STADT BISCHOFSHEIM A. D. RHÖN Stadtverwaltung – Kirchplatz 4 – 97653 Bischofsheim a. d. Rhön Stadt Bischofsheim a.d.Rhön - EINWOHNERMELDEAMT Kirchplatz 4 97653 Bischofsheim a.d.Rhön Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz) - zur Vorlage bei der Meldebehörde Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname: Vornamen: bei juristischen Personen deren Bezeichnung: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Angaben zum Eigentümer der Wohnung - Eigentümer bezieht Wohnung selbst (nur auszufüllen, wenn Eigentümer abweichend zu Wohnungsgeber ist [§ 3 Abs. 2 Nr. 10 BMG].) Familienname: Vornamen: bei juristischen Personen deren Bezeichnung: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Neue Wohnungsanschrift / abzumeldende Wohnungsanschrift Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Wohnungsstatus: Einzugswohnung Auszugswohnung Einzug / Datum: Auszug / Datum: - BITTE WENDEN! - Folgende Person/Personen ist/sind ein- bzw. ausgezogen Familienname: Vornamen: Familienname: Vornamen: Familienname: Vornamen: Familienname: Vornamen: Familienname: Vornamen: Familienname: Vornamen: BELEHRUNG: Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Ort, Datum Unterschrift Wohnungsgeber (bei Eigennutzung Wohnungseigentümer) Hiermit werden die Richtigkeit der gemachten Angaben, sowie die Kenntnisnahme über die Belehrung, bestätigt. Angaben zu der vom Wohnungsgeber beauftragten Person Familienname: Vornamen: bei juristischen Personen deren Bezeichnung: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Ort, Datum Unterschrift der vom Wohnungsgeber beauftragten Person Hiermit werden die Richtigkeit der gemachten Angaben, sowie die Kenntnisnahme über die Belehrung, bestätigt.
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