PDF zum Thema Pflegeleistungen - pflege-mal

 ZUSAMMENFASSUNG ZU DEN THEMEN: (PFLEGELEISTUNGEN, PFLEGEGELD, MDK, SCHRITT FÜR SCHRITT ANLEITUNG ZUR PFLGESTUFE, PFLEGESACHLEISTUNGEN Pflege-­‐mal-­‐anders info@pflege-­‐mal-­‐a nders.de Inhaltsverzeichnis 1. DIE PFLEGEEINSTUFUNG 3 2. DER MDK 6 3. PFLEGESACHLEISTUNGEN (PFLEGEGELD, PFLEGESACHLEISTUNGEN) 8 4. SCHRITT FÜR SCHRITT ANLEITUNG ZUR PFLEGESTUFE 13 ANHANG 15 2 1. Die Pflegeeinstufung Zum Thema Pflegeeinstufung: Ich sage schon vorab, dass ich die alte/aktuelle Pflegestufen Regelung euch erklären werde, die neue Regelung mit dem „Pflegestärkungsgesetz II“ tritt ab dem 1.1.2017 in Kraft, also nicht das Gesetz selbst, den das ist schon In kraft getreten, sondern die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Wenn es soweit ist, gibt es natürlich eine aktualisierte Form dieses Beitrages! Die Einstufung und andere wichtige pflegerischen relevanten Dinge im Sinne der Pflegebedürftigkeit z.B. Pflegeleistungen werden im 11. Sozialgesetzbuch geregelt! Erstmal zu den Grundprinzipien der Sozialen Pflegeversicherung: Ein kleiner Auszug aus dem Sozialgesetzbuch: „Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.“ (§2 Abs. 1 SGB XI) So viel mal zu dem Sinn der Pflegeversicherung! Aber jetzt zu der Pflegeeinstufung: (Die Voraussetzung für das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit wird im §14 SGB XI geregelt) Es gibt in Deutschland folgende Pflegestufen: Die Pflegestufe 1: Täglicher Pflegeaufwand mind. 90 min., davon sollten mehr als 45 min. für die Grundpflege sein, dies wird natürlich auf 24 h gerichtet. 3 Was gehört in den Bereich Grundpflege? -­‐ Zum einen gehört der Bereich Körperpflege mit da rein, also: waschen, duschen, baden, Zahnpflege, kämmen, rasieren, Darm-­‐ und Blasenentleerung. -­‐ Dann der Bereich Ernährung: das mundgerechte zubereiten der Nahrung und die Aufnahme der Nahrung -­‐ Und zum Schluss der Bereich Mobilität: Aufstehen-­‐ und Zu-­‐ Bett-­‐ gehen, An-­‐ und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, u.v.m. Ganz schön viel was in die Grundpflege hineingehört, da müssen bei Pflegestufe 1 mehr als 45 min. dabei sein. Aber jetzt mal blöd gefragt: „Was gehört in die 90 min. Pflegeaufwand mit rein?“ -­‐ Zum einen mehr als 45 min. Grundpflege -­‐ Zusätzlich kommt die hauswirtschaftliche Versorgung mit dazu! -­‐ D.h. Einkaufen, kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln/ Waschen der Wäsche, Beheizen der Wohnung. Das ist schon einiges, im Download Bereich findet ihr eine Auflistung zur Pflegezeitbemessung, also Richtwerte, wie lange braucht man z.B. zur Ganzkörperpflege oder zum ankleiden. So nun aber weiter zur Pflegestufe 2. Die Pflegestufe 2: Auch wieder gehören die oben genannten Bereich dazu. Nur ist jetzt der tägliche Pflegeaufwand auf 180 min. gestiegen und die Grundpflege davon auf mind. 120 min. Die Pflegestufe 3: Hier ist der tägliche Pflegeaufwand mind. 300 min. und davon sollte bei der Grundpflege mind. 240 min. betragen, und auch in der Nacht! 4 Und zu guter Letzt Die Pflegestufe 3 (Härtefallregelung) also mit außergewöhnlichem Pflegeaufwand: Zusätzlich zur oben genannten Pflegestufe 3 müssen eines der folgenden Kriterien vorliegen. -­‐ Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität ist mind. 6 h täglich, davon mind. 3mal in der Nacht. -­‐ Bei Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen ist eine medizinische Behandlungspflege mit zu berücksichtigen. Oder -­‐ Die Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gleichzeitig erbracht werden. Das sind die Pflegestufen kurz erklärt. Eine genaue Definition wie die Pflegestufen definiert werden seht ihr im unten genannten Link, dass würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Die Pflegestufe wird bei der Pflegekasse beantragt, dies kann auch formlos geschehen z.B. telefonisch (sobald man gesetzlich in einer Krankenkasse versichert ist, ist man auch automatisch in einer Pflegekasse Mitglied), wenn diese Kriterien z.B. zur Pflegestufe 1 erfüllt sind. Der MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) wird dann beauftragt. Links & Verweise zum Thema Pflegeeinstufung im Überblick: Zum Thema Pflegeeinstufung: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.ht
ml Zum Thema Pflegezeitbemessung (Richtwerte) im Anhang. 5 2. Der MDK Kurz zum MDK: Was ist überhaupt der MDK? Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ist eine unabhängige Instanz der gesetzlichen Krankenkassen, bzw. ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs-­‐ und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken-­‐ und Pflegeversicherung in Deutschland. Also nicht nur für die Altenpflege, sondern Rund um! Der MDK hat lt. Eigenen Angaben folgende Aufgaben: Stellungnahmen für die Krankenkasse bei Fragen zur: -­‐ Arbeitsunfähigkeit -­‐ Verordnung von Arznei-­‐, Verband-­‐, Heil-­‐ und Hilfsmittel -­‐ Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen -­‐ Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung -­‐ Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege -­‐ Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Die Feststellung erfolgt auf Grundlage des 11. Sozialgesetzbuches) Gemäß §18 SGB XI hat der MDK bei der Feststellung folgende Aufgaben: -­‐ Er hat zu prüfen ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung geeignet, notwendig oder zumutbar ist -­‐ Der MDK soll, wenn der Antragsteller einwilligt, ärztliche Auskünfte einholen -­‐ Pflege-­‐ und Krankenkassen wie auch andere Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, erforderliche Unterlagen vorzulegen und Auskunft zu erteilen -­‐ Der MDK hat der Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung sowie einen Pflegeplan zu übermitteln. Des Weiteren beraten die Medizinische Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs-­‐ und Versorgungsstrukturen. 6 Dazu gehören: -­‐ Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären Versorgung -­‐ Krankenhausplanung -­‐ Weiterentwicklung der Vergütungssysteme in der ambulanten und der stationären Versorgung -­‐ Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs-­‐ und Behandlungsmethoden Das sind grob die Aufgaben des medizinischen Dienstes. Der MDK kommt bei Antragstellung zu Ihnen nach Hause oder in die stationäre Einrichtung, bzw. genau dort hin wo sich die Person befindet, außer ins Ausland, wie oben genannt zur Feststellung ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Antrag wird über die Pflegekasse formlos gestellt, es kommt dann ein Formular zugeschickt. Im Downloadbereich sind die ganzen Formulare zum herunterladen bereit. Natürlich gibt es auch für die Privat Versicherten einen Medizinischen Dienst, dieser nennt sich Medic Proof, ich habe ebenfalls im Downloadbereich ein Formular eingefügt, schauen Sie einfach mal vorbei. Sobald die Pflegstufe eindeutig ist, bekommt der Antragsteller/ Pflegebedürftige Person die Pflegeleistungen. Hier einige Links & Verweise zum Thema MDK im Überblick: Antragstellung bei der Krankenkasse zum Thema Pflegeeinstufung: Die Formulare stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung Direkt zum MDK: http://www.mdk.de/1329.htm http://www.mdk.de/1347.htm Direkt zum Medic Proof: http://www.medicproof.de/index.php?id=2 7 3. Pflegesachleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen) Zum Thema Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen usw.) Wie auch andere Dinge in Deutschland strikt geregelt sind, sind auch die Pflegeleistungen geregelt! Was bekomme ich überhaupt wenn ein Angehöriger Pflegebedürftig ist? Seit dem 1.1.2015 sind die Leistungen neu geregelt wurden mit dem „Pflegestärkungsgesetz I“ Hier mal eine Übersicht der Leistungen, zusätzlich sind die alten Leistungen gegenübergestellt! Da hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales gute Arbeit geleistet! Wenn Sie sich die PDF Datei dazu herunterladen wollen, diese steht Ihnen im Downloadbereich jetzt zur Verfügung. Diese Tabellen und das geschriebene wurde direkt aus dem Flyer übernommen, also besser hätte ich es auch nicht machen können, unten auch der Quellennachweis dazu! Es ist aber nur ein Ausschnitt, wenn Sie nähere Informationen dazu haben möchten laden Sie sich am besten den Flyer bei mir kostenlos und unverbindlich herunter! Zu betonen ist das Pflegebedürftige jetzt noch mehr Anspruch auf Betreuungsleistungen haben! Ein echter Fortschritt, dennoch muss dies auch mit den Mehrkosen die dadurch entstehen umgesetzt werden! 8 Pflegegeld für Häusliche Pflege Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen ab 2015 pro Leistungen 2014 pro Monat Monat Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123 € Pflegestufe I 244 € Pflegestufe I (mit Demenz*) 316 € Pflegestufe II 458 € Pflegestufe II (mit Demenz*) 545 € Pflegestufe III 728 € Pflegestufe III (mit Demenz*) 728 € 120 € 235 € 305 € 440 € 525 € 700 € 700 € * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI -­‐ das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. 9 Ansprüche auf Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege Stufe der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz*) Leistungen ab 2015 pro Monat Leistungen 2014 pro Monat 231 € 225 € 468 € 450 € 689 € 665 € 1.144 € 1.100 € 1.298 € 1.250 € 1.612 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.995 € 1.995 € 1.918 € 1.918 € * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI -­‐ das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. 10 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Stufe der Leistungen ab 2015 pro Leistungen 2014 pro Pflegebedürftigkeit Maßnahme bis zu Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, 2.557 Euro (bis 10.228 Euro, Pflegestufe 0 (mit wenn mehrere wenn mehrere Demenz*) Anspruchsber-­‐ echtigte Anspruchsbe-­‐ rechtigte zusammen wohnen ) zusammen wohnen) 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, 2.557 Euro (bis 10.228 Euro, Pflegestufe I, II oder wenn mehrere wenn mehrere III Anspruchsbe-­‐ rechtigte Anspruchsbe-­‐ rechtigte zusammen wohnen) zusammen wohnen) * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI -­‐ das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege-­‐ oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Leistungen bei vollstationärer Pflege Stufe der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I Pflegestufe I (mit Demenz*) Pflegestufe II Pflegestufe II (mit Demenz*) Pflegestufe III Pflegestufe III (mit Demenz*) Härtefall Härtefall (mit Demenz*) Leistungen ab 2015 pro Monat Leistungen 2014 pro Monat 0 € 0 € 1.064 € 1.023€ 1.064 € 1.023 € 1.330€ 1.279 € 1.330 € 1.279 € 1.612 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.995 € 1.995 € 1.918 € 1.918 € 11 * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI -­‐ das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Downloa
ds/P/Pflegestaerkungsgesetze/Pflegeleistungen_nach_Einfuehrung_des_Pfle
gestaerkungsgesetz_1.pdf 12 4. Schritt für Schritt Anleitung zur Pflegestufe Am Anfang: Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag stellen, die zuständige Pflegekasse, ist meist die Krankenkasse, denn da sind Sie als gesetzlich Versicherte automatisch Mitglied. Sofern Sie eine Pflegestufe für sich selbst oder einen Angehörigen beantragen möchten, muss zuerst ein Hilfebedarf in den Bereichen Grundpflege und Hauswirtschaftliche Tätigkeit usw. vorhanden sein (s. auch anderer Blog Eintrag). Dies können Sie anhand der Vorlage die ich im Downloadbereich vorhanden habe „Richtwerte zur Pflegezeitbemessung“ abklären und die Werte ausrechnen, oder anhand eines Pflegetagebuches. Und So beantragen Sie Ihre Pflegestufe richtig: 1. Die Pflegestufe sollte zuerst mit den Angehörigen, dem behandelnden Hausarzt besprochen werden. 2. Führen Sie ein sog. Pflegetagebuch mind. 14 Tage lang, dies steht Ihnen auch kostenlos im Downloadbereich zur Verfügung, damit der Pflegebedarf belegt werden kann. Wichtig! Sammeln Sie sonst alle weiteren Arztbriefe z.B. Krankenhausentlassungsbriefe, Bescheinigungen, Reha-­‐ Berichte (falls vorhanden), Gutachten, Röntgenbilder etc. 3. Als nächstes holen Sie sich bei der zuständigen Pflegekasse ein Antragsformular, entweder bei mir im Downloadbereich, oder lassen Sie sich eines zu schicken von Ihrer Kasse. 4. Schauen Sie bitte, dass jemand kompetentes das Antragsformular ausfüllt, z.B. ein Ambulanter Dienst (Sozialstation) in ihrer Nähe, diese helfen gerne und kostenlos. Wenn Sie denken sie können es alleine, kein Problem, aber lassen Sie es den Hausarzt nochmals durchschauen. Der Antragsteller oder der gesetzliche Vertreter muss den Antrag unterschreiben! 13 5. Die ganzen Unterlagen und den Antrag schicken Sie dann in Form einer Kopie an die zuständige Pflegekasse. Das Ganze wird von Ihrer Kasse an den MDK weitergeleitet, denn dieser erstellt dann ein Pflegegutachten, er prüft erstmal die Akten und bekommen recht schnell einen Termin zugeschickt, der MDK wird den Antragsteller begutachten. (Falls der Antragsteller schon vor dem MDK Besuch und der ganzen Pflegeeinstufung eine professionelle Pflegeperson benötigt, muss das Geld vorgestreckt werden, oder man stellt beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ 6. Nun der MDK hat das Gutachten erstellt, dieses wird an die Pflegekasse zurückgesandt, diese entscheiden dann per Aktenlage und im Bezug auf das Gutachten, ob die Pflegeleistungen erteilt werden, dies wird schriftlich mitgeteilt. 7. Falls der Antrag abgelehnt wird haben Sie 4 Wochen Zeit um diesen Bescheid zu wiedersprechen!!! Zu beachten ist: Wenn Sie das Pflegetagebuch führen, bitte ich Sie alle Tätigkeiten mit der genauen Zeit einzugeben dies ist oftmals ausschlaggebend, bitte lesen Sie nochmals meinen anderen Artikel zum Thema „Pflegeeinstufung“ Ein Beispiel: Hr. Maier bekommt Pflegestufe 1 und hat den Antrag am 1.1.2016 losgeschickt, der MDK kommt aber erst am 1.2.2016, der Antragsteller bekommt selbstverständlich die Leistungen rückwirkend bezahlt. Der MDK prüft bei der Begutachtung auch ob der Antragsteller Anspruch auch zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz erhält. Mal angenommen der MDK war zur Begutachtung da, und er hat keinen erhöhten Pflegeaufwand für eine Pflegestufe ausreichend festgestellt, aber eine eingeschränkte Alltagskompetenz, somit erhält er dennoch die zusätzlichen Betreuungsleistungen. 14 Anhang: Pflegezeitbemessung (Richtwerte) bei vollständiger Übernahme der Handlungen: Körperpflege Minuten Ganzkörperwaschung 20-­‐25 min. Teilwaschung Oberkörper 8-­‐10 min. Teilwaschung Unterkörper 12-­‐15 min. Teilwaschung nur Gesicht/ Hände 1-­‐2 min. Duschen 15-­‐20 min. Baden 20-­‐25 min. Zahnpflege 5 min. Kämmen 1-­‐3 min. Rasieren 5-­‐10 min. Darm-­‐ und Blasenentleerung Wasserlassen (Urinieren) 2-­‐3 min. Stuhlgang 3-­‐6 min. Richten der Kleidung z.B. Hose hochziehen, 2 min. Hemd richtig hinmachen etc. Wechseln von Einlagen nach dem 4-­‐6 min. Wasserlassen (dazu muss aber auch das „Richten der Kleidung“ dazugezählt werden! Wechseln der Einlage nach dem Stuhlgang 7-­‐10 min. Wechseln kleiner Einlagen 1-­‐2 min. Wechseln/ Entleeren des Urinbeutels 2-­‐3 min. Wechseln/ Entleeren Anus Preater (Stoma) 3-­‐4 min. Ernährung Mundgerechtes zubereiten 2-­‐3 min. Nahrungsaufnahme oral 15-­‐20 min. pro Nahrungsaufnahme (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) Nahrungsaufnahme via Sonde z.B. PEG 15-­‐ 20 min. täglich Mobilität: Aufstehen/ Zubettgehen 1-­‐2 min. Umlagern 2-­‐3 min. Ankleiden gesamt 8-­‐10 min. Ankleiden Ober-­‐ Unterkörper 5-­‐6 min. Entkleiden gesamt 4-­‐6 min. Entkleiden Ober-­‐ Unterkörper 2-­‐3 min. Stehen (Transfer) 1 min. Gehen, Treppensteigen Keine Werte vorhanden Verlassen/ Wiederaufsuchen der Wohnung Keine Werte vorhanden 15 Ihre Kranken- und Pflegeversichertennummer:
Knappschaft
^ Regionaldirektion/
Referat Krankenversicherung
^ Geschäftsstelle
Bei Rückfragen/
Schriftwechsel bitte
unbedingt angeben!
Name der / des Versicherten
Vorname der / des Versicherten
Geburtsdatum der / des Versicherten
Postleitzahl
ausgehändigt/übersandt aufgrund des Antrages vom _________________ durch __________________________________________
(Unterschrift der/des Knappschaftsbediensteten, Versichertenältesten etc.)
Teil A Angaben zur Feststellung der Pflegestufe bzw. des Pflegeeinsatzes
Beantworten Sie die folgenden Fragen bitte unbedingt korrekt und vollständig.
Aufgrund welcher Erkrankung/Behinderung liegt
Pflegebedürftigkeit vor?
Sofern Sie im Besitz von entsprechenden ärztlichen
Unterlagen sind (z. B. Befundberichte, Krankenhausentlassungsbericht(e), bitten wir diese bei einem
Hausbesuch durch unseren Gutachter im Original
bzw. als Kopie zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Werden Sie zurzeit stationär in einem Krankenhaus
^ Nein
^ Ja, seit dem
oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt oder
in einem Hospiz betreut?
Name der Einrichtung
Anschrift
Werden Sie zurzeit ambulant palliativ versorgt?
Palliativpflege ist die Pflege und Versorgung sterbenskranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase
durch entsprechende Fachkräfte.
^ Nein
Telefonnummer
^ Ja, seit dem ___________________________ durch
Name der Institution
_____________________________________________________________
Anschrift
Wurde von Ihrer Pflegeperson/Ihren Pflegepersonen
die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt?
(Bitte fragen Sie Ihre Pflegeperson/en.)
^ Nein
Telefonnummer
^ Ja
(Hinweis: Die Inanspruchnahme von verkürzter Arbeitsverhinderung
von bis zu 10 Tagen ist hier allerdings nicht anzugeben!)
Bitte geben Sie den Namen, die Anschrift und die Name
Telefonnummer Ihres behandelnden Arztes an.
_____________________________________________________________
Anschrift
Vordr. 15711 online
09.15
Telefonnummer
Ist für Sie ein Betreuer bestellt oder ein gesetzlicher ^ Nein ^ Ja
(Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.)
Vertreter bzw. ein schriftlich Bevollmächtigter vor_____________________________________________________________
handen?
Name
Anschrift
Telefonnummer
16 Faxnummer
«SBNAME»
Kranken-/Pflegeversicherten-Nr.
Name, Vorname der / des Versicherten
Knappschaft
Antrag auf Höherstufung im Rahmen der Pflegeversicherung
ausgestellt am ________________ aufgrund des Antrages vom ________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Einstufung in eine höhere Pflegestufe.
Für Rückfragen erreichen Sie mich/meine Pflegeperson unter der Telefonnummer *)
*) Bitte unterstützen Sie unser Bestreben, mit Ihnen schnellstmöglich einen Begutachtungstermin zu vereinbaren und somit zeitnah über Ihren Leistungsantrag entscheiden zu können.
Zum Zwecke einer zeitnahen Antragsbearbeitung und zur Klärung offener Fragen ist es
erforderlich, dass Sie uns Ihre Telefonnummer oder die Telefonnummer einer Kontaktperson
angeben.
ofern einer der nachfolgenden Tatbestände
zutrifft
Ich werde zurzeit stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung
behandelt oder in einem Hospiz betreut.
seit dem
Name/Anschrift/gegebenenfalls Telefonnummer der Einrichtung
Ich werde zurzeit ambulant palliativ versorgt.
Palliativpflege ist die Pflege und Versorgung sterbenskranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase durch
entsprechende Fachkräfte.
seit dem
Name/Anschrift/gegebenenfalls Telefonnummer der Institution
15709.01
Nach Rücksprache mit meiner Pflegeperson/meinen Pflegepersonen wurde die
Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber
angekündigt. Hierbei handelt es sich nicht um die sogenannte verkürzte Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen.
Ort, Datum
Unterschrift (des Bevollmächtigten)
Seite 1 von 1
17 Absender:
AOK – Die Gesundheitskasse
für Niedersachsen
Servicezentrum
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Guten Tag,
den "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" habe ich unterschrieben beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Unterschrift
Anlage
18 Hinweis: Die Angaben zum Leistungsantrag beruhen auf den Mitwirkungspflichten der §§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und 50
Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Fehlende oder unvollständige
Angaben können zur Versagung des Leistungsanspruches (§ 66 SGB I)
führen. Die Angabe der Bank- bzw. Postgiroverbindung ist freiwillig. *)
Pflegekasse
Absender
BARMER GEK - Pflegekasse
73524 Schwäbisch Gmünd
Datum:
Versichertennummer:
Pflegeleistungen für
, geboren am
1 Gewünschte Leistung
1.1
Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung durch Vertragspartner der Pflegekasse
Name, Anschrift und Rufnummer des Pflegedienstes
sowie anteiliges Pflegegeld, wenn die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wird.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Pflegeperson vorhanden ist (z. B. Lebenspartner, Angehörige,
Freunde oder Nachbarn).
Name, Anschrift und Rufnummer der Pflegeperson
Hat die Pflegeperson (nicht die/der Pflegebedürftige) eine Rentenversicherungsnummer?
Rentenversicherungsnummer
nein
ja
Es ist keine Pflegeperson vorhanden.
1.2
Pflegegeld (Die Pflege kann im häuslichen Bereich durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise und
ausreichendem Umfang selbst sichergestellt werden.)
Name, Anschrift und Rufnummer der Pflegeperson
Hat die Pflegeperson (nicht die/der Pflegebedürftige) eine Rentenversicherungsnummer?
Rentenversicherungsnummer
nein
ja
*) Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. §§ 35 SGB I, 67 ff. SGB X, 44 SGB XI) werden bei der Erhebung,
Verarbeitung und Übermittlung der Sozialdaten beachtet. Über Einzelheiten dieser Bestimmungen, insbesondere zum Widerspruchsrecht einer grundsätzlich zulässigen Übermittlung besonders schutzwürdiger Sozialdaten, den Mitwirkungspflichten und
den Folgen fehlender Mitwirkung, klären wir Sie bei Bedarf auf.
Seite 1 von 5
19 PFLEGELEISTUNGEN
AB 1. JANUAR 2015
Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur
Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden
die Pflegeleistungen zum 01. Januar 2015 angepasst. Erhalten Sie hier einen
Gesamtüberblick aller Leistungen.
20 Gutachten-Nr.:
(vom Gutachter auszufüllen)
PFLEGEPROTOKOLL
Datum:
Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung
Mit der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit wird eine Gutachterin oder ein Gutachter
der MEDICPROOF GmbH – Der medizinische Dienst der Privaten – beauftragt.
Die Gutachterin oder der Gutachter ist dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn zum
Gutachtenzeitpunkt kann nur eine „Momentaufnahme“ erhoben werden.
Mit dem Ausfüllen des vorliegenden Formulars liefern Sie wichtige Hinweise, unter
anderem zur Ermittlung möglicher Rentenversicherungsleistungen, und schaffen
eine wertvolle Grundlage zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs.
1a
Angaben zur pflegebedürftigen Person:
1b
Name
Vorname
Geburtsdatum
Versicherung / Versicherungsnummer
1b
Angaben zur Unterzeichnerin / zum Unterzeichner:1b
Name
Vorname
Geburtsdatum
Verhältnis zur pflegebedürftigen Person
Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung (Stand 12 | 2012) © MEDICPROOF GmbH 2012
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