Broschüre zum Fach Religion - reli

Religion in den Schulen
im Land Bremen
Bildvorlage: Dieter Schütz / pixelio.de Bearb.
Impulse zu einer Neuorientierung
Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen
2013
Einführung ........................................................................................... 1
Die Ausgangslage ................................................................................. 2
DER AUFTRAG DER BREMISCHEN
LANDESVERFASSUNG - ARTIKEL 32 ..................................................... 3
Der Weg zur „Bremer Klausel“ ............................................................ 3
Neue Grundlage oder neue Interpretation? ....................................... 4
EIN BLICK ÜBER DIE GRENZEN BREMENS HINAUS .............................. 5
POSITIONEN UND ANSÄTZE IN BREMEN ............................................
6
„... dann gründen wir einen Arbeitskreis“ .........................................
6
Politische Initiativen für einen
neuen Religionsunterricht .................................................................. 7
Der Koalitionsbeschluss von 2011 .....................................................
7
Ein Beirat der Religionsgemeinschaften ............................................
8
RELIGIÖSER DIALOG IN DER GESELLSCHAFT
UND IN DER SCHULE ......................................................................... 9
Das Eigene und das Fremde kennen lernen ......................................
9
Die Pädagogik hat Vorrang ..............................................................
10
Religionsgemeinschaften als Bildungspartner ...............................
10
Der Staat ist religiös neutral ............................................................
11
Die Rolle der Eltern ..........................................................................
11
RELIGION IN DER SCHULE DER ZUKUNFT
IM LAND BREMEN ............................................................................ 12
Inhalte und Ziele des Faches Religion in Bremen ............................
Religion in den Schulen im Land Bremen
- Impulse zu einer Neuorientierung
Einführung
Der Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen – bisher:
Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e.V. –
nimmt zu den vielfältigen Fragen bezüglich des Bremer Religionsunterrichts
Stellung und bittet um eine breite Diskussion der vorgestellten Ansätze. Wir
sind ein Kreis von Fachlehrkräften, die sich seit vielen Jahren ehrenamtlich
um diese Themen bemühen.
Die gegenwärtige Situation ist davon gekennzeichnet, dass in den
Schulen sehr große Mängel um dieses Fach vorherrschen. Zwar beschäftigen
sich immer wieder politische Gremien und Parteien, Kirchen und behördliche
Institutionen mit den Fragen dieses Faches, jedoch blieb dies bisher ohne
Durchschlagskraft. Die Erteilung des Unterrichts wird vielfach in das Belieben
von Schulleiterentscheidungen gestellt, parteipolitische Konstellationen und
Interessen blockieren häufig konstruktive Lösungen und führen nur zur
Stagnation. Nach unserer Auffassung wird der hohe Rang, den die Bremische
Landesverfassung in Artikel 32 der schulischen religiösen Bildung beimisst,
nicht Ernst genommen. Die Planung der schulischen Bildung im Fach Religion
muss künftig vor parteipolitischem Taktieren geschützt werden und auf eine
breite gesellschaftliche Basis gestellt werden. Nur so kann gewährleistet
werden, dass sich eine Substanz und Kontinuität der pädagogischen Arbeit
einstellt, die dann auch Früchte bringen können.
Mit diesem Impulspapier wenden wir uns an alle Institutionen und Personen,
die mehr oder weniger direkt mit der Schule und diesem Schulfach befasst
sind. Dazu gehören die politischen Parteien und Institutionen im Lande, die
christlichen Kirchen, die jüdische Gemeinde, die islamischen
Religionsgemeinschaften, Elternverbände und Bildungseinrichtungen. Wir
appellieren an ihre gesellschaftliche Verantwortung und bitten um einen
tatkräftigen Einsatz mit Beiträgen und Ideen, damit Bremens Schülerinnen
und Schüler künftig qualifiziert Bildung im Fach Religion erhalten.
12
Dringende Aufgaben ......................................................................... 14
Unser Wunsch / Impressum..........................................................
16
Anhang: Themenübersicht
Bildungsplan 5-7 ............................................................................ 17
1
Die Ausgangslage
Eine 15-jährige Bremer Schülerin wird von Reportern interviewt 1. Sie wird
nach dem multikulturellen Zusammenleben in der Schule gefragt. Auf die
Reporterfrage, ob die religiöse Vielfalt auch Thema des Religionsunterrichts
sei, antwortet die Schülerin: „Religionsunterricht? - Den haben wir nicht. Es
kommt nur mal in den Pausen vor, dass wir über solche Dinge sprechen.“
Diese Antwort spiegelt die Situation an den meisten Schulen des Landes wider.
Dabei sind es gerade die jugendlichen Schülerinnen und Schüler, die ein
ausgeprägtes Interesse an den Fragen der Lebensorientierung und an
religiösen Themen haben. Sie wünschen sich ausdrücklich in der Schule
Gelegenheit, die verschiedenen Religionen kennen zu lernen und zu verstehen,
was der andere glaubt und denkt.
Schon oft ist die Situation auch in politischen Gremien wie der Bürgerschaft
zur Sprache gekommen. Dabei wurde selbst von Bildungspolitikern der
Regierung ungeschminkt vorgetragen, wie es mit diesem Fach in Bremens
und Bremerhavens Schulwirklichkeit aussieht2.
„Ein im Stundenplan der Kinder ausgewiesenes
Fach BGU nach Stundentafel unterrichten im
Schuljahr 2008/09 in Bremerhaven 58% und in
Bremen 43% der Grundschulen.“
(Senatorin für Bildung 2009)
Folgende eklatanten Mängel kennzeichnen die Lage:
-
in vielen Schulen wird der Unterricht gar nicht erteilt
es gibt zu wenig Fachlehrkräfte in den Schulen
der Anteil an fachfremdem Unterricht geht in der
Grundschule bis zu 90 Prozent
auch in der Sekundarstufe I wird das Fach häufig
umgewidmet zu Klassenlehrerstunden
immer mehr Schulen unterrichten neue Alternativfächer
wie „Ethik“ bzw. „Werte und Normen“, um das Fach
Biblische Geschichte gänzlich zu ersetzen
in den Sekundarstufen I und II fehlt ein durchgängiger
Unterricht im Fach und ein aktueller Lehrplan
eine Fach- und Schulaufsicht wird in diesen Fällen nicht
tätig.
1 taz Nord 26.1.2010
2 Zuletzt im Bericht der Bildungssenatorin in der Bürgerschaft Bremen am 2.6.2009
2
Man sieht also, das Schulfach Biblische Geschichte ist vielfach in
ausgesprochen schlechter Verfassung! Jedoch trifft dieses Urteil
glücklicherweise nicht auf alle Schulen zu. In diesem Zusammenhang muss
erwähnt werden, dass eine Reihe von Fachlehrkräften in ihrem Unterricht
eine wichtige Informations- und Integrationsarbeit leisten, die an den Schulen
sehr geschätzt wird. Dabei steht vor allem das Miteinander von Kindern und
Jugendlichen aus unterschiedlichen Religionen im Vordergrund. Besonders
wichtig sind dabei Begegnungen und Besuche, welche die dialogischen
Religionskontakte fördern. Damit dies verstärkt werden kann, muss allerdings
noch viel getan werden.
DER AUFTRAG DER BREMISCHEN LANDESVERFASSUNG - ARTIKEL 32
Das Fach Biblische Geschichte hat eine lange Bremische Tradition und trägt
seit fast zweihundert Jahren diesen Namen. Ein kurzer Ausflug in die
Geschichte des Faches in Bremen hilft die Hintergründe zu verstehen.
Der Weg zur „Bremer Klausel“
In allen Bundesländern wird das Schulfach Religion grundsätzlich in der
Landesverfassung gesichert und in Schulgesetzen unterschiedlich begründet.
Im Land Bremen geschieht dies jedoch auf eine einmalige Art und Weise:
Hier werden in Artikel 32 die Konturen des Faches mit folgenden Merkmalen
beschrieben: das Fach Biblische Geschichte ist bekenntnismäßig nicht
gebunden, und es wird auf allgemein christlicher Grundlage erteilt.
Mit diesen Formulierungen des Jahres 1947 griff man einerseits auf eine 150
Jahre alte Tradition in Bremen zurück, den schulischen Religionsunterricht
nicht nach innerprotestantischen Konfessionen zu trennen. Andererseits bezog
man mit der Formel „allgemein christlich“ auch die nach dem Krieg stärker
gewordene katholische Bevölkerung des Landes ein; die Formel hat also
inklusiven Charakter. Dem Land Bremen war der Artikel 32 so wichtig, dass
man alles daran setzte, ihn auch nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes
im Jahre 1949 zu bewahren. Vom Grundgesetz her war der Religionsunterricht
nämlich als bekenntnismäßig gebundener Unterricht zu verstehen, der „in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art
7,3 GG) erteilt werden sollte. Bremens Politiker setzten damals in Bonn durch,
dass das Land eine Ausnahmegenehmigung erhielt, um die bisherige, eigene
Tradition fortsetzen zu dürfen. Diese Genehmigung wurde dann mit Artikel
141 GG erteilt, der so genannten „Bremer Klausel“.
3
Der kurze geschichtliche Rückblick zeigt, dass das Land Bremen schon immer
in einem gemeinsamen Fach, das nach alter Tradition Biblische Geschichte
hieß, eine pädagogische Chance für die Schule sah. - Dass es in den folgenden
Jahrzehnten dieser Verantwortung, die es sich damit aufgeladen hatte, längst
nicht immer gerecht wurde, ist eine betrübliche Tatsache! -
Neue Grundlage oder neue Interpretation?
Die heutige Debatte wird auch geprägt von der
Frage, inwiefern eine „allgemein christliche
Grundlage“ des Faches den Veränderungen in
einer pluralistischer gewordenen Gesellschaft
entspricht. Früher konnte man noch von einem
breiten gesellschaftlichen Konsens ausgehen,
was die Verständigung über das „Christliche“
betraf. Angesichts starker gesellschaftlicher
Veränderungen durch den Rückgang der
Kirchenmitgliedschaftszahlen, durch den Zuzug
von Migranten mit islamischem und jüdischem
Hintergrund und durch die Zunahme der
religiösen Pluralisierung ist das nicht mehr
gegeben.
EIN BLICK ÜBER DIE GRENZEN BREMENS HINAUS
Betrachtet man die bremische Situation vor dem
Hintergrund der Regelungen in den übrigen
Bundesländern, so könnte man rasch auf die vermeintliche - Lösung kommen: Machen wir es
doch so, wie es in den meisten Bundesländern
geregelt ist! Verfechter dieses Ansatzes plädieren
für die konfessionelle Trennung der Schülerinnen
und Schüler beim Fach Religion: es wird
evangelischer, katholischer, islamischer und
jüdischer Religionsunterricht erteilt, die übrigen
gehen in den Ethik-Unterricht.
Eine solche „Versäulung“ verschiedener Religions- und Ethik-Fächer in der
Schule dient nicht dem pädagogischen Ziel der Verständigung und des Dialogs,
sondern stellt eher die religiöse Wissensvermittlung der jeweiligen Konfession
im Sinne einer „Glaubensweitergabe“ in den Vordergrund. Diese hat jedoch
primär in der Religionsgemeinschaft zu erfolgen, nicht in der öffentlichen
Schule.3 Für Bremen wäre die konfessionelle Trennung in der Schule keine
sinnvolle Weiterentwicklung, sondern eindeutig ein Rückschritt! Bremens
Schulgeschichte lässt sich einfach nicht um Jahrzehnte zurück drehen. Die
meisten Fachlehrkräfte in Bremen wünschen sich auch künftig einen
gemeinsamen Unterricht Religion in der Schule.
Es stellt sich heute die grundlegende Frage: Kann ein zukunftsfähiger,
gemeinsamer Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler auf
„allgemein christlicher Grundlage“ erteilt werden? Wie sehen seine Konturen
aus? Können sich auch nichtchristliche Gemeinschaften eine Zusammenarbeit
auf dieser Grundlage vorstellen? Wie sieht ein anderer Unterricht aus, der
nicht mehr auf dieser Grundlage steht? Eine einfache Antwort ist hier nicht
möglich. Die Frage muss gesellschaftlich diskutiert und dann entschieden
werden.
Dass der alte Name des Faches revisionsbedürftig ist, wird heute von
niemandem mehr bestritten. Die Schulbehörde kann den Namen des Faches
im Rahmen eines Erlasses ändern. Verschiedentlich hört man, das neue Fach
solle künftig „Religion“ bzw. „Religionen“ heißen. Diese längst überfällige
Entscheidung steht noch aus.
3 In Hamburg ist die Integration der verschiedenen Religionen beim schulischen Religionsunterricht
am weitesten vorangeschritten. Die Zusammenarbeit vieler Religionsgemeinschaften für dieses Ziel ist
beispielhaft! Der Staat bezieht die Religionsgemeinschaften – mit Ausnahme der Katholischen Kirche,
die das Modell nicht mitträgt - als Partner für einen gemeinsamen Religionsunterricht für Alle ein.
4
5
POSITIONEN UND ANSÄTZE IN BREMEN
In Bremen wurde die problematische Situation des
Faches Biblische Geschichte seit Jahren von den
Fachlehrkräften der Aktionsgemeinschaft BGU/RK
öffentlich ins Gespräch gebracht. Auch die
christlichen Kirchen haben auf politischer Ebene
immer wieder Veränderungen im schulischen
Sektor gefordert. Derartige Initiativen haben
jedoch bei den Verantwortlichen im
Bildungsressort wenig Gehör gefunden und keine
wirklichen Verbesserungen in Gang gesetzt.
„... dann gründen wir einen Arbeitskreis!“
Diese Initiativen führten dazu, dass unter Federführung des Bürgermeisters
bzw. der Bildungsbehörde ein Arbeitskreis eingerichtet wurde. Unser
Fachlehrerverband war von 1992 bis 2010 an diesem Arbeitskreis zur
Förderung des Faches beteiligt4. Dabei wurde u.a. wenigstens erreicht, dass
das Fach Biblische Geschichte in der Schule auch benotet wird. Dadurch wurde
eine Gleichstellung mit anderen Schulfächern erreicht. Außerdem wurde die
Lücke bei den Jahrgängen 8 und 9 in der Stundentafel des Faches beseitigt, so
dass das Fach - wenigstens auf dem Papier - durchgängig einstündig in der
Sekundarstufe I erteilt wird.
Auch die Bremische Evangelische Kirche und der Katholische Gemeindeverband waren ständige Teilnehmer in diesen Gesprächskreisen. Beide Kirchen vertraten in Bezug auf den Biblischen Geschichtsunterricht die gemeinsame Auffassung, dieser müsse verfassungskonform und didaktisch zeitgemäß erteilt werden. Eine Namensänderung des Faches wurde auch als wünschenswert angesehen. Die Kirchen plädierten für eine Beibehaltung der „allgemein christlichen Grundlage“ des Faches. Diese sei keine Ausgrenzung andersgläubiger Schülerinnen und Schüler, sondern biete religionsdidaktisch
vielseitig Fachinhalte an, die auch für nichtchristliche Schüler relevant seien.
Die aktuellen Lehrpläne des Faches verwiesen gleichfalls in diese Richtung.
Da die Verfassung und das Schulgesetz jedoch Abmeldemöglichkeiten vom
Fach vorsehe, müssten diese zur Bereithaltung von Alternativfächern wie
„Islamkunde“ und „Philosophie“ führen. Diese Auffassung vertraten auch
Bildungspolitiker der CDU in Bremen; in mehreren Anfragen in der Bürgerschaft unterstützten sie dieses Anliegen.
4 H. Jaspers/ M. Spieß : Achtzehn Jahre und kein bisschen weiter?; http://tinyurl.com/a6wv9lu
6
Politische Initiativen für einen neuen Religionsunterricht
Durch Initiativen der Bremer Grünen wurde das öffentliche Gespräch über
diese Situation nachhaltiger. Seit dem Jahre 2008 begann die Partei,
öffentliche Erklärungen dazu herauszugeben. Das Ziel eines gemeinsamen
Religions-Unterrichts, von dem man sich nicht abmelden könne, wurde
verschiedentlich präzisiert. Um das zu erreichen, plädierte man für eine
Änderung der Landesverfassung, was den Artikel 32 betrifft. Jedoch ging
der sozialdemokratische Koalitionspartner diesen Weg nicht mit. Ablehnung
kam auch von der CDU und den christlichen Kirchen. Schließlich rückten die
Grünen von dem Plan der Verfassungsänderung ab. Nun plädieren sie für ein
gemeinsames Fach Religion für Alle unter Beibehaltung der
Verfassungsgrundlage. Diese Vorschläge kann man in einem 10-Punkte
Programm aus dem Frühjahr 2012 nachlesen5.
Diese Bemühungen um das Fach sind durchaus zu würdigen! Es wird
erkennbar, dass die fundierte Auseinandersetzung mit Religion in der Schule
explizit gewünscht ist. Die Pluralität der Schülerinnen und Schüler macht einen
solchen Unterricht einfach notwendig. Über die vorgeschlagenen
Inhaltsstrukturen wird man fachlich noch genauer reden müssen. Leider
fehlen auch Aussagen über den Einbezug der Religionsgemeinschaften in das
Konzept. Hier ist noch Klärungsbedarf.
Der Koalitionsbeschluss von 2011
Nach den Wahlen zur Bürgerschaft im Jahre 2011 vereinbarten Grüne und
Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag folgenden Beschluss:
In Zukunft [sollen] alle Schülerinnen und Schüler einen Unterricht
erhalten, der die Geschichte der Religionen, ihre großen Erzählungen, ihre Fragen, ihre Kritik und ihre bis heute fortdauernde Wirkung zum Gegenstand hat. Ein Beirat bei der Senatorin für Bildung
und Wissenschaft mit Beteiligung der großen Religionsgemeinschaften soll die Entwicklung dieses Unterrichts begleiten...
5 Vgl.: http://tinyurl.com/bkv4opw
7
Diese politische Absichtserklärung folgt zu einem gewissen Teil den Plänen
der Grünen und zielt auf einen gemeinsamen Unterricht im Fach Religion.
Die inhaltlichen Umschreibungen sollen wohl signalisieren, dass dem Fach
moderne Konturen gegeben werden müssten. Schaut man jedoch in die
Lehrpläne, dann tauchen auch diese Inhalte dort längst auf! Die Überlegung,
einen Beirat der Religionsgemeinschaften einzurichten, bringt allerdings eine
neue Dimension ins Spiel, die in Bremen bislang noch nicht intensiv erörtert
wurde. Offenkundig sieht das Land Bremen den gemeinsamen schulischen
Religionsunterricht als einen „Königsweg“ an, und wünscht keine
Aufsplitterung in verschiedene Religionsfächer. Diesen Ansatz unterstützt
unser Fachverband! Jedoch müssen allerdings entscheidende Schritte getan
werden, um dieses Projekt auch kompetent umzusetzen.
RELIGIÖSER DIALOG IN DER GESELLSCHAFT UND IN DER SCHULE
Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Prägung, Kultur und
Religion ist in unserer Gesellschaft ein sehr wichtiges Thema. Auch die Schule
muss bei diesen Fragen neu in den Blick genommen werden. Beide Bereiche
sind verflochten und beeinflussen einander.
Die Schule ist ein Ort der Begegnung von sehr unterschiedlichen Kindern
und Jugendlichen. Sie nehmen die unterschiedlichen Prägungen wahr und
sollen lernen, damit tolerant und kundig umzugehen. Daher ist es fraglos
notwendig, den religiösen Fragen der Schülerinnen und Schüler unter
pädagogischer Perspektive einen besonderen Raum als Fach bzw. als festen
Projektbereich zu eröffnen.
Der pädagogische Umgang mit Religion in der Schule ist geprägt von einer
Haltung der Wertschätzung von Religionen und Weltanschauungen. Religiöse
Vielfalt wird nicht als Befremdliches angesehen, sondern findet interessierte
und sachgeleitete Beachtung. Der Aspekt der interreligiösen Begegnung und
der Verständigung steht im Vordergrund. Hier kann schulische Bildung
Vorbildcharakter für den gesellschaftlichen Umgang zeigen.
Das Eigene und das Fremde kennen lernen
Dom, Synagoge und Moschee in Bremen
Ein Beirat der Religionsgemeinschaften
Es macht durchaus Sinn, im Rahmen einer gesellschaftlichen Konsensfindung
die großen Religionsgemeinschaften des Landes an den Planungen für ein
neues Fach Religion zu beteiligen. Schon öfter haben so genannte Runde
Tische der Religionsgemeinschaften dazu beigetragen, kulturelle und
gesellschaftliche Probleme durch gemeinschaftliche Erörterung zu lösen. Dies
setzt den Willen zur offenen Diskussion aber auch zur Kooperation bei allen
Beteiligten voraus. Wichtig ist auch, dass die Gespräche „auf Augenhöhe“
geführt werden. Das Land Bremen wäre gut beraten, wenn es diesen Beirat
so bald wie möglich einberuft und zu Rate zieht. Die Religionsgemeinschaften
selbst haben bislang noch keine Stellungnahme zu diesem Wunsch der
Regierung abgegeben.
8
Das schulische Fach Religion fördert in angemessener Weise auch die
Reflexion eigener Religiosität, ohne dabei die „Nachbarreligionen“ aus dem
Auge zu verlieren. Die Blickweise muss daher notwendig mehrperspektivisch
sein. In diesen Zusammenhang gehört auch die Achtung religionsfreier und
religionskritischer Anschauungen. Dieser Bezug ergibt sich auch auf Grund
der Religionsfreiheit in unserem Land. Sowohl das Bekenntnis zu einer Religion
als auch eine Distanzierung von Religion ist bei uns Ausdruck eines
Grundrechtes (Art. 4 GG).
Daher wird ein guter Religionsunterricht nie einseitig oder gar „missionarisch“
sein, sondern die Pluralität der Anschauungen angemessen einbeziehen. Wie
in anderen Schulfächern auch, so soll im Religionsunterricht eine Annäherung
an den Gegenstand und seinen Kern erfolgen, aber auch eine distanzierte
Außenansicht soll möglich sein. Diese Wechselbeziehung kennzeichnet
wissenschaftliche und die pädagogische die Herangehensweise der Schule.
Das unterscheidet den schulischen Religionsunterricht von der religiösen
Unterweisung in einer Religionsgemeinschaft.
9
Der Staat ist religiös neutral
Bei der Gestaltung eines religiös mehrperspektivisch angelegten Unterrichts
ist zu berücksichtigen, dass der Vorrang des Pädagogischen vor den Interessen
einzelner Religionsgemeinschaften grundsätzlich beachtet wird. Diese
Notwendigkeit ergibt sich schon aus der Integration des Unterrichts in Religion
in einen Verbund schulischer Bildungsfächer, in dem es sich als ein
wissenschaftlich begründetes und praktiziertes Fach behaupten muss. Inhalte
und Wege schulischer Bildung leiten sich heute nicht in erster Linie von den
Wissensbeständen der Fächer her ab, sondern zielen auf die Aneignung von
Handlungskompetenzen und Handlungsorientierungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Neutralität des Staates im Hinblick
auf Religion. In unserem Rechtssystem hat sich der Staat religiös und
weltanschaulich neutral zu verhalten. Um das auch in der Schule umzusetzen,
gibt es unterschiedliche Wege. Der Weg des Laizismus, wie er etwa in
Frankreich praktiziert wird, lässt die Religion in der öffentlichen Schule gar
nicht vorkommen. In Deutschland wird beim Religionsunterricht im Sinne
des Grundgesetzes eine gesellschaftliche Partnerschaft mit den
Religionsgemeinschaften umgesetzt, wobei der Staat seine schulische
Verantwortlichkeit behält.
Religion im Kontext der
Schulfächer. Neben dem
Wissen sind auch
Einstellungen und
Orientierungen Inhalte des
Unterrichts!
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Die Pädagogik hat Vorrang
Religionsgemeinschaften als Bildungspartner
Lassen sich die Religionsgemeinschaften im Land auf die Möglichkeit der
gemeinsamen Mitgestaltung eines Faches Religion ein, so zeigen sie
beispielhaft, dass ihnen Bildung und gesellschaftliche Mitverantwortung
wirklich am Herzen liegen. Auch dadurch können Kinder und Jugendliche
erleben, dass religiöse Differenz nicht gegenseitige Abschottung mit sich
bringt, sondern zum konstruktiven Umgang mit Pluralität führt. Dies kann
dann in der Schule nicht nur gelehrt, sondern auch gelebt werden.
Zu den wichtigen Bildungszielen eines schulischen Faches Religion gehört
auch die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur Teilhabe an der
Diskussion religiös-ethischer Fragen. Unsere jüngere Gegenwart bietet
diesbezüglich eine reiche Palette an Diskussionsstoff! Ohne Basiskenntnisse
im religiösen Bereich lassen sich viele der in der Gesellschaft diskutierten
Themen nicht wirklich verstehen; hier ist es einfach unerlässlich, dass
Grundkenntnisse des Judentums, des Christentums und des Islam vorhanden
sind. Dabei sind auch die Querverbindungen und Unterschiede der Religionen
altersangemessen zu behandeln. Nicht zuletzt ist zu betonen, dass gut
informierte und zum interreligiösen Dialog fähige Kinder und Jugendliche
über eine solide Abwehrbasis gegenüber extremistischen und
fundamentalistischen Fehlhaltungen verfügen!
10
Im Land Bremen würde es der Neutralität des Staates durchaus entsprechen,
wenn die Religionsgemeinschaften gemeinsame Grundsätze und Eckpunkte
für die religiöse Bildung in der öffentlichen Schule vorlegen. Es wäre für
Deutschland einmalig, wenn dies geschähe! Und es würde zeigen, dass die
Religionsgemeinschaften sich der gemeinsamen Verantwortung im
Bildungsbereich stellen. Auch dies wäre gesellschaftlich vorbildhaft!
Die Rolle der Eltern
In unserer Zeit sind Eltern und Erziehungsberechtigte wichtige
Kooperationspartner der Schule. Ihre Wünsche und Anliegen werden stärker
in die schulische Arbeit einfließen. Ihre Mitarbeit in Gremien und
Schulprojekten sowie in vielen alltäglichen Unterstützungen bereichert das
Schulleben sehr. Bei einer Neuorientierung, was den Religionsunterricht
betrifft, sollten Eltern daher einbezogen werden. Eltern haben ein Recht
darauf, dass ihre Kinder in der Schule Bildung in Religion erhalten. Die Themen
des Faches berühren auch Fragen des Miteinanders in der Familie, auch in
Beziehung zu den Religionsgemeinschaften. Der schulische Religionsunterricht
darf nicht in das religiöse Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.
Die Landesverfassung (Art. 32) gesteht den Erziehungsberechtigten das Recht
zu, über die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht zu entscheiden. Dazu
gehört natürlich eine gründliche Information der Eltern über die Inhalte und
Ziele des Faches Religion. Diese Information sollte regelmäßig und fundiert
erfolgen, besonders am Beginn neuer Schulabschnitte. Dafür sollte die
Schulbehörde entsprechende Materialien und Informationen bereit stellen.
Diese Informationen sollten vor allem die religiöse Pluralität berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung bietet unsere Fachlehrergemeinschaft Unterstützung an!
Wir verfügen über entsprechende Erfahrungen. Gleichfalls stehen aus dem
Kreis der Fachlehrkräfte Kolleginnen und Kollegen bereit, auf Elternabenden
und in Elternbeiräten über Religion Auskunft zu erteilen.
11
werden. Die Lehrkräfte bemühen sich darum, die Lernchancen
religiöser Begegnungen vielseitig umzusetzen. Die Wertschätzung
religiöser Vielfalt prägt den gegenseitigen Umgang. Dem manchmal
geäußerten Misstrauen, interreligiöser Religionsunterricht
verabreiche Schülerinnen und Schülern einen „religiösen Einheitsbrei“,
muss an dieser Stelle energisch widersprochen werden. Durch einen
solchen Unterricht, der auf Kenntnisvermittlung und Dialog
ausgerichtet ist, wird vielmehr die Achtung und die Anerkennung der
Religionen in der jungen Generation gestärkt.
RELIGION IN DER SCHULE DER ZUKUNFT IM LAND BREMEN
Bild: Birgit Winter / pixelio.de
Ethische Fragen und Werteorientierung
•
Inhalte und Ziele des Faches Religion in Bremen
Ein neues Fach Religion im Land Bremen wird seine Inhalte und Ziele vor allem
auf diese drei Kernbereiche ausrichten:
Grundwissen Religion
·
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Laufe ihrer Schulzeit ein
Grundwissen über die großen Religionen, das sie in die Lage versetzt,
begründet zu wichtigen Inhalten Stellung zu nehmen. Vorrangig
werden das Christentum, das Judentum und der Islam im Fokus
stehen, aber auch andere große Religionsgemeinschaften sind
angemessen zu berücksichtigen. An diesem dialogisch-kritischen
Prozess in der Schule sind auch entsprechende Personen und
Institutionen aus den Religionsgemeinschaften im Rahmen der
Möglichkeiten einzubeziehen. Die Auseinandersetzung mit Religion
steht unter einer pädagogischen Orientierung.
Befähigung zum (inter-)religiösen Dialog
·
12
Das Prinzip der Befähigung zum interreligiösen Dialog bestimmt die
Unterrichtspraxis. Dies muss in altersgemäßer und differenzierter
Form erfolgen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen auch in ihrer
religiösen Unterschiedlichkeit beachtet werden; der Auftrag zur
Inklusion muss auch religionspädagogisch Ernst genommen werden!
Dabei sollten geeignete moderne Lehr- und Lernmittel genutzt
Ein nach diesen Kriterien gestaltetes Fach Religion wird in der Schule
die Gesprächskultur im Rahmen der religiösen Vielfalt fördern.
Dadurch wird das Kennenlernen anderer Lebensweisen nicht den
Massenmedien oder dem freien Spiel der Kräfte auf dem Schulhof
überlassen, sondern wird in einen zielgerichteten Prozess schulischer
Tätigkeit eingeordnet. Nur auf diese Weise können Orientierungen
wie Toleranz und Umgang mit Differenz angestrebt werden. Außerdem
trägt die kritische Beschäftigung mit der Geschichte und Gegenwart
der Religionen zu einer reflektierten Haltung gegenüber absoluten
Ansprüchen bei. Aus diesem Grunde wünschen sich viele Jugendliche
eine religionskundliche Bildung in der Schule, die ihnen Gelegenheit
zur selbstständigen und freien Meinungsbildung ermöglicht. Dazu
gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Menschenbild und den
ethischen Fragen des Lebens, die ja auch in den Religionen eine
herausragende Rolle spielen! In der praktischen Religionspädagogik
gehören diese Themenbereiche inzwischen selbstverständlich zum
Repertoire. Moderne Schulbücher und Materialien bieten hier gute
Arbeitsmöglichkeiten.
„Wenn SchülerInnen gefragt werden, ob sie nach
Konfessionen getrennt ihre Identität finden oder
gemeinsam etwas über die Religionen lernen
wollen, dann sagt die Mehrheit stets Letzteres.“
TAZ-Nord 28.9.2012 (6)
6 Aus einem Gespräch mit Bremer Oberstufenschülern, siehe: http://tinyurl.com/cyoaf4j
13
Dringende Aufgaben
Diese pädagogischen Chancen können jedoch nur dann zum Zuge kommen,
wenn Bremens Bildungspolitik konkrete Schritte zur schulischen Umsetzung
einleitet. Dazu gehören auch die folgenden administrativen Aufgaben.
·
Hier ist vor allem der extrem hohe Anteil an fachfremdem
Lehrereinsatz zu nennen. Um mittelfristig hier Abhilfe zu schaffen,
sind kontinuierliche Programme der Fort- und Weiterbildung im
Fach Religion einzuführen.
·
Bei Lehrereinstellungen und in der Referendarsausbildung wird
das Fach Religion besonders berücksichtigt. Dabei ist besonders
auf die an der Universität Bremen für dieses Fach ausgebildeten
Lehrkräfte zurück zu greifen.
·
Für die neue Schulform der Oberschule (5. – 10. Jg.) im Land Bremen
gibt es noch keinen Bildungsplan für Religion! Hier sollte u.a.
besonders der Aspekt der religiösen Pluralität bzw. der Heterogenität
beachtet werden; außerdem werden erstmalig die Jahrgänge 8 und
9 in die Planung einbezogen.
Das Landesinstitut für Schule und die Universität Bremen
unterstützen durch Zusammenarbeit mit den Schulen die
Erarbeitung schulbezogener Unterrichtseinheiten.
·
Der Bildungsplan für das Gymnasium benötigt gleichfalls die
inhaltliche Erweiterung für die Jahrgänge 8 und 9. 7
Der vielfach geübten Praxis der Vergabe von Klassenlehrerstunden
auf Kosten des Fachunterrichts Religion wird durch eine
entsprechende Verfügung und durch Fachlehrerzuweisung ein
Ende bereitet.
·
Es erfolgt eine angemessene Stundenausstattung für das Fach
Religion.
Ganz wichtig sind die Lehrpläne und der Name des Faches:
·
Der Name des Schulfaches „Biblische Geschichte“ wird in „Religion“
umbenannt.
·
Es werden neue Bildungspläne für die Grundschule (1. – 4. Jg. ; z.T.
auch 5. –6. Jg.) entwickelt. Die bisherigen Pläne sind noch nicht
kompetenzorientiert ausgerichtet; auch müssen neue Gesichtspunkte
berücksichtigt werden wie die Einbeziehung der Inklusion und der
Projektarbeit.
·
·
·
Ein Neuanfang, der seinem Anspruch wirklich gerecht werden will, muss
auch die Unterrichtssituation an den Schulen genau in den Blick nehmen:
Ein krasses Beispiel für die Notwendigkeit von Reformen zeigt sich in
der Gymnasialen Oberstufe. Hier arbeiten die Religionslehrkräfte noch
mit einem - fast schon vergilbten! - Lehrplan aus dem Jahr 1986!
Vielfach wurde aus der Lehrerschaft eine Änderung angemahnt,
allerdings ohne Erfolg. Seit Jahren liegt bereits ein neuer
Lehrplanentwurf, der von einer Kommission erarbeitet wurde, in den
Schubladen der Bildungsbehörde!
7
In der Tabelle im Anhang finden Sie eine Themenzusammenstellung aus dem zur Zeit
gültigen Plan der Jahrgänge 5-7
14
15
Unser Wunsch
Anhang
Damit Bremens Schülerinnen und Schüler zukünftig wirklich einen solchen
qualifizierten Unterricht erhalten können, müssen die beteiligten und
interessierten Institutionen und Personen sich stärker als bisher dafür
einsetzen! Diese Impulse wollen helfen, die Entwicklung voranzubringen.
Sicherlich gibt es aus anderer Perspektive noch weitere wichtige
Gesichtspunkte, die bedacht werden sollten. Wir ermuntern dazu, dies
öffentlich zu tun und in den gemeinsamen Diskurs einzubringen.
Aus dem Bildungsplan (Stand: 2007) der Jahrgänge 5-7 des Gymnasiums.
Mehr Informationen zu Bildungsplänen: Landesinstituts für Schule Bremen (LIS)
********
Impressum:
Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen
(bisher: Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e. V.)
Themenbereiche
Weltreligionen und Dialog:: Aus der Geschichte
und den Glaubensinhalten des Judentums,
Christentums und des Islams. Gemeinsamkeiten
und Unterschiede
I
Religionen in der
Welt - Geschichte
und Phänomene Weltreligionen und Dialog: Jüdischer, christlicher
28211 Bremen
Interessierte können gerne mit unserem Fachverband Kontakt
aufnehmen. Wir freuen uns über Rückmeldungen und setzen uns
mit Ihnen in Verbindung!
Internet : www.reli-bremen.de
Dort finden Sie die Broschüre zur Ansicht und zum Download!
16
5/6
Den Glauben leben: Gebete und Feste der
Religionen: Jahreskreis - Ursprung - Gestaltformen /
Kinder erzählen vom Glauben
II
Religion im Leben
der Menschen Die Bibel: Schöpfung / Die Bibel: Entstehung und
5/6
Aufbau / Frauen und Männer der Bibel - ihr Leben
und ihre Botschaft
Den Glauben leben : Einschreiten im Namen
Gottes:Propheten / Paulus - Apostel und
Wegbereiter des Christentums / Evangelisch Katholisch - Orthodox: Wie es begann
E-Mail: [email protected]
Hans F. Jaspers
Metzer Str. 16 B
Jg.
und islamischer Glaube in Alltag und Lebenspraxis
Vorsitzender: Dr. Manfred Spieß
Wiemkenhofsweg 32
26125 Oldenburg
Stellv. Vorsitzender:
Inhalte
III
Auseinandersetzung
mit Fragen des
Glaubens und
der Transzendenz
Grund- und Glaubensfragen des Lebens: Der Glaube
an Gott / Freude und Leid / Abschied und Aufbruch·
Jesus - sein Leben und seine Botschaft: Der Weg Jesu
/ Lehre in Gleichnissen / Heil in Wort und Tat:
Wundergeschichten
Grund- und Glaubensfragen des Lebens: Was bringt
mir der Glaube? / Geheimnisse aus dem Jenseits? Okkultismus
Ich und meine Umwelt: Mädchen - Junge /
Wahrheit und Lüge / Behinderte und nichtbehinderte Menschen
IV
Ethische Fragen Humanität und Nächstenliebe: Eine Welt für
Kinder? / Ehrfurcht vor dem Leben
und
Werteorientierung Humanität und Nächstenliebe:
Zusammengehörigkeit von Gottes- und
Nächstenliebe / Dienst am Menschen und an der
Welt / Hilft nur noch Gewalt? / Wer bin ich?
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Fachverband der Religionslehrkräfte im Land Bremen
Der Fachverband der Religionslehrkräfte ging aus der früheren „Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/Religionskunde Bremen e. V.“ , gegründet 1973, hervor.
Wir verstehen uns als Interessenvertretung für das schulische Fach Religion im Land Bremen und setzen uns für eine
solide und zeitgemäße Umsetzung ein.
Lehrkräfte erhalten bei uns Unterstützung in diesen Fragen.
Sie finden hier einen Kreis von Kolleginnen und Kollegen, die
sich praxisorientiert mit der Schulwirklichkeit auseinandersetzen. Unsere Fachgemeinschaft ist nicht konfessionell
gebunden.
Interessierte sind herzlich eingeladen.
Mehr Informationen: www.reli-bremen.de
E-Mail: [email protected]