3 Partnertreff 2016 VdW RW Rychter

Die Wohnungswirtschaft
im Westen
Markt- und Unternehmensentwicklung in 2015
und Ziele für 2016:
Gestiegene Neubauerwartungen und
Flüchtlingsunterbringung
RA Alexander Rychter
Verbandsdirektor
VdW Rheinland Westfalen
Partnertreff am 10. März 2016
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Der VdW Rheinland Westfalen im Kurzportrait
•
472 Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen der ehemals gemeinnützigen Wohnungsund Immobilienwirtschaft und dem nördlichen Rheinland-Pfalz
•
319 Wohnungsgenossenschaften
•
71 kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen
•
57 kirchliche und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen
•
25 Wohnungs- und immobilienwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen
•
1,1 Millionen bewirtschaftete Wohnungen
•
23 Prozent des Wohnungsbestandes in NRW
•
Investitionsvolumen in 2015 mehr als 2 Mrd. Euro (bundesweit 11. Mrd. Euro)
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
2
Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Wohnungswirtschaft in Zahlen: VdW-Jahresstatistik
in 2015 für 2014
Mitgliedsunternehmen und
- genossenschaften in NRW
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
4
Wohnungsbestand 2015
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
5
Eigener Wohnungsbestand nach Modernisierungsgraden
2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
6
Klima- und demografiebewusst in Wohnungsneubau und
Bestandsentwicklung
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
7
VdW-Mitgliedsunternehmen zeichnen sich durch eine
moderate Mietenpolitik aus
DurchschnittsNettokaltmiete
in NRW:
6,61 €/qm
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
8
Leerstandsquote
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
9
Die verbesserten Förderkonditionen der sozialen
Wohnraumförderung zeigen Wirkung
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
10
Baugenehmigungen 01/2015 – 09/2015
Von Januar bis September 2015 wurde in Deutschland der Bau von 222.800 Wohnungen
genehmigt. Dies sind 4,8 % oder 10.300 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum.
 Der im Jahr 2010 begonnene Aufwärtstrend setzt sich damit weiter fort.
Quelle Destatis / VdW
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
11
Kostentreiber für den Wohnungsbau
Einfluss der erfassten Kostentreiber auf die aktuellen Gestehungskosten im Wohnungsbau am Beispiel von
Wachstumsregionen bzw. Ballungsgebieten, Bezug: Typengebäude MFH
Zusätzliche Gestehungskosten verursacht durch kostentreibende
Entwicklungen im Wohnungsbau speziell seit dem Bezugsjahr 2000
Gestehungskosten
Bezugsjahr
2000
2.209
€/m²
100 %
161.200
€/WE
Betrachtungsjahr
2014
3.080 €/m²
139,4 %
225.000 €/WE
1
Kostentreiber
seit 2000
(mit erweitertem Leistungsprogramm)
871
€/m²
2
3
4
39,4 %
63.800
€/WE
5
6
7
8
9
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
Kostentreiber mit direkten Bezug zu Entwicklungen bzw.
Veränderungen im Preisniveau in Deutschland
Summe: 541 €/m² bzw. 39.600 €/WE
1 Baupreise: 342 €/m² bzw. 25.100 €/WE (ohne Umsatzsteuererhöhung)
2 Planungs- und Beratungsleistungen: 77 €/m² bzw. 5.600 €/WE
3 Preise - Außenanlagen: 7 €/m² bzw. 500 €/WE
4 Baulandpreise: 115 €/m² bzw. 8.400 €/WE
Kostentreiber mit direktem Bezug zu Vorgaben bzw.
Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen
Summe: 330 €/m² bzw. 24.200 €/WE
5 Steuerrechtsänderungen: 61 €/m² bzw. 4.500 €/WE
6 Baugenehmigungsgebühren: 3 €/m² bzw. 200 €/WE
7 Technische Baubestimmungen/ Normen und Qualitätsstandards:
bzw. 2.200 €/WE
8 Energetische Anforderungen: 154 €/m² bzw. 11.300 €/WE
9 Kommunale Auflagen: 82 €/m² bzw. 6.000 €/WE
VdW Rheinland Westfalen
ARGE Kiel
Verband der Wohnungs-Quelle:
und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen e.V.
30 €/m²
Derzeitige Bautätigkeit und zukünftiger Wohnungsbedarf
bis 2020
Fertigstellungen und Baugenehmigungen seit 1996
Bautätigkeit
700 000
Bedarfsprognose
Neubaubedarf p.a. bei
zusätzlicher
Berücksichtigung des
aufgestauten
Nachholbedarfs
600 000
Wohnungen
Baugenehmigungen
Baufertigstellungen
500 000
400.000
400 000
284.900
300 000
200 000
272.000
Neubaubedarf p.a.
BBSR Prognose
2014:
245.325 fertiggestellte Wohnungen
245.325
100 000
-
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
Quelle: BBSR Wohnungsmarktprognose 2030
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Wohnungsbauoffensive NRW
• Bündnis für Wohnen NRW stellt zusammen mit Minister Michael Groschek am 13. November 2015 in
Landespressekonferenz im nordrhein-westfälischen Landtag Wohnungsbauoffensive NRW vor
• Eckpunkte:
• Wohnraumförderungsprogramm 2016 und RL Flü – gemeinsame Pressekonferenz am 15. Januar 2016
• Besserer Zugriff auf leerstehende Wohnungen über neue Online-Plattform Flüchtlingsunterbringung
• Unterstützung Novellierung Baunutzungsverordnung sowie Bauen in der Vertikalen
• NRW-Grundstücksgipfel am 30. November 2015 sowie Regionalkonferenzen
im 1. Quartal 2016 – Problem Landesentwicklungsplan NRW
•
Unterstützung einer steuerlichen Förderung
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 3. Februar 2016
(§7b EStG-E):
•Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung: AHK von max. 2.000 EUR/m² Wohnfläche
•Höhe der Sonderabschreibung: Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauf folgenden Jahr
jeweils bis zu 10% der AHK und im dritten Jahr bis zu 9% der AHK
•(Reguläre) lineare Abschreibung gemäß §7 Abs. 4 EStG ist daneben vorzunehmen.
•Ab dem vierten Jahr bemisst sich die Abschreibung nach dem Restwert und dem für Wohngebäude
unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Prozentsatz (§7a Abs.9 EStG).
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
15
Migration und Flüchtlinge
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Zusätzliche Wohnungsnachfrage durch die Zuwanderung von
Flüchtlingen nach NRW
Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
17
Wohnungsneubaunachfrage im prozentualen Verhältnis zum
Wohnungsbestand
Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
18
Wohnungsneubaunachfrage
Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
19
Zusatznachfrage nach Wohnungsneubau und Bauland durch
die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen
Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
20
Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die
Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen
Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
21
Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die
Zuwanderung von Flüchtlingen nach NRW
Zusammenfassung der Ergebnisse :
•
Mittelfristige zusätzliche Wohnungsnachfrage durch den Zuzug von Flüchtlingen und nachfolgendem
Familiennachzug rund 200.000 Haushalte
•
Mittelfristiger Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge nach Nutzung des Leerstands je
nach Verteilung der Haushalte zwischen rund 120.000 und 130.000 Wohnungen
•
Regionale demografische Entwicklung verursacht bis 2020 zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage
von 82.000 Wohnungen – damit Wohnungsneubaunachfrage bis zu 400.000 Wohnungen
•
Mobilisierbarer Wohnungsleerstand rund 80.000 Wohnungen (Wohnortzuweisung)
Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
22
Potentiell mobilisierbarer Wohnungsleerstand
Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK vom 13. November 2015
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
23
Online-Plattform Flüchtlingsunterbringung
Online Portal „Wohnraumkarte“
Mindeststandard einer sicheren und
bezugsfertigen Wohnung
Kooperationsvereinbarung
Wohnungsunternehmen und
Kommune
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
24
Modularer und serieller Wohnungsbau
•
Fachtagung Serieller Wohnungsbau – viel, schnell, gut! Zum modularen und seriellen
Bauen am 4. April 2016 in Düsseldorf
•
Gemeinsame Veranstaltung mit MBWSV und MKULNV, Bündnis für Wohnen NRW,
Bauindustrie NRW und weiteren Partnern am 4. April 2016 in Düsseldorf
•
Praxisbeispiele aus Wohnungswirtschaft und Bauindustrie unter Einbeziehung des
Themas Holzbau
•
Statements von Landesbauminister Michael Groschek und Landesumweltminister
Johannes Remmel
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
25
Aktuelle
wohnungspolitische Risikofaktoren
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Novellierung § 559 BGB (Modernisierungsumlage)
• Eckpunktepapier des BMJV für ein zweites Mietrechtspaket vom 25. November 2015:
• Absenkung der Umlage (11 %  8 %)
• Deckelung über 8 Jahreszeitraum (Erhöhung um nicht mehr als 50 % und maximal 4 €/m²)
• Regelbeispiel für Härtefalleinwand (Anteil der Bruttomiete am Nettoeinkommen übersteigt
40 %)
• Härtefalleinwand auch bei Versetzen in allgemein üblichen Zustand.
• Verbreiterung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (4  10
Jahre)
• Breit angelegte Kampagne des GdW sowie der Regionalverbände –
Verbandsmitglieder, Regionale Arbeitsgemeinschaften und
VdW Rheinland Westfalen unterstützen Kampagne
mit bislang 32.000 Euro (67.000 Euro)
• Referentenentwurf voraussichtlich Ende 1. Quartal 2016
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
27
1. Kampagnenmotiv
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
28
Einstufung von HBCD-haltigen Polystyroldämmstoffabfällen
als gefährlicher Abfall
• Änderung in der Abfallverzeichnisverordnung: Abfälle, bei denen die in Anhang IV der Verordnung
(EG) Nr. 850/2004* genannte Konzentrationsgrenze erreicht oder überschritten ist, werden als
gefährlich eingestuft. *EU-POP-Verordnung
• Polystyrol: EPS und XPS Einsatz v. a. an Fassaden, aber auch Trittschalldämmung, Dachdämmung
• HBCD schwer abbaubarer organischer SchadstoffPersistent OrganicPollutant.
• EU Grenzwert für HBCD im März 2016 erwartet, 6 Monate Umsetzungsfrist. Wirksamwerden ab
Herbst 2016
• GdW berät derzeit zur Schadensbegrenzung.
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
29
Novelle Landesbauordnung NRW
• Entwurf Landesbauordnung NRW vom 10. Juni 2015 – VdW-Stellungnahme vom 30.
September 2015
• Errichtung von nur einer rollstuhlgerechten Wohnung in Gebäuden mit mehr als 4
Wohnungen zieht erhebliche Mehrkosten nach sich (12-22% je nach
Ausstattungsstandard)
• 3 Architektenbüros beauftragt, Musterplanungen für Referenzgebäude und
Standardgrundrisse durchzuführen
• Vorstellung der Studie am 2. Dezember 2015 im Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Die Wohnungswirtschaft
Im Westen
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
30
Die Wohnungswirtschaft
im Westen
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit.
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.