Zusätzliche freiwillige landwirtschaftliche Maßnahmen im WSG 425001 im Rahmen des Donauried- Hürbe Projekts (DHP) Stand 08.03.2016 I Maßnahmen im Normal oder Problemgebiet Code Beschreibung der Maßnahme Erstattungsbetrag wird in Fiona unter DP 1 / 5 beantragt Betriebliche Maßnahmen Hoftorbilanz (N, P2O5, K2O) • Bilanzierung von Zu- und Verkäufen, Aufnahme und Abgabe von tierischen und pflanzlichen Produkten im Betrieb anhand von Belegen • Programm LEL: www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LELSG,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Hoftorbilanz • Keine Begrenzung durch einen Mindestviehbesatz • Die Hoftorbilanz ersetzt NICHT den Nährstoffvergleich nach DüVo §5 • Mindestens 1 ha Fläche in der DHP-Kulissse 20 €/ha max. 180 €/ Betrieb Flächenbezogene Maßnahmen Messmethode 11 12 N- Düngung Messmethode Nmin • Düngung nach der Messmethode (Vorgaben NID) bei Ackerkulturen, bei welchen dies nach SchALVO nicht vorgeschrieben ist • Im Problemgebiet vorgeschrieben zu Mais und Kartoffeln; nach Kartoffeln, Leguminosen, Raps, Gemüse, Rüben (ohne Blattbergung); auf Flächen mit Düngung von mehr als 1,4 GV/ha sowie auf Moor und Anmoorflächen • Ermittlung des Düngebedarfs unter Berücksichtigung von langjährigen Durchschnittserträgen • Nicht bei Ackerfutter und Leguminosen • Maximal 50 Proben/Betrieb 40,00 €/ Standort/ Probe Düngung Aufzeichnung für Düngung und Bewirtschaftung • Schlagbezogene Dokumentation in Verbindung mit Schlagbilanz (sofern nicht nach SchALVO vorgeschrieben) 5,00 €/ • Notwendige Angaben auf Acker: Schlag, Flurstück, Düngebedarfsermittlung, Schlagkarte Termin, Art, Technik (Gülleausbringung), Menge organischer und mineralischer Düngung, Erntetermin, tatsächlicher Ertrag, Vorfrucht, Hauptfrucht • Max. 150 €/Betrieb möglich 1 Code Beschreibung der Maßnahme Erstattungsbetrag Überbetriebliche Depot-Düngung mit Injektion von mineralischem Dünger (eine Depot-Gabe) bei Ackerkulturen 21 • Nur möglich, wenn keine organische Düngung zur Hauptfrucht einschließlich Mais • Überbetriebliche Ausbringung von stabilisiertem Stickstoff, Harnstoff oder Ammoniumdünger in einer Gabe ca. 8 cm tief in den Boden • Befreiung im Problemgebiet nötig • Kein Nitratanteil im Depotdünger • Qualitätsdüngung von Weizen mit anderer Ausbringtechnik möglich (max. 50 kg N/ha) • Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12) 60,00 €/ha Überbetriebliche Depot-Düngung mit flüssigem Wirtschaftsdünger vor Mais als Einmalgabe in Boden im Band 22 • Nur auf Böden mit Nitratauswaschungsklasse B • Jährliche Vollanalyse des organischen Düngers • Mindestanrechnung des Wirtschaftsdüngers 70% Gesamt N bei Biogasgärrest und Schweinegülle, 60% gesamt N bei Rindergülle • Zugabe von Piadin zur Mais Depot-Düngung bei Ausbringung vor April nötig • Befreiung im Problemgebiet nötig • Mineralische Unterfußdüngung zu Mais unter Beachtung der PhosphorVersorgung (A-C) möglich • Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12) 60,00 €/ha Überbetriebliche bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger bei Ackerkulturen 23 • Erfolgt nur mit Vollanalyse und Mindestanrechnung des org. Düngers (siehe Maßnahme 22) • Mögliche Technik: Schleppschuh, Schleppschlauch, Gülle-Scheibeninjektor, Kurzscheibenegge, Grubber, Striptill • Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12) Eigenmechanisierung bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger bei Ackerkulturen und Grünland Ermittlung des Wirtschaftsdüngeranfalls; Angabe der bodennahen Ausbringung in % des Anfalls 24 • Erfolgt nur mit Vollanalyse und Mindestanrechnung des org. Düngers (siehe Maßnahme 22) • Mögliche Technik siehe Maßnahme 23 • Gemietetes Fass = Eigenmechanisierung • Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12) • Aufzeichnung auf Grünland: Anzahl Schnitte sowie Düngetermin, Düngemenge und Düngetechnik 2 30,00 €/ha 1 €/m³ bodennahe Ausbringung max. 40m³/ha Code Beschreibung der Maßnahme Erstattungsbetrag Überbetriebliche teilflächenspezifische N-Sensordüngung 25 • Überbetrieblicher Einsatz des N-Sensors für Getreide und Raps • Sommerung = 1 Überfahrt, Winterung = 2 Überfahrten • Erste N-Gabe mit anderer Technik, organisch oder mineralisch möglich (max. 50 kg/N/ha) • Nachweis über digitale Karten, bei einer Kontrolle sind dem Ausdruck Einsatzdaten, Schlaggröße sowie die Umrisse des Schlages, Angabe von min und max, durchschnittliche Düngemenge in kg N/ha zu entnehmen • Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12) Begrünung/Untersaat Ausgleich nur wenn nicht ÖVF 30,00 €/ha und Überfahrt Winterharte Begrünung/Untersaat (wenn nicht nach SchALVO vorgeschrieben) 31 • Winterharte Begrünung nach Getreide oder Untersaat • Früheste Bodenbearbeitung ab 1. Februar des Folgejahres, zu Mais ab 1. März des Folgejahres • Kann nicht als Hauptfrucht im Folgejahr genutzt werden • Nutzung ist erlaubt 90,00 €/ha Untersaat Mais mit folgender Sommerung 32 41 51 • Wenn nicht nach SchALVO vorgeschrieben (vorgeschrieben bei Mais nach Mais) • Abfrierende oder winterharte Arten möglich • Früheste Bodenbearbeitung 1. Februar, bei später Sommerung 1. März Maßnahmen WiRaps/Direktsaat/Mulchsaat Maßnahmen nach Winterraps • Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung nach WiRaps • Mulchen, Walzen und Striegeln unmittelbar nach der Rapsernte zum Brechen der Schoten möglich • Frühester Bearbeitungszeitpunkt/Herbizideinsatz max. 14 Tage vor Aussaat der Winterung in Mulchsaat Direktsaat/Mulchsaat von Sommerungen 90,00 €/ha 70,00 €/ha • Direktsaat/Mulchsaat nach abfrierender/winterharter Begrünung zu Sommergetreide, Mais, Zuckerrüben, Karotten, Kartoffeln, Körnerleguminosen 60,00 €/ha • Frühester Bearbeitungszeitpunkt max. 14 Tage vor Aussaat der Sommerung in Mulchsaat/Direktsaat • Späteste Aussaat der Hauptfrucht 31.05. DP1 /2 II Gesamtbetriebliche Maßnahme für alle Flächen im Normalgebiet des WSG Donauried-Hürbe (2016: TB A und E): • Es kann die Erstattung von Aufwendungen für freiwillige Teilnahme an den SchALVO-Problemgebietsauflagen entsprechend § 4 bis 12 der SchALVO beantragt werden 3 165,00 €/ha (Pauschale)
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