Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen

Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Jahrgang 45/127
Samstag, den 12. März 2016
Ausgabe 10/2016
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www.ulmen.de
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei
Notruf:.....................................................................................................................110
Polizeiinspektion Cochem:............................ Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:...................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................Tel.: 02651-8010
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf .....................................................................................................................112
■■ Ärztlicher Notdienst
Bereich Lutzerath.............. Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
Über die angegebene Nummer werden Sie mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale in Cochem verbunden.
Bereich Kelberg-Ulmen................Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.)
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz
und Auderath
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr bis
Montag 07:00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00
Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat.
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz
www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
....................................................................................................... Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
......................................................................................................... Tel.: 0261-19222
■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH,
................................................................................................ Tel. 0261-20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
......................................................................................................... Tel. 0651-1457-0
■■ Entstördienst bei
Notfällen und technischen Störungen
Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Unternehmen der evm-Gruppe
.......................................................................................................Tel. 0261-2999-55
■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig................................................... 0800-4112244
■■ Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
gegenseitig.
■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515
Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676/ 409-0
02676/ 409-500
www.ulmen.de
[email protected]
Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr &
14:00 - 16:00 Uhr
08:30 - 13:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Ulmen
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Verbandsgemeinde
Ulmen
Amtliche Bekanntmachungen
Geänderte Öffnungszeiten der Verwaltung!
Aufgrund einer Veranstaltung sind die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
am Mittwoch, den 16.03.2016 bereits um 15.00 Uhr
geschlossen. Wir bitten um Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptu. Finanzausschusses VG Ulmen
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Mittwoch, den 02.03.2016
15:10 Uhr
16:30 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Bürgermeister: Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Beigeordnete: Herr Karl-Josef Fischer, Herr Klaus Mohr, Herr Heinz-Werner Hendges
Mitglieder: Herr Lothar Friedrich, Frau Sandra Hendges-Steffens, Herr
Alois Keßeler, Frau Roswitha Lescher, Herr Andreas Peifer, Herr Bernhard Rodenkirch, Herr Günther Wagner, Herr Uwe Schaaf (Vertretung
für Herrn Thomas Kerpen), Herr Rudolf Schneiders (Vertretung für
Herrn Richard Benz)
Protokollführer: Herr Michael Schneider
von der Verwaltung: Herr Gerhard Stranz
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Richard Benz, Frau Sarah Dorfner, Herr Thomas Kerpen, Herr Alfred
Pantenburg
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
erweitert:
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Deckenarbeiten in der Grundschule Ulmen
nach Vandalismusschaden
Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
gem. § 94 Abs. 3 GemO
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Deckenarbeiten in der Grundschule Ulmen nach Vandalismusschaden
3. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Erwerb von Anteilen an der Energiebeteiligungsgesellschaft Mittelrhein mbH
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan 2016
6. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen geregelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche
Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme
durch den Haupt- u. Finanzausschuss genehmigt werden.
Folgende Zuwendungen wurden der Verbandsgemeinde angeboten:
• Volksbank Rhein-Ahr-Eifel eG für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehr Ulmen ein Geldbetrag von 250,00 €
• Autohaus Armin Zirwes e.K., Ulmen, für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehr Ulmen ein Geldbetrag von 500,00 €
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die oben genannten Spenden
dankend an.
Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
der Deckenarbeiten in der Grundschule Ulmen nach Vandalismusschaden
Sachverhalt:
Aufgrund eines Vandalismusschadens in der Mehrzweckhalle der
Grundschule Ulmen, werden zurzeit umfangreiche Wiederherstellungsarbeiten durch die Firma Brasa Schadensmanagement aus St.
Ingbert im Rahmen der durch die GVV Versicherung übernommenen
Schadensanierung durchgeführt.
Damit der Sportunterricht zügig wieder aufgenommen werden kann,
sollte schnellstmöglich auch die zerstörte, abgehängte Decke wieder
instandgesetzt werden. Zurzeit ist unklar, ob die Versicherung diese
Kosten übernimmt. Ein Angebot der Firma Brasa in Höhe von 9.205,58
€ liegt vor. Die angebotenen Einheitspreise sind angemessen und ortsüblich.
Die Bauabteilung schlägt vor, aufgrund der Dringlichkeit die Firma
Brasa mit den Deckenarbeiten zu beauftragen, damit die Arbeiten
ohne Verzögerung durchgeführt werden können.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt aufgrund der Dringlichkeit, den Auftrag für die Deckenarbeiten, wie von der Bauabteilung
vorgeschlagen, an die Firma Brasa Schadenmanagement zu einer Auftragssumme in Höhe von 9.205,58 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Mitteilungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
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Ausgabe 10/2016
Reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 18.02.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
$
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich
....................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
Sprechstunde des
Jugendamts Cochem-Zell
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am
Montag von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt.
Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Pitsch unter 0267161328 vereinbaren.
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/
Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung
auf.
wohnhaft in
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Ort, Straße
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
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Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
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Ort, Straße
ausgewiesen durch
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meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
....................................................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
Hinweis zur Abholung
der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt
wird, ausgehändigt werden können.
Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.
Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0).
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Alfred Steimers
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
Altersjubilare
Wir gratulieren
am 13.03. zum 84. Geburtstag
Herr Albert Phasen, Alflen
am 14.03. zum 81. Geburtstag
Herr Adolf Wendels, Alflen
am 13.03. zum 91. Geburtstag
Frau Kunigunde Schneider, Büchel
am 15.03. zum 81. Geburtstag
Herr Hubert Junk, Lutzerath
am 13.03. zum 85. Geburtstag
Frau Julia Wagner, Lutzerath
am 15.03. zum 84. Geburtstag
Frau Helga Moock, Ulmen
am 14.03. zum 82. Geburtstag
Herr Waldemar Altmann, Ulmen
am 15.03. zum 89. Geburtstag
Frau Ingeborg Weitekämper-Stückmann, Lutzerath
am 14.03. zum 86. Geburtstag
Frau Else Krämer, Büchel
am 16.03. zum 82. Geburtstag
Frau Katharina Gnad, Ulmen
am 14.03. zum 81. Geburtstag
Frau Therese Lönartz, Weiler
am 18.03. zum 91. Geburtstag
Frau Thekla Brauns, Büchel
am 14.03. zum 91. Geburtstag
Frau Agatha Müller, Gevenich
am 18.03. zum 96. Geburtstag
Frau Anna Faber, Lutzerath
am 14.03. zum 84. Geburtstag
Frau Luise Schaaf, Ulmen
am 19.03. zum 90. Geburtstag
Frau Catharine Burgard, Bad Bertrich OT Kennfus
am 14.03. zum 85. Geburtstag
Herr Heinrich Stroof, Büchel
am 19.03. zum 87. Geburtstag
Frau Gertraud Ehlen, Bad Bertrich OT Kennfus
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Ausgabe 10/2016
Besichtigung mit Führung im Bundesbank-Bunker Cochem
Mittwoch, 6. April 2016
Jahrzehntelang war er eines der best
gehüteten Geheimnisse der Bundesrepublik Deutschland: Der Bunker der
deutschen Bundesbank in Cochem. Zwischen den Moselhängen,
versteckt im Wohngebiet von Cochem-Cond, lagerten hier während
der Zeit des Kalten Krieges in einer unterirdischen Bunkerfestung 15
Milliarden D-Mark einer Ersatzwährung, die bei einem Wertverlust der
Mark durch eingeschleustes Falschgeld die deutsche Währung ersetzt
hätte. Der Bunker wurde von 1964-1988 geheim gehalten. Die Bevölkerung wusste zwar, dass es einen Bunker in Cochem gibt, allerdings
war der Sinn und Zweck des Bunkers der Bevölkerung vollkommen
unbekannt. Zudem war der Bunker inmitten des Wohngebiets als
Schulungszentrum für Bundesbankmitarbeiter getarnt.
Bei einer ersten Führung, organisiert vom Jugend- und Seniorenbüro,
durch die ehemalige Bunker- und Tresoranlage Cochem konnten die
Teilnehmer einen Blick hinter die Kulissen dieses einmaligen unterirdischen Komplexes werfen. Die Dimension des Bauwerkes, die Tresoranlage, die Notfallwährung, die getroffenen Vorkehrungen, um im
Bunker 14 Tage völlig unabhängig von der Außenwelt zu arbeiten - all
dies wird von Herrn Röhling sehr eindrucksvoll und kompetent vorgestellt und erläutert. Sie erleben das Vorgehen der Deutschen Bundesbank, um die gesamten im Umlauf befindlichen D-Mark-Noten
sicher und zügig auszutauschen - es können Millionen von D-Mark
quer durch Deutschland versendet werden. Hoch interessant, jeder
Besuch ist ein Erlebnis.
Nächster Termin: Mittwoch, 06. April 2016
Kosten: 15,00 Euro pro Person (Eintritt, Führung
sowie eine Tasse Kaffee und Kuchen im
CasinoCafé des Bunkers)
Beginn: Führung um 14:30 Uhr, Dauer ca. 1 Stunde,
im Anschluss Kaffee und Kuchen im CasinoCafé
Die Anreise nach Cochem erfolgt durch Eigenanreise. Treffpunkt
ist am Eingang des Moselbades Cochem um 14:15 Uhr. Von dort
fahren wir gemeinsam zum Bunker. Am Bunker selbst gibt es kaum
Parkplätze. Nach Anmeldung werden wir sehen, ob evtl. Fahrgemeinschaften nach Cochem gebildet werden können.
Anmeldungen sind ab sofort möglich bei:
Jugend- und Seniorenbüro VG Ulmen,
Uli Esper, Tel.: 02676/409 210, [email protected]
„Umzug in´s Heim - was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Elternunterhalt - wann zahlen die Kinder?“
Einladung zur Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für den Landkreis Cochem-Zell.
Wann: M
ittwoch, 16. März 2016 um 18:30 Uhr
Ort: Rathaus Ulmen, Marktplatz 1, Ulmen
Referentin: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Anmeldung bitte bei: Jugend- und Seniorenbüro Ulmen, Andrea Saxler, Tel.: 02676/409-260, [email protected]
60 NA KLAR
Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen
Tagesfahrt in die EIfel - Kloster Himmerod - Eisenschmitt - Manderscheid
Wir haben einen Termin Dienstag, 24. Mai 2016.
Das genaue Programm wird jetzt ausgearbeitet.
Anmeldungen bei Inge Krämer 02676/ 1706
7 Tage-Reise an die Nordsee – Dagebüll/Föhr/Sylt vom 16.06. bis 22.06.2016
Die Fahrt ist zur Zeit ausgebucht. Es wird eine Warteliste angelegt.
7 Tage Berlin und Spreewald vom 21.08. bis 27.08.2016
21.08. Anreise nach Berlin. Wir wohnen im Hotel Golden-Tulip, 4 Sterne, das Hotel befindet sich mitten in Stadtzentrum, jedoch abseits vom
Trubel in einer ruhigen Seitenstraße. Den bekannten Kurfürstendamm, das KaDeWe und die Gedächtniskirche erreicht man in wenigen Minuten zu Fuß.
Das Hotel bietet einen angenehmen Wohnkomfort, alle Zimmer verfügen über einen High-Speed-Internetanschluss, Satelliten-EV und Radio,
Telefon, Klimaanlage, Minibar, Safe, Föhn und Kosmetikspiegel
An allen Tagen begleitet uns unsere phantastische Mandy.
Neben der klassischen Stadtrundfahrt (an 2 Tagen) werden wir das Mauermuseum und das Alliertenmuseum besuchen, eine Führung im
Infocenter Schloß Berlin, sowie einen Tag in den Spreewald fahren, außerdem wird Mandy uns sicher wieder Groß-Berlin mit Bezirkbesuchen
überraschen.
Das Programm kann sich je nach Wetter, Ereignissen etc. verändern, wird aber jeweils frühzeitig bekanntgegeben.
Am 23.08. (nachmittags) konnten wir einen besuch im Kanzleramt ermöglichen.
Leistungen:
Hin- und Rückreise im Fernreisebus mit WC/Klima, alle Ausflüge wie beschrieben incl., wir wohnen im Hotel Golden-Tulip-Hamburg.
Frühstück und Mittagsimbiß auf der Hinreise
6 x Übernachtung im Komfortdoppelzimmer oder Standardeinzelzimmer
6 x reichhaltiges Frühstücksbuffett
Reiseleitung an allen Tagen
Ausflug in den Spreewald mit Kahnfahrt
Eintritt Mauermuseum, Führung Info-Center Schloß, Führung Alliiertenmuseum, Citytax Berlin
Preis und weitere Infos bei Anmeldung auf Anfrage, Tel. 02676/1706, Inge Krämer
Weitere Fahrten:
11.09. bis 16.09. Lüneburger-Heide, (Schnäppchenreise)
09.12. bis 11.12.2016 Adventsreise Flandern Gent-Brügge-Brüssel
Auf Ihre Anmeldungen freue ich mich.
Herzlichst, Inge Krämer
Ulmen
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Mitteilungen aus dem
gEsundland VulkanEifEl
Ausgabe 10/2016
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
Die schönste Zeit des Jahres
Urlaubszeit ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Doch auch die
Planung kann viel Spaß machen. Die Möglichkeit, sich inspirieren zu
lassen, bietet sich am 19. und 20. März bei der SaarLorLux Tourismusbörse im saarländischen St. Ingbert. Auch das GesundLand Vulkaneifel
wird sich dort mit einem Stand präsentieren.
Begleitet wird das Team dabei von der Vulkaneifel Therme Bad Bertrich.
Am Stand mit der Nummer 30 werden sowohl die Mitarbeiter des
GesundLand Vulkaneifel als auch die der Vulkaneifel Therme die Besucher freundlich beraten, sie mit Katalogen und Flyern versorgen und
ihnen die ein oder andere Anregung für den nächsten Urlaub geben.
Dem GesundLand Vulkaneifel Stand einen Besuch abstatten können
alle Interessierten samstags und sonntags jeweils von 10.00 Uhr bis
17.00 Uhr in der Stadthalle St. Ingbert. Der Eintritt ist frei.
Die SaarLorLux Tourismusbörse St. Ingbert findet in diesem Jahr bereits
zum 20. Mal statt. Offiziell eröffnet wird sie am Samstagmorgen um
11.00 Uhr von Schirmherrin Anke Rehlinger, der Wirtschaftsministerin
des Saarlandes. Neben den über 50 Ausstellern erwartet die Besucher
auch ein buntes Rahmenprogramm: So können sie im Anschluss an
den Messebesuch beispielsweise den Biosphärenmarkt im Kuppelsaal
des Rathauses besuchen oder am verkaufsoffenen Sonntag in der nahe
gelegenen Fußgängerzone bummeln gehen.
Frühlingserwachen in Bad Bertrich
Im Frühjahr erwacht die Natur langsam aus ihrem Winterschlaf und es
gibt nichts Schöneres, als die Tage in der kraftvollen Landschaft des
GesundLand Vulkaneifel zu verbringen. Aus diesem Grund lädt die Tourist Information Bad Bertrich alle Gäste und Einheimischen am Freitag,
den 18. März 2016, zu der geführten Wanderung „Frühlingserwachen
in Bad Bertrich“ ein.
Die Teilnehmer treffen sich um 14.00 Uhr an der Tourist Information
Bad Bertrich gegenüber des Parkdecks West. Dann wandert die Gruppe
unter der Leitung des erfahrenen Landschaftsmentors Kurt Immik rund
um Bad Bertrich. An der Oase der Ruhe wird ein rustikales Picknick mit
Eifeler Spezialitäten und Moselwein geboten, bevor es gegen 17.00
Uhr zurück zum Ausgangspunkt geht.
Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenlos, jedoch wird um eine
vorige Anmeldung gebeten. Weitere Informationen bei der Tourist
Information Bad Bertrich, Telefon: +49 (0) 2674 932222.
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes,
Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
aus den gemeinden
Alflen
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Tel.: 02678 - 95 36 61, Fax: 02678 - 95 36 59
Email: [email protected]
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26
Verlegung Bürostunde
Am Dienstag, 15. März fällt die Bürostunde durch die Teilnahme an der
Sitzung der Ausschüsse aus.
Ersatztermin: Freitag, 18. März von 18.30 - 19.30 Uhr im Gemeindebüro.
Ich bitte um Beachtung.
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Ulmen
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Jagdgenossenschaft Alflen
Die Jahreshauptversammlung 2016 findet am 16.03.2016 um 20:00
Uhr im Gasthaus Stüffje statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totengedenken
2. Jahresbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr
6. Anträge
7. Genehmigung des Haushaltsplans
8. Verwendung des Reinerlös
9. Jagdverpachtung 2017
10.Verschiedenes
Anträge für die Jahreshauptversammlung am 16.03.16 sind bis spätestens 10.03.16 einzureichen. Später eingereichte Anträge werden
in der Sitzung nicht mit aufgenommen. Laut der Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche
Vollmacht eines Jagdgenossen besitzen, an der Versammlung teilnehmen.
Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom 04.04. bis
16.04.2016 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
Der Vorstand
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Alflen
Sitzungsdatum:
Mittwoch, den 02.03.2016
Beginn:
19:00 Uhr
Ende:
20:28 Uhr
Ort:
„Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schneiders
1. Beigeordneter: Herr Berthold Schäfer
Beigeordneter: Herr Michael Pörling
Ratsmitglieder: Herr Dirk Hieronimus, Herr Hans-Werner Hillesheim,
Herr Friedhelm Lautner, Herr Udo Lorenz, Herr Timo Pierczinski, Herr
Hans-Georg Pötz, Herr Erwin Theobald
Protokollführer: Herr Gerhard Stranz
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt:
Herr Hans Hilpisch, Herr Paul Kruff, Herr Alfred Pantenburg
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur
Erweiterung des NBG „Hinter Hammes Haus“ (2. BA)
2. Beratung und Beschlussfassung über die Umnutzung von Schulgebäude und Backes
3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung/Ergänzung der
Richtlinie der Ortsgemeinde Alflen zur Förderung von Wohnraumbeschaffung zum Zwecke der Belebung der Ortsmitte Alflens
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Grundstücksangelegenheit
6. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
zur Erweiterung des NBG „Hinter Hammes Haus“ (2. BA)
Sachverhalt:
Die Arbeiten für die Erweiterung des NBG „Hinter Hammes Haus“ wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 18.02.2016
statt. Fünf Firmen haben ein Angebot angefordert, alle Firmen haben
ein Angebot abgegeben.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt
die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vor, den
Auftrag für die Bauleistungen (LOS 1) an die wirtschaftliche mindestfordernde Firma Josef Schmitt aus Ulmen zu einer Auftragssumme in
Höhe von brutto 100.355,97 € zu erteilen.
Der Vergabevermerk wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als
nichtöffentliche Anlage anhand gegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2016 stehen unter der Buchungsstelle 54100-096000-33-1
Mittel zur Verfügung.
Ausgabe 10/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bauleistungen (LOS
1), wie von der Vergabestelle vorgeschlagen, an die wirtschaftlich
mindestbietende Firma Schmitt zu einer Auftragssumme in Höhe von
100.355,97 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Umnutzung von
Schulgebäude und Backes
Sachverhalt:
Mit dem Schulgebäude und dem Backes verfügt die Ortsgemeinde
derzeit über zwei Liegenschaften zur Nutzung für die Vereine und Veranstaltungen.
Beide Immobilien sind im Immobilienportal der VG Ulmen im Internet
zur Vermietung eingestellt.
Bisher haben sich noch keine Interessenten gemeldet.
Gespräche mit möglichen Interessenten für die dauerhafte Anmietung
des Backes waren bisher erfolglos.
Die jährlichen Stromkosten für den Backes betrugen am Beispiel 2014:
Heizung 706,20 €; Strom 161,37 €.
Die bisherige ständige Nutzung erfolgt durch den Gemeinderat, Kirchenchor, Litzbach Echo, Kreismusikschule, Spielkurs DRK.
Eine Vermietung für Familienfeiern/Veranstaltung erfolgte im letzten
Jahr nicht.
Die Nutzung Schule findet jetzt bereits in großem Umfang (Bastelnachmittage, Mutter-Kind-Treff; Üben von Gruppen) statt.
Um die Unterhaltungskosten für die Liegenschaften der Ortsgemeinde
zu senken, soll das Backes geschlossen werden, und die Aktivitäten der
bisherigen Nutzer in den unteren Klassenraum der Schule verlegt werden, da das Schulgebäude und die Mehrzweckhalle ständig geheizt
werden müssen.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll das Gemeindebüro in das Lehrerzimmer in den unteren Flur des Schulgebäudes verlegt werden.
Vor der Verlegung in die Räume der Schule ist in den vorgesehenen
Räumen der Fußboden und der Farbanstrich der Wände zu erneuern.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
HH-Mittel sind im Haushalt 2016 eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt
- das Backes zu schließen und den unteren Klassenraum im Schulgebäude für Aktivitäten der bisherigen Nutzer des Backes zur Verfügung zu stellen.
- die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Ulmen zu beauftragen
die Arbeiten zur Erneuerung des Fußboden und des Farbanstriches
der Wände auszuschreiben.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Punkt abzusetzen und an den Hauptund Finanzausschuss sowie den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
Eine endgültige Entscheidung über die Umnutzung der Gebäude
durch den Gemeinderat soll bis zum 01.09.2016 erfolgen.
Mögliche Nutzungsvorschläge durch die Bürger sind bei der Vorstellung des Dorferneuerungskonzeptes am 17.03.2016 um 19.00 Uhr in
der Mehrzweckhalle zu diskutieren. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt.
Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung/Ergänzung der Richtlinie der Ortsgemeinde Alflen zur Förderung von
Wohnraumbeschaffung zum Zwecke der Belebung der Ortsmitte
Alflens
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit den inzwischen vorliegenden Anträgen auf
Förderung von Wohnraumbeschaffung zum Zwecke der Belebung der
Ortsmitte sind in der Anwendung der Richtlinie Fragen aufgetaucht,
wie z.B. manche Regelungen auszulegen sind. Die Richtlinie sollte aus
diesem Grunde zur Klarstellung in einigen Punkten geändert bzw.
ergänzt werden.
Unter Ziffer 1 „Förderfähige Maßnahmen“ sind die förderfähigen Maßnahmen aufgezählt. Hier heißt es unter dem dritten Spiegelstrich:
- Erwerb und Sanierung von Bausubstanz zur Wiederverwendung
als Wohnraum
Hiernach müsste ein Gebäude vor dem Erwerb anders als zu Wohnzwecken genutzt worden sein oder aber leer gestanden haben. Sofern dies
nicht Voraussetzung für die Förderung sein soll, sollte die Formulierung
geändert werden in
- Erwerb und Sanierung von Bausubstanz zur Verwendung als
Wohnraum“.
Ulmen
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Nach Ziffer 3 „Form und Höhe der Förderung“ soll sich bei Familien
der jährliche Zuschuss pro Kind um 125,— € erhöhen. Geregelt ist hier
nicht, welcher Zeitraum für die Anwendung dieser Regelung maßgebend sein soll.
Oftmals wird für eine Maßnahme eine Förderung beantragt und
gleichzeitig ein Antrag auf Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt (z.B. weil ein Kaufvertrag zeitnah abgeschlossen
werden soll); die Antragsunterlagen sind jedoch zu diesem Zeitpunkt
noch nicht vollständig und bis zur endgültigen Bewilligung können
mehrere Monate vergehen.
Es sollte daher unter Ziffer 3 der Richtlinie ergänzt werden, dass für die
Gewährung der erhöhten Förderung die Zahl der Kinder maßgebend
ist, die zum Zeitpunkt der Zuschussbewilligung (Datum des Bewilligungsbescheides) geboren sind.
Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren werden, werden nicht
mehr berücksichtigt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorzusehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die „Richtlinie der Ortsgemeinde Alflen
zur Förderung von Wohnraumbeschaffung zum Zwecke der baulichen
Belebung der Ortsmitte Alflens“ vom 18. August 2011 wie folgt zu
ändern und zu ergänzen:
Ziffer 1, Spiegelstrich 3 soll künftig heißen:
- Erwerb und Sanierung von Bausubstanz zur Verwendung als
Wohnraum.
Ziffer 3 wird nach Satz 3 um folgenden Satz ergänzt:
Für die Gewährung des erhöhten Zuschusses ist die Anzahl der Kinder
zum Zeitpunkt der Zuschussbewilligung (Datum des Bewilligungsbescheides) maßgebend; später geborene Kinder werden nicht mehr
berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vom
21.01.2016 betreffend Vorlage der Anträge im Dorferneuerungsprogramm 2017 wurde bekannt gegeben.
2. Das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vom
26.01.2016 -Miteinander-Füreinander-Kooperationsprojekt mit
dem Caritasverband „Mosel-Eifel-Hunsrück e. V.“ wurde bekannt
gegeben.
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen bietet am Montag, den
11.04.2016 um 18.30 Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) ein VorOrt-Seminar des Gemeinde- und Städtebundes zum Thema „wiederkehrender Beitrag“ für Bürgermeister und Ratsmitglieder an.
4. Das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen vom
24.02.2016 bezüglich des Antrags der Firma Rhein-Westerwald
Nahverkehr GmbH auf Erteilung der Genehmigung eines öffentlichen Linienverkehrs für die Linie 500 wurde bekannt gegeben.
5. Es wurde über die Einladung zur Vorstellung des Dorferneuerungskonzeptes am Donnerstag, 17.03.2016 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle informiert.
6. Der Sonderberatungstag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
im Rahmen des Projektes „Cochem-Zeller Energiedorf“ findet am
Freitag, 15.04.2016 von 12.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Backes statt.
7. Die Bedarfsermittlung für das Baumkataster wurde vorgenommen.
Es sollen insgesamt 33 Bäume aufgenommen werden.
8. Am 23.03.2016 von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr erfolgt eine Demonstration durch eine Fachfirma wie die Ortsstraßen saniert werden
könnten.
9. Eine E-Mail von Frau Yvonne Ehlen wurde bekannt gegeben. Ortsbürgermeister Schneiders nahm hierzu Stellung.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Ideen sind gefragt
Mit dem Schulgebäude und dem Backes verfügt die Ortsgemeinde
derzeit über zwei Liegenschaften zur Nutzung für die Vereine und für
Veranstaltungen.
Im Rahmen der Vorstellung des Dorferneuerungskonzeptes am Donnerstag, 17. März 2016, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle möchte der
Gemeinderat zusammen mit den Bürgern verschiedene Lösungsmöglichkeiten für Schulgebäude und Backes aufzeigen und diskutieren.
Herzliche Einladung zur Veranstaltung und Eure Ideen sind gefragt!
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Terminankündigung
Nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss, gemeinsam mit dem Bau- und Planungsausschuss am Dienstag, 15. März
2016 um 19.00 Uhr im Backes, Moselweg 49 a 56828 Alflen
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Ausgabe 10/2016
Sonderberatungstag der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
im Rahmen des Projektes „Cochem-Zeller Energiedorf“
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung und des ersten Projektworkshops
wurde bereits angekündigt, dass die Projektteilnahme es der Ortsgemeinde Alflen ermöglicht, einen kostenfreien Sonderberatungstag in
der Gemeinde anzubieten.
Die Verbraucherzentrale (VZ) bietet als Netzwerkpartner des Null-Emissions-Landkreises Cochem-Zell und Kooperationspartner im Energiedorfprojekt folgende „Vor Ort-Beratungen“ an:
Sonderberatungstag:
Termin: Freitag, 15. April 2016, 12.00 - 19.30 Uhr
Bernhard Andre, Energieberater der VZ, wird an diesem Tag zu einem
persönlichen Energieberatungsgespräch im Alten Backes zur Verfügung stehen. Dauer: 45 Minuten
Viele Fragen rund um das Thema Energie können dort beantwortet
werden: Worauf muss ich bei der Erneuerung meiner Heizanlage achten? Welcher Heizkessel ist am umweltfreundlichsten und sparsamsten? Lohnt sich eine Solaranlage für uns? Ich habe Schimmel an den
Wänden. Wie kommt das?
Nutzen Sie dieses unabhängige, kompetente und kostenfreie Angebot.
Eine telefonische Terminvereinbarung für diesen Tag ist zwingend
erforderlich.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die lokale Energieagentur „unserklima-cochem-zell e. V. unter: Tel.: 02671/61-215
Energie-Check vor Ort:
Ein Energieberater der VZ nimmt im Haus auf Wunsch und nach individueller Terminvereinbarung die Einsparpotenziale unter die Lupe.
Er bewertet die wichtigsten Daten zum Heizenergie- und Stromverbrauch und schaut sich die Gebäudehülle sowie die Heizungsanlage
an. Dabei werden Einsparmöglichkeiten gesichtet und auch die Nutzbarkeit des Gebäudes für erneuerbare Energien geprüft. Im Anschluss
erhält der Hausbesitzer einen Kurzbericht mit einer Einschätzung der
Verbrauchswerte und ersten Handlungsempfehlungen. Die Beratung
erfolgt unabhängig von jeglichem Anbieterinteresse.
Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt den Großteil der Kosten, so dass der Eigenanteil gering ist. Die Kosten für einen GebäudeCheck betragen lediglich 20 Euro.
Kontakt und Anmeldung: Tel.: 02671/61-800 oder per E-Mail: [email protected]
Ulmen
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AUderAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Auderath
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath ein, die am
Donnerstag, den 17.03.2016, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2016 und Anlagen
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergebe für die
Fertigstellung der Straße „Am neuen Kreuz“
3. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 2 der Ortsgemeinde Auderath nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB
a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2
und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Grundstücksangelegenheiten
6. Mitteilungen
gez. Paul Laux, Ortsbürgermeister
20.00 Uhr
„TAGESSCHAU“
in der
Auderather
Kirche
„Tagesschau“ - mal anders!
Eben nicht, wie gewohnt in der gemütlichen, warmen Wohnstube, die ständigen Schreckensmeldungen aus aller Welt hören und sehen und dann …
In der Karwoche gibt es Gelegenheit, die Tagesschau
mal anders zu erleben:
Montag (21.03.)
Mittwoch (23.03.)
Freitag (25.03.)
jeweils um 20.00 Uhr in der
Filialkirche Auderath
15 Minuten Tagesrückblick und geistlicher Impuls mit
P. Mario Kaufmann
Herzliche Einladung an alle, die sich nach dem
Stress des Tages etwas Ruhe, Musik und stärkende
Worte schenken lassen möchten.
Ausgabe 10/2016
Gerne können sie auch eine Email senden an:
[email protected] oder an
[email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren,
da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Parkregelung für Arbeitnehmer
auf dem Parkplatz „Ost“
Die derzeitige Regelung, dass Arbeitnehmer mit gültigem Arbeitnehmerparkausweis auf dem Parkplatz „Ost“ entlang des Üßbachs
parken dürfen, fällt mit Ablauf des 20.03.2016 weg.
Wir bitten die Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer frühzeitig hierüber zu informieren.
Ab dem 21.03.2016 sind die für die Arbeitnehmer mit gültigem
Arbeitnehmerparkausweis vorgesehenen Parkflächen an der ehemaligen Bushalle Schenk, am Tunnelmund Richtung Bonsbeuren
und am Brückenweg zu benutzen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass ab dem 21.03.2016 verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs auf dem Parkplatz „Ost“
durchgeführt werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
-OrdnungsamtSachbereich 3.4
Bekanntmachung
über die Einberufung einer Ersatzperson
in den Ortsbeirat Kennfus
der Ortsgemeinde Bad Bertrich
Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird
bekannt gemacht, dass nach § 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Herr Heinrich Schmitz, Forststr. 12, 56864 Bad Bertrich,
als Ersatzperson für
Herrn Simon Burgard, Schulstraße 5, 56864 Bad Bertrich
zum Mitglied des Ortsbeirates Kennfus einberufen worden ist.
Bad Bertrich, 09.03.2016
gez. Beatrix Lauxen,
Ortsbürgermeisterin zugleich als Gemeindewahlleiterin
Tischtennisturnier im Bürgerhaus Kennfus
Auf Initiative von Herrn Christoph Rohs fand am vergangenen Wochenende ein Tischtennisturnier im Bürgerhaus Kennfus statt.
Zahlreiche Teilnehmer hatten sich angemeldet, um sich im sportlichen
Wettkampf zu messen. Packende Einzel- und Doppelspiele ließen auch
die Zuschauer nicht kalt. Es war ein rundum gelungenes Event!
Danke für die rege Unterstützung und die Kuchenspenden, sowie die
freundliche Bedienung durch Josy Rohs und Vivien Benz.
Der Erlös von 210 € wird zu gleichen Teilen dem Jugendclub Kennfus
und der Jugendmannschaft des TC Bad Bertrich zugute kommen.
BAd Bertrich
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003
Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00
Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Vielen Dank den Teilnehmern: Hendryk Trembacz, Marshall Arno, Niels
Krämer, Erik Mayr, Lukas Rheinhard, Werner Rheinhard,
sowie vorne: Tymek Trembacz, Lars Krämer, Justin Galonske, Manuel Rheihard und Nico Arnold.
Nicht im Bild: Werner und Daniel Walscheid, Alex van Benthem und Christoph Rohs.
Ulmen
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Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13441.
Ausgabe 10/2016
Ich weise auch noch darauf hin, dass das Befahren des Waldes nur für
Fahrzeuge der Land- bzw. der Forstwirtschaft erlaubt ist. Fahrzeugführer, die nicht aus diesem Grund den Wald befahren, begehen hierbei
eine Ordnungswidrigkeit, die im Regelfall mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Landtagswahl 2016
BeUren
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Am kommenden Sonntag finden in Rheinland Pfalz Landtagswahlen
statt. Jeder Wahlberechtigte, der nicht schon mit der Briefwahl seine
Stimme abgegeben hat, hat die Möglichkeit zwischen 8:00 und 18:00
Uhr im Gemeindesaal seine Stimme abzugeben.
Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Beuren
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Beuren ein, die am
Mittwoch, den 16.03.2016, um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragvergabe der
Rissesanierung an den Gemeindestraßen
3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spendengem. § 94 Abs. 3 GemO
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Mitteilungen
gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
filz
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 650
Terminankündigung
Sitzung des Gemeinderates Filz
Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Filz findet
am
Montag, den 21.03.2016, um 18:00 Uhr
im Gemeindehaus, Hauptstr. 2, 56766 Filz
statt.
gez. Helmut Römer, Ortsbürgermeister
gevenich
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Büchel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
Kinderkleiderbasar
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Samstag, den 19. März 2016, wird ab 14:00 Uhr in der Mehrzweckhalle, im Rahmen des Kinderkleiderbasares, ein Kaffee- und
Kuchenbuffet für jedermann angeboten. Der Erlös wird komplett dem
Förderverein der Grundschule und des Kindergartens zur Verfügung
gestellt. Bitte unterstützt diese Veranstaltung mit Eurem Besuch, denn
der Erlös kommt unseren Kindern zugute. Vielen Dank.
Für alle Nutzer der Turnhalle, des Anbaus oder des Mehrzweckraumes werden aus diesem Anlass die Räumlichkeiten gesperrt. Beginn
der Sperre erfolgt von Donnerstag den 17. März ab 18:00 Uhr bis einschließlich Sonntag den 20. März. Ich bitte um Beachtung.
Schäden im Wald durch
Quads und Motocrossräder
Es sind wieder Hinweise bei mir eingangen, dass Quadfahrer und Motocrossfahrer den Wald als Übungsgelände vermehrt nutzen. Hierbei
werden nicht nur die Waldwege genutzt sondern auch Strecken durch
den Wald befahren. Das Ergebnis von solchen Aktivitäten sind zum Teil
sehr tiefe Spurrillen, aber auch die Zerstörung von Naturverjüngungen,
durch die der Fortbestand des Waldes normalerweise sichergestellt
wird. Negative Auswirkungen durch diese Unsitte sind auch bei der
Jagd feststellbar. Wild wird in ihren Ruhezonen gestört und zieht sich in
Gebiete zurück, in denen dieser Verkehr nicht vorhanden ist. Es kommt
dann zu Zeiten aus der Dickung, wo ein Abschuss aufgrund der Dunkelheit nicht mehr möglich ist. Für die Landwirte bedeutet das erhöhte
Wildschäden auf den Feldern. Für Jagdpächter werden stark befahrene
Reviere uninteressant und sie zahlen dort eine geringere Jagdpacht.
Um diese Auswirkungen zu vermeiden, bitte ich alle angesprochenen
Fahrer, den Wald künftig nicht mehr als Übungsgelände zu nutzen.
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter
02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@
gmx.de vornehmen.
gillenBeUren
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
E-Mail: [email protected]
Kliding
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677-951394
Homepage: www.kliding.de; E-Mail: [email protected]
lUtzerAth
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
Handy 0151 - 17134740, E-Mail: [email protected]
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Ulmen
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Jagdgenossenschaft Driesch
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Driesch
Am Freitag, dem 18.03.2016 um 20:00 Uhr findet die diesjährige
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft in der Pizzeria in
Driesch statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Jahresbericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahl der Kassenprüfer
6. Verwendung der diesjährigen Jagdpacht
7. Verschiedenes
Die Niederschrift der o.a. Versammlung liegt in der Zeit vom 02.04. 16.04.2016 beim Vorsitzenden aus.
Der Vorstand
Brennholzvergabe gemäß Bedarfsmeldung!
Ab dem 27.02.2016 konnten beim Revierförster, Herrn Horst Reiz die
Holzrechnungen mit der zugeteilten Poldernummer abgeholt werden.
Die Selbstwerber die das Holz bestellt haben, sollten sich baldmöglichst beim Revierförster melden. Die Einzelnen Polder sind nach der
Bedarfsmeldung vom Oktober 2015 aufgearbeitet worden und es findet in diesem Jahr keine Holzversteigerung statt. Kronen und Flächenlose werden ebenfalls mit der Rechnungsnummer zugeteilt.
Wenn Fragen oder noch Nachbestellungen notwendig sind, dann
wenden Sie sich bitte auch in den Fällen an das Forstamt Lutzerath von
Montag bis Freitag in den Öffnungszeiten 12.00-14.00 Uhr und von
17.00-19.00 Uhr.
Günter Welter, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Lutzerath über die
öffentliche Auslegung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil (Ergänzungssatzung) - Nr. 4
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath
in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12.10.2004, in der Fassung der
1. Änderung vom 22.07.2009, in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 3 und
27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in
der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2003 (GVBl. S. 390) sowie des § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom
21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548), beide Gesetze in der derzeit geltenden Fassung, wird hiermit
die am 23.02.2016 beschlossene
Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die Einbeziehung
von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)
(Ergänzungssatzung) - Nr. 4 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Satzung vom 1. März 2016 mit Abgrenzungsplan und Begründung
kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1,
56766 Ulmen, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30
Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
ersichtlich.
Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt „Vulkan-Echo“
für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 12. März 2016 veröffentlicht. Mit Ablauf des 12.03.2016, 24.00 Uhr, gilt die Bekanntmachung als abgeschlossen.
Die Satzung der Ortsgemeinde Lutzerath über die Einbeziehung
von Außenbereichs-flächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil (Ergänzungssatzung) -Nr. 4 - tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4
Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 13. März 2016 in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches hat jedermann die
Möglichkeit und das Recht, die Satzung mit Plan und Begründung einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB
• die beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des
Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes
•
Ausgabe 10/2016
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
• beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a des Baugesetzbuches
nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der
Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dem Inkrafttreten schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend
gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), letztgültige Fassung, über die Entschädigung von
durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die
Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
56826 Lutzerath, den 8. März 2016
für die Ortsgemeinde Lutzerath
Günter Welter, Ortsbürgermeister
Ulmen
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schmitt
Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister
nach Vereinbarung
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601
Vorankündigung Waldbegang
Am Freitag, den 01.04.2016 findet ein Waldbegang für den Gemeinderat, die Jagdpächter, sowie alle interessierten Schmitterinnen und
Schmitter statt.
Wilfried Linden, Ortsbürgermeister
Paul Michael Kruff, Revierförster
Ulmen
Verkehrsbeschränkung anlässlich
der Veranstaltung des Ostermarktes
am 13.03.2016 in der Stadt Ulmen
Aus Anlass des Ostermarktes werden folgende Straßen/Plätze
gesperrt:
1) Die „Winkelstraße“ ist am 13.03.2016 ab 06:00 Uhr von Haus-Nr.
14 (vor Einfahrt in die Straße „Alter Bahnhof“) bis zur Einfahrt in
die Dechant-Fenger-Straße gesperrt.
2) Der Parkplatz zwischen ehem. „Trio-Moden“ und dem Friseurgeschäft „Haar-Scharf“ ist am 12.03. und 13.03.2016 vollständig
gesperrt.
3) Die „Marktstraße“ ist ab Haus-Nr. 12 (ehem. Volksbank) bis zur
Cochemer Str. -Einfahrt „In der Lay“- am 13.03.2016 ab 06:00
Uhr gesperrt.
4) Die Straße „Burgfrieden“ (Einfahrt gegenüber „Alter Postplatz“)
ist bis zur Einmündung in die Str. „Am Maar“ am 13.03.2016 ab
06:00 Uhr gesperrt.
5) Die Straße „Am Maar“ ist am 13.03.2016 ab 06:00 Uhr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die „Dechant-Fenger-Straße“ - „Auf dem
Acker“ - „Fronweg“ - „Fronwiese“ und umgekehrt aus der anderen
Richtung kommend. Die Umleitung „Cochemer Straße“ aus Richtung Ulmen-Vorpochten kommend erfolgt über die Straße „Im großen Garten“.
Die Bushaltestellen in der „Winkelstraße“ und am „Bürgersaal“ werden wegen des Ulmener Ostermarktes am 13.03.2016 nicht angefahren.
Wir bitten alle Anlieger der gesperrten Straßen ihre Fahrzeuge
rechtzeitig außerhalb der Sperrung zu parken.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Örtliches Ordnungsamt
Az.: 3.4/161-02
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Der Bau- u. Planungsausschuss der Stadt Ulmen ist zu einer nicht
öffentlichen Sitzung eingeladen, die am
Mittwoch, den 16.03.2016, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen
stattfindet.
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach
tatsächlichen Investitionsaufwendungen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen
der Stadt Ulmen vom 09.03.2016
Der Stadtrat der Stadt Ulmen hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 auf
Grund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und
10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Ausgabe 10/2016
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Stadt Ulmen erhebt einmalige Beiträge nach tatsächlichen
Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den Ausbau von
Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen,
die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz
oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften
Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,
der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des
Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit
einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a) bis c) BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn
die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie
für selbstständige Fuß- und Radwege.
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels
und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag.
§3
Ermittlungsgebiete
Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelnen Verkehrsanlagen
des Stadtgebiets, oder nach Beschluss des Stadtrates für bestimmte
Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen ermittelt.
§4
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und
tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu der hergestellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben.
§5
Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach dem Verhältnis von Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr auf der herzustellenden oder
auszubauenden Verkehrsanlage durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt.
§6
Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H.; für die ersten
beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 v.H..
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das
Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als
Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden.
2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.
b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen,
mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang
verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu
der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer
Tiefe von 40 m.
Ulmen
- 16 -
c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine
wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung
der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar
(Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer
Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung
liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung
nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten
Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell
oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt
ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5.
Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der
nach Nr. 3 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte
höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.
2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt
die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch
eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der
baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die
durch 2,8 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind
beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Traufhöhe der
Berechnung zugrunde zu legen. Soweit der Bebauungsplan keine
Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in
der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.
4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen
der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gem. Nr. 5 geteilt durch
2,8. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
Sofern es sich dabei allerdings nur um eine untergeordnete bzw.
unterwertige Bebauung handelt (z.B. Hühnerstall, kleiner Geräteschuppen etc. oder Einzelgarage auf großem Grundstück), ist das
Maß der baulichen Nutzbarkeit nach den folgenden Regelungen
für unbebaute Grundstücke zu ermitteln,
b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl
der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend
vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die
aber gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt,
d) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von
zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,
gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
5. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,8
anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite
der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der
Gebäudemitte zu messen.
6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung
festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,
Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens
jedoch ein Vollgeschoss.
7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet
werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit
keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder
Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.
Ausgabe 10/2016
8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach §
34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen
die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung
ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der
Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.
10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei
der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird
die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete
Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte
Grundstücke in sonstigen Baugebieten.
In sonstigen Baugebieten wird bei teilweise gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte
Grundstücke) die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und
gewichtete Grundstücksfläche um 10 v.H erhöht.
(5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.
§7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
(1) Für Grundstücke, die zu zwei gleichartigen Verkehrsanlagen nach
dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragsatzes und bei der Veranlagung mit 50 v.H. angesetzt, soweit beide Verkehrsanlagen voll in der
Baulast der Stadt stehen. Stehen die beiden Verkehrsanlagen nicht voll
in der Baulast der Stadt, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die
in der Baulast der Stadt stehenden gleichartigen Teileinrichtungen der
Verkehrsanlagen angesetzt.
Dies gilt für Grundstücke, die zu einer Verkehrsanlage nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine
gleichartige Erschließungsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben
sind, entsprechend.
(2) Für Grundstücke, die zu mehr als zwei gleichartigen Verkehrsanlagen nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können, wird
die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und bei
der Beitragsveranlagung durch die Zahl dieser Verkehrsanlagen geteilt,
soweit die Verkehrsanlagen voll in der Baulast der Stadt stehen. Stehen
die Verkehrsanlagen nicht voll in der Baulast der Stadt, wird die Vergünstigung nach Satz 1 nur für die in der Baulast der Stadt stehenden
gleichartigen Teileinrichtungen der Verkehrsanlagen angesetzt.
Dies gilt für Grundstücke, die zu Verkehrsanlagen nach dieser Satzung
Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB erhoben wurden oder zu erheben sind,
entsprechend, soweit die Zahl der Verkehrs- und Erschließungsanlagen
insgesamt zwei übersteigt.
(3) Wird eine Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 zu zwei oder mehreren
Verkehrsanlagen angesetzt, gelten die Regelungen nach Abs. 1 und 2
nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.
(4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht für die von § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 erfassten
Grundstücke.
(5) Eine Ermäßigung nach den Absätzen 1 bis 4 ist nicht zu gewähren, wenn
die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der Beitrag für die anderen
Grundstücke im Abrechnungsgebiet um mehr als 50 % erhöht.
§8
Entstehung des Beitragsanspruches, Teilbeitrag
(1) Der Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der Maßnahme, in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Abs. 2 mit dem Abschluss und der Abrechenbarkeit der
Teilmaßnahme. Eine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der Gesamtaufwand oder Teilaufwand feststellbar ist.
(2) Der Beitrag kann nach Beschlussfassung des Stadtrates für
1. Grunderwerb
2. Freilegung
3. Fahrbahn
4. Radwege
5.Gehwege
6. unselbstständige Parkflächen
7. unselbstständige Grünanlagen
8. Mischflächen
9. Entwässerungseinrichtungen
10.Beleuchtungseinrichtungen
gesondert als Teilbeitrag erhoben werden.
Ulmen
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§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn einer Maßnahme können von der Stadt Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Beitrages erhoben
werden.
(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten oder für Teilbeiträge nach § 8 Abs. 2 verlangt werden.
§ 10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Beitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der
voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
Ausgabe 10/2016
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
SPD-Fraktion:
Montag, 14.03.2016, 18:30 Uhr
Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen
CDU-Fraktion / FWG Mohr:
Dienstag, 15.03.2016, 19:30 Uhr
Sitzungssaal, Gemeindehaus am Maar, Ulmen
FWG „Bürger für Ulmen e.V.“:
Dienstag, 15.03.2016, 19:30 Uhr
Hotel Bürgerstube, Ulmen
§ 11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des
Grundstückes ist.
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 3 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
§ 13
Öffentliche Last
Der Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück.
§ 14
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 18.02.2016 in Kraft.
56766 Ulmen, 09.03.2016
Stadt Ulmen
(DS)
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates Ulmen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Stadtrates der Stadt Ulmen ein, die am
Donnerstag, den 17.03.2016, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Vorstellung der Planungen und des Konzeptes zur Umgestaltung
des Pumpenhauses
3. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des
Freundschaftskreises Ulmen - Lormes e.V.
4. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Grundstücksangelegenheit
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Friedhofsangelegenheit
8. Mitteilungen und Anregungen
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Urlaubsvertretung des Stadtbürgermeisters
In der Zeit vom 18.03.2016 bis 24.03.2016 befinde ich mich im Urlaub.
Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Herr Karl Eckardt.
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen
finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4,
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden.
Wichtiger Hinweis
an alle Einsender von Digitalfotos
Bitte beachten Sie, dass künftig aus Qualitätsgründen nur
noch Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768
Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden
können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht
mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Redaktion
Ulmen
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Grußwort
zumOstermarkt
Ulmener
Bauernmarkt
Liebe Ulmenerinnen und Ulmener,
liebe Gäste unserer Stadt,
gemeinsam mit ihnen wollen wir auch
in diesem Jahr am 13. März den Ulmener
Ostermarkt mit einem verkaufsoffenen
Sonntag feiern.
Ulmen lädt zum Bummeln ein - nehmen Sie sich Zeit.
Entdecken Sie das umfangreiche Rahmenprogramm und die
verschiedenen Attraktionen. Auch der Osterhase besucht den
Markt und hat für die kleinen Gäste etwas mitgebracht.
Viele Ulmener Gewerbetreibende erwarten Sie von 13:00 bis
18:00 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag, um Sie vor Ort von
der Qualität ihrer Produkte und den angebotenen Dienstleistungen zu überzeugen.
Natürlich lohnt es sich nicht nur am Ostermarkt sondern ganzjährig Ulmen als starke Einkaufsstadt mit unseren vielen Betrieben für Handel, Gewerbe und Dienstleistung zu besuchen.
Die Marktstände mit schönen Dekoideen, Kunsthandwerk und
verschiedenen Leckereien sind bereits ab 11:00 Uhr für Sie
geöffnet.
Das Musikprogramm des Musikvereins Ulmen lässt uns den
Sonntag beschwingt erleben.
Genießen Sie die Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen oder eine
Waffel bei gutem Wetter.
Allen Beteiligten und dem Gewerbeverein Ulmen danke ich
herzlich für Ihr Engagement sowie der Mitarbeit bei den Vorbereitungen.
Verbinden Sie Ihren Frühjahrsspaziergang durch Ulmen mit
dem Besuch des Marktes und der geöffneten Fachgeschäfte.
Ihnen allen wünsche ich einen unterhaltsamen und fröhlichen
Tag in unserer einladenden Stadt.
Ihr Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Auf dem
„Alten Postplatz“
Jeden Samstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Obst, Gemüse, Südfrüchte,
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig, Käse und Salami
Urschmitt
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia,
Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected]
Jagdgenossenschaft Urschmitt
Generalversammlung
Am Samstag, dem 02.04.2016, 20:00 Uhr findet, im Partyraum des
Bürgerhauses Ursmadia, die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Urschmitt statt, zu der hiermit alle Jagdgenossen eingeladen
werden.
Tagesordnung:
1.) Begrüßung und Jahresrückblick
2.) Kassenbericht
Ausgabe 10/2016
3.) Bericht der Kassenprüfer
4.) Entlastung des Vorstandes
5.) Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 / 2017
6.) Ausflug 2016
7.) Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich durch
den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen
Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift über die o.g. Versammlung sowie der Haushaltplan
2016 / 2017 liegen in der Zeit vom 17.04.2016 bis 01.05.2016 beim
Jagdvorsteher Franz-Josef Diederichs zur Einsichtnahme aus.
Der Vorstand würde sich über ein zahlreiches Erscheinen der Jagdgenossen freuen.
Der Vorstand
Umwelttag 2016
Der diesjährige Umwelttag findet am Samstag, dem 19.03.2016 statt.
Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Gemeindehaus Ursmadia.
Peter Jahnen, Ortsbürgermeister
wAgenhAUsen
Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister
nach tel. Vereinbarung
Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected]
Jagdgenossenschaft
Wollmerath-Wagenhausen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 18. März 2016 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus
in Wollmerath die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wollmerath-Wagenhausen statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen/innen oder ein bevollmächtigter Vertreter/in recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Neuwahl des Jagdvorstandes
7. Verschiedenes
An der Versammlung können nur Jagdgenossen/innen oder bevollmächtigte Personen teilnehmen. Anträge sind bis spätestens
14.03.2016 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der
Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges
dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift der o. a. Versammlung liegt in der Zeit vom 27.03. 09.04.2016 beim Jagdvorsteher zur Einsicht offen.
Alfons Krämer/Jagdvorsteher
weiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02678-1064 o. 0151-52072522, Fax: 02678-952955
E-Mail: [email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler
für das Haushaltsjahr 2016 vom 07.03.2016
Der Ortsgemeinderat hat am 17.12.2015 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153),
in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell
als Aufsichtsbehörde vom 23.02.2016 hiermit bekannt gemacht wird:
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
§6
Wertgrenze für Investitionen
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
299.103,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
320.728,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
- 21.625,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
270.677,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
281.545,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
- 10.868,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
13.500,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
16.310,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
- 2.810,00 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1)
auf (Abnahme Liquidität)
13.678,00 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 1) auf
0,00 EUR
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
+ 13.678,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen 1) auf
297.855,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen 1) auf
297.855,00 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
1)
ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) sind
im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf
0,00 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten
wird festgesetzt auf
0,00 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
werden müssen,
beläuft sich auf
0,00 EUR.
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
40,00 EUR
für den zweiten Hund
50,00 EUR
für jeden weiteren Hund
60,00 EUR
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten gefährlichen Hund
480,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
650,00 EUR
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl.
175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr
2016 wie folgt festgesetzt:
- entfällt -
§7
Altersteilzeit
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.
§8
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres
2.185.205,79 EUR
2.146.667,79 EUR
2.125.042,79 EUR
§9
Deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die
Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1
GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind
auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im
Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von
Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die
Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 07.03.2016
Ortsgemeinde Weiler
gez. Schneiders, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung sieht keine
Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2016 vor.
Eine Genehmigung der verzinsten Investitionskredite gem. den §§ 95
Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. 103 Abs. 2 GemO entfällt daher.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.03.2016 bis einschließlich 23.03.2016 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 105, öffentlich aus.
Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen
werden.
56766 Ulmen, den 07.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ulmen
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wollmerAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 522
Jagdgenossenschaft
Wollmerath-Wagenhausen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 18. März 2016 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus
in Wollmerath die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wollmerath-Wagenhausen statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen/innen oder ein bevollmächtigter Vertreter/in recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Neuwahl des Jagdvorstandes
7. Verschiedenes
An der Versammlung können nur Jagdgenossen/innen oder bevollmächtigte Personen teilnehmen. Anträge sind bis spätestens
14.03.2016 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der
Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges
dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift der o. a. Versammlung liegt in der Zeit vom 27.03. 09.04.2016 beim Jagdvorsteher zur Einsicht offen.
Alfons Krämer/Jagdvorsteher
Ausgabe 10/2016
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Westerwald-Osteifel, Montabaur
Vorführung einer Behandlungsanlage für Fleischrinder
Termin: Mittwoch, 30.03.2016, 16.00 - 18.00 Uhr
Ort: 53567 Asbach - Hinterplag
In Zusammenarbeit mit den Landwirten Ewald Jüngling, Asbach-Hinterplag, und Thomas Wilsberg, Asbach-Oberplag, wird gezeigt, wie mit
Hilfe der Anlage anstehende Behandlungen an den Tieren, z.B. Blutprobenentnahmen, sicher und effektiv durchgeführt werden können.
Außerdem können ein Liegeboxenlaufstall für Mutterkühe und Selbstfütterung am Fahrsilo besichtigt werden.
Wegbeschreibung: Asbach liegt im Westerwald im nördlichen Teil des
Kreises Neuwied. Der Ortsteil Hinterplag liegt - von Neustadt / Wied
kommend - vor Asbach auf der linken Seite der L 255. Zum Stall muss
man aber bereits vorher links in einen Wirtschaftsweg abfahren. Dieser
Weg wird auch ausgeschildert.
Alle interessierten Fleischrinderhalter sind herzlich willkommen. Zur
besseren Organisation des Nachmittags melden Sie sich bitte verbindlich an mit Angabe der Personen per e-Mail an: [email protected].
de oder per Fax 02602-9228-27
sonstige mitteilungen
Präsentationsnachmittag der Entdeckertagskinder in Brohl zum Thema Bauwerke
Brennholzverlosung
Die Brennholzverlosung erfolgt am Donnerstag, dem 17.03.2016 um
18.00 Uhr im Gemeindehaus.
Wer Brennholzbedarf angemeldet hat, diesen Termin aber nicht wahrnehmen kann, beauftragt bitte eine Ersatzperson, die für ihn das Los
zieht!
Wer Holz im Gemeindewald aufarbeitet, muss im Besitz eines Sachkundenachweises für den Umgang mit der Motorsäge sein. Die in der
Unterweisung hierzu vermittelten Kenntnisse und Inhalte sind dabei
anzuwenden! Dies bezieht sich auf die Arbeitstechniken sowie auf Art
und Zustand des Werkzeuges und der Sicherheitskleidung.
Die Motorsäge darf ausschließlich mit Sonderkraftstoff und biologisch
abbaubarem Kettenöl betrieben werden.
Paul Michael Kruff, Revierförster
andere behörden
„Bewegt-Gepflegt“ Zukunftsbranche Altgenpflege
Siehe nächste Seite
Schieferland
Kaisersesch, Poststraße 23,
56759 Kaisersesch
Sehr geehrte Gäste,
aktuelle Hinweise zu Veranstaltungen aus den Bereichen - Kunst
und Kultur - Sport - Nachhilfe, Erzählcafé u. Spielkreis, Pädagogische
Elternrunde, Projekt „der Kümmerer“, Super 60, Jugendsozialarbeit
sowie unserer Kontaktdaten mit Öffnungszeiten finden Sie auf unserer
Homepage unter folgendem Link:
http://www.kaisersesch.de/ - Sozialprojekte MGH Informationen und Veranstaltungen.
Wenn Ihnen unsere Angebote gefallen - rufen Sie uns einfach an oder
schreiben eine E-Mail.
Wir würden uns freuen, Sie als Gäste in unserem Haus begrüßen zu
können.
In der Forscherzeit beschäftigten sich die Entdeckertagskinder seit
Schuljahresbeginn mit eigenen Themen rund um das Thema Bauwerke. Dabei ging es darum, selbständig aus Büchern oder Internetbeiträgen ganz viel Wissenswertes zu dem jeweiligen Bauwerk
herauszufinden, die Informationen zu sortieren und mithilfe eines Plakates oder eines BIldschirmprogramms zu präsentieren.
Am Freitag, 26.02.2016 wurden die Forscherergebnisse schließlich vor
großem Publikum dargeboten. 85 Gäste waren in die Grundschule
nach Brohl gekommen, um den mannigfaltigen Vorträgen der 15 Entdeckertagskinder zu lauschen.
Nach der musikalischen Begrüßung mit
Liedern, die alle von
Bauwerken handelten, ging es in drei
Gruppen weiter. In
der ersten Gruppe
hörte man viel Interessantes zum Schloss
Neuschwanstein,
zum
Nürburgring,
der Allianz-Arena und
dem schiefen Turm
zu Pisa. Die zweite
Gruppe bot die Themen Eiffelturm, Kölner Dom, berühmte
Brücken, Eurotunnel und ISS-Raumstation an. In der dritten Gruppe
konnte man sich über Mach Picchu, das Kolosseum, die Golden-GateBridge und den Westminsterpalast informieren.
Vor so viel Publikum war es für alle Entdeckertagskinder ganz schön
aufregend, ihr Wissen ruhig und souverän vorzutragen. Wie in jedem
Jahr klappte dies einwandfrei und de Zuhörer spendeten für die Vorträge viel Applaus und sie waren hinterher bestimmt ein Stück schlauer.
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
Ulmen
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Moselbad Cochem
Ostern steht vor der Tür…
Verschenken Sie doch mal Spass und Gesundheit mit Gutscheinen für
das Moselbad Cochem….
Achtung! - An Ostermontag ist das Moselbad mit der Sauna geöffnet!
Unsere Öffnungszeiten in den Osterferien
Ausgabe 10/2016
11.00 Uhr Eröffnung der Diözesan-Männerwallfahrt
- erster Impuls am Kreuz bei der Einfahrt
13.00 Uhr Beichtgelegenheit
14.00 Uhr Kreuzweg draußen und Anliegenandacht in der Kirche
15.00 Uhr Hochamt zur Männerwallfahrt mit Predigt von Weihbischof
Dr. Helmut Dieser
17.00 Uhr Abendmesse
18.03.2016 - 01.04.2016:
Hallen-Wellen-Erlebnisbad
montags 13.00 - 21.00 Uhr
dienstags u. donnerstags 09.00 - 21.00 Uhr
mittwochs und freitags 10.00 - 21.00 Uhr
Wochenende/Karfreitag/Ostermontag 10.00 - 19.00 Uhr
Kinderland
montags 13.00 - 20.00 Uhr
dienstags - freitags 10.00 - 20.00 Uhr
Wochenende/Karfreitag/Ostermontag 10.00 - 19.00 Uhr
Sauna
Gemischte Sauna
donnerstags u. freitags 14.00 - 22.00 Uhr
samstags 12.00 - 19.00 Uhr
Karfreitag/Sonntag/Ostermontag 10.00 - 19.00 Uhr
Damen-Sauna
mittwochs 14.00 - 22.00 Uhr
Bade- bzw. Saunaschluss ist immer eine halbe Stunde vor Betriebsschluss.
Moselbad Cochem, Moritzburger Str. 1, 56812 Cochem
Telefon: 02671/9799-0 Fax: 02671/9799-22
Internet: www.moselbad.de E-mail: [email protected]
schulen
Schulen
Grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422
Schulstr. 2...............................................................................Fax: 02677 - 910045
E-Mail........................................................................rgs.vulkaneifel@t-online.de
Burg-Grundschule Ulmen....................................... Tel.: 02676 - 8177
Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784
E-Mail....................................................................Buero@Burg-Grundschule.de
Grundschule Büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228
Schulstr. 2
E-Mail................................................................................gs-buechel@freenet.de
Realschule Plus Vulkaneifel (Ganztagsschule)
Schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422
Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045
E-Mail........................................................................ [email protected]
Schulstandort Ulmen............................................... Tel. 02676 - 1551
Am Jungferweiher 2................................................................Fax: 02676 - 8299
E-Mail......................................................................... [email protected]
kirchen
Kloster Maria Martental
12.03. Samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse
13.03. 5. Fastensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse
15.03. Dienstag
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
17.03. Donnerstag:
19.00 Uhr Rosenkranz in der Wallfahrtskirche übertragen von „Radio
Horeb“
18.03. Schmerzensfreitag Frauenwallfahrtstag
09.00 Uhr hl. Messe übertragen von „Radio Horeb“
14.00 Uhr Kreuzweg - bei gutem Wetter draußen
15.00 Uhr Messbundmesse.
Eröffnung der Wallfahrtszeit mit dem Entzünden der Pilgerkerze
17.00 Uhr ökumenischer Jugendkreuzweg vom Jugendhof bis zur
Wallfahrtskirche
19.03. Samstag, Hochfest des hl. Josef
17.00 Uhr Vorabendmesse
20.03. Palmsonntag Diözesanmännerwallfahrt - Anliegensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt mit Palmweihe
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
Gottesdienste
Samstag 12. März
17:30 Uhr Urschmitt, Vorabendmesse
17:30 Uhr Büchel, Rosenkranzgebet
18:00 Uhr Büchel, Vorabendmesse
19:00 Uhr Alflen, Vorabendmesse
5. Fastensonntag 13. März
09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe
09:00 Uhr Wollmerath, Hochamt
10:00 Uhr Gillenbeuren, Kreuzweg für Familien
10:00 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier
10:30 uhr Beuren, Hochamt
10:30 Uhr Bad Bertrich, Kreuzwegandacht
10:30 Uhr Lutzerath, Hochamt
10:30 Uhr Ulmen, Hochamt
Angebote in St. Martin Ulmen
Freitag, 11. März
Kapelle
19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Offener Gebetskreisabend
Sonntag, 13. März
Kapelle
15:00 Uhr Erstbeichte der Kommunionkinder Ulmen und Alflen
Dienstag, 15. März
Schwesternkonvent
07:00 Uhr Hl. Messe und Laudes
Donnerstag, 17. März
TAF Wehrholz
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro
Kapelle
17:00 Uhr Kreuzwegandacht
Freitag, 18. März
TAF Vogelsang
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freizeittreff
Kleppern 2016
Einladung an alle Kinder aus Driesch und Lutzerath
Bis Ostern ist es nun nicht mehr lange. An Gründonnerstag verstummen die Kirchenglocken bis zur Auferstehungsmesse an Ostern. Traditionell ziehen in dieser Zeit morgens, mittags und abends sowie vor
Gottesdiensten die Kinder des Dorfes mit Kleppern durch die Straßen
um das läuten der Kirchenglocken zu ersetzen.
Damit diese alte Tradition erhalten bleibt, laden wir alle Kinder herzlich
dazu ein.
Wenn ihr also Lust habt, diesen alten Brauch zu unterstützen kommt am
Samstag, den 19.03.2016 um 10:00 in die Alte Schule nach Lutzerath.
Dort wird dann die Straßen- und Gruppeneinteilung besprochen.
Wenn ihr an diesem Tag nicht könnt, meldet euch einfach bei:
Rebecca Häring 02677- 951226
Nicole Trippen 02677-951274
Rita Lenz 02677-910377
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Ulmen
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Ausgabe 10/2016
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Schulungsangebote für die neuen Räte
im Dekanat Cochem
Damit Sie in den neuen Räten gut und zielgerichtet arbeiten können,
möchten wir vom Dekanat aus in Zusammenarbeit mit der KEB Mittelmosel allen Mitgliedern der Räte, Schulungen anbieten.
Als Referenten stehen Paul Q. Heck, Leiter der KEB Fachstelle Mittelmosel und Dekanatsreferentin Dietlinde Schmidt zur Verfügung.
1. Rätearbeit als geistlicher Prozess, als geistliches Tun
am 08. April 2016 im Pfarrzentrum in Zell
2. Themen finden und Visionen für die Zukunft entwickeln
am 15. April 2016 im Pfarrheim in Ernst
am 22. April 2016 in der Gastronomie St. Martin in Ulmen
Behandeln werden wir diese Themen jeweils von 16.30 Uhr bis 21.30
Uhr.
Die Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte können
sich ab sofort im Dekanatsbüro anmelden.
Tel.: 02673-961947-0, E-Mail: [email protected]
Frauen gehen auf Wallfahrt
Das Dekanat und die Frauengemeinschaften des Dekanates Cochem
bieten am Dienstag, 12. April, eine Frauenwallfahrt an. Los geht’s ab
12.00 Uhr mit verschiedenen Zusteigemöglichkeiten. Das Ziel ist in diesem Jahr der Rochusberg bei Bingen.
In der Rochuskapelle feiern die Frauen unter der Leitung der Gemeindereferentin Sigrid Rick einen Wortgottesdienst mit dem Thema „Hl.
Hildegard – mutige Frau und Prophetin“. Danach geht es zum gemeinsamen Kaffeetrinken ins Hildegard-Forum. Die Zeit bis zur Abfahrt
können die Frauen dann im Kräutergarten, im Forum-Laden oder mit
einem Spaziergang verbringen.
Anmeldungen sind nur im Dekanatsbüro Cochem, Moselweinstr. 15,
56821 Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673/9619470 oder per Email: dekanat.
[email protected] möglich. Anmeldeschluss ist der 1. April. Wir
bitten um baldige Anmeldung, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung
stehen.
Weitere Informationen sind bei den Vorsitzenden der Frauengemeinschaften und im Dekanatsbüro erhältlich.
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ASSISI
Auf den Spuren des heiligen Franziskus und der
heiligen Klara unterwegs zu den Quellen meines Lebens
Studien- und Pilgerreise vom 12.-21. Oktober 2016
Pax et bonum -Pace e bene-Friede und HeilMit diesem Gruß des heiligen Franziskus lädt das Dekanat Cochem und
die franziskanische Gruppe „Tautropfen“ in Zusammenarbeit mit der
KEB Mittelmosel alle interessierten Erwachsenen ein, sich auf den Weg
nach Flüeli und Assisi zu machen.
Die Teilnehmer/innen werden das Leben der Heiligen: Niklaus, Franziskus und Klara kennen lernen, sich mit den Gottesbildern, der Kirche
und Welt und der Kunst und Kultur ihrer Zeit auseinandersetzen, ihre
Lebensstätten besuchen, um von ihnen Impulse für das eigene Leben
und den eigenen Glauben zu erhalten. Die Gruppe wird sich immer
wieder austauschen und die gemachten Erfahrungen reflektieren.
Fachkundige Führungen in Flüeli und Assisi, regelmäßige Gottesdienste, gemeinsames Unterwegssein in der schönen umbrischen
Landschaft, geistliche Impulse durch die Leitung, miteinander singen
und froh sein, italienisches Essen und Trinken, das Leben teilen, genügend freie Zeit, usw. gehören selbstverständlich dazu.
Um das alles miteinander erleben zu können, werden wir in einer relativ kleinen Gruppe von ca. 8-12 Personen in einem Kleinbus und evtl.
einem Pkw oder mit 2 Kleinbussen reisen. Auf der Hin- und Rückfahrt
übernachten wir in Flüeli in der Schweiz im Hotel Flüematte. Dort
haben wir Zeit, die Wallfahrtsstätten von Nikolaus von der Flüe und seiner Frau Dorothea zu besuchen und die Landschaft zu genießen.
In Assisi wohnen wir im gemütlichen Familienhotel „Da Angelo“. Von
dort aus, sind die Stadt und die in Assisi liegenden Stätten gut zu erreichen. Da wir mobil sind, gehören auch 2 Ausflüge zu anderen franziskanischen Stätten außerhalb von Assisi nach gemeinsamer Absprache
und Wahl zum Programm. (La Verna, Rietital, Spoleto, Monte Luco, Gubbio, Trasimener See, Le Celle, Perugia etc.)
Wenn Sie jetzt Lust bekommen haben, dann melden Sie sich an!
Veranstalter: Dekanat Cochem in Zusammenarbeit mit der KEB Mittelmosel
Preis/Leistung: 777,- EUR im DZ und 861,- € im EZ
(Hin- und Rückfahrt, Halbpension, Besuch der wichtigsten Lebensstätten des Hl. Nikolaus von Flüe, fachkundige Führung zu den franziskanischen Stätten, Ausflüge, Hintergrundinformationen, geistl. Begleitung)
Ulmen
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Anzahlung: 200,- EUR (wird bei kurzfristiger Abmeldung ohne Ersatzperson einbehalten)
IBAN: DE 52 5766 2263 0001 9254 86
BIC: GENODED1MPO (VR-Bank Rhein- Mosel
Anmeldeschluss: 15. Juli 2016
Schriftliche Anmeldung an:
Dekanat Cochem
Dietlinde Schmidt
Moselweinstr. 15, 56821 Ellenz-Poltersdorf
Tel: 02673/961947-0 oder 02672/913680
Fastenaktion
am 12./13. März
Zusammen mit den christlichen Kirchen in Brasilien hat das kath.
Hilfswerk Misereor als Zeichen weltkirchlicher Verbundenheit die
diesjährige Fastenaktion unter das Motto gestellt: „Das Recht ströme
wie Wasser“. Es ist ein Wort des Propheten Amos, das Vision und Provokation zugleich ist. Für das Hilfswerk ist es ein eindeutiger Auftrag,
gemeinsam die Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit in der
Sorge um das gemeinsame Haus (Pp. Franziskus) wahrzunehmen. Der
berühmte brasilianische Fotograf Sebastiao Salgado hat Fotos zur Fastenaktion ausgewählt, die auf den Reichtum und die Verletzlichkeit der
Schöpfung, die Lebensraum für alle ist, aufmerksam machen.
Das Hilfswerk bittet um Unterstützung für Projekte, die nachhaltig die
Lebensbedingungen armer Menschen verbessern helfen. Die Kollekten in den kath. Gottesdiensten am 5. Fastensonntag kommen diesen
Projekten zugute. Direkte Spenden an Misereor sind möglich auf das
Konto 10 10 10 bei der Pax-Bank (IBAN: DE75 3706 0193 0000 1010 10).
- Weitere Infos beim AK Weltkirche, Dekanat Cochem, 02673-961947-0,
[email protected] und unter www.misereor.de.
AgCH - Arbeitsgemeinschaft
Christliche Hauskreise
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
(Tel. 02653/4378)
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen
können Sie rund um die Uhr.
Thema ab 11.März
Es gibt eine Möglichkeit Gott zu erkennen.
Geschichtentelefon - für Kinder
(Tel. 02653/9119090)
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.agch.de
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.de
Evang. Kirchengemeinde ZellBad Bertrich-Blankenrath
Gottesdienstnachrichten und Treffen
vom 12.03.2016 bis 20.03.2016
Sonntag, 13.03.2016,
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
An diesem Sonntag findet in Zell kein Gottesdienst statt!
Mittwoch, 16.03.2016,
18.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der Evang. Kirche in Zell
Samstag, 19.03.2016,
18.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
Sonntag, 20.03.2016,
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell
Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl.
Treffen in Zell
Samstag, 12.03.2016,
10.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeinderaum
Freitag, 18.03.2016,
17.30 Uhr Beginn des Ökumenischen Jugendkreuzwegs in der
Evang. Kirche
Ausgabe 10/2016
Evangelische
Kirchengemeinde
Cochem
Gottesdienste:
Sonntag, 13. März
10.30 Uhr Friedenskirche Kaisersesch 5-Wochen-Aktion zum „Ja der
Dankbarkeit“ Teil 4, mit Kindergottesdienst und Imbiss
Veranstaltungen:
Sonntag, 13. März
18.00 Uhr kath. Kirche St. Pankratius, Kaisersesch „Evensong“
Montag, 14. März
16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Cafe International
19.30 Uhr Gemeindehaus Cochem Übungsstunde Kirchenchor
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.coc-ek.de
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
Kirche der Jugend Marienburg
„Offene Türen und Fenster“ Oasentag des
Fördervereins „Lebens(T)Räume“ Marienburg e.V.
Eingeladen sind alle Interessierte die im Alltagsstress Ruhe suchen und
die eigene Spiritualität zum Thema machen wollen. Es wird Raum und
Zeit sein, die Spuren Gottes im eigenen Leben wahrzunehmen und mit
Gleichgesinnten zusammen Gottesdienst zu feiern. Wir freuen uns auf
alle, die offen und neugierig sind auf einen solchen Tag.
Der Oasentag findet am Samstag, 19.3.2016 von 09:30 bis 16:15 Uhr
auf der Marienburg statt. Im Kostenbeitrag von 10,-€ ist das Mittagessen sowie Getränke enthalten. Anmeldungen bis 14.3.2016 telefonisch
unter 06542 90 13 53 oder [email protected]. Kontakt: Jan
Lehmann, Jugendpfarrer.
Ökumenischer Jugendkreuzweg
rund um die Marienburg
am Freitag, 18. März 2016 „Auf Tuchfühlung“
Eine gute Tradition ist der Kreuzweg der Jugend, der jedes Jahr am Freitag
vor Palmsonntag junge Leute aus den Dörfern rund um die Marienburg
zusammen führt - in diesem Jahr mitgestaltet von der 10. Jahrgangsstufe der IGS Zell unter dem Motto „Auf Tuchfühlung“. Seit vielen Jahren
findet er statt und verbindet die Kreuzwegstationen Jesu mit den aktuellen
Situationen und Fragen der Jugendlichen. Dem Leid und dem Tod, dem
Schmerz und der Not zu begegnen, ist eine zweischneidige Sache, ob es
in den Medien oder auf Bildern passiert oder im wirklichen Leben. Leiden
und Tod in den Blick zu nehmen ist ambivalent: Es kann Aufmerksamkeit
auf den lenken, der leidet, es kann ihn aber auch bloßstellen; es kann
zum Verändern und Helfen ermutigen oder zur Schadenfreude verleiten.
Der Kreuzweg der Jugend geht auf Tuchfühlung mit dem Heute unserer
Gesellschaft, verbunden mit dem eigenen Leben und dem Kreuzweg und
Tod Jesu; denn wirkliche Begegnung von uns Menschen kann erst entstehen, wenn wir „miteinander auf Tuchfühlung gehen“ und tatsächlich füreinander da sind, mit allem, was uns bewegt: Und mit der Hilfe der Liebe
des Gottes, dessen Ende erst der Anfang ist. Herzliche Einladung an alle
Jugendliche und Interessierten, diesen Kreuzweg mit zu gehen.
Ort & Zeit
Startpunkte:
Zell (evang. Kirche) 17:30 Uhr
Bullay (Kirche) 17:45 Uhr
Briedel (Pfarrheim) 18.30 Uhr
Ende: Marienburg (Kirche) ca. 20.30 Uhr
Veranstalter: Kirche der Jugend Marienburg, Pfarreiengemeinschaft Zeller Hamm, Evangelische Kirchengemeinde Zell/Bad-Bertrich/Blankenrath
Kontakt: Birgit Laux, Kirche der Jugend Marienburg, 06542/90 13 53,
[email protected]
Ulmen
- 25 -
religionsgemeinschaften
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 13. bis 18. März 2016.:
Sonntag, 13. März 2016
09:30 Uhr, biblischer Vortrag
Thema: „Inmitten einer verkehrten Generation untadelig bleiben.“
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: „Lass dich von Gottes Geschenk motivieren.“
Freitag, 18. März 2016:
19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort
Wöchentliches Bibellesen: Hiob 1 bis 5
20:20 Uhr, Unser Leben als Christ
Thema: „Er war wachsam und wartete.“
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
feuerwehren
Freiwillige Feuerwehr Alflen
Am Freitag, dem 18. März 2016 findet um 20.00 Uhr die nächste
Monatsübung statt. Wir treffen uns pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Kennfus
Ausgabe 10/2016
Nachruf
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Feuerwehrkameraden
Heinrich Piro
der am 2. März 2016 im Alter von 77 Jahren von uns gegangen
ist.
Während seiner aktiven Dienstzeit unterstützte er seine Wehr
auf vielfältigste Art und Weise und war immer ein verlässlicher
Kamerad, der sich stets für die Belange der Feuerwehr und zum
Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt hat.
Auch nach seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem aktiven Dienst blieb er der Feuerwehr stets verbunden und war
mit großer Begeisterung noch bei zahlreichen Einsätzen unserer historischen Feuerwehr dabei.
Mit dem Tode von Heinrich Piro verlieren wir nicht nur einen
verlässlichen und treuen Feuerwehrkameraden, sondern auch
einen engagierten Mitbürger, der sich besonders beim Bau des
Hubertussaales in herausragender Weise einsetzte.
Wir trauern um einen kompetenten, immer hilfsbereiten
Kameraden und Mitbürger.
Über den Tod hinaus werden wir mit Respekt und Anerkennung sein Andenken in Ehren halten.
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und den trauernden Angehörigen.
Schmitt, im März 2016
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schmitt
Wilfried Linden, Wehrführer
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der FFW Kennfus findet
am 26.03.2016 um 19.30 Uhr im „Gasthaus Zur Falkenlay“ (bei Anneliese) statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des 1. Löschzugführers
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen des Vorstandes (wegen Amtsaufgaben)
Wahl des 1. Vorsitzenden
Wahl des 2. Vorsitzenden
Wahl des 2. Löschzugführers
Wahl des 1. Kassierer
Wahl des 2. Kassierer
Wahl des Schriftführer
Wahl der Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Im
Anschluss gibt es noch eine Kleinigkeit zu Essen.
Der Vorstand
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Vereine & Verbände
SV Schwarz-Weiß Alflen 1927
Jahreshauptversammlung
Am 11.03.2016 findet um 20.00 Uhr unsere diesjährige
Jahreshauptversammlung im Stüffje statt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des 1. Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Anträge (schriftliche Einreichung bis zum 04.03.16 beim 1. Vorsitzenden)
8.Verschiedenes
Kegel-Dorfmeisterschaft 2016 in Alflen
Titel erfolgreich verteidigt
Unsere nächste Monatsübung findet am Freitag, dem 18.03.2016 um
19.00 Uhr statt.
Thema ist die Personenrettung mit Steckleiter, Trage und Rettungsleine. Die Alarmierung erfolgt durch die Sirene.
Freiwillige Feuerwehr Gillenbeuren
Jahreshauptversammlung
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 11.03.2016
um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Wehrführers
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
8. Termine 2016
9. Verschiedenes
Dorfmeister Herren 2016 - KC „Dunna Se Runna“
Ulmen
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Am 27.02.2016 wurde auf der Kegelbahn im Gasthaus „Stüffje“ die
Dorfmeisterschaft ausgetragen. 3 Herren- und 2 Damenclubs traten
zur Meisterschaft 2016 in Alflen an. Am Ende durfte sich erneut der
KC „Dunna Se Runna“ mit 121 Holz Dorfmeister nennen. Gefolgt vom
KC „Donnervögel“ mit 117 Holz, dem Damenclub „Rillenkiller“ mit 116
Holz, dem Damenclub „Top Ten“ mit 113 Holz und vom KC „Alle Neune“
mit 103 Holz. Bester Einzelkegler wurde Harald Thull mit 22 Holz vom
Siegerclub „Dunna Se Runna“. Beste Einzelkeglerin wurde Andrea
Mewes mit 21 Holz vom Siegerclub der Damen „Rillenkiller“. Der KC
„Dunna Se Runna“ als Ausrichter sowie das Stüffje-Team bedankt sich
recht herzlich bei allen Kegelclubs für ihre Teilnahme und bei unserem
Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders für die Durchführung der Siegerehrung.
Ausgabe 10/2016
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden
2. Jahresrückblick 2015
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Verschiedenes
Indoor-Cycling
Vor dem Frühling wollen wir noch einmal 5 Indoor-Cycling Stunden
anbieten. Wir starten am Samstag, den 12.03.16 um 16.30 Uhr. Kursgebühr: 10,-€
Anmeldung bitte bei Ellen (Tel. 8451).
Tanzkurs
Wir möchten noch einmal einen Tanzkurs anbieten um Standardtänze
zu erlernen bzw. noch mal aufzufrischen.
Wir starten am Samstag den 12.03.16 um 14.00 Uhr.
Bei Bedarf bieten wir auch gerne eine Extrastunde für unsere Jugendlichen an.
Kursgebühr: richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer
Anmeldung bitte bei Natalie (Tel.: 8367)
Zumba Kurs
Dorfmeister Damen 2016 - KC „Rillenkiller“
Den zweiten Teil des Zumba-Kurses im Rahmen der Dorfinitiative
Auderath möchten wir gerne ab Freitag den 01.04.16 um 19.30 Uhr
im Fitness-Rondell in Ulmen absolvieren.
Kursgebühr: 5,-€
Anmeldung bitte bei Johanna (Tel.: 8451)
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
KV Schaute Bad Bertrich e.V.
Jahreshauptversammlung 2016
Einladung an alle Mitglieder
Am Mittwoch, dem 30.03.2016, um 20.11 Uhr findet im Schlösschen in
Bad Bertrich unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rückblick Session 2015/16
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Nachwahlen zum Vorstand
7. Verschiedenes
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen!
Einzelmeister Damen 2016 - „Andrea Mewes“
Don Bosco & Heimatverein
Kennfus 1951 e.V.
Vorankündigung Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am 16.04.2016 um
19.30 Uhr im Bürgerhaus Falkenlay statt. Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Wir bitten Euch diesen Termin vorzumerken.
KV Blau-Weiß Beuren e.V.
Einzelmeister Herren 2016 - „Harald Thull“
SV Alemannia Auderath
Jahreshauptversammlung
Am 18.03.2016 findet die Jahreshauptversammlung des
SV Alemannia Auderath ab 19.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Liebe Karnevalsfreunde, auch wir holen unseren
Rosenmontagsumzug nach…am 07.05.2016 findet
der diesjährige Rosenmontagszug-Reloaded in Beuren statt!
Ein Umzug ab 17:11 Uhr von der Burgstraße aus über die Oberdorfstraße bis hin zur Unterdorfstraße und wieder rauf auf Kreuzstraß!
Mit anschließendem bunten Treiben im Bürgerhaus mit DJ Team VulkaneifelBeat.
Jeder der Lust und Laune hat mit einer Fußgruppe oder einem Wagen
teilzunehmen, meldet sich bitte bis zum 08.04.2016 bei Maria Gärtner
Tel. 02675-777 an. Wurfmaterial wird natürlich wieder gestellt.
Der KV Blau-Weiß Beuren insbesondere das diesjährige Prinzenpaar
freut sich auf alle Narren und Jecken, die es auch im Sommer so richtig
krachen lassen können!
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
SG Eifelhöhe
1. Mannschaft
Kreispokal I
Sonntag, 13.03.2016 um 14:30 Uhr in Gevenich
SG Eifelhöhe - SG Hausbay
Die 1. Mannschaft hat mit dem letztjährigen Gewinn des Kreispokals
gezeigt was möglich ist in diesem Wettbewerb und würde sich gegen
den A-Ligisten über zahlreiche Unterstützung freuen.
Weitere Termine:
Sonntag, 20.03.2016 um 14:30 Uhr gegen TUS Treis-Karden in Treis
Samstag, 26.03.2016 um 15:30 Uhr gegen SV Masburg in Masburg
2. Mannschaft
Sonntag, 20.03.2016 um 12:30 Uhr gegen Lutzerath in Lutzerath
Mittwoch, 23.03.2016 um 19:30 gegen Vorderhunsrück II in Gevenich
3. Mannschaft
Samstag, 12.03.2016 um 17:15 Uhr gegen DJK Plaidt in Faid
Sonntag, 20.03.2016 um 12:30 Uhr gegen FSG Wierschem II in Lasserg
St. Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Gevenich
SV Beurener Höhe 1923 e.V.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am
09.04.2016 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Pütz statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Rücklagen
7. Jahresbericht der einzelnen Abteilungen
8. Verschiedenes
Der Vorstand freut sich über eine rege Beteiligung aller Mitglieder.
Bücheler Wanderfreunde oder
alle Interessierten
Info zur Mehrtagesfahrt Spessart - Mainland
Als Termin für die Fahrt steht jetzt der Zeitraum Fr. 30.09. - Mo.
03.10.16 fest.
Wir haben in einem schönen und zentral gelegenen 4-Sterne Hotel mit
Wellnessbereich Zimmer reservieren lassen. Der Zimmerpreis mit Halbpension pro Person beträgt ca. 240,- €.
Die Anreise erfolgt mit eigenen PKW´s (gerne auch Fahrgemeinschaften).
Das Zimmerkontingent kann noch erweitert werden. Z. Zt haben
sich sechs Paare zur Fahrt angemeldet. Es wäre schön wenn sich
noch Interessierte finden würden. Meldungen bis ca. 20.03.16 sind
noch möglich.
Hier nochmal das geplante Programm:
Altstadt Wertheim und Besuch Burg Wertheim; Historische Altstadt von
Miltenberg; Brauereibesichtigung; Weinort Bürgstadt mit Weinprobe;
leichte Wanderung o. Fahrt mit kleiner Bimmelbahn zum Wasserschloss
Mespelbrunn und Besichtigung von Aschaffenburg.
Alle die Interesse an dieser Fahrt haben, können sich bei Gertrude Hürter, Tel. 716 melden.
Am 20.03.2016 (Palmsonntag) treffen sich die
Gevenicher Vereine wieder zum schon traditionellen Wettbewerb des Dorfpokalschiessens.
Die Einladungen für dieses Schießens sind rechtzeitig den Vereinen
zugegangen.
Trainingsmöglichkeiten bestehen ab sofort Mittwoch und Freitag ab
20:00 Uhr im Schützenhaus im Ellerbachtal.
Alle Freunde der Gevenicher Vereine sind zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Im Rahmen des Dorfpokalschießens können natürlich auch schon
Osterhasen und Ostereier ausgeschossen werden.
Das im Kreis bekannte Ostereierschießen findet wie immer am Ostersamstag und Ostermontag jeweils ab 13:00 Uhr statt.
KV Kliding 1983 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am 19.03.2016, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus Scheiber
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Rückblick Session 2016
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Nachwahlen zum Vorstand
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Über ein zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.
Eifelverein
Ortsgruppe Lutzerather Höhe
Drei-Maare-Wanderung
Am Sonntag, dem 20. März haben wir eine Rundwanderung vorbei an Schalkenmehrener, Weinfelder und Gemündener
Maar geplant. Die leichte Wanderung ist etwa 12 Kilometer lang. Festes
Schuhwerk wird empfohlen. Wir wandern durch eine herrliche Eifellandschaft mit wunderschönen Ausblicken auf die „Augen der Eifel“,
wie man mitunter die Maare bezeichnet. Im Waldcafé am Gemündener
Maar werden wir eine Kaffeepause einlegen.
Wir treffen uns diesmal abweichend von unserem gewohnten Treffpunkt um 12.30 Uhr auf dem Norma-Parkplatz Lutzerath (Grund:
Frühlingsmarkt). In Fahrgemeinschaften fahren wir dann zum Ausgangspunkt unserer Wanderung nach Trittscheid. Gäste sind herzlich
willkommen.
Wanderführer ist Heinz Herold Telefon 02677 545.
Ulmen
- 28 -
Ausgabe 10/2016
Am Ostersamstag laden wir wieder Kinder, Eltern und Großeltern zu
unserer Ostereierwanderung ein. Unterwegs durch Feld, Wald und
Wiesen rund um Ulmen gehen wir gemeinsam auf Ostereiersuche. Ziel
unserer Wanderung wird die Schutzhütte am Rothenbusch sein. Dort
haben wir Spiel- und Bastelideen vorbereitet, um einen schönen Nachmittag zu verbringen.
Treffpunkt: 14.00 Uhr am Marktplatz
Um Anmeldung wird gebeten bis 24.03.2016 bei Silvia Dietzen (Tel.
02676/951730).
Einladung zur Jahreshauptversammlung der
KG Burgnarren Ulmen am 17. April 2016
Der Vorstand der KG Burgnarren lädt alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung am 17.04.2016 um 17.00 Uhr ins Gasthaus „Bürgerstube“ am „Alten Postplatz“ in Ulmen ein.
Die Tagesordnung wird folgendermaßen aussehen:
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Geschäftsführers
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Bericht des Komiteepräsidenten/Vertreters des Elferrates
5. Vorstandsentlastung, beantragt durch die Kassenprüfer
6. Neuwahl des Vorstandes
7. Verschiedenes
Alle Anträge, über die bei der Jahreshauptversammlung unter TOP 7
„Verschiedenes“ beschlossen werden soll, müssen mindestens drei
Kalendertage vor dem Versammlungstermin (14.04.2016) schriftlich
beim Vorsitzenden oder beim Geschäftsführer eingegangen sein. Wir
freuen uns über zahlreiches Erscheinen!
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Hallo die Herren,
zu unserer nächsten Probe treffen wir uns am kommenden Dienstag,
15.03.16 um 18:00 Uhr, in Auderath. Wir werden insbesondere die
Frage klären müssen, ob wir einer Einladung zum MGV Adenau am
Sonntag, 24.04.16 nach Nürburg Folge leisten können. Eine rege Beteiligung an der Probe wäre daher wünschenswert.
SV Fortuna Ulmen e.V.
I. Mannschaft / Top-Spiel der Woche /
Tabellenführer kommt nach Ulmen
Eifelverein Ulmen e.V.
Ostereier-Wanderung 26.03.2016
Lasst die Spiele beginnen!
SV Fortuna Ulmen I - FC Demerath
Nach der Winterpause erwartet die Zuschauer am kommenden Sonntag, 13.03.2016 ab 14:30 Uhr, der absolute Knaller. Im Heimspiel trifft
unsere Fortunenelf als aktueller Tabellenzweiter auf den Spitzenreiter,
den FC Demerath. Das Team von Trainer Lothar Schenk hat sich in den
letzten Wochen intensiv auf die Rückrunde vorbereitet. Nun gilt es
diese gute Vorbereitung auch in Taten umzusetzen. Mit einem Heimsieg kann der Vorsprung von zur Zeit fünf Punkte auf zwei verkürzt
werden. Da unsere Mannschaft ein Spiel weniger bestritten hat, zieht die
Schenk-Elf bei einem Heimsieg am FC Demerath rechnerisch vorbei.
Bereits das Hinspiel war ein tolles Match beider Mannschaften (ein hart
umkämpfter 2:1 Sieg für unser Team). Trainer Lothar Schenk steht nahezu
der komplette Kader zur Verfügung. Die Verantwortlichen und Akteure
hoffen auf zahlreiche Ulmener Zuschauer bei diesem Spitzenspiel.
Anstoß am Sonntag, 13.03.2016 auf der Sportanlage in Ulmen an der
Meisericher Straße, ist um 14:30 Uhr.
Vorschlag des Berichterstatters: Am Sonntag also zunächst den Ulmener Ostermarkt besuchen, anschließend das Wahllokal betreten, nachfolgend unsere Fußballer anfeuern.
Bestätigung Fußballcamp im August 2016 /
Anmeldungen möglich!
Hallo liebe Eltern, hallo liebe Fußballkids!
Es ist endlich soweit, die Rahmenbedingungen
stehen fest. Ab sofort könnt ihr euch für das
angekündigte Fußballcamp im Rahmen des
Ferienspaßprogrammes 2016, 3. Sommerferienwoche, anmelden. Wie zuletzt berichtet, konnte der SV Fortuna Ulmen
Ulmen
- 29 -
hierfür die renommierte Fußballschule des FSV Mainz 05 als Partner
gewinnen.
Die Eckdaten dazu nochmal zusammengefasst:
Termin: 01.08.16 - 05.08.2016, jeweils von 09:30 - 16:30 Uhr
Altersklasse: 6 - 14 Jahre
Preis: 119 € / Woche inklusive Mittagessen, Getränke, Obst
und selbstverständlich Trainingskleidung (Trikot, Hose
und Stutzen).
Die Trainer gehören der Fußballschule des FSV Mainz 05 an; in acht Trainingseinheiten á 2 Stunden werdet ihr von Profis fitgemacht. Hierbei
wird bestimmt der ein oder andere wichtige Tipp für die eigene Spielanlage bzw. das weitere Fußballleben dabei sein!
Anmeldungen aus den benachbarten Verbandsgemeindebereichen
sind möglich und auch erwünscht.
Wichtig: Die Anmeldungen sind unbedingt und ausschließlich über
die Verbandsgemeinde Ulmen abzuwickeln, Ansprechpartner:
Uli Esper, Tel.: 02676-409- 210.
Das Ferienspaßteam der VGV Ulmen, das Team des FSV Mainz 05 und
der SV Fortuna Ulmen freuen sich auf euch! Ran ans Telefon und einen
der begehrten Plätze sichern!!!
Verkehrsverein Ulmen e.V.
Ästamea-Club am Ostermarkt
wieder mit dabei
Ausgabe 10/2016
Spvgg Weiler/Gevenich
Einladung zur
Jahreshauptversammlung 2016
Zur Jahreshauptversammlung der Spvgg Weiler/
Gevenich sind alle Vereinsmitglieder recht herzlich
eingeladen.
Die diesjährige Jahreshautversammlung findet am Sa. 19. März um
20.00 Uhr im Vereinsheim der Spvgg Weiler/Gevenich statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Bericht des Vorstands
3. Berichte der Abteilungen
4. Bericht des Kassierers
5. Entlastung des Kassierers
Entlastung des Vorstands
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Neuwahlen der Vorstände SV Weiler und FSV Gevenich
8. Mitgliedsbeiträge
9. Verschiedenes
Anträge zu oben genannten Punkten müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen.
Wir würden uns freuen möglichst viele Mitglieder im Vereinsheim
begrüßen zu können.
Erlös für einen guten Zweck
Auch bei dem diesjährigen Ostermarkt ist der Ästamea-Club wieder
mit einem Verkaufsstand dabei. Neben schönen Osterartikeln und
dekorativen Türkränzen werden den Besuchern tolle Handarbeiten
angeboten. Besonders die selbstgestrickten Strümpfe stehen bei den
Käuferinnen und Käufern hoch im Kurs. Der Erlös des Verkaufs wird wie
immer einem guten Zweck zugeführt. So wurde vom Ästamea-Club
200,— Euro an die Aktion „Hilfe für Cora“ überwiesen und 300,— Euro
für die Aktion „Hilfe für Daniel“ gespendet. Für die Überlassung des
Pfarrsaales als Treffpunkt und Begegnungsstätte für die fleißigen Strickerinnen erhält die Pfarrgemeinde 200,— Euro als Spende. Damit der
Club auch weiterhin für die gute Sache spenden kann, kommen Sie am
Ostermarkt zum Stand des Ästamea-Club. Stöbern erwünscht.
Wenn Sie mitmachen möchten, schauen Sie doch einfach mal bei den
Treffen des Clubs vorbei.
Montags ab 18:00 Uhr im Pfarrsaal in Ulmen und jeden ersten Dienstag
im Monat ab 15:00 Uhr in „Metzen´s Bakery Store“. Die Mitglieder vom
„Ästamea-Club“ freuen sich auf Sie.
Heimat- und Verkehrsverein e.V.
Vorpochten
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, 19.03.2016 um 19.00 Uhr, findet die Jahreshauptversammlung des Heimat- und Verkehrsverein e. V. Vorpochten im Bürgerhaus in Vorpochten statt, zu deren Teilnahme hiermit alle Mitglieder
sehr herzlich eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Totengedenken
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
6. Beratung über Spendenzahlungen
7. Instandhaltungen Bürgerhaus, Energiekosten
8. Veranstaltungen 2016
9.Mitteilungen
Anträge zur Tagesordnung bitte schriftlich bis zum 16.03.2016 an den
Vorsitzenden. Es besteht an diesem Abend auch die Gelegenheit, noch
fällige Beitragszahlungen vorzunehmen. Gästen und Freunden des
Vereins, die noch nicht Mitglied im Heimat- und Verkehrsverein sind,
ist die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ebenfalls möglich,
jedoch wird darauf hingewiesen, dass bei Abstimmungen nur die
anwesenden Mitglieder stimmberechtigt sind. Es wäre schön, eine
recht große Anzahl von Teilnehmern bei dieser Versammlung willkommen heißen zu können.
Kreis-Waldbauverein Cochem-Zell e.V.
Jahreshauptversammlung am 18.03.2016 in Ernst
Liebes Vereinsmitglied,
wir laden alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, den 18.03.2016, 13:30 Uhr in das
Hotel Pollmanns in Ernst ein.
Tagesordnung:
I. Mitgliederversammlung: Beginn: 13:30 Uhr
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Geschäfts- und Kassenbericht
3. Bericht über die Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers
5. Wahl der Kassenprüfer
6. Verschiedenes
Ulmen
- 30 -
II. Öffentlicher Teil: Beginn: 14:00 Uhr
Kurzvorträge zu folgenden Themen:
1. Aktuelles zum Holzmarkt
2. Ergebnisse der Privatwaldinventur (Dr. Langshausen)
3. Aktuelles zur Forstpolitik: Kartellverfahren, Förderung der Waldbauvereine, Regelung zur Ersatzaufforstung… (Dr. Göbel)
4. Natura 2000 (H. König, Z.d.F.) 5. PEFC (Frau Ahlmeier)
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können.
Spondylodese-SHG Mittelmosel-Eifel e.V.
Die Spondylodese-SHG Mittelmosel-Eifel e.V. bietet am Donnerstag,
den 17. März 2016 um 14:30 Uhr das nächste kostenlose Beratungsgespräch im Mehrgenerationenhaus-Kinderschutzbund Wittlich,
Kurfürstenstr. 10 an. Spondylodese ist eine operative Wirbelsäulenversteifung. Unterschiedliche Erkrankungen können eine solche Operation erfordern wie z.B. Instabilität auf Grund von Wirbelgleiten oder
nach Bandscheibenoperation, Skoliose und Unfallfolgen. Hierbei werden auch Patienten informiert, die noch nicht operiert sind und Probleme mit der Wirbelsäule haben. Auch eine Bandscheibenoperation
ist nicht immer in jedem Fall erforderlich. Gerade in der heutigen Zeit
gibt es manuelle-therapeutische Therapien, bei denen eine Operation
dann nicht mehr im Vordergrund steht. Die SHG bietet Aufklärung,
Erfahrungsaustausch, Infoabende sowie auch von Fachärzten gehaltene Vorträge.
Jeder Betroffene ist zu den Beratungsgesprächen herzlich willkommen.
Auskunft und Anmeldung: P. Göttges, Tel.: 06532 2067, unsere Homepage: www.spondy-gruppe.de
Unser Elterntreff
Eltern aus der Region: von behinderten - und pflegebedürftigen - sowie
entwicklungsverzögerten Kindern, treffen sich jeden 3. Mittwoch des
Monats zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch um 19:30 Uhr im
„Gasthaus Schmitz“, 56761 Urmersbach, Im Acker 1.
Nächstes Treffen: 16. März
An diesem Abend werden Anne Kramer die tiergestützte Therapie, und
Julia Esper die Reittherapie für behinderte Kinder und – Erwachsene
vorstellen.
Auch ein „Herzliches Willkommen“ an alle Interessenten/innen, die in
irgendeiner Form mit behinderten Menschen arbeiten.
Kontaktadressen: Christiane Schneider, Tel.: 02651-77511, Annemarie
Trumpler, Tel.: 02653-6201, Rita Roß, Tel.: 02676-1285.
Weitere Infos unter: www.unser-eltern-treff.de
Parkinson SHG Mittelmosel-Hunsrück
Absage des Vortrags „Neuerungen in der
Pflegeversicherung“ am 16.03.2016 in Zell
Sehr geehrte Interessenten, leider muss der oben genannten Vortrag
(um 15:00 Uhr im Krankenhaus Zell) aufgrund von Krankheit vorerst
abgesagt werden. Über einen eventuellen Nachholtermin informieren Sie an gleicher Stelle. Für Ihr Verständnis dankt die Parkinson SHG
Mittelmosel-Hunsrück.
Seniorenverband BRH
Cochem
Wanderung
Die nächste monatliche Wanderung der
zweiten Wandergruppe des Seniorenverbandes BRH Cochem findet am Mitt-
woch, den 16.03.2016 statt.
Wir treffen uns um 10.00 Uhr an der St. Martin Gastronomie“ seit
2007 „Zeno-Gastronomie“, St.-Martin-Str. 33 56761 Düngenheim
Über Wald- und Feldwege erreichen wir einen kleinen Stausee, der vom
örtlichen Angelverein liebevoll gepflegt wird. Nach einer kleinen Rast
wandern wir zum Ausgangspunkt weiter. Ein großer Anteil der Wanderstrecke verläuft durch urigen Buchenwald. In gemütlicher Runde
wollen wir bei gutem Essen und Getränken unseren Wandertag in der
„Zeno-Gastronomie“ ausklingen lassen.
Auskunft durch: Wanderwart Werner Benz aus Büchel, Tel.: (0 26 78)
745 / 0171 58 34 102
Theaterbesuch in Koblenz
In der Reihe unserer Besuche im Theater der Stadt Koblenz steht als
nächste Aufführung am Sonntag, dem 03.04.2016 die Aufführung
„Liebestrank der L’elisir d’amore, Komische Oper von Gaetano
Donizetti“ auf dem Programm.
Ein Ort, irgendwo im Nirgendwo; eine Welt, die das Lieben verlernt hat
und nur zynischem Spott ausgesetzt ist.
Ausgabe 10/2016
In dieser Trostlosigkeit verliebt sich der Bauer Nemorino in Adina.
Hierzu sind neben unseren Vereinsmitgliedern auch weitere Interessierte herzlich eingeladen.
Die Aufführung beginnt bereits um 18:00 Uhr; die Abfahrt ist daher
auf 16:30 Uhr ab dem Busbahnhof in Cochem, Endertplatz an der
Kreisverwaltung festgesetzt.
Rückfragen und Anmeldungen hierzu bei Frau Ingrid Fieseler aus
Cochem unter der Rufnummer 02671/3264.
Interesse am Sportbootführerschein
Binnengewässer?
Anmeldefrist beachten!
Die Ortsgemeinde Senheim beabsichtigt, im April 2016 in Senheim
eine Ausbildung zum Erwerb des Sportbootführerscheines Binnengewässer zu organisieren. Der theoretische Unterricht würde am 02. und
03.04. im Gemeindehaus stattfinden und die praktische Ausbildung
im Bereich des Yachthafens Senheim. Dauer der Ausbildung (10 Theoriestunden und 2-4 Praxisstunden). Kosten der Theorieausbildung + 1
Fahrstunde inkl. Lehrbuch 255,- €, jede weitere Fahrstunde 55,- €, Prüfungsgebühr 78,- €, zzgl. Kosten für ein ärztliches Attest für Sportbootführerscheinbewerber.
Die Ausbildung wird jedoch nur in Senheim durchgeführt, wenn sich
mindestens 6 Teilnehmer finden.
Mindestalter ist 16 Jahre, körperliche und geistige Tauglichkeit sowie
Zuverlässigkeit ist Voraussetzung.
Anmeldung und weiter Informationen bis 18.03.2016 bei: Volker
Ahnen, Zeller Str. 66, 56820 Senheim, E-Mail: [email protected].
Tel. 02673/4191 oder 0170-73 72 72 9
DLRG Ortsgruppe Cochem
Einladung zur
Jugendhauptversammlung 2016
Liebe Vereinsmitglieder,
zu unserer Mitgliederversammlung 2016 lade ich
herzlich ein. Wir hoffen, viele von Euch begrüßen zu können. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren.
Ort: Faid, Gasthaus Fritzen
Zeit: Mittwoch, den 16.03.2016, 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Grußworte, Ehrungen
2. Hinweise zur Geschäftsordnung/Tagesordnung
3. Bericht der Jugendleiterin
4. Wahlen
4.1 Wahl der/des 1. Jugendleiterin / -leiter
4.2 Wahl der/des 2. Jugendleiterin / -leiter
5. Sonstiges
Die Einladung, wird in den nächsten Tagen auch auf unserer HomePage (www.DLRG-Cochem.de) eingestellt.
Hinweis:
Der Verein übernimmt die Kosten für ein halbes Hähnchen oder ein
paar Würstchen. Damit das Gasthaus Fritzen einigermaßen planen
kann, bitten wir um telefonische Anmeldung unverzüglich an Ida Thomas (02678-680) oder Annette Uebach (02739-8987384).
Anträge zur Tagesordnung bis auch sofort schriftlich an Annette
Uebach, Alte Dorfstr. 3, 57234 Wilnsdorf.
Gospel Traces
Jahreshauptversammlung
Am 31.03.2016, um 19:00 Uhr, im Gasthaus zur Post in Landkern,
Wir laden alle Chormitglieder herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung mit gemeinsamen Abendessen ein.
Tagesordung:
1. Eröffnung durch die Vorsitzende
2. Bericht der Schriftführer
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Neuwahlen
7. Wahl der neuen Kassenprüfer
8. Festlegung der Mitgliedsbeiträge
9. Bekanntgabe der geplanten Aktivitäten und Termine
10.Verschiedenes
Wir würden uns freuen, viele Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Ulmen
- 31 -
Freundschaftsbund Mosel
Delegiertentag der Kreisschützen in Treis
Wichtige Vorstandsposten stehen zur Wahl an
Der Freundschaftsbund Mosel lädt alle angehörigen Vereine zum Kreisdelegiertentag in das Schützenhaus der Treiser Schützen am Freitag, 18.
März 2016 ein. Beginn ist um 19.00 Uhr. Vorgesehen sind nach der Begrüßung des Vorsitzenden, der Totenehrung und verschiedener Grußworte
die Berichte der Mandatsträger. Als wichtigster Tagesordnungspunkt stehen Neuwahlen einiger Vorstandsmitglieder an. Nachdem Jugendwartin Petra Wagner sowie ihre Stellvertreterin bereits ihr Amt nieder gelegt
haben, müssen für diese Stellen Nachfolger gewählt werden. Im weiteren
Sitzungsverlauf werden die Veranstaltungen des laufenden Jahres besprochen und Ehrungen verdienter Schützen vorgenommen. Es werden daher
alle angeschlossenen Vereine um rege Teilnahme gebeten.
Zur Besprechung der Rundenwettkämpfe 2016 sind alle VereinsSportwarte bereits um 18.30 Uhr eingeladen.
Parteien
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter
folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle ............................................. Tel.: 02671-975510
Kreisgeschäftsführer Eike Hermes ................................. Fax: 02671-980332
..................................................................................... [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär ............................... 030-22773308
...................................................................................peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein .............................................................. 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen ....................................................... 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
[email protected]
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de
...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391
Ludolf Oster .................................................................................... 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen .........................................................................................02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Manfred Klein ..................................................................................... 06545-8507
E-Mail: ...............................................................Klein-blankenrath@t-online.de
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges ....................................................................02677 / 307
.........................................................................................hwhendges@t-online.de
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender ........................................02676/ 1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................ 02676/ 799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin ........................02676/ 1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer ...............................02676/ 1045 (Auderath)
FDP - Cochem-Zell
Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de
Der FDP-Kreisvorsitzende und Direktkandidat für den Landtag Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet Rat suchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545-5149016,
Email: [email protected]
Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh,
Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht Rat suchenden Bürgern
gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545-93660, Fax: 06545-936633,
Email: [email protected]
Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt
aufnehmen: Tel.: 06761-14842, Email: [email protected]
Ausgabe 10/2016
Junge Liberale Cochem-Zell
Wir sind die liberale Jugendorganisation in
Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten.
Deshalb - heute schon an morgen denken!
Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per
E-Mail unter [email protected] erreichbar.
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten
wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: [email protected]
Vorsitzende Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien
und Digitales.
Email: [email protected]
Mitglied des Landtages
Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838
Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack
Email: [email protected]
SPD Vulkaneifel
Kai Höhmann.........................................................................Tel: 02678 - 952922
Email: [email protected]
SPD Ortsverein Vulkaneifel
SPD Ortsverein Vulkaneifel............. Tel. 02678 952922
Kai Höhmann, Vorsitzender
Moselweg 34, 56828 Alflen
Ihre Ansprechpartner im Verbandgemeinderat Ulmen:
Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender...................Tel. 02677 639
Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender.......................Tel. 02676 373
Marita Benz................................................................. Tel. 02677 1571
Albert Klein................................................................. Tel. 02676 1887
Christian Laux......................................................... Tel. 0171 3528408
Frank Steimers........................................................ Tel. 02676 951164
Florian Streuke....................................................... Tel. 02677 951369
Günther Wagner......................................................... Tel. 02676 1381
Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender...............................Tel. 02676 373
Mario Schoenemann,
stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820
Albert Klein................................................................. Tel. 02676 1887
Christian Laux......................................................... Tel. 0171 3528408
Rudolf Steffes-tun......................................................... Tel. 02676 724
Günther Wagner......................................................... Tel. 02676 1381
www.spd-vulkaneifel.de
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122
Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558
Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel:
02653/4019029
Kreistagsfraktion:
Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063,
E-Mail: [email protected]
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz
Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52
[email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
Frauenlobstr. 59-61, 55118 Mainz, Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Ulmen
- 32 -
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der
Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen,
ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer:
02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected],
www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann
komm zu uns!
Kontakt: [email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de, www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden? Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell
Martin Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected] , Mobil: 0175/1601369
Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD Cochem-Zell
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail: [email protected], Tel.: 06545/6795
Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected], Mobil: 0171/1955441
Schriftführer der AFD Cochem-Zell
Martin Berke; Laubach
E-Mail: [email protected]
AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Schusterstr. 22, 55116 Mainz, Tel.: +49 6131 - 4863810,
Fax: +49 6131 - 5868801, E-Mail: [email protected]
Anfragen zu Spenden etc.: [email protected]
Ausgabe 10/2016
Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Frank Wallebohr, Tel. 1884
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie
auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im
„Vulkanecho“ veröffentlicht.
Arbeitsplatz Rathaus?
Girls’Day nutzen – Interesse wecken
Fragt man Mädchen nach ihrem Berufswunsch, stehen Bürgermeisterin, Beigeordnete oder Kommunalpolitikerin eher selten auf ihrer Liste.
Im Rahmen der bundesweit am 28.4.2016 stattfindenden Initiative
„Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag“ sollen Mädchen ab Klasse 5 die
Gelegenheit erhalten, einen Einblick in Tätigkeitsfelder zu bekommen,
die nicht als „klassisch weiblich“ gelten. Gemeinden und Städte können
an diesem Tag ein Zeichen setzen und ihn nutzen, um gezielt Mädchen
als potentielles Führungspersonal von Übermorgen anzusprechen
und für die Kommunalpolitik zu interessieren. Mehr als 1,6 Mio. Mädchen
haben seit 2001 am Girls’Day teilgenommen, davon wollten 40 % danach
in dem kennengelernten Beruf ein Praktikum machen oder eine Ausbildung beginnen. Städte und Gemeinden, die Schülerinnen zum Girls’Day
einladen möchten, können entsprechende Angebote online unter www.
girls-day.de/Unternehmen_Organisationen eintragen.
B e i la g e n h i n w e i s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"Mehr wohnqualität durch neue Dachfenster!"
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Wir bitten unsere leser um beachtung!
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Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn
Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732; Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529; Friedhelm Gerhartz, 631
FWG Cochem-Zell e.V.
www.fwg-cochem-zell.de
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende
Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung:
Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220
Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660
Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624
Bürger für Ulmen e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener
Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere
Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung:
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10/2016
Wahlaufruf des Kreiswahlleiters zur Landtagswahl am #
13. März 2016
Wahlen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, dem 13. März 2016,
findet die Wahl zum 17. Landtag von
Rheinland-Pfalz statt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürger möchte ich hiermit herzlich zur Teilnahme an der Wahl einladen. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch! Nur wer zur Wahl
geht, bestimmt mit, wer das Land
Rheinland-Pfalz in den nächsten fünf
Jahren repräsentiert und regiert.
In den nächsten Jahren sind zweifellos bedeutende und richtungsweisende Entscheidungen zu treffen, die jeden von uns betreffen: Energiewende
und Klimaschutz, innere Sicherheit,
die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, Kommunal- und Verwaltungsreform, die Bewältigung des
demografischen Wandels sowie die
Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen sind nur einige der Themen, mit denen sich der
neu gewählte Landtag zu befassen
hat.
Nutzen Sie daher Ihre Chance, über
die zukünftige Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz mitzubestimmen.
Unsere Demokratie lebt davon, dass
die Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten: Gehen Sie am Sonntag zur
Wahl und entscheiden Sie mit!
Bei der anstehenden Wahl hat jede
Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme (sog.
„Erststimme“) entscheiden Sie darüber, welche Bewerberin oder welcher
Bewerber unseren Wahlkreis Cochem-Zell in den nächsten fünf Jahren im Parlament vertritt. In diesem
Jahr haben sich drei Frauen und zwei
Männer um das Wahlkreismandat beworben. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigt.
Mit Ihrer Stimme für eine Landesoder Bezirksliste (sog. „Zweitstimme“)
bestimmen Sie über die konkrete
Sitzverteilung der einzelnen Parteien
im Landtag. Zur Wahl stehen insgesamt 14 Parteien.
Sollte es Ihnen aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, das Wahllokal
am Sonntag persönlich aufzusuchen,
denken Sie bitte an die Möglichkeit
der Briefwahl. Die Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.
Sollten Sie noch Fragen zur Landtagswahl haben, steht Ihnen Martin
Boos, Tel. 02671/61-164, gerne zur
Verfügung.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes
Wochenende.
Ihr
Manfred Schnur
Landrat und Kreiswahlleiter
Hinweis: Auf der nachfolgenden Seite
ist zu Ihrer Information ein Muster des
Stimmzettels, wie Sie ihn am Sonntag
im Wahllokal erhalten, abgedruckt.
Bekannmachung über die
Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Wahl des 17.
Landtages Rheinland-Pfalz
Am Donnerstag, 17. März 2016, findet
um 9.00 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, Sitzungssaal 2.03, eine Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 15
– Cochem-Zell für die Landtagswahl am
13. März 2016 statt.
Tagesordnung:
1. Feststellung, wie viele Stimmen für
die einzelnen Wahlkreisvorschläge
abgegeben worden sind.
2.
Feststellung, wie viele Stimmen
für die einzelnen Landes- und Bezirkslisten abgegeben worden sind.
3.
Feststellung, welche(r) Bewerber(in)
als Wahlkreisabgeordnete(r) gewählt
ist.
Zu der Sitzung des Kreiswahlausschusses hat jedermann Zutritt.
Manfred Schnur
Landrat und Kreiswahlleiter
Öffnungszeiten der KfzZulassungs- und Führerscheinstelle
Die Kfz-Zulassungs- sowie die Führerscheinstelle
der Kreisverwaltung Cochem-Zell sind aufgrund
einer internen Besprechung am Freitag, 11. März 2016 nur von 09.30 11.30 Uhr geöffnet.
Für dringende Notfälle im Kfz-Bereich
steht an diesem Tag die Kfz-Zulassungs-Außenstelle in Zell zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Stimmzettel
für die Landtagswahl im Wahlkreis 15 (Cochem-Zell) am 13. März 2016
Sie haben 2 Stimmen
hier 1 Stimme
für die Wahl
einer/eines Wahlkreisabgeordneten
1
Wahlkreisstimme
Staatssekretärin
Cochem
Ersatzbewerber:
Oster, Benedikt
Straßenwärter, Binningen
Sozialdemokratische
Partei
Deutschlands
Christlich
Demokratische Union
Deutschlands
- maßgebende Stimme für die Anzahl der Sitze der
Parteien und Wählervereinigungen im Landtag -
Landesstimme
SPD
CDU
GRÜNE
FDP
1
Christlich Demokratische
Union Deutschlands
2
Malu Dreyer, Alexander Schweitzer,
Doris Ahnen, Roger Lewentz,
Barbara Schleicher-Rothmund
- Landesliste -
Julia Klöckner, Christian Baldauf,
Dr. Adolf Weiland, Marlies Kohnle-Gros,
Alexander Licht
- Landesliste -
Freie
Demokratische
Partei
FDP
- Landesliste -
- Landesliste -
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12
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Illerich
Ersatzbewerber:
Lay, Klaus-Werner
Freiberufler, Panzweiler
Piratenpartei
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Deutschland
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AfD
Alternative für
Deutschland
AfD
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Nationaldemokratische
N
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Partei Deutschlands
P
- Landesliste -
DIE REPUBLIKANER
2
9
Alois Röbosch, Norbert Hauck,
Alexander Dietel, Johannes Bersch,
Christel Schmidt
- Landesliste -
Ökologisch-Demokratische Partei
10
Rainer Hilgert, Johannes Schneider,
Klara-Luisa Nett, Dr. Claudius Moseler,
Heidi Hauer
- Landesliste -
11
Dr. Uwe Zimmermann, Oliver Sieh,
Aslan Basibüyük, Barbara Schneider,
Oliver Jacob
- Landesliste -
12
Uwe Junge, Joachim Paul, Dr. Jan Bollinger,
Michael Frisch, Heribert Friedmann
- Landesliste -
13
Klaus Armstroff, Dörthe Armstroff,
Dennis Meyer, René Theobald
- Landesliste -
DIE EINHEIT
DIE EINHEIT
8
Ricarda Riefling, Markus Walter, Safet Babic,
Karl-Heinz Rudolf Pfirrmann, Marco Mörschel
DER DRITTE WEG
III. Weg
7
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Alternative für Deutschland
Fischer, Martin
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e- Bezirksliste
Allianz für Fortschritt
und Aufbruch
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5
Jochen Bülow, Dr. Kathrin Meß,
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Brigitte Ruth Freihold, Julian
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Rahel-Katharina Jahn
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e- Landesliste
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WÄHLER
4
Dr. Volker Wissing, Helga Lerch,
Monika Becker, Marco Weber, Steven Wink
DIE LINKE
DIE LINKE
3
Eveline Lemke, Daniel Köbler, Anne Spiegel,
Dr. Bernhard Braun, Jutta Blatzheim-Roegler
Freie Demokratische Partei
Hoffmann, Jürgen
Diplom-Volkswirt, Risikoanalyst
Sosberg
Ersatzbewerber:
Sesterhenn, Christoph
Konstruktionsingenieur, Forst (Eifel)
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Binz, Katharina
Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP
Mainz
BÜNDNIS 90/
Ersatzbewerber:
DIE GRÜNEN
Minnebeck, Peter
Lehrer, Kaifenheim
GRÜNE
4
einer Landes- oder Bezirksliste
Beilstein, Anke
Dipl. Verwaltungswirtin (FH), MdL
Ernst
Ersatzbewerber:
Münster, Jens
Student, Altlay
CDU
3
für die Wahl
Raab, Heike
SPD
2
hier 1 Stimme
Wladimir Gratz, Hans Gebert, Arwit Rann,
Tatjana Schirschow, Oleg Kappes
14
- Landesliste -
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Eine Aktion der Zukunftsallianz Cochem-Zell
in Kooperation mit der Regionalen Pflegekonferenz:
„Bewegt - Gepflegt“ - Zukunftsbranche Altenpflege
Aktionswoche zum Pflegeberuf
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ngweilig
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14. März bis 17. März 2016
ls
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Alle
Wir l(i)eben Pflege - Kein Job, sondern eine Aufgabe
für Ausbildungsplatzsuchende, Wiedereinsteiger und Interessierte
Informieren • Mitmachen • Einblicke gewinnen
Programme der Aktionstage:
Wohn- und Dienstleistungseinrichtung Kloster Ebernach in Cochem
Montag, 14. März 2016, 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bruder Jakobus-Wirth-Saal
Aktionsteilnehmer: Kloster Ebernach, Seniorenzentrum St. Hedwig Cochem, Pro Seniore
Programm vormittags und nachmittags:
• Begrüßung durch Einrichtungsleitung
• Kurzer Vortrag „Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in den Pflegeberufen“
• Rollstuhlparcour
• Selbsterfahrung – plötzlich 80 (Alterssimulationsanzug, Fortbewegung im Rollstuhl)
• Austausch mit den Auszubildenden der Einrichtung
• Blutdruck- und Puls-Kontrolle
Kloster Ebernach ‫ ׀‬Bruder Maximilian–Strasse 1 ‫ ׀‬56812 Cochem ‫ ׀‬Tel. 02671/6008-100 ‫ ׀‬Fax 02671/6008-110 ‫׀‬
E-Mail: [email protected] ‫ ׀‬www.klosterebernach.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
3
erwarten wir Euch im Seniorenstift
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Wir freuen uns auf Euch und möchten einen
Seniorenstift St. Katharina in Treis-Karden
Dienstag, 15. März 2016, 09.00 - 12.00 Uhr
Aktionsteilnehmer: Seniorenstift St. Katharina in Treis, Ambulantes Hilfezentrum der Caritas Treis-Karden
Programm:
•
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•
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Kurzer Vortrag „Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in den Pflegeberufen“
Selbsterfahrung - plötzlich 80 (Alterssimulationsanzug, Einsatz von Hilfsmitteln, Assistenz beim Essen, Vitalzeichenkontrolle)
Betreuung und Beaufsichtigung von demenziell veränderten Menschen
Begegnung mit Bewohnern (Gruppenbeschäftigungsangebote, Einsatz von Tieren, seniorengerechte Spiele)
Austausch mit den Auszubildenden der Einrichtung und den Pflegediensten
Besichtigung der Einrichtung mit Kleingruppen
Seniorenstift St. Katharina ‫ ׀‬Am Plenzer 18 ‫ ׀‬56253 Treis-Karden ‫ ׀‬Tel. 02672/914-0 ‫ ׀‬Fax 02672/914-153 ‫׀‬
E-Mail: [email protected] ‫ ׀‬www.seniorenstift-st-katharina.de
Seniorenzentrum St. Josefsheim Alf
Dienstag, 15. März 2016, 09.00 - 12.00 Uhr
Programm
Aktionsteilnehmer: St. Josefsheim Alf, Ambulantes Hilfezentrum der Caritas Zell
Programm:
•
•
•
•
•
Kurzer
– Ausbildung und Karrieremöglichkeit
Darstellung derVortrag
Einrichtung/Organigramm/Hausführung
Erörterung der Erwartungen an Auszubildende sowie an Ausbilder / den Ausbildungsbetrieb
Selbsterfahrung
– plötzlich 80-zig (Alterssimulationsa
Einblick in die Arbeit durch Selbsterfahrung
- Wie fühlt sich alt sein an? (Übungen mit dem
Assistenz
beim
Essen, Vitalzeichenkontrolle)
Alterssimulationsanzug,
Sehbeeinträchtigungen: Brillenbox)
- Umgang mit Mobilitätseinschränkungen
Betreuung
und Beaufsichtigung von dementiell verän
(Übungen, Selbsterfahrung mit verschiedenen
Liftersystemen)
Begegnung
mit Bewohnern (Gruppenbeschäftigungsa
Vitalzeichenkontrolle kennen lernen
- Blutdruck-, Pulsmessung, Blutzuckermessung
Seniorengerechte
Spiele)
Informationen zu der Ausbildung im Bereich
Austausch
mit den Auszubildenden der Einrichtung u
Altenpflege, Altenpflegehilfe
Besichtigung der Einrichtung in kleinen Gruppen
Seniorenzentrum St. Josefsheim ‫ ׀‬Wittlicher Str. 1 ‫ ׀‬56859 Alf ‫ ׀‬Tel. 06542/9310 ‫ ׀‬Fax 06542/931140 ‫׀‬
E-Mail: [email protected] ‫ ׀‬www.st-josefsheim-alf.de
4
Seniorenstift St. Katharina
Kreisnachrichten Cochem-Zell
t St. Katharina.
Aus Ihrer Kreisverwaltung
n kleinen Einblick geben.
Seniorenhaus Waldpark Blankenrath
Dienstag, 15. März 2016, 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Aktionsteilnehmer: Seniorenhaus Waldpark, Ambulanter Pflegedienst Cura Sana
Programm:
Seniorenhaus Waldpark Blankenrath
Ab 09.00 Uhr:
• Vortrag über die Ausbildung und deren Perspektiven
- abwechslungsreiche Arbeit
- sicherer Beruf (demografische Enwicklung)
- umfassend betreute Ausbildung
Aktionsteilnehmer:
Seniorenhaus Waldpark,gute
Ambulanter
Pflegedienst Cura Sana
- breit gefächerte Angebote
zur Weiterbildung,
Aufstiegschancen
•
Programm:
Vorstellung verschiedener Lernstationen, z.B.
Ab 09:00 Uhr
- Behandlungspflege, Grundpflege, Prophylaxe
Vortrag über die Ausbildung und deren Perspektiven
- Aromapflege, Duftreise,
Sinnesanregungen,

abwechslungsreiche
Arbeit
- Basale Kommunikation, Snoezelnelemente,
 sicherer Beruf (demografischer Wandel)
- Aktivierung und Beschäftigung von Senioren
 umfassend betreute Ausbildung
- Vorstellung verschiedener
Pflegehilfsmittel
 breit gefächerte
Angebote zur Weiterbildung, gute Aufstiegschancen
Vorstellung verschiedener Lernstationen, z. B
Ab 14.00 Uhr individuelle
Beratung über
dasProphylaxen
Berufsfeld Altenpflege
 Behandlungspflege,
Grundpflege,
 Aromapflege, Duftreise, Sinnesanregungen,
 Basale Kommunikation, Snoezelnelemente
 Aktivierung und Beschäftigung von Senioren
 Vorstellung
verschiedener
Pflegehilfsmitteln
Seniorenhaus Waldpark ‫ ׀‬Waldstr.1
‫ ׀‬56865
Blankenrath
‫ ׀‬Tel. 06545/ 93000
Ab 14:00 Uhr individuelle Beratung
über das Berufsfeld Altenpflege
E-Mail: [email protected]
‫ ׀‬www.seniorenhaus-waldpark.com
‫ ׀‬Fax 06545/930030 ‫׀‬
Senioren-Zentrum Haus Seeblick, Ulmen
Mittwoch, 16. März 2016, 09.00 - 12.00
Aktionsteilnehmer: Senioren-Zentrum Haus Seeblick Ulmen, Senioren-Wohnpark Lutzerath,
Ambulantes Hilfezentrum der Caritas Lutzerath, Ambulante Pflege Elke Ternes
ten in den Pflegeberufen
anzug, Einsatz von Hilfsmitteln,
Programm:
•
Vortrag über den Beruf des Altenpflegers
•
Betreuung von Bewohnern (Sitztanz, Schwungtuch etc.)
• Alterssimulation
(mit Anzug)
nderten
Menschen
• Rollatorparcour
• Vorführen und Selbsterfahrung von Hilfsmitteln (Lifter, Aufstehhilfe, Rutschbrett, etc.)
angebote,
von Tieren,
• Unlogischer Einsatz
Raum (Demenzsimulation)
Nachmittags:
• Individuelle Beratung zum Berufsfeld Altenpflege und Gespräche mit Mitarbeitern
und Pflegedienste
Senioren-Zentrum Haus Seeblick ‫ ׀‬Am Jungferweiher 1 ‫ ׀‬56766 Ulmen ‫ ׀‬Tel. 02676/933-0 ‫ ׀‬Fax 02676/933-444 ‫׀‬
E-Mail: [email protected] ‫ ׀‬www.h.v.b.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
5
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Seniorenzentrum St. Josef in Kaisersesch
Donnerstag, 17. März 2016, 08.15 - 11.15 Uhr
Aktionsteilnehmer: Alten- und Pflegeheim St. Josef, Kaisersesch, Pflegeheim Wolkenfeld Dünfus,
Bildungs- und Pflegeheim St. Martin Düngenheim,
Ambulantes Hilfezentrum der Caritas Lutzerath,
Escher Pflegedienst Kaisersesch, MediLux Mobile Pflege UG Cochem
Programm:
• Altenpflege-Beruf mit vielfältigen Zukunftsperspektiven
Umfassende Informationen über das Berufsbild der Altenpflege und Altenpflegehilfe im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich
•
Die Lebenswelt alter Menschen ∙ Handicaps und Hilfe selbst erleben
•
Fit bleiben im Alter
Fitness für Körper und Geist auch im Alter (Aktionen und Angebote)
•
Sonstiges
Einblick in die Arbeitsbereiche der Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen
•
Gewinnspiel mit attraktiven Preisen
Seniorenzentrum St. Josef Kaisersesch ‫ ׀‬Im Bliesblink 9-11 ‫ ׀‬56759 Kaisersesch ‫ ׀‬Tel. 02653 599-0 ‫ ׀‬Fax 02653 599-239 ‫׀‬
E-Mail: [email protected] ‫ ׀‬www.st-josef-kaisersesch.de
Im Fachbereich Gesundheit
der Kreisverwaltung Cochem-Zell
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle einer Arztsekretärin / eines Arztsekretärs
(zunächst befristet für 1 Jahr)
zu besetzen.
Einstellungsvoraussetzung:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Arztsekretärin / Arztsekretär, Medizinische Schreibkraft oder
vergleichbare kaufmännische Ausbildung, Kenntnisse in der medizinischen Nomenklatur, Berufserfahrung ist vorteilhaft.
Den kompletten Ausschreibungstext finden Sie
unter www.cochem-zell.de/ Aktuelles/Stellenausschreibungen.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen können
bis zum 14.03.2016 eingereicht werden.
6
Für nähere Informationen steht Ihnen
Frau Wey, Referat Personal,  02671/61-268
E-Mail: [email protected].
gerne zur Verfügung
Kreisnachrichten Cochem-Zell

Aus Ihrer Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
qualifizierte Beamtinnen und Beamte
im 3. Einstiegsamt
(Fachrichtung Verwaltung)
sowie vergleichbare Beschäftigte
für verschiedene Aufgabenbereiche der Verwaltung.
Sie bringen ein hohes Maß an Motivation, Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit und Initiative mit und
sind interessiert, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Einstellungsvoraussetzung:


Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den Zugang zum dritten Einstiegsamt (Bachelor of
Arts bzw. Diplom Verwaltungswirt/in Fachrichtung Verwaltung) oder
Abschluss einer Berufsausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten inkl. Abschluss
des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungswirt/in).
Wir bieten:





eigenverantwortliche, verantwortungsvolle Tätigkeiten,
Besoldung nach A 9 / A 10 bzw. vergleichbar nach EG 9 TVöD,
Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Pflege
sowie ein aktives Gesundheitsmanagement.
An Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind wir besonders interessiert. Eine Besetzung der
Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Ausbildungszeugnis, Studienzeugnis / Zeugnis Angestelltenlehrgang II etc.) in einem verschlossenen und als
Bewerbung gekennzeichneten Umschlag bis zum 21.03.2016 an die
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Referat Personal
Endertplatz 2
56812 Cochem
Da wir beabsichtigten, die Korrespondenz ausschließlich online durchzuführen, bitten wir um Angabe einer
E-Mail-Adresse. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung
eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet. Elektronische
Bewerbungsunterlagen werden entsprechend gelöscht.
Für nähere Informationen steht Ihnen
Frau Wey, Referat Personal,  02671/61-268
E-Mail: [email protected]
gerne zur Verfügung.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
7
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule CochemZell erreichen höchste Punktzahl beim Wettbewerb „Jugend
musiziert“
Anfang des Jahres startete wieder der
Musikwettbewerb „Jugend musiziert“ mit
seiner ersten Runde - den Regionalwettbewerben. Der Landkreis Cochem-Zell
bildet zusammen mit den Kreisen MayenKoblenz, Rhein-Hunsrück, Ahrweiler,
Neuwied, Altenkirchen und der Stadt
Koblenz den Regionalbezirk Nord. Ende
Januar trafen sich die Instrumentalschülerinnen und -schüler aus dieser Region
in der Landesmusikakademie in NeuwiedEngers, um dort in verschiedenen Kategorien und Altersklassen ihr Können unter
Beweis zu stellen. Auch Schülerinnen und
Schüler der Kreismusikschule CochemZell nahmen wieder erfolgreich daran teil:
Peter Krause und Massimo Spanu, Gitarrenduo - Altersklasse II
1. Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb
Ihren Vortrag - Anon, Greensleeves, /
Francesco Barsanti, Allegro / R. Smith
Brindle, Winter Song - bewertete die Jury
mit der Höchstpunktzahl von 25 Punkten.
Damit dürfen die beiden am Landeswettbewerb im März in Mainz teilnehmen.
Peter und Massimo werden von Bernd
Bömer unterrichtet.
Emma Dohr, Saxophon und Kimberly
Sophie Hansen, Klavier - Altersklasse II
2. Preis
Emma und Kimberly erzielten mit 20
Punkten in der Kategorie „Duo Klavier und
ein Holzblasinstrument“ einen 2. Preis.
Überzeugt haben die beiden Mädchen mit
folgendem Programm: G. F. Händel, Sonate Nr.3: Allegro, Largo / Jacques Ibert,
Histoires: Der kleine weiße Esel. Emma
wird von Bernadette Sekeyra unterrichtet,
Kimberly von Inge Lönartz.
Katharina Theisen, Violine solo, Altersklasse II., 3. Preis
Einen 3. Preis (16 Punkte) erhielt Katharina Theisen, Violine solo /AK II. Ihr Programm: Arcangelo Corelli, Sonate op.5 /
George Perlmann, „Israeli-Concerto“, 1.
Satz, Hora-Hatikua. Unterrichtet wird Katharina von Maria Oettmeier.
NACHRUF
ABC
Unsere Schulen
Information zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2016/2017
Bis Ende Januar
2016 wurden in den
einzelnen Schulen
die neuen Anträge
auf Lernmittelfreiheit
für das Schuljahr
2016/2017 verteilt.
Die
Schülerinnen
und Schüler erhielten ein Merkblatt mit
den dazugehörigen Antragsformularen.
Kostenfreie Ausleihe
Um im kommenden Schuljahr 2016/2017
kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss bis zum 15.
März 2016 ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden. Der Anspruch auf
Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen.
Nur wer die Antragsfrist (15. März) einhält,
kann damit rechnen, dass die Buchpakete
zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.
Ausleihe gegen Gebühr
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann vom 2. Juni bis 24. Juni 2016
eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de erfolgen.
Der Landkreis Cochem-Zell trauert um
Frau Anneliese Rudat aus Cochem,
die am 23.02.2016 verstorben ist.
Frau Rudat war vom 01.01.1940 bis zu ihrem Ausscheiden am 31.01.1990 bei der
Kreisverwaltung Cochem-Zell beschäftigt. Zunächst als Bürokraft in verschiedenen
Abteilungen der Verwaltung. Als Verwaltungsangestellte war sie von Oktober 1965
bis März 1966 in der Bauabteilung eingesetzt, bevor sie dann ins Vorzimmer Landrat
wechselte. Hier war sie fast 25 Jahre tätig. Sie war eine überaus engagierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets gewissenhaft erfüllt hat. Wir haben mit Frau Rudat
eine freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin verloren und werden ihr ein ehrendes
Andenken bewahren.
Die notwendigen Zugangsdaten erhalten
die Schülerinnen und Schüler Ende Mai
über die Ihre Schule.
Wichtiger Hinweis:
Pro Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/
Antragstellung erforderlich, da ansonsten
auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Kreisverwaltung Cochem-Zell von:
Ihren trauernden Angehörigen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl.
•
Für den Landkreis Cochem-Zell
Manfred Schnur
Landrat
8
Karl Lenz
Personalrat
•
Sylvia Buschbaum,
Tel. 02671/61-217
Christopher Laux,
Tel. 02671/61-219
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien
(wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail:
[email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den
Kreisnachrichten u. im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.:
02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchsgüter
Boden:
A 161: 300 m³ Bodenaushub, Zell,
02671/61152 tagsüber
Gebrauchsgüter:
A 133: Bettanlage 180x200 cm m. Schubkasten, 2 Lattenroste u. Matratzen;
Waschbecken m. Unterschrank B 105 cm
u. 3tlg. Spiegelschrank, 0157//36151746
A 134: diverse Kegelbahnartikel wie Kugeln u. Kegel, Bremmer Wappenfahne,
Fassheber m. Kurbel, alte Schultafel, 2
Kupferspritzen, 22 Glasbausteine 20x20x8
cm, Bremm, 02675/818
A 135: Tapezierset: Tapezierti., Kleistermeister, elektr. Tapeziermesser, 2x
Fliesenschneider, 2x Teleskopstützen;
Herrenfahrr. 28er, Damenfahrr. 26er, Mädchenfahrrad, 12 Gartenstühle, 02675/296
A 136: Spülmaschine 45 cm breit, 2 Stehlampen 60er J., Ulmen, 0162/8883132
A 137: Couchgarnitur blau 3-1-1-Hocker,
Couchtisch Buche auszieh- u. höhenverstellb., Fernsehti. m. Rollen u. Ablagen,
02677/605
A 138: Zimmerofen aus den 60er Jahren,
Ulmen, 02676/1460
A 139: Kunststoff-Fenster 60x60 cm doppelverglast weiß, Teppichboden terracotta
m. Fliesrücken 3x4 m, Badezimmerspiegelschrank weiß 3trg, Vogelkäfig, Hasen-/
Meerschweinchenkäfig m. Badewanne,
Blankenrath, 06545/910888
A 140: Dekupiersäge, Nass- u. Trockenschleifer, Greimersburg, 02671/8130
A 141: Terrassendielen 2x 5,40 m; 1x 5,18
m; einige kürzere Stücke ca. 1-1,5 m, Zell,
06542/5041
A 142: 25 Jutesäcke, Kunststoff-Traubenbotten und Heber, 06542/21496
A 143: Miniküche 100x85x60 cm m. Kühlschr., Spüle u. 2 E-Platten, 06542/22552
A 144: 170 Drahtspanner Spannfix, 420
Heftkettchen, 4000er GFK Tank Rechteck
liegend, Zell-Kaimt, 0177/6249367
Kreisnachrichten Cochem-Zell
A 145: 3tlg. Ledercouch schwarz, Mittelstrimmig, 06545/1634
A 146: Hängelampe rustikal im Stil einer
Petroleumleuchte, Fassung E27, Abhängung bis 150 cm, Lieg, 02672/912180
A 147: Kieferbett m. Lattenrost u. Matratze, Ulmen, 02676/1206
A 148: Wohnwand BHT 220x200x39 cm u.
Schreibti. BHT 129x75x66 cm jew. buche
Nachbildung, Liesenich, 0160/98410186
A 149: ALU
02672/7391
Gerüstleiter,
Pommern,
A 150: Badezimmerspiegel oval 100x60
cm, 02678/1059
A 151: Esszi.-ti. buche Optik 1,60x1,0
m, ausziehbar m. Einlegeplatte um 45
cm; Pflastersteine ca. 5 qm, Altstrimmig,
0170/2353033
A 152: Eckcouch terracotta m. Schlaffunktion u. Stauraum 1,90x2,60 m, Neef,
06542/969272
A 153: Etagenbett m. Sprungrahmen, elektronische Heimorgel, Ulmen, 02676/1437
A 154: Kachelofen, Metzgerklotz, Betonschubkarre, Schaufensterpuppe sitzend,
Eisentisch m. Marmorplatte rund, Masburg, 02653/7068
A 155: Schaukelstuhl u. Kinderschaukelstuhl, Zell, 06542/5125
A 156: Modellbahnanlage inkl. Schattenbahnhof mit Signal und Tunnels, 2 Trafos
und Einstellpult, Dampfloks rauchend,
Dieselloks, Triebwagen, Kleinfahrzeuge,
alles digital, diverse Personen- und Güterwagen sowie Sondermodelle, Cochem,
02671/1276
A 157: alter Buffetschrank aus den ca.
50er Jahren, ältere kleine Gegenstände
aus Haushalt und Winzerbereich, Waschtisch m. klappbarem Spiegel aus 30er
Jahren, Klotten, 0170/8528722
A 158: Schreibtisch 1,35x0,65, Flaschenabtropfwagen, 02671/1632
A 159: Stand-Elektrogrill, Küchenmaschine, Allesschneider mit Kindersicherung,
Babywiege massiv nussbaum, Alu-Ausziehleiter, Esstisch nussbaum ausziehbar,
2 Matratzen + 2 elektrische Lattenroste, je
1x2 m, Bullay, 0176/43344976
A 160: Sideboard 2 m, Eckbank m. 3 Stühlen 1 Sessel und Tisch, massiv Eiche,
Altstrimmig, 0160/99671808
A 162: Bett massiv BL: 0,90 x 2,00 m,
Nachtkonsole, Schreibtisch, Multifunktionskicker, Gevenich, 02678/910404
A 163: 2 Kinderfahrräder 18", 2 Babybetten,
2 Jugendbetten, aufblasbare Hüpfburg,
Vogelkäfig, Mittelstrimmig, 06545/1537
A 164: Eckcouch-Ottomane weinrot mi.
Schlaffunktion, Kaisersesch, 02653/1460
A 166: Kunststofftank 3000 l stehend,
Chemobatterietank 2000 l, Pünderich,
06542/2588
A 167: Herrenrad mit Zubehör silber, Auderath, 02676/1228
A 168: Waschmaschine, 1 m Kleiderschrank, Cochem, 02671/3879
A 169: Holzkinderstuhl m. Tisch, Kinderbett Buche 70 x 140 cm, Kinderbett weiß/
Holz 60x120 cm, beides mit Matratze, Bullay, 0175/4986942
A 170: Italienische Couchgarnitur 3-1-1
ausziehbar, hell cremefarbig, Bad Bertrich,
02674/498
A 171: 6 Zimmertüren mit Zargen Buche,
Eckbank Eiche weiß, Pendelleuchte mattes
Glas mit Buche, Müden, 02672/8904
A 173: Badezimmer Spiegelschrank, weiß,
Kunststoff, Treis,02672/1733
A 174: Heimtrainer, Müllenbach,
0171/4858245
A 175: Schreinerwerkbank m. Zubehör,
0175/9206470
9
Aus Ihrer Kreisverwaltung
A 176: Damenweiß-schwarz 26",
0176/31791377
bzw. Jugendrad
21-Gang, Bullay,
A 177: Kühlschrank, 02675/1005
A 178: Herrenfahrrad 26" dunkelgrün
3-Gang m. Rücktrittbremse, 02653/6605
A 179: 2x handgeschmiedete Fenstergitter H/B ca. 127 x 94 cm, Blankenrath,
0171/9952390
A 180: Schlafzimmer 2x2 m Bett mit Lattenrosten und Matratzen, 2 Nachtschränkchen, 3trg. Kleiderschrank, Jugendschreibtisch, Bullay, 0151/15492085
Wie müssen Gewerbebetriebe ihre Bioabfälle entsorgen?
Fallen in Gewerbebetrieben (z.B. Einzelhandel, Hotels, Gaststätten, Kantinen)
Bioabfälle an, so sind die Besitzer der Abfälle verpflichtet, diese außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung eigenständig
zu verwerten. Damit ist rechtlich verbindlich geregelt, dass Küchen- und Kantinenabfälle oder überlagerte Lebensmittel aus dem gewerblichen Bereich von
diesen selbst zu entsorgen sind. Dies gilt
jedoch nicht bei gewerblichen Abfallerzeugern, bei denen ähnliche Bioabfälle
wie in Haushalten anfallen (z.B. Rechtsanwaltsbüro, Schlosserbetrieb. Diese
Verwertungspflicht von Bioabfällen aus
anderen Herkunftsbereichen bedeutet
aber auch, dass diese Bioabfallerzeuger
kein Recht auf die Zurverfügungstellung
von Biotonnen haben, allenfalls für die
privat anfallenden Bioabfälle.
Weitere Infos zur Biotonne unter: www.cochem-zell.de/biotonne
A 181: Roll Matratze 140x200 cm, Höhe
ca. 15 cm, Alf, 06542/1576
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) vom
A 182: Ganzkörper Infrarot-Strahler
mit integriertem Solarium mit Deckenbefestigung, Gästebett-Liege, Bullay,
0176/43344976
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem
Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung
Flur
Nr.
Lagebezeichnung
Nutzung
Fläche (ar)
Suche
N 165: Holzstühle und Holzsessel, alte
Schreibtischlampe, Brohl, 02672/913664
Müllumladestelle CochemSehl wegen Reparaturarbeiten geschlossen
Die Müllumladestelle in Cochem-Sehl ist
am Freitag den 11. März 2016 sowie am
22. April 2016 aufgrund von Reparaturarbeiten geschlossen. An diesen Tagen ist
keine Selbstanlieferung möglich!
Alternativ kann die Bauschuttdeponie in
Faid genutzt werden. Die Bauschuttdeponie in Faid ist von 09.00 - 12.00 Uhr sowie
von 13.00 - 16.00 Uhr geöffnet. Die Abrechnung erfolgt nach Volumen.
Impressum der Kreisnachrichten
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro
Landrat,
Pressestelle,
Telefon:
02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61-250,
E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
10
28.07.61 (BGBl. I S. 1091)
12
Zell-Merl
155
Gredel
LW
18,13
Land- oder Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Cochem-Zell
- Untere Landwirtschaftsbehörde - Postfach 1320, 56803 Cochem, bis zum 24. März
2016 anzuzeigen.
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) vom
28.07.61 (BGBl. I S. 1091)
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem
Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Flur Nr.
LagebeNutzung Fläche (ar) Dauergrünlandzeichnung
status (ar)
Zell
30
10/1
Almesborn
Wiese
78,60
78,60
Zell
25
7/1
An
Buchenkaul
Ackerland
126,14
126,14
Zell
25
9
Ackerland
144,80
144,80
Zell
26
11
Erbernberg
Auf dem
alten
Kehrchen
Ackerland
149,30
36,18
Zell
30
17
Auf Dungert
Ackerland
140,40
86,62
Zell
30
18
Auf Dungert
Gebäude-,
Freifläche,
Ackerl.
150,70
--
Zell
30
20
Ackerland
106,88
106,88
Zell
30
19/1
Ackerland
131,76
131,76
Zell
25
6
An
Buchenkaul
Ackerland
375,40
375,40
Zell
25
8/2
Siedlung
Althaus
Gebäude-,
Freifläche,
Teilfläche
von 148,85
--
Ober
Ferstelwies
Ober
Ferstelwies
Land- oder Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Cochem-Zell
- Untere Landwirtschaftsbehörde - Postfach 1320, 56803 Cochem, bis zum 24. März
2016 anzuzeigen.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Politik - Gesellschaft - Umwelt
Testament - was macht Sinn?
- Testamentsgestaltung
- Vorteile einer letztwilligen Verfügung
(Testament Erbvertrag);
- Risiken der gesetzlichen Erbfolge
In Deutschland haben nur ca. 15 % ihren
Nachlass durch Testament oder Erbvertrag
geregelt. 85 % der Erbfälle regeln sich
nach dem Gesetz. Dabei hat der Erblasser
vielfältige Möglichkeiten, den Nachlass so
zu regeln, dass bei seinen Hinterbliebenen
kein Streit entsteht oder unnötige
Steuern erspart werden. Gerade bei
sogenannten Patchwork-Familien (Heirat
in 2. Ehe mit Kindern aus verschiedenen
Verbindungen)
oder
nichtehelichen
Lebensgemeinschaften ist eine letztwillige
Verfügung unerlässlich, um ungewollte
Ergebnisse zu vermeiden. Auch Inhaber
von Betrieben sollten sich rechtzeitig und
umfassend über eine Nachfolgeregelung
beraten lassen, um nicht in die Erbschaftsoder Einkommenssteuerfalle zu geraten.
Spezialprobleme gibt es auch bei
Behinderten
oder
der Frage, wer hat
bei
Enterbung
ein
Pflichtteilsrecht. Bei den
erheblich gewachsenen
Vermögen wird die
vernünftige Gestaltung
des Nachlasses immer
wichtiger.
10503Z
Leitung: Matthias Müller
Rechtsanwalt
Termin: Mi., 06.04.2016
Uhrzeit: 19.00 – 21.00 Uhr
Ort:
IGS Zell
Gebühr: 10 EUR
Elternseminar zur Konzentrationsförderung bei Schulkindern
Wie kann ich mein Kind darin unterstützen,
dass es erfolgreich und konzentriert lernt?
Die Eltern erhalten Informationen,
was unter Konzentration verstanden
wird
und
welche
Faktoren
zu
Konzentrationsproblemen führen können.
Wichtige Grundlagen für konzentriertes
Lernen werden erörtert. Sie erhalten
Anregungen zur Konzentrationsförderung.
10706C
Leitung: Anja Schwörer
Termin: Do., 17.03.2016
Uhrezit: 19.00 – 21.00 Uhr
Dauer: 1 x 2 Zstd.
Ort: KVHS Cochem, Gebühr: 10 EUR
Kranksein und
Gesundwerden
- Vortrag mit
Dr. phil M. Jung
Das Rätsel
psychosomati-
scher Krankheiten
Die lebensbedingten, psychosomatischen
Erkrankungen stellen für uns meist ein
Rätsel dar Wir begreifen die ursächlichen,
krankheitsauslösenden
Konflikte
oft
nicht. Mathias Jung geht den Fragen
nach:
Liegt meiner Krankheit
eine Kränkung zugrunde, z.B. des
Selbstwertgefühls in der Partnerschaft
oder am Arbeitsplatz? Kann ich den
verborgenen Sinn meines Krankseins
erkennen?
Bin ich bereit, Verantwortung für meine
Krankheit zu übernehmen?.
10801C
Besuchen Sie
uns im Internet
www.kvhs-cochem-zell.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
Dr. phil. Mathias Jung
Di., 10.05.2016
19.30 – 21.00 Uhr
Kreisverwaltung Cochem-Zell
10 EUR
„Wir bieten jedem Unternehmer im
Landkreis Cochem-Zell die
Möglichkeit einer Kooperation.
Wir bevorzugen insbesondere
auch Existenzgründer“.
Außerdem suchen wir
Kursleiter/innen
in verschiedenen
Bereichen!
Bei Interesse melden
Sie sich bitte bei
Heidrun Baltes
Leiterin der KVHS Cochem-Zell,
unter:
[email protected]
oder Tel.: 02671/61 -463
Rund um die Uhr buchen unter:
www. kvhs-cochem-zell.de
E-Mail:
[email protected]
Fax: 02671/ 61-467
Anmeldungen richten Sie bitte
an die Geschäftsstelle:
Iris Fritzen
Stefanie Jobelius-Steuer
Anna Schmitz
Ruth Bons (Integrationskurse)
Leitung:
Heidrun Baltes
-464
-466
-468
-465
Tel.: 02671/ 61- 463
KVHS-Geschäftsstelle
(Eingang Berufsbildende Schule)
Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem
Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr
bei weniger als 8 Anmeldungen auf die
Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag
abzubrechen.
11
Kreisvolkshochschule
Billig - teuer -preiswert - Welcher
Wein ist seinen Preis wert?
11604C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
Janine Reichert
Mo., 21.03.2016
19.00 – 21.30 Uhr
KVHS Cochem
11 EUR + 20 EUR
für Wein, Wasser, Brot und
Seminarunterlagen
Kultur - Gestalten
Kleinkunst-Theatergruppe
20201Z
Leitung: Ditlinde Clavier
Beginn:
Uhrezit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Fr., 11.03.2016
19.00 – 21.00 Uhr
10 x 2 Zstd.
IGS Zell
10 EUR
Ausdrucksmalen - Schnuppertag
Gesundheit - Sport
Yoga gegen Rückenschmerzen
30156Z
30123K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
oder:
Beginn:
Uhrzeit:
oder:
Beginn:
Uhrzeit:
oder:
Beginn:
Uhrzeit:
Hilla Rieger
Mo., 04.04.2016
17.45 – 19.15 Uhr
30127K
Mo., 04.04.2016
19.30 - 21.00 Uhr
30131K
Di., 05.04.2016
17.45 - 19.15 Uhr
30135K
Di., 05.04.2016
19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
Alte Probstei, Hambuch
Gebühr: 62 EUR
oder:
30139K
Beginn: Di., 05.04.2016
Uhrzeit: 09.00 - 10.30 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.,
Ort:
Gemeindehaus Illerich
Gebühr: 56 EUR
20504C
Leitung: Edith Krötz-Gilles
Termin: Sa., 19.03.2016
Uhrezit: 09.30 – 12.30 Uhr
Dauer: 1 x 4 Ustd.
Atelier der Künstlerin, Ediger-Eller
Ort:
Gebühr: 32 EUR
Ausdrucksmalen
Atme Dich frei
30150C
Leitung:
Termin:
Uhrezit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Katrin Walter
Mi., 06.04.2016
19.30 - 21.00 Uhr
6 x 2 Ustd.
Praxis Walter, Dohr
Trauringe selbst schmieden
20601U
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
12
Dagmar Lülsdorf-Mudersbach
Mo., 21.03.2016
09.00 –16.30 Uhr
1 x 9 Ustd.,
Eifelgoldschmiede Lutzerath
89 EUR + Materialkosten
Chinesische Selbstmassage und
Akupressur für den Alltag
30155Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Irma Kling
Fr., 08.04.2016
19.00 – 20.30 Uhr
4 x 2 Ustd.
Grundschule Zell,
27 EUR
Yoga ist Atem, Bewegung und
Leben
30162K
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Christine Müller
Mi., 06.04.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
MGH Kaisersesch,
68 EUR
Wirbelsäulengymnastik
30202C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Joelle Volarik-Jaquet
Di., 05.04.2016
18.15 – 19.15 Uhr
8 x 1 Zstd.
Realschule plus, Cochem
50 EUR
Outdoor Core Training
56 EUR
20505C
Leitung: Edith Krötz-Gilles
Termin: Mi., 06.04.2016 und
Do., 07.04.2016
Uhrezit: jeweils 14.00 - 17.45 Uhr
Dauer: 2 x 5 Ustd.
Atelier der Künstlerin, Ediger-Eller
Ort:
Gebühr: 80 EUR + 4 EUR Materialkosten
Qigong-Yoga
- Schnupperkurs
Irma Kling
Fr., 08.04.2016
18.00 – 19.30 Uhr
5 x 2 Ustd.,
GS Zell, Gebühr: 34 EUR
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30229C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Veerle Kamers
Di., 05.04.2016
19.00 – 20.00 Uhr
8 x 1 Zstd.
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51 EUR
Pilates - lieber straff als schlaff
30232C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Joelle Volarik-Jaquet
Di., 05.04.2016
19.15 – 20.15 Uhr
8 x 1 Zstd.
Realschule plus, Cochem
50 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Gesundheitsorientiertes NordicWalking - auch in den Osterferien
30238C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Monika Simon
Mo., 14.03.2016
17.30 – 19.00 Uhr
8 x 2 Ustd.
Grundschule Zell
55 EUR
Sport für Herz und Kreislauf
- Ausdauertraining
30241C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Marco Leal
Mo., 04.04.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule plus, Cochem
68 EUR
Ausdauer- und Krafttraining
30252C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Veerle Kamers
Do., 07.04.2016
19.30 – 20.30 Uhr
6 x 1 Zstd.
Realschule plus, Cochem
38 EUR
Lebensmittelhygiene Personal- und
Hygieneschulung nach DIN 10514
30601C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Dr. Markus Wacker
Sa., 12.03.2016
08.00 – 13.00 Uhr
1 x 5 Zstd.
KVHS Cochem
37 EUR
Sprachen
Deutsch für Anfänger 1/A1
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Leitung: Jasmin Eskandary
Beginn: Fr, 08.04.2016
Uhrzeit: 09.00 –11.15 Uhr
Dauer: 4 x 3 Zstd.
Ort: Pommerbachschule, Kaisersesch
Gebühr: 41 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Arbeit - Beruf - EDV
Deutsch für Anfänger 1/A1
Dateien ordentlich verwalten
40412TK
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Jasmin Eskandary
Di., 05.04.2016
15.00 – 16.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule plus, Treis-Karden
63 EUR
50110C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
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Deutsch, Teil 1
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Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
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Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
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Mi., 06.04.2016
17.15 – 18.45 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem,
68 EUR
Thomas Borgmann
Sa., 12.03.2016
14.00 – 17.15 Uhr
1 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
16 EUR
Excel 2010 - Grundlagen
50242C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Werner Benz
Mo, 04.04.2016
18.00 –21.15 Uhr
2 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
33 EUR
Excel - praktisch und kompakt
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Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ralf Müllen
Di, 05.04.2016
18.00 –20.15 Uhr
5 x 3 Ustd.
Grundschule Zell
71 EUR
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Englisch für Anfänger 1/A1 für die
Hotel- und Gastronomiebranche
und für Winzer
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Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Elfriede Stenzhorn
Mi, 06.04.2016
19.00 –20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell
68 EUR
Spanisch für Anfänger 2/A1
42202C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
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Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
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Erste Schritte am PC
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Bernd Arntz
Do, 07.04.2016
18.30 –20.00 Uhr
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BBS Cochem
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Christian Wermter
Di, 05.04.2016
19.00 –20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
KVHS Cochem
82 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
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Werner Benz
Mo., 04.04.2016
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Ausgabe 10/2016
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Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
vollbeschäftigten Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters
im Fachbereich Bürgerdienste
(Schwerpunkt Sachgebiete Sicherheit und Ordnung und Soziale Sicherung)
zu besetzen.
Persönliche Voraussetzung ist ein Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte(r) oder die 1. Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst bzw. die Prüfung für das
2. Einstiegsamt (früher mittlerer nichttechnischer Dienst) in der Kommunalverwaltung, möglichst mit Berufserfahrung.
Von den Bewerberinnen/den Bewerbern wird eine hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität, verbunden mit Teamfähigkeit und der Fähigkeit
der selbstständigen Erledigung der zugewiesenen Arbeiten und die Bereitschaft erwartet, auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an
arbeitsfreien Tagen, auch im Außendienst, Dienst zu tun.
Eine weitere Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis eines
PKW-Führerscheins.
Die Entlohnung erfolgt entsprechend der Vorbildung nach den im öffentlichen Dienst geltenden tariflichen Bestimmungen bzw. nach dem LBesG.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung
bevorzugt berücksichtigt.
Interessenten bitten wir, sich bis zum 24.03.2016 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel)
unter Vorlage aussagefähiger Bewerbungsunterlagen zu bewerben.
Persönliche Vorstellung nur auf ausdrückliche Aufforderung.
Zell (Mosel), den 04.03.2016
Marien-Gruppe
Der Mensch
im Mittelpunkt
Ausbildung
Pflege bedeutet mehr als Du denkst.
Marina Prjadko
Auszubildende Altenpflege:
„Mir ist es wichtig, im späteren Beruf etwas
Sinnvolles zu tun und direkt mit Menschen
Kontakt zu haben. Deswegen habe ich mich
nach einem Jahrespraktikum für die Ausbil­
dung zur examinierten Altenpflege im Seniorenstift St. Katha­
rina entschieden. Hier gefällt mir besonders die Vielfältigkeit.
Einerseits herrscht durch die überschaubare Größe ein famili­
äres Miteinander im Team und im Umgang mit den Bewohnern.
Andererseits bekommt man das Fachwissen sehr gut vermittelt
und erhält durch Außenpraktika in Krankenhäusern, Hospizen
und ambulanten Pflegediensten viele Einblicke in andere
Bereiche des Gesundheitswesens.“
Deine Bewerbung richte bitte an:
Marien-Gruppe c/o Marienkrankenhaus Cochem
Frau Pia Neuroth­Heibel | Avallonstraße 32 | 56812 Cochem
www.marien­gruppe.de
Gern kannst Du Dich auch per Mail bewerben:
ausbildung@marien­gruppe.de
Für Rückfragen steht Dir Frau Neuroth­Heibel auch gern
telefonisch zur Verfügung: 0 26 71 / 985­139
Verbandsgemeindeverwaltung
Karl Heinz Simon
Bürgermeister
Wir sind ein mittelständisches Metallbauunternehmen und haben u.a. die
Wir sind ein mittelständisches Metallbauunternehmen und haben u.a. die
Glasfassaden der Köln-Arena, der Fußballstadien in Frankfurt und Duisburg und der
Glasfassaden der
Köln-Arena, der Fußballstadien in Frankfurt und Duisburg und der
Flughafentower in Berlin und Frankfurt gebaut.
Flughafentower in Berlin und Frankfurt gebaut.
Wir suchen zum 01.08. oder 01.09.2016
Wir suchen zum 01.08. oder 01.09.2016
2 Auszubildende (m/w) zum Metallbauer
2 Auszubildende
(m/w) Konstruktionstechnik
zum Metallbauer
Fachrichtung
Fachrichtung Konstruktionstechnik
Für diesen Beruf solltest du den Sekundarabschluss I oder einen guten Abschluss
Für diesen Beruf
den Sekundarabschluss I oder einen guten Abschluss
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Klasse 9du
mitbringen.
der Klasse 9 mitbringen.
Interesse?
Interesse?
Dann sende deine aussagekräftige Bewerbung per Mail an:
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[email protected]
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Trube & Kings Fassadentechnik GmbH
Bahnhof Uersfeld
Trube & Kings Fassadentechnik
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56767 Kaperich
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B e i lag en hi n w ei s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
B e i la g e n h i n w e i s
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"Mehr fürs geld"
"Jubiläumswochen"
Wir bitten unsere leser um beachtung!
Wir bitten unsere leser um beachtung!
der Fa. NORMA.
der Fa. Meiner Optik.
Ulmen
- 49 -
Herzlichen Glückwunsch
unserem Mitarbeiter
René Peter Münch
zur erfolgreich bestandenen
Gesellenprüfung zum Metallbauer.
3.
chzeit
o
H
e
Ledern .2013
13.03
Ausgabe 10/2016
Es gratuliert herzlichst
das gesamte Team der Firma
KH Lanser
Metall-Fassadenund stahlbau
Karl-Heinz Lanser, Schlossermeister
56767 Uersfeld, Hauptstr. 20, Tel. 02657/1096, Fax 341
Die Ehe ist eine
Institution, in der der
eine Partner immer
Recht hat und der
andere Ehemann
genannt wird.
Alles Gute zum 3. Hochzeitstag wünschen dir,
liebe Mama Katrin,
alle fünf Kinder, Enkelin &
Ehemann Markus Thomas
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• 3 x Übernachtung mit Frühstücksbüffet mit
Müsliecke und Saftbar
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Ausflugsmöglichkeiten pro Person:
(fakultativ buchbar – bitte bei Buchung angeben)
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Sonntag ,
13. März 2016
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Ausgabe 10/2016
Sonntag
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11.00 bis ,18.00 Uhr !
13. März 2016
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Ostermarkt
Frühling in Ulmen !
von 11.00 bis 18.00 Uhr !
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Ulmen
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Ostermarkt in Ulmen
Ausgabe 10/2016
Verkaufsoffe
ne
r Sonntag
von 13 bis 18
Uhr
Sonntag, 13. März 2016 von 11 bis 18 Uhr
Liebe Bürger, Besucher und Freunde Ulmens,
HERZLICH WILLKOMMEN!
zu unserem Ostermarkt am Sonntag, den 13.03.2016 von 11:00 – 18:00 Uhr.
Auch in diesem Jahr erwartet den Besucher wieder
ein abwechslungsreicher Markt mit vielen Vorführungen, Aktionen und einem interessanten Warenangebot an den Verkaufsständen.
Ab 13:00 Uhr öffnet der Ulmener Einzelhandel den
Kunden seine Türen und lockt mit vielen bunten Angeboten zum nahenden Frühling. Mit der ganzen Familie können Sie diesen Tag zu einem entspannten
Einkaufsbummel bis 18:00 Uhr nutzen.
Auch für Ihr leibliches Wohn ist bestens gesorgt, an
verschiedenen Ständen und in der Ulmener Gastro-
nomie werden dem Genießer die unterschiedlichsten
Leckereien angeboten.
Wir wünschen Ihnen allen einen beschwingenden
Tag auf dem Ulmener Ostermarkt und bereits jetzt ein
fröhliches Osterfest mit vielen bunten Ostereiern.
Es grüßt Sie aus Ulmen, der Einkaufsstadt am jüngsten
Maar, im Namen aller Unternehmen und des gesamten
Vorstandes des Gewerbeverein Ulmen e.V.,
Marian Chruscz
1. Vorsitzender
Verkaufsoffener Sonntag
13.03.2016 • 13.00 bis 18.00 Uhr
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
Nach dem Ostermarkt zum Jungferweiher
Nutzen Sie das Ostermarkt-Wochenende für
einen frühlingshaften Besuch bei uns am
idyllischen Jungferweiher.
Im öffentlichen Bistro unseres Hildegard von
Bingen Senioren-Zentrums Seeblick warten
hausgemachte Kuchen und Kaffeespezialitäten auf Sie.
Auf Ihren Besuch am Ostermarkt-Wochenende
sowie in unserem Hause freuen wir uns.
Wir bieten Vollzeitpflegeplätze sowie
Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege an.
Außerdem haben wir ein Kompetenzzentrum „Mobile Demenz“ und
spezielle Hausgemeinschaften für
demenziell erkrankte Menschen.
Kommen Sie zu uns und verschaffen
sie sich einen persönlichen Eindruck.
Wir suchen Verstärkung für unser Pflegeteam. Auch Auszubildende und Praktikanten.
Hildegard von Bingen
Senioren-Zentrum Seeblick
Am Jungferweiher � ����� Ulmen
Telefon: ����� / ���-�
www.h-v-b.de/ulmen
[email protected]
Ulmen
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Ausgabe 10/2016
Ostermarkt in Ulmen
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von 13 bis 18
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Wir wünschen
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13. März 2016
verkaufsoffener
Sonntag
von 13-18 Uhr
Öffnungszeiten: 7-21 Uhr
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen
Ihnen schöne Stunden in Ulmen beim Ostermarkt
und Verkaufsoffenen Sonntag von 13-18 Uhr !!!
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