___________________________________________________________________ ___ Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 03 59597 Erwitte, 09.03.2016 Inhalt 21. Jahrgang Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämppfungsgesetz– KorruptionsbG) 2 2. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „KDVZ Citkomm“ 3 3. Öffentliche Bekanntmachung Einziehung einer öffentlichen Fläche (Glasmerweg) 4 4. Öffentliche Bekanntmachung Einziehung einer öffentlichen Fläche (Osterbachstraße 10) 5 5. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Erwitte am 15.03.2016, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses 6 Herausgeber: Stadt Erwitte Der Bürgermeister Am Markt 13, 59597 Erwitte Telefon: 02943 8960, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Peter Wessel Erscheinungsweise: Nach Bedarf Druck: Stadt Erwitte Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme im Rathaus, bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte in Erwitte einschl. der Zweigstellen Bad Westernkotten und Horn-Millinghausen sowie den Volksbanken in Erwitte, Horn-Millinghausen und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich abgegeben Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 € im Kalenderjahr. Amtsblatt im Internet: www.erwitte.de (auf der Homepage der Stadt Erwitte unter der Rubrik „Rathaus \ Politik \ Wahlen“) _____________________________________________________________________________________________________ Nr.: 03 21. Jahrgang Seite: 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) Veröffentlichungspflicht nach § 16 KorruptionsbG Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Aus § 16 in Verbindung mit § 1 ergibt sich für die Mitglieder in den Gremien der Stadt Erwitte die Verpflichtung, schriftlich Auskunft zu geben über 1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, 2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, 3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, 5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien. Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Erwitte beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus, Aufgabenbereich Koordination Rat-Verwaltung, Archiv, Zimmer 220, Herr Blöming (Telefon 02943/896220), während der Öffnungszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme aus. Erwitte, 12.02.2016 Stadt Erwitte Der Bürgermeister gez. Wessel _____________________________________________________________________________________________________ Nr.: 03 21. Jahrgang Seite: 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „KDVZ Citkomm“ Die Verbandsversammlung der KDVZ Citkomm hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die 9. Änderung zur Neufassung der Verbandssatzung vom 15.12.1997 beschlossen. Die Änderung ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg Nr. 3/2016 vom 23.01.2016 unter der lfd. Nr. 53 auf den Seiten 20 und 21 bekannt gemacht worden. Die Satzungsänderung ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) hingewiesen. Erwitte, 04.02.2016 gez. Wessel _____________________________________________________________________________________________________ Nr.: 03 21. Jahrgang Seite: 4 Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Erwitte beabsichtigt, die folgenden öffentlichen Flächen einzuziehen, um sie an die Eigentümer der jeweils anliegenden Grundstücke zu veräußern. 1. Öffentliche Fahrbahnfläche des Glasmerweges vor dem Grundstück Lippstädter Straße 2 in Erwitte Lagepläne, aus denen die einzuziehenden Flächen ersichtlich sind, können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses beim Aufgabenbereich Verkehrsplanung, Straßenbau, Rathaus, Am Markt 13, Zimmer 307 eingesehen werden. Zur Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe Anregungen und Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich oder zur Niederschrift beim Aufgabenbereich Verkehrsplanung und Straßenbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte gerichtet werden. Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Erwitte, 02.03.2016 Der Bürgermeister gez. Wessel _____________________________________________________________________________________________________ Nr.: 03 21. Jahrgang Seite: 5 Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Erwitte beabsichtigt, die folgenden öffentlichen Flächen einzuziehen, um sie an die Eigentümer der jeweils anliegenden Grundstücke zu veräußern. 1. Öffentliche Teilfläche vor dem Grundstück Osterbachstraße 10 in Bad Westernkotten, es handelt sich dabei um das Grünbeet in der Straße Am Ehrenmal Lagepläne, aus denen die einzuziehenden Flächen ersichtlich sind, können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses beim Aufgabenbereich Verkehrsplanung, Straßenbau, Rathaus, Am Markt 13, Zimmer 307 eingesehen werden. Zur Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe Anregungen und Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich oder zur Niederschrift beim Aufgabenbereich Verkehrsplanung und Straßenbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte gerichtet werden. Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Erwitte, 02.03.2016 Der Bürgermeister gez. Wessel _____________________________________________________________________________________________________ Nr.: 03 21. Jahrgang Seite: 6 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Am Dienstag, dem 15. März 2016, 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erwitte eine Sitzung des Rates der Stadt Erwitte (13. Sitzung in der Wahlperiode 2014/2020) mit folgender Tagesordnung statt: TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung TOP Vorlagen-Nr. 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Anfragen von Ratsmitgliedern 4. 16/2016 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige Brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erwitte 5. 40/2016 Gremien- und Vereinstätigkeiten des Bürgermeisters 6. 14/2016 Antrag nach § 24 GO NRW: Anregung des Verbots von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Nichtöffentliche Sitzung TOP Vorlagen-Nr. 7. Mitteilungen der Verwaltung 8. Anfragen von Ratsmitgliedern 9. 39/2016 Grundstücksangelegenheit
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