Verfassungsgericht in Polen Ehrendoktor der

URL: http://www.uni-jena.de/Mitteilungen/160311_Biernat.pdf
Verfassungsgericht in Polen
Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verteidigt den
Rechtsstaat
Das Polnische Verfassungsgericht hat am 9. März 2016 ein bemerkenswertes Urteil gefällt und die
Idee des Rechts- und Verfassungsstaats gegen Übergriffe der Politik verteidigt. Prof. Dr. Dr. h.c.
Stans?aw Biernat, Professor für Öffentliches Recht an der Jagiellonen-Universität Krakau und
Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, hat als
Berichterstatter im verfassungsgerichtlichen Verfahren hierzu maßgeblich beigetragen.
Die im Oktober 2015 gewählte Regierung unter Führung der nationalkonservativen Partei Recht
und Gerechtigkeit (Pis) hatte die gesetzlichen Grundlagen für das Verfassungsgericht massiv
verändert. So war das Quorum für verfassungsgerichtliche Entscheidungen in einer Weise erhöht
worden, die allgemein als Blockade des Gerichts verstanden wird. Außerdem sollte das Gericht
verpflichtet werden, Anträge strikt nach der Reihenfolge des Eingangs abzuarbeiten. Es besteht
auch hier die Befürchtung einer Blockade - durch eine Vielzahl belangloser Anträge. Schließlich
sollte dem Justizminister sogar die Disziplinargewalt über die Verfassungsrichter übertragen
werden.
Das Verfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen nun aufgehoben. Berichterstatter Biernat
hat die Gründe in der Verkündung erläutert. Der Verfassungskonflikt in Polen ist indes noch nicht
gelöst. Ministerpräsidentin Szyd?o hat erklärt, das Urteil nicht beachten zu wollen. Die
Venedig-Kommission des Europarates und die Europäische Kommission prüfen indes die
Verletzung internationaler rechtsstaatlicher Prinzipien in Polen.
Kontakt:
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
Tel.: 03641-942000
E-Mail: [email protected]
Meldung vom: 14.03.2016 07:28 Uhr
Verfassungsgericht in Polen
1