Württemberg (13. März 2016) und die Antworten

Umweltpolitische Fragen des BBU an Landes-Parteien zur Landtagswahl in
Baden – Württemberg (13. März 2016) und die Antworten:
CDU
SPD
Grüne
Frage 1: Befürworten Sie die sofortige Stilllegung der noch laufenden Atomkraftwerke
Philippsburg und Neckarwestheim?
Wir bekennen uns klar zur Energiewende und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Kernkraft. Deswegen stehen
wir dazu, dass die in Baden-Württemberg verbleibenden Anlagen in Philippsburg und Neckarwestheim in den Jahren
2019 und 2022 endgültig vom Netz gehen.
Wir stehen zum geltenden Atomausstieg. Damit werden die beiden Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim
2019 und 2022 abgeschaltet. Vorherige dauerhafte Abschaltungen würden Probleme mit der Netzstabilität und
Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum mit sich bringen. Bis 2022 dagegen lassen sich hinreichend andere
Kapazitäten auf Basis von erneuerbaren Energien und KWK schaffen und auch die notwendigen Leitungsverbindungen
in Richtung Norden verstärken.
Wir Grüne sind die Partei, die sich über die Anti-Atomkraft-Bewegung gegründet und schon immer gegen die gefährliche
Atomenergie gekämpft hat.
Wir haben uns immer für klare und individuelle Fahrpläne zur Abschaltung der Atomkraftwerke eingesetzt. Dass es
einen Abschaltfahrplan für jedes einzelne Atomkraftwerk gibt, ist allein dem zähen Ringen von Ministerpräsident Winfried
Kretschmann mit den anderen politischen Akteuren auf der Bundesebene zu verdanken. So ist es gelungen, stufenweise
Abschaltdaten für die einzelnen Atomkraftwerke
Linke
festzuschreiben und so eine erneute Laufzeitverlängerung zu verhindern. Demnach werden Philippsburg und
Neckarwestheim in den Jahren 2019 und 2022 abgeschaltet. Bis zur nun geplanten Abschaltung müssen die beiden
Atomkraftwerke im Betrieb allerdings die Sicherheitsvorschriften des kerntechnischen Regelwerks einhalten - die badenwürttembergische Atomaufsicht überwacht dies. Kann das kerntechnische Regelwerk von den beiden Meilern nicht
eingehalten werden, kann es auch zu Betriebsunterbrechungen kommen. In diesem Fall eventuell erforderliche
Nachrüstungen zum Weiterbetrieb der Anlagen bis 2019 bzw. 2022 würden dann der wirtschaftlichen Entscheidung des
Betreibers unterliegen.
Ja. Auch viele Wählerinnen und Wähler hatten sich von der amtierenden Regierung gerade in Umweltfragen einen
Politikwechsel erhofft. Beschlüsse und Handlungen der Grün-Roten Landesregierung, die beiden Atomreaktoren
FDP
Piraten
CDU
SPD
Grüne
Philippsburg 2 und Neckarwestheim 2 beschleunigt stillzulegen, sucht man aber vergeblich. Stattdessen herrscht
Kontinuität in der Nuklearforschung an den Universitäten Stuttgart und Karlsruhe. DIE LINKE fordert stattdessen: einen
sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie! Das Land ist auch am französischen AKW Fessenheim beteiligt. Auch hier gilt:
Fessenheim muss unverzüglich stillgelegt werden.
Der stufenweise Ausstieg aus der Kernkraft sollte, wie gesetzlich geregelt, bis spätestens 2022 abgeschlossen werden.
Ein abermaliges Aufschnüren des Atomgesetzes lehnt die FDP aus Gründen der Rechtssicherheit und der
Versorgungssicherheit ab.
Die Piratenpartei wird keinen Ausstieg aus dem Ausstieg unterstützen.
Neben den Gefahren der Kernkraft, der ungeklärten Endlagerfrage und dem immer knapper werdenden Uran wollen wir
Piraten den Ausstieg aus der Kernenergie auch deshalb, weil in dieser eng mit dem Staat verbundenen Großindustrie
Entscheidungen oft intransparent fallen.
Frage 2: Befürworten Sie den Weiterbau von S 21?
Durch seine zentrale Lage und seine Exportstärke ist das Land auf schnelle und leistungsfähige Verkehrswege
angewiesen. Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit der Anbindung des Flughafens und der Messe,
sind verkehrspolitisch von herausragender Bedeutung. Das Projekt sichert die Einbindung Baden-Württembergs in das
europäische Schienennetz der Zukunft. Bei der Volksabstimmung am 27.November 2011 haben sich 58,9 % der
Bürgerinnen und Bürger für das Projekt ausgesprochen. Die CDU sieht sich darin bestärkt, dieses Zukunftsprojekt auch
weiterhin tatkräftig unterstützen.
Ja. Nachdem die vor fünf Jahren von der SPD vorgeschlagene Volksabstimmung ein klares Ergebnis für den Weiterbau
von Stuttgart 21 erbracht hat, respektieren und achten wir als gute Demokraten die Entscheidung der Wählerinnen und
Wähler in Baden-Württemberg zum Weiterbau des Projekts. Stuttgart 21 bietet die Chance, durch ein besseres SPNVAngebot mehr Menschen zum Umsteigen auf die Schiene zu bewegen, was angesichts der Probleme bei Feinstaub,
Stickoxid und Lärm in Stuttgart im Interesse aller ist. Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, 931 Millionen Euro aus
Landesmitteln beizutragen. Dabei bleibt es und der Zuschuss des Landes ist gedeckelt.
Wir Grüne waren immer gegen Stuttgart 21, weil wir der Überzeugung sind, dass es verkehrlich bessere und
kostengünstigere Alternativen für den Bahnknoten Stuttgart gibt. Bauherrin für Stuttgart 21 ist die Deutsche Bahn AG, so
dass die Entscheidung über den Weiterbau oder einen Ausstieg aus Stuttgart 21 bei der Deutschen Bahn AG bzw. dem
Bund als ihrem Eigentümer liegt.
Baden-Württemberg ist durch eine von der CDU-geführten Vorgängerregierung unterzeichnete
Finanzierungsvereinbarung verpflichtet, 930,6 Mio. Euro an den Gesamtkosten von Stuttgart 21 zu tragen. In der
Volksabstimmung Ende 2011 wurde darüber abgestimmt, ob das Land diese Finanzierungsvereinbarung kündigen soll.
Die Mehrheit hat trotz intensiver Kostendebatte gegen das S 21-Kündigungsgesetz gestimmt.
Dieses Ergebnis ist demokratisch bindend. Gleichzeitig heißt es aber, dass der Kostendeckel für die Landesbeteiligung
gilt. Für eine weitergehende Kostenbeteiligung wird es keinerlei grüne Unterstützung geben. Diese klare Haltung war
auch dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG bekannt, als er in 2012 den Kostenrahmen für S 21 um rund 2 Mrd. Euro
auf 6,5 Mrd. Euro erhöht hat.
Linke
FDP
Piraten
Durch Vertreter im S 21-Lenkungskreis ist die grün-geführte Landesregierung am aktuellen Projektverlauf beteiligt. Wir
haben uns vorgenommen, die Planungs- und Baufortschritte konstruktiv und kritisch zu begleiten. Der Konsens zum Bau
eines dritten Gleises im Bahnhof unter dem Stuttgarter Flughafen, die bessere Anbindung der Gäubahn und den Ausbau
zum Regionalverkehrshalt in Stuttgart-Vaihingen hat gezeigt, dass es möglich ist, Verbesserungen für die
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer im Land zu erzielen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
Nein. DIE LINKE fordert: Raus aus dem Spekulationsprojekt Stuttgart 21, das Vorteile nur für wenige bringt – und zwar
so schnell wie möglich! Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Volksabstimmung zu S21 unter falschen Annahmen
stattfand und die Regelungen zur Kostendeckelung nicht eingehalten werden können. Somit stünden mehrere rechtlich
mögliche Ausstiegsszenarien offen. Noch vor der letzten Landtagswahl hatten die Grünen sich für einen Ausstieg stark
gemacht. Die Proteste gegen S21 waren eine der treibenden Kräfte für den Regierungswechsel. Umso größer war die
Enttäuschung, als die Grünen wenige Wochen später eine 180° Wende vollzogen und das Projekt fortführten. Für uns
gilt nach wie vor: S21 verschlingt Unsummen an Geldern, verschlechtert die Zugsituation und birgt bauliche Gefahren.
So ist zum Beispiel der Brandschutz nicht ausreichend geklärt. Deswegen unterstützen wir das Konzept Kopfbahnhof 21
und werden dies auch mit Nachdruck in den nächsten Landtag tragen.
Ja.
Die Piratenpartei ist für einen funktions- und leistungsfähigen Bahnhof, der das Land und seine Bürgerinnen und Bürger
finanziell nicht übermäßig belastet. Stuttgart 21 in seiner derzeitig geplanten Form gewährleistet jedoch nicht die
notwendigen und versprochenen Leistungen.
Während bei privaten Bauten kein Baggerbiss erfolgen darf, bevor der Bau nicht vollumfänglich genehmigt ist, wurden
bei S21 Fakten geschaffen, obwohl der Großteil der Baumaßnahmen bis heute nicht genehmigungsfähig sind. Um
weitere unnötige Ausgaben zu vermeiden, ist ein sofortiger Baustopp notwendig. Das Gesamtkonzept muss dringend
überarbeitet und geprüft werden.
CDU
SPD
Grüne
Linke
FDP
Frage 3: Sind Sie für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot?
Die CDU spricht sich klar und eindeutig dafür aus, Fracking unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen, insbesondere in
Wasserschutzgebieten auszuschließen. Wir stehen für ein generelles Frackingverbot insbesondere im für die
Trinkwasserversorgung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zentral wichtigen Bodenseeraum. Sauberes Trinkwasser
und die Gesundheit der Menschen haben für uns absoluten Vorrang.
Wir lehnen Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas kategorisch ab. Daher fordern wir auch seit Jahren ein
entsprechendes Verbot.
Wir Grüne sind gegen Fracking. Wir treten für ein klares Verbot von Fracking im Bundesbergrecht ein, damit eine
Zukunft ohne Fracking garantiert ist. Die Bundesregierung hat in ihren bisherigen Gesetzesentwürfen kein konsequentes
Fracking- Verbot vorgesehen. In einem mittlerweile wieder zurückgezogenen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte
Fracking nur in Wasserschutzgebieten verboten werden und somit außerhalb von diesen Gebieten grundsätzlich erlaubt
sein. Im aktuell vorliegenden Entwurf der Bundesregierung soll Fracking n) nun nur bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern
verboten werden. Dies würde in der Konsequenz der Rechtsauslegung bedeuten, dass Fracking unterhalb von 3.000
Metern erlaubt wäre.
Auch weil es in Baden-Württemberg Bodenformationen unterhalb 3.000 Metern Tiefe gibt, in denen Frackinggas
vermutet wird, haben wir gehandelt. In Baden-Württemberg haben wir mit dem Wassergesetz bereits ein Instrument
geschaffen, das es dem Land erlaubt, Fracking zu untersagen. Deshalb wurden bereits Konzessionen in BadenWürttemberg von Fracking-Unternehmen aufgegeben.
Ja. DIE LINKE tritt für das Verbot der Risikotechnik Fracking ein.
Die FDP ist nicht für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, befürwortet jedoch strengste Auflagen sowie den besonderen
Schutz von Wasserschutzgebieten. Unsere differenzierte Position finden Sie im Anhang.
Piraten
CDU
SPD
Grüne
Die Piratenpartei lehnt Fracking als Möglichkeit zur Gewinnung fossiler Energien grundsätzlich ab. Insbesondere die
geplante Erkundung der Gasvorkommen in der Bodenseeregion sehen wir sehr problematisch, da aufgrund der
ungewissen Folgen und Auswirkungen auf das Grundwasser der Bodensee als größtes Trinkwasserreservoir Europas
gefährdet wird.
Frage 4: Welche Maßnahmen werden Sie zur Reduzierung des Bodenverbrauchs durchführen,
falls Sie nach der Wahl zu den Regierungsparteien gehören?
Im Mittelpunkt steht Innen- vor Außenentwicklung. Damit verhindern wir einen unnötigen Flächenverbrauch. Unser Ziel
ist es, damit das Aussterben der Ortskerne aufzuhalten. Bestehender Wohnraum muss mit Hilfe von entsprechenden
Förderprogrammen reaktiviert und nachhaltig nutzbar gemacht werden.
Wir wollen die begonnene konsequente Strategie zur Eindämmung des Flächenverbrauchs fortsetzen. Dort, wo die
Regionalverbände diese Grundsätze beherzigen, ist der Flächenverbrauch bereits spürbar gebremst worden. Zudem
möchten wir, dass nicht im bisherigen Umfang attraktive landwirtschaftliche Nutzflächen als Ausgleichsflächen
herangezogen werden. Dafür sind beispielsweise auch Gewässerrandstreifen oder Waldflächen geeignet.
Unser Ziel ist, als bald als möglich keine neuen Flächen mehr zu verbrauchen. Die Eindämmung des Flächenverbrauchs
ist ein wichtiger Beitrag zum Bodenschutz und dient gleichzeitig auch dem Gewässer-, Klima- und Hochwasserschutz.
Mit weniger als 6 Hektar Flächenverbrauch pro Tag haben wir in den Jahren 2013 und 2014 den seit Jahrzehnten
niedrigsten Verbrauch. Doch nach wie vor ist der Bodenverbrauch durch Flächenversiegelung insgesamt zu hoch.
Wir Grüne setzen uns deshalb auf allen Ebenen für eine Trendwende im Flächenverbrauch der ungenutzten
Naturflächen ein. Flächensparen als wesentliches Ziel unserer ressourcenschonenden Politik kann aber nur gelingen,
wenn auch die Kommunen mit im Boot sind. Die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften und bezahlbarem Wohnraum
stellt nicht nur Bund und Länder, sondern vor allem die Kommunen vor Herausforderungen. Die Innenentwicklung
gewinnt an Bedeutung, so dass viele Kommunen in ihren Bebauungsplänen bei begrenzten Grundstücksflächen ein
oder zwei Geschosse mehr zulassen, sofern es städtebaulich verträglich ist. Wenn die Bebauung in den Städten dichter
wird, so dass es für Grünflächen und Bäume keinen Platz vor oder neben Gebäuden gibt, dann ist es sinnvoll, die
Fassaden oder Dächer zu begrünen. Dafür haben wir Grüne in Baden-Württemberg mit der ökologisch und sozial
erneuerten Landesbauordnung die Voraussetzung geschaffen.
Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer Planungshoheit der Nutzung von Baulücken und Brachflächen im
innerörtlichen Bereich den Vorrang geben Dazu hat die grün-geführte Landesregierung den Kommunen Fördermittel für
die Innenentwicklung sowie technische Hilfsmittel für das Flächenmanagement bereitgestellt. Diese Anstrengungen
Linke
FDP
Piraten
CDU
wollen wir verstärken und zudem eine aktive Innenentwicklungsberatung für Kommunen aufbauen.
Wir wollen den Naturschutz stärken und die Natur vor Privatisierung schützen. Mit Ausnahme von Umwelt- und
Naturschutzverbänden als neuen Eigentümern sollen die geschützten Flächen in öffentlicher Hand bleiben. Der
Flächenverbrauch muss reduziert werden. Wir brauchen mehr unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume. Die
durch den Straßenbau zerschnittenen Waldflächen müssen durch „Naturbrücken“ wieder zu größeren
zusammenhängenden Lebensräumen verbunden werden. Besonders schützenswerte Flächen wie Grünzüge,
Grünzäsuren und Streuobstwiesen müssen vor jedem baulichen Eingriff bewahrt werden. Um Schutzgebiete zu erhalten
und auszubauen sowie für Renaturierung müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir wollen die Möglichkeiten des Landessanierungsprogrammes und des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum
verstärkt zur Nachverdichtung des Innenbereichs nutzen. Ende 2016 wird das Umweltbundesamt zudem die Ergebnisse
des „Planspiels Flächenhandel“ vorstellen, das gemäß des Koalitionsvertrags zwischen Union und Freien Demokraten
von 2009 als Modellversuch für ein überregionales Handelssystem für kommunale Flächenausweisungsrechte
durchgeführt wird. Sollte sich das System als praktikabel und wirksam erweisen, wird sich die FDP Baden-Württemberg
für dessen Umsetzung einsetzen.
Die Piratenpartei tritt dafür ein, innerörtliche Nachverdichtung und Sanierung von Altbauten vor der Neuausschreibung
von Baugebieten zu setzen. Leerstehender Wohnraum muss identifiziert werden, damit die Flächenressourcen nicht
unnötig verbraucht werden.
Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den
kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung
langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und
Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte
Flächenverbrauch in Baden-Württemberg muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies
kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.
Frage 5: Sind Sie für die verstärkte Ausweisung von Naturschutzgebieten? Wie viel Prozent der
Landesfläche sollten bis 2030 unter Naturschutz stehen? Und: Bitte nennen Sie einige Gebiete,
die Sie vorrangig unter Schutz stellen möchten.
Ein wesentliches Fundament unserer Naturschutzpolitik bildet die Pflege, der Erhalt und die Fortführung der
bestehenden Schutzgebiete aller Kategorien - vom Nationalpark über die Biosphärengebiete zu den Naturparken bis hin
zu Vogelschutzgebieten, Naturschutzflächen, Bannwälder, Moorschutzgebiete und weitere Flächen mit besonderem
Schutzcharakter. Die öffentliche Förderung dieser Flächen sowie die naturschutzfachliche Bera
SPD
Grüne
tung und Betreuung muss mit dem Ziel erfolgen, die dort etablierten Arten mit ihren Lebens- und Entwicklungsräumen zu
erhalten.
Wir haben den ersten Nationalpark des Landes im Schwarzwald geschaffen. Hinzu kommt das neue Biosphärengebiet
im Südschwarzwald, das in den nächsten Jahren personell und finanziell gut ausgestattet werden muss.
Darüber hinaus wollen wir mehr Wald als Bannwald oder Naturschutzgebiet aus der Nutzung nehmen. Es sollen 10
Prozent des Staatswaldes werden und 5 Prozent des Waldes insgesamt. Den Nationalpark Schwarzwald möchten wir im
Einklang mit den Kommunen arrondieren und erweitern. Auch die Biotopverbundplanung wird weitere
Naturschutzflächen erforderlich machen. Unsere Moorschutzkonzeption wird auch Flächenkäufe und weitere
Unterschutzstellungen im Zuge von Wiedervernässungen und Renaturierungen erforderlich machen. Alles in allem
werden damit noch viele Flächen zusätzlich unter Schutz gestellt.
Das Thema Naturschutz und damit die Ausweisung von Naturschutzgebieten aber auch andere Maßnahmen haben für
uns Grüne aller höchste Priorität. Deshalb haben wir auch in den vergangenen fünf Jahren dem Naturschutz einen
besonderen Stellenwert eingeräumt und vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht. So haben wir zum Beispiel die
Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Ausweisung der FFH-Gebiete im Rahmen des europäischen
Schutzgebietsnetzes Natura 2000 nun zügig voran geht. Mit der Gründung von inzwischen 31
Landschaftserhaltungsverbänden in den Landkreisen haben wir dafür gesorgt, dass die Managementpläne für Natura
2000 schnell erarbeitet und umgesetzt werden können. Wir haben den Landschaftserhaltungsverbänden von
Landesseite je 1,5 Stellen und den zuständigen Landratsämtern je eine weitere Stelle finanziert. Ihre Arbeit wollen wir
mit der Koordinierungsstelle des Landes weiter unterstützen und Anreize für die Gründung weiterer
Landschaftserhaltungsverbände setzen. Mit dem neuen Naturschutzgesetz haben wir die Grundlage für die zügige
Einrichtung eines landesweiten Biotopverbundes geschaffen. Dieser soll der Vernetzung der Lebensräume der
jeweiligen Arten dienen.
Seit dieser Legislaturperiode ist nun auch Baden-Württemberg im Bereich Großschutzgebiete gut aufgestellt. So haben
wir im Schwarzwald den ersten Nationalpark im Land eingerichtet, welcher eine große Akzeptanz in der Bevölkerung
erfährt und der Natur die einzigartige Möglichkeit gibt, sich frei ohne menschliches Zutun zu entfalten.
Linke
Durch Biosphärengebiete verbinden wir Naturschutz mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Tourismus. Sie sind Beispiel
dafür, wie mit grüner Politik schwarze Zahlen geschrieben werden und die Wertschöpfung in der Region gestärkt wird.
Das erfolgreiche Biosphärengebiet Schwäbische Alb haben wir personell besser ausgestattet. Ein neues
Biosphärengebiet im Schwarzwald ist im Februar 2016 gestartet.
DIE LINKE fordert ein Landesprogramm zur Förderung der „Grünen Infrastruktur“ – die zeitnahe Vorlage und Umsetzung
FDP
Piraten
CDU
SPD
Grüne
eines landesweiten, flächenscharfen und behördenverbindlichen Biotopverbundplanes für mindestens 10 % der
Landesfläche. Dabei wollen wir von Anfang an die lokale Bevölkerung miteinbeziehen.
Nein. Wir wollen vorrangig die vorhandenen Schutzgebiete weiterentwickeln, etwa durch Maßnahmen der ökologischen
Verbesserung in FFH-Gebieten, und ansonsten auf freiwillige und eigentumsfreundliche Maßnahmen des
Vertragsnaturschutzes setzen.
Die Piratenpartei hat sich schon früh zum Nationalpark Nordschwarzwald bekannt. Die Ausweisung weiterer
Naturschutzgebiete sollte immer unter den jeweils lokal vorherrschenden Gesichtspunkten erfolgen. Eine pauschale
Ausweisung von Naturschutzgebieten ist nicht zielführend. Wo nötig und sinnvoll, wird die Piratenpartei jedoch eine
weitere Ausweisung von Flächen befürworten.
Frage 6: Lehnen sie den Neubau von Kohlekraftwerken ab und welchen Stilllegungsfahrplan für
laufende Kohlekraftwerke verfolgen Sie?
Über den Zubau oder die Stilllegung konventioneller Kraftwerke entscheidet in erster Linie nicht die Politik, sondern die
Energieversorgungsunternehmen selbst. Unabhängig davon werden die derzeitige Entwicklung der Preise an den
Strommärkten nach unserer Einschätzung schon kurz- und mittelfristig, die internationalen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung in Folge des Klimaschutzabkommens von Paris Ende vergangenen Jahres jedenfalls
langfristig zu einem erheblichen Rückgang der Stromgewinnung aus Kohle in Deutschland führen. Wichtig bleiben
flexible Gaskraftwerke, deren Neubau sich unter dem derzeitigen Marktdesign aber nicht rechnet.
Neue, d. h. weitere Kohlekraftwerke sind weder erforderlich noch wirtschaftlich, weshalb auch keine in Planung sind. Alte
Kohlekraftwerke sollen nach unserer Ansocht entsprechend ihrer Effizienz und ihrem CO2-Ausstoß aus der Nutzung
genommen werden. Bis dahin können viele noch als Reservekraftwerke für wenige Tage im Jahr zur Verfügung gehalten
werden, um die Volatilität des Stroms aus Wind und Sonne auszugleichen.
Wir lehnen den Neubau von Kohlekraftwerken ab. Weil Kohlekraftwerke die reinsten „Dreckschleudern“ sind, muss der
Bund Rahmenbedingungen zum Kohleausstieg schaffen und darf den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht weiter
begrenzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Schlüssel zum Ausstieg aus der Kohlekraft.
Der Erneuerbaren-Anteil am Strommix soll deshalb landesweit von aktuell ca. 25% (2011: 19,2%) bis zum Jahr 2020 auf
38 Prozent erhöht werden (Windenergie: 10%, Photovoltaik: 12%, Wasser, Biomasse u.a.: 17%). Damit möglichst wenig
Stromtrassen aus dem windreichen Norden in den stromintensiven Süden notwendig werden, ist der Ausbau der
Verteilnetze zur Aufnahme des dezentral erzeugten, erneuerbaren Stroms eine wichtige Voraussetzung für die
Erneuerbare Energiewirtschaft. Schon bald muss dazu auch mit mehr Netzintelligenz (Smart Grid) für den Ausgleich
zwischen fluktuierender Erzeugung und Verbrauch gesorgt werden.
Linke
FDP
Piraten
CDU
SPD
Grüne
Wir Grünen in Baden-Württemberg haben zum Zwecke des Kohleausstiegs in den vergangenen Jahren die
bundespolitische Diskussion um Kapazitätsmechanismen bestimmt. Es geht dabei darum, effizienteren, flexibleren und
weniger klimaschädlichen Gaskraftwerken bis zur vollständigen erneuerbaren Energieversorgung einen Vorrang
gegenüber Kohlekraftwerken zu verschaffen und trotzdem die Versorgungssicherheit zu erhalten.
Wir lehnen den Neubau von Kohlekraftwerken ab. Bis 2020 sollen mindestens 40 % des Strombedarfes über
Erneuerbare Energien gedeckt werden. Wir wollen, dass spätestens zum Jahr 2040 die gesamte Stromerzeugung in
Baden-Württemberg auf der Basis Erneuerbarer Energien erfolgt. Dazu soll EnBW einen Kohleausstiegsplan vorlegen.
Bei den aktuellen Spotmarktpreisen an der Strombörse wird ein Investor kaum neue Kohlekraftwerke projektieren.
Insofern ist die Frage nach Neubauten obsolet. Was den Umgang mit dem Bestand der Kohlekraftwerke angeht, muss
man zur Kenntnis nehmen, dass die Braun- und Steinkohle in Deutschland derzeit noch einen Strommixanteil von mehr
als 40 Prozent hat. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund des zu kompensierenden Ausstiegs aus der
Kernkraft ist ein Stilllegungsfahrplan für die Kohleverstromung derzeit unrealistisch. Wir versprechen uns aber
technologieoffene und marktwirtschaftliche Lenkungseffekte vom Europäischen Emissionshandel, der zum Jahr 2019 zu
reformieren und deutlich weiterzuentwickeln ist.
Das Zeitalter fossiler Energieträger ist vorbei. Die Piratenpartei fordert daher bei der Stromerzeugung verstärkte
Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energien und deren Technologien.
Sofern aus Gründen der Versorgungssicherheit dennoch neue Kraftwerke notwendig sein sollten, soll ein dem Stand der
Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Ziel muss jedoch der Umstieg auf 100%
regenerative Energien sein. Gerade in Baden-Württemberg sollte dieses Ziel erreichbar sein.
Frage 7: Haben Sie in Ihrem Wahlprogramm konkrete Aussagen zur Reduzierung von
Schadstoffen in Innenräumen (Asbest, Toner, Lösungsmittel …) speziell in öffentlichen
Einrichtungen, aber auch in Privatwohnungen?
In diesem Bereich kommt insbesondere der staatlichen Marktüberwachung eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von
Grenzwertüberschreitungen zu, die wir in Baden-Württemberg erfreulicherweise gut aufgestellt sehen.
Diese Forderungen sind zu speziell für ein Wahlprogramm. Beratung und auch Fördermittel zur Gebäudesanierung
halten wir jedoch für wichtig, weshalb wir dies auch mit Landesmitteln tun und fördern.
Die Belastung von Schadstoffen in Innenräumen unterliegt klaren bundesgesetzlichen Regelungen. Trotzdem ist
unserem Wahlprogramm unter der Rubrik „Bauen für heute und morgen“ zu entnehmen, dass wir die Verwendung von
Linke
FDP
Piraten
CDU
SPD
nachhaltigen und ökologischen Baustoffen verstärkt fördern wollen. Um die bundesgesetzlichen Regelungen für die
Schadstoffbelastung in Innenräumen zu verschärfen, agieren wir zusammen mit der Bundestagsfraktion der Grünen, wie
zum Beispiel bei der Initiative zum Asbestverbot im Jahr 2012. Wir werden auch weiterhin in diesem Rahmen und im
Bundesrat Initiativen zur Verschärfung der bundesrechtlichen Regeln starten.
DIE LINKE setzt sich in ihren Wahlprogramm für ein Investitionsprogramm in die öffentliche Infrastruktur ein,
insbesondere für die Sanierung bestehender Gebäude. Dabei ist für uns die Reduzierung von Schadstoffen als
Sanierungsziel neben der energetischen Gebäudesanierung selbstverständlich.
Am 13. März 2016 findet in Baden-Württemberg eine Landtagswahl statt, keine Bundestagswahl. Insofern enthält unser
Wahlprogramm auch keine Aussagen zum Immissionsschutzrecht des Bundes.
Zur Reduzierung von Schadstoffen in Innenräumen haben wir keine konkreten Aussagen im Programm. Allerdings
wollen wir ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll
durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Dazu sollen z.B. für
den Klimaschutz bestimmte Fördergelder in entsprechende Programme investiert werden.
Frage 8: Welche Ziele verfolgen Sie vorrangig in der Landwirtschaftspolitik?
Sichere und gesunde Lebensmittel nachhaltig zu erzeugen und nachwachsende Rohstoffe anzubauen, ist eine wichtige
Zukunftsaufgabe der von den Familien getragenen bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Als CDU stehen
wir für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung in unseren bäuerlichen Familienbetrieben als wichtiger Teil eines
starken Baden-Württembergs. Landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe tragen dazu bei, dass die
Menschen qualitativ hochwertige heimische Lebensmittel kaufen können. Die Nachfrage nach regionalen Produkten
muss unterstützt und gefördert werden. Für uns steht im Mittelpunkt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu stärken, Freiräume für Entwicklungen zu bieten und die Nachhaltigkeit in der gesamten
Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Zusätzliche Geschäftsfelder, wie beispielsweise die Direktvermarktung, die
Erzeugung erneuerbarer Energien oder Ferien auf dem Bauernhof sollen dabei ebenfalls einbezogen werden.
Unsere Agrarpolitik will eine flächendeckende Landbewirtschaftung im Land erhalten. Sie muss jedoch weiter
ökologisiert werden, um unser Grundwasser zu schützen (neue Düngeverordnung mit Hoftorbilanz) und die Artenvielfalt
zu erhalten (Programm FAKT, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegerichtlinie, Grünlandförderung und Grünlandschutz,
PLENUM-Gebiete, Landschaftserhaltungsverbände). Deshalb haben wir in diesem Bereich neue Programme geschaffen
und SPD-Finanzminister Nils Schmid die Fördermittel kräftig erhöht. Zudem muss das Tierwohl unserer Nutztiere mehr
beachtet werden, was wir im Land mit mehreren Programmen (FAKT und AFP-Mittel, auch investiv) fördern. Auf
Bundesebene brauchen wir schärfere und weitere Haltungsverordnungen, insbesondere für die Schweine-, Hühner-,
Masthühner- und Putenhaltung.
Grüne
Durch eine stärkere Regionalisierung der Märkte wollen wir neue Chancen für die heimische Landwirtschaft erschließen.
Dies soll auch durch eine weitere Erhöhung des Anteils des biologischen Landbaus geschehen, damit dieser auch die
wachsende Nachfrage bedienen kann.
Wir Grünen unterstützen die bäuerliche Landwirtschaft. Diese hat sich viele Elemente eines nachhaltigen Umgangs mit
unseren Ressourcen bewahrt. Wir unterstützen sie dabei, weitere Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen
anzubieten.
Die gesellschaftlichen Leistungen unserer landwirtschaftlichen Betriebe für Klima-, Natur- und Umweltschutz,
Landschaftspflege und Tierwohl werden vom Markt oft nicht angemessen entlohnt. Unsere Agrarförderpolitik folgt dem
Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung”. Mit den von uns neu aufgelegten Förderprogrammen des Landes
sind wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. Wir haben dabei drei Schwerpunkte gesetzt: Erstens
fördern wir die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zweitens die Nachhaltigkeit und den Ressourcen- und
Klimaschutz sowie drittens eine ausgewogene Entwicklung des Ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des
Erhalts von Arbeitsplätzen. Davon profitieren alle Betriebe.
Linke
Wir stehen darüber hinaus für eine konsequente Förderung des Ökolandbaus. Mit unserem „Aktionsplan Bio aus BadenWürttemberg” haben wir ein Maßnahmenbündel zur Förderung des Ökolandbaus auf den Weg gebracht. Die
Fördersätze für ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie die Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung von ÖkoErzeugnissen haben wir deutlich angehoben. Zusätzlich wurde eine höhere Prämie für Umstellungsbetriebe für die
ersten beiden Jahre eingeführt, um den Umstieg auf biologische Landwirtschaft zu erleichtern. Mit dem „Bio-Zeichen
Baden-Württemberg“ können die Verbraucherinnen und Verbraucher regionale Bioprodukte jetzt eindeutig identifizieren.
In den kommenden fünf Jahren wollen wir einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die praxisangewandte Forschung im
Ökolandbau und die Vernetzung zwischen Praxis und Forschung legen.
DIE LINKE fordert:
 Zugang zu gesunden, ökologischen und fair produzierten Nahrungsmitteln für alle.
 Anreize für landwirtschaftliche Betriebe, auf eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung umzustellen.
 Die Förderung der regionalen Vermarktung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe.
 Produktionsmengen zu decken, das Grundwasser zu schützen und Futtermittelimporte zu vermindern – etwa
durch das Festlegen von Höchstquoten für das Verhältnis von Tierbestand und Wirtschaftsfläche.
 Genmanipuliertes Saat- und Pflanzengut und den Import genmanipulierter Produkte zu verbieten.






FDP
Piraten
CDU
Geld für die Erforschung natürlicher Pflanzenschutzmittel.
Verbot der industriellen Massentierhaltung.
Artgerechte Tierhaltung mit genügend Auslauf und Bewegungsmöglichkeiten.
Verbot von schmerzhaften Eingriffen in den Tierkörper ohne schmerzstillende Mittel.
Strenge Regeln für den Einsatz von Medikamenten in der Tieraufzucht, vor allem von Antibiotika.
Die Regionale Autonomie bei Lebensmitteln, eine Verteuerung des Transports von Lebensmitteln und
Unabhängigkeit vom Import biologisch erzeugter Lebensmittel.
 Die Förderung des Bewusstseins für gesunde Ernährung auch in Bildungseinrichtungen.
 Die Förderung des Urban Gardening.
Angesichts der wirtschaftlich nachteiligen Agrarstruktur und den im Durchschnitt bundesweit niedrigsten
landwirtschaftlichen Einkommen im Südwesten setzen wir auf mehr unternehmerische Freiräume und auf eine Rückkehr
zum gesetzlichen Vorrang des freiwilligen Vertragsnatur-schutzes wie er bis 2015 im § 13 des alten
Landesnaturschutzgesetzes geregelt war. Zudem wollen wir die Regional- und Direktvermarktung voranbringen sowie
die Eiweißinitiative des Landes fortführen, um durch einen wirtschaftlichen Anbau von Körnerleguminosen eine
heimische Alternative zu Sojaimporten aus Süd- und Nordamerika zu entwickeln. Dies dient auch dem von den
Verbrauchern gewünschten Ziel, einer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen.
Anmerkung des BBU: Offenbar haben die Piraten versehentlich diese Frage nicht beantwortet.
Frage 9: Welche Maßnahmen werden Sie zum Schutz der Flüsse, Seen und des Grundwassers
ergreifen, falls Sie nach der Wahl zu den Regierungsparteien gehören?
Der Schutz unserer Flüsse, Seen und des Grundwassers ist uns ein wichtiges Anliegen. Die verantwortliche
Wahrnehmung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch die Kommunen als Aufgabe der
Daseinsvorsorge hat sich dabei bewährt. Den Bürgern im Land steht zu jeder Zeit qualitativ gutes Wasser zu in der
Regel günstigen Preisen zur Verfügung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, unter Nutzung ortsnaher Vorkommen Trinkwasser aus Grund- und Oberflächenwasser möglichst naturbelassen, jederzeit und einwandfrei jedem Bürger zuhause
zur Verfügung zu stellen. Die Reinhaltung der Gewässer wird in Baden-Württemberg seit Jahren mit großem Aufwand
erfolgreich vorangetrieben. So sind über 99 Prozent aller Haushalte an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen; ein Anschlussgrad, der im Bundesvergleich mit an der Spitze liegt und z. B. in den letzten Jahrzehnten zu einer
Absenkung der Schwermetallbelastung im Neckar um 90 Prozent geführt hat. Gleichwohl bedarf es weiterer
Anstrengungen im Bereich der Gewässerreinhaltung, da es nach wie vor anthropogene, das heißt von menschlichen
Aktivitäten ausgehende Einflüsse gibt, die die Gewässergüte beeinträchtigen.
SPD
Grüne
Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir unter anderem den Gewässerrandstreifen auf 10 Meter Breite
eingeführt, der für die Gewässerökologie und die Gewässerbelastung sehr wichtig ist. Mit der SchALVO
(Schutzgebietsausgleichsleistungsverordnung) in Wasserschutzgebieten und dem Agrarprogramm FAKT sowie der
verstärkten Förderung des biologischen Landbaus tragen wir zur Entlastung des Grundwassers bei. Diesen Kurs wollen
wir beibehalten und mit der Novellierung der Düngeverordnung im Bund noch verstärken. Auch das millionenschwere
Aktionsprogramm „Jagst“ nach dem schweren Unfall mit der Verseuchung durch Ammonium im Jahr 2015 werden wir
aufrechterhalten und prüfen, welche der ergriffenen Maßnahmen auch in anderen Flüssen wie dem Neckar oder der Enz
Anwendung finden sollten.
Sauberes Wasser in ausreichender Menge, naturnahe Gewässer und der Schutz vor wachsenden Hochwassergefahren
sind lebenswichtig. Doch bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung von Flüssen, Bächen und Seen, der Eintrag von
Nähr- und Schadstoffen, die Bebauung überflutungsgefährdeter Bereiche und der Klimawandel belasten unsere
Gewässer auf vielfältige Weise. Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir den Gewässer- und
Hochwasserschutz im Land entscheidend gestärkt. Wir haben die Schutzzonen am Gewässerrand erweitert, um den
Eintrag von Nährstoffen sowie von Schadstoffen wie Pflanzenschutz- und Düngemittel wirksam zu reduzieren. Die
Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft und der Geothermie haben wir im Wassergesetz an die heutigen
Herausforderungen angepasst.
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein Schwerpunkt unserer Umweltpolitik. Wir werden die
entsprechenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne weiter vorantreiben. Wichtige Ziele sind dabei
möglichst naturnahe Strukturen, die Reduzierung von Schadstoffen im Wasser sowie die Renaturierung von Flüssen und
Bächen.
Im Kampf gegen die Verunreinigung unseres Wassers betreiben wir eine intensivere Ursachenforschung. Insbesondere
Rückstände aus Arzneimitteln, Spurenstoffe und die Verschmutzung durch Mikroplastik werden ein immer größeres
Problem. Es muss verhindert werden, dass solche Stoffe, deren Wirkung auf Mensch, Fauna und Flora uns zunehmend
Sorge bereitet, überhaupt erst ins System gelangen. Wir werden deswegen eine Stoffstrategie entwickeln, die sich
dieser Probleme annimmt. Diese Erkenntnisse im Bereich Wasserschutz bringen wir grenzüberschreitend ein, zum
Beispiel bei der Umsetzung der EU-Donauraumstrategie.
Linke
Eine wirtschaftlich und ökologisch völlig unnötige Gefährdung für Boden und Wasser ist das Fracking, eine Methode, die
zur Gewinnung von Gas und Öl aus unkonventionellen Lagerstätten angewandt wird. In Baden-Württemberg gibt es kein
Fracking und so soll es auch bleiben.
Als Hauptansatzpunkt für den Schutz von Gewässern sieht DIE LINKE die Reduktion von Nährstoffeinträgen aus
FDP
Piraten
CDU
SPD
diffusen Quellen. Das betrifft insbesondere Stoffeinträge aus der Landwirtschaft. Die zweite große Herausforderung stellt
die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit der Gewässer dar. Dabei geht es
primär um die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie einschließlich der Festlegung von
Wassernutzungsentgelten, welche kostendeckend unter Einbeziehung der Umwelt- und Ressourcenkosten und des
Verursacherprinzips erfolgt. Bei allem Planungen und Maßnahmen setzt sich DIE LINKE für die Einbeziehung aller
Akteure auf der Ebene der Teilflussgebietseinheiten ein.
Mit Blick auf die Fließgewässer wollen wir vorrangig die ökologische Durchgängigkeit im Sinne der EUWasserrahmenrichtlinie voranbringen. Dazu sind ist neben den Mitteln nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft auch
das Förderprogramm des Landes für die Kleine Wasserkraft fortzuführen, damit hier die fischfreundliche Modernisierung
des Anlagenbestands voran-kommt. Hinsichtlich des Grundwasserschutzes wird in der kommenden Legislaturperiode
vor allem die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) an die europa- und bundes-rechtlichen Vorgaben
anzupassen sein.
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und ein gemeinwohlorientierter Zugriff auf Naturressourcen
sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, auch für kommende Generationen. Natürlich vorhandene
Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von
Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im
privaten Bereich.
Der Schutz von Gewässern aller Art muss somit in einem Gesamtkontext gesehen werden. Neben dem Schutz der
Ressourcen, muss auch ein Hochwasserschutz gewährleistet werden. Bereits seit 1982 ist Baden-Württemberg
aufgrund eines Staatsvertrags mit Frankreich verpflichtet, den 200-jährigen Hochwasserschutz am Oberrhein
wiederherzustellen. Nur 3 von 13 Projekten wurden bisher abgeschlossen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen
bedeutet einen Schutz der Gewässer und durch die Schaffung von Polderflächen zeitgleich neuen Lebensraum für
Tiere.
Frage 10: Befürworten sie eine finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen im Rahmen von
Genehmigungsverfahren – z. B. beim Bau von Fernstraßen, Chemieanlagen oder bei Stilllegung
und Rückbau von Atomanlagen?
Bürgerinitiativen nehmen eine wichtige Mittlerrolle und Bündelungsfunktion der jeweils vertretenen Anliegen wahr. Einer
zusätzlichen Unterstützung von staatlicher Seite bedürfen sie bei ihrer Tätigkeit nach unserer Überzeugung nicht.
Wir haben in vielen Bereichen die Stellung der Umweltverbände gestärkt – von der Verbandsklagemöglichkeit bis hin zu
erweiterten Rechten bei Anhörungen, in Beiräten und in Genehmigungsverfahren. Eine Bezahlung der damit
Grüne
verbundenen Kosten durch den Staat hieße aber auch, die Unabhängigkeit der Verbände zu beschränken, weshalb man
von einer pauschalen institutionellen Förderung absehen sollte. Die Förderung erfolgt vorrangig über Projektförderung,
was wir auch beibehalten wollen.
Eine finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen im beschrieben Rahmen befürworten wir nicht. Aber mit der
Einführung des Umweltverwaltungsgesetzes haben wir beispielsweise dafür gesorgt, dass Auskünfte von Behörden
nach Umweltinformationsgesetz in vielen Fällen kostenlos und in anderen Fällen die Summen auf vertretbarer Höhe
gedeckelt sind. So können sich Bürgerinitiativen kostenlos bzw. kostengünstig über Sachverhalte informieren.
Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass bei Großprojekten wie der Genehmigung von Windparks über die
Bürgerbeteiligung die Akzeptanz vor Ort erhöht wird. Bei der Ausschreibung von Staatsforstflächen für den Bau von
Windenergieanlagen wurde deshalb ein Vergabekriterium „Bürgerbeteiligung“ eingeführt, das mit 30 Prozent in die
Vergabebewertung mit einfließt. Bürgerenergiegenossenschaften werden so in Kooperation mit Projektierern
angemessen berücksichtigt.
Linke
FDP
Im Übrigen stehen wir Grünen für eine Atomaufsicht, die höchsten Standards genügt, und einen an Umwelt- und
Naturschutz und dem Schutz der Bevölkerung orientierten Vollzug der Umweltgesetzgebung in Genehmigungsverfahren
durchführt.
DIE LINKE setzt sich schon seit langem für eine deutliche Ausweitung der Beteiligungsrechte von (Umwelt-)Verbänden
und BürgerInnen bei Genehmigungsverfahren ein. Leitbild hierfür ist für uns die Aarhus-Konvention, die eine
umfassende Beteiligung vorsieht. Leider haben die vergangenen Bundesregierungen dies nur sehr zögerlich umgesetzt
und wurden deswegen mehrmals durch Gerichtsurteile zu Nachbesserungen gezwungen. Eine direkte finanzielle
Unterstützung von Verbänden und / oder Bürgerinitiativen sehen wir skeptisch und fragen uns, ob dadurch, also durch
eine staatliche finanzielle Unterstützung, nicht deren Unabhängigkeit gefährdet wäre. Allerdings sind die Kosten für
Klageverfahren für Verbände und Bürgerinitiativen in der Tat sehr hoch. Deswegen wollen wir diese Kosten senken.
Dies ließe sich aber auf anderem Wege erreichen, indem man in der Verwaltungsgerichtsordnung die Gebührenzahlung
bei Verbands- und BürgerInnenklagen entweder ganz abschafft oder diese zumindest auf eine Maximalsumme begrenzt.
Insbesondere die Kosten für im Klageverfahren hinzugezogene Sachverständige sollten unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens nicht mehr von diesen Klägergruppen getragen werden müssen bzw. Teil der Kostenbegrenzung sein.
Desweitern befürworten wir, dass bei Genehmigungsverfahren die Kosten von einem (Gegen-)Gutachten von
Bürgerinitiativen zum Gutachten des Vorhabensträgers zumindest mitfinanziert werden bzw. Bürgerinitiativen ein
Mitspracherecht bei der Wahl des Gutachters eingeräumt wird.
Nein. Die finanzielle Förderung von Bürgerinitiativen ist aus unserer Sicht keine Landesaufgabe.
Piraten
CDU
SPD
Grüne
Linke
FDP
Piraten
Die Piratenpartei setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Ehrenamts ein. Dies unabhängig davon, ob es sich um
Vereinsarbeit oder NGOs handelt. Die finanzielle Förderung einzelner Projekte ist jedoch kritisch anzusehen, da
grundsätzlich alle Gruppierungen gleichbehandelt werden sollten.
Sofern ausreichende Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind, sollte jedoch eine Möglichkeit gefunden werden,
insbesondere politische NGOs zu unterstützen.
Frage 11: Sind Sie bereit, den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf Ihrer
Internetseite dauerhaft zu verlinken? http://www.bbu-online.de
Da wir grundsätzlich auf unserer Internetseite keine Verlinkungen zu Verbänden oder Organisationen außerhalb der
CDU durchführen, sind wir dazu nicht bereit. Darum bitten wir um Verständnis.
Gerne weisen wir bei der Bearbeitung der entsprechenden Themen auf den Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz und/oder einzelne Bürgerinitiativen hin. Wir bitten aber um Verständnis, dass es den Rahmen sprengen
würde, den Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz dauerhaft zu verlinken und auch viele andere Organisationen,
Verbände, Grupperungen und Initiativen sich dann mit dem gleichen Anliegen zu Recht an uns wenden würden.
Wir schätzen die Arbeit und das Engagement des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. überaus.
Trotzdem müssen wir Ihnen leider absagen, da wir auf unserer Seite grundsätzlich keine externen Initiativen oder
Verbände verlinken. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir verlinken dauerhaft keine NGO’s oder Organisationen. Anlass bezogen können wir uns dies aber sehr gut vorstellen.
Aus Fairness gegenüber anderen Verbänden lehnen wir es ab, einzelne Verbände auf unserer Website zu verlinken. Wir
bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis
Nein