Erläuterungen zur Lehrvertragsanmeldung

Erläuterungen zur Lehrvertragsanmeldung
 Lehrberechtigter
Angabe des Firmenwortlautes laut Firmenbuch. Gewerbeberechtigung bzw. Fachrichtung
nicht vergessen!
 Ausbilder
Der Ausbilder muss die für die Ausbildung erforderlichen Fachkenntnisse besitzen und die
Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs abgelegt haben bzw. davon befreit sein.
 Lehrlinge - Angabe der SV-Nr.
Jeder österreichische Staatsbürger hat bereits mit der Geburt seitens der GKK seine
Versicherungsnummer. Bei Lehrlingen aus einem nicht EU-Land muss entweder eine
Arbeitserlaubnis, ein Befreiungsschein oder eine Beschäftigungsbewilligung, gültig für die
gesamte Dauer der Lehrzeit plus Weiterverwendungszeit, vorgelegt werden.
 Eltern/ gerichtlich bestellter gesetzlicher Vertreter
Bei aufrechter Ehe sind beide Elternteile gemeinsam mit der Obsorge betraut. Bei unehelichen
Kindern ist die Mutter alleine Obsorge berechtigt, außer es wurde beiden Elternteilen die
gemeinsame Obsorge gerichtlich zuerkannt. Bei Kindern geschiedener Eltern werden entweder
Mutter oder Vater mit der alleinigen Obsorge oder beide Elternteile mit der gemeinsamen
Obsorge betraut. Ist die Obsorge Mutter und Vater entzogen, muss vom Gericht eine andere
Person mit der Obsorge betraut werden. In Fällen der alleinigen Obsorge des Vaters, der
gemeinsamen Obsorge (ausgenommen die Eltern leben in aufrechter Ehe) und bei gerichtlicher
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters ist dem Lehrvertrag der rechtskräftige Obsorgebeschluss
beizulegen.
 Letztbesuchte Schule/Abgangsklasse
Geben Sie bitte die genaue Bezeichnung der Schule (lt. Zeugnis) und die letzte vollständig
absolvierte Klasse an.
 Besondere Vereinbarungen
Diese können z.B. hinsichtlich Internatskosten, Weiterverwendungszeit, besondere
Gestaltung der Ausbildung usw. vereinbart werden, dürfen jedoch den gesetzlichen bzw.
kollektivvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen
müssen auf einem Extra-Blatt gemeinsam mit der Lehrvertragsanmeldung an die
Lehrlingsstelle geschickt werden und werden auf dem Lehrvertrag erfasst.
 Probezeit: 3 Monate
 Vorlehrzeiten/Anrechenbare Schulen
Vorlehren bzw. anrechenbare Schulzeiten sind vollständig anzuführen und die
entsprechenden Nachweise (z.B. Schulzeugnisse) beizulegen.
 Anzahl Fachkräfte
Beachten Sie bitte die Lehrlingshöchstzahl (Verhältnis Fachkräfte und Lehrlinge) für Ihren
jeweiligen Lehrberuf laut Berufsbild!
 Nur eine vollständig ausgefüllte Lehrvertragsanmeldung
erspart unnötige Schreibarbeiten und Rückfragen! Bei eventuellen Unklarheiten stehen
Ihnen die Mitarbeiter der Lehrlingsstelle bzw. der Bezirksstellen gerne zur Verfügung.
 Lehrausbildung für Benachteiligte
Mit der integrativen Berufsausbildung wurde die Ausbildung in verlängerter Lehrzeit oder
zur Teilqualifikation gesetzlich ermöglicht. Nähere Informationen erhalten Sie durch das
AMS, das Bundessozialamt bzw. die Lehrlingsstelle der WKS.
 Weitere Auskünfte erhalten Sie
in der Lehrlingsstelle unter 0662/88 88 - DW 375/ 376/ 377/ 378
und in den Bezirksstellen St. Johann, Zell am See, Tamsweg, Hallein
Wirtschaftskammer Salzburg, Lehrlingsstelle, T 0662/8888 - DW 375/376/377/378, F 0662/8888 960 562