I Maßnahmen im Normal oder Problemgebiet Code Beschreibung

Zusätzliche freiwillige landwirtschaftliche Maßnahmen im WSG 425001
im Rahmen des Donauried- Hürbe Projekts (DHP)
Stand 08.03.2016
I Maßnahmen im Normal oder Problemgebiet
Code
Beschreibung der Maßnahme
Erstattungsbetrag
wird in Fiona unter
DP 1 / 5 beantragt
Betriebliche Maßnahmen
Hoftorbilanz (N, P2O5, K2O)
• Bilanzierung von Zu- und Verkäufen, Aufnahme und Abgabe von tierischen
und pflanzlichen Produkten im Betrieb anhand von Belegen
• Programm LEL: www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LELSG,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Hoftorbilanz
• Keine Begrenzung durch einen Mindestviehbesatz
• Die Hoftorbilanz ersetzt NICHT den Nährstoffvergleich nach DüVo §5
• Mindestens 1 ha Fläche in der DHP-Kulissse
20 €/ha
max. 180 €/
Betrieb
Flächenbezogene Maßnahmen
Messmethode
11
12
N- Düngung Messmethode Nmin
• Düngung nach der Messmethode (Vorgaben NID) bei Ackerkulturen, bei
welchen dies nach SchALVO nicht vorgeschrieben ist
• Im Problemgebiet vorgeschrieben zu Mais und Kartoffeln; nach Kartoffeln,
Leguminosen, Raps, Gemüse, Rüben (ohne Blattbergung); auf Flächen mit
Düngung von mehr als 1,4 GV/ha sowie auf Moor und Anmoorflächen
• Ermittlung des Düngebedarfs unter Berücksichtigung von langjährigen
Durchschnittserträgen
• Nicht bei Ackerfutter und Leguminosen
• Maximal 50 Proben/Betrieb
40,00 €/
Standort/
Probe
Düngung
Aufzeichnung für Düngung und Bewirtschaftung
• Schlagbezogene Dokumentation in Verbindung mit Schlagbilanz
(sofern nicht nach SchALVO vorgeschrieben)
5,00 €/
• Notwendige Angaben auf Acker: Schlag, Flurstück, Düngebedarfsermittlung,
Schlagkarte
Termin, Art, Technik (Gülleausbringung), Menge organischer und
mineralischer Düngung, Erntetermin, tatsächlicher Ertrag, Vorfrucht,
Hauptfrucht
• Max. 150 €/Betrieb möglich
1
Code
Beschreibung der Maßnahme
Erstattungsbetrag
Überbetriebliche Depot-Düngung mit Injektion von mineralischem
Dünger (eine Depot-Gabe) bei Ackerkulturen
21
• Nur möglich, wenn keine organische Düngung zur Hauptfrucht einschließlich
Mais
• Überbetriebliche Ausbringung von stabilisiertem Stickstoff, Harnstoff oder
Ammoniumdünger in einer Gabe ca. 8 cm tief in den Boden
• Befreiung im Problemgebiet nötig
• Kein Nitratanteil im Depotdünger
• Qualitätsdüngung von Weizen mit anderer Ausbringtechnik möglich
(max. 50 kg N/ha)
• Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12)
60,00 €/ha
Überbetriebliche Depot-Düngung mit flüssigem Wirtschaftsdünger vor
Mais als Einmalgabe in Boden im Band
22
• Nur auf Böden mit Nitratauswaschungsklasse B
• Jährliche Vollanalyse des organischen Düngers
• Mindestanrechnung des Wirtschaftsdüngers 70% Gesamt N bei
Biogasgärrest und Schweinegülle, 60% gesamt N bei Rindergülle
• Zugabe von Piadin zur Mais Depot-Düngung bei Ausbringung vor April nötig
• Befreiung im Problemgebiet nötig
• Mineralische Unterfußdüngung zu Mais unter Beachtung der PhosphorVersorgung (A-C) möglich
• Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12)
60,00 €/ha
Überbetriebliche bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger
bei Ackerkulturen
23
• Erfolgt nur mit Vollanalyse und Mindestanrechnung des org. Düngers
(siehe Maßnahme 22)
• Mögliche Technik: Schleppschuh, Schleppschlauch, Gülle-Scheibeninjektor,
Kurzscheibenegge, Grubber, Striptill
• Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12)
Eigenmechanisierung bodennahe Ausbringung flüssiger
Wirtschaftsdünger bei Ackerkulturen und Grünland
Ermittlung des Wirtschaftsdüngeranfalls; Angabe der bodennahen
Ausbringung in % des Anfalls
24
• Erfolgt nur mit Vollanalyse und Mindestanrechnung des org. Düngers
(siehe Maßnahme 22)
• Mögliche Technik siehe Maßnahme 23
• Gemietetes Fass = Eigenmechanisierung
• Nur in Verbindung mit Meßmethode (11) und Aufzeichnung (12)
• Aufzeichnung auf Grünland: Anzahl Schnitte sowie Düngetermin,
Düngemenge und Düngetechnik
2
30,00 €/ha
1 €/m³
bodennahe
Ausbringung
max.
40m³/ha
Code
Beschreibung der Maßnahme
Erstattungsbetrag
Überbetriebliche teilflächenspezifische N-Sensordüngung
25
• Überbetrieblicher Einsatz des N-Sensors für Getreide und Raps
• Sommerung = 1 Überfahrt, Winterung = 2 Überfahrten
• Erste N-Gabe mit anderer Technik, organisch oder mineralisch möglich
(max. 50 kg/N/ha)
• Nachweis über digitale Karten, bei einer Kontrolle sind dem Ausdruck
Einsatzdaten, Schlaggröße sowie die Umrisse des Schlages, Angabe von min
und max, durchschnittliche Düngemenge in kg N/ha zu entnehmen
• Nur in Verbindung mit Meßmethode
(11) und Aufzeichnung (12)
Begrünung/Untersaat
Ausgleich nur wenn nicht ÖVF
30,00 €/ha
und
Überfahrt
Winterharte Begrünung/Untersaat
(wenn nicht nach SchALVO vorgeschrieben)
31
• Winterharte Begrünung nach Getreide oder Untersaat
• Früheste Bodenbearbeitung ab 1. Februar des Folgejahres,
zu Mais ab 1. März des Folgejahres
• Kann nicht als Hauptfrucht im Folgejahr genutzt werden
• Nutzung ist erlaubt
90,00 €/ha
Untersaat Mais mit folgender Sommerung
32
41
51
• Wenn nicht nach SchALVO vorgeschrieben
(vorgeschrieben bei Mais nach Mais)
• Abfrierende oder winterharte Arten möglich
• Früheste Bodenbearbeitung 1. Februar, bei später Sommerung 1. März
Maßnahmen WiRaps/Direktsaat/Mulchsaat
Maßnahmen nach Winterraps
• Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung nach WiRaps
• Mulchen, Walzen und Striegeln unmittelbar nach der Rapsernte zum
Brechen der Schoten möglich
• Frühester Bearbeitungszeitpunkt/Herbizideinsatz max. 14 Tage vor Aussaat
der Winterung in Mulchsaat
Direktsaat/Mulchsaat von Sommerungen
90,00 €/ha
70,00 €/ha
• Direktsaat/Mulchsaat nach abfrierender/winterharter Begrünung zu
Sommergetreide, Mais, Zuckerrüben, Karotten, Kartoffeln, Körnerleguminosen 60,00 €/ha
• Frühester Bearbeitungszeitpunkt max. 14 Tage vor Aussaat der Sommerung
in Mulchsaat/Direktsaat
• Späteste Aussaat der Hauptfrucht 31.05.
DP1
/2
II Gesamtbetriebliche Maßnahme für alle Flächen im Normalgebiet des WSG
Donauried-Hürbe (2016: TB A und E):
• Es kann die Erstattung von Aufwendungen für freiwillige Teilnahme an den
SchALVO-Problemgebietsauflagen entsprechend § 4 bis 12 der SchALVO
beantragt werden
3
165,00 €/ha
(Pauschale)