Unterrichtsvertrag Blockflöten

Unterrichtsvertrag
Blockflötenunterricht
Der Unterrichtsvertrag kommt zwischen dem Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr
Bredenbeck und der gesetzlichen Vertretung des Blockflötenschülers zustande:
BlockflötenschülerIn
gesetzl. Vertreter:
Name:
Name:
Vorname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Nr:
PLZ / Ort:
Ortsteil:
Telefon:
Handy:
E-Mail:
1. Aufnahme
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt durch den schriftlichen Vertrag zwischen dem Musikzug der
Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck und der gesetzlichen Vertretung des / der Blockflötenschülers / in.
Der Unterricht für eine Blockflötengruppe läuft ca. 2 Jahre. Je nach Ausbildungsstand wird dann die
weiterführende Ausbildung auf einem Orchesterinstrument angeboten.
Eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Bredenbeck ist obligatorisch. Der Aufnahmeantrag ist gesondert
zu unterschreiben.
Der Unterrichtsvertrag beginnt am
2. Kündigung
Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, den Unterrichtsvertrag zum Ende eines Quartals mit einer Frist
von vier Wochen zu kündigen.
Für die Teilnehmer besteht eine Probezeit von vier Wochen (bzw. vier vom Musikzug angebotenen
Unterrichtsstunden). In der Probezeit sind Kündigungen ohne Einhaltung von Fristen möglich.
Kündigungen haben schriftlich an die Musikzugführung zu erfolgen.
3. Außerordentliche Kündigung
Im Falle eines Umzuges in einen anderen Wohnort, außerhalb des Gemeindegebietes Wennigsen, ist eine
außerordentliche Kündigung des Unterrichtsvertrages unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum
Ende des Kalendermonats möglich.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Die Schüler sind gehalten regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtsstunden teilzunehmen. Die Lehrkraft
ist nicht verpflichtet Leistungsdefizite Einzelner, die aus Unterrichtsabwesenheit resultieren, auszugleichen.
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5. Unterrichtszeiten
Der Unterricht wird zu den jeweils festgesetzten Zeiten durchgeführt. Die Ferien- und Feiertagsregelung der
allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise auch für den Unterricht der Blockflötengruppe.
6. Unterrichtsgebühren
Für die Teilnahme an der Blockflötengruppe werden durch den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr
Bredenbeck Gebühren erhoben.
Die Unterrichtsgebühr beträgt 18,- Euro pro Monat und SchülerIn.
7. Zahlungsweise
Die Gebühren werden jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig und sind auf das Konto des Musikzuges
der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck zu überweisen.
Bankverbindung:
IBAN: DE 88 251 933 31 0711 576 802
BIC: GENODEF1PAT
Volksbank
Verw.-Zweck: „Blockflötenunterricht, (Name BlockflötenschülerIn)“
8. Erstattung bei Unterrichtsausfall
Bei einmaligem Unterrichtsausfall im Kalendermonat, verschuldet durch den Musikzug der Freiwilligen
Feuerwehr Bredenbeck (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft), erfolgt keine Erstattung. Fällt der Unterricht
zweimal innerhalb eines Kalendermonats durch ein Verschulden des Musikzuges aus wird der Unterricht
nachgegeben.
Die Nachholzeiten für ausgefallene Unterrichtsstunden gibt die Lehrkraft bekannt.
Beide Vertragsparteien erkennen die Bedingungen des obigen Unterrichtsvertrages an!
Ort
Datum
Unterschrift gesetzl. Vertreter
Ort
Datum
Unterschrift MZ FF Bredenbeck
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