Unterrichtsvertrag Blockflötenunterricht Der Unterrichtsvertrag kommt zwischen dem Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck und der gesetzlichen Vertretung des Blockflötenschülers zustande: BlockflötenschülerIn gesetzl. Vertreter: Name: Name: Vorname: Vorname: Geburtsdatum: Straße: Nr: PLZ / Ort: Ortsteil: Telefon: Handy: E-Mail: 1. Aufnahme Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt durch den schriftlichen Vertrag zwischen dem Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck und der gesetzlichen Vertretung des / der Blockflötenschülers / in. Der Unterricht für eine Blockflötengruppe läuft ca. 2 Jahre. Je nach Ausbildungsstand wird dann die weiterführende Ausbildung auf einem Orchesterinstrument angeboten. Eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr Bredenbeck ist obligatorisch. Der Aufnahmeantrag ist gesondert zu unterschreiben. Der Unterrichtsvertrag beginnt am 2. Kündigung Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, den Unterrichtsvertrag zum Ende eines Quartals mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Für die Teilnehmer besteht eine Probezeit von vier Wochen (bzw. vier vom Musikzug angebotenen Unterrichtsstunden). In der Probezeit sind Kündigungen ohne Einhaltung von Fristen möglich. Kündigungen haben schriftlich an die Musikzugführung zu erfolgen. 3. Außerordentliche Kündigung Im Falle eines Umzuges in einen anderen Wohnort, außerhalb des Gemeindegebietes Wennigsen, ist eine außerordentliche Kündigung des Unterrichtsvertrages unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats möglich. 4. Teilnahmevoraussetzungen Die Schüler sind gehalten regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtsstunden teilzunehmen. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet Leistungsdefizite Einzelner, die aus Unterrichtsabwesenheit resultieren, auszugleichen. Seite 1 von 2 5. Unterrichtszeiten Der Unterricht wird zu den jeweils festgesetzten Zeiten durchgeführt. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise auch für den Unterricht der Blockflötengruppe. 6. Unterrichtsgebühren Für die Teilnahme an der Blockflötengruppe werden durch den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck Gebühren erhoben. Die Unterrichtsgebühr beträgt 18,- Euro pro Monat und SchülerIn. 7. Zahlungsweise Die Gebühren werden jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig und sind auf das Konto des Musikzuges der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck zu überweisen. Bankverbindung: IBAN: DE 88 251 933 31 0711 576 802 BIC: GENODEF1PAT Volksbank Verw.-Zweck: „Blockflötenunterricht, (Name BlockflötenschülerIn)“ 8. Erstattung bei Unterrichtsausfall Bei einmaligem Unterrichtsausfall im Kalendermonat, verschuldet durch den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bredenbeck (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft), erfolgt keine Erstattung. Fällt der Unterricht zweimal innerhalb eines Kalendermonats durch ein Verschulden des Musikzuges aus wird der Unterricht nachgegeben. Die Nachholzeiten für ausgefallene Unterrichtsstunden gibt die Lehrkraft bekannt. Beide Vertragsparteien erkennen die Bedingungen des obigen Unterrichtsvertrages an! Ort Datum Unterschrift gesetzl. Vertreter Ort Datum Unterschrift MZ FF Bredenbeck 2
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