Programm Termin & Ort Anmeldung - DWT-SGW

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR
WEHRTECHNIK (DWT) E.V.
Programm
Begrüßung und Einführung
16.00 - 16.20 Uhr
Dr. Jan Byok LL.M., Oberstleutnant d.R., Partner,
Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Andreas Frank, Hauptmann d.R., Manager,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg
Sanktions- und TerrorlistenScreening
Compliance-Screening in der
Verteidigungsindustrie
Termin & Ort
Dienstag, 28. April 2015
ab 16.00 Uhr
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Anmeldung
16.20 - 16.50 Uhr
Andre Fedorchenko, Manager,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin
Third Party Due Dilligence
Anmeldungen werden per E-Mail an
[email protected] erbeten
und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer
Rückbestätigung, da die Teilnehmerzahl aus
Raumgründen beschränkt ist.
16.55 - 17.35 Uhr
Boris Klinger, Manager,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn
Compliance vs. Datenschutz –
Rechtliche Gestaltung des
Screenings
17.40 - 18.20 Uhr
Benjamin Wübbelt, Associate, Bird & Bird LLP, Düsseldorf
Einladung zur Sektionsveranstaltung
der DWT Sektion Düsseldorf-Münster
28. April 2015
Abschlussdiskussion,
Imbiss & Get-Together
18.20 Uhr
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Svenja Hamacher
c/o Bird & Bird LLP
Carl-Theodor-Str. 6
40213 Düsseldorf
T: +49 (0)211 2005 6330
F: +49 (0)211 2005 6011
E: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder der DWT,
die Sektion Düsseldorf-Münster der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V. lädt Sie – mit freundlicher Unterstützung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – herzlich zu der Frühjahrsveranstaltung 2015 der Sektion ein.
Thema: Compliance-Screening in
der Verteidigungsindustrie
Compliance definiert sich als „die Gesamtheit der
Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten eines
Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im
Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen“.
Dabei ist Compliance weit mehr als eine moderne
Bezeichnung für einen altbekannten Tatbestand:
Faktisch dient Compliance der umfassenden Vermeidung wirtschaftlicher Schäden, Rufschädigungen, dem Verlust von Kundenvertrauen und dadurch
bedingten Umsatzrückgängen.
Rechtlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Durchführung von Compliance-Maßnahmen für private und öffentliche Unternehmen (§ 130 OWiG).
Nachteile aus zivilrechtlichen Haftungstatbeständen,
Ordnungswidrigkeiten und der Begehung von Straftaten im Unternehmen können so vermieden werden.
Ziel der Veranstaltung ist es, Mittel und Wege für Compliance-Lösungen unter Berücksichtigung praktischer und
rechtlicher Entwicklungen im Verteidigungsbereich aufzuzeigen, um Nachteile von der Gesellschaft, ihren Organen
und Beschäftigten fern zu halten. Unsere Referenten verbinden wirtschaftliches mit rechtlichem Know-how.
Gerade für international agierende Unternehmen ist es
von hoher Wichtigkeit, sicherzustellen, dass ihre Produkte
nicht zu unerwünschten oder verbotenen Zwecken verwendet bzw. nicht an unerwünschte Marktteilnehmer gelangen, insbesondere, wenn diese Marktteilnehmer bereits
auf internationalen Sanktionslisten vermerkt sind. Die Industrie hat hierfür Marktstandards entwickelt, so dass Risiken
von
Sanktionsverstößen
durch
effizientes
Sanktions-Screening minimiert werden kann.
Geschäftsbeziehungen sind immer auch mit Complianceund Integritätsrisiken behaftet: „Wer ist das, mit dem ich
hier in Geschäftsbeziehung trete? Kann ich ihm/ihr trauen? usw.“. Das gestiegene Risiko spiegelt sich auch darin
wieder, dass Unternehmen zunehmend auch für das Handeln Ihrer Geschäftspartner (bspw. Berater, Off-Set Partner) in die Verantwortung genommen werden. Mit geeigneten Third Party Due Diligence Maßnahmen können
diese Risiken deutlich reduziert und wertvolle Hintergrundinformationen erlangt werden.
Neben der tatsächlichen Ausgestaltung von ScreeningMaßnahmen rücken die rechtlichen Fragen rund um
Compliance-Maßnahmen oft in den Hintergrund.
Dies ist bedenklich, denn es gilt der Grundsatz,
dass Compliance-Maßnahmen ihrerseits „compliant“ (gesetzestreu) sein müssen, sonst drohen im
schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder oder
Beweisverwertungsverbote.
Bei der rechtlichen Ausgestaltung nimmt insbesondere das Datenschutzrecht eine prominente
Rolle ein. Wie sind also Screening-Maßnahmen
zu gestalten, damit sie sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen?
In unserer Sektionsveranstaltung haben Sie die
Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und mit den Referenten sowie
anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu
diskutieren.
Wir freuen uns, Sie bei der Sektionsveranstaltung
der Sektion Düsseldorf-Münster zu treffen.
Es grüßt Sie herzlich
Dr. Jan Byok LL.M.
Sektionsleiter
Düsseldorf-Münster