Die Wohnungswirtschaft im Westen Markt- und Unternehmensentwicklung in 2015 und Ziele für 2016: Gestiegene Neubauerwartungen und Flüchtlingsunterbringung RA Alexander Rychter Verbandsdirektor VdW Rheinland Westfalen Partnertreff am 10. März 2016 VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Der VdW Rheinland Westfalen im Kurzportrait • 472 Wohnungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen der ehemals gemeinnützigen Wohnungsund Immobilienwirtschaft und dem nördlichen Rheinland-Pfalz • 319 Wohnungsgenossenschaften • 71 kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen • 57 kirchliche und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen • 25 Wohnungs- und immobilienwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen • 1,1 Millionen bewirtschaftete Wohnungen • 23 Prozent des Wohnungsbestandes in NRW • Investitionsvolumen in 2015 mehr als 2 Mrd. Euro (bundesweit 11. Mrd. Euro) Die Wohnungswirtschaft im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 2 Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Wohnungswirtschaft in Zahlen: VdW-Jahresstatistik in 2015 für 2014 Mitgliedsunternehmen und - genossenschaften in NRW Die Wohnungswirtschaft im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 4 Wohnungsbestand 2015 Die Wohnungswirtschaft im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 5 Eigener Wohnungsbestand nach Modernisierungsgraden 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 6 Klima- und demografiebewusst in Wohnungsneubau und Bestandsentwicklung Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 7 VdW-Mitgliedsunternehmen zeichnen sich durch eine moderate Mietenpolitik aus DurchschnittsNettokaltmiete in NRW: 6,61 €/qm Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 8 Leerstandsquote Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 9 Die verbesserten Förderkonditionen der sozialen Wohnraumförderung zeigen Wirkung Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 10 Baugenehmigungen 01/2015 – 09/2015 Von Januar bis September 2015 wurde in Deutschland der Bau von 222.800 Wohnungen genehmigt. Dies sind 4,8 % oder 10.300 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Der im Jahr 2010 begonnene Aufwärtstrend setzt sich damit weiter fort. Quelle Destatis / VdW Die Wohnungswirtschaft im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 11 Kostentreiber für den Wohnungsbau Einfluss der erfassten Kostentreiber auf die aktuellen Gestehungskosten im Wohnungsbau am Beispiel von Wachstumsregionen bzw. Ballungsgebieten, Bezug: Typengebäude MFH Zusätzliche Gestehungskosten verursacht durch kostentreibende Entwicklungen im Wohnungsbau speziell seit dem Bezugsjahr 2000 Gestehungskosten Bezugsjahr 2000 2.209 €/m² 100 % 161.200 €/WE Betrachtungsjahr 2014 3.080 €/m² 139,4 % 225.000 €/WE 1 Kostentreiber seit 2000 (mit erweitertem Leistungsprogramm) 871 €/m² 2 3 4 39,4 % 63.800 €/WE 5 6 7 8 9 Die Wohnungswirtschaft im Westen Kostentreiber mit direkten Bezug zu Entwicklungen bzw. Veränderungen im Preisniveau in Deutschland Summe: 541 €/m² bzw. 39.600 €/WE 1 Baupreise: 342 €/m² bzw. 25.100 €/WE (ohne Umsatzsteuererhöhung) 2 Planungs- und Beratungsleistungen: 77 €/m² bzw. 5.600 €/WE 3 Preise - Außenanlagen: 7 €/m² bzw. 500 €/WE 4 Baulandpreise: 115 €/m² bzw. 8.400 €/WE Kostentreiber mit direktem Bezug zu Vorgaben bzw. Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen Summe: 330 €/m² bzw. 24.200 €/WE 5 Steuerrechtsänderungen: 61 €/m² bzw. 4.500 €/WE 6 Baugenehmigungsgebühren: 3 €/m² bzw. 200 €/WE 7 Technische Baubestimmungen/ Normen und Qualitätsstandards: bzw. 2.200 €/WE 8 Energetische Anforderungen: 154 €/m² bzw. 11.300 €/WE 9 Kommunale Auflagen: 82 €/m² bzw. 6.000 €/WE VdW Rheinland Westfalen ARGE Kiel Verband der Wohnungs-Quelle: und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 30 €/m² Derzeitige Bautätigkeit und zukünftiger Wohnungsbedarf bis 2020 Fertigstellungen und Baugenehmigungen seit 1996 Bautätigkeit 700 000 Bedarfsprognose Neubaubedarf p.a. bei zusätzlicher Berücksichtigung des aufgestauten Nachholbedarfs 600 000 Wohnungen Baugenehmigungen Baufertigstellungen 500 000 400.000 400 000 284.900 300 000 200 000 272.000 Neubaubedarf p.a. BBSR Prognose 2014: 245.325 fertiggestellte Wohnungen 245.325 100 000 - Die Wohnungswirtschaft Im Westen Quelle: BBSR Wohnungsmarktprognose 2030 VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Wohnungsbauoffensive NRW • Bündnis für Wohnen NRW stellt zusammen mit Minister Michael Groschek am 13. November 2015 in Landespressekonferenz im nordrhein-westfälischen Landtag Wohnungsbauoffensive NRW vor • Eckpunkte: • Wohnraumförderungsprogramm 2016 und RL Flü – gemeinsame Pressekonferenz am 15. Januar 2016 • Besserer Zugriff auf leerstehende Wohnungen über neue Online-Plattform Flüchtlingsunterbringung • Unterstützung Novellierung Baunutzungsverordnung sowie Bauen in der Vertikalen • NRW-Grundstücksgipfel am 30. November 2015 sowie Regionalkonferenzen im 1. Quartal 2016 – Problem Landesentwicklungsplan NRW • Unterstützung einer steuerlichen Förderung Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 3. Februar 2016 (§7b EStG-E): •Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung: AHK von max. 2.000 EUR/m² Wohnfläche •Höhe der Sonderabschreibung: Im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauf folgenden Jahr jeweils bis zu 10% der AHK und im dritten Jahr bis zu 9% der AHK •(Reguläre) lineare Abschreibung gemäß §7 Abs. 4 EStG ist daneben vorzunehmen. •Ab dem vierten Jahr bemisst sich die Abschreibung nach dem Restwert und dem für Wohngebäude unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Prozentsatz (§7a Abs.9 EStG). Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 15 Migration und Flüchtlinge Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Zusätzliche Wohnungsnachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach NRW Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 17 Wohnungsneubaunachfrage im prozentualen Verhältnis zum Wohnungsbestand Quelle: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 18 Wohnungsneubaunachfrage Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 19 Zusatznachfrage nach Wohnungsneubau und Bauland durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 20 Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 21 Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach NRW Zusammenfassung der Ergebnisse : • Mittelfristige zusätzliche Wohnungsnachfrage durch den Zuzug von Flüchtlingen und nachfolgendem Familiennachzug rund 200.000 Haushalte • Mittelfristiger Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge nach Nutzung des Leerstands je nach Verteilung der Haushalte zwischen rund 120.000 und 130.000 Wohnungen • Regionale demografische Entwicklung verursacht bis 2020 zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage von 82.000 Wohnungen – damit Wohnungsneubaunachfrage bis zu 400.000 Wohnungen • Mobilisierbarer Wohnungsleerstand rund 80.000 Wohnungen (Wohnortzuweisung) Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 22 Potentiell mobilisierbarer Wohnungsleerstand Quelle: Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der NRW.BANK vom 13. November 2015 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 23 Online-Plattform Flüchtlingsunterbringung Online Portal „Wohnraumkarte“ Mindeststandard einer sicheren und bezugsfertigen Wohnung Kooperationsvereinbarung Wohnungsunternehmen und Kommune Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 24 Modularer und serieller Wohnungsbau • Fachtagung Serieller Wohnungsbau – viel, schnell, gut! Zum modularen und seriellen Bauen am 4. April 2016 in Düsseldorf • Gemeinsame Veranstaltung mit MBWSV und MKULNV, Bündnis für Wohnen NRW, Bauindustrie NRW und weiteren Partnern am 4. April 2016 in Düsseldorf • Praxisbeispiele aus Wohnungswirtschaft und Bauindustrie unter Einbeziehung des Themas Holzbau • Statements von Landesbauminister Michael Groschek und Landesumweltminister Johannes Remmel Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 25 Aktuelle wohnungspolitische Risikofaktoren Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Novellierung § 559 BGB (Modernisierungsumlage) • Eckpunktepapier des BMJV für ein zweites Mietrechtspaket vom 25. November 2015: • Absenkung der Umlage (11 % 8 %) • Deckelung über 8 Jahreszeitraum (Erhöhung um nicht mehr als 50 % und maximal 4 €/m²) • Regelbeispiel für Härtefalleinwand (Anteil der Bruttomiete am Nettoeinkommen übersteigt 40 %) • Härtefalleinwand auch bei Versetzen in allgemein üblichen Zustand. • Verbreiterung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (4 10 Jahre) • Breit angelegte Kampagne des GdW sowie der Regionalverbände – Verbandsmitglieder, Regionale Arbeitsgemeinschaften und VdW Rheinland Westfalen unterstützen Kampagne mit bislang 32.000 Euro (67.000 Euro) • Referentenentwurf voraussichtlich Ende 1. Quartal 2016 Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 27 1. Kampagnenmotiv Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 28 Einstufung von HBCD-haltigen Polystyroldämmstoffabfällen als gefährlicher Abfall • Änderung in der Abfallverzeichnisverordnung: Abfälle, bei denen die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004* genannte Konzentrationsgrenze erreicht oder überschritten ist, werden als gefährlich eingestuft. *EU-POP-Verordnung • Polystyrol: EPS und XPS Einsatz v. a. an Fassaden, aber auch Trittschalldämmung, Dachdämmung • HBCD schwer abbaubarer organischer SchadstoffPersistent OrganicPollutant. • EU Grenzwert für HBCD im März 2016 erwartet, 6 Monate Umsetzungsfrist. Wirksamwerden ab Herbst 2016 • GdW berät derzeit zur Schadensbegrenzung. Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 29 Novelle Landesbauordnung NRW • Entwurf Landesbauordnung NRW vom 10. Juni 2015 – VdW-Stellungnahme vom 30. September 2015 • Errichtung von nur einer rollstuhlgerechten Wohnung in Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen zieht erhebliche Mehrkosten nach sich (12-22% je nach Ausstattungsstandard) • 3 Architektenbüros beauftragt, Musterplanungen für Referenzgebäude und Standardgrundrisse durchzuführen • Vorstellung der Studie am 2. Dezember 2015 im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Nordrhein-Westfalen Die Wohnungswirtschaft Im Westen VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. 30 Die Wohnungswirtschaft im Westen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
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