SPORTANGLERVEREIN SCHWANDORF E.V.

SPORTANGLERVEREIN SCHWANDORF E.V.
Sportplatzstraße 15  92421 Schwandorf
Rundschreiben 2016
Sehr geehrtes Mitglied,
www.sportanglerverein-schwandorf.de
Die Adresse unserer Homepage! Darin könnt ihr alle aktuellen Infos, Änderungen, Bestimmungen,
Termine und Ereignisse über unseren Anglerverein nachlesen. Bitte nutzt die Homepage!
Bei Fragen stehen unser Webmaster Wolfgang Bauer oder die Vorsitzenden gerne zur Verfügung.
Bitte beachtet die geänderten Schonzeiten, Schonmaße, Bestimmungen und Fangbeschränkungen:
I. Folgende Preise gelten für 2016 für die Erlaubnisscheine:
- Jahreserlaubnisschein alle Gewässer
250,00 Euro
- Ein-Tageskarte (alle aufgeführten Gewässer) 10,00 Euro
- Zwei-Tageskarte (alle aufgeführten Gewässer) 20,00 Euro
- Drei-Tageskarte (alle aufgeführten Gewässer) 25,00 Euro
- Wochenkarte (alle aufgeführten Gewässer)
40,00 Euro
- Einzelgewässerkarte
190,00 Euro
II. „Kleiner Kiesweiher“ „Bachfischer See“ und Mühlfeldsee
Angelberechtigt im „Kleiner Kiesweiher“ „Bachfischer See“ und „Mühlfeldsee“ sind nur
Vereinsmitglieder mit gültigem Jahreserlaubnisschein!
III. Veranstaltungstermine:
Monatsversammlungen für das Jahr 2016: Generalversammlung am 04. März,
Monatsversammlung am 08. April, 17.Juni, und 02. Dezember. Die Versammlungen finden jeweils
statt am Freitag um 20.00 Uhr in unserem Vereinsheim „Fischerhütte“.
An Versammlungstagen besteht für alle Mitglieder ab 19.00 Uhr bis Ende der Versammlung Angelverbot
in den Vereinsgewässern!
Uferreinigung:
Am Samstag den 12. März 2016 sind alle Mitglieder zur Uferreinigung eingeladen.
Treffpunkt ist der Mühlfeldsee um 9.00 Uhr (Nordseite)
Wir hoffen auf eure Teilnahme!
Jugendversammlungen siehe Homepage.
Vorsitzender
Stefan Donhauser
Sportplatzstr. 15
92421 Schwandorf
Fax 09431 / 5600014
Tel. 09431 / 42918 Vereinsheim
Anschrift:
Sportanglerverein
Schwandorf e.V.
Sportplatzstr. 15
92421 Schwandorf
Email: [email protected]
Girokonto:
Sparkasse Schwandorf
BLZ 750 510 40
Konto-Nr. 380 007 161
IBAN DE38750510400380007161
BIC BYLADEM1SAD
Mitgliedschaften:
Verband deutscher
Sportfischer e. V.
Landesfischereiverband Bayern e V.
Fischereiverband
Oberpfalz e.V.
Angeln in der Raubfischschonzeit
Während der Zeit vom 15. Februar bis einschl. 30. April jeden Jahres ist die Verwendung von
Raubfischködern, (toter oder geteilter Köderfisch, Blinkern usw.) auf alle Raubfische verboten.
Als Raubfisch gelten Hecht, Zander, Forellen und Barsch. Es dürfen an einen Tag höchstens 5 Fische
gefangen werden. Bei diesen Fischen dürfen nur 2 Raubfische und 2 Karpfen enthalten sein. Brachse,
Güster, Rotauge und Rotfeder unterliegen nicht der Fangbeschränkung.
Erinnerung: (Ausgabe der Erlaubnisscheine 2016)
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine für das Jahr 2016 erfolgt an den Samstagen am
05. Dezember 2015, am 12. Dezember 2015 und am 09. Januar 2016 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr in
der Fischerhütte. Bitte nutzt diese Termine.
Außerhalb der Ausgabetage können die Jahreserlaubnisscheine während der Geschäftszeiten (siehe
unten) in der Fischerhütte abgeholt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass eine zusätzliche
Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn der Jahreserlaubnisschein nicht an den festgelegten
Ausgabeterminen abgeholt wurde.
Ausgabe der Erlaubnisscheine 2017
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine für das Jahr 2017 erfolgt an den Samstagen am
03. Dezember 2016, am 10. Dezember 2016 und am 07. Januar 2017 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr in
der Fischerhütte. Bitte nutzt diese Termine.
Außerhalb der Ausgabetage können die Jahreserlaubnisscheine während der Geschäftszeiten (siehe unten)
in der Fischerhütte abgeholt werden. Es ist allerdings zu beachten, dass eine zusätzliche
Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn der Jahreserlaubnisschein nicht an den festgelegten
Ausgabeterminen abgeholt wurde.
IV. Beitragszahlungen
Wir weisen nochmal ausdrücklich darauf hin, dass Vereinsmitglieder, die keinen Jahreserlaubnisschein
abholen, bis spätestens zum 31.Mai 2016 ihren Passivbeitrag von 25 Euro an den Verein zu überweisen
haben, falls keine Bankverbindung bzw. falsche Kontonummer vorliegen. Jedes Mitglied kann per Email
oder bei den Vorsitzenden die gültige Kontonummer mit der Einzugsermächtigung mitteilen. Bei bereits
vorhandenen und korrekten Kontodaten wird der Beitrag wie üblich automatisch abgebucht. Sollte bis 31.
Mai 2016 der Beitrag an den Verein nicht entrichtet worden sein, erfolgt die Streichung der
Mitgliedschaft! Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes wird bei Versäumnis keine
Zahlungserinnerung mehr zugeschickt!
Bitte überprüfen Sie, ob Sie uns Ihre richtige Bankverbindung bereits mitgeteilt haben!
VII. Geschäftszeiten
Jeden Donnerstag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist unser Büro geöffnet. Zu diesen Zeiten können
Jahreserlaubnisscheine abgeholt werden oder Wünsche, Beschwerden und Sonstiges angebracht werden.
Vom 01.08. – 15.09.2016 ist das Vereinsbüro geschlossen.
Petri Heil
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Stefan Donhauser
Vorsitzender