Jahrgang 39 (124) Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt der Verbandsgemeinde Nr. 10/2016 Freitag, 11. März 2016 HAGENBACH Wir an Rhein und Lauter . . . Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016 Am kommenden Sonntag können wir alle über die Zusammensetzung des rheinlandpfälzischen Landtages mitbestimmen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und machen Sie von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch. Entscheiden Sie mit über die Zukunft unseres Landes. Reinhard Scherrer, Bürgermeister Hagenbach N - 2 - OTDIENSTE ◗◗ Notrufnummern Polizei110 Polizei-Inspektion Wörth 07271/9221-0 Feuerwehr112 Rettungsleitstelle - Notruf 19222 (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) ◗◗ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Telefonnummer: 116117 (ohne Vorwahl) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag. Mittwoch von 14.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr. Freitag von 15.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. ◗◗ Im Notfall immer 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. ◗◗ DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Krankentransport Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl 07273/ ◗◗ Apothekendienst Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisierungen): Freitag, 11.03.2016 Fröschel-Apotheke, Tel.: 07271/52524 Siemensstr. 31, 76751 Jockgrim Samstag, 12.03.2016 Tulla-Apotheke, Tel.: 07271/41448 Tullastr 3 A, 76744 Wörth Sonntag, 13.03.2016 St. Georgs-Apotheke, Tel.: 07275/1350 Hauptstr. 95, 76870 Kandel Montag, 14.03.2016 Zügel-Apotheke, Tel.: 07271/7055 Ottstr. 7, 76744 Wörth Dienstag, 15.03.2016 Römer-Apotheke, Tel.: 07271/51075 Buchstr. 1, 76751 Jockgrim Mittwoch, 16.03.2016 Wieslauter-Apotheke, Tel.: 07273/919264 Lukasstr. 11, 76768 Berg Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 18:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr / 14:30 - 16:30 Uhr 08.00 - 12:30 Uhr Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel. 07273 / 9410-0 (Zentrale), E-Mail: [email protected], Fax-Nr. 07273 / 9410-26 ohne Gewähr Donnerstag, 17.03.2016 farma-plus-Apotheke, Tel.: 07271/6780 Am Bienwald 5, 76744 Wörth Freitag, 18.03.2016 Apotheke an der Passage, Tel.: 07275/919891 Hauptstr. 79, 76870 Kandel Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: 0180-5-258825-PLZ - Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de ◗◗ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 12./13.03.2016: Dr. Christian Felten, Wörth, Ottstraße 5, Tel. 07271/79405 Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten erreichbar sein (auch telefonisch). ◗◗ Augenarzt: 12./13.2016 und Mittwoch, 16.03.2016: Dr. Stein, Germersheim, Hauptstr. 23, Tel. 07274/76482 Notfallsprechstunde: Samstag und Sonntag: 11:00 bis 12:00 Uhr Der augenärztliche Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten: Samstag: 07:00 Uhr - Montag 07:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr - Donnerstag 07:00 Uhr An gesetzlichen Feiertagen: Vom Vorabend des Feiertages 20:00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr. (Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren). ◗◗ Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz Tel. 06131/19240, Telefax: 06131/232469 ◗◗ Wasserversorgung Stördienst: Tel. 0621/82 46 99 (Leitstelle) ◗◗ Gasversorgung Bereitschaftsdienst der Gasversorgung THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel. 0800-0837111 - Betriebsstelle Rülzheim:- Tel. 07272/9292-2000 ◗◗ Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel. 07275/955410, Fax 07275/9554-21 Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/7977777 ◗◗ Kabelfernsehen PrimaCom (Stördienst), Tel. 0341/42372000 Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste siehe unter „Was sonst noch interessiert“ Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Germersheim-Kandel BLZ 548 514 40 / Kto.-Nr. 100 296 3 BIC-SWIFT: MALADE51KAD IBAN: DE78 5485 1440 0001 0029 63 VR-Bank Südpfalz eG BLZ 548 625 00 / Kto.-Nr. 280 132 9 BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE41 5486 2500 0002 8013 29 Postbank Ludwigshafen BLZ 545 100 67 / Kto.-Nr. 3589-675 BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE35 5451 0067 0003 5896 75 Hagenbach - 3 - AMTLICHER TEIL V ERBANDSGEMEINDE Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 In der gesamten Zeit besteht in Berg in der Ludwigstraße und in Neuburg in der Rheinstraße und Kehlstraße absolutes Haltverbot. Die Haltverbote werden überwacht und Verstöße werden geahndet. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung © Cralinsche / pixelio.de ◗◗ Der Verbandsgemeinderat tagt Gemäß Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 16. März 2016 um 19:00 Uhr eine teils öffentliche und teils nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Hagenbach stattfindet. Sitzungslokal: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstr. 20, Ratssaal, 2. OG. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 09.12.2015 3. Nachwahlen zu den Ausschüssen 4. Flüchtlingsunterbringung 5. Schulsanierung 2016/2017: Abbruch Lehrschwimmbecken in der Grundschule Hagenbach - Ermächtigung Bürgermeister zur Auftragsvergabe 6. Toilettenanlage ehem. Hauptschulgebäude in Hagenbach - Grundsatzbeschluss 7. Ausschreibung von Reinigungsleistungen im Verwaltungsgebäude der VG Hagenbach; Ermächtigung von Bürgermeister Reinhard Scherrer für die Auftragsvergabe 8. Ausschreibung der Essensneuvergabe für die Ganztagsschule Hagenbach; Ermächtigung von Bürgermeister Reinhard Scherrer für die Auftragsvergabe 9. Erneuerung von Eingangstüren und Eingangselementen an den Feuerwehrgerätehäusern - Grundsatzbeschluss 10.Info zur Wahl des Wehrleiters und stellvertretenden Wehrleiters 11.Bekanntgabe von Eilentscheidungen 12.Informationen über aktuelle Angelegenheiten 13.Einwohnerfragen (spätestens 21:00 Uhr) 14.Sonstiges, Wünsche, Anträge 15.Genehmigung von Spenden II. Nichtöffentlicher Teil 1. Auftragsvergaben 2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen 3. Informationen über aktuelle Angelegenheiten 4. Sonstiges, Wünsche, Anträge 6 1 0 O s t er n 2 Redaktionsschlussvorverlegung Für die Kalenderwoche 12 (21. März 2016 - 27. März 2016) wird der Redaktionsschluss aufgrund der Osterfeiertage auf Montag, 21.03.2016, 10:00 Uhr vorverlegt. Wir bitten alle Schriftführer der Vereine und andere Zusender von Berichten an das Amtsblatt um Beachtung. Für die Kalenderwoche 13 ergibt sich keine Änderung. Ihre Amtsblattredaktion ◗◗ Wasser- und Abwassergebühren Die Verbandsgemeindekasse weisst darauf hin, dass die Wasserund Abwassergebühren am Dienstag, dem 15. März 2016 zur Zahlung fällig werden. Sofern SEPA-Lastschriftmandate erteilt sind, werden die Wasser- und Abwassergebühren von den jeweiligen Bankkonten abgebucht. Reinhard Scherrer Bürgermeister ◗◗ Verkehrsbehinderungen in Hagenbach wegen der Sanierung der L540 und am Kreisel Wörth Die Verbandsgemeinde Hagenbach teilt mit, dass der Landesbetrieb Mobilität als zuständiger Straßenbaulastträger der L 540, ab dem 18.03.2016 folgende Maßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Hagenbach ausführt. Die L 540 Hagenbach in Richtung Berg/Neulauterburg wird voll für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sperrung geht voraussichtlich bis zum 04.04.2016. Am Wörther Kreisel wird die Fahrbahndecke komplett erneuert. Zu diesem Zweck wird der Kreisel ab dem 29.03.2016 - 05.04.2016 voll gesperrt. Daraus folgt, dass ein Befahren des Kreisels in Richtung Wörth/Karlsruhe/Maximiliansau von Hagenbach oder Neuburg aus nicht möglich sein wird. Das gleiche gilt auch in der Gegenrichtung. Die Umleitung erfolgt über den Langenberg/B9 entweder über Wörth (BAB A 65 Auffahrt Dorschberg) oder über Kandel auf die A 65 in Richtung Landau. Die Umleitungsstrecke innerhalb Hagenbachs aus Richtung Neuburg ist ausgeschildert und erfolgt wahrscheinlich mit einer Einbahnstraßenregelung über die Rheinstraße und Luitpoldstraße. In dieser Zeit besteht sowohl in der Rheinstraße, als auch in der Luitpoldstraße (auch in den Parkbuchten) Halteverbot. ◗◗ Leader in der Region „Südpfalz“ Die Handlungsfelder im Portrait Teil 3: Handlungsfeld: „Natur, Kulturlandschaft und Landbewirtschaftung“ Die Handlungsfelder basieren auf den Überlegungen des Leitbildes der Leader-Region sowie den Entwicklungszielen. Die definierten Handlungsfelder sind den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen angepasst worden. Für die jeweiligen Handlungsfelder wurden in den Fachgruppen Handlungsziele ausgearbeitet, die im Folgenden jeweils näher erläutert werden. Die vielfältige und abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft und deren Bewirtschaftung sind schon heute wesentliche Säulen für die Lebensqualität, für touristische Potenziale und damit für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Region. Um sie als solche zu erhalten und weiter auszubauen, müssen Natur, Kulturlandschaften und Landwirtschaft innovativ weiterentwickelt und nachhaltig gestaltet werden. Damit sie auch zukünftig als nachhaltige Faktoren für Lebensqualität und Wirtschaft fungieren Hagenbach - 4 - können, sollen die im Handlungsfeld „Natur, Kulturlandschaft und Landbewirtschaftung“ beschriebenen Maßnahmen und Strategien realisiert werden. Handlungsziel 1: Die Natur- und Kulturlandschaft wird erhalten und vielfältig weiterentwickelt. Die Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft ist für die Südpfalz eine tragende Säule in ökologischer, wirtschaftlicher, touristischer und soziokultureller Sicht. Sie zu erhalten, weiterzuentwickeln, zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, ist für Kommunen, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutzverbände sowie Vereine/Verbände, Grundstückseigentümer und Forstwirtschaft eine wichtige, gemeinschaftliche Aufgabe, von der alle Akteure in der Region profitieren. Handlungsziel 2: Regionale und ökologische Produkte tragen zur Wertschöpfung innerhalb der Region bei. Schon heute leisten regional erzeugte und ökologisch erwirtschaftete Produktlinien einen wichtigen Beitrag zur Gesamtentwicklung der Region. Gleichwohl schlummern hier noch beachtliche Potenziale, welche Kommunen, Produzenten, Landwirtschaft, Dienstleister und Gewerbetreibende entdecken, aktivieren, und nutzen können, um die Wertschöpfung innerhalb der Region auch aus Sicht von Bürgern, Konsumenten, Touristen und Gewerbetreibenden zu maximieren. Handlungsziel 3: Eine enge Kooperation mit dem Naturpark und Biosphärenreservat „PfälzerwaldNordvogesen“ sorgt für eine ganzheitliche Entwicklung in der Region. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 die Leader-Region Südpfalz und der Pfälzerwald von vielen Bürgern als Ganzes, als ihre Heimatregion, wahrgenommen. Durch (transnationale) Kooperationsprojekte von, mit und für Kommunen, Landwirtschaft, Naturfachverbänden und Forstwirtschaft wird sich die gesamte Region nachhaltig und zukunftsfähig entwickeln. Handlungsziel 4: Die Infrastruktur von Landwirtschaft und Weinbau wird modernisiert und ausgebaut. Landwirtschaft und Weinbau können nur zukunftsfähig werden und ihren Beitrag für eine lebendige Region leisten, wenn es gelingt, gemeinsam mit Kommunen, Naturfachverbänden und Planungsbüros deren Infrastruktur zu modernisieren und auszubauen. Hierzu ist eine Vielzahl an gemeinsamen Anstrengungen erforderlich. Alle Bürger/innen der Region „Südpfalz“ haben in den kommenden Wochen die Gelegenheit, sich über den Leader-Prozess und seine Fördermöglichkeiten zu informieren. In dezentralen Bürgerinformationsveranstaltungen informiert das Regionalmanagement über die Förderperiode: • Dienstag, 15. März 2016, 19:00 Uhr: Kandel, Kultursaal Stadthalle • Montag, 21. März 2016, 19:00 Uhr: Herxheim, Ratssaal • Montag, 11. April 2016, 19:00 Uhr: Hagenbach, Kulturzentrum „ Am Stadtrand“ In den nächsten Wochen werden wir Sie weiter im Amtsblatt über die einzelnen Handlungsfelder informieren. Alle Infos finden Sie auch unter www.leader-suedpfalz.de. Das unmittelbar angrenzende Biosphärenreservat Pfälzerwald stellt für die Region Südpfalz eine große Chance dar. Zum einen bildet der Pfälzerwald mit dem Naturraum der Südpfalz eine enge Verzahnung, welche für vielerlei Synergien sorgt. Zudem werden EćĐŚƐƚĞƐĞŐĞŐŶƵŶŐƐĐĂĨĠĨƺƌĂůůĞŝŶ,ĂŐĞŶďĂĐŚ ĂŵDŝƚƚǁŽĐŚ͕ϭϲ͘Dćƌnj ǀŽŶϭϳďŝƐϭϵhŚƌ Kƌƚ͗ŝŵsĞƌĞŝŶƐŚĂƵƐĚĞƐ <ĂŶŝŶĐŚĞŶnjƵĐŚƚǀĞƌĞŝŶƐ KƌŐĂŶŝƐĂƚŝŽŶ͗ ^ ŝ ^ĞŶŝŽƌĞŶďĞĂƵĨƚƌĂŐƚĞ,ĂŐĞŶďĂĐŚ ď Ĩƚ ƚ , ď Ś ◗◗ Begegnungscafé in der Verbandsgemeinde Hagenbach Am 02.03.2016 fand das Begegnungscafé in dem Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins statt. Das Café wird für die nächsten Monate dort jeweils 14-tägig mittwochs von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Am 16.03.2016, 30.03.2016 und 13.04.2016 ausnahmsweise noch einmal im Foyer des Kulturzentrums, ab 27.04.2016 wieder im Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins am Hessbach. Für diese großzügige Geste, die eine besondere Hilfe für unser Integrationsziel darstellt, danken wir ganz herzlich dem Kaninchenzuchtverein. Unter dem Motto „Begegnungscafé für alle“ wurden nicht nur die Asylbewerber sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde eingeladen. Die Bewohner mit Behinderung, die vorübergehend im Pfarramt in Hagenbach wohnen, erschienen vollzählig mit ihren Betreuerinnen und brachten wie beim ersten Mal einen selbst gebackenen Kuchen mit. Die türkische Gemeinde, die am Mittwoch, dem 08.06.2016 das Begegnungscafé ausrichten wird, laden dann zum „Fasten brechen“ nach Wörth ein. Zahlreiche türkische Gemeindemitglieder waren erschienen. Auch unsere älteren Bewohner, die Interesse an unserer Integrationsaktion haben, haben das großartige Kuchenbuffet genossen. In einer mit vielen Spielen ausgestatteten Kinderecke malten, spielten und bastelten die Kinder mit Unterstützung und Anleitung hilfreicher Personen vom Fach. Hagenbach - 5 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ Aktion saubere Landschaft Die Asylbewerber in der Verbandsgemeinde Hagenbach haben bei der Aktion saubere Landschaft geholfen. Zunächst wurden die Flüchtlinge über die Aktion aufgeklärt, dass alle Vereine des Ortes sich an dieser Aktion beteiligen. Denn ein Ziel unserer Integrationsbemühungen ist es, dass sich die Flüchtlinge in den Vereinen engagieren. Das Ziel der Aktion saubere Landschaft ist nicht nur, den Müll zu beseitigen, Ziel ist es auch, Gemeinschaftsgeist zu zeigen. Die Flüchtlinge haben sofort bejaht, bei dieser Aktion mitzumachen. Gesammelt wurde in Hagenbach am Kreisel Richtung Neuburg und in Berg an der Büchelberger Straße. Mit dieser Aktion wollen die Flüchtlinge zeigen, dass sie auch zur Dorfgemeinschaft gehören wollen. Den Ehrenamtlichen aus Neuburg, die dieses Café ausgerichtet haben, sagen wir besonderen Dank. Gemeinschaftlich wurden die selbst gebackenen Kuchen ausgegeben, Getränke ausgeschenkt, Geschirr abgewaschen und am Ende aufgeräumt und geputzt. Der Bäckerei Rothhaas in Neuburg danken wir für ihre großzügige Kuchenspende, die zu jedem Begegnungscafé gegeben wird. Dank sagen wir auch den 3 Alphornbläsern, die als Überraschung nach dem ersten Ansturm auf das Kuchenbuffet 3 Stücke aus ihrem Repertoire zum Besten gaben. Die Flüchtlingskinder staunten über die ihnen unbekannten Instrumente. ◗◗ Helfen Sie uns helfen Die Unterbringung der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen stellt uns vor große Herausforderungen. Das Sozialamt Hagenbach sucht ständig nach entsprechendem Wohnraum. Wenn Sie sich vorstellen können, Wohnräume an die Verbandsgemeinde zu vermieten, dann wenden Sie sich an das Sozialamt Hagenbach unter 07273 / 9410-25 oder -23. Die Verbandsgemeinde als Ihr Vertragspartner übernimmt die pünktliche und zuverlässige Zahlung der Miete und sonstige Mieterpflichten. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Wir denken, dass wieder viele Bekanntschaften geknüpft worden sind. Sich-Kennen-Lernen bedeutet, mehr von dem anderen zu erfahren und Verständnis für die Sorgen, Probleme oder auch nur Fragen zu haben. Insbesondere unsere Familien mit Kindern zeigen, dass sie in der Gemeinschaft mitmachen wollen. So hat sich einer der Familienväter bereits in vier Vereinen angemeldet und freut sich über die überaus freundliche Aufnahme. Seine beiden 3 und 4-jährigen Kinder fühlen sich bereits im Kindergarten heimisch und zeigen ihren Eltern, dass sie viel schneller Deutsch lernen als ihre Eltern. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Begegnungscafé einer der Schritte sein wird, unser Leitziel 2020 „Integration aller“ zu erreichen. Die von unseren Asylbewerbern bereits erfahrene freundliche und hilfsbereite Aufnahme in unsere Vereine wird ein weiterer Schritt sein. Auch dafür danken wir. Heide und Henning Otte ◗◗ Sprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Bevölkerung jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr Holger Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Beratungsgespräch in seinem Büro in Jockgrim zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 07271 / 5050341. ◗◗ Landtagswahl am 13.03.2016 Hinweise zur Briefwahl Wahlscheine für die Briefwahl können grundsätzlich nur bis Freitag, den 11.03.2016, 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis am Wahltag (13.03.2016) um 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber einen Wahlschein nach § 19 Abs. 2 der Landeswahlordnung erhalten. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Wer glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann einen neuen Wahlschein bis zum Samstag, den 12.03.2016, 12:00 Uhr erhalten. Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Hagenbach (76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20, Bürgerbüro) hat für die kurzfristige Erteilung von Wahlscheinen in den oben genannten Sonderfällen am Samstag, dem 12.03.2016, von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am Sonntag, dem 13.03.2016, von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Hagenbach - 6 - Das Wahlamt ist telefonisch unter 07273/941031 erreichbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist. Der rechtzeitige Zugang der Wahlbriefe ist Sache der Wählerin/ des Wählers. Für die rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe auf dem Postweg hat daher der Wähler/die Wählerin selbst Sorge zu tragen. Wahlbriefe können am Tag der Wahl bis 18:00 Uhr im zuständigen Wahllokal oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in den Wahlbekanntmachungen, die in den Amtsblättern der Kalenderwochen 8 und 9 abgedruckt waren. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ Volkshochschule Hagenbach Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2016 Sachgebiete von Nr. 1 bis Nr. 5 In einigen Bereichen ist es uns gelungen, neue Programminhalte aufzunehmen, die durch das Symbol „Neu“ gekennzeichnet sind. In diesem 9RONVKRFKVFKXOH Sinne freuen wir uns auch über jede neue +DJHQEDFK Anregung oder Idee zur Programmerweiterung und wünschen allen Kursteilnehmern/innen Freude und Erfolg bei Ihrer ganz persönlichen Weiterbildung. Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Hagenbach G EScHENKEBÖRSE Es werden nur noch Kurse veröffentlicht, in denen Plätze frei sind. Bitte beachten Sie, dass Kursanmeldungen bei der vhs Hagenbach grundsätzlich nur noch mit Einzugsermächtigung gehen. ◗◗ 1. Politik - Gesellschaft - Umwelt Angebote • 1 Regal silber m. Glasplatten, H: ca. 1m, • 1 Zeitungsständer Eiche rustikal beides abzuholen in Hagenbach unter Tel. 07273 / 9346221 Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-hagenbach. de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. H ILfSMITTELBÖRSE Angebote • • • • • • • • 1 Paar Gehhilfen Restposten Inkontinenzartikel, auch in Größe M 1 höhenverstellbaren Gehstock 1 höhenverstellbaren Bügelhocker, Marke Leifheit 1 Luftkissenset 1 Toilettensitzerhöhung Drainage Bags With Glove Covidien Mono Flo Hollister Urinbeutel und Hollister Ableitungsschläuche Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel. 07273 / 1284 oder Tel. 07273 / 2815. Hinweis Benötigen Sie ein Hilfsmittel? Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung. Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel. 07273 / 1284, AB, oder Tel. 07273 / 2815. Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Hilfsmittel haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr. 07273 / 9410-0 an oder per E-Mail an amtsblatt@ vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Gesellschaft/Soziologie 1.1 Fit im Straßenverkehr Kursleitung: Hans Vesper Kursbeginn: Donnerstag, 21.04.2016 bis Donnerstag, 28.04.2016, von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebühr: 10,00 EUR, 2 Termine, 4 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Raiffeisen-11, Fahrschule Hans Vesper Begrenzte Teilnehmeranzahl: maximal 12 Psychologie 1.4 Impulsvortrag: Systemische Aufstellungen - Befreiter leben Kursleitung: Anja Hoffmann Kursbeginn: Donnerstag, 07.04.2016, von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kursgebühr: 10,00 EUR, 1 Termin, 1 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 1.5 „Selbsterfahrungstag mit systemischer Aufstellung Befreiter leben“ Kursleitung: Anja Hoffmann Kursbeginn: Donnerstag, 28.04.2016, von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Freitag, 29.04.2016, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Kursgebühr: 100,00 EUR, 2 Termine, 11 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für die Kurse 1.2 - 1.5 von Frau Hoffmann bitte beachten: Geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre E-Mail-Adresse an. Weitere Informationen können vorab bei der Referentin per E-Mail ah@ anjahoffmann.net abgefragt werden. ◗◗ 3. Sprachen Sie reisen öfter beruflich oder privat in das Ausland, aber sprechen die Landessprache nicht oder nur unzureichend? Das können Sie ändern, mit den qualifizierten Kursen der vhs-Sprachenschule. Wir helfen Ihnen, sich im Ausland besser zurecht zu finden und fremde Menschen und Kulturen besser zu verstehen. Sie lernen, sich in alltäglichen, privaten und beruflichen Situationen zu verständigen. Sie haben bereits Kenntnisse in einer (Fremd-)Sprache, streben aber aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine Erweiterung Ihrer Sprachenkompetenz an? Dazu bieten wir Ihnen qualifizierende Kurse mit allgemeinsprachlichen oder berufsbezogenen Themenschwerpunkten, die zu einem angestrebten Qualifizierungsnachweis führen können. Die Lehrbücher sind bei den einzelnen Kursen aufgeführt bzw. werden am Kursbeginn durch die/den Referent/in mitgeteilt. Es empfiehlt sich, das Lehrbuch erst nach Absprache mit der/dem Referent/in am 1. Termin zu beschaffen. Hagenbach - 7 - vhs-Sprachkurse Sprachen lernen im europäischen System Die Sprachkurse der vhs Hagenbach sind nach dem Europäischen Referenzrahmen geordnet. Der Referenzrahmen ist ein europäisches Stufensystem, das die jeweiligen Fertigkeiten in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einem Raster von sechs international vergleichbaren Niveaustufen festlegt (von Stufe A 1 bis C 2). Dieses Instrument schafft mehr Transparenz beim Sprachenlernen in Europa. Für Sie als Teilnehmer/innen von Sprachkursen hat dies folgende Vorteile: - Sie können Ihre eigenen Lernfortschritte auf jeder der 6 Stufen messen (A 1, A 2, B 1, B 2, C 1 und C 2). Jede Stufe enthält Beschreibungen, die im Detail definieren, was Sie als Lernende/r tun können, wenn Sie eine bestimmte Stufe erreicht haben. - Mit Hilfe dieses Instruments kann in Europa präzise festgestellt werden, inwieweit eine Fremdsprache wirklich beherrscht wird. Dadurch sind Ihre Sprachkenntnisse bzw. Sprachabschlüsse europaweit vergleichbar und anerkannt. ◗◗ 4. Gesundheit Bonussystem aktuell: Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Entspannung/Körpererfahrung 4.12 Yoga - Karanas Kursleitung: Claudia Zoller Kursbeginn: Donnerstag, 14.04.2016, von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für die Kurse 4.11 & 4.12 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und warme, rutschfeste Socken. 4.17 Yoga für Körper und Geist Kursleitung: Claudia Zoller Kursbeginn: Samstag, 09.04.2016, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für die Kurse 4.16 & 4.17 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und warme rutschfeste Socken. Gymnastik/Bewegung 4.18 Ich beweg‘ mich - Nordic Walking Basics Schritt für Schritt zu mehr Ausdauer Kursleitung: Herbert Vogel Kursbeginn: Dienstag, 26.04.2016, von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr, 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum, InfoAbend (beim Info-Abend ist keine Sportbekleidung erforderlich, danach in Absprache aktives Treffen, Datum, Uhrzeit mit den Teilnehmern/innen) Kursgebühr: 35,00 EUR, 6 Termine, 11 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum, Info-Abend, danach Hagenbach, Lauftreff Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 12 Für den Kurs 4.18 von Herrn Vogel -wenn möglich- bitte mitbringen: Eigene Nordic-Walking-Stöcke. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Stöcke direkt beim Referenten gegen eine Leihgebühr von 5,00 EUR zu mieten. Wettergerechte Kleidung, Laufschuhe. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 4.24 All around fit you Kursleitung: Diana Rupp Kursbeginn: Montag, 18.04.2016, von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Kursgebühr: 63,00 EUR (inklusive Leihgebühr für Flexi-Stab), 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle Für die Kurse 4.23 & 4.24 von Frau Rupp bitte mitbringen: Bequeme Sportbekleidung, Hallenturnschuhe, eigene Gymnastikmatten. Gesundheits- und Krankenpflege/Erste Hilfe 4.25 Wildkräuterführung im Frühling Essbare Wildkräuter Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Freitag, 15.04.2016, von 16:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Geranienweg, Lourdesgrotte (Parkplatz hinter der Gärtnerei Endisch) 4.26 Wildkräuterführung im Sommer Essbare Wildkräuter Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Samstag, 18.06.2016, von 14:00 Uhr bis ca. 16:15 Uhr Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd. Kursort: 76744 Büchelberg, Schaidter Mühle 1, Grillplatz am Wasserturm Für die Kurse 4.25 & 4.26 von Frau Mahler bitte mitbringen/beachten: Feste Schuhe, evtl. kleine Schere und kleines Körbchen oder Stoffbeutel zum Sammeln. Bitte keine Haustiere mitbringen. ◗◗ 5. Kultur/Kreatives Gestalten Bildende Kunst 5.1 Kinder-Acrylkurs - Workshop Acryl-Malen für Kinder von 8 bis 12 Jahre Kursleitung: Elke Blankart-Laub Kursbeginn: Samstag, 12.03.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für den Kurs 5.1 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Malkittel, Keilrahmen ca. 30 x 40 cm, Acryl-Malpinsel, Bleistift, Wasserbehälter, Mallappen. 5.2 Acryl-Workshop Acryl-Malerei für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre Kursleitung: Elke Blankart-Laub Kursbeginn: Samstag, 09.04.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 30,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für den Kurs 5.2 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Acrylfarben, Keilrahmen, Bleistift, Skizzenpapier, Wasserbehälter, Lappen, Pinsel, eigene Motive und Vorlagen. 5.4 Zeichnen und Skizzieren im Freien für Erwachsene Wochenendkurs Kursleitung: Linda Müller Kursbeginn: Samstag, 16.04.2016 und Sonntag, 17.04.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt „Altes Rathaus“, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt Für den Kurs 5.4 von Frau Müller bitte mitbringen: Zeichenpapier, verschiedene Stifte, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, eventuell Staffelei, Radiergummi. 5.5 Aquarellieren im Freien für Erwachsene Wochenendkurs Kursleitung: Linda Müller Hagenbach - 8 - Kursbeginn: Samstag, 04.06.2016 und Sonntag, 05.06.2016, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt „Altes Rathau““, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt Für den Kurs 5.5 von Frau Müller bitte mitbringen: Aquarell- und Zeichenpapier, Aquarellfarben, Lappen, Wasserbehälter, Aquarellpinsel, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Stifte, Radiergummi. Kreatives Gestalten/Basteln 5.6 Schmuck-Design-Workhop Kursleitung: Rita Wilhelm Kursbeginn: Freitag, 22.04.2016, von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 4 Ustd. Kursort: 76768 Berg (Pfalz), Ludwig-89, privat bei Referentin Begrenzte Teilnehmeranzahl: 5 Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ Hainbuchenschule Osterferien Die Osterferien beginnen am Freitag, dem 18. März 2016 und enden am Freitag, dem 1. April 2016. Der Unterricht schließt am Donnerstag, dem 17. März 2016 für alle Klassen um 12:00 Uhr. An diesem Tag findet keine Ganztagsschule statt. Erster Schultag nach den Ferien: Montag, dem 4. April 2016. Für die Kommunionkinder beginnt der Unterricht erst am Dienstag, dem 5. April 2016. Schulleitung und Lehrerkollegium wünschen allen Schülerinnen und Schülern und deren Familien erholsame Ferien sowie schöne Fest- und Feiertage. Studientag Wie mit Elternbrief bereits bekannt gegeben, veranstaltet die Hainbuchenschule am Mittwoch, dem 6. April 2016 einen Studientag. An diesem Tag findet weder Unterricht noch Ganztagsschule oder sonstige Betreuung statt. B Medien/Unterhaltung 5.8 Leidenschaft Fotografie Kursleitung: Bernd Wagner Kursbeginn: Donnerstag, 21.04.2016, von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr (weitere Termine Donnerstag, 28.04.2016, Mittwoch, 04.05.2016, Donnerstag, 12.05.2016) Exkursionen: Samstag, 23.04.2016 und Samstag, 30.04.2016 (Uhrzeit nach Absprache) Eventuell anfallende Eintrittsgelder (z. B. Zoo, Landau in der Pfalz) und Fahrtkosten sind im Seminarpreis nicht enthalten Kursgebühr: 60,00 EUR, 4 Termine + 2 Exkursionen, 18 Ustd. Kursort: 76767 Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Computer-Labor Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 9 Für den Kurs 5.8 von Herrn Wagner bitte mitbringen: Eigene Digitalkamera (Speicherkarte, Akku, Bedienungsanleitung). Die Anmeldung ist schriftlich, online oder per Fax (0 72 73 / 94 10-26) möglich. Die AGB und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage: www.vg-hagenbach.de/ Wohnen und Leben/Bildung, Jugend/vhs Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer der vhs Hagenbach, 0 72 73/ 94 10-10 zur Verfügung, oder es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit der vhs-Leiterin, Frau Erni Wölfle. Die vhs Hagenbach verschickt keine Anmeldebestätigungen! Wir benachrichtigen Sie nur bei Änderungen, wenn der vhsKurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt. Geben Sie bitte daher immer Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder E-MailAdresse an. Ihre rechtzeitige Anmeldung kann ausschlaggebend für das Zustandekommen einer vhs-Veranstaltung sein. Auch nach Semesterbeginn sind Anmeldungen für später beginnende und noch nicht belegte vhs-Veranstaltungen möglich. Informationen hierzu erhalten Sie in der vhs-Geschäftsstelle, Ludwig-20, 76767 Hagenbach, Empfang/Bürgerbüro oder im Internet. Die Teilnehmeranzahl muss mindestens 7 Teilnehmer/innen betragen. Bei weniger als 7 Teilnehmer/ innen tritt folgende Regelung in Kraft: 1. Nach Rücksprache mit den gemeldeten Teilnehmern/ innen kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die vhs Hagenbach das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsanzahl verkürzen. 2. Bei Sprachkursen der vhs Hagenbach gilt folgende Regelung: 7 Teilnehmer/innen - 12 Veranstaltungen 6 Teilnehmer/innen - 10 Veranstaltungen 5 Teilnehmer/innen - 8 Veranstaltungen 3. Kursabsage durch die vhs Hagenbach ERG Ortsbürgermeister Günter Roitsch Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 0 72 73 / 12 84 (Rathaus) E-Mail: [email protected] ◗◗ Voranzeige der Ortsgemeinderatssitzung Den Damen und Herren Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Berg sowie der interessierten Bevölkerung wird vorab mitgeteilt, dass am Mittwoch, dem 23. März 2016 eine Sitzung des Ortsgemeinderates geplant ist. Uhrzeit sowie Tagesordnung werden noch bekannt gegeben. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander, 76767 Hagenbach, Ludwigstraße 20, Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/941026. Home: www.vg-hagenbach.de Mail: [email protected] Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde Hagenbach. Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger. Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen. Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander (Annahmeschluss: dienstags 10.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, 76879 Essingen Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810, Mobil 0170/1862290, E-Mail: [email protected] Redaktion im Verlag: Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Hagenbach - 9 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ Satzung über Benutzung des Schülerhortes und Erhebung von Elternbeiträgen für den Schülerhort der Ortsgemeinde Berg vom 07.03.2016 Der Ortsgemeinderat Berg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung, GemO, in Verbindung mit § 13 des Kindertagesstättengesetzes, KitaG, sowie der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 1 der Kommunalabgabegesetzes folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird: 1. Name und Träger der Einrichtung 1. Der Schülerhort trägt den Namen „Schülerhort der Waldkinder“. 2. Der Träger des Schülerhortes ist die Ortsgemeinde Berg. 3. Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die Einrichtung. Er schafft unter Beachtung der geltenden Regelungen die personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben des Schülerhortes. 4. Der Träger des Schülerhortes, die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter und die Eltern arbeiten partnerschaftlich zusammen. 5. Die Zuständigkeiten der Beteiligten sind durch diese Satzung festgelegt. Soweit diese Satzung keine Regelung vorsieht, kann der Träger die Zuständigkeiten festlegen. 6. Der Inhalt der Arbeit im Schülerhort richtet sich nach den Maßgaben des KitaG in der jeweiligen geltenden Fassung, nach den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie nach der Pädagogischen Konzeption des Schülerhorts Berg. 2. Schülerhort-Leitung Die Leitung des Schülerhortes liegt in den Händen der Schülerhortleiterin/des Schülerhortleiters. 3. Aufnahme von Kindern 1. Aufgenommen werden gemäß den Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes des Landes Rheinland Pfalz, in der jeweiligen gültigen Fassung, Schulkinder im Alter bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Aufnahme von Kindern erfolgt zum jeweiligen Ersten eines Monats. 2. Die Anzahl der jeweiligen aufzunehmenden Kinder ergibt sich aus der Betriebserlaubnis der Einrichtung, die vom Landesjugendamt nach § 45 SGB VIII erstellt und genehmigt wird. 3. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Ortsgemeinde Berg, vertreten durch die Einrichtungsleitung. Aufgenommen werden grundsätzlich solche Kinder, die ihren Wohnsitz in Berg haben. Darüber hinaus können auch Plätze an auswärtige Kinder im Rahmen verfügbarer Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Betreuungsverhältnisse mit diesen Kindern können allerdings jederzeit ohne Absprache von Gründen widerrufen werden. Die Vorschriften des SGB VIII und des Kindertagesstättengesetzes bleiben unberührt. 4. Liegen mehr Aufnahmeanträge vor als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze anhand des nachgewiesenen Betreuungsbedarfs vergeben. Dabei werden in Anlehnung an § 9 Abs. 3 des KitaG insbesondere berufstätige, in Ausbildung befindliche und alleinerziehende Eltern vorrangig berücksichtigt. Fälle die das Jugendamt aus sozialen Gründen für vorrangig hält, sollen bei der Aufnahme besondere Beachtung finden. 5. Der Schülerhort kommt dem Gedanken der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung entgegen. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt, dem Träger des Schülerhortes, den Eltern des betreffenden Kindes und der Schülerhortleitung soll überprüft werden, ob der Schülerhort im Bedarfsfall förderliche Bedingungen bereitstellen kann, um den individuellen Bedürfnissen des betreffenden Kindes im Sinne der Inklusion gerecht zu werden. Ist dies nicht der Fall, so erhalten die Eltern Informationen über Möglichkeiten der Betreuung in Fördereinrichtungen. 6. Die Aufnahme in den Schülerhort ist nicht an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder einer bestimmten Staatsbürgerschaft gebunden. 4. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Horts sind während des Schulbetriebes von 12:00 Uhr bis 16:30 Uhr und während der Schulferien von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Die Abholzeiten sind zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr. Sollten sich Verzögerungen der Abholung ergeben, so teilen die Eltern dies unverzüglich dem pädagogischen Personal mit. 5. Ferien im Schülerhort 1. Der Schülerhort hat folgende Schließzeiten: - zwischen Weihnachten und Neujahr - drei Wochen während der Schul-Sommerferien des Landes Rheinland-Pfalz - einzelne bewegliche Ferientage an Brückentagen 2. Die genauen Daten sind dem Ferienplan zu entnehmen, der jeweils im Oktober für das kommende Jahr bekanntgegeben wird. 6. Aufsichtspflicht 1. Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals besteht während des Aufenthalts eines Hortkindes in der Einrichtung. Sie erstreckt sich auch auf Veranstaltungen der Einrichtung wie z.B. Spaziergänge, Exkursionen, Ausflüge, Besichtigungen. 2. Sollen Kinder den Schülerhort vor der regulären Abholzeit verlassen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. 3. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in den Schülerhort schriftlich, wer außer ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Änderungen dieser Erklärung können nur schriftlich vorgenommen werden. Das pädagogische Personal ist nicht verpflichtet, die Kinder nach Hause zu bringen. 4. Eventuell vorhandene Gerichtsurteile über das elterliche Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind der Hortleitung vorzulegen. 5. Bei Festen und Feiern, bei denen neben den Kindern auch Eltern und Verwandte teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder nicht bei dem pädagogischen Schülerhort-Personal, sondern bei den Begleitpersonen der Kinder. 7. Versicherung 1. Die Kinder sind gegen Unfälle versichert: - auf dem direkten Weg zum Schülerhort und zurück - während des Aufenthalts im Schülerhort - bei allen Veranstaltungen des Schülerhortes außerhalb des Grundstückes, Ausflüge, Spaziergänge, Exkursionen, Feste und dergleichen. 2. Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zu dem Schülerhort eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung des Schülerhortes unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. 3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und die Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Hagenbach - 10 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 8. Impfschutz Schülerhortkinder sollen grundsätzlich einen ausreichenden Impfschutz haben. 9. Verhalten bei Krankheiten 1. Kinder, die an den in § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten (z.B. Diphtherie, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Röteln; s. Anhang) oder Kopfläusen erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen den Schülerhort nicht besuchen. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, unverzüglich den Schülerhort zu informieren. Nach einer ansteckenden Krankheit ist bei der Rückkehr in den Schülerhort ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. 2. Bei schweren Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, starkem Husten, Erbrechen, Durchfall, Fieber und ähnlichen Erkrankungen können die Kinder nicht in dem Schülerhort betreut werden. 3. Bei Auftreten der ersten Krankheitszeichen dürfen die Kinder den Schülerhort nicht besuchen. Treten die Symptome erst im Schülerhort auf, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, die Kinder abzuholen, wenn sie vom Hortpersonal benachrichtigt werden. 4. Für Kinder, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Sinn von § 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz vorliegt, gilt Abs. 1 entsprechend. 10. Kündigung 1. Die Kündigungsfrist bei Kündigung des Betreuungsverhältnisses durch die Sorgeberechtigten beträgt sechs Wochen zum nächsten Quartalsende. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Träger des Schülerhortes, vertreten durch die Schülerhortleitung zu erfolgen. 2. Der Träger kann den Betreuungsvertrag kündigen, - wenn ein Kind ohne Entschuldigung länger als drei Wochen fehlt oder - wenn bei der Erteilung des Hortplatzes falsche Angaben gemacht wurden und diese ursächlich für die Erteilung des Hortplatzes waren oder - wenn ein Kind einen erheblich erhöhten Betreuungsaufwand erfordert, der vom Schülerhort nicht erbracht werden kann oder - in den sonstigen in der Betreuungsvereinbarung festgelegten Fällen oder - wenn der Platz in den letzten sechs Monaten durchschnittlich weniger als 50% der Zeit genutzt wurden. Dadurch sollen Eltern bevorzugt berücksichtigt werden können, deren Betreuungsbedarf klarer dargetan ist. 11. Elternbeiträge 1. Für den Besuch des Schülerhortes werden nach § 13 Kindertagesstättengesetz Elternbeiträge erhoben. Die Elternbeiträge werden gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Kindertagesstättengesetz durch die Kreisverwaltung Germersheim festgesetzt. 2. Ist ein individueller Beitrag zu bestimmen, so muss das bereinigte Nettoeinkommen zu Berechnung bei der Finanzabteilung der Verbandgemeindeverwaltung Hagenbach vorgelegt werden. 3. Der Elternbeitrag wird stets auf einen vollen Monat berechnet, unabhängig von den Ferienzeiten. Der Elternbeitrag ist zum jeweiligen Ersten eines jeden Monats im Voraus fällig. 12. Mittagessen; Verpflegungsentgelt 1. Für Hortkinder ist die Teilnahme am Mittagessen grundsätzlich verpflichtend. Eine gesonderte Anmeldung zur Essensteilnahme ist nicht erforderlich. 2. Für die Bereitstellung des Mittagessens wird ein Verpflegungsentgelt erhoben. 3. Pro Essen werden 3,50 Euro berechnet. 4. Das Verpflegungsgeld wird jeweils für den zurückliegenden Monat vom Konto eines Beitragsschuldners abgebucht. Es ist zum jeweils Ersten des darauffolgenden Monats fällig. Hierzu haben die Beitragsschuldner eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 5. Das Verpflegungsentgelt wird für jedes Essen berechnet, soweit keine rechtzeitige Abmeldung von der Essensteilnahme erfolgte. Das Mittagessen kann grundsätzlich bis spätestens 15:00 Uhr für den Folgetag im Schülerhort abbestellt werden. 6. Elternbeiträge zum Verpflegungsentgelt können ganz oder teilweise erlassen bzw. vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist, § 90 Abs. 3 u. 4 SGB VIII. Erziehungsberechtigte können Leistungen nach dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Ermäßigung des Verpflegungsentgeltes zu beantragen. 13. Personenkreis der Beitragsschuldner 1. Schuldner für den Elternbeitrag und das Verpflegungsentgelt sind a) die Personensorgeberechtigten, b) nicht personensorgeberechtigten Pflegeeltern, welche ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreuen. c) in den Fällen, in denen kein Beitragsschuldner nach a) oder b) vorhanden ist, die Person, die das Kind zum Besuch in dem Schülerhort angemeldet hat. 2. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. 14. Bilddokumentationen 1. In unserem Schülerhort werden zu verschiedenen Anlässen Bilder-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kindern gemacht. Sie dienen z.B. - der Dokumentation der täglichen Arbeit, dem Festhalten von Ausflügen, Festen, Spielsituationen usw. - Raumgestaltung und Kennzeichnung von z. B. Spindtüren insbesondere durch individualisierte Buttons oder dergleichen. 2. Die Aufnahmen sind nur den Eltern innerhalb des Schülerhortes zugänglich, z.B. Pinnwand, Elternabend und werden nicht an Außenstehende weitergegeben. 3. Die Verwendung von Fotos für Presseartikel, insbesondere im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach oder zur Veröffentlichung auf der Website der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten. 15. Verschiedenes 1. Die Sorgeberechtigten haben Änderungen von Telefonnummern, Adressen und abholberechtigten Personen umgehend der Schülerhortleitung mitzuteilen. 2. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, während der Betreuung des Kindes in dem Schülerhort stets telefonisch erreichbar zu sein. 16. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2016 in Kraft. Berg (Pfalz), den 07.03.2016 Günter Roitsch Ortsbürgermeister Hagenbach - 11 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung, GemO, oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Hagenbach, Ludwigstraße 18, 76767 Hagenbach oder gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hagenbach, 07.03.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer Bürgermeister Anlage zu Nr. 9 Abs. 1 >/^dZE^d<EE<ZE<,/dEE,/E&<d/KE^^,hd'^d ŶƐƚĞĐŬĞŶĚ ŚŽůĞƌĂ ŝƉŚƚĞƌŝĞ ƵƌĐŚĨĂůůĚƵƌĐŚ,ĂŬ͘ 'ĂƐƚƌŽĞŶƚĞƌŝƚŝƐǀŽƌϲ͘>: ,ćŵŽƌƌŚĂŐŝƐĐŚĞ&ŝĞďĞƌ y y y y y ƵƐƐĐŚůƵƐƐ y y y y y ƵƐƐĐŚůƵƐƐďĞŝ ƌŬƌĂŶŬƵŶŐŝŶ ĚĞƌ&ĂŵŝůŝĞ ƚƚĞƐƚ 'ĞƐĐŚǁŝƐƚĞƌͲ ĂƵƐƐĐŚůƵƐƐ y y y ŶĞŝŶ y y y y ŶĞŝŶ ƚƚĞƐƚ 'ĞƐƵŶĚŚĞŝƚƐĂŵƚ y y y y y y y y y y y y y y y y y y ŶĞŝŶ y y y y ,ĂĞŵŽƉŚŝůƵƐŝŶĨůƵĞŶnjĂĞdLJƉďͲDĞŶŝŶŐŝƚŝƐ y y y ,ĞƉĂƚŝƚŝƐ y y ŶĞŝŶ /ŵƉĞƚŝŐŽĐŽŶƚĂŐŝŽƐĂ;ŽƌŬĞŶĨůĞĐŚƚĞͿ y y ŶĞŝŶ <ĞƵĐŚŚƵƐƚĞŶ;WĞƌƚƵƐƐŝƐͿ y y ŶĞŝŶ <ŝŶĚĞƌůćŚŵƵŶŐ;WŽůŝŵLJĞůŝƚŝƐͿ y y y <ƌćƚnjĞ;^ĐĂďŝĞƐͿ y y ŶĞŝŶ >ćƵƐĞ y y ŶĞŝŶ >ƵŶŐĞŶƚƵďĞƌŬƵůŽƐĞ y y y DĂƐĞƌŶ y y y DĞŶŝŶŐŽŬŽŬŬĞŶ/ŶĨĞŬƚŝŽŶ y y y DƵŵƉƐ y y y WĂƌĂƚLJƉŚƵƐ y y y WĞƐƚ y y y ^ĂůŵŽŶĞůůĂdLJƉŚŝƵŶĚWĂƌĂƚLJƉŚŝ y y ŶĞŝŶ ^ĐŚĂƌůĂĐŚ y y ŶĞŝŶ ^ŚŝŐĞůůŽƐĞ y y y dLJƉŚƵƐĂďĚŽŵŝŶĂůŝƐ y y y sŝƌƵƐŚĞƉĂƚŝƚŝƐŽĚĞƌ y y y tŝŶĚƉŽĐŬĞŶ y y ŶĞŝŶ сŶŝĐŚƚĞƌĨŽƌĚĞƌůŝĐŚ͕ƐŽůĂŶŐĞŬĞŝŶĞ^LJŵƉƚŽŵĞĂƵĨƚƌĞƚĞŶ сŶŝĐŚƚĞƌĨŽƌĚĞƌůŝĐŚďĞŝďĞƐƚĞŚĞŶĚĞŵ/ŵƉĨƐĐŚƵƚnj сĂůůĞŶDŝƚŐůŝĞĚĞƌŶĞŝŶĞƌŚćƵƐůŝĐŚĞŶtŽŚŶŐĞŵĞŝŶƐĐŚĂĨƚŝƐƚnjƵĞŝŶĞƌƐƉĞnjŝĨŝƐĐŚĞŶĞŚĂŶĚůƵŶŐĚĞƌ<ŽƉĨŚĂĂƌĞnjƵƌĂƚĞŶ͘ ◗◗ Stellenausschreibung Der Schülerhort der Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht zum 01.09.2016 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/-in in Teilzeit zu 75 %. Das sind wir: Wir sind eine familienergänzende Einrichtung und arbeiten nach dem Prinzip Erziehung, Bildung und Betreuung mit einer Gruppengröße von 20 Grundschulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren. Von Ihnen wünschen wir uns: Eine verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise, Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem und die Bereitschaft, Veränderungen mitzugestalten. Motivation und Engagement, sowie Konfliktfähigkeit, Eigeninitiative und Kreati- ŶĞŝŶ ŶĞŝŶ ŶĞŝŶ y ŶĞŝŶ ŶĞŝŶ y y ŶĞŝŶ ŶĞŝŶ vität die Identifikation mit dem Beruf des Erziehers/der Erzieherin Wir bieten: Ein engagiertes und aufgeschlossenes Team sowie fachpädagogische Betreuung die Möglichkeit zur Mitgestaltung des pädagogischen Konzeptes die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und eine Vergütung nach TVöD Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis zum 15.04.2016 per E-Mail an hort-BERG@t-online. de richten. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Hortleitung Fr. Degitz unter 07273 / 9490120 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie. Hagenbach - 12 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 d) vor Aufnahme in einem auswärtigen Alten- und Pflegeheim ihren Wohnsitz in der Stadt Hagenbach hatten. 3. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Seniorenteam der Ortsgemeinde Berg Die Seniorenbeauftragten aus Berg sind wie folgt erreichbar: Hildegard Gebhard, Tel. 07273/934978 Susan Burnett-Herzig, Tel. 07273/4057 Uli Steinmann, Tel. 07273/2815 Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, können Sie auf den Anrufbeantworter des Rathauses, Tel. 07273 / 1284, sprechen. Sie werden so schnell wie möglich zurück gerufen. Unsere Sprechzeiten sind jeweils am dritten Dienstag um 14:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Unser Programm im März 2016 12.03.2016, 16:00 Uhr Vortrag Hildegard von Bingen – für die Praxis 15.03.2016, 14:00 Uhr - Sprechstunde 15.03.2016, 15:00 Uhr - Kaffeeklatsch Hildegard von Bingen für die Praxis am 12. März 2016 Nachdem Frau Angelika Gottschlich im Februar Einblicke in Leben und Wirken von Hildegard von Bingen vermitteln konnte, wird sie am Samstag, dem 12. März 2016 um 16:00 Uhr u. a. über die praktische Anwendung von Pflanzen und Kräutern berichten. Wir laden ausdrücklich auch Interessierte aller Altersgruppen zu diesem interessanten Vortrag ein. Auf Wunsch bieten wir einen Fahrdienst zum Ev. Gemeindezentrum an, Uli Steinmann, Tel. 2815. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Gäste aus der Verbandsgemeinde. H AGENBAcH Stadtbürgermeister F. X. Scherrer Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18: Montag 18.00 bis 19.00 Uhr und Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Ludwigstraße 18: Montag 17.00 - 19.30 Uhr, Dienstag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Telefon: 0 72 73 / 41 83, E-Mail: [email protected] ◗◗ Satzung der Stadt Hagenbach über die Benutzung des friedhofs und der friedhofshalle (friedhofsatzung) in der Gewanne „Kirchfeld“ vom 03.03.2016 Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), vom 31.01.1994 sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 -in der jeweils gültigen Fassung- folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Stadt Hagenbach, Gewanne „Kirchfeld“, gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. § 2 Friedhofszweck 1. Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Stadt. 2. Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Stadt waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben, oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 Bestattungsgesetz zu bestatten sind, § 3 Schließung und Aufhebung 1. Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder andere Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) -vgl. § 7 Bestattungsgesetz. 2. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weitere Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Zulegungen in Wahlgräber, deren Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist und die noch nicht gemäß § 15 Abs. 3 belegt sind, bleiben bis zum Ablauf der Nutzungszeit möglich. 3. Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Stadt in andere Grabstätten umgebettet. 4. Schließungen oder Aufhebungen werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. 5. Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich, einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. 6. Ersatzgrabstätten werden von der Stadt auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften § 4 Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. 2. Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. § 5 Verhalten auf dem Friedhof 1. Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. 2. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. 3. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeuge aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend, e) das Plakatieren, sowie Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen, i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. 4. Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängenden Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. Hagenbach - 13 - § 6 Beseitigung von Abfällen Den Anordnungen der Friedhofsverwaltung hinsichtlich der Abfallbeseitigung ist besonders mit Blick auf wiederverwertbare und kompostierfähige Materialien Folge zu leisten. § 7 Ausführen gewerblicher Arbeiten 1. Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42 Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheitenvom 27.10.2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. 2. Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. 3. Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. 4. Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbesondereauf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3075) und auf die §§ 4 ff der Gewerbeordnung verwiesen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 8 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeiten 1. Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 16 Abs. 4. 2. Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. 3. Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und des örtlichen Bauhofs und des Friedhofspersonals bzw. Bestattungsunternehmen fest. 4. Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 Bestattungsgesetz) in der Urnenmauer beigesetzt. 5. In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet werden. § 9 Särge und Urnen 1. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die Herstellung von Särgen sollten nur heimische Gehölze Verwendung finden. Auf die Herstellung von Särgen aus Tropenholz ist zu verzichten. Bei Särgen ist die Verwendung von PVC-Beschlägen sowie die Behandlung mit bioziden Holzschutzmitteln untersagt. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. 2. Die Särge sollen höchstens 2,00 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen auch kleinere Maße aufweisen. 3. Die Urnen sowie Überurnen, die der Erde beigesetzt werden, müssen aus biologisch abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen. Überurnen, die nicht aus biologisch abbaubaurem, umweltfreundlichem Material hergestellt sind, sind vor der Beisetzung zu entfernen. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 § 10 Grabherstellung 1. Die Gräber werden vom Friedhofspersonal bzw. dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. 2. Die Gräber haben folgende Maße: Einzelgräber (Reihen- und Wahlgräber) a) für Kinder bis zu 6 Jahren: Länge 1,20 m, Breite 0,70 m b) für Personen über 6 Jahren: Länge 2,40 m, Breite 1,00 m Doppelgräber: Länge 2,40 m, Breite 2,00 m Doppelgräber in Grabfeld 8: Länge 2,40 m, Breite 1,80 m Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,00 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. 3. Die Urnengräber in Grabfeld 10 haben folgende Maße: a) Block A, C, D, E, F 1,00 m x 1,20 m b) Block G 1,00 m x 1,00 m c) Block B 0,50 m x 0,50 m 4. Die Urnengräber in Grabfeld 11 haben folgende Maße: Gräber in der Reihe: 1,00 m x 0,75 m Gemeinschaftsgräber: 0,50 m x 0,50 m 5. Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt werden. 6. Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber, Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 11 Ruhezeit Die allgemeinen Ruhezeiten für Leichen und Aschen beträgt: 25 Jahre § 12 Umbettungen 1. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. 2. Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb des städtischenFriedhofes im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte sind innerhalb des städtischen Friedhofes nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. 3. Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. 4. Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Stadt ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. 5. Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. 6. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an den benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. 7. Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. 8. Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten -Allgemeines§ 13 Arten der Grabstätten 1. Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten (als Einzel- und Kindergrabstätten) b) Wahlgrabstätten (als Einzel- und Doppelgrabstätten) c) Urnengrabstätten als Reihen- oder Wahlgrabstätten d) Urnengrabstätten in der Urnenmauer/Stele e) Ehrengrabstätten f) Anonyme Grabstätten als Urnengrabstätten 2. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestehenden Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. Hagenbach - 14 - § 14 Reihengrabstätten 1. Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. 2. In jeder Reihengrabstätte ist -außer in den Fällen des § 8 Abs. 5- nur eine Bestattung möglich. 3. Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher den Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben und zusätzlich durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben. § 14 a Anonyme Urnengrabstätten Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind. § 15 Wahlgrabstätten 1. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, an denen beim Todesfall auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. 2. Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. 3. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten und als Einfachgräber vergeben. Es sind folgende Belegungen zulässig: a) Einzelgräber: 1 Sargbestattung und 1 Urnenbestattung oder 2 Urnenbestattungen b) Doppelgräber: 2 Sargbestattungen und 2 Urnenbestattungen oder 4 Urnenbestattungen 4. Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. 5. Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder verliehen werden, und zwar für weitere 10 Jahre, es sei denn, dass öffentliche Interessen entgegenstehen. Bis zur Zulegung des zweiten Ehegatten kann das Nutzungsrecht an der gesamten Wahlgrabstätte mehrmals um die in Satz 1 genannte Zeit verlängert werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. 6. Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht nach § 9 BestG auf den Erben über. Ist ein Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln oder kann dieser nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über: a) auf den überlebenden Ehegatten b) auf die Kinder c) auf die Enkel, in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter bzw. Mütter d) auf die Eltern e) auf die Geschwister f) auf sonstige Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppen die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. 7. Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreise der in Abs. 6 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. 8. Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. 9. Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 10.Bei der Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundete Nutzungszeit anteilig erstattet. 11.Der Verkauf von Wahlgrabstätten vor Eintritt des Todesfalles ist nicht gestattet. § 16 Urnengrabstätten 1. Aschen dürfen nur beigesetzt werden a) in Reihengrabstätten - bis zu 1 Asche b) in Wahlgrabstätten - bis zu 2 Aschen in einstelligen und - bis zu 4 Aschen in mehrstelligen Grabstätten c) in einer Aschenstätte in der Urnenmauer - bis zu 2 Aschen d) in Urnengräbern/-stelen in Grabfeld 10- bis zu 2 Aschen e) in Urnengräbern in Grabfeld 11 - bis zu 2 Aschen 2. Urnengrabstätten als Reihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden oder als Wahlgrabstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Das gleiche gilt für die Urnenmauer sowie die Urnengräber/-stelen in Grabfeld 10. Die §§ 14 und 15 gelten entsprechend. 3. Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. 4. Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten/-stelen und die Urnenmauer. 5. Bei Wiederbelegung von Urnengrabstätten müssen die alten Aschenbehälter geöffnet und der Inhalt in würdiger Weise unter der Sohle des Grabes wieder beigesetzt werden. Der Inhalt der Aschenbehälter aus der Urnenmauer ist bei der Wiederbelegung in würdiger Weise in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung der Erde im Friedhof zuzufügen. 6. Die Verschlussplatten der Aschenstätten in der Urnenmauer/stele unterliegen in Bezug auf die Beschriftung keinen besonderen Gestaltungsvorschriften. Andere Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Nach Ablauf der Ruhefrist werden diese dem jeweiligen Nutzungsberechtigten ausgehändigt. 7. Der Verkauf von Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätte bzw. Aschenstätte in der Urnenmauer und der Urnengräber/-stelen in Grabfeld 10 vor Eintritt des Todesfalles ist nicht gestattet. § 17 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten § 18 Wahlmöglichkeiten 1. Auf dem Friedhof können Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§ 19) und Grabfelder mit besonderen Gestaltungsmöglichkeiten (§§ 22 und 28) eingerichtet werden. 2. Die Grabfelder (§20) sind in einem Belegungsplan festgelegt. 3. Sind Grabfelder nach Abs. 2 festgelegt, bestimmt bei der Zuweisung einer Grabstätte der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung, Gestaltungsvorschriften dieser Friedhof -satzung einzuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterschreiben. 4. Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Reihengrabstätte im Friedhofsteil mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt. § 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. § 20 Einteilung des Friedhofs in Grabfelder Der Friedhof ist nach dem Friedhofsplan in folgende Grabfelder gegliedert: Hagenbach - 15 - Grabfeld 1 - Reihengräber -Kindergräber Grabfelder 2 - 3- Reihengräber - Einzelgräber Grabfelder 4 - 5 - Wahlgräber - Einzelgräber Grabfelder 6 - 9, - Wahlgräber - Doppelgräber Grabfeld 10 - Wahlgräber - Urnengräber/-stele Grabfeld 11 - Wahlgräber - Urnengräber Grabfeld 12 - Wahlgräber - Urnenmauer Grabfeld 13 - Anonyme Grabstätte Die Grabfelder 1, 2, 3, 4, 6, 9 unterliegen den allgemeinen Gestaltungsvorschriften. Die Grabfelder 5, 7, 8, 10 und 11 unterliegen den besonderen Gestaltungsvorschriften (§ 22 und 28). 6. Grabmale § 21 Gestaltung der Grabmale in Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die Regelungen der §§ 23 ff gelten jedoch uneingeschränkt. § 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften 1. Auf den Wahlgrabstätten sind stehende und liegende Grabmale sowie Grabplatten zulässig. (siehe jeweiliges Grabfeld) Grabeinfassungen sind nicht zulässig. 2. Grabmale aus Stein (Grabsteine), mit Ausnahmen von rohen Findlingen, müssen allseitig bearbeitet sein. Die „Grabsteine“ und Findlinge sind mit folgenden Maßen zulässig: Im Grabfeld 5 (Wahlgrabstätten - Einzelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 0,80 m, Mindeststärke 0,14 m aa) Findlinge Höhe 1,10, Breite bis 0,80 m b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 0,80 m c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 1,00 m Im Grabfeld 7 (Wahlgrabstätten - Doppelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 1,20 m, Mindeststärke 0,14 m aa) Findlinge Höhe 1,10 m, Breite bis 1,20 m, b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 1,20 m c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 2,00 m Im Grabfeld 8 (Wahlgrabstätten - Doppelgräber) sind für Grabmale nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: Höhe bis 1,10 m, Breite bis 1,20 m, Mindeststärke 0,14 m aa) Findlinge Höhe 1,10 m, Breite bis 1,20 m, b) liegende Grabmale: Höchstlänge bis 1,20 m, Breite bis 1,20 m c) Grabplatten: Länge 2,40 m, Breite 1,80 m Im Grabfeld 10 (Urnengrabstätten/-stelen) gelten folgende Vorschriften: Block A: I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mind.stärke 0,14 m b) Findlinge: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm maximale Höhe 1 m, Breite 0,50 m, c) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm d) Grabplatten sind nicht zugelassen II.) Die Gestaltung der Gräber bleibt dem Nutzungsberechtigten überlassen. Jedoch dürfen Anpflanzungen nicht höher als 1 m sein. Block B: Die dortigen Grabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger. Block C, D, E und F: I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mindeststärke 0,14 m, b) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm II.) Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger. Block G: I.) Es sind nur liegende Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) maximale Ansichtsfläche 0,20 qm II.) Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Im Grabfeld 11 (Urnengrabstätten in der Reihe) gelten folgende Vorschriften: I.) Für Grabmale sind nur folgende Maße zulässig: a) stehende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,35 qm maximale Höhe 1 m, maximale Breite 0,50 m, Mind.stärke 0,14 m b) Findlinge maximale Ansichtsfläche 0,35 qm maximale Höhe 1 m, Breite 0,50 m, c) liegende Grabmale: maximale Ansichtsfläche 0,20 qm d) Grabplatten sind nicht zugelassen II.) Die Gestaltung der Gräber bleibt dem Nutzungsberechtigten überlassen. Jedoch dürfen Anpflanzungen nicht höher als 1 m sein. Im Grabfeld 11 (Urnengemeinschaftsgrabstätten) gelten folgende Vorschriften: Die Grabstätten sind Grabstätten mit gärtnerischer Gesamtpflege durch den Friedhofsträger. 3. Beton und Kunststoff sind als Materialien für Grabmale nicht zulässig. 4. Für gestalterische Elemente an Grabmalen sind folgende Materialien erlaubt: Metall, Holz, Glas, Emaille, Gold, Silber und Bronze. 5. Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 19 für vertretbar hält. § 23 Errichten und Ändern von Grabmalen 1. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. 2. Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. 3. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf eines Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. 4. Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. § 24 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind in ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 25 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale 1. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal, und zwar im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Die Überprüfung erfolgt im Auftrag der Stadt Hagenbach. 2. Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 3. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festgesetzten und angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Stadt ist verpflichtet, diese Gegenstände 3 Monate aufzubewahren. § 26 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. § 26 Entfernen von Grabmalen 1. Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Hagenbach - 16 - 2. Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sowie Aschenstätten in der Urnenmauer oder nach der Entziehung von Grabstätten- und Nutzungsrechten sind die Grabmale bzw. Aschenbehälter innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte oder Aschenstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal oder die Aschenstätte nicht binnen von 3 Monaten abräumen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über. Sofern Grabstätten oder Aschenstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 27 Herrichten und Instandhaltung der Grabstätten 1. Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 19 hergerichtet und dauernd instandgehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. 2. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. § 9 Bestattungsgesetz), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. 3. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. 4. Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechts hergerichtet werden. Die Kennzeichnung der Aschenstätten mit Namen und Sterbedatum ist mittels einer kleinen Tafel an der Marmortür vor der Beisetzung auf Kosten des Nutzungsberechtigten vom Friedhofspersonal vorzunehmen. 5. Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. 6. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln sowie ätzender Steinreiniger ist untersagt. Die Verwendung von Torf ist zu vermeiden. § 28 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Fläche bepflanzt oder können mit Grababdeckungen/Grabplatten (siehe Vorschriften für jeweiliges Grabfeld). versehen werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Generell wird festgelegt, dass die Bepflanzung nicht höher als 1,20 m sein soll, mit Ausnahme in Grabfeld 10. Hier dürfen die Anpflanzungen nicht höher als 1 m sein. Vor der Urnenmauer, und den Urnenstelen und auf dem anonymen Grabfeld dürfen keine Blumen, Kerzenständer etc. abgelegt werden. Das Anbringen einer kleinen Blumenvase an der Tür der Aschenstätte in der Urnenmauer und den Urnenstelen ist zulässig. Abgestellte Gegenstände wie Kerzen, Blumen, Figuren usw. werden von der Stadt Hagenbach entfernt. § 29 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen. § 27 ist zu beachten. § 30 Vernachlässigte Grabstätten 1. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderungen der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. 2. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 8. Leichenhalle § 31 Benutzen der Leichenhalle 1. Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wo bei besonderen Fällen (z. B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. 2. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. 3. Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen, sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften § 32 Haftung Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. § 33 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt, b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), c) gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 Satz 1 verstößt, d) Abfälle nicht ordnungsgemäß in den hierfür bereitgestellten Behältnissen abliefert (§ 6), e) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 7Abs. 1), f) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 12), g) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabsteine nicht einhält (§ 22 Abs. 2 und 3), h) als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 23 Abs. 1 und 3), i) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 26 Abs. 1), j) Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 24, 25 und 27), k) Grabstätten nicht oder entgegen §§ 28 und 29 bepflanzt, l) Grabstätten vernachlässigt (§ 30) m) die Leichenhalle entgegen § 31 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt, n) Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel sowie ätzende Steinreiniger verwendet (§ 27 Abs. 6) o) PVC-Beschläge an Särgen verwendet und Särge mit bioziden Holzschutzmitteln behandelt (§ 9 Abs. 1). 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 34 Gebühren Für die Benutzung des von der Stadt verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 35 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung von 08.07.2010 und die Änderungssatzung vom 11.09.2014 vom 15.10.2015 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Hagenbach, den 03.03.2016 Franz Xaver Scherrer Stadtbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Hagenbach - 17 - 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hagenbach, den 03.03.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer, Bürgermeister ◗◗ Satzung über die Erhebung von friedhofsgebühren der Stadt Hagenbach vom 03.03.2016 Der Stadtrat Hagenbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: § 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen, alter Friedhof und Freidhof Kirchfeld in den jeweils gültigen Friedhofssatzungen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. § 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. § 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Friedhofssatzungen, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 15.10.2015 außer Kraft. Hagenbach, den 07.03.2016 Franz Xaver Scherrer Stadtbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hagenbach, den 07.03.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Reinhard Scherrer Bürgermeister Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Anlage zur friedhofsgebührensatzung der Stadt Hagenbach vom 03.03.2016 I. Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte oder eines anonymen Grabes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzungen a) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 200,00 € b) vom vollendeten 6. Lebensjahr an 400,00 € c) Die Gebühren nach Buchstabe a) gelten auch bei Urnenbeisetzungen. II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte 400,00 € bb) eine Doppelgrabstätte 700,00 € b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstaben a) bei späteren Bestattungen je Jahr für aa) eine Einzelgrabstätte 16,00 € bb) eine Doppelgrabstätte 28,00 € c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach den Buchstaben a) und b) für 10 Jahre aa) einer Einzelgrabstätte 160,00 € bb) einer Doppelgrabstätte 280,00 € d) Ankauf einer Aschenstätte in der Urnenmauer des neuen Friedhofs nach § 16 Abs. 1 Ziffer c) Friedhofssatzung 1994 an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 Friedhofssatzung 1994 für eine Aschengrabstätte 700,00 € e) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe d) bei Belegung mit einer 2. Urne je Jahr für eine Doppelgrabstätte 28,00 € f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach Buchstabe d) für 10 Jahre für eine Aschengrabstätte 280,00 € g) Gebühren in Grabfeld 10 Gebühr Verlängerung pro Jahr Block A Urnengräber 700,00 € 28,00 € Urnenstele 1.200,00 € 48,00 € Block B, Feld 1 - 6 2.000,00 € 80,00 € Block C, Feld 7 1.800,00 € 72,00 € Block D, Feld 8 1.800,00 € 72,00 € Block E, Feld 9 1.800,00 € 72,00 € Block F, Feld 10 1.800,00 € 72,00 € Block G, Feld 10 1.600,00 € 64,00 € h) Grabfeld 11 Urnengräber 1 - 65 700,00 € 28,00 € Gemeinschaftsgräber 2.000,00 € 80,00 € III. Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettung (§ 10 Abs. 1 friedhofssatzung) Das Ausheben und Schließen der Gräber werden durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen (§ 12 Abs. 2 friedhofssatzung) Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen werden durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. V. Sargträger Sargträger werden von der Firma, die den Aushub der Gräber vornimmt, gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. VI. Ordnungsdienst bei Bestattungen mit auswärtigen Bestattungsunternehmen Wurde bei einem Sterbefall ein auswärtiges Bestattungsunternehmen beauftragt, wird durch die Firma, die den Grabaushub vornimmt, ein Ordnungsdienst (Leichenhalle herrichten, Kerzen anzünden, Kränze aufstellen, Mikrofon einschalten u.a.) gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern aus Auslagen zu erheben. Bei der Beauftragung von örtlichen Bestattungsunternehmen durch die Angehörigen, werden die Kosten vom Bestattungsunternehmen direkt in Rechnung gestellt. Hagenbach - 18 - VII. Benutzung der Leichenhalle 1. 2. Benutzungsgebühr a) einschließlich Benutzung der Kühltruhe b) ohne Benutzung der Kühltruhe c) kurzfristige Benutzung (nicht länger als 1 Tag) ohne Trauerfeier Reinigung Die Gebühren für die Reinigung werden nach dem entstehenden Aufwand berechnet. 210,00 € 135,00 € Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Farben und Stärken gehören zum erweiterten Verkaufssortiment. Stadtbürgermeister Franz Xaver Scherrer überbrachte zur Eröffnung die Glückwünsche der Stadt Hagenbach und wünschte für die Zukunft viel Erfolg. 100,00 € VIII. Plattenweg auf dem neuen friedhof Die Anlegung eines Plattenweges zwischen den Grabreihen und zwischen den einzelnen Gräbern im neuen Friedhof wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. IX. Beschriftung der Urnengräber im Grabfeld 10 Block B und Grabfeld 11 (Gemeinschaftsgräber) Die Beschriftung der Steine mit dem jeweiligen Namen des Verstorbenen im Grabfeld 10 im Block B (Feld 1 – 6) und im Grabfeld 11 (Gemeinschaftsgräber) wird vom Friedhofsträger veranlasst. Diese Kosten sind vom Gebührenschuldner als Auslagen zu erheben. X. Gebühren für Nichtortsansässige Bei Personen, die nicht zu § 2 Abs. 2a der Friedhofssatzungen gehören, sind im Rahmen einer Sondervereinbarung die Gebühren der Abschnitte I, II und VII doppelt zu erheben. Die Auslagen nach Ziffer III, IV, V, VII und IX sind gemäß dieser Satzung zu erheben. Übersicht der Auslagen für gewerbliche Unternehmer ( Stand Mai 2014) Gebühren beinhalten 19 % Mwst. Ausheben und Schließen der Gräber und Einbettungen: Sargbestattungen 1. Einzelgrab für Verst. bis zum 6. LJ (Kindergrab) 357,00 € 2. Einzelgrab ab 6 Jahre 535,50 € 3. Erstbelegung eines Doppelgrabes 535,50 € 4. Beilegung in bestehendes Doppelgrab 595,00 € Urnenbestattungen Erdbestattung einer Urne Feld 10, Block A 190,40 € Beilegung in bestehendes Doppel-Urnengrab oder Erdgrab 190,40 € Erdbestattung und Beilegung einer Urne Feld 10, Block B - F 214,20 € Bestattung in anonymes Grab 119,00 € Bestattung in Urnenmauer oder Stelen 95,20 € Herausholen aus Urnenmauer zum Überführen 47,60 € Leichentransport Von der Friedhofshalle zur Grabstätte pro Träger: 41,65 € 4 Träger à 41,65 € 166,60 € Ausgraben und Umbetten von Leichen u. Aschen Ausgraben und Umbetten eines Sarges 1.071,00 € Ausgraben einer Urne zur Umbettung (Neuer/Alter Friedhof) 119,00 € Ordnungsdienst 95,20 € Bestattungen an Samstagen Zulage für Erdbestattung 119,00 € Zulage für Urnenbestattung 59,50 € Zulage für 1 Sarg- oder Urnenträger 11,90 € Auslagen für die Anlegung des Plattenweges Kindergrab 485,64 € Einzelgrab 265,35 € Doppelgrab 267,55 € Beschriftung Urnengemeinschaftsgrabstätten Die Beschriftung mit dem Namen, sofern gewünscht Geburtsund Sterbejahren, für die Urnengemeinschaftsgrabstätten auf dem Friedhof Hagenbach „Kirchfeld“ sind in voller Höhe von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu erheben. Weitere Kosten Bagger mit Bedienung je Stunde 142,80 € Facharbeiter je Stunde 57,12 € Kompressor mit Bedienung je Stunde 57,12 € ◗◗ Neue Änderungsschneiderei in Hagenbach Am letzten Samstag eröffnete Frau Carmelinda Licciardo ihre Änderungsschneiderei für Damen in Herren in Hagenbach in der Raiffeisensgtraße 16. Nähgarn und Nähfaden in verschiedenen Franz Xaver Scherrer Stadtbürgermeister Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: Seniorenbüro: Tel. 07273 / 919368 Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582 sowie unter der E-Mail Adresse: [email protected] Sprechstunde Liebe Seniorinnen und Senioren, unsere nächste Sprechstunde findet am Montag, dem 14. März 2016, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Seniorenzentrum der Stadt Hagenbach statt. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern: Seniorenbüro: Tel. 07273 / 919368, Doris Meyer: Tel. 07273 / 1582. Ihr Seniorenbeirat Ute Lins, Kirsten Hamerski, Walter Knöll, Hans Vesper, Siegfried Strobel und Doris Meyer N EUBURG Ortsbürgermeister Hermann Knauß Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50: Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr und Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 0 72 73 / 12 26 • E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Rathaus: Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr ◗◗ Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Ortsgemeinde weist daraufhin, dass in der KW 13 die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters am Dienstag, dem 29. März 2016 und am Donnerstag, dem 31. März 2016 wegen der Osterferien entfallen. Wir bitten um Beachtung. Hermann Knauß Ortsbürgermeister Hagenbach - 19 - ◗◗ Hausgrundstück in Neuburg zu verkaufen Die Ortsgemeinde Neuburg verkauft das Anwesen in der Wörthestr. 22. Das Grundstück mit einer Größe von 331m2 ist mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. Das Mindestgebot beträgt 53.000 Euro. Die Gebote, mit einem Nachweis über die Finanzierung, sind bis spätestens 31. März 2016 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot Hausgrundstück Neuburg“ zu richten an: Verbandsgemeinde Hagenbach, -Finanzabteilung- z. H. Herrn Reinhold Kuntz, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach. Für weitere Nachfragen sowie Besichtigungsterminwünsche wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an Ortsbürgermeister Hermann Knauß, Tel. 07273 / 1226 oder Herrn Kuntz, Telefon 07273 / 941050. ◗◗ Häckselplatz Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, auf dem Häckselplatz Küchenabfälle abzuliefern, weil diese Ungeziefer anziehen. Bitte entsorgen Sie Ihre Küchenabfälle über die braune Biotonne. Wir bitten um Einhaltung dieser Maßnahme. Hermann Knauß Ortsbürgermeister Seniorenteam der Ortsgemeinde Neuburg Für die individuelle Terminvereinbarung können Sie die Seniorenbeauftragten Arnika Eck, Tel. 3732 und Gerlinde Martus, Tel. 4860 unter ihren priv. Telefon-Nummern sowie unter der E-Mail Adresse: [email protected] erreichen. Darüber sind die Seniorenbeauftragten im Rahmen des Bürgerverein-Cafés an jedem 2. Mittwoch eines Monats (außer Juli und August) von 15 Uhr bis 18 Uhr im Bürgerhaus erreichbar. S cHEIBENHARDT Ortsbürgermeister Edwin Diesel Sprechzeiten im Bürgerhaus, Hasenweg 11: Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr, Telefon: 0 72 77 / 3 27 E-Mail: [email protected] Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 NICHTAMTLICHER TEIL Aus der VG HAGENBACH wird berichtet ◗◗ Aus der Arbeit der Polizei Gefährliches Überholmanöver Hagenbach: Zu einer gefährlichen Verkehrssituation kam es am 02.03.2016, um 06:20 Uhr auf der L556, zwischen Neuburg und Hagenbach. Ein in Richtung Neuburg fahrender Lkw wurde dabei von einem Pkw-Fahrer überholt, so dass ein entgegenkommender 28-jähriger Pkw-Lenker in den Grünstreifen ausweichen musste, damit es nicht zum Frontalzusammenstoß gekommen war. Ob durch dieses Ausweichmanöver ein Schaden entstand, war zunächst unklar. Ein Täterverdacht richtet sich gegen einen 60-jährigen aus Wörth. Positiv auf Betäubungsmittel getestet Berg: Am 08.03.2016 befuhr um 16:45 Uhr ein Pkw-Fahrer eine Kontrollstelle in der Hagenbacher Straße. Im Rahmen der Kontrolle wurden bei dem 24-jährigen deutliche Anzeichen auf einen aktuellen Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein Vortest erbrachte ein Ergebnis auf die Wirkstoffe von Amfetamin. Fast zeitgleich wurde eine 26-jährige Pkw-Fahrerin ebenfalls kontrolliert. Auch bei ihr konnte ein aktueller THC-Einfluss festgestellt werden. Beiden Fahrern wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Vom L ANDKREIS ◗◗ Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 51 - Germersheim Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. März 2016 Die 2. Sitzung des Kreiswahlausschusses findet am Donnerstag, dem 17. März 2016, 17:00 Uhr im Konferenzzimmer der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Hauptgebäude, 1. OG statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz im Wahlkreis 51, Germersheim, ( § 49 Landeswahlgesetz i.V.m. § 65 Landeswahlordnung) Die Sitzung ist öffentlich. Es hat jedermann Zutritt zu der Sitzung. Germersheim, den 29.02.2016 Dr. Fritz Brechtel, Landrat zugleich als Kreiswahlleiter ◗◗ Tagespflegepersonen gesucht Seniorenbeirat der Ortsgemeinde Scheibenhardt Internet: www.seniorenbeirat.scheibenhardt.de E-Mail: [email protected] Telefon: 07277 / 7969029 ◗◗ Seniorenbeirat Scheibenhardt Kita trifft Ü 60 in der Osterzeit Am Freitag, dem 18. März 2016 um 14:30 Uhr laden Seniorenbeirat, Elternbeirat der Kita und Ortsgemeinde wieder zum fröhlichem Beisammensein ein. Bei Kaffee, Kuchen und fröhlichen Liedern wollen wir gemeinsam den bevorstehenden Frühling begrüßen. Für Scheibenhardt und Bienwaldmühle bieten wir wieder einen Fahrservice an. Bei Bedarf bitte unter Tel. 07277 / 919178 melden. Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Da die Nachfrage nach einem passenden Betreuungsplatz immer größer wird, sucht das Kreisjugendamt Germersheim nach geeigneten Kindertagespflegepersonen. Vor allem im südlichen Teil des Landkreises ist der Bedarf groß. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben, diese fördern wollen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Fachberatungen wünschen, ausreichend Zeit und Platz sowie Organisationstalent mitbringen, könnte dies genau das Richtige für Sie sein. Das Jugendamt Germersheim bietet in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Germersheim eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson an, welche im April 2016 beginnen wird. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Germersheim unter der Rufnummer 07274 / 53-491. Anmeldungen für den Qualifizierungskurs werden bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule, unter der Rufnummer 07274 / 53334 oder per E-Mail [email protected] gerne entgegen genommen. Hagenbach - 20 - ◗◗ Wertstoffhöfe und Problemmüllannahme am Karsamstag geschlossen Die drei Wertstoffhöfe des Landkreises Germersheim, in Westheim, Rülzheim und an der Deponie Berg, sind am Karsamstag, dem 26. März 2016, geschlossen. Auch die stationäre Problemmüllannahmestelle in Rülzheim bleibt an Karsamstag geschlossen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich aufgrund der Osterfeiertage viele Müllabfuhrtermine im Landkreis Germersheim verschieben. So können Termine auch vorgezogen werden. Daher sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren, in dem die aktuellen Termine inkl. Änderungen bereits vermerkt sind. In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier bekommt man seine persönlichen Abfuhrtermine inkl. Verlegungen ganz einfach per Mail zugeschickt. Dafür registrieren kann man sich auf der Homepage der Abfallwirtschaft unter www.kreis-germersheim. de/denkdran. ◗◗ Newsletter für ehrenamtliche Helfer in der flüchtlingsarbeit Um ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe direkt über Neuigkeiten, Änderungen und Angebote zu informieren, gibt die Kreisverwaltung Germersheim in unregelmäßigen Abständen einen E-Mail-Newsletter heraus. Erstellt wird er unter der Federführung von Sabine Heyn, Koordinatorin des Netzwerks „Integration und Flüchtlinge“. Wer den Newsletter bisher nicht erhält, kann sich gerne von Frau Anna Schneider, Leistelle Integration, E-Mail: [email protected], in den Verteiler aufnehmen lassen. Nach Versand sind die Newsletter auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de, unter der Rubrik „Integration und Flüchtlinge“ abrufbar. Kirchliche Nachrichten Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Öffnungszeiten der kath. Bücherei Donnerstag, 16:00 Uhr - 17:00 Uhr Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt Jederzeit nach Vereinbarung St. Ludwig Scheibenhardt Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag 10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier Dienstag, 15.03.2016 18:30 Uhr Bußfeier Katholische Frauengemeinschaft Dienstags, 19:30 Uhr im Bürgerstübchen Sprechzeit von Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt Dienstags nach dem Abendgottesdienst Ansprechpartner Pfarrer Fredi Bernatz, 76744 Wörth, Cany-Barville-Str. 7, Tel. 07271/41732, [email protected] Kooperator Pfarrer Alexander Pommerening, 76767 Hagenbach, Ludwigstr. 13, Tel. 07273/9590023, [email protected] Pastoralreferent Joachim Schaarschmidt, 76768 Berg, Ludwigstr. 52, Tel. 07273/1281, [email protected] Gemeindereferent Hans-Werner Schottmüller, 76744 Wörth, Mozartstr. 19, Tel. 07271/6888, [email protected] Katholische Pfarrbüros Hagenbach: Ludwigstr. 13, Tel. 07273/3099, E-Mail: [email protected] Maximiliansau: Cany-Barville-Str. 7, Tel. 07271/41732, Homepage: www.pfarrei-maria-himmelfahrt.de, E-Mail: kath.Pfarramt. [email protected], Wörth: Mozartstr. 19, Tel. 07271/6888, Email: [email protected] ◗◗ Pater franklin sagt Danke Meine lieben Freunde, ◗◗ Pfarrei Hl. christophorus Hagenbach, Berg, Neuburg und Scheibenhardt St. Michael Hagenbach Freitag, 11.03.2016 18:30 Uhr Abendmesse mit Bußandacht und Beichtgelegenheit im Pfarrheim Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag 09:00 Uhr Eucharistiefeier im Pfarrheim Dienstag, 15.03.2016 19:30 Uhr Spätschicht „Vielfalt leben“ - im Pfarrheim Mittwoch, 16.03.2016 16:15 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum, In den Schlossgärten Freitag, 18.03.2016 18:30 Uhr Abendmesse Kirchenchorprobe Mittwochs, 20:00 Uhr Rosenkranzgebet Sonntag - Donnerstag, 17:00 Uhr im Pfarrheim, solange die Kirche nicht nutzbar ist. Öffnungszeiten im Pfarrbüro Montag, Dienstag und Freitag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag,15:00 Uhr - 18:00 Uhr Kath. Bücherei Dienstag, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag, 16:00 Uhr - 19:00 Uhr St. Bartholomäus Berg mit St. Remigius Neuburg Samstag, 12.03.2016 - Vorabend vom 5. Fastensonntag Berg 18:45 Uhr Eucharistiefeier mit den Firmlingen Sonntag, 13.03.2016 - 5. Fastensonntag Neuburg 09:00 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 15.03.2016 Neuburg 18:30 Uhr Abendmesse mit Bußandacht Mittwoch, 16.03.2016 18:30 Uhr Abendmesse ich bin froh, heute bei euch zu sein. Ich bin glücklich, weil ich euch viel Gutes über unsere Arbeit in Indien berichten kann. Zunächst muss ich euch allen Danke sagen für eure große Hilfe über so viele Jahre. Vor etwa 40 Jahren war ich zum ersten Mal in Deutschland und habe für meine vielen Adhivasi Kinder im Waisenhaus von Nagar Haveli gebettelt. Die Bilder, die ich mitbrachte, zeigten wie arm und schutzlos wir lebten und wie krank, hilflos und abgemagert unsere Kinder waren. Noch heute denke ich daran, wie oft ich mit unseren Kindern dieses Lied gesungen habe, das auch euch immer bewegt hat. Es heißt: Ich bin ein Niemandskind, wie eine Blume, die wild wächst, keine Küsse von Mama, kein Lächeln von Papa. Unsere Not hat euch bewegt. Die traurigen Gesichter unserer Kinder haben euch erschüttert, ihr habt uns spontan geholfen. Wir konnten eine Schule bauen, Unterkünfte für unsere Kinder, über 400 Brunnen wurden gebohrt. Das gute, saubere Wasser ist ein Segen für die Dörfer. Krankenstationen wurden errichtet und vieles mehr. Aber alles war nur mit eurer großen Hilfe möglich. Das Wichtigste in unserer Arbeit ist und bleibt die Schulbildung unserer Kinder. Nach dem großen Unglück in Bhopal, hat Giftgas das Leben vieler Menschen zerstört, wurde unsere Hilfe dringend in der Diözese Bhopal gebraucht. Wer Kindern und Armen zu einem menschenwürdigen Leben verhelfen will, der muss großen Wert auf die Schulbildung legen. In unseren sieben Wohnheimen Hagenbach - 21 - leben zurzeit 1100 Kinder und in unseren fünf Vorschulkindergärten werden 400 Kinder auf die große Schule vorbereitet. Täglich werden 1.200 Schüler in unserer Prakash Vidhyalaya Schule unterrichtet. Mit großem Eifer hoffen und streben sie danach einen guten Abschluss zu machen um später Geld zu verdienen. Nur so können sie auch ihren Familien helfen. Wir sind stolz auf unsere Kinder, denn sie sind in den Prüfungen sehr erfolgreich. Wir geben unseren Kindern eine Perspektive: Schule, Nahrung, medizinische Versorgung, ein liebevolles Umfeld und immer ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöten. Damit sorgen wir vor und verhindern, dass Kinder zu einem Leben auf der Straße verdammt sind oder aus Armut dorthin getrieben werden. Unsere Kinder haben mir etwas ganz Wichtiges aufgetragen, was ich nicht vergessen darf. In ihrem Auftrag soll ich allen Danke sagen für die große Unterstützung. Sie versprechen auch weiterhin für euch zu beten. ◗◗ Prot. Auferstehungskirchengemeinde Hagenbach Sonntag, 13. März 2016 10:15 Uhr Gottesdienst mit Pfarrin Ade-Ihlenfeld Präparanden Samstag, 12. März 2016 09:30 Uhr - 13:00 Uhr Regionaler Präparanden-Tag in Maximiliansau, Pestalozzistr. 30 Passionsandacht Donnerstag, 24. März 2016 um 19:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Hagenbach, Konrad-Adenauer-Ring 1. Gospelfreunde Der Ort für die Chorproben ist wieder die Auferstehungskirche in Hagenbach, Konrad-Adenauer-Ring 1. Termine für die Proben sind jeweils freitags 18:00 Uhr - 19:30 Uhr: 1. April 2016, 29. April 2016, 27. Mai 2016 und 24. Juni 2016. Termin für die Aufführung ist am Samstag, dem 9. Juli 2016. Aktiv ab 50 Montags und donnerstags - Nordic Walking, 09:00 Uhr, Treffen zum „Nordic Walking“ im Rahmen von „Aktiv ab 50“, Treffpunkt: Parkplatz Lauftreff Sport für Ältere Wo: Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Wann: Jeden Mittwoch von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr, außer an Feiertagen. Leitung: Ursula Stumpf, Tel. 07273/949346. Französischunterricht Donnerstag, 17. März 2016 um 19:00 Uhr - 20:30 Uhr. Französisch mit Herrn Couillec, im Prot. Gemeindezentrum. Dieser Kurs bietet interessierten Teilnehmern mit Vorkenntnissen die Möglichkeit mit der französischen Sprache vertraut zu werden und im Bezug auf die Alltagssituationen in Frankreich praktische Fertigkeiten zu erlernen. Dabei wird die Sprachvermittlung durch ein Lehrbuch unterstützt. Selbstverteidigungskurs Freitag, 18. März 2016 von 18:30 Uhr - 20:30 Uhr. 14-tägig im Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Trainer: Frank Reiß, Tel. 07273/3268. Nähere Auskünfte: Herr Dieterich, Tel. 07273/1529 ab 20:00 Uhr oder [email protected] Für Kinder ab 6 Jahren Freitag, 18. März 2016 von 17:15 Uhr - 18:30 Uhr, 14-tägig im Prot. Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1. Kursgebühr 20 Euro. Nähere Auskünfte: Herr Reiß, Tel. 07273/3268 oder [email protected] Frauenfrühstück Freitag, 11. März 2016 um 09:30 Uhr im Gemeindezentrum, Konrad-Adenauer-Ring 1, Voranmeldungen bei Frau Groß, Tel. 3133. Die Kleidersammlung für Bethel findet vom 18. April 2016 - 23. April 2016 statt. Gesammelt werden: Gut erhaltene Kleidung und Wäsche, Schuhe, bitte paarweise bündeln, Handtaschen, Plüschtiere, Pelze und Federbetten. Abgabestellen: Hagenbach, Prot. Auferstehungskirche, jeweils von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sprechzeiten im Pfarrbüro Bürozeiten in Wörth, Ottstr. 16: dienstags und donnerstags von 08:15 Uhr - 12:30 Uhr, Pfarrer Andreas Pfautsch, Tel. 07271/79311. Wochenspruch für diese Woche Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele. Matthäus 20,18 Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ Prot. Kirchengemeinde Neuburg, Berg und Scheibenhardt Neuburg und Berg Samstag, 12. März 2016 18:00 Uhr Prüfungsgottesdienst folgender Konfirmanden: Alexandra Bauer, Hauptstr. 65, Neuburg; Elena Fritz, Schulstr. 24, Neuburg; Tobias Hafner, Schifferstr. 31, Neuburg; Alexandra Hassenstein, Lotsenstr. 17, Neuburg; Jan-Vincent Koch, Kaffeegasse 17, Neuburg; Simon Meinzer, Hauptstr. 34, Neuburg; Emely Merz, Kaffeegasse 21, Neuburg; Elena Metzinger, 5 avenue Clemenceau, Lauterbourg; Loius Pfirmann, Schifferstr. 38, Neuburg; Sina Pfirmann, Amselweg 10, Neuburg; Elena Reiner, Hauptstr. 11, Neuburg; Alicia Reinert, Gartenstr. 10, Neuburg; Moritz Rühm, Lauterstr. 16, Neuburg; Hannah Schuhmacher, Kaffeegasse 7, Neuburg; Filip Andrei Siegwart, Dammstr. 25, Neuburg; Marius Constantin Siegwart, Dammstr. 25, Neuburg; Jakob Wawersich, Wörthestr. 38, Neuburg; Carolina Weisenburger, Heinrich Heine Str. 4, Neuburg; Lea Zimmermann, Fischerstr. 2, Neuburg; Carlos Eisenbiegler, Holzhof 2, Berg; Johanna Müller, Hasenweg 13, Scheibenhardt; Luis Tiago Sartingen, 52, Rue de la première armée, Lauterbourg. Sonntag, 13. März 2016 Lauterbourg 10:30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Schwarz 3. Passionsandacht Freitag, 11. März 2016 um 18:30 Uhr in der Prot. Kirche 4. Passionsandacht Freitag, 18. März 2016 um 18:30 Uhr in der Prot. Kirche mit Pfr. Greiner. Vorschau Palmsonntag, 20. März 2016, 10:00 Uhr Konfirmation mit Abendmahl in Neuburg Gründonnerstag, 24. März 2016, 18:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg Karfreitag, 25. März 2016 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg 14:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Berg Ostersamstag, 26. März 2016, 22:00 Uhr Osternacht mit Osterfeuer und Abendmahl in Berg Ostersonntag, 27. März 2016, 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Neuburg Ostermontag, 28. März 2016 09:30 Uhr Gottesdienst in Neuburg 10:30 Uhr Gottesdienst in Berg Krabbelgruppe Neuburg Donnerstags treffen wir uns von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zum Singen und Spielen im Ev. Gemeindezentrum, Dammstr. 3. Krabbelgruppe Berg Donnerstags von 09:45 Uhr - 11:15 Uhr trifft sich die Krabbelgruppe im Ev. Gemeindezentrum Berg, Körnerstr. 2. Kleidersammlung Bethel Die Säcke können nur in der Zeit vom 18. April 2016 - 23. April 2016 von 08:30 Uhr - 17:00 Uhr abgegeben werden. Wir bitten um Beachtung. Öffnungszeiten und Telefonnummern Pfarrbüro Neuburg Das Pfarramt ist immer montags und mittwochs von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr besetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist Pfarrer H. Schwarz auch unter der Telefonnummer 07273/1200 zu erreichen. Im Internet finden Sie uns unter der Adresse: www.Kirche-Neuburg.de. Wochenspruch, der uns diese Woche begleitet: Judika Der Menschensohn ist nicht gekommen, das er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele. Matthäus 20,28 ◗◗ Neuapostolische Gemeinde Hagenbach Sonntag, 13. März 2016 09:30 Uhr Gottesdienst Montag, 14. März 2016 20:00 Uhr Chorprobe Mittwoch, 16. März 2016 20:00 Uhr Gottesdienst Die Veranstaltungen finden, wenn nichts anderes bestimmt ist, im Kirchengebäude, Erzbergerstr. 2 d, 76767 Hagenbach statt. Weitere Informationen über die Homepage: www.nak-rheinland-pfalz. de oder www.nak-neustadt.de. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Hagenbach Aus B - 22 - ERG Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Ein abenteuerlicher Sommer auch im Jahr 2016 wird berichtet ◗◗ Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! 17.03.2016 Heinz Boudgoust 85. Geburtstag Die Ortsgemeinde Berg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. ◗◗ Kath. öffentliche Bücherei Berg Langer Donnerstag Am Donnerstag, dem 17. März 2016 ist die Bücherei am langen Donnerstag von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet. Ansonsten jeden Donnerstag von 16:00 Uhr - 17:00 Uhr. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit Bastelbüchern oder Leselektüren für die Osterferienzeit einzudecken. Das Bücherei-Team freut sich auf Ihren Besuch. Vereine ◗◗ Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Berg Jahreshauptversammlung Die Berger AWO lädt seine Mitglieder am Donnerstag, dem 31. März 2016 ab 14:30 Uhr in den Nebenraum der Gemeinschaftshalle zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der/des 1. Vorsitzenden, Kassiererin, der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft 3 . Neuwahlen Bildung eines Wahlausschusses, 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassierer/in, Revisoren, Ausschussmitglieder, Kreisdelegierte 4. Sonstiges ◗◗ Bürgergemeinschaft „Dorfmitte“ Berg e.V. Unser Programm im März 2016 18.03.2016, 19:00 Uhr Stammtisch in den Braustuben 22.03.2016, 10:30 Uhr - Yoga 23.03.2016, 17:00 Uhr Bürgerkino Film 1 23.03.2016, 20:00 Uhr - Bürgerkino Film 2 Tag der Umwelt Die Bürgergemeinschaft Dorfmitte bedankt sich bei den fleißigen Helfern, die an der Aktion teilgenommen haben. Germersheim am 09.04.2016 - Bus oder Auto Mit dieser Vorankündigung wollen wir die Vereinsmitglieder und Bürger schon jetzt auf eine Führung durch die Universität Germersheim aufmerksam machen. Wenn sich genügend Interessenten bei Hildegard Gebhard, Tel. 934978 oder Uli Steinmann, Tel. 2815 anmelden, werden wir einen Bus einsetzen. Ansonsten wird mit Pkw‘s gefahren. Die Führung wird um 14:00 Uhr beginnen und etwa 1 1⁄2 Stunden dauern. Was wollen wir in Germersheim? Rund 20.000 Menschen leben in Germersheim, an der Hochschule sind ca. 2.200 Studierende immatrikuliert. So ist das öffentliche Leben maßgeblich durch den hohen Anteil an jungen Menschen geprägt. Der Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft ist mit seinen 12 angebotenen Sprachen und mit etwa 2200 Studierenden - davon stammen ca. 800 aus dem Ausland - eine der weltweit größten Ausbildungsstätten für Dolmetschen und Übersetzen und hat mehr als 100 Partneruniversitäten auf allen Kontinenten. Vieles was in den Hörsälen angeboten wird, ist in historischen Bauten zu finden. Ob sie nun erhalten oder restauriert sind, man muss sie einfach gesehen haben. Dies kann es für Ihr Kind werden, wenn es zwischen 7 und 12 Jahre alt und bereit ist, sich der Natur in all ihren Facetten zu stellen. Der Fun Forest AbenteuerPark Kandel bietet in den Sommerferien vom 15. August 2016 - 19. August 2016 in der Zeit 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr das betreute Feriencamp rund um das Thema Natur, hautnah erleben für Kinder zwischen 7 und 12 Jahre an. Tagesbetreuung für Kinder von 7-12 Jahren zwischen 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, warmes Mittagessen, frisches Obst und ganztägige Getränkeversorgung, 4 - 5x Klettern im AbenteuerPark. Die Kosten betragen für Kinder von 7-12 Jahre pro Woche, 5 Tage, ca. 140 €. Die Bürgergemeinschaft richtet für die teilnehmenden Kinder einen Fahrdienst nach Kandel und zurück ein. Wenn ein Elternteil Mitgliedschaft in der Bürgergemeinschaft ist, reduzieren sich die Kosten um 40 €. Diesen Betrag steuert die Bürgergemeinschaft bei. Mitglieder werben Mitglieder Der Vorstand der Bürgergemeinschaft Dorfmitte bittet seine Mitglieder um Mithilfe. Durch unsere Aktion Mitglieder werben Mitglieder wollen wir nicht nur die Zahl der Mitglieder erhöhen, sondern auch weitere Helfer für die zahlreiche Aktionen der Bürgergemeinschaft gewinnen. Mit einem Jahresbeitrag von nur 12 € unterstützen Sie den Verein, auch wenn Sie nicht aktiv mitarbeiten wollen oder können. Wenn Sie Mitglieder werben wollen, geht das ganz einfach. Sie geben einen Aufnahmeantrag an Ihre Nachbarn, Freunde und Bekannte und vermerken auf dem Antrag Ihren Namen als Werber. Die Aktion geht bis Ende November 2016. Die drei fleißigsten Werber erhalten als Dank für ihr Engagement ein Präsent. ◗◗ fc Berg 1920 Migliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 19:30 Uhr im Clubhaus statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Die Vorstandschaft bittet um zahlreiches Erscheinen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Berichte der Abteilungen 4.1. Tennis 4.2. Tischtennis 4.3. Damengymnastik 4.4. Fußball Aktivität 4.5. Fußball AH 4.6. Fußball Jugend 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Revisoren 7. Entlastung des Gesamtvorstandes 8. Neuwahlen 9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 9.1. Verkauf Clubhaus Anträge mussten gemäß Satzung schriftlich bis spätestens am 10.03.2016 beim 1. Vorsitzenden Roland Weil eingegangen sein. Spielergebnisse Berg - Venningen 2:0 Nach dem Rückrundensaisonauftakt nach Maß wollte die Mannschaft mit Unterstützung des heimischen Publikums die ersten 3 Punkte zuhause einfahren. Bereits in den ersten Spielminuten knüpften wir an die Leistung von Erlenbach an und setzten unseren Gegner mit gezieltem Pressung unter Druck. Der Wille von jedem Spieler wurde mit dem 1:0 in der 16. Spielminute belohnt. Marcel Scherrer reagierte nach einem langen Pass von Spielertrainer Kempf am schnellsten und erzielte die verdiente Führung. Die Gäste waren ein wenig geschockt und kamen nur selten zu Vorstößen. In den nächsten 20 Minuten hatten wir zwar mehr vom Spiel, konnten aber unsere Überlegenheit nicht ausnutzen. Es dauerte bis zur 35. Minuten, ehe wiederum Marcel Scherrer zum 2:0 einnickte. Ricco Worst schlug eine Ecke auf den kurzen Pfosten, welchen Mike Kempf verlängerte, ehe Marcel Scherrer vollstreckte. Mit einer 2:0 Führung ging es in die Kabinen zur Halbzeit. Nach der Pause erhöhten die Gäste den Druck und versuchten nochmals alles. Durch nichteinhalten verschiedener Positionen und leichtsinnigen Ballverlusten ließen wir leider den ein oder anderen Angriff zu. Doch unsere Defensivabteilung im Namen von Hagenbach - 23 - Marvin Abt, Jan Heckenbach, Kapitän Thomas Kuntz und Frederic Valnion konnte zwingende Torchance unterbinden. In der Schlussphase ergaben sich mehrere Kontermöglichkeiten für uns, leider konnten diese nicht zwingend genutzt werden. Es war nicht das Spiel auf höchster spielerischen Klasse, jedoch ein verdienter Sieg unserer Truppe. Zweites Spiel, zweiter Sieg, 0 Gegentore. Der FC Berg startet mit dem Maximum und darf sich nun freuen auf das Messen mit dem Tabellenersten am kommenden Sonntag, dem 13. März 2016 um 15:00 Uhr in Minfeld. Wiederum um zahlreiche Unterstützung unserer Fans würden wir uns sehr freuen. A-Jgd SG Berg/Neuburg - Gossersweiler 5:0 Die A-Jgd bleibt mit diesem Sieg weiter auf Kurs im Kampf um die Meisterschaft und hat die Tabellenführung, bei allerdings zwei Spielen mehr, auf 6 Punkte ausgebaut. C-Jgd SG Berg/Neuburg - Offenbach III 5:0 Ein lockerer Sieg unserer C-Jugend, die ebenso wie die A-Jugend im Titelkampf mitspielt. Durch die gleichzeitige Niederlage des bisherigen Tabellenersten konnte nun sogar die Tabellenführung übernommen werden. Nächste Spiele Samstag, 12.03.2016 D-Jgd SG Berg/Neuburg - Hagenbach 10:00 Uhr C-Jgd Hagenbach - SG Berg/Neuburg 14:00 Uhr A-Jgd Bad Bergzabern - SG Berg/Neuburg 15:00 Uhr Sonntag, 13.03.2016 Minfeld - Berg 15:00 Uhr Donnerstag, 17.03.2016 C-Jgd Völkersweiler - SG Berg/Neuburg 19:00 Uhr, KreispokalHalbfinale Abteilung Tennis Frühjahrsinstandsetzung Tennisplätze Am Samstag, dem 19. März 2016 findet ein Arbeitseinsatz zur Vorbereitung der Frühjahrsinstandsetzung statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr am Tennisplatz. ◗◗ freizeitsportverein 1976 Berg e.V. Arbeitseinsatz Unser nächster Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 12. März 2016 ab 09:30 Uhr am Häusel statt. Vereinsjubiläum Anlässlich 40 Jahren Vereinsjubiläum möchten wir zum diesjährigen Sommerfest eine kleine Dokumentation zur Vereinsgeschichte zusammenstellen. Daher bitten wir alle Mitglieder und Freunde um Mithilfe. Wer hat noch Fotos, Videos, Filme aus den vergangenen Jahren von Vereinsaktivitäten, Ausflügen, Festen, diversen Aktivitäten, Abschlussabenden und würde diese für eine Dokumentation zur Verfügung stellen? Ansprechpartner ist Isabellea Ahmadi Nia, Tel. 5124. Wir danken schon jetzt allen für ihre Unterstützung bei diesem Projekt. Vereins-T-Shirts Silvia würde nochmals bei Bedarf eine Bestellaktion für die neuen Vereins-T-Shirts starten. Bestellungen bis Mitte Mai direkt bei Silvia, Tel. 5136. Termine schon mal zum Vormerken 16.04.2016 FreizeitKids - Alla Hopp in Rülzheim 30.04.2016 ab 18:00 Uhr - Grillen zur Hexennacht am Häusel 22.05.2016 Interne Fahrradrallye ◗◗ IG-Jugendraum Berg e.V. Generalversammlung - Neuwahlen Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet um 18:00 Uhr die Generalversammlung der IG-Jugendraum e.V. statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 3. Rechenschaftsbericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung der Vorstandschaft 5. Bestimmung des Wahlvorstandes 6. Neuwahlen der Vorstandschaft 7. Sonstiges, Wünsche und Anträge Wir bitten um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Terminkalender Hier die nächsten geplanten Termine für dieses Jahr: 13. März 2016 - Vollversammlung, 18:00 Uhr 19. März 2016 - Osterhasenparty, 21:00 Uhr 20. März 2016 - Vorstandssitzung, 18:30 Uhr 24. März 2016 bis 27. März 2016 - Osterfahrt Öffnungszeiten Der Jugendraum hat Montag, Donnerstag und Sonntag von 19:00 Uhr - 22:00 Uhr für euch geöffnet. Alle Infos über uns findet ihr auf unserer Homepage www.ig-jugendraum.de. ◗◗ KfD frauengemeinschaft Berg Rückblick Weltgebetstag Dazu haben auch wir wieder eingeladen, zum Wortgottesdienst ebenso, wie zum anschließenden gemütlichen Beisammensein, wo wir uns auch mit landestypischen Speisen und Getränken dem Gastgeberland Kuba genähert haben. Dazu wurde der Mittelpunkt des Raumes mit Tüchern, Pflanzen, die die Insel, das Meer, die Flora verdeutlichen sollen sowie originalen Accessoires aus Kuba geschmückt. Der diesjährige Weltgebetstag kam von christlichen Frauen aus Kuba und wurde nicht nur in Berg, sondern weltweit gefeiert. Sein deutscher Titel lautet: „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“. In das Zentrum ihres Gottesdienstes haben die kubanischen Frauen das Zusammenleben der unterschiedlichen Generationen gestellt, nach dem Motto des Weltgebetstags: „Informiert beten - betend handeln“. Ein sichtbares Zeichen dieser Solidarität ist die weltweite Förderung von Projekten für Frauen und Mädchen. Auch bei uns war diese Solidarität spürbar: Stühle wurden dazu gestellt, damit alle Besucherinnen Platz fanden. Das Mitsingen der kubanischen Lieder wurde durch das gleichzeitige Abspielen der CD erleichtert, die Texte von 12 Frauen vorgetragen. Dann wurde geräumt, die Stühle an die vorbereiteten Tische geschoben und zum gemütlichen Teil übergegangen, mit Tee und verschiedenen Speisen und der Krönung, den kubanischen Cocktails. Gutes Essen, gute Gespräche, ein guter Versuch, Glauben mit Leib und Seele erfahrbar zu machen. ◗◗ Kulturring Berg Einladung zur nächsten Kulturringsitzung Herzliche Einladung an alle Mitglieder des Kulturrings zu unserer nächsten Kulturring-Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses am Mittwoch, dem 16. März 2016 um 19:30 Uhr. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1.Begrüßung 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Bericht der Vorsitzenden 4. Bericht des Rechners 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 6.Neuwahlen a) Bestimmung eines Wahlleiters b) Wahl der neuen Vorstandschaft c) Wahl der Kassenprüfer 7. Aktualisierung der Termine 2016/2017 8. Hirschgassfest 9./10. Juli 2016 9. Kerwe und Jubiläen 10.Homepage des Kulturrings 11.Sonstige Wünsche und Anregungen Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Wer selbst verhindert ist, möge bitte eine/n Vertreter/in schicken. ◗◗ Musikverein Berg e.V. Generalversammlung Am Sonntag, dem 20. März 2016 um 19:30 Uhr findet die jährliche Generalversammlung des Musikvereines Berg e.V. im Musikerheim statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1.Begrüßung 2.Totenehrung 3. Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden Hagenbach - 24 - 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Rechenschaftsbericht der Kassiererin 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Wahl des Wahlvorstandes 10.Wahl der Vorstandschaft 11.Verschiedenes, Wünsche und Anträge Da in diesem Jahr wieder Wahlen anstehen, bitten wir die Mitglieder recht zahlreich an der Generalversammlung teilzunehmen. Hier haben Sie die Möglichkeit sich aus erster Hand über die Entwicklungen im Musikverein zu informieren und bei den Entscheidungen mitzudiskutieren. Wünsche und Anträge zur Tagesordnung sind bei Bruno Fried, Vordernberger Straße 2, 76768 Berg bis spätestens 17. März 2016 einzureichen. ◗◗ Pfälzerwaldverein Ortsgruppe Berg Mitgliederversammlung am 11. März 2016 Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, dem 11. März 2016 um 19:30 Uhr in den Berger Braustuben statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Wegewartes 3. Bericht des Wanderwartes und Ehrungen 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Unter anderem geht es um unsere Wanderwoche im Herbst und Anmeldung zu dieser. Vorschau auf die Hauptversammlung des PWV Hauptvereins am 19. März 2016 in Neunkirchen/Saarland. Die Vorstandschaft bittet um zahlreiches Erscheinen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Planwanderung am 13. März 2016 Diese Wanderung geht zu einem der schönsten Naturwunder der Pfalz, zum Teufelstisch nach Hinterweidenthal. Der Sage nach hat der Teufel an diesem Platz einmal gespeist. Die Wanderung ist mittelschwer bei einer Streckenlänge von ca. 10 km. Es wird eine Rucksackverpflegung empfohlen, am Ende der Wanderung ist eine Einkehr vorgesehen. Abfahrt 09:00 Uhr am Parkplatz der Grundschule Berg. Wanderführer Fam. Müller und Fam. Scherrer. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer, Gäste sind herzlich willkommen. ◗◗ Sängergemeinschaft 1859 Berg e.V. choralle Berg Aktion Tag der Umwelt am 5. März 2016 Auch in diesem Jahr nahmen einige Kinder aus dem Kinderchor Chorällchen zusammen mit Vertretern aus der Choralle am Tag der Umwelt teil. Die Kinder waren beim Müllsammeln sehr eifrig und waren auch einigen Umweltsündern auf der Spur. Im Bereich des Sportplatzes wurde der abfallende Hang sehr gründlich von vielen Flaschen befreit. Die Kinder hatten sich anschließend eine Flasche Fanta verdient, die jedoch umweltfreundlich wieder entsorgt wurde. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ SPD-Ortsverein Berg SPD-Standaktion Die Berger SPD veranstaltet am Samstag, dem 12. März 2016 noch einmal in der Theresienstraße einen Infostand vor der Wahl. Ab 07:30 Uhr können Sie mit unserer Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund die neuesten politischen Informationen vor der Wahl diskutieren. Wir hoffen an diesem Tag auf besseres Wetter als beim letzten, doch recht stürmischem Stand. Herzlich willkommen. Ihre Berger SPD. Aus H AGENBACH wird berichtet ◗◗ Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! 14.03.2016 Dietmar Koslowski 75. Geburtstag Die Stadt Hagenbach und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. ◗◗ Stadtbücherei In der Stadtbücherei Hagenbach haben wir viele neue Bücher in unser Sortiment eingearbeitet Die 100 schönsten Radtouren in Deutschland; Spiel der Zeit von Ulla Hahn; Fußballgefühle von Axel Hacke; Baumgesichter im Bienwald von Dr. Anke Sommer; Das Jahr in dem ich dich traf von Cecilia Ahern und viele andere. Bei uns findet man außerdem Filme auf DVD, Hörbücher, Spiele und Zeitschriften wie den Stern oder Ökotest für Informationen, Landlust und Für Sie für Inspirationen, das Heft für Eltern als Erziehungshelfer und Geolino für schlaue Kinder. Überhaupt kann man die Herzen der Kinder und Enkel erobern, indem man ihnen nette Geschichten aus aller Welt vorliest und sie mit kindgerechten Informationen aus der Welt der Kunst, der Natur und der Technik begleitet. Auch Sachbücher über Gesundheit, Sport und Ernährung haben wir im Programm. Öffnungszeiten Montag, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Mittwoch und Freitag, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr und Donnerstag ist Lesecafé von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Die Ausleihe ist für vier Wochen kostenlos. Infos auf auch der Homepage: Stadtbücherei Hagenbach. ◗◗ Ei, Ei, Ei … es ist wieder so weit Ostereierverkauf für guten Zweck Ostereierverkauf vor der katholischen Kirche St. Michael in Hagenbach am Gründonnerstag, dem 24. März 2016, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und am Karsamstag, dem 26. März 2016 ab 09:00 Uhr, solange der Vorrat reicht. Der Ostereierverkauf wird von Frau Kämpfe und Frau Ullrich organisiert. Der Erlös kommt dem Fond für Krebskranke in der Verbandsgemeinde zugute. Es wäre schön, wenn die Bevölkerung - wie in den vergangenen Jahren - von dem Angebot regen Gebrauch machen würde, damit ein ansehnlicher Spendenbetrag zusammen kommt. Hinweis: Aus Umweltschutzgründen würden wir uns sehr über leere Eier-Kartonagen für den Ostereierverkauf freuen. Die Eier-Kartonagen können an den Verkaufstagen am Stand abgegeben werden. Vereine ◗◗ Angelsportverein Hagenbach Rückblick Jahreshauptversammlung Am 28.02.2016 war die diesjährige Jahreshauptversammlung des ASV im Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins in Hagenbach. Nach der Begrüßung durch unseren 1. Vorstand gedachten die Anwesenden mit einer Schweigeminute den verstorbenen Hagenbach - 25 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Mitgliedern. Im Anschluss wurde die Tagesordnung einstimmig angenommen. Der Bericht unseres Vorstands gab einen Rückblick über die Vereinsaktivitäten im vergangenen Jahr, in dem wir auch alle Gewässerpachtverträge für die nächsten Jahre verlängern konnten. Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass unser Vereinsheim ab sofort für private Feiern zu mieten ist. Unsere Kassenprüfer bestätigten eine einwandfrei geführte Vereinskasse und stellten den Antrag auf Entlastung der Vorstandschaft, die einstimmig angenommen wurde. Bei den anschließenden Neuwahlen, durchgeführt von den Wahlhelfern Benjamin Wasella und Sebastian Geritan, wurden folgende Mitglieder in ihrem Amt bestätigt: 1. Vorstand Günter Kaiser 2. Vorstand Kurt Kremer 1. Schriftführer Didier Häring 2. Schriftführer Christian Schneider 1. Kassierer Thomas Zimmermann 2. Kassierer Egon Schlosser 1. Jugendwart Johannes Schlute 2. Jugendwart Tim Zimmermann 1. Gewässerwart Benjamin Wasella 2. Gewässerwart Sebastian Geritan Als Beisitzer wurden gewählt: Tim Zimmermann, Christian König, Stefan Kracht, Florian Vollmer, Sebastian Geritan, Petro Tores, Timo Schwager und Michael Schwager. 1. Reserve Lina Krez, 2. Reserve Nathalie Born. Außerdem ein Dankeschön an Elisabeth Fraundorfer für die zahlreichen Extraproben mit den Solisten. Vielen Dank auch an unseren Pianisten Bernd Camin und unseren Schlagzeuger Daniel Fleischmann, die dieses Konzert so professionell begleitet haben. Henning Otte machte mit seiner Geige das Lied „True love“ zu etwas ganz Besonderem. Die Stimmung von „Alle die mit uns auf Kaperfahrt fahren“ wurde besonders durch die Trommler der Albgoischda angeheizt. Ein besonderes Dankeschön gilt natürlich Birgit Ritz-Ochsenreither für die unvergleichbare Moderation an unserem Konzert. Auch an alle Personen aus unserem Festausschuss, die sich über Monate Gedanken machten, wie unser Jubiläum zu einem unvergesslichen Erlebnis wird. Danke Petra Hartmann, Jana Kersten, Norbert Vogel, Hans Hofmann und Birgit Ritz-Ochsenreither. Auch unsere fleißigen Bienchen hinter der Bühne Kristina Hartmann und Ute Torres, die immer dafür sorgten, dass wir alle rechtzeitig mit den richtigen Kleidern auf der Bühne standen. Danke wollen wir auch Martina Maass sagen, die sich um das leibliche Wohl der Besucher und der Chöre gekümmert hat. Vielen Dank auch an Raphael Hellmann, der Licht ins Dunkel brachte und immer rechtzeitig den Vorhang öffnete und wieder schloss. Und zuletzt noch ein riesen Dankeschön an alle Sängerinnen und Sänger für die viele Zeit, die ihr in die Proben, den Aufbau und die Dekoration investiert habt, um solch ein spektakuläres Konzert auf die Bühne zu bringen. Macht weiter so. ◗◗ FCK-Fanclub Pfälzer Löwen Hagenbach ◗◗ Kleinkunstverein Stadtmadam Hagenbach Abfahrtszeiten Abfahrt zum Spiel 1. FCK - VfL Bochum am Montag, dem 14. März 2016 um 17:15 Uhr gegenüber Sparkasse in Berg, 17:30 Uhr gegenüber Bushaltestelle am Kreisel Rheinstraße in Hagenbach und um 17:45 Uhr am Bahnhof in Wörth. Erstes Hagenbacher Whisky-Tasting Eintrittskarten Eintrittskarten erhalten Sie bei Uli Meyer, Tel. 07275/4587. ◗◗ Förderverein für Kultur und Brauchtumspflege e.V. Generalversammlung Liebe Vereinsmitglieder, der Förderverein für Kultur- und Brauchtumspflege e.V. Hagenbach lädt alle seine Mitglieder am Sonntag, dem 13. März 2016 um 15:00 Uhr zu seiner Generalversammlung im Vereinsheim, Konrad-Adenauer-Ring 22 in Hagenbach ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder 2. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Bildung eines Wahlausschusses 7. Neuwahlen der Vorstandschaft 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Wir würden uns freuen, wenn wir unsere Mitglieder recht zahlreich zu unserer Versammlung begrüßen dürften. ◗◗ Gesangverein Frohsinn 1907 e.V. Friends of Happiness Danke Wir möchten uns noch einmal recht herzlich bei allen, die bei unserem Konzert mitgewirkt haben, bedanken. Bei Hiltrud Wolff und Bernd Zaucker, die uns mit „True love“ unsere Herzen erwärmt haben. Auch bei Jana Kersten, Birgit Frech und Victoria Hopper-Bentz, die mit „Skyfall“ von Adele aus dem gleichnamigen James Bond Film den Saal zum 1907 Kochen brachten. An Lisa Weiler, die mit „Hanging Hagenbach tree“ aus „Tribute von Panem“ einen neuen Film mit ins Programm brachte. Und an Christoph Goll, der zusammen mit Lisa Weiler die Soloparts von „Time of my life“ aus „Dirty dancing“ nicht nur sang, sondern auch eine kleine Tanzeinlage mit einbrachte. Frohsinn Herzliche Einladung zum erstes Hagenbacher Whisky-Tasting am Samstag, dem 16. April 2016, 17:00 Uhr in die Galerie Altes Rathaus. Interessenten wenden sich bitte an Klaus Prinz, Tel. 07273/941690, [email protected]. ◗◗ Männergesangverein Eintracht Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Wir laden alle aktiven und fördernden Mitglieder zu unserer Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am Montag, dem 21. März 2016 um 20:30 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Kulturzentrum, Am Stadtrand in Hagenbach im Saal zur Stadtmadam, Eingang Bücherei, statt. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Sängervorstandes 4. Bericht des Chorleiters 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahl eines Wahlausschusses 9. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft 10.Aussprache über aktuelle Themen 11.Verschiedenes Hagenbach - 26 - Wünsche und Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens acht Tage vor Beginn der Versammlung, 12. März 2016, beim 1. Vorsitzenden Thomas Meyerer schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorstandschaft würde sich über eine rege Beteiligung, nicht nur der aktiven, sondern auch der fördernden Mitglieder freuen. ◗◗ Obst- und Gartenbauverein Hagenbach e.V. Binden der Osterkrone Am Samstag, dem 19. März 2016 beginnen wir mit dem schneiden der Koniferen-, Buchs- und ThujaZweige für die Osterkrone. Dafür treffen wir uns ab 09:00 Uhr am Bauhof, Industriegebiet Hagenbach. An alle fleißigen Helferinnen und Helfer, bringt bitte eure Gartenscheren mit. Liebe Mitbürger, falls jemand von Ihnen uns bei dem Fertigen der Osterkrone unterstützen möchte, so sind Sie herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns über jede Hilfe. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Erfolg für unsere erste Mannschaft Am Sonntag traf unsere erste Mannschaft beim Tabellenführer in Altrip an. Wieder plagten uns Aufstellungssorgen und wir konnten nur zu siebt antreten. So begann das Spiel gleich mit einem Punkt Vorsprung für den Gegner. Armin Böringer, Roland Dübon und Dr. Stefan Wayand erreichen ein Remis. Andreas Baron gelingt durch einen schönen Sieg der Ausgleich. Markus Supper brachte uns durch einen Sieg am Spitzenbrett dann sogar in Führung, bevor dem Gegner wieder der Ausgleich gelingt. Am längsten spielen durfte Klaus-Peter Thronicke. In einer spannenden und abwechslungsreichen Partie ging es hin und her. Nach 5,5 Stunden Spielzeit hatte Klaus-Peter einen Läufer gewonnen. In dem Damenendspiel konnte sich der Gegner in ein Dauerschach retten. Also Partie unentschieden und Mannschaftsergebnis 4:4. Ein schöner Erfolg für uns. Mitgliederversammlung des pfälzischen Schachbundes Zuvor fand am Samstag auch die Mitgliederversammlung des pfälzischen Schachbundes in Dahn statt. Klaus-Peter Thronicke wurde vom Sportbund Pfalz mit der Ehrennadel in Bronze geehrt. Osterkrone Liebe Vereinsmitglieder und liebe Mitbürger, es ist wieder soweit, das wir mit den Vorbereitungen unserer diesjährigen Osterkrone beginnen. Zum Binden der Osterkrone benötigen wir wieder jede Menge frische Buchs,-Zypressen- und Thuja-Zuschnitte. Wenn Sie uns geeignetes Material zur Verfügung stellen möchten, beachten Sie bitte, dass wir nur frisches, kurz vor dem Termin des Bindens geschnittenes Material verwenden können. Das Schnittgrün kann ab dem 15. März 2016 bis zum 18. März 2016 auf dem Gelände des Bauhofes im Industriegebiet Hagenbach abgegeben werden. Öffnungszeiten des Bauhofes: Montag - Freitag, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag - Donnerstag, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitagnachmittag hat der Bauhof geschlossen. Falls Sie keine Möglichkeit haben das Schnittgut dort abzugeben, bitten wir Sie um telefonische Absprache mit Ute Tuth, die sich ab diesem Jahr um die Osterkrone kümmert, Tel. 0179/8250620, welche dann die Abholung Ihres Materials organisieren wird. ◗◗ Schachclub 1948 Hagenbach Erfolge für Sebastian und Daniel bei der RLP-Jugendmeisterschaft Am Samstag und Sonntag war die RheinlandPfalz-Jugendmeisterschaft in Gau-Algesheim. Unser U10-Pfalzmeister Sebastian Nreca und Daniel Dietz waren dabei. Am ersten Tag legten beide einen sehr guten Start hin. Sebastian gewann alle drei Partien. Daniel konnte zwei Siege und ein Remis verbuchen. Am Ende des zweiten Tages hatten sich beide einen Platz in der Top Ten erspielt. Und das in einem starken Feld mit den 32 besten Spielern aus Rheinland-Pfalz. Sebastian kann sich zu Recht über den 6. Platz freuen und Daniel darf auf seine Leistung und den 9. Platz stolz sein. Dr. Ulrich Becker, Vizepräsident des Sportbundes Pfalz für Sportentwicklung, links, zeichnet Klaus-Peter Thronicke mit der Ehrennadel des Sportbundes Pfalz in Bronze aus Training Wie jeden Freitag ist ab 17:30 Uhr Jugendtraining. Auch Anfänger sind dazu willkommen. Ab 19:30 Uhr Monatsblitz. Treffpunkt: Kulturzentrum, am Stadtrand 1, unter der Bücherei. ◗◗ Tennisverein der Stadt Hagenbach 1975 e.V. Arbeitseinsätze Liebe Vereinsmitglieder, das Frühjahr nähert sich mit großen Schritten. Arbeitseinsätze am Samstag, dem 12. März 2016 und am Samstag, dem 19. März 2016. Beginn jeweils um 10:00 Uhr. Zur weiteren Koordination steht euch an beiden Tagen unser technischer Wart Uwe zur Verfügung. Es gibt wie immer wieder viel zu tun. Über rege Beteiligung würden wir uns freuen. Wer helfen will, aber aufgrund sonstiger Verpflichtungen erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu stoßen kann, ist selbstverständlich auch noch später gerne gesehen. Bitte auch den Eintrag in der Arbeitsstundenliste nebst Unterschrift nicht vergessen. Bitte beachten: Arbeitsstundenpflicht für alle Mitglieder, die vor dem Jahr 2000 geboren sind. ◗◗ Turnverein Hagenbach 1902 e.V. Abteilung Handball Sebastian Nreca und Daniel Dietz freuen sich über ihren Erfolg bei der SJRP-EM 2016, Einzelmeisterschaft der Schachjugend Rheinland-Pfalz Ergebnisse vom Wochenende mB - JSG Wörth-Hagenbach : SG Albersw./Ranschb. - mD - JSG Wörth-Hagenbach : TV Thaleischweiler - mE - JSG Wörth-Hagenbach 2 : TSV Kuhardt - wC - HSG Landau : JSG Wörth-Hagenbach - wC - SV Bornheim : JSG Wörth-Hagenbach - wD - JSG Wörth-Hagenbach : TV Rheingönheim - 40:5 16:25 13:21 20:35 22:23 12:29 Hagenbach - 27 - Die Jungwölfe weiter auf Erfolgsspur 10:1 für die Wölfe Am 05.03.2016 starteten die Jungwölfe in den schönen Pfälzer Wald nach Albersweiler. 15 Spieler waren mit dabei, was uns sehr erfreute. Der Anpfiff in Albersweiler erfolgte um 13:00 Uhr. Gegner waren Albersweiler und eine mit wenig Kinder angereisten Mannschaft aus Speyer. Dank unserer vielen, konditionell fitten Kindern, konnten wir Speyer sogar mit Kindern von uns aushelfen. Begonnen wurde mit Mattenball. Bei den ersten beiden Spielen war schon klar erkennbar, wer die Leistungsstärkeren Kinder hatte. Bei den beiden Handballspielen sprechen die Ergebnisse schon für sich. Gegen Speyer stand es beim Schlußpfiff sogar 10:01 für uns. Somit hatten wir alle Spiele gewonnen. Alle Spielerinnen und Spieler unserer Mannschaft hatten einen recht hohen Spielanteil und konnten so auch ihre erworbenen Fähigkeiten eindrucksvoll zeigen. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Songs von CCR und John Fogerty auf die Bühne. Die Besucher werden es erleben, mit markanten Gitarren und vor allem mit einer herausragenden, charismatischen Leadstimme. Die dritte Band: die „Chris Becker Band“. Sie ist regional bekannt, weil viele den Sänger Chris Becker, bereits aus anderen Arrangements kennen als einen der Sänger des erfolgreichsten pfälzischen Exportschlagers, die dicken Kinder und als Frontmann der Party-Kult-Kapelle Deafen Goblins. Die Chris Becker Band ist keine Nachfolgeband oder einfach ein weiteres Projekt, es ist seine Band. Dies spiegelt sich auch im Programm der doch eher kompakten Formation wider: ausgewählte Coversongs, ein großer Mix, ein bunter Blumenstrauß. Stimmgewaltig interpretiert er unter anderem Herbert Grönemeyer oder Joe Cocker, doch auch eine markante Frauenstimme hat zu der Band gefunden. Die junge Lady Stefanie Neipel trat im Sommer auch in Baden-Baden beim New Pop-Festival auf. Also: Die Besucher der Wörther Oldienight dürfen sich überraschen lassen. Der Kartenvorverkauf läuft noch, soweit es noch Karten gibt, bei Schreibwaren Molnar, Wörth; B & S, Maximiliansau; Fish‘n‘Jam, Landau 06341/917750; s‘Buchlädel, Maximiliancenter; Musik Schlaile, Karlsruhe 0721/23000. Abteilung Tischtennis FVP Maximiliansau - TV Hagenbach 6:8 Endlich konnten wir unser Standardergebnis in den letzten Spielen zu unseren Gunsten gestalten. Es war eine ausgeglichene Partie, in der wir beim Favoriten eine geschlossene Leistung zeigten und glücklich, aber verdient gewonnen haben. Der Grundstein wurde bereits in den Doppeln gelegt, die wir beide gewinnen konnten. In den Einzeln erzielten Akduman K. u. Kuhn D. je 2 Siege; je einen Erfolg errangen Ullrich U. und Treffkorn U. Sonntag, 13. März 2016 - 10:00 Uhr TTC Büchelberg - TV Hagenbach Mattis Danckert, Eve Marie Vogel, Micel Ange Vogel, Mirko Becker, Tom Hebel, Cedirc Kersten, Vibian Barner, Johanna Gemeinder, Dominik Leicht, Sopie Kersten, Fabian Hartmeyer, Laura Vogel, Diana Will, Max Bruns, Leon Bruns, Jonas Klötzel, Elisabeth Rauh, Kerstin Rauh Trainer/in Eva-Maria Hellmann-David, Thomas Vogel, Alexander Rauh. Spendenlauf Unsere nächste Aktion wird der Spendenlauf für die Herzbande bei der Badischen Maile am Samstag, dem 23. April 2016 in Karlsruhe sein. Samstag, 12. März 2016 Dorschberghalle 14:30 Uhr mE - JSG Wörth-Hagenbach 2 : TV Herxheim auswärts 15:30 Uhr wD - VTV Mundenheim : JSG Wörth-Hagenbach 15:30 Uhr mE - TSG Haßloch 1 : JSG Wörth-Hagenbach 1 17:00 Uhr mD - HSG Dudenh./Schifferst. : JSG Wörth-Hagenbach Sonntag, 13. März 2016 - auswärts 15:00 Uhr mB - SC Bobenh./Roxheim : JSG Wörth-Hagenbach 17:00 Uhr wA - TuS Weibern : JSG Wörth-Hagenbach Sonntag, 20. März 2016 - auswärts 14:00 Uhr wA - JSG Süd-Ostsaar : JSG Wörth-Hagenbach 19. Wörther Rock-classic & Oldie-Night Es ist soweit: begeisterte Musikfans, tolle Stimmung in der Bienwaldhalle, so wie in den vielen Vorjahren. Das werden alle Besucher am Samstag, dem 12. März 2016 erleben, wenn die Handballer des TV 03 Wörth/JSG Wörth-Hagenbach ihre 19. Wörther Rock-Classic & Oldie-Night veranstalten. Wie in den letzten drei Jahren sind auch wieder die Rocks Off dabei, die mit drei Auftritten ihre Fans mit genialer Musik und toller Show begeistern werden. Nicht zu vergessen ist die Stimmung, wenn die Rocks Off beim Finale ihrem Können und der Technik freien Lauf lassen. Da geht der Rock ab und jeder holt noch einmal das Letzte aus sich heraus, bevor es dann auf den Heimweg geht. Erstmalig können sich alle auf Willy and the Poor Boys freuen, die viele bestimmt schon erlebt haben und von ihrem Auftritt und der Musik begeistert waren. Willy and the Poor Boys spielen die weltbekannten Hits der legendären amerikanischen Band Creedence Clearwater Revival wie „Proud Mary“, „Have You Ever Seen The Rain“, „Bad Moon Rising“, „Suzie Q“ oder „Hey Tonight“ und die internationale CCRFangemeinde ist sich einig: „Die Band spielt wirklich klasse und sie klingt live sogar noch besser als auf ihrer tollen Studio-CD“. Ein Muss für jeden, der Rock, Country, Blues und eben CCR liebt. Willy and the Poor Boys bringen zu 100 Prozent das Feeling der ◗◗ Verein der Angelfreunde e.V. 1981 Hagenbach Einladung zum Karfreitag-fischessen Nach mehrjähriger Unterbrechung veranstaltet der Verein der Angelfreunde Hagenbach 1981 e.V. dieses Jahr am Karfreitag, dem 25. März 2016 zwischen 11:30 Uhr und 15:00 Uhr wieder sein Karfreitagsfischessen. Hierzu laden wir die Einwohner recht herzlich in das Vereinsheim des Kaninchenzuchtvereins Hagenbach, Hasenhütte ein. Wir freuen uns, zahlreiche Gäste begrüßen zu dürfen. ◗◗ Verein für Volksmusik und Brauchtum e.V. Hagenbach Liebe Vereinsmitglieder, der Verein für Volksmusik und Brauchtum e.V. Hagenbach lädt alle seine Mitglieder am Sonntag, dem 13. März 2016 um 16:00 Uhr zu seiner Generalversammlung im Vereinsheim, Konrad-Adenauer-Ring 22 in Hagenbach, ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder 2. Begrüßung und Tätigkeitsbericht des 1. Vorstandes 3. Tätigkeitsbericht der Gruppenleiter/Gruppensprecher 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bildung eines Wahlausschusses 8. Neuwahlen der Vorstandschaft 9. Satzungsänderungen 10.Verschiedenes, Wünsche, Anträge Wir würden uns freuen, wenn wir unsere Mitglieder recht zahlreich zu unserer Versammlung begrüßen dürften. ◗◗ SPD-Ortsverein Hagenbach SPD-Gemeindeverband lädt ein zum Wahldämmerschoppen mit Kurt Beck und Barbara Schleicher-Rothmund Zum Endspurt des Landtags-Wahlkampfes lädt der SPD-Gemeindeverband zum traditionellen Wahldämmerschoppen am Samstag, dem 12. März 2016 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr an den Rathausplatz in Neuburg ein. Hagenbach - 28 - Es machen sich wieder eine Reihe von prominenten SPD-Politikern auf den Weg nach Neuburg. Wir laden die Bevölkerung aus allen Gemeinden herzlich ein, mit dem Ministerpräsidenten a. D. Kurt Beck, der Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, dem Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler oder Alexander Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag, ins Gespräch zukommen. Mit der ersten Grill-Bratwurst und einem Pfälzer Schoppen ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Mitfahrgelegenheit bei Erich Ulm, Tel. 3977. Aus N EUBURG wird berichtet ◗◗ Ehrentafel des Alters Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! 18.03.2016 Hilde Pfirmann 85. Geburtstag Die Ortsgemeinde Neuburg und die Verbandsgemeinde gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute, vor allem Gesundheit. Vereine ◗◗ 1. fcK-fanclub Neuburg am Rhein Kinder fahren kostenlos Kinder bis 12 Jahren fahren ab sofort kostenlos im Fanbus mit, nur in Begleitung eines Erwachsenen. Abfahrtszeiten zum Heimspiel gegen Bochum Am Montag, dem 14. März 2016 Anpfiff: 20:15 Uhr 1. FCK Kaiserslautern - VfL Bochum 1848 17:10 Uhr - Berg/Zollhaus 17:15 Uhr - Berg/Sparkasse 17:30 Uhr - Neuburg/Schiffermast 17:35 Uhr - Hagenbach Bahnhof 17:55 Uhr - Hayna gegenüber Kirche Anfragen zum fanbus des fcK fanclub Neuburg Unter den folgenden Kontaktdaten: Mario Specht, Rufnummer: 0172/1059718, ab 18:00 Uhr, [email protected] oder www.facebook.com/FCKFanclubNeuburg. ◗◗ Akkordeon-Orchester e.V. Neuburg Generalversammlung Wir erinnern an die Generalversammlung, die am Freitag, dem 11. März 2016 um 20:00 Uhr in unserem Übungsraum unter der Schulturnhalle in Neuburg stattfindet. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Beschluss über Satzungsänderung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge Wir freuen uns, wenn wir viele Mitglieder begrüßen dürfen. Kaffee und Musik Der Akkordeonverein lädt ein zu Kaffee und Musik am Sonntag, dem 10. April 2016 in der Turnhalle der Grundschule in Neuburg. Verbringen Sie einen schönen Nachmittag mit handgemachter Musik und leckerem, selbstgebackenem Kuchen. Für musikalische Unterhaltung sorgen unsere drei Orchester. Außerdem dürfen die Besucher gespannt sein auf unser Schmankerl - Klänge aus dem Alphorn. Wir haben Alphornbläser zu Gast. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ fußballverein Neuburg 1923 e.V. Aktivenspielbetrieb FV Neuburg I - SF Germania Winden I 1:1 In einer zerfahrenen Partie konnte Michael Böller per Foulelfmeter in der 75. Minute die Führung erzielen. Neuburg konnte trotz der leichten optischen Überlegenheit die Führung nicht über die Zeit schaukeln und musste nach einem Missverständnis in der Abwehr, ebenfalls durch einen Elfmeter, den Ausgleich hinnehmen. Für das Handspiel auf der Torlinie wurde der Neuburger Abwehrspieler korrekterweise mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. FV Neuburg I - ASV Landau I 1:3 Nach drei Spielen gegen die Kellerkinder der Liga nur 2 Punkte auf der Habenseite, ist deutlich zu wenig. Gegen den ASV Landau präsentierte sich das Team vor allem im 2. Durchgang in einer sehr schlechten Verfassung. Selbst nach dem Führungstreffer von Nils Fischer kam keine Sicherheit in das Spiel der Mannschaft. In der 2. Halbzeit musste man nach mehreren individuellen Fehlern 3 Tore hinnehmen und versagte hier auf ganzer Linie. Am kommenden Sonntag empfängt man die TuS Knittelsheim - hier muss die Mannschaft dringend eine Reaktion zeigen. FV Neuburg II - SV Landau West II 4:0 Der Aufwärtstrend der 2. Mannschaft hält an. Ein verdienter Heimsieg, der noch hätte höher ausfallen können. Neuburg hatte das Spiel jederzeit im Griff und kombinierte sich zielstrebig durch die Abwehrreihen der Landauer. Ein starker Auftritt und wichtige Punkte im Abstiegskampf. Die Tore erzielten: Benjamin Kuntz, 2, Cliff Newill und Christian Hessert. Die nächsten Spiele der Aktivität Achtung, nun 2 Heimspiele in folge Sonntag, 13.03.2016, 13:00 Uhr: FV Neuburg II - TUS Knittelsheim II Sonntag, 13.03.2016, 15:00 Uhr: FV Neuburg I - TUS Knittelsheim I Sonntag, 20.03.2016, 13:00 Uhr: FV Neuburg II - SV Hatzenbühl II Sonntag, 20.03.2016, 15:00 Uhr: FV Neuburg I - TSV Fort. Billigh./ Ingenheim II Jugendspielbetrieb A-Jugend: SG Neuburg/Berg - SV Gossersweiler/Stein Die nächsten Spiele: A-Jugend: Samstag, 02.04.2016, 14:00 Uhr: SG Neuburg/Berg - TSV Lingenfeld Samstag, 09.04.2016, 14:00 Uhr: SG Insheim/Hayna - SG Neuburg/Berg 5:0 Einladung zur Mitgliederversammlung Der Verein möchte alle Mitglieder darüber informieren, dass am Freitag, dem 11. März 2016, um 20:00 Uhr im Clubhaus die diesjährige Mitgliederversammlung stattfinden wird. Alle Mitglieder sind an dieser Stelle herzlich eingeladen. Um zahlreiches und rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Öffentlichkeitsarbeit 2. Totenehrung 3. Bericht der Vorstände - Öffentlichkeitsarbeit - Finanzen - Technik - Sport 4. Ehrungen 5. Beschlussfassung über vorliegende oder vorgetragene Anträge zur Tagesordnung 6. Fragen, Wünsche, Infos aus aktuellem Anlass 7. Kassenprüfung abgelaufene Geschäftsjahre - Bericht der Kassenprüfer - Entlastung der Vorstandschaft 8. Bildung des Wahlausschusses 9. Neuwahl der Vorstandschaft 10.Wahl der Kassenprüfer clubhaus Öffnungszeiten Freitags: ab 18:00 Uhr 2. Bundesliga/Bundesliga Samstag: ab 15:00 Uhr Bundesliga, bzw. ab 12:30 Uhr bei Spielen des FCK in Liga 2 Sonntags: bei Heimspielen ab 12:00 Uhr, bei Auswärtsspielen ab 17:00 Uhr Hagenbach - 29 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 clubhaus fVN mit Sky-Sportsbar 1. und 2. Bundesliga auf Großbildleinwand und als zusätzliche Option zeitgleich die spannende Sky Konferenz auch in der Saison 2015/16 Zur Erweiterung unseres Angebotes bieten wir künftig allen Fußballfans ein Topspiel der Bundesliga und der 2. Bundesliga in erstklassiger Bild- und Tonqualität als Einzelspiel auf Großleinwand an. Weiterhin besteht die Möglichkeit als zusätzliche Option die spannende Sky Konferenz oder parallele Sportevents lautlos auf einem weiteren Bildschirm im Auge zu behalten. Alle Top-Spiele der DFL das ganze Wochenende live im Clubhaus des FVN auf Großbildleinwand und im TV in erstklassiger Bildqualität. Informationen zu feierlichkeiten Geburtstagsfeier oder eine sonstige Feier/Veranstaltung geplant? Wir haben für Sie genau das richtige Ambiente in den neu gestalteten Räumlichkeiten für ihre Feste und bieten für bis zu 80 Personen Platz. Fragen Sie unser Clubhausteam sofern sie Interesse haben unter Tel. 3808 o. 0152/56107480. Homepage des Vereins in neuem Design und mit brandaktuellen News Neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns im Internet: Unter www.fv-neuburg.de gibt es alle Infos, Services und Berichte brandaktuell sowie weitere wichtige Themen und Termine rund um den FV Neuburg. Die Spielberichte von den Partien des Wochenendes sind hier schon vor der Veröffentlichung des Amtsblattes abrufbar. Der FV Neuburg ist auch auf dem Sozialen Netzwerk Facebook mit einer eigenen Seite präsent. Hier werden Sie immer topaktuell informiert, rund um den Aktiven- und Jugendspielbetrieb sowie mit den neusten Vereinsnews. Besuchen Sie uns unter: https:// www.facebook.com/Fussballverein Neuburg e.V. ◗◗ Gesangverein Eintracht Neuburg/Modern Harmony Terminvorschau Anbei eine Auflistung der kommenden Termine für die Mitglieder des Gesangvereins Eintracht Neuburg Sonntag, 10. April 2016 Mitgliederversammlung Sonntag, 24. April 2016 - J ubiläum Konfirmation GVE Freitag, 29. April 2016 - Ständchen MH Freitag, 10. Juni 2016 - Froschfest Steinfeld MH Samstag, 9. Juli 2016 - Frohsinn Hagenbach MH Donnerstag, 14. Juli 2016 - Probe Seemannslos GVE und MH Freitag, 15. Juli 2016 - Ständchen MH Samstag, 6. August bis Montag, 8. August 2016 - Eppleseefest Samstag, 27. August 2016 - Ständchen MH Samstag, 5. November 2016 - Konzert Samstag, 26. November 2016 - Advenstmarkt Sonntag, 18. Dezember 2016 - Weihnachtsfeier ◗◗ Original Pfälzer Blasmusikanten Musikverein Neuburg/Rhein e.V. Bäckerei Rothhaas spendet für Jugendarbeit Den Inhalt der Kaffeekasse aus dem Ladengeschäft spendete die Bäckerei Rothhaas für die Jugendarbeit des Musikvereins. Als am Jahresende die Kaffeekasse gelehrt wurde, kam ein Betrag von 350 € zusammen. Wir möchten uns bei allen Spendern und der Bäckerei Rothhaas recht herzlich bedanken. Ein Großteil der Spende kam den Kindern der musikalischen Früherziehung zu Gute. Für die Ausbildung wurden weitere Orffsche Instrumente angeschafft. Am Donnerstag war es dann soweit. Im Beisein der Fam. Böringer, unserer Ausbilderin Christine Reinhart und des 1. Vorsitzenden Hans Hutzel konnten wir in der Backstube der Bäckerei den anwesenden Kindern die neuen Instrumente übergeben. Die Kinder bedankten sich mit einem lustigen Vortrag. Der Verein sagt nochmals herzlichen Dank. Das Bild zeigt die Spendenübergabe mit der Fam. Böhringer und der Ausbilderin Christine Reinhart sowie Kindern der musikalischen Früherziehung. ◗◗ Jugendtreff Neuburg e.V. Neuwahlen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die Neuwahlen der Vorstandschaft des Neuburger Jugendtreffs finden am Sonntag, dem 20. März 2016 um 19:00 Uhr im Jugendtreff statt. Hierzu sind alle Treffbesucher eingeladen. Tagesordnung: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Bericht des 1. Vorsitzenden Bericht des Kassenwartes Bericht der Kassenprüfer Neuwahlen der Vorstandschaft Neuwahlen des Beraterteams ◗◗ Sängervereinigung 1921 Neuburg e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Heute, am Freitag, dem 11. März 2016 findet um 19:00 Uhr unsere Jahreshauptversammlung im kleinen Saale des Gasthauses zum Sternen statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich ein. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Chorsprecher, Männerchor und Musica Vita 5. Bericht des Schriftführers 6. Bericht des Kassenführers 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 8. Termine 2016 9. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft würde sich freuen, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können und ihre Meinungen bzw. Anregungen zum Vereinsleben zu hören. Anträge für zusätzliche Tagesordnungspunkte mussten bis zum 07.03.2016 beim 1. Vorsitzenden Günter Westermann eingereicht werden. Die Einladung erfolgt nur auf diesem Weg. ◗◗ Schachclub 1974 Neuburg e.V. Bad Bergzabern I - Neuburg I 4:4 Die Begegnung gegen den Tabellenletzten aus Bad Bergzabern gestaltete sich schwerer als erwartet. Einer Serie von drei teils zu leichtfertig gewährten Remis folgten zwei Niederlagen zum Zwischenstand von 3,5:1,5. Ab diesem Zeitpunkt glaubte keiner mehr ernsthaft an etwas zählbares. Doch dann besann sich Neuburg noch einmal auf seine kämpferischen Qualitäten und leitete durch einen Sieg an Brett eins nochmals eine Wende ein. Durch ein Remis und einen weiteren Sieg an Brett acht erkämpfte sich Neuburg dann doch noch eine Punkteteilung. Dadurch etabliert sich Neuburg im gesicherten Mittelfeld der Tabelle. Die Ergebnisse im Einzelnen Achim Volk 1, Stefan Schlegel 0,5, Ludwig Scheer 0, Viktor Volk 0,5, Stefan Zoller 0, Volker Nitzler 0,5 Franz Raschka 0,5, Helmut Leiser 1 Hagenbach - 30 - Neuburg II - Bellheim V 1:2 Nachdem beide Mannschaften nur mit drei Spielern antreten konnten, reichten zwei gewonnene Partien, um die Begegnung zu entscheiden. Mit etwas Glück hätte das Ergebnis ebenso anders herum ausfallen können. Die Ergebnisse im Einzelnen Jonas Maurer 0, Samuel Piesch 0, Jonas Schlegel 1, Übungsabend Zu unserem Übungsabend dienstags im Bürgerhaus Altenstube laden wir alle Schachspieler/innen und die, die es werden wollen, recht herzlich ein. Trainingszeiten 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Jugendtraining, ab 19:00 Uhr Training Erwachsene ◗◗ Schifferverein Neuburg Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 mit Neuwahlen Am Gründonnerstag, dem 24. März 2016 um 19:30 Uhr, findet im Vereinslokal des Turnvereins unsere Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Hierzu laden wir alle unsere Mitglieder recht herzlich ein. Wir bitten um rege Teilnahme und hoffen, viele Mitglieder begrüßen zu dürfen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassenwarts 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Neuwahlen der Vorstandschaft 6. Verschiedenes Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Erfolgreicher Auftakt der Mädchen ins neue Wettkampfjahr Am 27./28.02.2016 fanden in Bad Bergzabern die Gaumeisterschaften weiblich statt. Neuburg konnte in diesem Jahr 14 Mädchen zwischen 6 und 9 Jahren an den Start schicken. Ein sehr erfolgreiches Wettkampfwochenende, das mit einer Gaumeisterin, einer Vize-Meisterin und zwei dritten Plätzen gekrönt wurde. Die Kleinsten in der Altersklasse 7 schlugen sich wacker bei ihrem ersten Wettkampf überhaupt, Katharina Deinzer konnte sich hier sogar die Bronzemedaille sichern. In der Altersklasse 8 musste sich Jana Laffin im Spitzensportbereich nur den Turnerinnen der Turn-Talentschule Haßloch geschlagen geben und erreichten einen sehr guten sechsten Platz. In der Altersklasse 9 präsentierte sich Isabel Deinzer hervorragend und konnte sich in einem großen Starterfeld den Gaumeistertitel sicher. Neuburgs älteste Turnerinen waren an diesem Wochenende die Mädchen der Altersklasse 10. Paulina Eck konnnte sich hier den Vize-Meistertitel sichern, Platz 3 ging an Leonie Stephany, gefolgt von Helena Wojnar und Anneke Schwarz. Vor allem am Stufenbarren und Boden konnten die Vier mit tollen und schwierigen Übungen punkten. Herzlichen Glückwunsch an alle Turnerinnen, ihre Trainerinnen und Kampfrichter und den qualifizierten Turnerinnen viel Erfolg bei den Pfalzmeisterschaften im April. ◗◗ Tennisclub Neuburg e.V. Platzinstandsetzung Aufgrund der guten Wetterlage findet am Samstag, dem 12. März 2016 gegen 09:00 Uhr ein weiterer Arbeitseinsatz an der Tennisanlage statt. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Weitere Termine: Samstag, dem 19. März 2016, 09:00 Uhr Samstag, dem 26. März 2016, 09:00 Uhr Aktion saubere Landschaft - Wir waren dabei Am vergangenen Samstag beteiligten sich wieder einige Tennisclubmitglieder an der Aktion „Saubere Umwelt“. An diesem Aktionstag befreiten wir das Sportgelände von Müll und Unrat. Der Dank richtet sich an die, die keinen Müll in der Landschaft entsorgen und natürlich an die fleißigen Sammler. Vielen Dank. ◗◗ Turnverein e.V. Neuburg Terminänderung Fit wie ein Turnschuh wird nicht, wie im Veranstaltungskalender angekündigt, am 13. März 2016, sondern am Sonntag, dem 17. April 2016 stattfinden. Nähere Informationen wird es zu einem späteren Zeitpunkt geben. Ergebnisse Pflicht, Jg. 2009: 3. Katharina Deinzer, 4. Hannah Volk, 5. Ronja Deutsch, 6. Jane Scheid, 7. Paulina Mattern Spitzensport, Jg. 2008: 6. Jana Laffin Plicht, Jg. 2008: 11. Leni Reinhard, 12. Emma Kuttny, 13. Ida Wawersich Plicht, Jg. 2007: 1. Isabel Deinzer Kür, LK 3, Jg. 2005/2006: 2. Paulina Eck, 3. Leonie Stephany, 4. Helena Wojnar, 5. Anneke Schwarz ◗◗ SPD-Ortsverein Neuburg Einladung zum Wahldämmerschoppen mit Kurt Beck und Barbara Schleicher-Rothmund Samstag, 12. März 2016, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Rathausplatz Es ist eine gute Tradition, dass die Neuburger SPD vor Wahlen zu einem Umtrunk, dem Wahldämmerschoppen, einlädt. Auch am Abend vor der Landtagswahl am 13. März 2016 machen sich wieder eine Reihe von prominenten SPD-Politikern auf den Weg nach Neuburg. Wir laden die Bevölkerung herzlich ein, mit dem Ministerpräsidenten a. D. Kurt Beck, der Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, dem Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler oder Alexander Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag, ins Gespräch zu kommen. Mit der ersten Grill-Bratwurst und einem Pfälzer Schoppen ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Hagenbach - 31 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 ◗◗ SPD-Ortsverein Neuburg SPD-Wahldämmerschoppen in Neuburg Zum Endspurt des Landtags-Wahlkampfes lädt die Scheibenhardter SPD gemeinsam mit den Ortsvereinen, Partner-Ortsvereinen aus der Verbandsgemeinde zum traditionellen Wahldämmerschoppen am Samstag, dem 12. März 2016 ab 16:00 Uhr an den Rathausplatz in Neuburg ein. Wir laden die Scheibenhardter herzlich ein, mit dem Ministerpräsidenten a.D. Kurt Beck, der Landtagsvizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, dem Bundestagsabgeordneten Thomas Hitschler oder Alexander Schweitzer, Fraktionsvorsitzender der SPD im Mainzer Landtag ins Gespräch zu kommen. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet sich bitte bei Karl Heinz Benz, Tel. 07277/919178. Aus S CHEIBENHARDT wird berichtet Vereine ◗◗ Angelsport- und fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. Tag der sauberen Landschaft Der Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. bedankt sich bei allen Helfern, die sich am Tag der sauberen Landschaft beteiligt haben. Lauterpokal Am Sonntag, dem 13. März 2016 richtet der Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. für seine Mitglieder den Lauterpokal aus. Hierzu treffen wir uns um 08:00 Uhr an der Lauterbrücke zum gemeinsamen Forellenfischen an der Lauter. Gerne können auch interessierte Nichtangler zum Zuschauen hinzukommen. Um 11:30 Uhr treffen wir uns wieder an der Grillhütte, um das Gefangene zu vermessen. Anschließend kann bei einer Bratwurst und Getränken über das Erlebte geplaudert werden. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft des Angelsport- und Fischzuchtverein Scheibenhardt e.V. recht herzlich. ◗◗ Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Scheibenhardt AWO lädt zum Osteressen Die AWO Scheibenhardt lädt am Mittwoch, dem 16. März 2016 ab 14:00 Uhr die Mitglieder des Ortsverbandes zum traditionellen Osteressen ein. Alle Mitglieder und Freunde sind herzlich willkommen. ◗◗ Sportverein Scheibenhardt Ergebnisse vom vergangenen Wochenende SVS II spielfrei SVS I - FC BW Minderslachen 5:1; 2:1 Tore: Davut Bektasoglu, 2x Geofrey Wangui, Fatih Hosaf, Ibrahim Soeyler Nächste Saisonspiele SV Erlenbach II SVS II Sonntag, 13.03.2016, 13:00 Uhr SV Erlenbach I SVS I Sonntag, 13.03.2016, 15:00 Uhr Vorankündigung fisch-Essen am Karfreitag Der Sportverein Scheibenhardt veranstaltet am Karfreitag, dem 25. März 2016, ab 11:30 Uhr ein Fisch-Essen. Wir bieten an: Zander & Forelle mit Kartoffel-Salat. Bitte um Voranmeldung am Clubhaus-Aushang oder bei Tino Schieber, Tel. 07277/898257 o. Email: [email protected]. Wir hoffen wieder auf reges Interesse und freuen uns auf euren Besuch. Öffnungszeiten clubhaus SVS Samstag, 12.03.2016, ab 15:00 Uhr: Sky Bundesliga live Sonntag, 13.03.2016, 10:00 Uhr: Frühschoppen Dienstag, 15.03.2016, 19:00 Uhr: Trainingsbetrieb Donnerstag, 17.03.2016, 19:00 Uhr: Trainingsbetrieb W AS SONST NOCH INTERESSIERT ◗◗ Infos, Service- und Beratungsdienste - ohne Gewähr AIDS-Hilfe Landau e.V. „Café Regenbogen“, Weisenburger Straße 2 b, 76829 Landau, Tel. 06341/88688 Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Treffpunkt ab 18:00 Uhr. AIDS-Beratung im Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim Mittwochnachmittag und nach telefonischer Vereinbarung Ansprechperson: Herr Dr. Jestrabek, Tel. 07274/53461 oder 53448 Ambulante Dienste Mobiler Sozialer Dienst - Mobiler Mittagstisch - Fahrdienste - Personennotruf - Pflegenotdienst (24 Stunden-Bereitschaftsdienst) Behindertenbetreuung Robert-Koch-Str. 2, Kandel, Tel. 07275/94077. AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen Waldstr. 38, 76870 Kandel Telefonische Sprechzeiten Mo.-Fr. von 11.30 - 12.30 Uhr Terminvereinbarungen unter Tel. 07275/9886850 E-Mail: [email protected] Caritas-Zentrum Germersheim, 17er Straße 1, Tel. 07274/9491-0 Online Terminvereinbarung unter www.caritas-zentrum-germersheim.de Allgemeine Sozialberatung Schwangerschaftsberatung Ambulanter Hospiz- u. Palliativberatungsdienst Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Hagenbach - 32 - Kinderschutzdienst Suchtberatung Warenkorb, Waldstr 5 e, Tel. 07274/9738440 Öffnungszeiten Warenkorb: Mo, Mi, Do 09.00 - 17.00 Uhr, Di u. Fr 10.00 - 14.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können auch Spenden abgegeben werden. Außenstellen: Suchtberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/3421 Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Wörth, Mozartstr. 5, Tel. 07271/2539 Trauercafé: Einmal im Monat, jeweils am zweiten Dienstag, in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Gemeindezentrum Kandel, Waldstr. 36a Träger: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter der Nummer 07274/703467 oder per e-mail unter [email protected] mit uns in Verbindung setzen. Deutscher Diabetiker Bund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Das Treffen der Diabetes-Selbsthilfegruppe findet von September - Dezember immer am 1. Montag im Monat um 19:00 Uhr im Kath. Pfarrheim Jockgrim statt. Ansprechpartnerin: Frau Ursula Schlindwein, Jockgrim, Tel. 07271/51877. Deutscher Psoriasis Bund e.V. Regionalgruppe Landau Informationen für Menschen mit Schuppenflechte. Treffen regelmäßig am 2. Mittwoch in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November um 19:30 Uhr im Selbsthilfetreff e.V. in Edesheim Kontakt: Peter Becker, Tel. 06344/5280, Mail: [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Germersheim Hans-Graf-Sponeck-Str. 33, Germersheim, Tel. 07274/2460, Bürozeiten: Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. Informationen, Bildungs- und Serviceangebot Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Elternschule mit Spielgruppen, Babymassage, Fremdsprachenkurse für Kinder und Erwachsene, regelmäßige Vorträge zu aktuellen Themen, Hausnotruf, Mobiler Mittagstisch, Rettungsdienst und Krankentransporte. Bereich Aus- und Fortbildung: u.a. in Erster Hilfe, SM für den Führerschein, Betriebshelfer u.v.m. Bereich Ambulante Dienste: Mobiler Mittagstisch, Hausnotruf, Fahrdienste, Tel. 07274/2460 oder 07275/918122 und Tel. 07275/94077. Diakonisches Werk Germersheim - Sozial-, Lebens- und Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung (staatl. anerkannt mit Beratungsschein), Vermittlung von Kuren und Erholungen Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung - Fachdienst für Integration und Migration (Migrationserstberatung für erwachsene Migranten) Hauptstr. 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/1248 Öffnungszeiten: Di - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung - Sozialberatung für Aussiedler und Übersiedler Pestalozzihaus, Tullastr. 30, Wörth-Maximiliansau, Tel. 07271/42234, dienstags von 14:00 - 16:00 Uhr. Dow France S.A.S (ehem. Rohm & Haas) Informationsstelle bei Geruchsbelästigungen durch die Firma Dow France S.A.S. Lauterbourg/Frankreich, Tel. 00800/16263646 (kostenlos) / Tel. 0180/5221616, Tel. 06131/944444. Evangelische - Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel. 0800/1110111 und 0800/1110222. Fachdienst für Hörgeschädigte Unsere Angebote für hörgeschädigte Menschen: Berufsbegleitender Dienst und Integrationsfachdienst - wir unterstützen bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche. Ambulante Erziehungshilfen - wir bieten Unterstützung bei Erziehungsproblemen an. Landes-Dolmetscherzentrale für Gebärdensprachdolmetscher wir vermitteln ausgebildete und kompetente Gebärdensprachdolmetscher. Allgemeine Sozialberatung - wir unterstützen bei allen persönlichen Fragen und Problemen. Büro: Karolinenstr. 29, 67227 Frankenthal, Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Tel. 06233/3458-0, Fax 06233/3458-27, Schreibtelefon Tel. 06233/3458-25, e-mail: [email protected], www.gehoerlose-rlp.de Sprechstunde vor Ort: Westring 3a, Landau Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung. Familienbüro Hagenbach - Begegnungs- und Beratungsangebote - Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche - Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen - Angebote der Familienbildung - Weitere individuelle Angebote und Hilfen Kontakt: Tanja Güner, Am Stadtrand 1, Hagenbach, Tel. 0151-40638521 E-mail: [email protected] Offene Sprechstunde: Dienstags 13:30 - 17:00 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung Frauenhaus Tel. 06341/89626, Aufnahme Tag und Nacht möglich. Gelbfieberimpfstelle Marktstr. 6, Wörth, Tel. 07271/93330, Fax 07271/933325. Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Südpfalz Nordring 15 c, Landau, Tel. 06341/3819-22, Fax 06341/381929, e-mail [email protected], Sorgentelefon Tel. 06341/3819-22. Kostenlose Information, Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt, Opferschutz und Täterarbeit, Selbsthilfegruppen; Termine nach Vereinbarung. Jugend- und Drogenberatungs- und -behandlungsstelle Trommelweg 11 b, Germersheim, Tel. 07274/919327 Sprechzeiten: montags - freitags 9:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung. Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen Unter dem Motto: „Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen“ bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für alle Interessierte bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs. Begleitet wird das Treffen von Frau Guerrein-Rizakis und Frau Lutz vom Zentrum für seelische Gesundheit Kandel. Das Kontaktcafé findet jeden Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Zentrums für seelische Gesundheit in der Bismarckstraße 15 in Kandel statt. Kontakt: Carmen Lutz, Zentrum für seelische Gesundheit, Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275/913063, Fax 07275/913064, e-mail: [email protected], www.stk-suedpfalz.de Kreuzbund Speyer - Fachverband der Caritas Hilfe ist möglich. gibt viele Wege aus dem Teufelskreis der Sucht. Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiß wie schwer es ist, ohne Hilfe auszubrechen. Suchtgefährdet ist: wer Alkohol als Problemlöser einsetzt, um Spannungen und Krisen besser zu bewältigen, wer Medikamente und/oder Alkohol braucht, um sein Leben zu bewältigen, wer Glücksmomente nur mit Alkohol oder Medikamenten erfährt, wer Angst und Frust mit Alkohol oder Medikamenten abbaut. Gesprächsgruppen: Gruppe II: Treffen jeden Dienstag, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895. Gruppe I: (Wiedererlangung der Fahrerlaubnis) Treffen 14-tägig donnerstags, 19:30 Uhr in Wörth im Kath. Jugendheim St. Theodard, Mozartstr. 19, Edith Stein-Zimmer. Kontakt: Alex Cunow, Tel. 07273/800 895. E-mail: [email protected], Internet: www.Kreuzbund-Speyer.de Der Kreuzbund ist Fachverband im Deutschen Caritasverband. Kripo-Beratungsstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz K 15, Informationszentrum Prävention, Tel. 0621/9632510-13, Tel. 0621/9632510-13. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Germersheim Geschäftsstelle Luitpoldstr. 27, 76770 Hatzenbühl Wohn- und Förderstätte für Schwerst- und Mehrfachbehinderte / Familienentlastende Dienste / Wohnstätten für geistig Behinderte / Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen geistig behinderter oder schwerstmehrfachbehinderter Menschen. Tel. 07275/988-70, Fax 07275/988-720. Luftbelastungen Luft-Telefon Karlsruhe, Tel. 0721/133-1004 Ozon-Telefon, Tel. 06131/19725. Hagenbach - 33 - Malteser Pflegedienst Hatzenbühl Luitpoldstr. 81, Hatzenbühl, Tel. 07275/913294, Fax 07275/913295, www.pflegedienst-hatzenbuehl.de. Rund um die Uhr erreichbar über Handy-Nr. 0170/8514575 Bürozeiten: Montag - Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, 24-Std.-Betreuung, Tagespflegestätte für Senioren, Fahrdienste für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer. Mülldeponie Berg (Annahmezeiten), Tel. 07277/433 Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:15 Uhr, Samstag 08:00 -12:45 Uhr. Nummer gegen Kummer Kinderschutzbund - Tel. 0800 111 0 333 Kostenlose telefonische Beratung beim Kinderschutzbund Montag bis Freitag von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Pfalzinstitut Klingenmünster Hotline Essstörungen, Tel. 06349/9003333 montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr oder Rückruf per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Klingenmünster für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen sowie deren Angehörige und Fachleute. Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.), Tel. 06349/900 2555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349/900 2525 Montag, Mittwoch, Freitag von 14:30 bis 16:00 Uhr oder über Anrufbeantworter. Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“ Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, benötigt auch einmal die Gelegenheit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Wir, die Sozialstation Hagenbach, Kandel, Wörth e.V. wollen Ihnen dies bieten, in den Räumen des Mehr-GenerationenHauses, Ottstr. 54, 76744 Wörth. Der Gesprächskreis wird von examinierten Krankenschwesten begleitet, die mit fachlichem Rat den Gruppenteilnehmern zur Seite stehen und sie unterstützen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Tel. 07271/8622. Pflegestützpunkt Wörth Pflegstützpunkt für kranke, behinderte und ältere Menschen und ihre Angehörigen. Im Pflegestützpunkt helfen Ihnen kompetente und unabhängige Fachleute, Ihre Situation zu meistern. Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Elke Duthweiler, Tel. 07271/13 20 335 und Elsbeth Tremmel-Kempf, Tel. 07271/13 20 336 Arthur-Nisio-Str. 23, 76744 Wörth, Fax: 07271/13 20 337 PRO FAMILIA, Landau, Xylanderstr. 21 Soziale Beratung gemäß § 219, finanzielle Beratung bei Schwangerschaft, Verhütungsberatung, psychologische Einzel- und Paarberatung, Tel. 06341/82424, Termine nach Vereinbarung Bürozeiten: Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr. Rechtsinformationen bei Fragen von Trennung und Scheidung: jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 18.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung. Psychologische Sprechstunde bei Trennung und Scheidung: jeden 2. Donnerstag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr ohne vorherige Anmeldung. Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese Speyer, Königstr. 42, 76829 Landau, Terminvereinbarung, Tel. 06341/20918 Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr. Schwangeren-Beratungsstelle An Fronte Karl 21, Germersheim (Nähe Asklepios-Krankenhaus) Terminvereinbarungen möglich unter Tel. 07274/1305. Sozialdienst Kath. Frauen und Männer Betreuungsverein für den Landkreis Germersheim e.V. Königstraße 25 a, Germersheim, Tel. 07274/779434 Information, Beratung und Hilfe bei gesetzlichen Betreuungen. Termine nach Vereinbarung. Sozialpsychiatrischer Dienst im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hauptstr. 25, Germersheim Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen u nd deren Angehörigen Termin nach telefonischer Vereinbarung Ansprechperson: Frau Bockow, Tel. 07274/53459 Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Sozialstation Hagenbach, Wörth, Kandel e.V. Pflegedienstleiter: Tel. 07271/76080, Verwaltung: Fax 07271/760827. Verbandsgemeindejugendpflege Gunter Schröer, Tel. 0170/4838265 Zentrum für seelische Gesundheit der Stk gGmbH Tagesstätte, Kontaktstelle, Betreutes Wohnen, Bismarckstr. 15, 76870 Kandel, Tel. 07275/913063, E-Mail: [email protected] ◗◗ Barbara Schleicher-Rothmund, MdL Bürgersprechstunde Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund lädt alle Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen zu einem Gespräch kommen möchten, in ihr Büro nach Rheinzabern, An den Tongruben 4 ein. Anmeldung bitte unter Tel. 07272/919390 oder per Mail [email protected] sowie unter www.schleicherrothmund.de. ◗◗ Martin Brandl MdL Bürgersprechstunde in Rülzheim Im Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten Martin Brandl, CDU, lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Bürgersprechstunde am Dienstag, dem 15. März 2016, ab 16:00 Uhr im Bürgerbüro Martin Brandl in der Mittleren Ortsstraße 99 in Rülzheim. Eine telefonische Voranmeldung unter 07272/7000 611 ist erforderlich. Weitere Informationen, auch über weitere Sprechstunden, ebenfalls telefonisch oder unter www.brandl-martin.de. ◗◗ Bundestagsabgeordneter Thomas Gebhart Online-Bürgersprechstunde Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart bietet am Mittwoch, dem 16. März 2016 zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr eine Online-Bürgersprechstunde an. Interessierte können sich gerne mit ihren Anliegen und Fragen zu aktuellen politischen Themen an den Abgeordneten wenden. Zugang zum Chat erhalten Interessierte unter www.thomas-gebhart.de. Auch Nachrichten über die Seite www.facebook.com/gebhart.th werden in dieser Zeit direkt beantwortet. ◗◗ Mehrgenerationenhaus Wörth Öffnungszeiten café zeitlos Dienstag und Mittwoch: 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: Elterncafé - „rundum“ 09:30 - 12:00 Uhr Für Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern. Sich einfach in gemütlicher Runde treffen. Wechselnde Angebote rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensmonate, kostenlose Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Familie. Ohne Anmeldung. ◗◗ Jazzclub Wörth Der Jazzclub Wörth lädt ein am Samstag, dem 19. März 2016, ab 20:00 Uhr im Bayrischen Hof, Neulauterburg zu seinem Märzkonzert mit der Gruppe Rieke Katz & Band. Die Rieke Katz-Band ist ebenso im Funk und Pop zuhause wie im Jazz. Die poppigen Eigenkompositionen der jungen Sängerin Rieke Katz werden zu leuchtenden Klangerlebnissen, die das Publikum mitreißen und verzaubern. Das groovige Fundament der Band lässt die facettenreiche Stimme der studierten Sängerin Rieke Katz zu einem Klangfeuerwerk werden, das die Band mit Soloeinlagen lebendig untermalt. Leichte und schwebende Töne wechseln sich mit kräftigen klangvollen ab, die den Zuhörer in eine warme Klangdecke hüllen. Lassen Sie sich von der weiblichen Leichtigkeit der charmanten Sängerin aus dem Alltag entführen. Die Musiker: Rieke Katz, Christophe Kallean, Alexander Bayer und Björn Glindemann. Einlass: 19:00 Uhr, Abendkasse, keine Reservierung, Eintritt: 10 €, Mitglieder: 7 €, www.rieke-katz.de; www.jazzclub-woerth.de. Hagenbach - 34 - ◗◗ Agentur für Arbeit Landau Nach der Schule ab ins Ausland Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum, BIZ der Agentur für Arbeit Landau Am Donnerstag, dem 17. März 2016, findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene zum Thema Au Pair und Work and Travel statt. Lisa Rothschmitt, AIFS Saarbrücken, informiert über Au Pair-Aufenthalte in Übersee und in Europa sowie Sommerjobs in den USA und andere Work- and Travel-Programme für junge Menschen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Informationen zur Vortragsreihe und weiteren Veranstaltungen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/landau. Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Es gibt Frühbucher-Rabatte. Für den Abschluss geprüfter Technischer Betriebswirt, internationaler Titel: Master Professional of Technical Management, CCI ist der technische Fachwirt eine optimale Vorbereitung. Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Technischer Betriebswirt, Geprüfter Wirtschaftsfachwirt, Geprüfter Industriefachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Ausbildung der Ausbilder, AdA-Schein. Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung, IFB, gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel. 07275/913035, E-Mail: [email protected], IFBWebsite: www.ifb-woerth.de. ◗◗ Sozialtherapeutische Kette gGmbH Kontakt- und Informationsstelle für Menschen mit psychischen Problemen Die Kontaktstelle bietet die Möglichkeit neue Bekanntschaften zu schließen, sich auszutauschen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. An unseren Treffs können Sie nach Lust und Laune teilnehmen. Programm in der Woche vom 14.03.2016 bis 18.03.2016 Mittwoch, dem 16. März 2016 Wörth-Treff von 14:30 Uhr - 16:00 Uhr Für Menschen mit psychischen Problemen ist der Kontakt und Austausch mit anderen besonders wichtig. Das Zentrum für seelische Gesundheit bietet deshalb jeden 3. Mittwoch im Monat einen offenen Treff in Wörth an. In gemütlicher Atmosphäre können sich betroffene Personen über ihre Erfahrungen austauschen, Kontakte knüpfen oder einfach nur mit anderen Menschen eine Tasse Kaffee trinken und gemeinsam die Freizeit gestalten. Der Treff findet im Mehrgenerationenhaus in Wörth, Ahornstraße 5 statt und wird von Claudia Guerrein-Rizakis, Zentrum für seelische Gesundheit Kandel sowie von Iris Bockow, sozialpsychiatrischer Dienst begleitet. Donnerstag, dem 17. März 2016 Kontaktcafé von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Unter dem Motto: Miteinander reden ist besser, als gegeneinander zu schweigen, bietet das wöchentliche Kontaktcafé für Menschen mit psychischen Problemen, deren Angehörigen sowie für alle Interessierte die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs. Bei einer Tasse Kaffee können Betroffene, Angehörige und Interessierte Gespräche führen, Erfahrungen und Informationen austauschen oder in gemütlicher Spielerunde einen Nachmittag in Gesellschaft genießen. Das Kontaktcafé findet in den Räumlichkeiten der Tagesstätte, Bismarckstr. 15 in Kandel statt und wird von Fr. Claudia Guerrein-Rizakis und Fr. Iris Keim begleitet. Weitere Infos bei: Sozialtherapeutische Kette gGmbH, Zentrum für seelische Gesundheit, Bismarckstraße 15 in 76870 Kandel, Tel. 07275/913063. ◗◗ Institut für Bildungsförderung Geprüfter Technischer Fachwirt, nebenberufliche Aufstiegsfortbildung - Beginn: 24.09.2016 Für Personen mit technischer oder kaufmännischer Berufsausbildung. Auch mehrjährige Berufspraxis im technischen oder kaufmännischen Bereich berechtigt zur Teilnahme. Der Technische Fachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung auf Meister-/Techniker-Ebene, die eine Brücke zwischen technischen und kaufmännischen Kompetenzen bildet. Technische Fachwirte können damit im planenden und organisierenden Bereich, auch in der Logistik, der Disposition oder im Einkauf, eingesetzt werden, Technische Sachbearbeitung. Mit der ausgeprägten Führungskompetenz eignet sich der Technische Fachwirt jedoch ebenso gut für Führungsaufgaben. Der Abschluss ist bundeseinheitlich und hat daher hohe Anerkennung. Der internationale Titel lautet Bachelor Professional of Technical Management. Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen. Das Institut für Bildungsförderung bietet einen 20-monatigen, berufsbegleitenden Lehrgang, zur gezielten Vorbereitung auf die Prüfungen, an. Lehrgangsort ist Wörth-Maximiliansau. Eine rückzahlungsfreie Förderung durch das MeisterBAFöG ist möglich. ◗◗ 3. Patiententag für Betroffene, deren Angehörige sowie Interessierte Aktiv gegen Krebs Am Samstag, dem 12. März 2016 findet der 3. Patiententag „Aktiv gegen Krebs“ statt und zwar erstmalig in der Stadthalle Kandel. Die Asklepios Südpfalzklinik lädt Patienten, Angehörige von Betroffenen und Interessierte ein, sich zwischen 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr über die modernen Behandlungsmethoden verschiedener Krebserkrankungen zu informieren. Auf dem Programm stehen neben den Vorträgen auch Informationen und Beratungen an zahlreichen Ständen. Zum dritten Mal organisiert die Asklepios Südpfalzklinik mit verschiedenen Experten und Institutionen aus der Region sowie Kooperationspartnern aus dem Brust- und Darmzentrum Südpfalz einen Informationstag zum Thema Krebs. Ziel ist es, über die modernen Methoden zur Erkennung und Behandlung von Krebserkrankungen zu informieren, aber auch aufzuzeigen, welche weiteren Hilfsangebote wo abgeholt werden können. Es werden beispielsweise Ergänzungsangebote vorgestellt, die einen positiven Einfluss auf die Psyche der Patienten und somit auch auf deren Heilungsprozess haben. Die Besucher können die Möglichkeit nutzen, den Spezialisten ihre ganz persönlichen Fragen zu stellen. Gut informierte Patienten oder Angehörige gehen erfahrungsgemäß offener mit einer Krebserkrankung um. Sie beteiligen sich aktiver und eigenverantwortlicher an ihrer Behandlung. Die Vortragsreihe „Aktuelles aus der Onkologie“ beginnt um 10:30 Uhr und wechselt halbstündlich. Hier kann der Zuhörer sein Wissen über Entwicklungen in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachbehandlung erweitern. Allein in Deutschland erkranken Hagenbach - 35 - jährlich rund 500.000 Menschen neu an Krebs. Ihre Chancen auf Heilung sind groß, wenn der Krebs frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt wird. Dazu will der alljährliche Patiententag der Asklepios Südpfalzklinik beitragen. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen unter: www.asklepios.com/kandel.Kontakt Tel. 07275/712600 oder /71-0. Die Arbeit ruft, Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Kubota ist dabe FrühjAhrsAusstellung am sa., 12. März und so., 13. März 2016 Die Arbeit ruft, – von 9.00 – 18.00 uhr – Kubota ist dabei. Die Arbeit ruft, Kubota ist dabei. ◗◗ Wörther Tafel e.V. Kleiderabgabe Wir möchten informieren, dass wir keine Winterkleidung mehr annehmen. Sommer- und Übergangskleidung nehmen wir erst wieder nach Ostern an. Auch bitten wir keine Kleider mehr an der Tafel abzustellen. Diese müssen wir entsorgen, da freilebende Tiere sich daran zu schaffen machen. Abgabe ist immer Mittwoch und Donnerstag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, oder rufen Sie uns an zwecks Abgabetermin. Danke. Wir zeigen das traktorenprogramm Ob Ackerschlepper oder Kommunaltraktoren mit neuheit-fahrzeuge, M7000 (130 bis 170 Ps) oder Baumasc ob Profimähgeräte die Produktpalettestore von Kubota mit bietet höchste Die Arbeit ruft, neuer, größerer exzellente Leistung und lange Haltbarkeit. Gan interessanten Messeangeboten was Sie vorhaben. Probieren Sie’s aus! Kubota ist dabei. Über Ihren Besuch freut sich Ob Ackerschlepper oder Kommunaltraktoren und -fahrzeuge, ob Profimähgeräte oder Baumaschinen, die Produktpalette von Kubota bietet höchste Qualität, exzellente Leistung und lange Haltbarkeit. Ganz gleich, Am Heimlichen Eck 3 · 76829 was Sie vorhaben. Probieren Sie’sLandau-Nußdorf aus! Tel. 0 63 41/9 68 58-0 · www.kuhngmbh.de – Außerhalb der ges. Ladenöffnungszeiten keine Beratung und kein Verkauf – www. 90s130_Image_Web_Kubota_290715_HiRes.indd 1 www.kubota.de Ob Ackerschlepper oder Kommunaltraktoren und -fahrzeuge, ob Profimähgeräte oder Baumaschinen, die Produktpalette von Kubota bietet höchste Qualität, 90s130_Image_Web_Kubota_290715_HiRes.indd exzellente Leistung und lange Haltbarkeit. Ganz 1gleich, was Sie vorhaben. Probieren Sie’s aus! 30.07.15 13:41 Anzeige www.kubota.de Region aus der egion für die R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 90s130_Image_Web_Kubota_290715_HiRes.indd 1 30.07.15 13:41 Baugrundstücke gesucht! Erscheinung KW 10 + 11 / 2016 Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Hagenbach Freude DEUTSCHLAnD FeiernM useen aus der Region für die Region Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Wir suchen dringend für vorgemerkte Kunden Bauplätze an der Südlichen Weinstraße zwischen Landau und Neustadt sowie zwischen Landau und Speyer, im Kreis Germersheim und Bornheim. Sie haben ein Grundstück? Melden Sie sich im Beratungsbüro Bornheim // Tel. 0170 8012206 [email protected] // www.fingerhaus.de Wir haben solvente Kunden! Haben Sie die passende immobilie? ImmobIlIen-Fachbüro Kandel Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung Tel. 0175/2326642, dipl. Wirtsch. Ing. dieter rummel, hauptstr. 55 HIER INVESTIEREN SIE RICHTIG! Bei IMMOBILIENWELT in Ihrem Mitteilungsblatt! Hagenbach - 36 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Hagenbach - 37 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 Hundesitter gesucht Wir suchen gelegentlich für Wochenenden oder Urlaube eine hundeerfahrene, alleinstehende Person oder ein Ehepaar ohne kleine Kinder für unsere Mischlingshündin Tessa. Erfolg Bildung Wir freuen uns über einen Anruf unter: 07277-919395 oder: 0160-4369526 Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 www.freysteuern.de/karriere [email protected] Tel.: 07275/98937-0 – Anzeige – Wir suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Hagenbach in Hagenbach: Kolpingstr., Jahnstr., Lindenstr., ... Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt der Verbandsgemeinde HAGENBACH 35 Jahre Zawisla Meisterbetrieb für rohr-, Kanal-und industrieservice Wir sind auf Wachstum ausgerichtet und eines der führenden Fachunternehmen in der Region mit über 55 Mitarbeitern. Unser Fuhrpark ist auf dem neusten technischen Stand. Unser Slogan „ Gute Arbeit, zufriedene Kunden, gute Mitarbeiter“ Zur weiteren Expansion suchen wir: • • • • Mitarbeiter/infürdieDisposition Techn.Mitarbeiter/inmitPC–u.CAD-Erfahrung Mitarbeiter/infürdieKanalsanierung Mitarbeiter/infürdieRohr-u.Kanalreinigung Des Weiteren suchen wir: • Auszubildende/n Sie sind jede Woche am Freitag für uns tätig. Wir an Rhein und Lauter . . . Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 Europaallee 2 • 54343 Föhren e mov it! Jetzt auch als ePaper! Nähere Info: [email protected] FachkraftzurRohr-,Kanal-u.Industrieservice Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz, eine verantwortungsvolle Tätigkeit bei leistungsgerechter Vergütung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung. KlausDieterZawislaGmbH,Mittelwegring3+5, 76751Jockgrim,Tel.07271-9898101,[email protected] Hagenbach - 38 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 - Anzeige - THÜGA ENERGIE IST „TOP LOKALVERSORGER 2016“ Zum dritten Mal in Folge auf Platz 1 im Versorgungsgebiet Die Thüga Energie ist erneut mit dem Siegel „Top-Lokalversorger“ in den Bereichen Strom und Erdgas ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung wird jährlich vom unabhängigen Energieverbraucherportal vergeben. Wichtigstes Kriterium für die Bewertung ist der Preis. Darüber hinaus spielen aber auch Serviceleistungen, regionales Engagement und Maßnahmen zum Umweltschutz eine Rolle. Die Thüga Energie erhielt in allen Bereichen eine hohe Punktzahl und steht damit für ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Mehr unter www.thuega-energie.de. Die Thüga Energie wurde für ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis als „Top Lokalversorger 2016“ ausgezeichnet. Darüber freuen sich Regiocenter-Leiter Dirk Hamm, Angela Wahl und Sven Wendrich (v. li.) Osterfest Kulinarisches Biergarten Biergarten auf dem Adams- Hof auf dem Adams- Hof Biergarten auf dem Adams- Hof Ostern auf dem Adamshof / Saisoneröffnung Ostern auf dem Adamshof / Saisoneröffnung Sonntag, den 13.3. und den 20.3. Sonntag, den 13.3. und10 den „Tag der offenen Tür“ von bis20.3. 17 Uhr der offenen mit Tür“Ostereiervon 10 bis 17 Uhr in„Tag der Eierfärberei Schaufärben in der Eierfärberei mit Ostereier- Schaufärben Karfreitag, 25. März Karfreitag, 25. März Schaufärben der Eierfärberei, Hasenfallschirmspringen, Ostermarkt Sonntag, denin13.3. und den 20.3. in der Fischessen, Eierfärberei, Ostermarkt mit Bauernmarkt, fürHasenfallschirmspringen, die Uhr Kleinen gibt es Überraschungen „TagSchaufärben der offenen Tür“ von 10 bis 17 mit Bauernmarkt, Fischessen, für die Kleinen gibt es Überraschungen in der Eierfärberei mit Ostereier-Ostersonntag Schaufärbenund Ostermontag Am Ostersamstag, Am Ostersamstag, Ostersonntag undFisch, Ostermontag Flammkuchen, genießen Sie Haxen, Hähnchen, Schnitzel, Karfreitag, 25. März Flammkuchen, genießen Sie Haxen, Schnitzel, Fisch,Biergarten Salate, Kuchen Hähnchen, u.v.m. in unserem schönen Salate, Kuchen u.v.m. in unserem schönen Biergarten rben in der Eierfärberei, Hasenfallschirmspringen, oder im beheizten WintergartenOstermarkt ab 10 Uhr oderdie im Kleinen beheiztengibt Wintergarten ab 10 Uhr ernmarkt, Fischessen, für es Überraschungen Ab dem 20. März ist täglich der Ostereiverkauf dem 20. März ist täglich der Ostereiverkauf in derund Eierfärberei geöffnet Am Ostersamstag, Ab Ostersonntag Ostermontag in der Eierfärberei geöffnet ßen Sie Haxen, Hähnchen, Schnitzel, Fisch, Flammkuchen, Toller Abenteuerspielplatz Tollerschönen Abenteuerspielplatz Salate, Kuchen u.v.m. in unserem Biergarten Mit Osterferienbeginn eröffnet die Fußgolfanlage oder im beheizten Wintergarten 10 Uhr Mit Osterferienbeginnab eröffnet die Fußgolfanlage n auf dem Adamshof / Saisoneröffnung Wir freuen uns auf auf Sie! Sie! uns Ab dem 20. März ist täglichWir derfreuen Ostereiverkauf in deraufEierfärberei Biergarten dem Adams-Hofgeöffnet · Kandel · Rheinzaberner Str.1 · A 65 Ausfahrt Kandel Biergarten auf dem Adams-Hof · Kandel · Rheinzaberner Str.1 · A 65 Ausfahrt Kandel Mitte,Richtung RichtungRheinzabern Rheinzabern· ·(0(072 7275) 75)4401 01 90 90 37 37 und und (01 (01 57) 57) 85 85 50 50 74 74 24 24 Mitte, Toller Abenteuerspielplatz Mit Osterferienbeginn eröffnet die Fußgolfanlage Wir freuen uns auf Sie! Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: auf dem Adams-Hof · Kandel · Rheinzaberner Str.1 · A 65 Ausfahrt Kandel g.d74e24 erb -w(01 ichtung Rheinzabern · (0 72 75) 01 90u-b 37 und 57)un 85 50 inf4o@ Osterausflug bestens geplant und organisiert Es sind nur noch gut zwei Wochen bis zum Osterfest. Haben Sie Ihren Osterausflug schon geplant? Wenn nicht, dann wird’s jetzt allerhöchste Zeit. Denn gerade an Festtagen wie Ostern gehören Restaurants, Gaststätten und Ausflugslokale zu den beliebtesten Zielen. Speziell an den Osterfeiertagen sind Familienausflüge mit Einkehr in einem Lokal äußerst be- liebt. Entsprechend hoch ist an diesen Tagen die Auslastung in der Gastronomie. Um keine böse Überraschung zu erleben, empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung. Bei dieser Gelegenheit kann man sich gleichzeitig erkundigen, ob zu Ostern besondere Menüs angeboten werden. Viele Gastronomiebetriebe bieten für diese Tage auch Vorbestellung an. Einfach köst lich Endlich ist die Fastenzeit zu Ende. Der Frühling und die Osterzeit locken jetzt mit kulinarischen Leckerbissen. In zahlreichen Restaurants, Weinstuben und Gasthöfen sowie Ausflugslokalen werden jetzt spezifische, saisonale lukullische Köstlichkeiten aufgetischt: z. B. kreative Spargelgerichte, tolle Kreationen aus essbaren Wildkräutern wie Bärlauch oder Löwenzahn, erste Freilandsalate und natürlich junge Früchte, wie Erdbeere und Rhabarber. Trumpf sind vor allen Dingen heimische Produkte, saisonal abgestimmt und durch regionale Frische vollendet. Hagenbach - 39 - Ausgabe 10/2016 I 11. März 2016 DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindeckung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990 €. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected] Einzelnachhilfe zu Hause ST Qualifizierte Nachhilfelehrer für alle TN S I NFRATE Gesam Schularten, Klassen und Fächer t not z.B. 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