Bestätigung Wohnungsgeber - Stadt Bischofsheim a.d.Rhön

STADT
BISCHOFSHEIM A. D. RHÖN
Stadtverwaltung – Kirchplatz 4 – 97653 Bischofsheim a. d. Rhön
Stadt Bischofsheim a.d.Rhön
- EINWOHNERMELDEAMT Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim a.d.Rhön
Wohnungsgeberbestätigung
(§ 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
- zur Vorlage bei der Meldebehörde Angaben zum Wohnungsgeber:
Familienname:
Vornamen:
bei juristischen Personen
deren Bezeichnung:
Straße/Hausnummer:
PLZ/Ort:
Angaben zum Eigentümer der Wohnung -
Eigentümer bezieht Wohnung selbst
(nur auszufüllen, wenn Eigentümer abweichend zu Wohnungsgeber ist [§ 3 Abs. 2 Nr. 10 BMG].)
Familienname:
Vornamen:
bei juristischen Personen
deren Bezeichnung:
Straße/Hausnummer:
PLZ/Ort:
Neue Wohnungsanschrift / abzumeldende Wohnungsanschrift
Straße/Hausnummer:
PLZ/Ort:
Wohnungsstatus:
Einzugswohnung
Auszugswohnung
Einzug / Datum:
Auszug / Datum:
- BITTE WENDEN! -
Folgende Person/Personen ist/sind ein- bzw. ausgezogen
Familienname:
Vornamen:
Familienname:
Vornamen:
Familienname:
Vornamen:
Familienname:
Vornamen:
Familienname:
Vornamen:
Familienname:
Vornamen:
BELEHRUNG:
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu
stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein
Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu
50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die
falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten
mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ort, Datum
Unterschrift Wohnungsgeber
(bei Eigennutzung Wohnungseigentümer)
Hiermit werden die Richtigkeit der gemachten Angaben, sowie die
Kenntnisnahme über die Belehrung, bestätigt.
Angaben zu der vom Wohnungsgeber beauftragten Person
Familienname:
Vornamen:
bei juristischen Personen
deren Bezeichnung:
Straße/Hausnummer:
PLZ/Ort:
Ort, Datum
Unterschrift der vom Wohnungsgeber
beauftragten Person
Hiermit werden die Richtigkeit der gemachten Angaben, sowie die
Kenntnisnahme über die Belehrung, bestätigt.