Vereine - Hagenbach

Jahrgang 39
(124)
Amtsblatt
Amtliches
Bekanntmachungsorgan
der Verbandsgemeinde
Hagenbach,
der Stadt Hagenbach
und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),
Neuburg am Rhein und Scheibenhardt
der Verbandsgemeinde
Nr. 10/2016
Freitag,
11. März 2016
HAGENBACH
Wir an Rhein und Lauter . . .
Landtagswahl
am Sonntag, 13. März 2016
Am kommenden Sonntag können wir alle über die Zusammensetzung des rheinlandpfälzischen Landtages mitbestimmen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen
und machen Sie von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch.
Entscheiden Sie mit über die Zukunft unseres Landes.
Reinhard Scherrer, Bürgermeister
Hagenbach
N
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OTDIENSTE
◗◗ Notrufnummern
Polizei110
Polizei-Inspektion Wörth
07271/9221-0
Feuerwehr112
Rettungsleitstelle - Notruf
19222
(Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt)
◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Einheitliche Telefonnummer:
116117 (ohne Vorwahl)
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel,
Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr
bis 08.00 Uhr am Folgetag.
Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr.
Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.
◗◗ Im Notfall immer 112
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen
muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.
◗◗ DRK-Rettungs- und
Notarztdienst, Krankentransport
Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222,
Mobiltelefon mit Vorwahl 07273/
◗◗ Apothekendienst
Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30
Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst
der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende
Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisierungen):
Freitag, 11.03.2016
Fröschel-Apotheke, Tel.: 07271/52524
Siemensstr. 31, 76751 Jockgrim
Samstag, 12.03.2016
Tulla-Apotheke, Tel.: 07271/41448
Tullastr 3 A, 76744 Wörth
Sonntag, 13.03.2016
St. Georgs-Apotheke, Tel.: 07275/1350
Hauptstr. 95, 76870 Kandel
Montag, 14.03.2016
Zügel-Apotheke, Tel.: 07271/7055
Ottstr. 7, 76744 Wörth
Dienstag, 15.03.2016
Römer-Apotheke, Tel.: 07271/51075
Buchstr. 1, 76751 Jockgrim
Mittwoch, 16.03.2016
Wieslauter-Apotheke, Tel.: 07273/919264
Lukasstr. 11, 76768 Berg
Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
08:00 - 12:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr
08.00 - 12:30 Uhr
Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273 /
9410-0 (Zentrale), E-Mail: [email protected], Fax-Nr. 07273
/ 9410-26
ohne Gewähr
Donnerstag, 17.03.2016
farma-plus-Apotheke, Tel.: 07271/6780
Am Bienwald 5, 76744 Wörth
Freitag, 18.03.2016
Apotheke an der Passage, Tel.: 07275/919891
Hauptstr. 79, 76870 Kandel
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: 0180-5-258825-PLZ - Anzeige der notdienstbereiten
Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de
◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
12./13.03.2016: Dr. Christian Felten,
Wörth, Ottstraße 5, Tel. 07271/79405
Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch
außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten
erreichbar sein (auch telefonisch).
◗◗ Augenarzt:
12./13.2016 und Mittwoch, 16.03.2016:
Dr. Stein, Germersheim, Hauptstr. 23, Tel. 07274/76482
Notfallsprechstunde:
Samstag und Sonntag: 11:00 bis 12:00 Uhr
Der augenärztliche Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten:
Samstag: 07:00 Uhr - Montag 07:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - Donnerstag 07:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen: Vom Vorabend des Feiertages 20:00
Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr.
(Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über
Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren).
◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen
Klinische Toxikologie
Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz
Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469
◗◗ Wasserversorgung
Stördienst: Tel. 0621/82 46 99 (Leitstelle)
◗◗ Gasversorgung
Bereitschaftsdienst der Gasversorgung
THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111
- Betriebsstelle Rülzheim:- Tel. 07272/9292-2000
◗◗ Stromversorgung
Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28,
Kandel, Tel. 07275/955410, Fax 07275/9554-21
Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777
◗◗ Kabelfernsehen
PrimaCom (Stördienst), Tel. 0341/42372000
Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste
siehe unter „Was sonst noch interessiert“
Konten der Verbandsgemeindekasse
Sparkasse Germersheim-Kandel
BLZ 548 514 40 / Kto.-Nr. 100 296 3
BIC-SWIFT: MALADE51KAD
IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63
VR-Bank Südpfalz eG
BLZ 548 625 00 / Kto.-Nr. 280 132 9
BIC-SWIFT: GENODE61SUW
IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29
Postbank Ludwigshafen
BLZ 545 100 67 / Kto.-Nr. 3589-675
BIC-SWIFT: PBNKDEFF
IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75
Hagenbach
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AMTLICHER TEIL
V
ERBANDSGEMEINDE
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
In der gesamten Zeit besteht in Berg in der Ludwigstraße und in
Neuburg in der Rheinstraße und Kehlstraße absolutes Haltverbot.
Die Haltverbote werden überwacht und Verstöße werden geahndet.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
© Cralinsche / pixelio.de
◗◗ Der Verbandsgemeinderat tagt
Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am
Mittwoch, dem 16. März 2016 um 19:00 Uhr
eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Hagenbach stattfindet.
Sitzungslokal: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, Ratssaal, 2. OG.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift
der Ratssitzung vom 09.12.2015
3. Nachwahlen zu den Ausschüssen
4. Flüchtlingsunterbringung
5. Schulsanierung 2016/2017: Abbruch Lehrschwimmbecken in
der Grundschule Hagenbach
- Ermächtigung Bürgermeister zur Auftragsvergabe
6. Toilettenanlage ehem. Hauptschulgebäude in Hagenbach
- Grundsatzbeschluss
7. Ausschreibung von Reinigungsleistungen im Verwaltungsgebäude der VG Hagenbach; Ermächtigung von Bürgermeister
Reinhard Scherrer für die Auftragsvergabe
8. Ausschreibung der Essensneuvergabe für die Ganztagsschule
Hagenbach; Ermächtigung von Bürgermeister Reinhard
Scherrer für die Auftragsvergabe
9. Erneuerung von Eingangstüren und Eingangselementen an
den Feuerwehrgerätehäusern
- Grundsatzbeschluss
10.Info zur Wahl des Wehrleiters und stellvertretenden Wehrleiters
11.Bekanntgabe von Eilentscheidungen
12.Informationen über aktuelle Angelegenheiten
13.Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr)
14.Sonstiges, Wünsche, Anträge
15.Genehmigung von Spenden
II. Nichtöffentlicher Teil
1. Auftragsvergaben
2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
3. Informationen über aktuelle Angelegenheiten
4. Sonstiges, Wünsche, Anträge
6
1
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O s t er n 2
Redaktionsschlussvorverlegung
Für die Kalenderwoche 12 (21. März 2016 - 27. März
2016) wird der Redaktionsschluss aufgrund der Osterfeiertage auf
Montag, 21.03.2016, 10:00 Uhr
vorverlegt.
Wir bitten alle Schriftführer der Vereine und andere
Zusender von Berichten an das Amtsblatt um Beachtung.
Für die Kalenderwoche 13 ergibt sich keine Änderung.
Ihre Amtsblattredaktion
◗◗ Wasser- und Abwassergebühren
Die Verbandsgemeindekasse weisst darauf hin, dass die Wasserund Abwassergebühren am Dienstag, dem 15. März 2016 zur Zahlung fällig werden. Sofern SEPA-Lastschriftmandate erteilt sind,
werden die Wasser- und Abwassergebühren von den jeweiligen
Bankkonten abgebucht.
Reinhard Scherrer
Bürgermeister
◗◗ Verkehrsbehinderungen in Hagenbach
wegen der Sanierung der L540
und am Kreisel Wörth
Die Verbandsgemeinde Hagenbach teilt mit, dass der Landesbetrieb Mobilität als zuständiger Straßenbaulastträger der L 540, ab
dem 18.03.2016 folgende Maßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Hagenbach ausführt. Die L 540 Hagenbach in Richtung
Berg/Neulauterburg wird voll für den gesamten Verkehr gesperrt.
Die Sperrung geht voraussichtlich bis zum 04.04.2016.
Am Wörther Kreisel wird die Fahrbahndecke komplett erneuert. Zu
diesem Zweck wird der Kreisel ab dem 29.03.2016 - 05.04.2016
voll gesperrt. Daraus folgt, dass ein Befahren des Kreisels in
Richtung Wörth/Karlsruhe/Maximiliansau von Hagenbach oder
Neuburg aus nicht möglich sein wird. Das gleiche gilt auch in der
Gegenrichtung. Die Umleitung erfolgt über den Langenberg/B9
entweder über Wörth (BAB A 65 Auffahrt Dorschberg) oder über
Kandel auf die A 65 in Richtung Landau.
Die Umleitungsstrecke innerhalb Hagenbachs aus Richtung Neuburg ist ausgeschildert und erfolgt wahrscheinlich mit einer Einbahnstraßenregelung über die Rheinstraße und Luitpoldstraße. In
dieser Zeit besteht sowohl in der Rheinstraße, als auch in der Luitpoldstraße (auch in den Parkbuchten) Halteverbot.
◗◗ Leader in der Region „Südpfalz“ Die Handlungsfelder im Portrait
Teil 3: Handlungsfeld: „Natur, Kulturlandschaft
und Landbewirtschaftung“
Die Handlungsfelder basieren auf den Überlegungen des Leitbildes der Leader-Region sowie den Entwicklungszielen. Die definierten Handlungsfelder sind den aktuellen Entwicklungen und
Anforderungen angepasst worden. Für die jeweiligen Handlungsfelder wurden in den Fachgruppen Handlungsziele ausgearbeitet,
die im Folgenden jeweils näher erläutert werden.
Die vielfältige und abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft und deren Bewirtschaftung sind schon heute wesentliche
Säulen für die Lebensqualität, für touristische Potenziale und
damit für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Region. Um
sie als solche zu erhalten und weiter auszubauen, müssen Natur,
Kulturlandschaften und Landwirtschaft innovativ weiterentwickelt
und nachhaltig gestaltet werden. Damit sie auch zukünftig als
nachhaltige Faktoren für Lebensqualität und Wirtschaft fungieren
Hagenbach
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können, sollen die im Handlungsfeld „Natur, Kulturlandschaft und
Landbewirtschaftung“ beschriebenen Maßnahmen und Strategien
realisiert werden.
Handlungsziel 1:
Die Natur- und Kulturlandschaft wird erhalten
und vielfältig weiterentwickelt.
Die Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft ist für die Südpfalz
eine tragende Säule in ökologischer, wirtschaftlicher, touristischer
und soziokultureller Sicht. Sie zu erhalten, weiterzuentwickeln,
zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, ist für Kommunen,
Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutzverbände sowie Vereine/Verbände, Grundstückseigentümer und Forstwirtschaft eine
wichtige, gemeinschaftliche Aufgabe, von der alle Akteure in der
Region profitieren.
Handlungsziel 2:
Regionale und ökologische Produkte tragen zur
Wertschöpfung innerhalb der Region bei.
Schon heute leisten regional erzeugte und ökologisch erwirtschaftete Produktlinien einen wichtigen Beitrag zur Gesamtentwicklung
der Region. Gleichwohl schlummern hier noch beachtliche Potenziale, welche Kommunen, Produzenten, Landwirtschaft, Dienstleister und Gewerbetreibende entdecken, aktivieren, und nutzen
können, um die Wertschöpfung innerhalb der Region auch aus
Sicht von Bürgern, Konsumenten, Touristen und Gewerbetreibenden zu maximieren.
Handlungsziel 3:
Eine enge Kooperation mit dem Naturpark
und Biosphärenreservat „PfälzerwaldNordvogesen“ sorgt für eine ganzheitliche
Entwicklung in der Region.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
die Leader-Region Südpfalz und der Pfälzerwald von vielen Bürgern als Ganzes, als ihre Heimatregion, wahrgenommen. Durch
(transnationale) Kooperationsprojekte von, mit und für Kommunen, Landwirtschaft, Naturfachverbänden und Forstwirtschaft
wird sich die gesamte Region nachhaltig und zukunftsfähig entwickeln.
Handlungsziel 4:
Die Infrastruktur von Landwirtschaft und
Weinbau wird modernisiert und ausgebaut.
Landwirtschaft und Weinbau können nur zukunftsfähig werden
und ihren Beitrag für eine lebendige Region leisten, wenn es
gelingt, gemeinsam mit Kommunen, Naturfachverbänden und
Planungsbüros deren Infrastruktur zu modernisieren und auszubauen. Hierzu ist eine Vielzahl an gemeinsamen Anstrengungen erforderlich. Alle Bürger/innen der Region „Südpfalz“ haben
in den kommenden Wochen die Gelegenheit, sich über den Leader-Prozess und seine Fördermöglichkeiten zu informieren. In
dezentralen Bürgerinformationsveranstaltungen informiert das
Regionalmanagement über die Förderperiode:
• Dienstag, 15. März 2016, 19:00 Uhr:
Kandel, Kultursaal Stadthalle
• Montag, 21. März 2016, 19:00 Uhr: Herxheim, Ratssaal
• Montag, 11. April 2016, 19:00 Uhr: Hagenbach, Kulturzentrum „ Am Stadtrand“
In den nächsten Wochen werden wir Sie weiter im Amtsblatt über
die einzelnen Handlungsfelder informieren. Alle Infos finden Sie
auch unter www.leader-suedpfalz.de.
Das unmittelbar angrenzende Biosphärenreservat Pfälzerwald
stellt für die Region Südpfalz eine große Chance dar. Zum einen
bildet der Pfälzerwald mit dem Naturraum der Südpfalz eine enge
Verzahnung, welche für vielerlei Synergien sorgt. Zudem werden
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◗◗ Begegnungscafé in der
Verbandsgemeinde Hagenbach
Am 02.03.2016 fand das Begegnungscafé in dem Vereinsheim
des Kaninchenzuchtvereins statt. Das Café wird für die nächsten
Monate dort jeweils 14-tägig mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00
Uhr geöffnet sein. Am 16.03.2016, 30.03.2016 und 13.04.2016
ausnahmsweise noch einmal im Foyer des Kulturzentrums, ab
27.04.2016 wieder im Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins
am Hessbach. Für diese großzügige Geste, die eine besondere
Hilfe für unser Integrationsziel darstellt, danken wir ganz herzlich
dem Kaninchenzuchtverein. Unter dem Motto „Begegnungscafé für
alle“ wurden nicht nur die Asylbewerber sondern alle Bürgerinnen
und Bürger der Verbandsgemeinde eingeladen. Die Bewohner mit
Behinderung, die vorübergehend im Pfarramt in Hagenbach wohnen, erschienen vollzählig mit ihren Betreuerinnen und brachten
wie beim ersten Mal einen selbst gebackenen Kuchen mit. Die türkische Gemeinde, die am Mittwoch, dem 08.06.2016 das Begegnungscafé ausrichten wird, laden dann zum „Fasten brechen“
nach Wörth ein. Zahlreiche türkische Gemeindemitglieder waren
erschienen. Auch unsere älteren Bewohner, die Interesse an unserer Integrationsaktion haben, haben das großartige Kuchenbuffet
genossen. In einer mit vielen Spielen ausgestatteten Kinderecke
malten, spielten und bastelten die Kinder mit Unterstützung und
Anleitung hilfreicher Personen vom Fach.
Hagenbach
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ Aktion saubere Landschaft
Die Asylbewerber in der Verbandsgemeinde Hagenbach haben
bei der Aktion saubere Landschaft geholfen. Zunächst wurden die
Flüchtlinge über die Aktion aufgeklärt, dass alle Vereine des Ortes
sich an dieser Aktion beteiligen. Denn ein Ziel unserer Integrationsbemühungen ist es, dass sich die Flüchtlinge in den Vereinen
engagieren. Das Ziel der Aktion saubere Landschaft ist nicht nur,
den Müll zu beseitigen, Ziel ist es auch, Gemeinschaftsgeist zu
zeigen. Die Flüchtlinge haben sofort bejaht, bei dieser Aktion mitzumachen. Gesammelt wurde in Hagenbach am Kreisel Richtung
Neuburg und in Berg an der Büchelberger Straße. Mit dieser Aktion
wollen die Flüchtlinge zeigen, dass sie auch zur Dorfgemeinschaft
gehören wollen.
Den Ehrenamtlichen aus Neuburg, die dieses Café ausgerichtet
haben, sagen wir besonderen Dank. Gemeinschaftlich wurden die
selbst gebackenen Kuchen ausgegeben, Getränke ausgeschenkt,
Geschirr abgewaschen und am Ende aufgeräumt und geputzt. Der
Bäckerei Rothhaas in Neuburg danken wir für ihre großzügige
Kuchenspende, die zu jedem Begegnungscafé gegeben wird. Dank
sagen wir auch den 3 Alphornbläsern, die als Überraschung nach
dem ersten Ansturm auf das Kuchenbuffet 3 Stücke aus ihrem
Repertoire zum Besten gaben. Die Flüchtlingskinder staunten über
die ihnen unbekannten Instrumente.
◗◗ Helfen Sie uns helfen
Die Unterbringung der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen stellt uns vor große Herausforderungen. Das Sozialamt
Hagenbach sucht ständig nach entsprechendem Wohnraum.
Wenn Sie sich vorstellen können, Wohnräume an die Verbandsgemeinde zu vermieten, dann wenden Sie sich an das
Sozialamt Hagenbach unter 07273 / 9410-25 oder -23. Die
Verbandsgemeinde als Ihr Vertragspartner übernimmt die
pünktliche und zuverlässige Zahlung der Miete und sonstige
Mieterpflichten.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Wir denken, dass wieder viele Bekanntschaften geknüpft worden sind. Sich-Kennen-Lernen bedeutet, mehr von dem anderen
zu erfahren und Verständnis für die Sorgen, Probleme oder auch
nur Fragen zu haben. Insbesondere unsere Familien mit Kindern
zeigen, dass sie in der Gemeinschaft mitmachen wollen. So hat
sich einer der Familienväter bereits in vier Vereinen angemeldet
und freut sich über die überaus freundliche Aufnahme. Seine beiden 3 und 4-jährigen Kinder fühlen sich bereits im Kindergarten
heimisch und zeigen ihren Eltern, dass sie viel schneller Deutsch
lernen als ihre Eltern.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Begegnungscafé einer der
Schritte sein wird, unser Leitziel 2020 „Integration aller“ zu erreichen. Die von unseren Asylbewerbern bereits erfahrene freundliche und hilfsbereite Aufnahme in unsere Vereine wird ein weiterer
Schritt sein. Auch dafür danken wir.
Heide und Henning Otte
◗◗ Sprechstunde zu den Themen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der
Bevölkerung jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 15:00
bis 17:00 Uhr Holger Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses
Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung.
Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 5050341.
◗◗ Landtagswahl am 13.03.2016
Hinweise zur Briefwahl
Wahlscheine für die Briefwahl können grundsätzlich nur bis Freitag, den 11.03.2016, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis am Wahltag (13.03.2016) um 15:00 Uhr beantragt
werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber einen Wahlschein nach § 19
Abs. 2 der Landeswahlordnung erhalten.
Verloren gegangene Wahlscheine können nicht ersetzt werden.
Wer glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist, kann einen neuen Wahlschein bis zum
Samstag, den 12.03.2016, 12:00 Uhr erhalten.
Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Hagenbach (76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20, Bürgerbüro) hat für die kurzfristige Erteilung von Wahlscheinen in den oben genannten Sonderfällen am
Samstag, dem 12.03.2016, von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am
Sonntag, dem 13.03.2016, von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Hagenbach
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Das Wahlamt ist telefonisch unter 07273/941031 erreichbar. Bitte
beachten Sie jedoch, dass eine telefonische Beantragung von
Wahlscheinen nicht möglich ist.
Der rechtzeitige Zugang der Wahlbriefe ist Sache der Wählerin/
des Wählers. Für die rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe auf dem
Postweg hat daher der Wähler/die Wählerin selbst Sorge zu tragen.
Wahlbriefe können am Tag der Wahl bis 18:00 Uhr im zuständigen Wahllokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Hagenbach abgegeben werden. Weitere Informationen finden
Sie in den Wahlbekanntmachungen, die in den Amtsblättern der
Kalenderwochen 8 und 9 abgedruckt waren.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ Volkshochschule Hagenbach
Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2016
Sachgebiete von Nr. 1 bis Nr. 5
In einigen Bereichen ist es uns gelungen, neue
Programminhalte aufzunehmen, die durch das
Symbol „Neu“ gekennzeichnet sind. In diesem
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Sinne freuen wir uns auch über jede neue
+DJHQEDFK
Anregung oder Idee zur Programmerweiterung und wünschen allen Kursteilnehmern/innen Freude und
Erfolg bei Ihrer ganz persönlichen Weiterbildung.
Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Hagenbach
G
EScHENKEBÖRSE
Es werden nur noch Kurse veröffentlicht, in denen Plätze
frei sind. Bitte beachten Sie, dass Kursanmeldungen bei der
vhs Hagenbach grundsätzlich nur noch mit Einzugsermächtigung gehen.
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zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr. 07273 /
9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach.
de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige
immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu
sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde.
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Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel. 07273
/ 1284 oder Tel. 07273 / 2815.
Hinweis
Benötigen Sie ein Hilfsmittel?
Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung.
Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel. 07273
/ 1284, AB, oder Tel. 07273 / 2815.
Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in
in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Hilfsmittel haben, für
die Sie keine Verwendung mehr finden, rufen Sie kurz bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der
Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@
vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben.
Gesellschaft/Soziologie
1.1 Fit im Straßenverkehr
Kursleitung: Hans Vesper
Kursbeginn: Donnerstag, 21.04.2016 bis Donnerstag,
28.04.2016, von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Kursgebühr: 10,00 EUR, 2 Termine, 4 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Raiffeisen-11,
Fahrschule Hans Vesper
Begrenzte Teilnehmeranzahl: maximal 12
Psychologie
1.4 Impulsvortrag: Systemische Aufstellungen - Befreiter leben
Kursleitung: Anja Hoffmann
Kursbeginn: Donnerstag, 07.04.2016,
von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Kursgebühr: 10,00 EUR, 1 Termin, 1 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1,
Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102
1.5 „Selbsterfahrungstag mit systemischer Aufstellung Befreiter leben“
Kursleitung: Anja Hoffmann
Kursbeginn: Donnerstag, 28.04.2016, von 19:00 Uhr bis 21:00
Uhr und Freitag, 29.04.2016, von 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr
Kursgebühr: 100,00 EUR, 2 Termine, 11 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102
Für die Kurse 1.2 - 1.5 von Frau Hoffmann bitte beachten: Geben
Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre E-Mail-Adresse an. Weitere
Informationen können vorab bei der Referentin per E-Mail ah@
anjahoffmann.net abgefragt werden.
◗◗ 3. Sprachen
Sie reisen öfter beruflich oder privat in das Ausland, aber sprechen die Landessprache nicht oder nur unzureichend? Das können
Sie ändern, mit den qualifizierten Kursen der vhs-Sprachenschule.
Wir helfen Ihnen, sich im Ausland besser zurecht zu finden und
fremde Menschen und Kulturen besser zu verstehen. Sie lernen,
sich in alltäglichen, privaten und beruflichen Situationen zu verständigen. Sie haben bereits Kenntnisse in einer (Fremd-)Sprache, streben aber aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine
Erweiterung Ihrer Sprachenkompetenz an? Dazu bieten wir Ihnen
qualifizierende Kurse mit allgemeinsprachlichen oder berufsbezogenen Themenschwerpunkten, die zu einem angestrebten Qualifizierungsnachweis führen können.
Die Lehrbücher sind bei den einzelnen Kursen aufgeführt bzw.
werden am Kursbeginn durch die/den Referent/in mitgeteilt. Es
empfiehlt sich, das Lehrbuch erst nach Absprache mit der/dem
Referent/in am 1. Termin zu beschaffen.
Hagenbach
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vhs-Sprachkurse
Sprachen lernen im europäischen System
Die Sprachkurse der vhs Hagenbach sind nach dem Europäischen
Referenzrahmen geordnet. Der Referenzrahmen ist ein europäisches Stufensystem, das die jeweiligen Fertigkeiten in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einem Raster von
sechs international vergleichbaren Niveaustufen festlegt (von
Stufe A 1 bis C 2). Dieses Instrument schafft mehr Transparenz
beim Sprachenlernen in Europa.
Für Sie als Teilnehmer/innen von
Sprachkursen hat dies folgende Vorteile:
- Sie können Ihre eigenen Lernfortschritte auf jeder der 6 Stufen messen (A 1, A 2, B 1, B 2, C 1 und C 2). Jede Stufe enthält Beschreibungen, die im Detail definieren, was Sie als
Lernende/r tun können, wenn Sie eine bestimmte Stufe
erreicht haben.
- Mit Hilfe dieses Instruments kann in Europa präzise festgestellt
werden, inwieweit eine Fremdsprache wirklich beherrscht
wird. Dadurch sind Ihre Sprachkenntnisse bzw. Sprachabschlüsse europaweit vergleichbar und anerkannt.
◗◗ 4. Gesundheit
Bonussystem aktuell:
Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen
bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des
Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Entspannung/Körpererfahrung
4.12 Yoga - Karanas
Kursleitung: Claudia Zoller
Kursbeginn: Donnerstag, 14.04.2016,
von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1,
Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212
Für die Kurse 4.11 & 4.12 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und
warme, rutschfeste Socken.
4.17 Yoga für Körper und Geist
Kursleitung: Claudia Zoller
Kursbeginn: Samstag, 09.04.2016, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212
Für die Kurse 4.16 & 4.17 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und
warme rutschfeste Socken.
Gymnastik/Bewegung
4.18 Ich beweg‘ mich - Nordic Walking Basics
Schritt für Schritt zu mehr Ausdauer
Kursleitung: Herbert Vogel
Kursbeginn: Dienstag, 26.04.2016, von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr,
76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum, InfoAbend (beim Info-Abend ist keine Sportbekleidung
erforderlich, danach in Absprache aktives Treffen,
Datum, Uhrzeit mit den Teilnehmern/innen)
Kursgebühr: 35,00 EUR, 6 Termine, 11 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum,
Info-Abend, danach Hagenbach, Lauftreff
Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 12
Für den Kurs 4.18 von Herrn Vogel -wenn möglich- bitte mitbringen: Eigene Nordic-Walking-Stöcke. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Stöcke direkt beim Referenten gegen eine Leihgebühr
von 5,00 EUR zu mieten. Wettergerechte Kleidung, Laufschuhe.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
4.24 All around fit you
Kursleitung: Diana Rupp
Kursbeginn: Montag, 18.04.2016, von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Kursgebühr: 63,00 EUR (inklusive Leihgebühr für Flexi-Stab),
10 Termine, 20 Ustd.
Kursort:
76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle
Für die Kurse 4.23 & 4.24 von Frau Rupp bitte mitbringen: Bequeme
Sportbekleidung, Hallenturnschuhe, eigene Gymnastikmatten.
Gesundheits- und Krankenpflege/Erste Hilfe
4.25 Wildkräuterführung im Frühling
Essbare Wildkräuter
Kursleitung: Pauline Mahler
Kursbeginn: Freitag, 15.04.2016,
von 16:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr
Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Geranienweg, Lourdesgrotte
(Parkplatz hinter der Gärtnerei Endisch)
4.26 Wildkräuterführung im Sommer
Essbare Wildkräuter
Kursleitung: Pauline Mahler
Kursbeginn: Samstag, 18.06.2016,
von 14:00 Uhr bis ca. 16:15 Uhr
Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd.
Kursort: 76744 Büchelberg, Schaidter Mühle 1,
Grillplatz am Wasserturm
Für die Kurse 4.25 & 4.26 von Frau Mahler bitte mitbringen/beachten: Feste Schuhe, evtl. kleine Schere und kleines Körbchen oder
Stoffbeutel zum Sammeln.
Bitte keine Haustiere mitbringen.
◗◗ 5. Kultur/Kreatives Gestalten
Bildende Kunst
5.1 Kinder-Acrylkurs - Workshop
Acryl-Malen für Kinder von 8 bis 12 Jahre
Kursleitung: Elke Blankart-Laub
Kursbeginn: Samstag, 12.03.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102
Für den Kurs 5.1 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Malkittel, Keilrahmen ca. 30 x 40 cm, Acryl-Malpinsel, Bleistift, Wasserbehälter, Mallappen.
5.2 Acryl-Workshop
Acryl-Malerei für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre
Kursleitung: Elke Blankart-Laub
Kursbeginn: Samstag, 09.04.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kursgebühr: 30,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102
Für den Kurs 5.2 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Acrylfarben, Keilrahmen, Bleistift, Skizzenpapier, Wasserbehälter, Lappen, Pinsel, eigene Motive und Vorlagen.
5.4 Zeichnen und Skizzieren im Freien für Erwachsene
Wochenendkurs
Kursleitung: Linda Müller
Kursbeginn: Samstag, 16.04.2016 und Sonntag, 17.04.2016,
von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt „Altes
Rathaus“, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt
Für den Kurs 5.4 von Frau Müller bitte mitbringen: Zeichenpapier,
verschiedene Stifte, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, eventuell Staffelei, Radiergummi.
5.5 Aquarellieren im Freien für Erwachsene
Wochenendkurs
Kursleitung: Linda Müller
Hagenbach
- 8 -
Kursbeginn: Samstag, 04.06.2016 und Sonntag, 05.06.2016, von
10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt „Altes
Rathau““, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt
Für den Kurs 5.5 von Frau Müller bitte mitbringen: Aquarell- und
Zeichenpapier, Aquarellfarben, Lappen, Wasserbehälter, Aquarellpinsel, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Stifte, Radiergummi.
Kreatives Gestalten/Basteln
5.6 Schmuck-Design-Workhop
Kursleitung: Rita Wilhelm
Kursbeginn: Freitag, 22.04.2016, von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 4 Ustd.
Kursort: 76768 Berg (Pfalz), Ludwig-89,
privat bei Referentin
Begrenzte Teilnehmeranzahl: 5
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ Hainbuchenschule
Osterferien
Die Osterferien beginnen am Freitag,
dem 18. März 2016 und enden am Freitag, dem 1. April 2016. Der Unterricht
schließt am Donnerstag, dem 17. März
2016 für alle Klassen um 12:00 Uhr. An
diesem Tag findet keine Ganztagsschule
statt. Erster Schultag nach den Ferien:
Montag, dem 4. April 2016.
Für die Kommunionkinder beginnt der Unterricht erst am Dienstag,
dem 5. April 2016. Schulleitung und Lehrerkollegium wünschen
allen Schülerinnen und Schülern und deren Familien erholsame
Ferien sowie schöne Fest- und Feiertage.
Studientag
Wie mit Elternbrief bereits bekannt gegeben, veranstaltet die Hainbuchenschule am Mittwoch, dem 6. April 2016 einen Studientag.
An diesem Tag findet weder Unterricht noch Ganztagsschule oder
sonstige Betreuung statt.
B
Medien/Unterhaltung
5.8 Leidenschaft Fotografie
Kursleitung: Bernd Wagner
Kursbeginn: Donnerstag, 21.04.2016, von 18:30 Uhr bis 20:45
Uhr (weitere Termine Donnerstag, 28.04.2016,
Mittwoch, 04.05.2016, Donnerstag, 12.05.2016)
Exkursionen: Samstag, 23.04.2016 und Samstag,
30.04.2016 (Uhrzeit nach Absprache)
Eventuell anfallende Eintrittsgelder (z. B. Zoo,
Landau in der Pfalz) und Fahrtkosten sind im
Seminarpreis nicht enthalten
Kursgebühr: 60,00 EUR, 4 Termine + 2 Exkursionen, 18 Ustd.
Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Computer-Labor
Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 9
Für den Kurs 5.8 von Herrn Wagner bitte mitbringen: Eigene Digitalkamera (Speicherkarte, Akku, Bedienungsanleitung).
Die Anmeldung ist schriftlich, online oder per Fax
(0 72 73 / 94 10-26) möglich.
Die AGB und weitere Informationen entnehmen Sie bitte
unserer Homepage: www.vg-hagenbach.de/ Wohnen und
Leben/Bildung, Jugend/vhs
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer der vhs Hagenbach, 0 72 73/ 94 10-10 zur Verfügung,
oder es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit
der vhs-Leiterin, Frau Erni Wölfle.
Die vhs Hagenbach verschickt keine Anmeldebestätigungen!
Wir benachrichtigen Sie nur bei Änderungen, wenn der vhsKurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt. Geben Sie bitte
daher immer Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder E-MailAdresse an. Ihre rechtzeitige Anmeldung kann ausschlaggebend für das Zustandekommen einer vhs-Veranstaltung sein.
Auch nach Semesterbeginn sind Anmeldungen für später
beginnende und noch nicht belegte vhs-Veranstaltungen möglich. Informationen hierzu erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle, Ludwig-20, 76767 Hagenbach, Empfang/Bürgerbüro
oder im Internet. Die Teilnehmeranzahl muss mindestens 7
Teilnehmer/innen betragen. Bei weniger als 7 Teilnehmer/
innen tritt folgende Regelung in Kraft:
1. Nach Rücksprache mit den gemeldeten Teilnehmern/
innen kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die vhs
Hagenbach das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsanzahl verkürzen.
2. Bei Sprachkursen der vhs Hagenbach gilt folgende Regelung:
7 Teilnehmer/innen - 12 Veranstaltungen
6 Teilnehmer/innen - 10 Veranstaltungen
5 Teilnehmer/innen - 8 Veranstaltungen
3. Kursabsage durch die vhs Hagenbach
ERG
Ortsbürgermeister Günter Roitsch
Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG):
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr
Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus)
E-Mail: [email protected]
◗◗ Voranzeige der
Ortsgemeinderatssitzung
Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg
sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass
am Mittwoch, dem 23. März 2016 eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch
bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Impressum:
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander,
76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20,
Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/941026.
Home: www.vg-hagenbach.de
Mail: [email protected]
Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet),
Tel. 06502/9147-0 oder -240
Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos
an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde Hagenbach.
Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger.
Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen.
Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise:
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander
(Annahmeschluss: dienstags 10.00 Uhr bei der
Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren
Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG,
Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann,
Spanierstr. 70, 76879 Essingen
Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810,
Mobil 0170/1862290, E-Mail: [email protected]
Redaktion im Verlag:
Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages
Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336,
-713 und -716, E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne
Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung
des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Hagenbach
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ Satzung
über Benutzung des Schülerhortes und Erhebung von Elternbeiträgen
für den Schülerhort der Ortsgemeinde Berg vom 07.03.2016
Der Ortsgemeinderat Berg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung, GemO, in Verbindung mit § 13 des Kindertagesstättengesetzes,
KitaG, sowie der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 1 der Kommunalabgabegesetzes folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:
1. Name und Träger der Einrichtung
1. Der Schülerhort trägt den Namen „Schülerhort der Waldkinder“.
2. Der Träger des Schülerhortes ist die Ortsgemeinde Berg.
3. Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die Einrichtung. Er schafft unter Beachtung der geltenden Regelungen die personellen
und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben des Schülerhortes.
4. Der Träger des Schülerhortes, die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und die Eltern arbeiten partnerschaftlich zusammen.
5. Die Zuständigkeiten der Beteiligten sind durch diese Satzung festgelegt. Soweit diese Satzung keine Regelung vorsieht, kann der
Träger die Zuständigkeiten festlegen.
6. Der Inhalt der Arbeit im Schülerhort richtet sich nach den Maßgaben des KitaG in der jeweiligen geltenden Fassung, nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie nach der Pädagogischen Konzeption des Schülerhorts Berg.
2. Schülerhort-Leitung
Die Leitung des Schülerhortes liegt in den Händen der Schülerhortleiterin/des Schülerhortleiters.
3. Aufnahme von Kindern
1. Aufgenommen werden gemäß den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes des Landes Rheinland Pfalz, in der jeweiligen
gültigen Fassung, Schulkinder im Alter bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Aufnahme von Kindern erfolgt zum jeweiligen Ersten
eines Monats.
2. Die Anzahl der jeweiligen aufzunehmenden Kinder ergibt sich aus der Betriebserlaubnis der Einrichtung, die vom Landesjugendamt
nach § 45 SGB VIII erstellt und genehmigt wird.
3. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Ortsgemeinde Berg, vertreten durch die Einrichtungsleitung. Aufgenommen werden
grundsätzlich solche Kinder, die ihren Wohnsitz in Berg haben. Darüber hinaus können auch Plätze an auswärtige Kinder im Rahmen
verfügbarer Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Betreuungsverhältnisse mit diesen Kindern können allerdings jederzeit ohne
Absprache von Gründen widerrufen werden. Die Vorschriften des SGB VIII und des Kindertagesstättengesetzes bleiben unberührt.
4. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze anhand des nachgewiesenen Betreuungsbedarfs vergeben. Dabei werden in Anlehnung an § 9 Abs. 3 des KitaG insbesondere berufstätige, in Ausbildung befindliche und
alleinerziehende Eltern vorrangig berücksichtigt. Fälle die das Jugendamt aus sozialen Gründen für vorrangig hält, sollen bei der
Aufnahme besondere Beachtung finden.
5. Der Schülerhort kommt dem Gedanken der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung entgegen. In Absprache
mit dem zuständigen Jugendamt, dem Träger des Schülerhortes, den Eltern des betreffenden Kindes und der Schülerhortleitung soll
überprüft werden, ob der Schülerhort im Bedarfsfall förderliche Bedingungen bereitstellen kann, um den individuellen Bedürfnissen
des betreffenden Kindes im Sinne der Inklusion gerecht zu werden. Ist dies nicht der Fall, so erhalten die Eltern Informationen über
Möglichkeiten der Betreuung in Fördereinrichtungen.
6. Die Aufnahme in den Schülerhort ist nicht an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder einer bestimmten Staatsbürgerschaft gebunden.
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Horts sind während des Schulbetriebes von 12:00 Uhr bis 16:30 Uhr und während der Schulferien von 07:30 Uhr
bis 16:30 Uhr.
Die Abholzeiten sind zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr.
Sollten sich Verzögerungen der Abholung ergeben, so teilen die Eltern dies unverzüglich dem pädagogischen Personal mit.
5. Ferien im Schülerhort
1. Der Schülerhort hat folgende Schließzeiten:
- zwischen Weihnachten und Neujahr
- drei Wochen während der Schul-Sommerferien des Landes Rheinland-Pfalz
- einzelne bewegliche Ferientage an Brückentagen
2. Die genauen Daten sind dem Ferienplan zu entnehmen, der jeweils im Oktober für das kommende Jahr bekanntgegeben wird.
6. Aufsichtspflicht
1. Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals besteht während des Aufenthalts eines Hortkindes in der Einrichtung. Sie erstreckt
sich auch auf Veranstaltungen der Einrichtung wie z.B. Spaziergänge, Exkursionen, Ausflüge, Besichtigungen.
2. Sollen Kinder den Schülerhort vor der regulären Abholzeit verlassen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten.
3. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in den Schülerhort schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung
des Kindes berechtigt ist. Änderungen dieser Erklärung können nur schriftlich vorgenommen werden. Das pädagogische Personal ist
nicht verpflichtet, die Kinder nach Hause zu bringen.
4. Eventuell vorhandene Gerichtsurteile über das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind der Hortleitung vorzulegen.
5. Bei Festen und Feiern, bei denen neben den Kindern auch Eltern und Verwandte teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder nicht bei dem pädagogischen Schülerhort-Personal, sondern bei den Begleitpersonen der Kinder.
7. Versicherung
1. Die Kinder sind gegen Unfälle versichert:
- auf dem direkten Weg zum Schülerhort und zurück
- während des Aufenthalts im Schülerhort
- bei allen Veranstaltungen des Schülerhortes außerhalb des Grundstückes, Ausflüge, Spaziergänge, Exkursionen, Feste und dergleichen.
2. Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zu dem Schülerhort eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung
des Schülerhortes unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und die Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
Hagenbach
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
8. Impfschutz
Schülerhortkinder sollen grundsätzlich einen ausreichenden Impfschutz haben.
9. Verhalten bei Krankheiten
1. Kinder, die an den in § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten (z.B. Diphtherie, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,
Keuchhusten, Röteln; s. Anhang) oder Kopfläusen erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen den Schülerhort nicht besuchen. Die
Sorgeberechtigten sind verpflichtet, unverzüglich den Schülerhort zu informieren. Nach einer ansteckenden Krankheit ist bei der
Rückkehr in den Schülerhort ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen.
2. Bei schweren Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, starkem Husten, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen
Erkrankungen können die Kinder nicht in dem Schülerhort betreut werden.
3. Bei Auftreten der ersten Krankheitszeichen dürfen die Kinder den Schülerhort nicht besuchen. Treten die Symptome erst im Schülerhort auf,
sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Kinder abzuholen, wenn sie vom Hortpersonal benachrichtigt werden.
4. Für Kinder, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im
Sinn von § 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vorliegt, gilt Abs. 1 entsprechend.
10. Kündigung
1. Die Kündigungsfrist bei Kündigung des Betreuungsverhältnisses durch die Sorgeberechtigten beträgt sechs Wochen zum nächsten
Quartalsende. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Träger des Schülerhortes, vertreten durch die Schülerhortleitung zu
erfolgen.
2. Der Träger kann den Betreuungsvertrag kündigen,
- wenn ein Kind ohne Entschuldigung länger als drei Wochen fehlt oder
- wenn bei der Erteilung des Hortplatzes falsche Angaben gemacht wurden und diese ursächlich für die Erteilung des Hortplatzes
waren oder
- wenn ein Kind einen erheblich erhöhten Betreuungsaufwand erfordert, der vom Schülerhort nicht erbracht werden kann oder
- in den sonstigen in der Betreuungsvereinbarung festgelegten Fällen oder
- wenn der Platz in den letzten sechs Monaten durchschnittlich weniger als 50% der Zeit genutzt wurden. Dadurch sollen Eltern bevorzugt berücksichtigt werden können, deren Betreuungsbedarf klarer dargetan ist.
11. Elternbeiträge
1. Für den Besuch des Schülerhortes werden nach § 13 Kindertagesstättengesetz Elternbeiträge erhoben. Die Elternbeiträge werden
gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Kindertagesstättengesetz durch die Kreisverwaltung Germersheim festgesetzt.
2. Ist ein individueller Beitrag zu bestimmen, so muss das bereinigte Nettoeinkommen zu Berechnung bei der Finanzabteilung der Verbandgemeindeverwaltung Hagenbach vorgelegt werden.
3. Der Elternbeitrag wird stets auf einen vollen Monat berechnet, unabhängig von den Ferienzeiten. Der Elternbeitrag ist zum jeweiligen
Ersten eines jeden Monats im Voraus fällig.
12. Mittagessen; Verpflegungsentgelt
1. Für Hortkinder ist die Teilnahme am Mittagessen grundsätzlich verpflichtend. Eine gesonderte Anmeldung zur Essensteilnahme ist
nicht erforderlich.
2. Für die Bereitstellung des Mittagessens wird ein Verpflegungsentgelt erhoben.
3. Pro Essen werden 3,50 Euro berechnet.
4. Das Verpflegungsgeld wird jeweils für den zurückliegenden Monat vom Konto eines Beitragsschuldners abgebucht. Es ist zum jeweils Ersten
des darauffolgenden Monats fällig. Hierzu haben die Beitragsschuldner eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
5. Das Verpflegungsentgelt wird für jedes Essen berechnet, soweit keine rechtzeitige Abmeldung von der Essensteilnahme erfolgte. Das
Mittagessen kann grundsätzlich bis spätestens 15:00 Uhr für den Folgetag im Schülerhort abbestellt werden.
6. Elternbeiträge zum Verpflegungsentgelt können ganz oder teilweise erlassen bzw. vom Jugendamt übernommen werden, wenn die
Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist, § 90 Abs. 3 u. 4 SGB VIII. Erziehungsberechtigte können Leistungen nach dem
Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Ermäßigung des Verpflegungsentgeltes zu beantragen.
13. Personenkreis der Beitragsschuldner
1. Schuldner für den Elternbeitrag und das Verpflegungsentgelt sind
a) die Personensorgeberechtigten,
b) nicht personensorgeberechtigten Pflegeeltern, welche ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreuen.
c) in den Fällen, in denen kein Beitragsschuldner nach a) oder b) vorhanden ist, die Person, die das Kind zum Besuch in dem Schülerhort angemeldet hat.
2. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner.
14. Bilddokumentationen
1. In unserem Schülerhort werden zu verschiedenen Anlässen Bilder-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kindern gemacht. Sie
dienen z.B.
- der Dokumentation der täglichen Arbeit, dem Festhalten von Ausflügen, Festen, Spielsituationen usw.
- Raumgestaltung und Kennzeichnung von z. B. Spindtüren insbesondere durch individualisierte Buttons oder dergleichen.
2. Die Aufnahmen sind nur den Eltern innerhalb des Schülerhortes zugänglich, z.B. Pinnwand, Elternabend und werden nicht an Außenstehende weitergegeben.
3. Die Verwendung von Fotos für Presseartikel, insbesondere im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach oder zur Veröffentlichung auf der Website der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten.
15. Verschiedenes
1. Die Sorgeberechtigten haben Änderungen von Telefonnummern, Adressen und abholberechtigten Personen umgehend der Schülerhortleitung mitzuteilen.
2. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, während der Betreuung des Kindes in dem Schülerhort stets telefonisch erreichbar zu sein.
16. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2016 in Kraft.
Berg (Pfalz), den 07.03.2016
Günter Roitsch
Ortsbürgermeister
Hagenbach
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung, GemO, oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Hagenbach, Ludwigstraße 18, 76767 Hagenbach oder gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Hagenbach, 07.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung
Reinhard Scherrer
Bürgermeister
Anlage zu Nr. 9 Abs. 1
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◗◗ Stellenausschreibung
Der Schülerhort der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht zum
01.09.2016
eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/-in
in Teilzeit zu 75 %.
Das sind wir:
Wir sind eine familienergänzende Einrichtung und arbeiten nach
dem Prinzip Erziehung, Bildung und Betreuung mit einer Gruppengröße von 20 Grundschulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren.
Von Ihnen wünschen wir uns:
Eine verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise, Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem und die Bereitschaft, Veränderungen mitzugestalten. Motivation und
Engagement, sowie Konfliktfähigkeit, Eigeninitiative und Kreati-
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vität die Identifikation mit dem Beruf des Erziehers/der Erzieherin
Wir bieten:
Ein engagiertes und aufgeschlossenes Team
sowie fachpädagogische Betreuung die Möglichkeit zur Mitgestaltung des pädagogischen
Konzeptes die im öffentlichen Dienst üblichen
Sozialleistungen und eine Vergütung nach TVöD
Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die
Sie bitte bis zum 15.04.2016 per E-Mail an hort-BERG@t-online.
de richten.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Hortleitung Fr.
Degitz unter 07273 / 9490120 gerne zur Verfügung. Wir freuen
uns auf Sie.
Hagenbach
- 12 -
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
d) vor Aufnahme in einem auswärtigen Alten- und Pflegeheim
ihren Wohnsitz in der Stadt Hagenbach hatten.
3. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen
Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Seniorenteam der Ortsgemeinde Berg
Die Seniorenbeauftragten aus Berg sind wie folgt erreichbar:
Hildegard Gebhard, Tel. 07273/934978
Susan Burnett-Herzig, Tel. 07273/4057
Uli Steinmann, Tel. 07273/2815
Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, können Sie auf den
Anrufbeantworter des Rathauses, Tel. 07273 / 1284, sprechen.
Sie werden so schnell wie möglich zurück gerufen.
Unsere Sprechzeiten sind jeweils am dritten Dienstag um 14:00 Uhr
im Ev. Gemeindezentrum
Unser Programm im März 2016
12.03.2016, 16:00 Uhr Vortrag Hildegard von Bingen – für die Praxis
15.03.2016, 14:00 Uhr - Sprechstunde
15.03.2016, 15:00 Uhr - Kaffeeklatsch
Hildegard von Bingen für die Praxis am 12. März 2016
Nachdem Frau Angelika Gottschlich im Februar Einblicke in Leben
und Wirken von Hildegard von Bingen vermitteln konnte, wird sie
am Samstag, dem 12. März 2016 um 16:00 Uhr u. a. über die praktische Anwendung von Pflanzen und Kräutern berichten. Wir laden
ausdrücklich auch Interessierte aller Altersgruppen zu diesem
interessanten Vortrag ein. Auf Wunsch bieten wir einen Fahrdienst
zum Ev. Gemeindezentrum an, Uli Steinmann, Tel. 2815. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Gäste aus der Verbandsgemeinde.
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Stadtbürgermeister F. X. Scherrer
Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18:
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Ludwigstraße 18:
Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag 16.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: [email protected]
◗◗ Satzung
der Stadt Hagenbach über die Benutzung des
friedhofs und der friedhofshalle (friedhofsatzung) in der Gewanne „Kirchfeld“ vom 03.03.2016
Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), vom 31.01.1994 sowie der §§
2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes
(BestG) vom 04.03.1983 -in der jeweils gültigen Fassung- folgende
Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
1. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Stadt Hagenbach, Gewanne
„Kirchfeld“, gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.
§ 2 Friedhofszweck
1. Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche
Einrichtung) der Stadt.
2. Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Stadt waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten
Grabstätte haben, oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3
Bestattungsgesetz zu bestatten sind,
§ 3 Schließung und Aufhebung
1. Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt
(Schließung) oder andere Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) -vgl. § 7 Bestattungsgesetz.
2. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weitere Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Zulegungen in Wahlgräber, deren Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist und die
noch nicht gemäß § 15 Abs. 3 belegt sind, bleiben bis zum
Ablauf der Nutzungszeit möglich.
3. Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als
Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die
in Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Stadt in andere Grabstätten umgebettet.
4. Schließungen oder Aufhebungen werden öffentlich bekannt
gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält
außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt
bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
5. Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich
bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten
den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich, einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
6. Ersatzgrabstätten werden von der Stadt auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw.
geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die
Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang
bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit
Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
2. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das
Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof
1. Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des
Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
2. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Erwachsener betreten.
3. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeuge aller Art zu befahren; Kinderwagen
und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen
Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung
sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung,
Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn,
aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten
liegt vor oder
bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt.
Für das Verwaltungsverfahren gilt § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend,
e) das Plakatieren, sowie Druckschriften zu verteilen,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen,
i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit
sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
4. Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung
zusammenhängenden Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage
vorher anzumelden.
Hagenbach
- 13 -
§ 6 Beseitigung von Abfällen
Den Anordnungen der Friedhofsverwaltung hinsichtlich der
Abfallbeseitigung ist besonders mit Blick auf wiederverwertbare
und kompostierfähige Materialien Folge zu leisten.
§ 7 Ausführen gewerblicher Arbeiten
1. Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung
und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen
Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig
den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)
mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42 Abs. 2
Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über
einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1
des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in
Verwaltungsangelegenheitenvom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in
der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.
2. Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
3. Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.
4. Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die
Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden
und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondereauf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl.
I S. 3075) und auf die §§ 4 ff der Gewerbeordnung verwiesen.
3. Allgemeine
Bestattungsvorschriften
§ 8 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeiten
1. Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei
der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von
Aschen gilt § 16 Abs. 4.
2. Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht
nachzuweisen.
3. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im
Benehmen mit den Angehörigen und des örtlichen Bauhofs und
des Friedhofspersonals bzw. Bestattungsunternehmen fest.
4. Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des
Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 Bestattungsgesetz) in der Urnenmauer beigesetzt.
5. In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist
jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten
Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu
einem Jahr in einem Sarg bestattet werden.
§ 9 Särge und Urnen
1. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für
die Herstellung von Särgen sollten nur heimische Gehölze
Verwendung finden. Auf die Herstellung von Särgen aus Tropenholz ist zu verzichten. Bei Särgen ist die Verwendung von
PVC-Beschlägen sowie die Behandlung mit bioziden Holzschutzmitteln untersagt. Sie dürfen nicht schwer verrottbar
sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
2. Die Särge sollen höchstens 2,00 m lang, 0,65 m hoch und im
Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere
Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge
für Kindergräber dürfen auch kleinere Maße aufweisen.
3. Die Urnen sowie Überurnen, die der Erde beigesetzt werden,
müssen aus biologisch abbaubarem, umweltfreundlichem
Material bestehen. Überurnen, die nicht aus biologisch abbaubaurem, umweltfreundlichem Material hergestellt sind, sind
vor der Beisetzung zu entfernen.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
§ 10 Grabherstellung
1. Die Gräber werden vom Friedhofspersonal bzw. dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder
verfüllt.
2. Die Gräber haben folgende Maße:
Einzelgräber (Reihen- und Wahlgräber)
a) für Kinder bis zu 6 Jahren: Länge 1,20 m, Breite 0,70 m
b) für Personen über 6 Jahren: Länge 2,40 m, Breite 1,00 m
Doppelgräber: Länge 2,40 m, Breite 2,00 m
Doppelgräber in Grabfeld 8: Länge 2,40 m, Breite 1,80 m
Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,00
m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
3. Die Urnengräber in Grabfeld 10 haben folgende Maße:
a) Block A, C, D, E, F 1,00 m x 1,20 m
b) Block G 1,00 m x 1,00 m
c) Block B 0,50 m x 0,50 m
4. Die Urnengräber in Grabfeld 11 haben folgende Maße:
Gräber in der Reihe: 1,00 m x 0,75 m
Gemeinschaftsgräber: 0,50 m x 0,50 m
5. Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt werden.
6. Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine
Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der
Gräber, Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch
die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die
dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 11 Ruhezeit
Die allgemeinen Ruhezeiten für Leichen und Aschen beträgt: 25 Jahre
§ 12 Umbettungen
1. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
2. Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen
Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei
Umbettungen innerhalb des städtischenFriedhofes im ersten
Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in
eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb des städtischen
Friedhofes nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
3. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen oder
Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.
4. Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei
Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach §
9 Abs. 1 Bestattungsgesetz, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten
der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Stadt ist bei dringendem
öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
5. Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
6. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
7. Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
8. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin
ausgegraben werden.
4. Grabstätten -Allgemeines§ 13 Arten der Grabstätten
1. Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten (als Einzel- und Kindergrabstätten)
b) Wahlgrabstätten (als Einzel- und Doppelgrabstätten)
c) Urnengrabstätten als Reihen- oder Wahlgrabstätten
d) Urnengrabstätten in der Urnenmauer/Stele
e) Ehrengrabstätten
f) Anonyme Grabstätten als Urnengrabstätten
2. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers.
An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben
werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestehenden Grabstätte
oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
Hagenbach
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§ 14 Reihengrabstätten
1. Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erd- und
Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich
zugeteilt werden.
2. In jeder Reihengrabstätte ist -außer in den Fällen des § 8 Abs.
5- nur eine Bestattung möglich.
3. Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen
nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher den Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben und zusätzlich durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld
bekannt gegeben.
§ 14 a Anonyme Urnengrabstätten
Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die
nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind.
§ 15 Wahlgrabstätten
1. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, an denen beim Todesfall auf Antrag nach Zahlung der
festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25
Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen
mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird.
2. Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich
die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes.
3. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten und als Einfachgräber vergeben.
Es sind folgende Belegungen zulässig:
a) Einzelgräber: 1 Sargbestattung und 1 Urnenbestattung oder
2 Urnenbestattungen
b) Doppelgräber: 2 Sargbestattungen und 2 Urnenbestattungen oder 4 Urnenbestattungen
4. Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur
stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf
der Ruhezeit verlängert worden ist.
5. Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden, und zwar für weitere 10 Jahre,
es sei denn, dass öffentliche Interessen entgegenstehen. Bis
zur Zulegung des zweiten Ehegatten kann das Nutzungsrecht
an der gesamten Wahlgrabstätte mehrmals um die in Satz 1
genannte Zeit verlängert werden. Die Wiederverleihung erfolgt
auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.
6. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz
2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige
Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht nach § 9 BestG auf
den Erben über. Ist ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln oder
kann dieser nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden,
geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über:
a) auf den überlebenden Ehegatten
b) auf die Kinder
c) auf die Enkel, in der Reihenfolge
der Berechtigung ihrer Väter bzw. Mütter
d) auf die Eltern
e) auf die Geschwister
f) auf sonstige Erben
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der
übrigen Angehörigen der Gruppen die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
7. Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht
auf eine Person aus dem Kreise der in Abs. 6 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf
sich umschreiben zu lassen.
8. Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der
Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der
Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.
9. Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach
Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
10.Bei der Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter
Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundete Nutzungszeit anteilig erstattet.
11.Der Verkauf von Wahlgrabstätten vor Eintritt des Todesfalles
ist nicht gestattet.
§ 16 Urnengrabstätten
1. Aschen dürfen nur beigesetzt werden
a) in Reihengrabstätten - bis zu 1 Asche
b) in Wahlgrabstätten
- bis zu 2 Aschen in einstelligen und
- bis zu 4 Aschen in mehrstelligen Grabstätten
c) in einer Aschenstätte in der Urnenmauer - bis zu 2 Aschen
d) in Urnengräbern/-stelen in Grabfeld 10- bis zu 2 Aschen
e) in Urnengräbern in Grabfeld 11 - bis zu 2 Aschen
2. Urnengrabstätten als Reihengrabstätten sind Aschenstätten,
die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zur
Beisetzung abgegeben werden oder als Wahlgrabstätten, für
die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren
(Nutzungszeit) verliehen wird. Das gleiche gilt für die Urnenmauer sowie die Urnengräber/-stelen in Grabfeld 10. Die §§ 14
und 15 gelten entsprechend.
3. Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der
Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
4. Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten/-stelen und die Urnenmauer.
5. Bei Wiederbelegung von Urnengrabstätten müssen die alten
Aschenbehälter geöffnet und der Inhalt in würdiger Weise
unter der Sohle des Grabes wieder beigesetzt werden. Der
Inhalt der Aschenbehälter aus der Urnenmauer ist bei der Wiederbelegung in würdiger Weise in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung der Erde im Friedhof zuzufügen.
6. Die Verschlussplatten der Aschenstätten in der Urnenmauer/stele unterliegen in Bezug auf die Beschriftung keinen besonderen Gestaltungsvorschriften. Andere Veränderungen dürfen
nicht vorgenommen werden. Nach Ablauf der Ruhefrist werden diese dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ausgehändigt.
7. Der Verkauf von Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätte bzw. Aschenstätte in der Urnenmauer und der
Urnengräber/-stelen in Grabfeld 10 vor Eintritt des Todesfalles
ist nicht gestattet.
§ 17 Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 18 Wahlmöglichkeiten
1. Auf dem Friedhof können Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§ 19) und Grabfelder mit besonderen
Gestaltungsmöglichkeiten (§§ 22 und 28) eingerichtet werden.
2. Die Grabfelder (§20) sind in einem Belegungsplan festgelegt.
3. Sind Grabfelder nach Abs. 2 festgelegt, bestimmt bei der
Zuweisung einer Grabstätte der Antragsteller, ob diese in
einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die
Verpflichtung, Gestaltungsvorschriften dieser Friedhof -satzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung
ist durch den Antragsteller zu unterschreiben.
4. Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der
Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Reihengrabstätte im
Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
§ 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und
in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
§ 20 Einteilung des Friedhofs in Grabfelder
Der Friedhof ist nach dem Friedhofsplan in folgende Grabfelder
gegliedert:
Hagenbach
- 15 -
Grabfeld 1 - Reihengräber -Kindergräber
Grabfelder 2 - 3- Reihengräber - Einzelgräber
Grabfelder 4 - 5 - Wahlgräber - Einzelgräber
Grabfelder 6 - 9, - Wahlgräber - Doppelgräber
Grabfeld 10 - Wahlgräber - Urnengräber/-stele
Grabfeld 11 - Wahlgräber - Urnengräber
Grabfeld 12 - Wahlgräber - Urnenmauer
Grabfeld 13 - Anonyme Grabstätte
Die Grabfelder 1, 2, 3, 4, 6, 9 unterliegen den allgemeinen Gestaltungsvorschriften. Die Grabfelder 5, 7, 8, 10 und 11 unterliegen
den besonderen Gestaltungsvorschriften (§ 22 und 28).
6. Grabmale
§ 21 Gestaltung der Grabmale in Grabfelder
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen
besonderen Anforderungen. Die Regelungen der §§ 23 ff gelten
jedoch uneingeschränkt.
§ 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit besonderen Gestaltungsvorschriften
1. Auf den Wahlgrabstätten sind stehende und liegende Grabmale sowie Grabplatten zulässig. (siehe jeweiliges Grabfeld)
Grabeinfassungen sind nicht zulässig.
2. Grabmale aus Stein (Grabsteine), mit Ausnahmen von rohen
Findlingen, müssen allseitig bearbeitet sein. Die „Grabsteine“
und Findlinge sind mit folgenden Maßen zulässig:
Im Grabfeld 5 (Wahlgrabstätten - Einzelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 0,80 m, Mindeststärke 0,14 m
aa) Findlinge Höhe 1,10, Breite bis 0,80 m
b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 0,80 m
c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 1,00 m
Im Grabfeld 7 (Wahlgrabstätten - Doppelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 1,20 m, Mindeststärke 0,14 m
aa) Findlinge Höhe 1,10 m, Breite bis 1,20 m,
b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 1,20 m
c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 2,00 m
Im Grabfeld 8 (Wahlgrabstätten - Doppelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 1,20 m, Mindeststärke 0,14 m
aa) Findlinge Höhe 1,10 m, Breite bis 1,20 m,
b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 1,20 m
c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 1,80 m
Im Grabfeld 10 (Urnengrabstätten/-stelen) gelten folgende
Vorschriften:
Block A:
I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm
maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mind.stärke 0,14 m
b) Findlinge: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm
maximale Höhe 1 m, Breite 0,50 m,
c) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm
d) Grabplatten sind nicht zugelassen
II.) Die Gestaltung der Gräber bleibt dem Nutzungsberechtigten
überlassen. Jedoch dürfen Anpflanzungen nicht höher als 1 m sein.
Block B:
Die dortigen Grabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten mit
gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger.
Block C, D, E und F:
I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm
maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mindeststärke
0,14 m,
b) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm
II.) Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger.
Block G:
I.) Es sind nur liegende Grabmale mit folgenden Maßen zulässig:
a) maximale Ansichtsfläche 0,20 qm
II.) Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Im Grabfeld 11 (Urnengrabstätten in der Reihe) gelten folgende
Vorschriften:
I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig:
a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm
maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mind.stärke 0,14 m
b) Findlinge maximale Ansichtsfläche 0,35 qm
maximale Höhe 1 m, Breite 0,50 m,
c) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm
d) Grabplatten sind nicht zugelassen
II.) Die Gestaltung der Gräber bleibt dem Nutzungsberechtigten
überlassen. Jedoch dürfen Anpflanzungen nicht höher als 1 m sein.
Im Grabfeld 11 (Urnengemeinschaftsgrabstätten) gelten folgende Vorschriften:
Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger.
3. Beton und Kunststoff sind als Materialien für Grabmale nicht
zulässig.
4. Für gestalterische Elemente an Grabmalen sind folgende
Materialien erlaubt: Metall, Holz, Glas, Emaille, Gold, Silber und
Bronze.
5. Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der
Absätze 1 bis 5 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen,
soweit er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält.
§ 23 Errichten und Ändern von Grabmalen
1. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der
Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das
Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht.
2. Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des
Materials und seiner Bearbeitung.
3. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines
Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf eines Monats darf begonnen werden, wenn die
Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der
geltenden Friedhofssatzung bestätigt.
4. Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder
die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach
Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.
§ 24 Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und
so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim
Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
§ 25 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
1. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu
überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel
jährlich zweimal, und zwar im Frühjahr nach der Frostperiode
und im Herbst. Die Überprüfung erfolgt im Auftrag der Stadt
Hagenbach.
2. Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen
baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für
die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
3. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B.
Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige
Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festgesetzten und angemessenen
Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des
Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile
davon entfernen. Die Stadt ist verpflichtet, diese Gegenstände
3 Monate aufzubewahren. § 26 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der
Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 26 Entfernen von Grabmalen
1. Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung
entfernt werden.
Hagenbach
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2. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sowie Aschenstätten in der Urnenmauer oder
nach der Entziehung von Grabstätten- und Nutzungsrechten
sind die Grabmale bzw. Aschenbehälter innerhalb einer Frist
von 3 Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw.
der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht
nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte
oder Aschenstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete
das Grabmal oder die Aschenstätte nicht binnen von 3 Monaten abräumen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der
Stadt über. Sofern Grabstätten oder Aschenstätten von der
Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und
Pflege der Grabstätten
§ 27 Herrichten und Instandhaltung der Grabstätten
1. Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19
hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt
entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und
Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.
2. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und
Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. § 9 Bestattungsgesetz), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
3. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.
4. Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6
Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten
innerhalb von 6 Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden. Die Kennzeichnung der Aschenstätten mit Namen und Sterbedatum ist mittels einer kleinen Tafel
an der Marmortür vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten vom Friedhofspersonal vorzunehmen.
5. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
6. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie ätzender Steinreiniger ist untersagt. Die
Verwendung von Torf ist zu vermeiden.
§ 28 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Fläche bepflanzt oder
können mit Grababdeckungen/Grabplatten (siehe Vorschriften
für jeweiliges Grabfeld). versehen werden. Die Bepflanzung darf
die anderen Grabstätten sowie öffentlichen Anlagen und Wege
nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume
und großwüchsige Sträucher. Generell wird festgelegt, dass die
Bepflanzung nicht höher als 1,20 m sein soll, mit Ausnahme in
Grabfeld 10. Hier dürfen die Anpflanzungen nicht höher als 1 m
sein. Vor der Urnenmauer, und den Urnenstelen und auf dem anonymen Grabfeld dürfen keine Blumen, Kerzenständer etc. abgelegt
werden. Das Anbringen einer kleinen Blumenvase an der Tür der
Aschenstätte in der Urnenmauer und den Urnenstelen ist zulässig.
Abgestellte Gegenstände wie Kerzen, Blumen, Figuren usw. werden von der Stadt Hagenbach entfernt.
§ 29 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen
Anforderungen. § 27 ist zu beachten.
§ 30 Vernachlässigte Grabstätten
1. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder
bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderungen der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb
einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung
zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die
Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf
seine Kosten herrichten lassen.
2. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres
zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach
Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf
der Grabstätte.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
8. Leichenhalle
§ 31 Benutzen der Leichenhalle
1. Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur
Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür
bestimmte Zeiten festlegen, wo bei besonderen Fällen (z. B.
Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
2. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der
Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
3. Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen, sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt
zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen
zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.
9. Schlussvorschriften
§ 32 Haftung
Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige
Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
§ 33 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,
b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals
nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),
c) gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt,
d) Abfälle nicht ordnungsgemäß in den hierfür bereitgestellten
Behältnissen abliefert (§ 6),
e) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung
ausübt (§ 7Abs. 1),
f) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 12),
g) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabsteine nicht
einhält (§ 22 Abs. 2 und 3),
h) als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne
Zustimmung errichtet oder verändert (§ 23 Abs. 1 und 3),
i) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt
(§ 26 Abs. 1),
j) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem
Zustand hält (§§ 24, 25 und 27),
k) Grabstätten nicht oder entgegen §§ 28 und 29 bepflanzt,
l) Grabstätten vernachlässigt (§ 30)
m) die Leichenhalle entgegen § 31 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt,
n) Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel sowie
ätzende Steinreiniger verwendet (§ 27 Abs. 6)
o) PVC-Beschläge an Särgen verwendet und Särge mit bioziden
Holzschutzmitteln behandelt (§ 9 Abs. 1).
2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00
Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 34 Gebühren
Für die Benutzung des von der Stadt verwalteten Friedhofes und
seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 35 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung von 08.07.2010 und die
Änderungssatzung vom 11.09.2014 vom 15.10.2015 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Hagenbach, den 03.03.2016
Franz Xaver Scherrer
Stadtbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hagenbach
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1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Hagenbach, den 03.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung
Reinhard Scherrer, Bürgermeister
◗◗ Satzung
über die Erhebung von friedhofsgebühren
der Stadt Hagenbach vom 03.03.2016
Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und
33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
Anlagen, alter Friedhof und Freidhof Kirchfeld in den jeweils gültigen Friedhofssatzungen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Leistungen nach den Friedhofssatzungen, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
2. Die Gebühren werden innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheides fällig.
§4
Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom
15.10.2015 außer Kraft.
Hagenbach, den 07.03.2016
Franz Xaver Scherrer
Stadtbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses
Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Hagenbach, den 07.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung
Reinhard Scherrer
Bürgermeister
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Anlage zur friedhofsgebührensatzung
der Stadt Hagenbach vom 03.03.2016
I. Reihengrabstätten
Überlassung einer Reihengrabstätte oder eines anonymen Grabes
an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzungen
a) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 200,00 €
b) vom vollendeten 6. Lebensjahr an 400,00 €
c) Die Gebühren nach Buchstabe a) gelten auch bei Urnenbeisetzungen.
II. Verleihung von Nutzungsrechten
an Wahlgrabstätten
a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs.
2 der Friedhofssatzung für
aa) eine Einzelgrabstätte 400,00 €
bb) eine Doppelgrabstätte 700,00 €
b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstaben a) bei
späteren Bestattungen je Jahr für
aa) eine Einzelgrabstätte 16,00 €
bb) eine Doppelgrabstätte 28,00 €
c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der
ersten Nutzungszeit nach den Buchstaben a) und b) für 10 Jahre
aa) einer Einzelgrabstätte 160,00 €
bb) einer Doppelgrabstätte 280,00 €
d) Ankauf einer Aschenstätte in der Urnenmauer des neuen
Friedhofs nach § 16 Abs. 1 Ziffer c) Friedhofssatzung 1994 an
Berechtigte nach § 2 Abs. 2 Friedhofssatzung 1994 für eine
Aschengrabstätte 700,00 €
e) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe d) bei
Belegung mit einer 2. Urne je Jahr für eine Doppelgrabstätte 28,00 €
f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf
der ersten Nutzungszeit nach Buchstabe d) für 10 Jahre für
eine Aschengrabstätte 280,00 €
g) Gebühren in Grabfeld 10
Gebühr Verlängerung
pro Jahr
Block A
Urnengräber 700,00 €
28,00 €
Urnenstele 1.200,00 €
48,00 €
Block B, Feld 1 - 6 2.000,00 €
80,00 €
Block C, Feld 7 1.800,00 €
72,00 €
Block D, Feld 8 1.800,00 €
72,00 €
Block E, Feld 9 1.800,00 €
72,00 €
Block F, Feld 10 1.800,00 €
72,00 €
Block G, Feld 10 1.600,00 €
64,00 €
h) Grabfeld 11
Urnengräber 1 - 65
700,00 €
28,00 €
Gemeinschaftsgräber 2.000,00 €
80,00 €
III. Ausheben und Schließen der Gräber
und Einbettung (§ 10 Abs. 1 friedhofssatzung)
Das Ausheben und Schließen der Gräber werden durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten
sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen
und Aschen (§ 12 Abs. 2 friedhofssatzung)
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen werden
durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen
zu erheben.
V. Sargträger
Sargträger werden von der Firma, die den Aushub der Gräber
vornimmt, gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den
Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.
VI. Ordnungsdienst bei Bestattungen
mit auswärtigen Bestattungsunternehmen
Wurde bei einem Sterbefall ein auswärtiges Bestattungsunternehmen beauftragt, wird durch die Firma, die den Grabaushub
vornimmt, ein Ordnungsdienst (Leichenhalle herrichten, Kerzen
anzünden, Kränze aufstellen, Mikrofon einschalten u.a.) gestellt.
Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern aus Auslagen zu erheben.
Bei der Beauftragung von örtlichen Bestattungsunternehmen
durch die Angehörigen, werden die Kosten vom Bestattungsunternehmen direkt in Rechnung gestellt.
Hagenbach
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VII. Benutzung der Leichenhalle
1. 2. Benutzungsgebühr
a) einschließlich Benutzung der Kühltruhe b) ohne Benutzung der Kühltruhe c) kurzfristige Benutzung (nicht länger als 1 Tag)
ohne Trauerfeier Reinigung
Die Gebühren für die Reinigung werden
nach dem entstehenden Aufwand berechnet.
210,00 €
135,00 €
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Farben und Stärken gehören zum erweiterten Verkaufssortiment.
Stadtbürgermeister Franz Xaver Scherrer überbrachte zur Eröffnung die Glückwünsche der Stadt Hagenbach und wünschte für
die Zukunft viel Erfolg.
100,00 €
VIII. Plattenweg auf dem neuen friedhof
Die Anlegung eines Plattenweges zwischen den Grabreihen und
zwischen den einzelnen Gräbern im neuen Friedhof wird durch
gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu
erheben.
IX. Beschriftung der Urnengräber im Grabfeld 10
Block B und Grabfeld 11 (Gemeinschaftsgräber)
Die Beschriftung der Steine mit dem jeweiligen Namen des Verstorbenen im Grabfeld 10 im Block B (Feld 1 – 6) und im Grabfeld 11
(Gemeinschaftsgräber) wird vom Friedhofsträger veranlasst. Diese
Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagen zu erheben.
X. Gebühren für Nichtortsansässige
Bei Personen, die nicht zu § 2 Abs. 2a der Friedhofssatzungen
gehören, sind im Rahmen einer Sondervereinbarung die Gebühren
der Abschnitte I, II und VII doppelt zu erheben. Die Auslagen nach
Ziffer III, IV, V, VII und IX sind gemäß dieser Satzung zu erheben.
Übersicht der Auslagen für gewerbliche Unternehmer (
Stand Mai 2014)
Gebühren beinhalten 19 % Mwst.
Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettungen:
Sargbestattungen
1. Einzelgrab für Verst. bis zum 6. LJ (Kindergrab) 357,00 €
2. Einzelgrab ab 6 Jahre 535,50 €
3. Erstbelegung eines Doppelgrabes 535,50 €
4. Beilegung in bestehendes Doppelgrab 595,00 €
Urnenbestattungen
Erdbestattung einer Urne Feld 10, Block A 190,40 €
Beilegung in bestehendes Doppel-Urnengrab oder
Erdgrab 190,40 €
Erdbestattung und Beilegung einer Urne Feld 10,
Block B - F 214,20 €
Bestattung in anonymes Grab 119,00 €
Bestattung in Urnenmauer oder Stelen 95,20 €
Herausholen aus Urnenmauer zum Überführen 47,60 €
Leichentransport
Von der Friedhofshalle zur Grabstätte pro Träger: 41,65 €
4 Träger à 41,65 €
166,60 €
Ausgraben und Umbetten von Leichen u. Aschen
Ausgraben und Umbetten eines Sarges 1.071,00 €
Ausgraben einer Urne zur Umbettung
(Neuer/Alter Friedhof) 119,00 €
Ordnungsdienst 95,20 €
Bestattungen an Samstagen
Zulage für Erdbestattung 119,00 €
Zulage für Urnenbestattung 59,50 €
Zulage für 1 Sarg- oder Urnenträger 11,90 €
Auslagen für die Anlegung des Plattenweges
Kindergrab 485,64 €
Einzelgrab 265,35 €
Doppelgrab 267,55 €
Beschriftung Urnengemeinschaftsgrabstätten
Die Beschriftung mit dem Namen, sofern gewünscht Geburtsund Sterbejahren, für die Urnengemeinschaftsgrabstätten auf
dem Friedhof Hagenbach „Kirchfeld“ sind in voller Höhe von den
Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben.
Weitere Kosten
Bagger mit Bedienung je Stunde 142,80 €
Facharbeiter je Stunde 57,12 €
Kompressor mit Bedienung je Stunde 57,12 €
◗◗ Neue Änderungsschneiderei
in Hagenbach
Am letzten Samstag eröffnete Frau Carmelinda Licciardo ihre
Änderungsschneiderei für Damen in Herren in Hagenbach in der
Raiffeisensgtraße 16. Nähgarn und Nähfaden in verschiedenen
Franz Xaver Scherrer
Stadtbürgermeister
Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach
Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen
Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:
Seniorenbüro: Tel. 07273 / 919368
Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582
sowie unter der E-Mail Adresse: [email protected]
Sprechstunde
Liebe Seniorinnen und Senioren,
unsere nächste Sprechstunde findet am Montag, dem 14. März
2016, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Seniorenzentrum der Stadt Hagenbach statt. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern: Seniorenbüro: Tel.
07273 / 919368, Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582.
Ihr Seniorenbeirat
Ute Lins, Kirsten Hamerski, Walter Knöll, Hans Vesper, Siegfried
Strobel und Doris Meyer
N
EUBURG
Ortsbürgermeister Hermann Knauß
Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50:
Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr
Telefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
◗◗ Sprechstunde des
Ortsbürgermeisters
Die Ortsgemeinde weist daraufhin, dass in der KW 13 die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters am Dienstag, dem 29. März 2016
und am Donnerstag, dem 31. März 2016 wegen der Osterferien
entfallen. Wir bitten um Beachtung.
Hermann Knauß
Ortsbürgermeister
Hagenbach
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◗◗ Hausgrundstück
in Neuburg zu verkaufen
Die Ortsgemeinde Neuburg verkauft das Anwesen in der Wörthestr. 22. Das Grundstück mit einer Größe von 331m2 ist mit
einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut.
Das Mindestgebot beträgt 53.000 Euro. Die Gebote, mit einem
Nachweis über die Finanzierung, sind bis spätestens 31. März
2016 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Angebot Hausgrundstück Neuburg“ zu richten an:
Verbandsgemeinde Hagenbach, -Finanzabteilung- z. H. Herrn
Reinhold Kuntz, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach.
Für weitere Nachfragen sowie Besichtigungsterminwünsche
wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an Ortsbürgermeister Hermann Knauß, Tel. 07273 / 1226 oder Herrn
Kuntz, Telefon 07273 / 941050.
◗◗ Häckselplatz
Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, auf
dem Häckselplatz Küchenabfälle abzuliefern, weil diese Ungeziefer anziehen. Bitte entsorgen Sie Ihre Küchenabfälle über die
braune Biotonne. Wir bitten um Einhaltung dieser Maßnahme.
Hermann Knauß
Ortsbürgermeister
Seniorenteam der Ortsgemeinde Neuburg
Für die individuelle Terminvereinbarung
können Sie die Seniorenbeauftragten
Arnika Eck, Tel. 3732 und Gerlinde Martus, Tel. 4860
unter ihren priv. Telefon-Nummern sowie unter der E-Mail Adresse:
[email protected]
erreichen. Darüber sind die Seniorenbeauftragten im Rahmen des
Bürgerverein-Cafés an jedem 2. Mittwoch eines Monats
(außer Juli und August) von 15 Uhr bis 18 Uhr im Bürgerhaus erreichbar.
S
cHEIBENHARDT
Ortsbürgermeister Edwin Diesel
Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11:
Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr, Telefon: 0 72 77 / 3 27
E-Mail: [email protected]
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
NICHTAMTLICHER TEIL
Aus der
VG
HAGENBACH wird berichtet
◗◗ Aus der Arbeit der Polizei
Gefährliches Überholmanöver
Hagenbach: Zu einer gefährlichen Verkehrssituation kam es am
02.03.2016, um 06:20 Uhr auf der L556, zwischen Neuburg und
Hagenbach. Ein in Richtung Neuburg fahrender Lkw wurde dabei
von einem Pkw-Fahrer überholt, so dass ein entgegenkommender 28-jähriger Pkw-Lenker in den Grünstreifen ausweichen
musste, damit es nicht zum Frontalzusammenstoß gekommen
war. Ob durch dieses Ausweichmanöver ein Schaden entstand,
war zunächst unklar. Ein Täterverdacht richtet sich gegen einen
60-jährigen aus Wörth.
Positiv auf Betäubungsmittel getestet
Berg: Am 08.03.2016 befuhr um 16:45 Uhr ein Pkw-Fahrer eine
Kontrollstelle in der Hagenbacher Straße. Im Rahmen der Kontrolle wurden bei dem 24-jährigen deutliche Anzeichen auf einen
aktuellen Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein Vortest
erbrachte ein Ergebnis auf die Wirkstoffe von Amfetamin. Fast
zeitgleich wurde eine 26-jährige Pkw-Fahrerin ebenfalls kontrolliert. Auch bei ihr konnte ein aktueller THC-Einfluss festgestellt
werden. Beiden Fahrern wurde eine Blutprobe entnommen und
der Führerschein sichergestellt.
Vom
L
ANDKREIS
◗◗ Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
für den Wahlkreis 51 - Germersheim
Wahl zum 17. Landtag
Rheinland-Pfalz am 13. März 2016
Die 2. Sitzung des Kreiswahlausschusses findet am Donnerstag,
dem 17. März 2016, 17:00 Uhr im Konferenzzimmer der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim,
Hauptgebäude, 1. OG statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl zum 17. Landtag
Rheinland-Pfalz im Wahlkreis 51, Germersheim, ( § 49 Landeswahlgesetz i.V.m. § 65 Landeswahlordnung)
Die Sitzung ist öffentlich. Es hat jedermann Zutritt zu der Sitzung.
Germersheim, den 29.02.2016
Dr. Fritz Brechtel, Landrat
zugleich als Kreiswahlleiter
◗◗ Tagespflegepersonen gesucht
Seniorenbeirat der Ortsgemeinde Scheibenhardt
Internet: www.seniorenbeirat.scheibenhardt.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: 07277 / 7969029
◗◗ Seniorenbeirat Scheibenhardt
Kita trifft Ü 60 in der Osterzeit
Am Freitag, dem 18. März 2016 um 14:30 Uhr laden Seniorenbeirat, Elternbeirat der Kita und Ortsgemeinde wieder zum fröhlichem
Beisammensein ein. Bei Kaffee, Kuchen und fröhlichen Liedern
wollen wir gemeinsam den bevorstehenden Frühling begrüßen.
Für Scheibenhardt und Bienwaldmühle bieten wir wieder einen
Fahrservice an. Bei Bedarf bitte unter Tel. 07277 / 919178 melden.
Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und
zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein.
Da die Nachfrage nach einem passenden Betreuungsplatz immer
größer wird, sucht das Kreisjugendamt Germersheim nach geeigneten Kindertagespflegepersonen. Vor allem im südlichen Teil des
Landkreises ist der Bedarf groß. Wenn Sie Freude an der Arbeit
mit Kindern haben, diese fördern wollen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Fachberatungen wünschen,
ausreichend Zeit und Platz sowie Organisationstalent mitbringen,
könnte dies genau das Richtige für Sie sein. Das Jugendamt Germersheim bietet in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule
Germersheim eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
an, welche im April 2016 beginnen wird. Bei Interesse oder Fragen
wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Kindertagespflege des
Kreisjugendamtes Germersheim unter der Rufnummer 07274 /
53-491. Anmeldungen für den Qualifizierungskurs werden bei der
Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule, unter der Rufnummer
07274 / 53334 oder per E-Mail [email protected] gerne
entgegen genommen.
Hagenbach
- 20 -
◗◗ Wertstoffhöfe und Problemmüllannahme am Karsamstag geschlossen
Die drei Wertstoffhöfe des Landkreises Germersheim, in Westheim, Rülzheim und an der Deponie Berg, sind am Karsamstag,
dem 26. März 2016, geschlossen. Auch die stationäre Problemmüllannahmestelle in Rülzheim bleibt an Karsamstag geschlossen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich aufgrund der
Osterfeiertage viele Müllabfuhrtermine im Landkreis Germersheim verschieben. So können Termine auch vorgezogen werden.
Daher sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren, in
dem die aktuellen Termine inkl. Änderungen bereits vermerkt sind.
In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den
Terminservice der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier bekommt man
seine persönlichen Abfuhrtermine inkl. Verlegungen ganz einfach
per Mail zugeschickt. Dafür registrieren kann man sich auf der
Homepage der Abfallwirtschaft unter www.kreis-germersheim.
de/denkdran.
◗◗ Newsletter für ehrenamtliche
Helfer in der flüchtlingsarbeit
Um ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe direkt über
Neuigkeiten, Änderungen und Angebote zu informieren, gibt die
Kreisverwaltung Germersheim in unregelmäßigen Abständen
einen E-Mail-Newsletter heraus. Erstellt wird er unter der Federführung von Sabine Heyn, Koordinatorin des Netzwerks „Integration und Flüchtlinge“. Wer den Newsletter bisher nicht erhält, kann
sich gerne von Frau Anna Schneider, Leistelle Integration, E-Mail:
[email protected], in den Verteiler aufnehmen
lassen. Nach Versand sind die Newsletter auch auf der Homepage
der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de,
unter der Rubrik „Integration und Flüchtlinge“ abrufbar.
Kirchliche Nachrichten
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Öffnungszeiten der kath. Bücherei
Donnerstag, 16:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt
Jederzeit nach Vereinbarung
St. Ludwig Scheibenhardt
Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag
10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier
Dienstag, 15.03.2016
18:30 Uhr Bußfeier
Katholische Frauengemeinschaft
Dienstags, 19:30 Uhr im Bürgerstübchen
Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt
Dienstags nach dem Abendgottesdienst
Ansprechpartner
Pfarrer Fredi Bernatz, 76744 Wörth, Cany-Barville-Str. 7,
Tel. 07271/41732, [email protected]
Kooperator
Pfarrer Alexander Pommerening, 76767 Hagenbach, Ludwigstr. 13,
Tel. 07273/9590023, [email protected]
Pastoralreferent
Joachim Schaarschmidt, 76768 Berg, Ludwigstr. 52,
Tel. 07273/1281, [email protected]
Gemeindereferent
Hans-Werner Schottmüller, 76744 Wörth, Mozartstr. 19,
Tel. 07271/6888, [email protected]
Katholische Pfarrbüros
Hagenbach: Ludwigstr. 13, Tel. 07273/3099,
E-Mail: [email protected]
Maximiliansau: Cany-Barville-Str. 7, Tel. 07271/41732, Homepage: www.pfarrei-maria-himmelfahrt.de, E-Mail: kath.Pfarramt.
[email protected],
Wörth: Mozartstr. 19, Tel. 07271/6888,
Email: [email protected]
◗◗ Pater franklin sagt Danke
Meine lieben Freunde,
◗◗ Pfarrei Hl. christophorus Hagenbach,
Berg, Neuburg und Scheibenhardt
St. Michael Hagenbach
Freitag, 11.03.2016
18:30 Uhr Abendmesse mit Bußandacht
und Beichtgelegenheit im Pfarrheim
Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag
09:00 Uhr Eucharistiefeier im Pfarrheim
Dienstag, 15.03.2016
19:30 Uhr Spätschicht „Vielfalt leben“ - im Pfarrheim
Mittwoch, 16.03.2016
16:15 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum,
In den Schlossgärten
Freitag, 18.03.2016
18:30 Uhr Abendmesse
Kirchenchorprobe
Mittwochs, 20:00 Uhr
Rosenkranzgebet
Sonntag - Donnerstag, 17:00 Uhr im Pfarrheim,
solange die Kirche nicht nutzbar ist.
Öffnungszeiten im Pfarrbüro
Montag, Dienstag und Freitag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag,15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kath. Bücherei
Dienstag, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag, 16:00 Uhr - 19:00 Uhr
St. Bartholomäus Berg mit St. Remigius Neuburg
Samstag, 12.03.2016 - Vorabend vom 5. Fastensonntag
Berg
18:45 Uhr Eucharistiefeier mit den Firmlingen
Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag
Neuburg
09:00 Uhr Eucharistiefeier
Dienstag, 15.03.2016
Neuburg
18:30 Uhr Abendmesse mit Bußandacht
Mittwoch, 16.03.2016
18:30 Uhr Abendmesse
ich bin froh, heute bei euch zu sein. Ich bin glücklich, weil ich euch
viel Gutes über unsere Arbeit in Indien berichten kann. Zunächst
muss ich euch allen Danke sagen für eure große Hilfe über so viele
Jahre. Vor etwa 40 Jahren war ich zum ersten Mal in Deutschland
und habe für meine vielen Adhivasi Kinder im Waisenhaus von
Nagar Haveli gebettelt. Die Bilder, die ich mitbrachte, zeigten wie
arm und schutzlos wir lebten und wie krank, hilflos und abgemagert unsere Kinder waren. Noch heute denke ich daran, wie oft ich
mit unseren Kindern dieses Lied gesungen habe, das auch euch
immer bewegt hat. Es heißt: Ich bin ein Niemandskind, wie eine
Blume, die wild wächst, keine Küsse von Mama, kein Lächeln von
Papa. Unsere Not hat euch bewegt. Die traurigen Gesichter unserer Kinder haben euch erschüttert, ihr habt uns spontan geholfen.
Wir konnten eine Schule bauen, Unterkünfte für unsere Kinder,
über 400 Brunnen wurden gebohrt. Das gute, saubere Wasser ist
ein Segen für die Dörfer. Krankenstationen wurden errichtet und
vieles mehr. Aber alles war nur mit eurer großen Hilfe möglich.
Das Wichtigste in unserer Arbeit ist und bleibt die Schulbildung
unserer Kinder. Nach dem großen Unglück in Bhopal, hat Giftgas
das Leben vieler Menschen zerstört, wurde unsere Hilfe dringend in der Diözese Bhopal gebraucht. Wer Kindern und Armen zu
einem menschenwürdigen Leben verhelfen will, der muss großen
Wert auf die Schulbildung legen. In unseren sieben Wohnheimen
Hagenbach
- 21 -
leben zurzeit 1100 Kinder und in unseren fünf Vorschulkindergärten werden 400 Kinder auf die große Schule vorbereitet. Täglich werden 1.200 Schüler in unserer Prakash Vidhyalaya Schule
unterrichtet. Mit großem Eifer hoffen und streben sie danach einen
guten Abschluss zu machen um später Geld zu verdienen. Nur so
können sie auch ihren Familien helfen. Wir sind stolz auf unsere
Kinder, denn sie sind in den Prüfungen sehr erfolgreich. Wir geben
unseren Kindern eine Perspektive: Schule, Nahrung, medizinische
Versorgung, ein liebevolles Umfeld und immer ein offenes Ohr für
ihre Sorgen und Nöten. Damit sorgen wir vor und verhindern, dass
Kinder zu einem Leben auf der Straße verdammt sind oder aus
Armut dorthin getrieben werden. Unsere Kinder haben mir etwas
ganz Wichtiges aufgetragen, was ich nicht vergessen darf. In ihrem
Auftrag soll ich allen Danke sagen für die große Unterstützung. Sie
versprechen auch weiterhin für euch zu beten.
◗◗ Prot. Auferstehungskirchengemeinde
Hagenbach
Sonntag, 13. März 2016
10:15 Uhr Gottesdienst mit Pfarrin Ade-Ihlenfeld
Präparanden
Samstag, 12. März 2016
09:30 Uhr - 13:00 Uhr Regionaler Präparanden-Tag
in Maximiliansau, Pestalozzistr. 30
Passionsandacht
Donnerstag, 24. März 2016 um 19:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum
Hagenbach, Konrad-Adenauer-Ring 1.
Gospelfreunde
Der Ort für die Chorproben ist wieder die Auferstehungskirche in
Hagenbach, Konrad-Adenauer-Ring 1. Termine für die Proben sind
jeweils freitags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr:
1. April 2016, 29. April 2016, 27. Mai 2016 und 24. Juni 2016.
Termin für die Aufführung ist am Samstag, dem 9. Juli 2016.
Aktiv ab 50
Montags und donnerstags - Nordic Walking, 09:00 Uhr, Treffen zum
„Nordic Walking“ im Rahmen von „Aktiv ab 50“, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff
Sport für Ältere
Wo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Wann:
Jeden Mittwoch von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr, außer an Feiertagen.
Leitung: Ursula Stumpf, Tel. 07273/949346.
Französischunterricht
Donnerstag, 17. März 2016 um 19:00 Uhr - 20:30 Uhr. Französisch
mit Herrn Couillec, im Prot. Gemeindezentrum. Dieser Kurs bietet interessierten Teilnehmern mit Vorkenntnissen die Möglichkeit
mit der französischen Sprache vertraut zu werden und im Bezug
auf die Alltagssituationen in Frankreich praktische Fertigkeiten zu
erlernen. Dabei wird die Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch
unterstützt.
Selbstverteidigungskurs
Freitag, 18. März 2016 von 18:30 Uhr - 20:30 Uhr. 14-tägig im
Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Trainer: Frank
Reiß, Tel. 07273/3268. Nähere Auskünfte: Herr Dieterich, Tel.
07273/1529 ab 20:00 Uhr oder [email protected]
Für Kinder ab 6 Jahren
Freitag, 18. März 2016 von 17:15 Uhr - 18:30 Uhr, 14-tägig im Prot.
Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Kursgebühr 20 Euro.
Nähere Auskünfte: Herr Reiß, Tel. 07273/3268 oder [email protected]
Frauenfrühstück
Freitag, 11. März 2016 um 09:30 Uhr im Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1, Voranmeldungen bei Frau Groß, Tel. 3133.
Die Kleidersammlung
für Bethel findet vom 18. April 2016 - 23. April 2016 statt. Gesammelt
werden: Gut erhaltene Kleidung und Wäsche, Schuhe, bitte paarweise bündeln, Handtaschen, Plüschtiere, Pelze und Federbetten.
Abgabestellen: Hagenbach, Prot. Auferstehungskirche, jeweils von
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Sprechzeiten im Pfarrbüro
Bürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von
08:15 Uhr - 12:30 Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel. 07271/79311.
Wochenspruch für diese Woche
Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen
lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele.
Matthäus 20,18
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ Prot. Kirchengemeinde Neuburg,
Berg und Scheibenhardt
Neuburg und Berg
Samstag, 12. März 2016
18:00 Uhr Prüfungsgottesdienst folgender Konfirmanden:
Alexandra Bauer, Hauptstr. 65, Neuburg; Elena Fritz, Schulstr. 24,
Neuburg; Tobias Hafner, Schifferstr. 31, Neuburg; Alexandra Hassenstein, Lotsenstr. 17, Neuburg; Jan-Vincent Koch, Kaffeegasse
17, Neuburg; Simon Meinzer, Hauptstr. 34, Neuburg; Emely Merz,
Kaffeegasse 21, Neuburg; Elena Metzinger, 5 avenue Clemenceau, Lauterbourg; Loius Pfirmann, Schifferstr. 38, Neuburg; Sina
Pfirmann, Amselweg 10, Neuburg; Elena Reiner, Hauptstr. 11,
Neuburg; Alicia Reinert, Gartenstr. 10, Neuburg; Moritz Rühm, Lauterstr. 16, Neuburg;
Hannah Schuhmacher, Kaffeegasse 7, Neuburg; Filip Andrei
Siegwart, Dammstr. 25, Neuburg; Marius Constantin Siegwart,
Dammstr. 25, Neuburg; Jakob Wawersich, Wörthestr. 38, Neuburg;
Carolina Weisenburger, Heinrich Heine Str. 4, Neuburg; Lea Zimmermann, Fischerstr. 2, Neuburg; Carlos Eisenbiegler, Holzhof 2,
Berg; Johanna Müller, Hasenweg 13, Scheibenhardt; Luis Tiago
Sartingen, 52, Rue de la première armée, Lauterbourg.
Sonntag, 13. März 2016
Lauterbourg
10:30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Schwarz
3. Passionsandacht
Freitag, 11. März 2016 um 18:30 Uhr in der Prot. Kirche
4. Passionsandacht
Freitag, 18. März 2016 um 18:30 Uhr
in der Prot. Kirche mit Pfr. Greiner.
Vorschau
Palmsonntag, 20. März 2016, 10:00 Uhr
Konfirmation mit Abendmahl in Neuburg
Gründonnerstag, 24. März 2016, 18:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg
Karfreitag, 25. März 2016
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg
14:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Berg
Ostersamstag, 26. März 2016, 22:00 Uhr Osternacht mit Osterfeuer und Abendmahl in Berg
Ostersonntag, 27. März 2016, 09:30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg
Ostermontag, 28. März 2016
09:30 Uhr Gottesdienst in Neuburg
10:30 Uhr Gottesdienst in Berg
Krabbelgruppe Neuburg
Donnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Singen und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3.
Krabbelgruppe Berg
Donnerstags von 09:45 Uhr - 11:15 Uhr trifft sich die Krabbelgruppe im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstr. 2.
Kleidersammlung Bethel
Die Säcke können nur in der Zeit vom 18. April 2016 - 23. April
2016 von 08:30 Uhr - 17:00 Uhr abgegeben werden. Wir bitten um
Beachtung.
Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro Neuburg
Das Pfarramt ist immer montags und mittwochs von 08:30 Uhr - 12:30
Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz
auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu erreichen. Im Internet
finden Sie uns unter der Adresse: www.Kirche-Neuburg.de.
Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet: Judika
Der Menschensohn ist nicht gekommen, das er sich dienen lasse,
sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für
viele.
Matthäus 20,28
◗◗ Neuapostolische Gemeinde Hagenbach
Sonntag, 13. März 2016
09:30 Uhr Gottesdienst
Montag, 14. März 2016
20:00 Uhr Chorprobe
Mittwoch, 16. März 2016
20:00 Uhr Gottesdienst
Die Veranstaltungen finden, wenn nichts anderes bestimmt ist, im
Kirchengebäude, Erzbergerstr. 2 d, 76767 Hagenbach statt. Weitere Informationen über die Homepage: www.nak-rheinland-pfalz.
de oder www.nak-neustadt.de. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.
Hagenbach
Aus
B
- 22 -
ERG
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Ein abenteuerlicher Sommer auch im Jahr 2016
wird berichtet
◗◗ Ehrentafel des Alters
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
17.03.2016 Heinz Boudgoust
85. Geburtstag
Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren
recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.
◗◗ Kath. öffentliche Bücherei Berg
Langer Donnerstag
Am Donnerstag, dem 17. März 2016 ist die Bücherei am langen
Donnerstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet.
Ansonsten jeden Donnerstag von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr. Nutzen
Sie die Möglichkeit, sich mit Bastelbüchern oder Leselektüren für
die Osterferienzeit einzudecken. Das Bücherei-Team freut sich auf
Ihren Besuch.
Vereine
◗◗ Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Berg
Jahreshauptversammlung
Die Berger AWO lädt seine Mitglieder am Donnerstag, dem 31. März 2016 ab 14:30 Uhr in den
Nebenraum der Gemeinschaftshalle zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht der/des 1. Vorsitzenden, Kassiererin,
der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft
3 . Neuwahlen
Bildung eines Wahlausschusses, 1. Vorsitzende/r, 2.
Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassierer/in, Revisoren,
Ausschussmitglieder, Kreisdelegierte
4. Sonstiges
◗◗ Bürgergemeinschaft
„Dorfmitte“ Berg e.V.
Unser Programm im März 2016
18.03.2016, 19:00 Uhr Stammtisch in den Braustuben
22.03.2016, 10:30 Uhr - Yoga
23.03.2016, 17:00 Uhr Bürgerkino Film 1
23.03.2016, 20:00 Uhr - Bürgerkino Film 2
Tag der Umwelt
Die Bürgergemeinschaft Dorfmitte bedankt sich bei den fleißigen
Helfern, die an der Aktion teilgenommen haben.
Germersheim am 09.04.2016 - Bus oder Auto
Mit dieser Vorankündigung wollen wir die Vereinsmitglieder und
Bürger schon jetzt auf eine Führung durch die Universität Germersheim aufmerksam machen. Wenn sich genügend Interessenten bei Hildegard Gebhard, Tel. 934978 oder Uli Steinmann, Tel.
2815 anmelden, werden wir einen Bus einsetzen. Ansonsten wird
mit Pkw‘s gefahren. Die Führung wird um 14:00 Uhr beginnen und
etwa 1 1⁄2 Stunden dauern.
Was wollen wir in Germersheim? Rund 20.000 Menschen leben
in Germersheim, an der Hochschule sind ca. 2.200 Studierende
immatrikuliert. So ist das öffentliche Leben maßgeblich durch
den hohen Anteil an jungen Menschen geprägt. Der Fachbereich
Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft ist mit seinen 12
angebotenen Sprachen und mit etwa 2200 Studierenden - davon
stammen ca. 800 aus dem Ausland - eine der weltweit größten
Ausbildungsstätten für Dolmetschen und Übersetzen und hat
mehr als 100 Partneruniversitäten auf allen Kontinenten. Vieles
was in den Hörsälen angeboten wird, ist in historischen Bauten
zu finden. Ob sie nun erhalten oder restauriert sind, man muss sie
einfach gesehen haben.
Dies kann es für Ihr Kind werden, wenn es zwischen 7 und 12 Jahre
alt und bereit ist, sich der Natur in all ihren Facetten zu stellen. Der
Fun Forest AbenteuerPark Kandel bietet in den Sommerferien vom
15. August 2016 - 19. August 2016 in der Zeit 08:00 Uhr bis 16:30
Uhr das betreute Feriencamp rund um das Thema Natur, hautnah
erleben für Kinder zwischen 7 und 12 Jahre an. Tagesbetreuung
für Kinder von 7-12 Jahren zwischen 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, warmes Mittagessen, frisches Obst und ganztägige Getränkeversorgung, 4 - 5x Klettern im AbenteuerPark. Die Kosten betragen für
Kinder von 7-12 Jahre pro Woche, 5 Tage, ca. 140 €. Die Bürgergemeinschaft richtet für die teilnehmenden Kinder einen Fahrdienst
nach Kandel und zurück ein. Wenn ein Elternteil Mitgliedschaft in
der Bürgergemeinschaft ist, reduzieren sich die Kosten um 40 €.
Diesen Betrag steuert die Bürgergemeinschaft bei.
Mitglieder werben Mitglieder
Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Dorfmitte bittet seine
Mitglieder um Mithilfe. Durch unsere Aktion Mitglieder werben
Mitglieder wollen wir nicht nur die Zahl der Mitglieder erhöhen,
sondern auch weitere Helfer für die zahlreiche Aktionen der Bürgergemeinschaft gewinnen. Mit einem Jahresbeitrag von nur 12
€ unterstützen Sie den Verein, auch wenn Sie nicht aktiv mitarbeiten wollen oder können. Wenn Sie Mitglieder werben wollen,
geht das ganz einfach. Sie geben einen Aufnahmeantrag an Ihre
Nachbarn, Freunde und Bekannte und vermerken auf dem Antrag
Ihren Namen als Werber. Die Aktion geht bis Ende November 2016.
Die drei fleißigsten Werber erhalten als Dank für ihr Engagement
ein Präsent.
◗◗ fc Berg 1920
Migliederversammlung
Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am
Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19:30 Uhr im
Clubhaus statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft bittet um zahlreiches
Erscheinen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Berichte der Abteilungen
4.1. Tennis
4.2. Tischtennis
4.3. Damengymnastik
4.4. Fußball Aktivität
4.5. Fußball AH
4.6. Fußball Jugend
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Revisoren
7. Entlastung des Gesamtvorstandes
8. Neuwahlen
9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
9.1. Verkauf Clubhaus
Anträge mussten gemäß Satzung schriftlich bis spätestens am
10.03.2016 beim 1. Vorsitzenden Roland Weil eingegangen sein.
Spielergebnisse
Berg - Venningen 2:0
Nach dem Rückrundensaisonauftakt nach Maß wollte die Mannschaft mit Unterstützung des heimischen Publikums die ersten
3 Punkte zuhause einfahren. Bereits in den ersten Spielminuten
knüpften wir an die Leistung von Erlenbach an und setzten unseren Gegner mit gezieltem Pressung unter Druck. Der Wille von
jedem Spieler wurde mit dem 1:0 in der 16. Spielminute belohnt.
Marcel Scherrer reagierte nach einem langen Pass von Spielertrainer Kempf am schnellsten und erzielte die verdiente Führung.
Die Gäste waren ein wenig geschockt und kamen nur selten zu
Vorstößen. In den nächsten 20 Minuten hatten wir zwar mehr
vom Spiel, konnten aber unsere Überlegenheit nicht ausnutzen.
Es dauerte bis zur 35. Minuten, ehe wiederum Marcel Scherrer
zum 2:0 einnickte. Ricco Worst schlug eine Ecke auf den kurzen
Pfosten, welchen Mike Kempf verlängerte, ehe Marcel Scherrer
vollstreckte. Mit einer 2:0 Führung ging es in die Kabinen zur Halbzeit. Nach der Pause erhöhten die Gäste den Druck und versuchten
nochmals alles. Durch nichteinhalten verschiedener Positionen
und leichtsinnigen Ballverlusten ließen wir leider den ein oder
anderen Angriff zu. Doch unsere Defensivabteilung im Namen von
Hagenbach
- 23 -
Marvin Abt, Jan Heckenbach, Kapitän Thomas Kuntz und Frederic
Valnion konnte zwingende Torchance unterbinden. In der Schlussphase ergaben sich mehrere Kontermöglichkeiten für uns, leider
konnten diese nicht zwingend genutzt werden. Es war nicht das
Spiel auf höchster spielerischen Klasse, jedoch ein verdienter Sieg
unserer Truppe. Zweites Spiel, zweiter Sieg, 0 Gegentore. Der FC
Berg startet mit dem Maximum und darf sich nun freuen auf das
Messen mit dem Tabellenersten am kommenden Sonntag, dem
13. März 2016 um 15:00 Uhr in Minfeld. Wiederum um zahlreiche
Unterstützung unserer Fans würden wir uns sehr freuen.
A-Jgd SG Berg/Neuburg - Gossersweiler 5:0
Die A-Jgd bleibt mit diesem Sieg weiter auf Kurs im Kampf um
die Meisterschaft und hat die Tabellenführung, bei allerdings zwei
Spielen mehr, auf 6 Punkte ausgebaut.
C-Jgd SG Berg/Neuburg - Offenbach III 5:0
Ein lockerer Sieg unserer C-Jugend, die ebenso wie die A-Jugend
im Titelkampf mitspielt. Durch die gleichzeitige Niederlage des
bisherigen Tabellenersten konnte nun sogar die Tabellenführung
übernommen werden.
Nächste Spiele
Samstag, 12.03.2016
D-Jgd SG Berg/Neuburg - Hagenbach 10:00 Uhr
C-Jgd Hagenbach - SG Berg/Neuburg 14:00 Uhr
A-Jgd Bad Bergzabern - SG Berg/Neuburg 15:00 Uhr
Sonntag, 13.03.2016
Minfeld - Berg 15:00 Uhr
Donnerstag, 17.03.2016
C-Jgd Völkersweiler - SG Berg/Neuburg 19:00 Uhr, KreispokalHalbfinale
Abteilung Tennis
Frühjahrsinstandsetzung Tennisplätze
Am Samstag, dem 19. März 2016 findet ein Arbeitseinsatz zur
Vorbereitung der Frühjahrsinstandsetzung statt. Treffpunkt ist um
09:30 Uhr am Tennisplatz.
◗◗ freizeitsportverein 1976 Berg e.V.
Arbeitseinsatz
Unser nächster Arbeitseinsatz findet am Samstag,
dem 12. März 2016 ab 09:30 Uhr am Häusel statt.
Vereinsjubiläum
Anlässlich 40 Jahren Vereinsjubiläum möchten wir
zum diesjährigen Sommerfest eine kleine Dokumentation zur Vereinsgeschichte zusammenstellen. Daher bitten wir alle Mitglieder und Freunde
um Mithilfe. Wer hat noch Fotos, Videos, Filme aus
den vergangenen Jahren von Vereinsaktivitäten, Ausflügen, Festen, diversen Aktivitäten, Abschlussabenden und würde diese für
eine Dokumentation zur Verfügung stellen? Ansprechpartner ist
Isabellea Ahmadi Nia, Tel. 5124. Wir danken schon jetzt allen für
ihre Unterstützung bei diesem Projekt.
Vereins-T-Shirts
Silvia würde nochmals bei Bedarf eine Bestellaktion für die neuen
Vereins-T-Shirts starten. Bestellungen bis Mitte Mai direkt bei Silvia, Tel. 5136.
Termine schon mal zum Vormerken
16.04.2016 FreizeitKids - Alla Hopp in Rülzheim
30.04.2016 ab 18:00 Uhr - Grillen zur Hexennacht am Häusel
22.05.2016 Interne Fahrradrallye
◗◗ IG-Jugendraum Berg e.V.
Generalversammlung - Neuwahlen
Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet um 18:00
Uhr die Generalversammlung der IG-Jugendraum
e.V. statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Rechenschaftsbericht des Kassiers
4. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung der Vorstandschaft
5. Bestimmung des Wahlvorstandes
6. Neuwahlen der Vorstandschaft
7. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Terminkalender
Hier die nächsten geplanten Termine für dieses Jahr:
13. März 2016 - Vollversammlung, 18:00 Uhr
19. März 2016 - Osterhasenparty, 21:00 Uhr
20. März 2016 - Vorstandssitzung, 18:30 Uhr
24. März 2016 bis 27. März 2016 - Osterfahrt
Öffnungszeiten
Der Jugendraum hat Montag, Donnerstag und Sonntag von 19:00
Uhr - 22:00 Uhr für euch geöffnet. Alle Infos über uns findet ihr auf
unserer Homepage www.ig-jugendraum.de.
◗◗ KfD frauengemeinschaft Berg
Rückblick Weltgebetstag
Dazu haben auch wir wieder eingeladen, zum
Wortgottesdienst ebenso, wie zum anschließenden
gemütlichen Beisammensein, wo wir uns auch mit
landestypischen Speisen und Getränken dem Gastgeberland Kuba genähert haben. Dazu wurde der Mittelpunkt des
Raumes mit Tüchern, Pflanzen, die die Insel, das Meer, die Flora
verdeutlichen sollen sowie originalen Accessoires aus Kuba
geschmückt. Der diesjährige Weltgebetstag kam von christlichen
Frauen aus Kuba und wurde nicht nur in Berg, sondern weltweit
gefeiert. Sein deutscher Titel lautet: „Nehmt Kinder auf und ihr
nehmt mich auf“. In das Zentrum ihres Gottesdienstes haben die
kubanischen Frauen das Zusammenleben der unterschiedlichen
Generationen gestellt, nach dem Motto des Weltgebetstags: „Informiert beten - betend handeln“. Ein sichtbares Zeichen dieser Solidarität ist die weltweite Förderung von Projekten für Frauen und
Mädchen. Auch bei uns war diese Solidarität spürbar: Stühle wurden dazu gestellt, damit alle Besucherinnen Platz fanden. Das Mitsingen der kubanischen Lieder wurde durch das gleichzeitige
Abspielen der CD erleichtert, die Texte von 12 Frauen vorgetragen.
Dann wurde geräumt, die Stühle an die vorbereiteten Tische
geschoben und zum gemütlichen Teil übergegangen, mit Tee und
verschiedenen Speisen und der Krönung, den kubanischen Cocktails. Gutes Essen, gute Gespräche, ein guter Versuch, Glauben mit
Leib und Seele erfahrbar zu machen.
◗◗ Kulturring Berg
Einladung zur nächsten Kulturringsitzung
Herzliche Einladung an alle Mitglieder des Kulturrings zu unserer nächsten Kulturring-Sitzung im
Sitzungssaal des Rathauses am Mittwoch, dem 16.
März 2016 um 19:30 Uhr.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1.Begrüßung
2. Protokoll der letzten Sitzung
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Bericht des Rechners
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
der Vorstandschaft
6.Neuwahlen
a) Bestimmung eines Wahlleiters
b) Wahl der neuen Vorstandschaft
c) Wahl der Kassenprüfer
7. Aktualisierung der Termine 2016/2017
8. Hirschgassfest 9./10. Juli 2016
9. Kerwe und Jubiläen
10.Homepage des Kulturrings
11.Sonstige Wünsche und Anregungen
Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Wer selbst verhindert ist, möge bitte eine/n Vertreter/in schicken.
◗◗ Musikverein Berg e.V.
Generalversammlung
Am Sonntag, dem 20. März 2016 um 19:30
Uhr findet die jährliche Generalversammlung des Musikvereines Berg e.V. im Musikerheim statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1.Begrüßung
2.Totenehrung
3. Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden
Hagenbach
- 24 -
4. Bericht der Schriftführerin
5. Bericht der Jugendleiterin
6. Rechenschaftsbericht der Kassiererin
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Wahl des Wahlvorstandes
10.Wahl der Vorstandschaft
11.Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Da in diesem Jahr wieder Wahlen anstehen, bitten wir die Mitglieder recht zahlreich an der Generalversammlung teilzunehmen.
Hier haben Sie die Möglichkeit sich aus erster Hand über die Entwicklungen im Musikverein zu informieren und bei den Entscheidungen mitzudiskutieren. Wünsche und Anträge zur Tagesordnung
sind bei Bruno Fried, Vordernberger Straße 2, 76768 Berg bis spätestens 17. März 2016 einzureichen.
◗◗ Pfälzerwaldverein
Ortsgruppe Berg
Mitgliederversammlung am 11. März 2016
Unsere diesjährige Mitgliederversammlung
findet am Freitag, dem 11. März 2016 um
19:30 Uhr in den Berger Braustuben statt.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Wegewartes
3. Bericht des Wanderwartes und Ehrungen
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Unter anderem geht es um unsere Wanderwoche im Herbst und
Anmeldung zu dieser. Vorschau auf die Hauptversammlung des
PWV Hauptvereins am 19. März 2016 in Neunkirchen/Saarland.
Die Vorstandschaft bittet um zahlreiches Erscheinen. Über eine
rege Beteiligung würden wir uns freuen.
Planwanderung am 13. März 2016
Diese Wanderung geht zu einem der schönsten Naturwunder der
Pfalz, zum Teufelstisch nach Hinterweidenthal. Der Sage nach hat
der Teufel an diesem Platz einmal gespeist. Die Wanderung ist
mittelschwer bei einer Streckenlänge von ca. 10 km. Es wird eine
Rucksackverpflegung empfohlen, am Ende der Wanderung ist eine
Einkehr vorgesehen.
Abfahrt 09:00 Uhr am Parkplatz der Grundschule Berg.
Wanderführer Fam. Müller und Fam. Scherrer. Wir freuen uns über
zahlreiche Teilnehmer, Gäste sind herzlich willkommen.
◗◗ Sängergemeinschaft 1859 Berg e.V.
choralle Berg
Aktion Tag der Umwelt am 5. März 2016
Auch in diesem Jahr nahmen einige Kinder
aus dem Kinderchor Chorällchen zusammen
mit Vertretern aus der Choralle am Tag der
Umwelt teil. Die Kinder waren beim Müllsammeln sehr eifrig und waren auch einigen
Umweltsündern auf der Spur. Im Bereich des Sportplatzes wurde
der abfallende Hang sehr gründlich von vielen Flaschen befreit.
Die Kinder hatten sich anschließend eine Flasche Fanta verdient,
die jedoch umweltfreundlich wieder entsorgt wurde.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ SPD-Ortsverein Berg
SPD-Standaktion
Die Berger SPD veranstaltet am Samstag, dem 12. März 2016
noch einmal in der Theresienstraße einen Infostand vor der Wahl.
Ab 07:30 Uhr können Sie mit unserer Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund die neuesten politischen Informationen
vor der Wahl diskutieren. Wir hoffen an diesem Tag auf besseres
Wetter als beim letzten, doch recht stürmischem Stand. Herzlich
willkommen. Ihre Berger SPD.
Aus
H
AGENBACH
wird berichtet
◗◗ Ehrentafel des Alters
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
14.03.2016 Dietmar Koslowski
75. Geburtstag
Die Stadt Hagenbach und die Verbandsgemeinde gratulieren
recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit.
◗◗ Stadtbücherei
In der Stadtbücherei Hagenbach haben wir viele
neue Bücher in unser Sortiment eingearbeitet
Die 100 schönsten Radtouren in Deutschland; Spiel der Zeit von
Ulla Hahn; Fußballgefühle von Axel Hacke; Baumgesichter im
Bienwald von Dr. Anke Sommer; Das Jahr in dem ich dich traf
von Cecilia Ahern und viele andere. Bei uns findet man außerdem
Filme auf DVD, Hörbücher, Spiele und Zeitschriften wie den Stern
oder Ökotest für Informationen, Landlust und Für Sie für Inspirationen, das Heft für Eltern als Erziehungshelfer und Geolino für
schlaue Kinder. Überhaupt kann man die Herzen der Kinder und
Enkel erobern, indem man ihnen nette Geschichten aus aller Welt
vorliest und sie mit kindgerechten Informationen aus der Welt der
Kunst, der Natur und der Technik begleitet. Auch Sachbücher über
Gesundheit, Sport und Ernährung haben wir im Programm.
Öffnungszeiten
Montag, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Mittwoch und Freitag, 16:00 Uhr
- 18:00 Uhr und Donnerstag ist Lesecafé von 09:30 Uhr bis 11:30
Uhr. Die Ausleihe ist für vier Wochen kostenlos. Infos auf auch der
Homepage: Stadtbücherei Hagenbach.
◗◗ Ei, Ei, Ei … es ist wieder so weit
Ostereierverkauf für guten Zweck
Ostereierverkauf vor der katholischen Kirche St. Michael in
Hagenbach am Gründonnerstag, dem 24. März 2016, von
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und am
Karsamstag, dem 26. März 2016 ab 09:00 Uhr, solange der
Vorrat reicht. Der Ostereierverkauf wird von Frau Kämpfe
und Frau Ullrich organisiert. Der Erlös kommt dem Fond
für Krebskranke in der Verbandsgemeinde zugute. Es wäre
schön, wenn die Bevölkerung - wie in den vergangenen Jahren - von dem Angebot regen Gebrauch machen würde, damit
ein ansehnlicher Spendenbetrag zusammen kommt.
Hinweis: Aus Umweltschutzgründen würden wir uns sehr
über leere Eier-Kartonagen für den Ostereierverkauf freuen.
Die Eier-Kartonagen können an den Verkaufstagen am Stand
abgegeben werden.
Vereine
◗◗ Angelsportverein Hagenbach
Rückblick Jahreshauptversammlung
Am 28.02.2016 war die diesjährige Jahreshauptversammlung
des ASV im Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins in Hagenbach. Nach der Begrüßung durch unseren 1. Vorstand gedachten
die Anwesenden mit einer Schweigeminute den verstorbenen
Hagenbach
- 25 -
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Mitgliedern. Im Anschluss wurde die Tagesordnung einstimmig
angenommen. Der Bericht unseres Vorstands gab einen Rückblick
über die Vereinsaktivitäten im vergangenen Jahr, in dem wir auch
alle Gewässerpachtverträge für die nächsten Jahre verlängern
konnten. Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass unser Vereinsheim
ab sofort für private Feiern zu mieten ist. Unsere Kassenprüfer
bestätigten eine einwandfrei geführte Vereinskasse und stellten
den Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft, die einstimmig
angenommen wurde. Bei den anschließenden Neuwahlen, durchgeführt von den Wahlhelfern Benjamin Wasella und Sebastian
Geritan, wurden folgende Mitglieder in ihrem Amt bestätigt:
1. Vorstand Günter Kaiser
2. Vorstand Kurt Kremer
1. Schriftführer Didier Häring
2. Schriftführer Christian Schneider
1. Kassierer Thomas Zimmermann
2. Kassierer Egon Schlosser
1. Jugendwart Johannes Schlute
2. Jugendwart Tim Zimmermann
1. Gewässerwart Benjamin Wasella
2. Gewässerwart Sebastian Geritan
Als Beisitzer wurden gewählt: Tim Zimmermann, Christian König,
Stefan Kracht, Florian Vollmer, Sebastian Geritan, Petro Tores,
Timo Schwager und Michael Schwager. 1. Reserve Lina Krez, 2.
Reserve Nathalie Born.
Außerdem ein Dankeschön an Elisabeth Fraundorfer für die zahlreichen Extraproben mit den Solisten. Vielen Dank auch an unseren
Pianisten Bernd Camin und unseren Schlagzeuger Daniel Fleischmann, die dieses Konzert so professionell begleitet haben. Henning Otte machte mit seiner Geige das Lied „True love“ zu etwas
ganz Besonderem. Die Stimmung von „Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren“ wurde besonders durch die Trommler der Albgoischda angeheizt. Ein besonderes Dankeschön gilt natürlich Birgit
Ritz-Ochsenreither für die unvergleichbare Moderation an unserem Konzert. Auch an alle Personen aus unserem Festausschuss,
die sich über Monate Gedanken machten, wie unser Jubiläum zu
einem unvergesslichen Erlebnis wird. Danke Petra Hartmann,
Jana Kersten, Norbert Vogel, Hans Hofmann und Birgit Ritz-Ochsenreither. Auch unsere fleißigen Bienchen hinter der Bühne Kristina Hartmann und Ute Torres, die immer dafür sorgten, dass wir
alle rechtzeitig mit den richtigen Kleidern auf der Bühne standen.
Danke wollen wir auch Martina Maass sagen, die sich um das leibliche Wohl der Besucher und der Chöre gekümmert hat. Vielen Dank
auch an Raphael Hellmann, der Licht ins Dunkel brachte und immer
rechtzeitig den Vorhang öffnete und wieder schloss. Und zuletzt
noch ein riesen Dankeschön an alle Sängerinnen und Sänger für
die viele Zeit, die ihr in die Proben, den Aufbau und die Dekoration
investiert habt, um solch ein spektakuläres Konzert auf die Bühne
zu bringen. Macht weiter so.
◗◗ FCK-Fanclub Pfälzer Löwen Hagenbach
◗◗ Kleinkunstverein
Stadtmadam Hagenbach
Abfahrtszeiten
Abfahrt zum Spiel 1. FCK - VfL Bochum am Montag,
dem 14. März 2016 um
17:15 Uhr gegenüber Sparkasse in Berg,
17:30 Uhr gegenüber Bushaltestelle am Kreisel
Rheinstraße in Hagenbach und um
17:45 Uhr am Bahnhof in Wörth.
Erstes Hagenbacher Whisky-Tasting
Eintrittskarten
Eintrittskarten erhalten Sie bei Uli Meyer, Tel. 07275/4587.
◗◗ Förderverein für Kultur
und Brauchtumspflege e.V.
Generalversammlung
Liebe Vereinsmitglieder, der Förderverein für Kultur- und Brauchtumspflege e.V. Hagenbach lädt alle seine Mitglieder am Sonntag,
dem 13. März 2016 um 15:00 Uhr zu seiner Generalversammlung
im Vereinsheim, Konrad-Adenauer-Ring 22 in Hagenbach ein.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
2. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Bildung eines Wahlausschusses
7. Neuwahlen der Vorstandschaft
8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Wir würden uns freuen, wenn wir unsere Mitglieder recht zahlreich zu unserer Versammlung begrüßen dürften.
◗◗ Gesangverein Frohsinn 1907 e.V.
Friends of Happiness
Danke
Wir möchten uns noch einmal recht herzlich bei
allen, die bei unserem Konzert mitgewirkt haben,
bedanken. Bei Hiltrud Wolff und Bernd Zaucker, die
uns mit „True love“ unsere Herzen erwärmt haben.
Auch bei Jana Kersten, Birgit Frech und Victoria
Hopper-Bentz, die mit „Skyfall“ von Adele aus dem
gleichnamigen James Bond Film den Saal zum
1907
Kochen brachten. An Lisa Weiler, die mit „Hanging
Hagenbach tree“ aus „Tribute von Panem“ einen neuen Film
mit ins Programm brachte. Und an Christoph Goll, der zusammen
mit Lisa Weiler die Soloparts von „Time of my life“ aus „Dirty dancing“ nicht nur sang, sondern auch eine kleine Tanzeinlage mit einbrachte.
Frohsinn
Herzliche Einladung zum erstes Hagenbacher
Whisky-Tasting am Samstag, dem 16. April
2016, 17:00 Uhr in die Galerie Altes Rathaus.
Interessenten wenden sich bitte an Klaus Prinz,
Tel. 07273/941690, [email protected].
◗◗ Männergesangverein Eintracht
Einladung zur Jahreshauptversammlung
mit Neuwahlen
Wir laden alle aktiven und fördernden Mitglieder zu
unserer Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
am Montag, dem 21. März 2016 um 20:30 Uhr ein.
Die Veranstaltung findet im Kulturzentrum, Am
Stadtrand in Hagenbach im Saal zur Stadtmadam,
Eingang Bücherei, statt.
Tagesordnung:
1. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Sängervorstandes
4. Bericht des Chorleiters
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung der Vorstandschaft
8. Wahl eines Wahlausschusses
9. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
10.Aussprache über aktuelle Themen
11.Verschiedenes
Hagenbach
- 26 -
Wünsche und Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens
acht Tage vor Beginn der Versammlung, 12. März 2016, beim 1.
Vorsitzenden Thomas Meyerer schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Vorstandschaft würde sich über eine
rege Beteiligung, nicht nur der aktiven, sondern auch der fördernden Mitglieder freuen.
◗◗ Obst- und Gartenbauverein
Hagenbach e.V.
Binden der Osterkrone
Am Samstag, dem 19. März 2016 beginnen wir mit
dem schneiden der Koniferen-, Buchs- und ThujaZweige für die Osterkrone. Dafür treffen wir uns ab
09:00 Uhr am Bauhof, Industriegebiet Hagenbach.
An alle fleißigen Helferinnen und Helfer, bringt
bitte eure Gartenscheren mit. Liebe Mitbürger, falls
jemand von Ihnen uns bei dem Fertigen der Osterkrone unterstützen möchte, so sind Sie herzlich dazu eingeladen.
Wir freuen uns über jede Hilfe.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Erfolg für unsere erste Mannschaft
Am Sonntag traf unsere erste Mannschaft beim Tabellenführer in
Altrip an. Wieder plagten uns Aufstellungssorgen und wir konnten
nur zu siebt antreten. So begann das Spiel gleich mit einem Punkt
Vorsprung für den Gegner. Armin Böringer, Roland Dübon und Dr.
Stefan Wayand erreichen ein Remis. Andreas Baron gelingt durch
einen schönen Sieg der Ausgleich. Markus Supper brachte uns
durch einen Sieg am Spitzenbrett dann sogar in Führung, bevor dem
Gegner wieder der Ausgleich gelingt. Am längsten spielen durfte
Klaus-Peter Thronicke. In einer spannenden und abwechslungsreichen Partie ging es hin und her. Nach 5,5 Stunden Spielzeit hatte
Klaus-Peter einen Läufer gewonnen. In dem Damenendspiel konnte
sich der Gegner in ein Dauerschach retten. Also Partie unentschieden und Mannschaftsergebnis 4:4. Ein schöner Erfolg für uns.
Mitgliederversammlung
des pfälzischen Schachbundes
Zuvor fand am Samstag auch die Mitgliederversammlung des
pfälzischen Schachbundes in Dahn statt. Klaus-Peter Thronicke
wurde vom Sportbund Pfalz mit der Ehrennadel in Bronze geehrt.
Osterkrone
Liebe Vereinsmitglieder und liebe Mitbürger, es ist wieder soweit,
das wir mit den Vorbereitungen unserer diesjährigen Osterkrone
beginnen. Zum Binden der Osterkrone benötigen wir wieder jede
Menge frische Buchs,-Zypressen- und Thuja-Zuschnitte. Wenn Sie
uns geeignetes Material zur Verfügung stellen möchten, beachten
Sie bitte, dass wir nur frisches, kurz vor dem Termin des Bindens
geschnittenes Material verwenden können. Das Schnittgrün kann
ab dem 15. März 2016 bis zum 18. März 2016 auf dem Gelände
des Bauhofes im Industriegebiet Hagenbach abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Bauhofes:
Montag - Freitag, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag - Donnerstag, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitagnachmittag hat der Bauhof
geschlossen. Falls Sie keine Möglichkeit haben das Schnittgut
dort abzugeben, bitten wir Sie um telefonische Absprache mit Ute
Tuth, die sich ab diesem Jahr um die Osterkrone kümmert, Tel.
0179/8250620, welche dann die Abholung Ihres Materials organisieren wird.
◗◗ Schachclub 1948 Hagenbach
Erfolge für Sebastian und Daniel
bei der RLP-Jugendmeisterschaft
Am Samstag und Sonntag war die RheinlandPfalz-Jugendmeisterschaft in Gau-Algesheim.
Unser U10-Pfalzmeister Sebastian Nreca und
Daniel Dietz waren dabei. Am ersten Tag legten
beide einen sehr guten Start hin. Sebastian
gewann alle drei Partien. Daniel konnte zwei
Siege und ein Remis verbuchen. Am Ende des
zweiten Tages hatten sich beide einen Platz in
der Top Ten erspielt. Und das in einem starken Feld mit den 32
besten Spielern aus Rheinland-Pfalz. Sebastian kann sich zu Recht
über den 6. Platz freuen und Daniel darf auf seine Leistung und
den 9. Platz stolz sein.
Dr. Ulrich Becker, Vizepräsident des Sportbundes Pfalz für Sportentwicklung, links, zeichnet Klaus-Peter Thronicke mit der Ehrennadel
des Sportbundes Pfalz in Bronze aus
Training
Wie jeden Freitag ist ab 17:30 Uhr Jugendtraining. Auch Anfänger
sind dazu willkommen. Ab 19:30 Uhr Monatsblitz. Treffpunkt: Kulturzentrum, am Stadtrand 1, unter der Bücherei.
◗◗ Tennisverein der Stadt
Hagenbach 1975 e.V.
Arbeitseinsätze
Liebe Vereinsmitglieder, das Frühjahr nähert sich
mit großen Schritten.
Arbeitseinsätze am Samstag, dem 12. März 2016
und am Samstag, dem 19. März 2016. Beginn
jeweils um 10:00 Uhr. Zur weiteren Koordination
steht euch an beiden Tagen unser technischer
Wart Uwe zur Verfügung. Es gibt wie immer wieder
viel zu tun. Über rege Beteiligung würden wir uns
freuen. Wer helfen will, aber aufgrund sonstiger
Verpflichtungen erst zu einem späteren Zeitpunkt
dazu stoßen kann, ist selbstverständlich auch noch später gerne
gesehen. Bitte auch den Eintrag in der Arbeitsstundenliste nebst
Unterschrift nicht vergessen. Bitte beachten: Arbeitsstundenpflicht für alle Mitglieder, die vor dem Jahr 2000 geboren sind.
◗◗ Turnverein Hagenbach 1902 e.V.
Abteilung Handball
Sebastian Nreca und Daniel Dietz freuen sich über ihren Erfolg bei
der SJRP-EM 2016, Einzelmeisterschaft der Schachjugend Rheinland-Pfalz
Ergebnisse vom Wochenende
mB - JSG Wörth-Hagenbach :
SG Albersw./Ranschb. - mD - JSG Wörth-Hagenbach :
TV Thaleischweiler - mE - JSG Wörth-Hagenbach 2 :
TSV Kuhardt - wC - HSG Landau : JSG Wörth-Hagenbach - wC - SV Bornheim : JSG Wörth-Hagenbach -
wD - JSG Wörth-Hagenbach : TV Rheingönheim - 40:5
16:25
13:21
20:35
22:23
12:29
Hagenbach
- 27 -
Die Jungwölfe weiter auf Erfolgsspur
10:1 für die Wölfe
Am 05.03.2016 starteten die Jungwölfe in den schönen Pfälzer
Wald nach Albersweiler. 15 Spieler waren mit dabei, was uns sehr
erfreute. Der Anpfiff in Albersweiler erfolgte um 13:00 Uhr. Gegner
waren Albersweiler und eine mit wenig Kinder angereisten Mannschaft aus Speyer. Dank unserer vielen, konditionell fitten Kindern,
konnten wir Speyer sogar mit Kindern von uns aushelfen. Begonnen wurde mit Mattenball. Bei den ersten beiden Spielen war
schon klar erkennbar, wer die Leistungsstärkeren Kinder hatte.
Bei den beiden Handballspielen sprechen die Ergebnisse schon für
sich. Gegen Speyer stand es beim Schlußpfiff sogar 10:01 für uns.
Somit hatten wir alle Spiele gewonnen.
Alle Spielerinnen und Spieler unserer Mannschaft hatten einen
recht hohen Spielanteil und konnten so auch ihre erworbenen
Fähigkeiten eindrucksvoll zeigen.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Songs von CCR und John Fogerty auf die Bühne. Die Besucher werden es erleben, mit markanten Gitarren und vor allem mit einer
herausragenden, charismatischen Leadstimme. Die dritte Band:
die „Chris Becker Band“. Sie ist regional bekannt, weil viele den
Sänger Chris Becker, bereits aus anderen Arrangements kennen
als einen der Sänger des erfolgreichsten pfälzischen Exportschlagers, die dicken Kinder und als Frontmann der Party-Kult-Kapelle
Deafen Goblins. Die Chris Becker Band ist keine Nachfolgeband
oder einfach ein weiteres Projekt, es ist seine Band. Dies spiegelt sich auch im Programm der doch eher kompakten Formation
wider: ausgewählte Coversongs, ein großer Mix, ein bunter Blumenstrauß. Stimmgewaltig interpretiert er unter anderem Herbert
Grönemeyer oder Joe Cocker, doch auch eine markante Frauenstimme hat zu der Band gefunden. Die junge Lady Stefanie Neipel trat im Sommer auch in Baden-Baden beim New Pop-Festival
auf. Also: Die Besucher der Wörther Oldienight dürfen sich überraschen lassen. Der Kartenvorverkauf läuft noch, soweit es noch
Karten gibt, bei Schreibwaren Molnar, Wörth; B & S, Maximiliansau;
Fish‘n‘Jam, Landau 06341/917750; s‘Buchlädel, Maximiliancenter;
Musik Schlaile, Karlsruhe 0721/23000.
Abteilung Tischtennis
FVP Maximiliansau - TV Hagenbach 6:8
Endlich konnten wir unser Standardergebnis in den letzten Spielen
zu unseren Gunsten gestalten. Es war eine ausgeglichene Partie,
in der wir beim Favoriten eine geschlossene Leistung zeigten und
glücklich, aber verdient gewonnen haben. Der Grundstein wurde
bereits in den Doppeln gelegt, die wir beide gewinnen konnten. In
den Einzeln erzielten Akduman K. u. Kuhn D. je 2 Siege; je einen
Erfolg errangen Ullrich U. und Treffkorn U.
Sonntag, 13. März 2016 - 10:00 Uhr
TTC Büchelberg - TV Hagenbach
Mattis Danckert, Eve Marie Vogel, Micel Ange Vogel, Mirko Becker,
Tom Hebel, Cedirc Kersten, Vibian Barner, Johanna Gemeinder,
Dominik Leicht, Sopie Kersten, Fabian Hartmeyer, Laura Vogel,
Diana Will, Max Bruns, Leon Bruns, Jonas Klötzel, Elisabeth Rauh,
Kerstin Rauh
Trainer/in Eva-Maria Hellmann-David, Thomas Vogel, Alexander Rauh.
Spendenlauf
Unsere nächste Aktion wird der Spendenlauf für die Herzbande bei
der Badischen Maile am Samstag, dem 23. April 2016 in Karlsruhe sein.
Samstag, 12. März 2016
Dorschberghalle
14:30 Uhr mE - JSG Wörth-Hagenbach 2 : TV Herxheim
auswärts
15:30 Uhr wD - VTV Mundenheim : JSG Wörth-Hagenbach
15:30 Uhr mE - TSG Haßloch 1 : JSG Wörth-Hagenbach 1
17:00 Uhr mD - HSG Dudenh./Schifferst. : JSG Wörth-Hagenbach
Sonntag, 13. März 2016 - auswärts
15:00 Uhr mB - SC Bobenh./Roxheim : JSG Wörth-Hagenbach
17:00 Uhr wA - TuS Weibern : JSG Wörth-Hagenbach
Sonntag, 20. März 2016 - auswärts
14:00 Uhr wA - JSG Süd-Ostsaar : JSG Wörth-Hagenbach
19. Wörther Rock-classic & Oldie-Night
Es ist soweit: begeisterte Musikfans, tolle Stimmung in der
Bienwaldhalle, so wie in den vielen Vorjahren. Das werden alle
Besucher am Samstag, dem 12. März 2016 erleben, wenn die
Handballer des TV 03 Wörth/JSG Wörth-Hagenbach ihre 19. Wörther Rock-Classic & Oldie-Night veranstalten. Wie in den letzten
drei Jahren sind auch wieder die Rocks Off dabei, die mit drei Auftritten ihre Fans mit genialer Musik und toller Show begeistern
werden. Nicht zu vergessen ist die Stimmung, wenn die Rocks Off
beim Finale ihrem Können und der Technik freien Lauf lassen. Da
geht der Rock ab und jeder holt noch einmal das Letzte aus sich
heraus, bevor es dann auf den Heimweg geht. Erstmalig können
sich alle auf Willy and the Poor Boys freuen, die viele bestimmt
schon erlebt haben und von ihrem Auftritt und der Musik begeistert waren. Willy and the Poor Boys spielen die weltbekannten Hits
der legendären amerikanischen Band Creedence Clearwater Revival wie „Proud Mary“, „Have You Ever Seen The Rain“, „Bad Moon
Rising“, „Suzie Q“ oder „Hey Tonight“ und die internationale CCRFangemeinde ist sich einig: „Die Band spielt wirklich klasse und
sie klingt live sogar noch besser als auf ihrer tollen Studio-CD“.
Ein Muss für jeden, der Rock, Country, Blues und eben CCR liebt.
Willy and the Poor Boys bringen zu 100 Prozent das Feeling der
◗◗ Verein der Angelfreunde e.V.
1981 Hagenbach
Einladung zum Karfreitag-fischessen
Nach mehrjähriger Unterbrechung veranstaltet der Verein der
Angelfreunde Hagenbach 1981 e.V. dieses Jahr am Karfreitag,
dem 25. März 2016 zwischen 11:30 Uhr und 15:00 Uhr wieder
sein Karfreitagsfischessen. Hierzu laden wir die Einwohner recht
herzlich in das Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins Hagenbach, Hasenhütte ein. Wir freuen uns, zahlreiche Gäste begrüßen
zu dürfen.
◗◗ Verein für Volksmusik
und Brauchtum e.V. Hagenbach
Liebe Vereinsmitglieder, der Verein für Volksmusik
und Brauchtum e.V. Hagenbach lädt alle seine Mitglieder am Sonntag, dem 13. März 2016 um 16:00
Uhr zu seiner Generalversammlung im Vereinsheim, Konrad-Adenauer-Ring 22 in Hagenbach, ein.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
2. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes
3. Tätigkeitsbericht der Gruppenleiter/Gruppensprecher
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Bildung eines Wahlausschusses
8. Neuwahlen der Vorstandschaft
9. Satzungsänderungen
10.Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Wir würden uns freuen, wenn wir unsere Mitglieder recht zahlreich zu unserer Versammlung begrüßen dürften.
◗◗ SPD-Ortsverein Hagenbach
SPD-Gemeindeverband lädt ein zum
Wahldämmerschoppen mit Kurt Beck
und Barbara Schleicher-Rothmund
Zum Endspurt des Landtags-Wahlkampfes lädt der SPD-Gemeindeverband zum traditionellen Wahldämmerschoppen am Samstag,
dem 12. März 2016 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr an den Rathausplatz in Neuburg ein.
Hagenbach
- 28 -
Es machen sich wieder eine Reihe von prominenten SPD-Politikern
auf den Weg nach Neuburg. Wir laden die Bevölkerung aus allen
Gemeinden herzlich ein, mit dem Ministerpräsidenten a. D. Kurt
Beck, der Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund,
dem Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler oder Alexander
Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag,
ins Gespräch zukommen. Mit der ersten Grill-Bratwurst und einem
Pfälzer Schoppen ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Mitfahrgelegenheit bei Erich Ulm, Tel. 3977.
Aus
N
EUBURG
wird berichtet
◗◗ Ehrentafel des Alters
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
18.03.2016 Hilde Pfirmann
85. Geburtstag
Die Ortsgemeinde Neuburg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem
Gesundheit.
Vereine
◗◗ 1. fcK-fanclub
Neuburg am Rhein
Kinder fahren kostenlos
Kinder bis 12 Jahren fahren ab sofort kostenlos im
Fanbus mit, nur in Begleitung eines Erwachsenen.
Abfahrtszeiten zum
Heimspiel gegen Bochum
Am Montag, dem 14. März 2016
Anpfiff: 20:15 Uhr
1. FCK Kaiserslautern - VfL Bochum 1848
17:10 Uhr - Berg/Zollhaus
17:15 Uhr - Berg/Sparkasse
17:30 Uhr - Neuburg/Schiffermast
17:35 Uhr - Hagenbach Bahnhof
17:55 Uhr - Hayna gegenüber Kirche
Anfragen zum fanbus
des fcK fanclub Neuburg
Unter den folgenden Kontaktdaten: Mario Specht, Rufnummer:
0172/1059718, ab 18:00 Uhr, [email protected]
oder www.facebook.com/FCKFanclubNeuburg.
◗◗ Akkordeon-Orchester e.V. Neuburg
Generalversammlung
Wir erinnern an die Generalversammlung, die am
Freitag, dem 11. März 2016 um 20:00 Uhr in unserem Übungsraum unter der Schulturnhalle in Neuburg stattfindet.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Geschäftsbericht
3. Kassenbericht
4. Beschluss über Satzungsänderung
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahlen
7. Wünsche und Anträge
Wir freuen uns, wenn wir viele Mitglieder begrüßen dürfen.
Kaffee und Musik
Der Akkordeonverein lädt ein zu Kaffee und Musik am Sonntag,
dem 10. April 2016 in der Turnhalle der Grundschule in Neuburg.
Verbringen Sie einen schönen Nachmittag mit handgemachter
Musik und leckerem, selbstgebackenem Kuchen. Für musikalische
Unterhaltung sorgen unsere drei Orchester. Außerdem dürfen die
Besucher gespannt sein auf unser Schmankerl - Klänge aus dem
Alphorn. Wir haben Alphornbläser zu Gast.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ fußballverein Neuburg 1923 e.V.
Aktivenspielbetrieb
FV Neuburg I - SF Germania Winden I 1:1
In einer zerfahrenen Partie konnte Michael Böller per Foulelfmeter in der 75. Minute die Führung
erzielen. Neuburg konnte trotz der leichten optischen Überlegenheit die Führung nicht über die Zeit
schaukeln und musste nach einem Missverständnis
in der Abwehr, ebenfalls durch einen Elfmeter, den
Ausgleich hinnehmen. Für das Handspiel auf der Torlinie wurde
der Neuburger Abwehrspieler korrekterweise mit der Roten Karte
des Feldes verwiesen.
FV Neuburg I - ASV Landau I 1:3
Nach drei Spielen gegen die Kellerkinder der Liga nur 2 Punkte auf
der Habenseite, ist deutlich zu wenig. Gegen den ASV Landau präsentierte sich das Team vor allem im 2. Durchgang in einer sehr
schlechten Verfassung. Selbst nach dem Führungstreffer von Nils
Fischer kam keine Sicherheit in das Spiel der Mannschaft. In der
2. Halbzeit musste man nach mehreren individuellen Fehlern 3
Tore hinnehmen und versagte hier auf ganzer Linie. Am kommenden Sonntag empfängt man die TuS Knittelsheim - hier muss die
Mannschaft dringend eine Reaktion zeigen.
FV Neuburg II - SV Landau West II 4:0
Der Aufwärtstrend der 2. Mannschaft hält an. Ein verdienter Heimsieg, der noch hätte höher ausfallen können. Neuburg hatte das
Spiel jederzeit im Griff und kombinierte sich zielstrebig durch
die Abwehrreihen der Landauer. Ein starker Auftritt und wichtige
Punkte im Abstiegskampf. Die Tore erzielten: Benjamin Kuntz, 2,
Cliff Newill und Christian Hessert.
Die nächsten Spiele der Aktivität Achtung, nun 2 Heimspiele in folge
Sonntag, 13.03.2016, 13:00 Uhr: FV Neuburg II - TUS Knittelsheim II
Sonntag, 13.03.2016, 15:00 Uhr: FV Neuburg I - TUS Knittelsheim I
Sonntag, 20.03.2016, 13:00 Uhr: FV Neuburg II - SV Hatzenbühl II
Sonntag, 20.03.2016, 15:00 Uhr: FV Neuburg I - TSV Fort. Billigh./
Ingenheim II
Jugendspielbetrieb
A-Jugend: SG Neuburg/Berg - SV Gossersweiler/Stein Die nächsten Spiele:
A-Jugend:
Samstag, 02.04.2016, 14:00 Uhr:
SG Neuburg/Berg - TSV Lingenfeld
Samstag, 09.04.2016, 14:00 Uhr:
SG Insheim/Hayna - SG Neuburg/Berg
5:0
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Verein möchte alle Mitglieder darüber informieren, dass am
Freitag, dem 11. März 2016, um 20:00 Uhr im Clubhaus die diesjährige Mitgliederversammlung stattfinden wird. Alle Mitglieder
sind an dieser Stelle herzlich eingeladen. Um zahlreiches und
rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Öffentlichkeitsarbeit
2. Totenehrung
3. Bericht der Vorstände
- Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzen
- Technik
- Sport
4. Ehrungen
5. Beschlussfassung über vorliegende oder vorgetragene
Anträge zur Tagesordnung
6. Fragen, Wünsche, Infos aus aktuellem Anlass
7. Kassenprüfung abgelaufene Geschäftsjahre
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
8. Bildung des Wahlausschusses
9. Neuwahl der Vorstandschaft
10.Wahl der Kassenprüfer
clubhaus Öffnungszeiten
Freitags: ab 18:00 Uhr 2. Bundesliga/Bundesliga
Samstag: ab 15:00 Uhr Bundesliga,
bzw. ab 12:30 Uhr bei Spielen des FCK in Liga 2
Sonntags: bei Heimspielen ab 12:00 Uhr,
bei Auswärtsspielen ab 17:00 Uhr
Hagenbach
- 29 -
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
clubhaus fVN mit Sky-Sportsbar
1. und 2. Bundesliga auf Großbildleinwand und als zusätzliche
Option zeitgleich die spannende Sky Konferenz auch in der Saison 2015/16
Zur Erweiterung unseres Angebotes bieten wir künftig allen Fußballfans ein Topspiel der Bundesliga und der 2. Bundesliga in erstklassiger Bild- und Tonqualität als Einzelspiel auf Großleinwand
an. Weiterhin besteht die Möglichkeit als zusätzliche Option die
spannende Sky Konferenz oder parallele Sportevents lautlos auf
einem weiteren Bildschirm im Auge zu behalten. Alle Top-Spiele
der DFL das ganze Wochenende live im Clubhaus des FVN auf
Großbildleinwand und im TV in erstklassiger Bildqualität.
Informationen zu feierlichkeiten
Geburtstagsfeier oder eine sonstige Feier/Veranstaltung geplant?
Wir haben für Sie genau das richtige Ambiente in den neu gestalteten Räumlichkeiten für ihre Feste und bieten für bis zu 80 Personen Platz. Fragen Sie unser Clubhausteam sofern sie Interesse
haben unter Tel. 3808 o. 0152/56107480.
Homepage des Vereins in neuem
Design und mit brandaktuellen News
Neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns im Internet: Unter
www.fv-neuburg.de gibt es alle Infos, Services und Berichte brandaktuell sowie weitere wichtige Themen und Termine rund um den
FV Neuburg. Die Spielberichte von den Partien des Wochenendes
sind hier schon vor der Veröffentlichung des Amtsblattes abrufbar. Der FV Neuburg ist auch auf dem Sozialen Netzwerk Facebook
mit einer eigenen Seite präsent. Hier werden Sie immer topaktuell
informiert, rund um den Aktiven- und Jugendspielbetrieb sowie
mit den neusten Vereinsnews. Besuchen Sie uns unter: https://
www.facebook.com/Fussballverein Neuburg e.V.
◗◗ Gesangverein Eintracht
Neuburg/Modern Harmony
Terminvorschau
Anbei eine Auflistung der kommenden Termine für die Mitglieder des Gesangvereins
Eintracht Neuburg
Sonntag, 10. April 2016 Mitgliederversammlung
Sonntag, 24. April 2016 - J
ubiläum Konfirmation GVE
Freitag, 29. April 2016 - Ständchen MH
Freitag, 10. Juni 2016 - Froschfest Steinfeld MH
Samstag, 9. Juli 2016 - Frohsinn Hagenbach MH
Donnerstag, 14. Juli 2016 - Probe Seemannslos GVE und MH
Freitag, 15. Juli 2016 - Ständchen MH
Samstag, 6. August bis Montag, 8. August 2016 - Eppleseefest
Samstag, 27. August 2016 - Ständchen MH
Samstag, 5. November 2016 - Konzert
Samstag, 26. November 2016 - Advenstmarkt
Sonntag, 18. Dezember 2016 - Weihnachtsfeier
◗◗ Original Pfälzer Blasmusikanten
Musikverein Neuburg/Rhein e.V.
Bäckerei Rothhaas spendet für Jugendarbeit
Den Inhalt der Kaffeekasse aus dem Ladengeschäft spendete die Bäckerei Rothhaas für die
Jugendarbeit des Musikvereins. Als am Jahresende die Kaffeekasse gelehrt wurde, kam ein
Betrag von 350 € zusammen. Wir möchten uns bei
allen Spendern und der Bäckerei Rothhaas recht
herzlich bedanken. Ein Großteil der Spende kam den Kindern der
musikalischen Früherziehung zu Gute. Für die Ausbildung wurden
weitere Orffsche Instrumente angeschafft. Am Donnerstag war es
dann soweit. Im Beisein der Fam. Böringer, unserer Ausbilderin
Christine Reinhart und des 1. Vorsitzenden Hans Hutzel konnten
wir in der Backstube der Bäckerei den anwesenden Kindern die
neuen Instrumente übergeben. Die Kinder bedankten sich mit
einem lustigen Vortrag. Der Verein sagt nochmals herzlichen Dank.
Das Bild zeigt die Spendenübergabe mit der Fam. Böhringer und der
Ausbilderin Christine Reinhart sowie Kindern der musikalischen Früherziehung.
◗◗ Jugendtreff Neuburg e.V.
Neuwahlen
1. 2. 3. 4. 5. 6. Die Neuwahlen der Vorstandschaft des Neuburger
Jugendtreffs finden am Sonntag, dem 20. März
2016 um 19:00 Uhr im Jugendtreff statt. Hierzu
sind alle Treffbesucher eingeladen.
Tagesordnung:
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
Bericht des 1. Vorsitzenden
Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer
Neuwahlen der Vorstandschaft
Neuwahlen des Beraterteams
◗◗ Sängervereinigung 1921 Neuburg e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Heute, am Freitag, dem 11. März 2016 findet um 19:00 Uhr unsere
Jahreshauptversammlung im kleinen Saale des Gasthauses zum
Sternen statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich ein.
Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht der Chorsprecher, Männerchor und Musica Vita
5. Bericht des Schriftführers
6. Bericht des Kassenführers
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
8. Termine 2016
9. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft würde sich freuen, möglichst viele Mitglieder
begrüßen zu können und ihre Meinungen bzw. Anregungen zum
Vereinsleben zu hören. Anträge für zusätzliche Tagesordnungspunkte mussten bis zum 07.03.2016 beim 1. Vorsitzenden Günter
Westermann eingereicht werden. Die Einladung erfolgt nur auf
diesem Weg.
◗◗ Schachclub 1974 Neuburg e.V.
Bad Bergzabern I - Neuburg I 4:4
Die Begegnung gegen den Tabellenletzten aus Bad Bergzabern
gestaltete sich schwerer als erwartet. Einer Serie von drei teils
zu leichtfertig gewährten Remis folgten zwei Niederlagen zum
Zwischenstand von 3,5:1,5. Ab diesem Zeitpunkt glaubte keiner
mehr ernsthaft an etwas zählbares. Doch dann besann sich Neuburg noch einmal auf seine kämpferischen Qualitäten und leitete
durch einen Sieg an Brett eins nochmals eine Wende ein. Durch ein
Remis und einen weiteren Sieg an Brett acht erkämpfte sich Neuburg dann doch noch eine Punkteteilung. Dadurch etabliert sich
Neuburg im gesicherten Mittelfeld der Tabelle.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Achim Volk 1, Stefan Schlegel 0,5, Ludwig Scheer 0, Viktor Volk 0,5,
Stefan Zoller 0, Volker Nitzler 0,5 Franz Raschka 0,5, Helmut Leiser 1
Hagenbach
- 30 -
Neuburg II - Bellheim V 1:2
Nachdem beide Mannschaften nur mit drei Spielern antreten
konnten, reichten zwei gewonnene Partien, um die Begegnung zu
entscheiden. Mit etwas Glück hätte das Ergebnis ebenso anders
herum ausfallen können.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Jonas Maurer 0, Samuel Piesch 0, Jonas Schlegel 1,
Übungsabend
Zu unserem Übungsabend dienstags im Bürgerhaus Altenstube
laden wir alle Schachspieler/innen und die, die es werden wollen,
recht herzlich ein.
Trainingszeiten
18:00 Uhr - 19:00 Uhr Jugendtraining,
ab 19:00 Uhr Training Erwachsene
◗◗ Schifferverein Neuburg
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 mit
Neuwahlen
Am Gründonnerstag, dem 24. März 2016 um 19:30 Uhr, findet im
Vereinslokal des Turnvereins unsere Jahreshauptversammlung
mit Neuwahlen statt. Hierzu laden wir alle unsere Mitglieder recht
herzlich ein. Wir bitten um rege Teilnahme und hoffen, viele Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassenwarts
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Neuwahlen der Vorstandschaft
6. Verschiedenes
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Erfolgreicher Auftakt der Mädchen
ins neue Wettkampfjahr
Am 27./28.02.2016 fanden in Bad Bergzabern die Gaumeisterschaften weiblich statt. Neuburg konnte in diesem Jahr 14 Mädchen zwischen 6 und 9 Jahren an den Start schicken. Ein sehr
erfolgreiches Wettkampfwochenende, das mit einer Gaumeisterin,
einer Vize-Meisterin und zwei dritten Plätzen gekrönt wurde. Die
Kleinsten in der Altersklasse 7 schlugen sich wacker bei ihrem
ersten Wettkampf überhaupt, Katharina Deinzer konnte sich hier
sogar die Bronzemedaille sichern. In der Altersklasse 8 musste
sich Jana Laffin im Spitzensportbereich nur den Turnerinnen
der Turn-Talentschule Haßloch geschlagen geben und erreichten
einen sehr guten sechsten Platz. In der Altersklasse 9 präsentierte
sich Isabel Deinzer hervorragend und konnte sich in einem großen
Starterfeld den Gaumeistertitel sicher. Neuburgs älteste Turnerinen waren an diesem Wochenende die Mädchen der Altersklasse
10. Paulina Eck konnnte sich hier den Vize-Meistertitel sichern,
Platz 3 ging an Leonie Stephany, gefolgt von Helena Wojnar und
Anneke Schwarz. Vor allem am Stufenbarren und Boden konnten
die Vier mit tollen und schwierigen Übungen punkten. Herzlichen
Glückwunsch an alle Turnerinnen, ihre Trainerinnen und Kampfrichter und den qualifizierten Turnerinnen viel Erfolg bei den
Pfalzmeisterschaften im April.
◗◗ Tennisclub Neuburg e.V.
Platzinstandsetzung
Aufgrund der guten Wetterlage findet am Samstag,
dem 12. März 2016 gegen 09:00 Uhr ein weiterer
Arbeitseinsatz an der Tennisanlage statt. Wir bitten
um zahlreiches Erscheinen.
Weitere Termine:
Samstag, dem 19. März 2016, 09:00 Uhr
Samstag, dem 26. März 2016, 09:00 Uhr
Aktion saubere Landschaft - Wir waren dabei
Am vergangenen Samstag beteiligten sich wieder einige Tennisclubmitglieder an der Aktion „Saubere Umwelt“. An diesem Aktionstag befreiten wir das Sportgelände von Müll und Unrat. Der
Dank richtet sich an die, die keinen Müll in der Landschaft entsorgen und natürlich an die fleißigen Sammler. Vielen Dank.
◗◗ Turnverein e.V. Neuburg
Terminänderung
Fit wie ein Turnschuh wird nicht, wie im Veranstaltungskalender angekündigt, am 13. März 2016,
sondern am Sonntag, dem 17. April 2016 stattfinden. Nähere Informationen wird es zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Ergebnisse
Pflicht, Jg. 2009: 3. Katharina Deinzer, 4. Hannah Volk, 5. Ronja
Deutsch, 6. Jane Scheid, 7. Paulina Mattern
Spitzensport, Jg. 2008: 6. Jana Laffin
Plicht, Jg. 2008:
11. Leni Reinhard, 12. Emma Kuttny, 13. Ida Wawersich
Plicht, Jg. 2007: 1. Isabel Deinzer
Kür, LK 3, Jg. 2005/2006: 2. Paulina Eck, 3. Leonie Stephany, 4.
Helena Wojnar, 5. Anneke Schwarz
◗◗ SPD-Ortsverein Neuburg
Einladung zum Wahldämmerschoppen mit Kurt
Beck und Barbara Schleicher-Rothmund
Samstag, 12. März 2016, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Rathausplatz
Es ist eine gute Tradition, dass die Neuburger SPD vor Wahlen
zu einem Umtrunk, dem Wahldämmerschoppen, einlädt. Auch
am Abend vor der Landtagswahl am 13. März 2016 machen sich
wieder eine Reihe von prominenten SPD-Politikern auf den Weg
nach Neuburg. Wir laden die Bevölkerung herzlich ein, mit dem
Ministerpräsidenten a. D. Kurt Beck, der Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, dem Bundestagsabgeordneten
Thomas Hitschler oder Alexander Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag, ins Gespräch zu kommen. Mit der
ersten Grill-Bratwurst und einem Pfälzer Schoppen ist auch für
das leibliche Wohl gesorgt.
Hagenbach
- 31 -
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
◗◗ SPD-Ortsverein Neuburg
SPD-Wahldämmerschoppen in Neuburg
Zum Endspurt des Landtags-Wahlkampfes lädt die Scheibenhardter SPD gemeinsam mit den Ortsvereinen, Partner-Ortsvereinen
aus der Verbandsgemeinde zum traditionellen Wahldämmerschoppen am Samstag, dem 12. März 2016 ab 16:00 Uhr an
den Rathausplatz in Neuburg ein. Wir laden die Scheibenhardter herzlich ein, mit dem Ministerpräsidenten a.D. Kurt Beck, der
Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, dem
Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler oder Alexander
Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag
ins Gespräch zu kommen. Für das leibliche Wohl ist wie immer
bestens gesorgt. Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet
sich bitte bei Karl Heinz Benz, Tel. 07277/919178.
Aus
S
CHEIBENHARDT wird berichtet
Vereine
◗◗ Angelsport- und fischzuchtverein
Scheibenhardt e.V.
Tag der sauberen Landschaft
Der Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. bedankt sich bei allen Helfern, die sich
am Tag der sauberen Landschaft beteiligt haben.
Lauterpokal
Am Sonntag, dem 13. März 2016 richtet der Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V.
für seine Mitglieder den Lauterpokal aus. Hierzu
treffen wir uns um 08:00 Uhr an der Lauterbrücke
zum gemeinsamen Forellenfischen an der Lauter. Gerne können
auch interessierte Nichtangler zum Zuschauen hinzukommen. Um
11:30 Uhr treffen wir uns wieder an der Grillhütte, um das Gefangene zu vermessen. Anschließend kann bei einer Bratwurst und
Getränken über das Erlebte geplaudert werden. Auf euer Kommen
freut sich die Vorstandschaft des Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. recht herzlich.
◗◗ Arbeiterwohlfahrt
Ortsverein Scheibenhardt
AWO lädt zum Osteressen
Die AWO Scheibenhardt lädt am Mittwoch, dem 16.
März 2016 ab 14:00 Uhr die Mitglieder des Ortsverbandes zum traditionellen Osteressen ein. Alle
Mitglieder und Freunde sind herzlich willkommen.
◗◗ Sportverein Scheibenhardt
Ergebnisse vom vergangenen
Wochenende
SVS II spielfrei
SVS I - FC BW Minderslachen 5:1; 2:1
Tore: Davut Bektasoglu, 2x Geofrey Wangui, Fatih
Hosaf, Ibrahim Soeyler
Nächste Saisonspiele
SV Erlenbach II SVS II Sonntag, 13.03.2016, 13:00 Uhr
SV Erlenbach I SVS I Sonntag, 13.03.2016, 15:00 Uhr
Vorankündigung fisch-Essen am Karfreitag
Der Sportverein Scheibenhardt veranstaltet am Karfreitag, dem
25. März 2016, ab 11:30 Uhr ein Fisch-Essen. Wir bieten an: Zander & Forelle mit Kartoffel-Salat. Bitte um Voranmeldung am Clubhaus-Aushang oder bei Tino Schieber, Tel. 07277/898257 o. Email:
[email protected]. Wir hoffen wieder auf reges Interesse und
freuen uns auf euren Besuch.
Öffnungszeiten clubhaus SVS
Samstag, 12.03.2016, ab 15:00 Uhr: Sky Bundesliga live
Sonntag, 13.03.2016, 10:00 Uhr: Frühschoppen
Dienstag, 15.03.2016, 19:00 Uhr: Trainingsbetrieb
Donnerstag, 17.03.2016, 19:00 Uhr: Trainingsbetrieb
W
AS SONST NOCH INTERESSIERT
◗◗ Infos, Service- und Beratungsdienste
- ohne Gewähr AIDS-Hilfe Landau e.V.
„Café Regenbogen“, Weisenburger Straße 2 b,
76829 Landau, Tel. 06341/88688
Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr.
AIDS-Beratung
im Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz,
Hauptstr. 25, Germersheim
Mittwochnachmittag und nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel. 07274/53461 oder 53448
Ambulante Dienste
Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Personennotruf - Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) Behindertenbetreuung
Robert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel. 07275/94077.
AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-,
Familien- und Lebensfragen
Waldstr. 38, 76870 Kandel
Telefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. von 11.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen unter Tel. 07275/9886850
E-Mail: [email protected]
Caritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel. 07274/9491-0
Online Terminvereinbarung unter
www.caritas-zentrum-germersheim.de
Allgemeine Sozialberatung
Schwangerschaftsberatung
Ambulanter Hospiz- u. Palliativberatungsdienst
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Hagenbach
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Kinderschutzdienst
Suchtberatung
Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel. 07274/9738440
Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do 09.00 - 17.00 Uhr,
Di u. Fr 10.00 - 14.00 Uhr.
Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden.
Außenstellen:
Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/3421
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth,
Mozartstr. 5, Tel. 07271/2539
Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der
Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel,
Waldstr. 36a
Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer
07274/703467 oder per e-mail unter [email protected] mit uns in Verbindung setzen.
Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September
- Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath.
Pfarrheim Jockgrim statt.
Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein,
Jockgrim, Tel. 07271/51877.
Deutscher Psoriasis Bund e.V. Regionalgruppe Landau
Informationen für Menschen mit Schuppenflechte.
Treffen regelmäßig am 2. Mittwoch in den Monaten Januar, März,
Mai, Juli, September und November um 19:30 Uhr im Selbsthilfetreff e.V. in Edesheim
Kontakt: Peter Becker, Tel. 06344/5280,
Mail: [email protected]
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim
Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel. 07274/2460,
Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Informationen, Bildungs- und Serviceangebot
Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdsprachenkurse für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu
aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungsdienst und Krankentransporte.
Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe,
SM für den Führerschein, Betriebshelfer u.v.m.
Bereich Ambulante Dienste:
Mobiler Mittagstisch, Hausnotruf, Fahrdienste,
Tel. 07274/2460 oder 07275/918122 und Tel. 07275/94077.
Diakonisches Werk Germersheim
- Sozial-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt mit Beratungsschein), Vermittlung von Kuren und Erholungen
Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248
Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00
Uhr und nach Vereinbarung
- Fachdienst für Integration und Migration
(Migrationserstberatung für erwachsene Migranten)
Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248
Öffnungszeiten: Di - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00
Uhr und nach Vereinbarung
- Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler
Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel.
07271/42234, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr.
Dow France S.A.S (ehem. Rohm & Haas)
Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma Dow
France S.A.S. Lauterbourg/Frankreich, Tel. 00800/16263646 (kostenlos) / Tel. 0180/5221616, Tel. 06131/944444.
Evangelische - Katholische Telefonseelsorge
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich
Tel. 0800/1110111 und 0800/1110222.
Fachdienst für Hörgeschädigte
Unsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleitender Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche.
Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erziehungsproblemen an.
Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher. Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen
persönlichen Fragen und Problemen.
Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal,
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Tel. 06233/3458-0, Fax 06233/3458-27,
Schreibtelefon Tel. 06233/3458-25, e-mail: [email protected], www.gehoerlose-rlp.de
Sprechstunde vor Ort: Westring 3a, Landau
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Familienbüro Hagenbach
- Begegnungs- und Beratungsangebote
- Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche
- Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen
- Angebote der Familienbildung
- Weitere individuelle Angebote und Hilfen
Kontakt: Tanja Güner, Am Stadtrand 1,
Hagenbach, Tel. 0151-40638521
E-mail: [email protected]
Offene Sprechstunde: Dienstags 13:30 - 17:00 Uhr,
weitere Termine nach Vereinbarung
Frauenhaus
Tel. 06341/89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich.
Gelbfieberimpfstelle
Marktstr. 6, Wörth, Tel. 07271/93330, Fax 07271/933325.
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz
Nordring 15 c, Landau, Tel. 06341/3819-22, Fax 06341/381929,
e-mail [email protected],
Sorgentelefon Tel. 06341/3819-22.
Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt,
Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach
Vereinbarung.
Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle
Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel. 07274/919327
Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis
19:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen
Unter dem Motto: „Miteinander reden ist besser, als gegeneinander
zu schweigen“ bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen
mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für alle Interessierte bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit des gegenseitigen
Austauschs. Begleitet wird das Treffen von Frau Guerrein-Rizakis
und Frau Lutz vom Zentrum für seelische Gesundheit Kandel.
Das Kontaktcafé findet jeden Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr in
den Räumlichkeiten des Zentrums für seelische Gesundheit in der
Bismarckstraße 15 in Kandel statt.
Kontakt: Carmen Lutz, Zentrum für seelische Gesundheit, Kandel,
Bismarckstr. 15, Tel. 07275/913063, Fax 07275/913064, e-mail:
[email protected], www.stk-suedpfalz.de
Kreuzbund Speyer - Fachverband der Caritas
Hilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht.
Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist,
ohne Hilfe auszubrechen.
Suchtgefährdet ist: wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um
Spannungen und Krisen besser zu bewältigen, wer Medikamente
und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu bewältigen, wer
Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt, wer
Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut.
Gesprächsgruppen:
Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath.
Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer
Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.
Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer.
Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895.
E-mail: [email protected],
Internet: www.Kreuzbund-Speyer.de
Der Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband.
Kripo-Beratungsstelle
Polizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Prävention, Tel. 0621/9632510-13, Tel. 0621/9632510-13.
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Germersheim
Geschäftsstelle Luitpoldstr. 27, 76770 Hatzenbühl
Wohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte /
Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte
/ Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder
schwerstmehrfachbehinderter Menschen.
Tel. 07275/988-70, Fax 07275/988-720.
Luftbelastungen
Luft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/133-1004
Ozon-Telefon, Tel. 06131/19725.
Hagenbach
- 33 -
Malteser Pflegedienst Hatzenbühl
Luitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel. 07275/913294, Fax 07275/913295,
www.pflegedienst-hatzenbuehl.de.
Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/8514575
Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf
Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahrdienste für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer.
Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel. 07277/433
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:15 Uhr, Samstag
08:00 -12:45 Uhr.
Nummer gegen Kummer Kinderschutzbund - Tel. 0800 111 0 333
Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund
Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00
bis 15:00 Uhr.
Pfalzinstitut Klingenmünster
Hotline Essstörungen, Tel. 06349/9003333
montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf
per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen
sowie deren Angehörige und Fachleute.
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
Drogen-Info-Telefon
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel. 06349/900 2555
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349/900 2525
Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über
Anrufbeantworter.
Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die
Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir,
die Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.V. wollen Ihnen dies
bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses, Ottstr. 54,
76744 Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Krankenschwesten begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteilnehmern zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische
Anmeldung wird gebeten. Tel. 07271/8622.
Pflegestützpunkt Wörth
Pflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen
und ihre Angehörigen. Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre
Ansprechpartnerinnen sind:
Elke Duthweiler, Tel. 07271/13 20 335 und
Elsbeth Tremmel-Kempf, Tel. 07271/13 20 336
Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth, Fax: 07271/13 20 337
PRO FAMILIA, Landau, Xylanderstr. 21
Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwangerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paarberatung, Tel. 06341/82424, Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten: Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr,
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr.
Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung:
jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 18.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung.
Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung:
jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr ohne vorherige Anmeldung.
Psychologische Beratungsstelle für
Ehe-, Familien- und Lebensfragen
der Diözese Speyer, Königstr. 42, 76829 Landau,
Terminvereinbarung, Tel. 06341/20918
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr,
Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr.
Schwangeren-Beratungsstelle
An Fronte Karl 21, Germersheim (Nähe Asklepios-Krankenhaus)
Terminvereinbarungen möglich unter Tel. 07274/1305.
Sozialdienst Kath. Frauen und Männer
Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V.
Königstraße 25 a, Germersheim, Tel. 07274/779434
Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen.
Termine nach Vereinbarung.
Sozialpsychiatrischer Dienst
im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz,
Hauptstr. 25, Germersheim
Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen u
nd deren Angehörigen
Termin nach telefonischer Vereinbarung
Ansprechperson: Frau Bockow, Tel. 07274/53459
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Sozialstation Hagenbach, Wörth, Kandel e.V.
Pflegedienstleiter: Tel. 07271/76080,
Verwaltung: Fax 07271/760827.
Verbandsgemeindejugendpflege
Gunter Schröer, Tel. 0170/4838265
Zentrum für seelische Gesundheit der Stk gGmbH
Tagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15,
76870 Kandel, Tel. 07275/913063, E-Mail: [email protected]
◗◗ Barbara Schleicher-Rothmund, MdL
Bürgersprechstunde
Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle
Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch
kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongruben 4 ein. Anmeldung bitte unter Tel. 07272/919390 oder per Mail
[email protected] sowie unter www.schleicherrothmund.de.
◗◗ Martin Brandl MdL
Bürgersprechstunde in Rülzheim
Im Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten Martin Brandl, CDU,
lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und
Fragen mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch
mit den Bürgerinnen und Bürgern. Bürgersprechstunde am Dienstag, dem 15. März 2016, ab 16:00 Uhr im Bürgerbüro Martin
Brandl in der Mittleren Ortsstraße 99 in Rülzheim. Eine telefonische Voranmeldung unter 07272/7000 611 ist erforderlich. Weitere Informationen, auch über weitere Sprechstunden, ebenfalls
telefonisch oder unter www.brandl-martin.de.
◗◗ Bundestagsabgeordneter
Thomas Gebhart
Online-Bürgersprechstunde
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart
bietet am Mittwoch, dem 16. März 2016 zwischen 18:00 Uhr und
19:00 Uhr eine Online-Bürgersprechstunde an. Interessierte können sich gerne mit ihren Anliegen und Fragen zu aktuellen politischen Themen an den Abgeordneten wenden. Zugang zum Chat
erhalten Interessierte unter www.thomas-gebhart.de. Auch Nachrichten über die Seite www.facebook.com/gebhart.th werden in
dieser Zeit direkt beantwortet.
◗◗ Mehrgenerationenhaus Wörth
Öffnungszeiten café zeitlos
Dienstag und Mittwoch: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Elterncafé - „rundum“ 09:30 - 12:00 Uhr
Für Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern. Sich einfach in
gemütlicher Runde treffen. Wechselnde Angebote rund um das
Thema Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensmonate, kostenlose
Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Familie. Ohne
Anmeldung.
◗◗ Jazzclub Wörth
Der Jazzclub Wörth lädt ein am Samstag, dem 19. März 2016,
ab 20:00 Uhr im Bayrischen Hof, Neulauterburg zu seinem Märzkonzert mit der Gruppe Rieke Katz & Band. Die Rieke Katz-Band
ist ebenso im Funk und Pop zuhause wie im Jazz. Die poppigen
Eigenkompositionen der jungen Sängerin Rieke Katz werden zu
leuchtenden Klangerlebnissen, die das Publikum mitreißen und
verzaubern. Das groovige Fundament der Band lässt die facettenreiche Stimme der studierten Sängerin Rieke Katz zu einem
Klangfeuerwerk werden, das die Band mit Soloeinlagen lebendig
untermalt. Leichte und schwebende Töne wechseln sich mit kräftigen klangvollen ab, die den Zuhörer in eine warme Klangdecke
hüllen. Lassen Sie sich von der weiblichen Leichtigkeit der charmanten Sängerin aus dem Alltag entführen. Die Musiker: Rieke
Katz, Christophe Kallean, Alexander Bayer und Björn Glindemann.
Einlass: 19:00 Uhr, Abendkasse, keine Reservierung, Eintritt: 10 €,
Mitglieder: 7 €, www.rieke-katz.de; www.jazzclub-woerth.de.
Hagenbach
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◗◗ Agentur für Arbeit Landau
Nach der Schule ab ins Ausland
Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum, BIZ
der Agentur für Arbeit Landau
Am Donnerstag, dem 17. März 2016, findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2,
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltungen für
Jugendliche und Erwachsene zum Thema Au Pair und Work and
Travel statt. Lisa Rothschmitt, AIFS Saarbrücken, informiert über
Au Pair-Aufenthalte in Übersee und in Europa sowie Sommerjobs
in den USA und andere Work- and Travel-Programme für junge
Menschen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Informationen zur
Vortragsreihe und weiteren Veranstaltungen gibt es im Internet
unter www.arbeitsagentur.de/landau.
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Es gibt Frühbucher-Rabatte. Für den Abschluss geprüfter Technischer Betriebswirt, internationaler Titel: Master Professional
of Technical Management, CCI ist der technische Fachwirt eine
optimale Vorbereitung. Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB:
Geprüfter Technischer Betriebswirt, Geprüfter Wirtschaftsfachwirt, Geprüfter Industriefachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder, AdA-Schein. Weitere Infos sind erhältlich
beim Institut für Bildungsförderung, IFB, gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel. 07275/913035, E-Mail: [email protected], IFBWebsite: www.ifb-woerth.de.
◗◗ Sozialtherapeutische Kette gGmbH
Kontakt- und Informationsstelle
für Menschen mit psychischen Problemen
Die Kontaktstelle bietet die Möglichkeit neue Bekanntschaften zu
schließen, sich auszutauschen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. An unseren Treffs können Sie nach Lust und Laune teilnehmen.
Programm in der Woche vom 14.03.2016 bis 18.03.2016
Mittwoch, dem 16. März 2016
Wörth-Treff von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Für Menschen mit psychischen Problemen ist der Kontakt und
Austausch mit anderen besonders wichtig. Das Zentrum für seelische Gesundheit bietet deshalb jeden 3. Mittwoch im Monat einen
offenen Treff in Wörth an. In gemütlicher Atmosphäre können sich
betroffene Personen über ihre Erfahrungen austauschen, Kontakte
knüpfen oder einfach nur mit anderen Menschen eine Tasse Kaffee
trinken und gemeinsam die Freizeit gestalten. Der Treff findet im
Mehrgenerationenhaus in Wörth, Ahornstraße 5 statt und wird von
Claudia Guerrein-Rizakis, Zentrum für seelische Gesundheit Kandel sowie von Iris Bockow, sozialpsychiatrischer Dienst begleitet.
Donnerstag, dem 17. März 2016
Kontaktcafé von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Unter dem Motto: Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen, bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für
alle Interessierte die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs.
Bei einer Tasse Kaffee können Betroffene, Angehörige und Interessierte Gespräche führen, Erfahrungen und Informationen austauschen oder in gemütlicher Spielerunde einen Nachmittag in
Gesellschaft genießen. Das Kontaktcafé findet in den Räumlichkeiten der Tagesstätte, Bismarckstr. 15 in Kandel statt und wird von
Fr. Claudia Guerrein-Rizakis und Fr. Iris Keim begleitet.
Weitere Infos bei: Sozialtherapeutische Kette gGmbH, Zentrum für
seelische Gesundheit, Bismarckstraße 15 in 76870 Kandel, Tel.
07275/913063.
◗◗ Institut für Bildungsförderung
Geprüfter Technischer Fachwirt, nebenberufliche
Aufstiegsfortbildung - Beginn: 24.09.2016
Für Personen mit technischer oder kaufmännischer Berufsausbildung. Auch mehrjährige Berufspraxis im technischen oder
kaufmännischen Bereich berechtigt zur Teilnahme.
Der Technische Fachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung auf Meister-/Techniker-Ebene, die eine Brücke zwischen technischen und
kaufmännischen Kompetenzen bildet. Technische Fachwirte können damit im planenden und organisierenden Bereich, auch in der
Logistik, der Disposition oder im Einkauf, eingesetzt werden, Technische Sachbearbeitung. Mit der ausgeprägten Führungskompetenz eignet sich der Technische Fachwirt jedoch ebenso gut für
Führungsaufgaben. Der Abschluss ist bundeseinheitlich und hat
daher hohe Anerkennung. Der internationale Titel lautet Bachelor
Professional of Technical Management. Die Fachhochschulreife ist
gleichfalls inbegriffen. Das Institut für Bildungsförderung bietet
einen 20-monatigen, berufsbegleitenden Lehrgang, zur gezielten
Vorbereitung auf die Prüfungen, an. Lehrgangsort ist Wörth-Maximiliansau. Eine rückzahlungsfreie Förderung durch das MeisterBAFöG ist möglich.
◗◗ 3. Patiententag für Betroffene,
deren Angehörige sowie Interessierte
Aktiv gegen Krebs
Am Samstag, dem 12. März 2016 findet der 3. Patiententag „Aktiv
gegen Krebs“ statt und zwar erstmalig in der Stadthalle Kandel. Die
Asklepios Südpfalzklinik lädt Patienten, Angehörige von Betroffenen und Interessierte ein, sich zwischen 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
über die modernen Behandlungsmethoden verschiedener Krebserkrankungen zu informieren. Auf dem Programm stehen neben
den Vorträgen auch Informationen und Beratungen an zahlreichen
Ständen. Zum dritten Mal organisiert die Asklepios Südpfalzklinik mit verschiedenen Experten und Institutionen aus der Region
sowie Kooperationspartnern aus dem Brust- und Darmzentrum
Südpfalz einen Informationstag zum Thema Krebs. Ziel ist es,
über die modernen Methoden zur Erkennung und Behandlung
von Krebserkrankungen zu informieren, aber auch aufzuzeigen,
welche weiteren Hilfsangebote wo abgeholt werden können. Es
werden beispielsweise Ergänzungsangebote vorgestellt, die einen
positiven Einfluss auf die Psyche der Patienten und somit auch auf
deren Heilungsprozess haben. Die Besucher können die Möglichkeit nutzen, den Spezialisten ihre ganz persönlichen Fragen zu
stellen. Gut informierte Patienten oder Angehörige gehen erfahrungsgemäß offener mit einer Krebserkrankung um. Sie beteiligen sich aktiver und eigenverantwortlicher an ihrer Behandlung.
Die Vortragsreihe „Aktuelles aus der Onkologie“ beginnt um 10:30
Uhr und wechselt halbstündlich. Hier kann der Zuhörer sein Wissen über Entwicklungen in der Prävention, Diagnostik, Therapie
und Nachbehandlung erweitern. Allein in Deutschland erkranken
Hagenbach
- 35 -
jährlich rund 500.000 Menschen neu an Krebs. Ihre Chancen auf
Heilung sind groß, wenn der Krebs frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt wird. Dazu will der alljährliche Patiententag der
Asklepios Südpfalzklinik beitragen. Der Eintritt ist frei. Weitere
Informationen unter: www.asklepios.com/kandel.Kontakt Tel.
07275/712600 oder /71-0.
Die Arbeit ruft,
Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
Kubota ist dabe
FrühjAhrsAusstellung
am sa., 12. März und so., 13. März 2016
Die
Arbeit
ruft,
– von 9.00 – 18.00 uhr –
Kubota
ist dabei.
Die Arbeit
ruft, Kubota
ist dabei.
◗◗ Wörther Tafel e.V.
Kleiderabgabe
Wir möchten informieren, dass wir keine Winterkleidung mehr
annehmen. Sommer- und Übergangskleidung nehmen wir erst
wieder nach Ostern an. Auch bitten wir keine Kleider mehr an der
Tafel abzustellen. Diese müssen wir entsorgen, da freilebende
Tiere sich daran zu schaffen machen. Abgabe ist immer Mittwoch
und Donnerstag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, oder rufen Sie uns an
zwecks Abgabetermin. Danke.
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
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THÜGA ENERGIE IST „TOP LOKALVERSORGER 2016“
Zum dritten Mal in Folge auf Platz 1 im Versorgungsgebiet
Die Thüga Energie ist erneut mit
dem Siegel „Top-Lokalversorger“
in den Bereichen Strom und Erdgas ausgezeichnet worden. Die
Auszeichnung wird jährlich vom
unabhängigen Energieverbraucherportal vergeben. Wichtigstes
Kriterium für die Bewertung ist der
Preis. Darüber hinaus spielen aber auch
Serviceleistungen, regionales Engagement und Maßnahmen zum Umweltschutz eine Rolle. Die Thüga Energie
erhielt in allen Bereichen eine hohe
Punktzahl und steht damit für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Mehr unter www.thuega-energie.de.
Die Thüga Energie wurde für ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis als „Top Lokalversorger 2016“ ausgezeichnet. Darüber freuen
sich Regiocenter-Leiter Dirk Hamm, Angela Wahl und Sven Wendrich (v. li.)
Osterfest
Kulinarisches
Biergarten
Biergarten
auf dem Adams- Hof
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Ostern auf dem Adamshof / Saisoneröffnung
Ostern auf dem Adamshof / Saisoneröffnung
Sonntag, den 13.3. und den 20.3.
Sonntag,
den 13.3.
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der offenen
Tür“ von
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17 Uhr
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17 Uhr
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Schaufärben
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Karfreitag, 25. März
Karfreitag,
25. März
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Schaufärbenund Ostermontag
Am Ostersamstag,
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Sie Haxen, Hähnchen,
Schnitzel,
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Ab dem 20. März ist täglich der Ostereiverkauf
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Ostersonntag
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Wir
freuen
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auf Sie!
Sie!
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Ab dem 20. März ist täglichWir
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dem Adams-Hofgeöffnet
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Biergarten auf dem Adams-Hof · Kandel · Rheinzaberner Str.1 · A 65 Ausfahrt Kandel
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Wenn nicht, dann wird’s jetzt allerhöchste Zeit. Denn gerade an
Festtagen wie Ostern gehören
Restaurants, Gaststätten und
Ausflugslokale zu den beliebtesten Zielen.
Speziell an den Osterfeiertagen
sind Familienausflüge mit Einkehr in einem Lokal äußerst be-
liebt. Entsprechend hoch ist an
diesen Tagen die Auslastung in
der Gastronomie.
Um keine böse Überraschung
zu erleben, empfiehlt sich eine
frühzeitige Reservierung.
Bei dieser Gelegenheit kann
man sich gleichzeitig erkundigen, ob zu Ostern besondere
Menüs angeboten werden.
Viele Gastronomiebetriebe bieten für diese Tage auch Vorbestellung an.
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Endlich ist die Fastenzeit zu
Ende.
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Wie backe ich eine Schwarzwälder Kirschtorte und was kocht der
Schwarzwälder am liebsten?
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Haben wir Sie neugierig gemacht, dann buchen Sie direkt
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Familie Rupp
Hauptstraße 56 • 72178 Waldachtal - Lützenhardt
Tel.: 07443 / 8167 • www.alte-post-waldachtal.de
E-Mail: [email protected]
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des Anzeigenschlusses in der KW 12 wegen
KARFREITAG, 25.03.16
Der Anzeigenschluss
(Geschäfts-, Privat-, Familienanzeigen)
für diese Wochenzeitung wird
vorverlegt von
Mittwoch, dem 23.03. auf
Dienstag,
den 22.03.2016
9.00 Uhr im Verlag.
Wir bitten um Beachtung!
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
Anzeigenabteilung
Hagenbach
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Durch uns kommt
keiner bei Ihnen rein!
Fachbetrieb für Gebäudesicherheit.
Zertifiziert beim LKA Rheinland-Pfalz
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Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016
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Samstag 12. März • 10:00 - 16:00 Uhr
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