmliche Vergabenachprüfungsverfahren, in welchem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gem. § 111 Abs. 2 und 3 GWB entsprechend geschützt werden. Urheberrechte, Patente, Marken, Design, Knowhow und etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse genießen auch außerhalb des Vergaberechtsregimes entsprechenden Schutz. Inwieweit dieser den Beschaffungsprozess beeinflusst und welche Maßnahmen die beteiligten Unternehmen ergreifen können, um die eigenen Rechte am effektivsten zu schützen, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. Wie können die öffentlichen Auftraggeber das geltende Recht gezielt umgehen? Welchen Schutz bietet die Anmeldung von etwaigen Schutzrechten im laufenden Vergabeverfahren? Wie ist letztlich das Verhältnis zwischen dem Vergaberecht und IP-Recht? Bei dem Schutz geistigen Eigentums sind die Besonderheiten der Rüstungsbeschaffung und dabei insbesondere der Integrierte Planungsprozess der Bundeswehr und die Instrumente der sog. „Integrierten Projektteams“ (IPT) zu berücksichtigen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie die Bundeswehr im Rahmen des CPM (nov.)-Verfahrens, vor allem in der Analysephase, geistiges Eigentum der beteiligten Unternehmen behandelt. Die Schutzrechtsinhaber werden bereits bei der Entwicklung und Erarbeitung von Lösungen und Produkten einbezogen, wo das Know-how auch konkret gefordert wird. Vor allem bei einer Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, ist hier ein ausreichender Schutz ungewiss. Die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen immer in einem Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung der Vertraulichkeit, dem Transparenzgebot und dem Informationsbedürfnis aller Beteiligten einschließlich der Allgemeinheit nach den geltenden bundes- und landesweiten Informationsfreiheitsgesetzen. Die immer in Betracht kommende Abwägung dieser widerstreitigen Interessen stellt im Hinblick auf den Schutz von IP-Rechten nicht ohne Grund ein erhebliches Risiko dar und ruft begründete Sorgen auf Seiten der Industrie hervor. Ziel der Veranstaltung ist es, die S c h utz in st ru me nte u n d Int e re ssen d er Bet ei lig ten im Hin b li c k auf g e we rb l i ch e S c hu tz re c hte s owi e Be tr ie bs - un d Ge sc h äf ts g e hei mn isse in dem Beschaffungsprozess der Bundeswehr darzustellen und gemeinsam zu diskutieren. Zu diesen besonders wichtigen Themen werden Sie unsere Top-Referenten kompetent informieren. In unserer Sektionsveranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und mit den Referenten sowie anderen Teilnehmern die für Sie interessanten Themen zu diskutieren. Wir freuen uns, Sie bei der Sektionsveranstaltung der Sektion Düsseldorf-Münster zu treffen und Ihnen gleichzeitig Herrn Gui do B o r ma nn als zukünftigen Sektionsleiter vorzustellen. Es grüßt Sie recht herzlich Dr. Jan Byok LL.M. Sektionsleiter Düsseldorf-Münster
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