Religion in den Schulen im Land Bremen Bildvorlage: Dieter Schütz / pixelio.de Bearb. Impulse zu einer Neuorientierung Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen 2013 Einführung ........................................................................................... 1 Die Ausgangslage ................................................................................. 2 DER AUFTRAG DER BREMISCHEN LANDESVERFASSUNG - ARTIKEL 32 ..................................................... 3 Der Weg zur „Bremer Klausel“ ............................................................ 3 Neue Grundlage oder neue Interpretation? ....................................... 4 EIN BLICK ÜBER DIE GRENZEN BREMENS HINAUS .............................. 5 POSITIONEN UND ANSÄTZE IN BREMEN ............................................ 6 „... dann gründen wir einen Arbeitskreis“ ......................................... 6 Politische Initiativen für einen neuen Religionsunterricht .................................................................. 7 Der Koalitionsbeschluss von 2011 ..................................................... 7 Ein Beirat der Religionsgemeinschaften ............................................ 8 RELIGIÖSER DIALOG IN DER GESELLSCHAFT UND IN DER SCHULE ......................................................................... 9 Das Eigene und das Fremde kennen lernen ...................................... 9 Die Pädagogik hat Vorrang .............................................................. 10 Religionsgemeinschaften als Bildungspartner ............................... 10 Der Staat ist religiös neutral ............................................................ 11 Die Rolle der Eltern .......................................................................... 11 RELIGION IN DER SCHULE DER ZUKUNFT IM LAND BREMEN ............................................................................ 12 Inhalte und Ziele des Faches Religion in Bremen ............................ Religion in den Schulen im Land Bremen - Impulse zu einer Neuorientierung Einführung Der Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen – bisher: Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e.V. – nimmt zu den vielfältigen Fragen bezüglich des Bremer Religionsunterrichts Stellung und bittet um eine breite Diskussion der vorgestellten Ansätze. Wir sind ein Kreis von Fachlehrkräften, die sich seit vielen Jahren ehrenamtlich um diese Themen bemühen. Die gegenwärtige Situation ist davon gekennzeichnet, dass in den Schulen sehr große Mängel um dieses Fach vorherrschen. Zwar beschäftigen sich immer wieder politische Gremien und Parteien, Kirchen und behördliche Institutionen mit den Fragen dieses Faches, jedoch blieb dies bisher ohne Durchschlagskraft. Die Erteilung des Unterrichts wird vielfach in das Belieben von Schulleiterentscheidungen gestellt, parteipolitische Konstellationen und Interessen blockieren häufig konstruktive Lösungen und führen nur zur Stagnation. Nach unserer Auffassung wird der hohe Rang, den die Bremische Landesverfassung in Artikel 32 der schulischen religiösen Bildung beimisst, nicht Ernst genommen. Die Planung der schulischen Bildung im Fach Religion muss künftig vor parteipolitischem Taktieren geschützt werden und auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich eine Substanz und Kontinuität der pädagogischen Arbeit einstellt, die dann auch Früchte bringen können. Mit diesem Impulspapier wenden wir uns an alle Institutionen und Personen, die mehr oder weniger direkt mit der Schule und diesem Schulfach befasst sind. Dazu gehören die politischen Parteien und Institutionen im Lande, die christlichen Kirchen, die jüdische Gemeinde, die islamischen Religionsgemeinschaften, Elternverbände und Bildungseinrichtungen. Wir appellieren an ihre gesellschaftliche Verantwortung und bitten um einen tatkräftigen Einsatz mit Beiträgen und Ideen, damit Bremens Schülerinnen und Schüler künftig qualifiziert Bildung im Fach Religion erhalten. 12 Dringende Aufgaben ......................................................................... 14 Unser Wunsch / Impressum.......................................................... 16 Anhang: Themenübersicht Bildungsplan 5-7 ............................................................................ 17 1 Die Ausgangslage Eine 15-jährige Bremer Schülerin wird von Reportern interviewt 1. Sie wird nach dem multikulturellen Zusammenleben in der Schule gefragt. Auf die Reporterfrage, ob die religiöse Vielfalt auch Thema des Religionsunterrichts sei, antwortet die Schülerin: „Religionsunterricht? - Den haben wir nicht. Es kommt nur mal in den Pausen vor, dass wir über solche Dinge sprechen.“ Diese Antwort spiegelt die Situation an den meisten Schulen des Landes wider. Dabei sind es gerade die jugendlichen Schülerinnen und Schüler, die ein ausgeprägtes Interesse an den Fragen der Lebensorientierung und an religiösen Themen haben. Sie wünschen sich ausdrücklich in der Schule Gelegenheit, die verschiedenen Religionen kennen zu lernen und zu verstehen, was der andere glaubt und denkt. Schon oft ist die Situation auch in politischen Gremien wie der Bürgerschaft zur Sprache gekommen. Dabei wurde selbst von Bildungspolitikern der Regierung ungeschminkt vorgetragen, wie es mit diesem Fach in Bremens und Bremerhavens Schulwirklichkeit aussieht2. „Ein im Stundenplan der Kinder ausgewiesenes Fach BGU nach Stundentafel unterrichten im Schuljahr 2008/09 in Bremerhaven 58% und in Bremen 43% der Grundschulen.“ (Senatorin für Bildung 2009) Folgende eklatanten Mängel kennzeichnen die Lage: - in vielen Schulen wird der Unterricht gar nicht erteilt es gibt zu wenig Fachlehrkräfte in den Schulen der Anteil an fachfremdem Unterricht geht in der Grundschule bis zu 90 Prozent auch in der Sekundarstufe I wird das Fach häufig umgewidmet zu Klassenlehrerstunden immer mehr Schulen unterrichten neue Alternativfächer wie „Ethik“ bzw. „Werte und Normen“, um das Fach Biblische Geschichte gänzlich zu ersetzen in den Sekundarstufen I und II fehlt ein durchgängiger Unterricht im Fach und ein aktueller Lehrplan eine Fach- und Schulaufsicht wird in diesen Fällen nicht tätig. 1 taz Nord 26.1.2010 2 Zuletzt im Bericht der Bildungssenatorin in der Bürgerschaft Bremen am 2.6.2009 2 Man sieht also, das Schulfach Biblische Geschichte ist vielfach in ausgesprochen schlechter Verfassung! Jedoch trifft dieses Urteil glücklicherweise nicht auf alle Schulen zu. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass eine Reihe von Fachlehrkräften in ihrem Unterricht eine wichtige Informations- und Integrationsarbeit leisten, die an den Schulen sehr geschätzt wird. Dabei steht vor allem das Miteinander von Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichen Religionen im Vordergrund. Besonders wichtig sind dabei Begegnungen und Besuche, welche die dialogischen Religionskontakte fördern. Damit dies verstärkt werden kann, muss allerdings noch viel getan werden. DER AUFTRAG DER BREMISCHEN LANDESVERFASSUNG - ARTIKEL 32 Das Fach Biblische Geschichte hat eine lange Bremische Tradition und trägt seit fast zweihundert Jahren diesen Namen. Ein kurzer Ausflug in die Geschichte des Faches in Bremen hilft die Hintergründe zu verstehen. Der Weg zur „Bremer Klausel“ In allen Bundesländern wird das Schulfach Religion grundsätzlich in der Landesverfassung gesichert und in Schulgesetzen unterschiedlich begründet. Im Land Bremen geschieht dies jedoch auf eine einmalige Art und Weise: Hier werden in Artikel 32 die Konturen des Faches mit folgenden Merkmalen beschrieben: das Fach Biblische Geschichte ist bekenntnismäßig nicht gebunden, und es wird auf allgemein christlicher Grundlage erteilt. Mit diesen Formulierungen des Jahres 1947 griff man einerseits auf eine 150 Jahre alte Tradition in Bremen zurück, den schulischen Religionsunterricht nicht nach innerprotestantischen Konfessionen zu trennen. Andererseits bezog man mit der Formel „allgemein christlich“ auch die nach dem Krieg stärker gewordene katholische Bevölkerung des Landes ein; die Formel hat also inklusiven Charakter. Dem Land Bremen war der Artikel 32 so wichtig, dass man alles daran setzte, ihn auch nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 zu bewahren. Vom Grundgesetz her war der Religionsunterricht nämlich als bekenntnismäßig gebundener Unterricht zu verstehen, der „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art 7,3 GG) erteilt werden sollte. Bremens Politiker setzten damals in Bonn durch, dass das Land eine Ausnahmegenehmigung erhielt, um die bisherige, eigene Tradition fortsetzen zu dürfen. Diese Genehmigung wurde dann mit Artikel 141 GG erteilt, der so genannten „Bremer Klausel“. 3 Der kurze geschichtliche Rückblick zeigt, dass das Land Bremen schon immer in einem gemeinsamen Fach, das nach alter Tradition Biblische Geschichte hieß, eine pädagogische Chance für die Schule sah. - Dass es in den folgenden Jahrzehnten dieser Verantwortung, die es sich damit aufgeladen hatte, längst nicht immer gerecht wurde, ist eine betrübliche Tatsache! - Neue Grundlage oder neue Interpretation? Die heutige Debatte wird auch geprägt von der Frage, inwiefern eine „allgemein christliche Grundlage“ des Faches den Veränderungen in einer pluralistischer gewordenen Gesellschaft entspricht. Früher konnte man noch von einem breiten gesellschaftlichen Konsens ausgehen, was die Verständigung über das „Christliche“ betraf. Angesichts starker gesellschaftlicher Veränderungen durch den Rückgang der Kirchenmitgliedschaftszahlen, durch den Zuzug von Migranten mit islamischem und jüdischem Hintergrund und durch die Zunahme der religiösen Pluralisierung ist das nicht mehr gegeben. EIN BLICK ÜBER DIE GRENZEN BREMENS HINAUS Betrachtet man die bremische Situation vor dem Hintergrund der Regelungen in den übrigen Bundesländern, so könnte man rasch auf die vermeintliche - Lösung kommen: Machen wir es doch so, wie es in den meisten Bundesländern geregelt ist! Verfechter dieses Ansatzes plädieren für die konfessionelle Trennung der Schülerinnen und Schüler beim Fach Religion: es wird evangelischer, katholischer, islamischer und jüdischer Religionsunterricht erteilt, die übrigen gehen in den Ethik-Unterricht. Eine solche „Versäulung“ verschiedener Religions- und Ethik-Fächer in der Schule dient nicht dem pädagogischen Ziel der Verständigung und des Dialogs, sondern stellt eher die religiöse Wissensvermittlung der jeweiligen Konfession im Sinne einer „Glaubensweitergabe“ in den Vordergrund. Diese hat jedoch primär in der Religionsgemeinschaft zu erfolgen, nicht in der öffentlichen Schule.3 Für Bremen wäre die konfessionelle Trennung in der Schule keine sinnvolle Weiterentwicklung, sondern eindeutig ein Rückschritt! Bremens Schulgeschichte lässt sich einfach nicht um Jahrzehnte zurück drehen. Die meisten Fachlehrkräfte in Bremen wünschen sich auch künftig einen gemeinsamen Unterricht Religion in der Schule. Es stellt sich heute die grundlegende Frage: Kann ein zukunftsfähiger, gemeinsamer Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler auf „allgemein christlicher Grundlage“ erteilt werden? Wie sehen seine Konturen aus? Können sich auch nichtchristliche Gemeinschaften eine Zusammenarbeit auf dieser Grundlage vorstellen? Wie sieht ein anderer Unterricht aus, der nicht mehr auf dieser Grundlage steht? Eine einfache Antwort ist hier nicht möglich. Die Frage muss gesellschaftlich diskutiert und dann entschieden werden. Dass der alte Name des Faches revisionsbedürftig ist, wird heute von niemandem mehr bestritten. Die Schulbehörde kann den Namen des Faches im Rahmen eines Erlasses ändern. Verschiedentlich hört man, das neue Fach solle künftig „Religion“ bzw. „Religionen“ heißen. Diese längst überfällige Entscheidung steht noch aus. 3 In Hamburg ist die Integration der verschiedenen Religionen beim schulischen Religionsunterricht am weitesten vorangeschritten. Die Zusammenarbeit vieler Religionsgemeinschaften für dieses Ziel ist beispielhaft! Der Staat bezieht die Religionsgemeinschaften – mit Ausnahme der Katholischen Kirche, die das Modell nicht mitträgt - als Partner für einen gemeinsamen Religionsunterricht für Alle ein. 4 5 POSITIONEN UND ANSÄTZE IN BREMEN In Bremen wurde die problematische Situation des Faches Biblische Geschichte seit Jahren von den Fachlehrkräften der Aktionsgemeinschaft BGU/RK öffentlich ins Gespräch gebracht. Auch die christlichen Kirchen haben auf politischer Ebene immer wieder Veränderungen im schulischen Sektor gefordert. Derartige Initiativen haben jedoch bei den Verantwortlichen im Bildungsressort wenig Gehör gefunden und keine wirklichen Verbesserungen in Gang gesetzt. „... dann gründen wir einen Arbeitskreis!“ Diese Initiativen führten dazu, dass unter Federführung des Bürgermeisters bzw. der Bildungsbehörde ein Arbeitskreis eingerichtet wurde. Unser Fachlehrerverband war von 1992 bis 2010 an diesem Arbeitskreis zur Förderung des Faches beteiligt4. Dabei wurde u.a. wenigstens erreicht, dass das Fach Biblische Geschichte in der Schule auch benotet wird. Dadurch wurde eine Gleichstellung mit anderen Schulfächern erreicht. Außerdem wurde die Lücke bei den Jahrgängen 8 und 9 in der Stundentafel des Faches beseitigt, so dass das Fach - wenigstens auf dem Papier - durchgängig einstündig in der Sekundarstufe I erteilt wird. Auch die Bremische Evangelische Kirche und der Katholische Gemeindeverband waren ständige Teilnehmer in diesen Gesprächskreisen. Beide Kirchen vertraten in Bezug auf den Biblischen Geschichtsunterricht die gemeinsame Auffassung, dieser müsse verfassungskonform und didaktisch zeitgemäß erteilt werden. Eine Namensänderung des Faches wurde auch als wünschenswert angesehen. Die Kirchen plädierten für eine Beibehaltung der „allgemein christlichen Grundlage“ des Faches. Diese sei keine Ausgrenzung andersgläubiger Schülerinnen und Schüler, sondern biete religionsdidaktisch vielseitig Fachinhalte an, die auch für nichtchristliche Schüler relevant seien. Die aktuellen Lehrpläne des Faches verwiesen gleichfalls in diese Richtung. Da die Verfassung und das Schulgesetz jedoch Abmeldemöglichkeiten vom Fach vorsehe, müssten diese zur Bereithaltung von Alternativfächern wie „Islamkunde“ und „Philosophie“ führen. Diese Auffassung vertraten auch Bildungspolitiker der CDU in Bremen; in mehreren Anfragen in der Bürgerschaft unterstützten sie dieses Anliegen. 4 H. Jaspers/ M. Spieß : Achtzehn Jahre und kein bisschen weiter?; http://tinyurl.com/a6wv9lu 6 Politische Initiativen für einen neuen Religionsunterricht Durch Initiativen der Bremer Grünen wurde das öffentliche Gespräch über diese Situation nachhaltiger. Seit dem Jahre 2008 begann die Partei, öffentliche Erklärungen dazu herauszugeben. Das Ziel eines gemeinsamen Religions-Unterrichts, von dem man sich nicht abmelden könne, wurde verschiedentlich präzisiert. Um das zu erreichen, plädierte man für eine Änderung der Landesverfassung, was den Artikel 32 betrifft. Jedoch ging der sozialdemokratische Koalitionspartner diesen Weg nicht mit. Ablehnung kam auch von der CDU und den christlichen Kirchen. Schließlich rückten die Grünen von dem Plan der Verfassungsänderung ab. Nun plädieren sie für ein gemeinsames Fach Religion für Alle unter Beibehaltung der Verfassungsgrundlage. Diese Vorschläge kann man in einem 10-Punkte Programm aus dem Frühjahr 2012 nachlesen5. Diese Bemühungen um das Fach sind durchaus zu würdigen! Es wird erkennbar, dass die fundierte Auseinandersetzung mit Religion in der Schule explizit gewünscht ist. Die Pluralität der Schülerinnen und Schüler macht einen solchen Unterricht einfach notwendig. Über die vorgeschlagenen Inhaltsstrukturen wird man fachlich noch genauer reden müssen. Leider fehlen auch Aussagen über den Einbezug der Religionsgemeinschaften in das Konzept. Hier ist noch Klärungsbedarf. Der Koalitionsbeschluss von 2011 Nach den Wahlen zur Bürgerschaft im Jahre 2011 vereinbarten Grüne und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag folgenden Beschluss: In Zukunft [sollen] alle Schülerinnen und Schüler einen Unterricht erhalten, der die Geschichte der Religionen, ihre großen Erzählungen, ihre Fragen, ihre Kritik und ihre bis heute fortdauernde Wirkung zum Gegenstand hat. Ein Beirat bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft mit Beteiligung der großen Religionsgemeinschaften soll die Entwicklung dieses Unterrichts begleiten... 5 Vgl.: http://tinyurl.com/bkv4opw 7 Diese politische Absichtserklärung folgt zu einem gewissen Teil den Plänen der Grünen und zielt auf einen gemeinsamen Unterricht im Fach Religion. Die inhaltlichen Umschreibungen sollen wohl signalisieren, dass dem Fach moderne Konturen gegeben werden müssten. Schaut man jedoch in die Lehrpläne, dann tauchen auch diese Inhalte dort längst auf! Die Überlegung, einen Beirat der Religionsgemeinschaften einzurichten, bringt allerdings eine neue Dimension ins Spiel, die in Bremen bislang noch nicht intensiv erörtert wurde. Offenkundig sieht das Land Bremen den gemeinsamen schulischen Religionsunterricht als einen „Königsweg“ an, und wünscht keine Aufsplitterung in verschiedene Religionsfächer. Diesen Ansatz unterstützt unser Fachverband! Jedoch müssen allerdings entscheidende Schritte getan werden, um dieses Projekt auch kompetent umzusetzen. RELIGIÖSER DIALOG IN DER GESELLSCHAFT UND IN DER SCHULE Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Prägung, Kultur und Religion ist in unserer Gesellschaft ein sehr wichtiges Thema. Auch die Schule muss bei diesen Fragen neu in den Blick genommen werden. Beide Bereiche sind verflochten und beeinflussen einander. Die Schule ist ein Ort der Begegnung von sehr unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen. Sie nehmen die unterschiedlichen Prägungen wahr und sollen lernen, damit tolerant und kundig umzugehen. Daher ist es fraglos notwendig, den religiösen Fragen der Schülerinnen und Schüler unter pädagogischer Perspektive einen besonderen Raum als Fach bzw. als festen Projektbereich zu eröffnen. Der pädagogische Umgang mit Religion in der Schule ist geprägt von einer Haltung der Wertschätzung von Religionen und Weltanschauungen. Religiöse Vielfalt wird nicht als Befremdliches angesehen, sondern findet interessierte und sachgeleitete Beachtung. Der Aspekt der interreligiösen Begegnung und der Verständigung steht im Vordergrund. Hier kann schulische Bildung Vorbildcharakter für den gesellschaftlichen Umgang zeigen. Das Eigene und das Fremde kennen lernen Dom, Synagoge und Moschee in Bremen Ein Beirat der Religionsgemeinschaften Es macht durchaus Sinn, im Rahmen einer gesellschaftlichen Konsensfindung die großen Religionsgemeinschaften des Landes an den Planungen für ein neues Fach Religion zu beteiligen. Schon öfter haben so genannte Runde Tische der Religionsgemeinschaften dazu beigetragen, kulturelle und gesellschaftliche Probleme durch gemeinschaftliche Erörterung zu lösen. Dies setzt den Willen zur offenen Diskussion aber auch zur Kooperation bei allen Beteiligten voraus. Wichtig ist auch, dass die Gespräche „auf Augenhöhe“ geführt werden. Das Land Bremen wäre gut beraten, wenn es diesen Beirat so bald wie möglich einberuft und zu Rate zieht. Die Religionsgemeinschaften selbst haben bislang noch keine Stellungnahme zu diesem Wunsch der Regierung abgegeben. 8 Das schulische Fach Religion fördert in angemessener Weise auch die Reflexion eigener Religiosität, ohne dabei die „Nachbarreligionen“ aus dem Auge zu verlieren. Die Blickweise muss daher notwendig mehrperspektivisch sein. In diesen Zusammenhang gehört auch die Achtung religionsfreier und religionskritischer Anschauungen. Dieser Bezug ergibt sich auch auf Grund der Religionsfreiheit in unserem Land. Sowohl das Bekenntnis zu einer Religion als auch eine Distanzierung von Religion ist bei uns Ausdruck eines Grundrechtes (Art. 4 GG). Daher wird ein guter Religionsunterricht nie einseitig oder gar „missionarisch“ sein, sondern die Pluralität der Anschauungen angemessen einbeziehen. Wie in anderen Schulfächern auch, so soll im Religionsunterricht eine Annäherung an den Gegenstand und seinen Kern erfolgen, aber auch eine distanzierte Außenansicht soll möglich sein. Diese Wechselbeziehung kennzeichnet wissenschaftliche und die pädagogische die Herangehensweise der Schule. Das unterscheidet den schulischen Religionsunterricht von der religiösen Unterweisung in einer Religionsgemeinschaft. 9 Der Staat ist religiös neutral Bei der Gestaltung eines religiös mehrperspektivisch angelegten Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass der Vorrang des Pädagogischen vor den Interessen einzelner Religionsgemeinschaften grundsätzlich beachtet wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus der Integration des Unterrichts in Religion in einen Verbund schulischer Bildungsfächer, in dem es sich als ein wissenschaftlich begründetes und praktiziertes Fach behaupten muss. Inhalte und Wege schulischer Bildung leiten sich heute nicht in erster Linie von den Wissensbeständen der Fächer her ab, sondern zielen auf die Aneignung von Handlungskompetenzen und Handlungsorientierungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Neutralität des Staates im Hinblick auf Religion. In unserem Rechtssystem hat sich der Staat religiös und weltanschaulich neutral zu verhalten. Um das auch in der Schule umzusetzen, gibt es unterschiedliche Wege. Der Weg des Laizismus, wie er etwa in Frankreich praktiziert wird, lässt die Religion in der öffentlichen Schule gar nicht vorkommen. In Deutschland wird beim Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes eine gesellschaftliche Partnerschaft mit den Religionsgemeinschaften umgesetzt, wobei der Staat seine schulische Verantwortlichkeit behält. Religion im Kontext der Schulfächer. Neben dem Wissen sind auch Einstellungen und Orientierungen Inhalte des Unterrichts! Bild: Gerd Altmann / pixelio.de Die Pädagogik hat Vorrang Religionsgemeinschaften als Bildungspartner Lassen sich die Religionsgemeinschaften im Land auf die Möglichkeit der gemeinsamen Mitgestaltung eines Faches Religion ein, so zeigen sie beispielhaft, dass ihnen Bildung und gesellschaftliche Mitverantwortung wirklich am Herzen liegen. Auch dadurch können Kinder und Jugendliche erleben, dass religiöse Differenz nicht gegenseitige Abschottung mit sich bringt, sondern zum konstruktiven Umgang mit Pluralität führt. Dies kann dann in der Schule nicht nur gelehrt, sondern auch gelebt werden. Zu den wichtigen Bildungszielen eines schulischen Faches Religion gehört auch die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur Teilhabe an der Diskussion religiös-ethischer Fragen. Unsere jüngere Gegenwart bietet diesbezüglich eine reiche Palette an Diskussionsstoff! Ohne Basiskenntnisse im religiösen Bereich lassen sich viele der in der Gesellschaft diskutierten Themen nicht wirklich verstehen; hier ist es einfach unerlässlich, dass Grundkenntnisse des Judentums, des Christentums und des Islam vorhanden sind. Dabei sind auch die Querverbindungen und Unterschiede der Religionen altersangemessen zu behandeln. Nicht zuletzt ist zu betonen, dass gut informierte und zum interreligiösen Dialog fähige Kinder und Jugendliche über eine solide Abwehrbasis gegenüber extremistischen und fundamentalistischen Fehlhaltungen verfügen! 10 Im Land Bremen würde es der Neutralität des Staates durchaus entsprechen, wenn die Religionsgemeinschaften gemeinsame Grundsätze und Eckpunkte für die religiöse Bildung in der öffentlichen Schule vorlegen. Es wäre für Deutschland einmalig, wenn dies geschähe! Und es würde zeigen, dass die Religionsgemeinschaften sich der gemeinsamen Verantwortung im Bildungsbereich stellen. Auch dies wäre gesellschaftlich vorbildhaft! Die Rolle der Eltern In unserer Zeit sind Eltern und Erziehungsberechtigte wichtige Kooperationspartner der Schule. Ihre Wünsche und Anliegen werden stärker in die schulische Arbeit einfließen. Ihre Mitarbeit in Gremien und Schulprojekten sowie in vielen alltäglichen Unterstützungen bereichert das Schulleben sehr. Bei einer Neuorientierung, was den Religionsunterricht betrifft, sollten Eltern daher einbezogen werden. Eltern haben ein Recht darauf, dass ihre Kinder in der Schule Bildung in Religion erhalten. Die Themen des Faches berühren auch Fragen des Miteinanders in der Familie, auch in Beziehung zu den Religionsgemeinschaften. Der schulische Religionsunterricht darf nicht in das religiöse Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Die Landesverfassung (Art. 32) gesteht den Erziehungsberechtigten das Recht zu, über die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht zu entscheiden. Dazu gehört natürlich eine gründliche Information der Eltern über die Inhalte und Ziele des Faches Religion. Diese Information sollte regelmäßig und fundiert erfolgen, besonders am Beginn neuer Schulabschnitte. Dafür sollte die Schulbehörde entsprechende Materialien und Informationen bereit stellen. Diese Informationen sollten vor allem die religiöse Pluralität berücksichtigen. Bei der Erarbeitung bietet unsere Fachlehrergemeinschaft Unterstützung an! Wir verfügen über entsprechende Erfahrungen. Gleichfalls stehen aus dem Kreis der Fachlehrkräfte Kolleginnen und Kollegen bereit, auf Elternabenden und in Elternbeiräten über Religion Auskunft zu erteilen. 11 werden. Die Lehrkräfte bemühen sich darum, die Lernchancen religiöser Begegnungen vielseitig umzusetzen. Die Wertschätzung religiöser Vielfalt prägt den gegenseitigen Umgang. Dem manchmal geäußerten Misstrauen, interreligiöser Religionsunterricht verabreiche Schülerinnen und Schülern einen „religiösen Einheitsbrei“, muss an dieser Stelle energisch widersprochen werden. Durch einen solchen Unterricht, der auf Kenntnisvermittlung und Dialog ausgerichtet ist, wird vielmehr die Achtung und die Anerkennung der Religionen in der jungen Generation gestärkt. RELIGION IN DER SCHULE DER ZUKUNFT IM LAND BREMEN Bild: Birgit Winter / pixelio.de Ethische Fragen und Werteorientierung • Inhalte und Ziele des Faches Religion in Bremen Ein neues Fach Religion im Land Bremen wird seine Inhalte und Ziele vor allem auf diese drei Kernbereiche ausrichten: Grundwissen Religion · Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Laufe ihrer Schulzeit ein Grundwissen über die großen Religionen, das sie in die Lage versetzt, begründet zu wichtigen Inhalten Stellung zu nehmen. Vorrangig werden das Christentum, das Judentum und der Islam im Fokus stehen, aber auch andere große Religionsgemeinschaften sind angemessen zu berücksichtigen. An diesem dialogisch-kritischen Prozess in der Schule sind auch entsprechende Personen und Institutionen aus den Religionsgemeinschaften im Rahmen der Möglichkeiten einzubeziehen. Die Auseinandersetzung mit Religion steht unter einer pädagogischen Orientierung. Befähigung zum (inter-)religiösen Dialog · 12 Das Prinzip der Befähigung zum interreligiösen Dialog bestimmt die Unterrichtspraxis. Dies muss in altersgemäßer und differenzierter Form erfolgen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen auch in ihrer religiösen Unterschiedlichkeit beachtet werden; der Auftrag zur Inklusion muss auch religionspädagogisch Ernst genommen werden! Dabei sollten geeignete moderne Lehr- und Lernmittel genutzt Ein nach diesen Kriterien gestaltetes Fach Religion wird in der Schule die Gesprächskultur im Rahmen der religiösen Vielfalt fördern. Dadurch wird das Kennenlernen anderer Lebensweisen nicht den Massenmedien oder dem freien Spiel der Kräfte auf dem Schulhof überlassen, sondern wird in einen zielgerichteten Prozess schulischer Tätigkeit eingeordnet. Nur auf diese Weise können Orientierungen wie Toleranz und Umgang mit Differenz angestrebt werden. Außerdem trägt die kritische Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart der Religionen zu einer reflektierten Haltung gegenüber absoluten Ansprüchen bei. Aus diesem Grunde wünschen sich viele Jugendliche eine religionskundliche Bildung in der Schule, die ihnen Gelegenheit zur selbstständigen und freien Meinungsbildung ermöglicht. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Menschenbild und den ethischen Fragen des Lebens, die ja auch in den Religionen eine herausragende Rolle spielen! In der praktischen Religionspädagogik gehören diese Themenbereiche inzwischen selbstverständlich zum Repertoire. Moderne Schulbücher und Materialien bieten hier gute Arbeitsmöglichkeiten. „Wenn SchülerInnen gefragt werden, ob sie nach Konfessionen getrennt ihre Identität finden oder gemeinsam etwas über die Religionen lernen wollen, dann sagt die Mehrheit stets Letzteres.“ TAZ-Nord 28.9.2012 (6) 6 Aus einem Gespräch mit Bremer Oberstufenschülern, siehe: http://tinyurl.com/cyoaf4j 13 Dringende Aufgaben Diese pädagogischen Chancen können jedoch nur dann zum Zuge kommen, wenn Bremens Bildungspolitik konkrete Schritte zur schulischen Umsetzung einleitet. Dazu gehören auch die folgenden administrativen Aufgaben. · Hier ist vor allem der extrem hohe Anteil an fachfremdem Lehrereinsatz zu nennen. Um mittelfristig hier Abhilfe zu schaffen, sind kontinuierliche Programme der Fort- und Weiterbildung im Fach Religion einzuführen. · Bei Lehrereinstellungen und in der Referendarsausbildung wird das Fach Religion besonders berücksichtigt. Dabei ist besonders auf die an der Universität Bremen für dieses Fach ausgebildeten Lehrkräfte zurück zu greifen. · Für die neue Schulform der Oberschule (5. – 10. Jg.) im Land Bremen gibt es noch keinen Bildungsplan für Religion! Hier sollte u.a. besonders der Aspekt der religiösen Pluralität bzw. der Heterogenität beachtet werden; außerdem werden erstmalig die Jahrgänge 8 und 9 in die Planung einbezogen. Das Landesinstitut für Schule und die Universität Bremen unterstützen durch Zusammenarbeit mit den Schulen die Erarbeitung schulbezogener Unterrichtseinheiten. · Der Bildungsplan für das Gymnasium benötigt gleichfalls die inhaltliche Erweiterung für die Jahrgänge 8 und 9. 7 Der vielfach geübten Praxis der Vergabe von Klassenlehrerstunden auf Kosten des Fachunterrichts Religion wird durch eine entsprechende Verfügung und durch Fachlehrerzuweisung ein Ende bereitet. · Es erfolgt eine angemessene Stundenausstattung für das Fach Religion. Ganz wichtig sind die Lehrpläne und der Name des Faches: · Der Name des Schulfaches „Biblische Geschichte“ wird in „Religion“ umbenannt. · Es werden neue Bildungspläne für die Grundschule (1. – 4. Jg. ; z.T. auch 5. –6. Jg.) entwickelt. Die bisherigen Pläne sind noch nicht kompetenzorientiert ausgerichtet; auch müssen neue Gesichtspunkte berücksichtigt werden wie die Einbeziehung der Inklusion und der Projektarbeit. · · · Ein Neuanfang, der seinem Anspruch wirklich gerecht werden will, muss auch die Unterrichtssituation an den Schulen genau in den Blick nehmen: Ein krasses Beispiel für die Notwendigkeit von Reformen zeigt sich in der Gymnasialen Oberstufe. Hier arbeiten die Religionslehrkräfte noch mit einem - fast schon vergilbten! - Lehrplan aus dem Jahr 1986! Vielfach wurde aus der Lehrerschaft eine Änderung angemahnt, allerdings ohne Erfolg. Seit Jahren liegt bereits ein neuer Lehrplanentwurf, der von einer Kommission erarbeitet wurde, in den Schubladen der Bildungsbehörde! 7 In der Tabelle im Anhang finden Sie eine Themenzusammenstellung aus dem zur Zeit gültigen Plan der Jahrgänge 5-7 14 15 Unser Wunsch Anhang Damit Bremens Schülerinnen und Schüler zukünftig wirklich einen solchen qualifizierten Unterricht erhalten können, müssen die beteiligten und interessierten Institutionen und Personen sich stärker als bisher dafür einsetzen! Diese Impulse wollen helfen, die Entwicklung voranzubringen. Sicherlich gibt es aus anderer Perspektive noch weitere wichtige Gesichtspunkte, die bedacht werden sollten. Wir ermuntern dazu, dies öffentlich zu tun und in den gemeinsamen Diskurs einzubringen. Aus dem Bildungsplan (Stand: 2007) der Jahrgänge 5-7 des Gymnasiums. Mehr Informationen zu Bildungsplänen: Landesinstituts für Schule Bremen (LIS) ******** Impressum: Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen (bisher: Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e. V.) Themenbereiche Weltreligionen und Dialog:: Aus der Geschichte und den Glaubensinhalten des Judentums, Christentums und des Islams. Gemeinsamkeiten und Unterschiede I Religionen in der Welt - Geschichte und Phänomene Weltreligionen und Dialog: Jüdischer, christlicher 28211 Bremen Interessierte können gerne mit unserem Fachverband Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns über Rückmeldungen und setzen uns mit Ihnen in Verbindung! Internet : www.reli-bremen.de Dort finden Sie die Broschüre zur Ansicht und zum Download! 16 5/6 Den Glauben leben: Gebete und Feste der Religionen: Jahreskreis - Ursprung - Gestaltformen / Kinder erzählen vom Glauben II Religion im Leben der Menschen Die Bibel: Schöpfung / Die Bibel: Entstehung und 5/6 Aufbau / Frauen und Männer der Bibel - ihr Leben und ihre Botschaft Den Glauben leben : Einschreiten im Namen Gottes:Propheten / Paulus - Apostel und Wegbereiter des Christentums / Evangelisch Katholisch - Orthodox: Wie es begann E-Mail: [email protected] Hans F. Jaspers Metzer Str. 16 B Jg. und islamischer Glaube in Alltag und Lebenspraxis Vorsitzender: Dr. Manfred Spieß Wiemkenhofsweg 32 26125 Oldenburg Stellv. Vorsitzender: Inhalte III Auseinandersetzung mit Fragen des Glaubens und der Transzendenz Grund- und Glaubensfragen des Lebens: Der Glaube an Gott / Freude und Leid / Abschied und Aufbruch· Jesus - sein Leben und seine Botschaft: Der Weg Jesu / Lehre in Gleichnissen / Heil in Wort und Tat: Wundergeschichten Grund- und Glaubensfragen des Lebens: Was bringt mir der Glaube? / Geheimnisse aus dem Jenseits? Okkultismus Ich und meine Umwelt: Mädchen - Junge / Wahrheit und Lüge / Behinderte und nichtbehinderte Menschen IV Ethische Fragen Humanität und Nächstenliebe: Eine Welt für Kinder? / Ehrfurcht vor dem Leben und Werteorientierung Humanität und Nächstenliebe: Zusammengehörigkeit von Gottes- und Nächstenliebe / Dienst am Menschen und an der Welt / Hilft nur noch Gewalt? / Wer bin ich? 7 5/6 7 5/6 7 17 Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen Der Fachverband der Religionslehrkräfte ging aus der früheren „Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e. V.“ , gegründet 1973, hervor. Wir verstehen uns als Interessenvertretung für das schulische Fach Religion im Land Bremen und setzen uns für eine solide und zeitgemäße Umsetzung ein. Lehrkräfte erhalten bei uns Unterstützung in diesen Fragen. Sie finden hier einen Kreis von Kolleginnen und Kollegen, die sich praxisorientiert mit der Schulwirklichkeit auseinandersetzen. Unsere Fachgemeinschaft ist nicht konfessionell gebunden. Interessierte sind herzlich eingeladen. Mehr Informationen: www.reli-bremen.de E-Mail: [email protected]
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