URL: http://www.uni-jena.de/Mitteilungen/160311_Biernat.pdf Verfassungsgericht in Polen Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verteidigt den Rechtsstaat Das Polnische Verfassungsgericht hat am 9. März 2016 ein bemerkenswertes Urteil gefällt und die Idee des Rechts- und Verfassungsstaats gegen Übergriffe der Politik verteidigt. Prof. Dr. Dr. h.c. Stans?aw Biernat, Professor für Öffentliches Recht an der Jagiellonen-Universität Krakau und Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, hat als Berichterstatter im verfassungsgerichtlichen Verfahren hierzu maßgeblich beigetragen. Die im Oktober 2015 gewählte Regierung unter Führung der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (Pis) hatte die gesetzlichen Grundlagen für das Verfassungsgericht massiv verändert. So war das Quorum für verfassungsgerichtliche Entscheidungen in einer Weise erhöht worden, die allgemein als Blockade des Gerichts verstanden wird. Außerdem sollte das Gericht verpflichtet werden, Anträge strikt nach der Reihenfolge des Eingangs abzuarbeiten. Es besteht auch hier die Befürchtung einer Blockade - durch eine Vielzahl belangloser Anträge. Schließlich sollte dem Justizminister sogar die Disziplinargewalt über die Verfassungsrichter übertragen werden. Das Verfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen nun aufgehoben. Berichterstatter Biernat hat die Gründe in der Verkündung erläutert. Der Verfassungskonflikt in Polen ist indes noch nicht gelöst. Ministerpräsidentin Szyd?o hat erklärt, das Urteil nicht beachten zu wollen. Die Venedig-Kommission des Europarates und die Europäische Kommission prüfen indes die Verletzung internationaler rechtsstaatlicher Prinzipien in Polen. Kontakt: Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena Carl-Zeiß-Straße 3 07743 Jena Tel.: 03641-942000 E-Mail: [email protected] Meldung vom: 14.03.2016 07:28 Uhr Verfassungsgericht in Polen 1
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