Allgemeine Informationen Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt

030351 Pflichtübung aus Straf-und Strafprozessrecht, Sommersemester 2016, Dienstag, 19:00–21:00 Uhr, U 13
Mag. Bernhard Moser
Allgemeine Informationen
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit allen anderen Pflichtübungen online über
UNIVIS.
Ablauf/Inhalt: Die Übung beginnt am Dienstag, den 8. März 2016 und findet wöchentlich statt. Den
genauen Programmablauf finden Sie unter „Terminübersicht“. Es werden (Modulprüfungs)Fälle
mündlich gemeinsam mit den Teilnehmern besprochen, wobei Sie herzlich eingeladen sind, sich zur
Mitarbeit zu melden. Falls sich niemand meldet, rufe ich namentlich auf. Das wird teils als
unangenehm empfunden, aber es sichert der Übung die notwendige Dynamik. Sie finden alle
Angaben auf Moodle und werden gebeten, sich diese herunterzuladen und darauf vorzubereiten.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung (Allgemeiner Teil
I, Besonderer Teil laut Stoffabgrenzung, Allgemeiner Teil II sowie Strafprozessrecht).
Vorbereitung: Die Übung kann Sie nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Also lernen Sie
regelmäßig mit, bereiten Sie sich für die einzelnen Einheiten vor, und wiederholen Sie nach der
Übung den Stoff! Sie können den Stoff mit jedem für die Modulprüfung tauglichen Lernbehelf
erarbeiten. Bitte nehmen Sie stets eine aktuelle Gesetzesausgabe mit und bereiten Sie bereits für die
erste Einheit den ersten Fall vor.
Anwesenheit: Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung
akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der
Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Terminanmerkungen:
Der 19.04.2016 entfällt aufgrund der Prüfungswoche,
die erste Klausur findet außertourlich am Mittwoch 18.05.2016, 18:00-20:00 Uhr, im LS 11 statt,
die zweite Klausur findet am Dienstag 07.06.2016, 18:00-20:00 Uhr, im LS 11 statt.
Zeugnis:
Schriftliche
Klausurarbeit
(zwei
angebotene
Termine;
eine
positive
Klausurarbeit ausreichend; kommentierte Gesetzesausgaben sind bei den Klausuren erlaubt) und
Mitarbeit bei der Fallbesprechung (mindestens ein Plus für eine positive Beurteilung).
Herausragende Mitarbeit (5 Plus) verbessert die Beurteilung um einen Notengrad. Der Stoffumfang
der Klausur entspricht dem gesamten Stoff der Modulprüfung.
Kontakt: Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter [email protected].
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Sommersemester 2016!