Umweltpolitische Fragen des BBU an Landes-Parteien zur Landtagswahl in Baden – Württemberg (13. März 2016) und die Antworten: CDU SPD Grüne Frage 1: Befürworten Sie die sofortige Stilllegung der noch laufenden Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim? Wir bekennen uns klar zur Energiewende und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Kernkraft. Deswegen stehen wir dazu, dass die in Baden-Württemberg verbleibenden Anlagen in Philippsburg und Neckarwestheim in den Jahren 2019 und 2022 endgültig vom Netz gehen. Wir stehen zum geltenden Atomausstieg. Damit werden die beiden Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim 2019 und 2022 abgeschaltet. Vorherige dauerhafte Abschaltungen würden Probleme mit der Netzstabilität und Versorgungssicherheit im süddeutschen Raum mit sich bringen. Bis 2022 dagegen lassen sich hinreichend andere Kapazitäten auf Basis von erneuerbaren Energien und KWK schaffen und auch die notwendigen Leitungsverbindungen in Richtung Norden verstärken. Wir Grüne sind die Partei, die sich über die Anti-Atomkraft-Bewegung gegründet und schon immer gegen die gefährliche Atomenergie gekämpft hat. Wir haben uns immer für klare und individuelle Fahrpläne zur Abschaltung der Atomkraftwerke eingesetzt. Dass es einen Abschaltfahrplan für jedes einzelne Atomkraftwerk gibt, ist allein dem zähen Ringen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit den anderen politischen Akteuren auf der Bundesebene zu verdanken. So ist es gelungen, stufenweise Abschaltdaten für die einzelnen Atomkraftwerke Linke festzuschreiben und so eine erneute Laufzeitverlängerung zu verhindern. Demnach werden Philippsburg und Neckarwestheim in den Jahren 2019 und 2022 abgeschaltet. Bis zur nun geplanten Abschaltung müssen die beiden Atomkraftwerke im Betrieb allerdings die Sicherheitsvorschriften des kerntechnischen Regelwerks einhalten - die badenwürttembergische Atomaufsicht überwacht dies. Kann das kerntechnische Regelwerk von den beiden Meilern nicht eingehalten werden, kann es auch zu Betriebsunterbrechungen kommen. In diesem Fall eventuell erforderliche Nachrüstungen zum Weiterbetrieb der Anlagen bis 2019 bzw. 2022 würden dann der wirtschaftlichen Entscheidung des Betreibers unterliegen. Ja. Auch viele Wählerinnen und Wähler hatten sich von der amtierenden Regierung gerade in Umweltfragen einen Politikwechsel erhofft. Beschlüsse und Handlungen der Grün-Roten Landesregierung, die beiden Atomreaktoren FDP Piraten CDU SPD Grüne Philippsburg 2 und Neckarwestheim 2 beschleunigt stillzulegen, sucht man aber vergeblich. Stattdessen herrscht Kontinuität in der Nuklearforschung an den Universitäten Stuttgart und Karlsruhe. DIE LINKE fordert stattdessen: einen sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie! Das Land ist auch am französischen AKW Fessenheim beteiligt. Auch hier gilt: Fessenheim muss unverzüglich stillgelegt werden. Der stufenweise Ausstieg aus der Kernkraft sollte, wie gesetzlich geregelt, bis spätestens 2022 abgeschlossen werden. Ein abermaliges Aufschnüren des Atomgesetzes lehnt die FDP aus Gründen der Rechtssicherheit und der Versorgungssicherheit ab. Die Piratenpartei wird keinen Ausstieg aus dem Ausstieg unterstützen. Neben den Gefahren der Kernkraft, der ungeklärten Endlagerfrage und dem immer knapper werdenden Uran wollen wir Piraten den Ausstieg aus der Kernenergie auch deshalb, weil in dieser eng mit dem Staat verbundenen Großindustrie Entscheidungen oft intransparent fallen. Frage 2: Befürworten Sie den Weiterbau von S 21? Durch seine zentrale Lage und seine Exportstärke ist das Land auf schnelle und leistungsfähige Verkehrswege angewiesen. Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit der Anbindung des Flughafens und der Messe, sind verkehrspolitisch von herausragender Bedeutung. Das Projekt sichert die Einbindung Baden-Württembergs in das europäische Schienennetz der Zukunft. Bei der Volksabstimmung am 27.November 2011 haben sich 58,9 % der Bürgerinnen und Bürger für das Projekt ausgesprochen. Die CDU sieht sich darin bestärkt, dieses Zukunftsprojekt auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Ja. Nachdem die vor fünf Jahren von der SPD vorgeschlagene Volksabstimmung ein klares Ergebnis für den Weiterbau von Stuttgart 21 erbracht hat, respektieren und achten wir als gute Demokraten die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg zum Weiterbau des Projekts. Stuttgart 21 bietet die Chance, durch ein besseres SPNVAngebot mehr Menschen zum Umsteigen auf die Schiene zu bewegen, was angesichts der Probleme bei Feinstaub, Stickoxid und Lärm in Stuttgart im Interesse aller ist. Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, 931 Millionen Euro aus Landesmitteln beizutragen. Dabei bleibt es und der Zuschuss des Landes ist gedeckelt. Wir Grüne waren immer gegen Stuttgart 21, weil wir der Überzeugung sind, dass es verkehrlich bessere und kostengünstigere Alternativen für den Bahnknoten Stuttgart gibt. Bauherrin für Stuttgart 21 ist die Deutsche Bahn AG, so dass die Entscheidung über den Weiterbau oder einen Ausstieg aus Stuttgart 21 bei der Deutschen Bahn AG bzw. dem Bund als ihrem Eigentümer liegt. Baden-Württemberg ist durch eine von der CDU-geführten Vorgängerregierung unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung verpflichtet, 930,6 Mio. Euro an den Gesamtkosten von Stuttgart 21 zu tragen. In der Volksabstimmung Ende 2011 wurde darüber abgestimmt, ob das Land diese Finanzierungsvereinbarung kündigen soll. Die Mehrheit hat trotz intensiver Kostendebatte gegen das S 21-Kündigungsgesetz gestimmt. Dieses Ergebnis ist demokratisch bindend. Gleichzeitig heißt es aber, dass der Kostendeckel für die Landesbeteiligung gilt. Für eine weitergehende Kostenbeteiligung wird es keinerlei grüne Unterstützung geben. Diese klare Haltung war auch dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG bekannt, als er in 2012 den Kostenrahmen für S 21 um rund 2 Mrd. Euro auf 6,5 Mrd. Euro erhöht hat. Linke FDP Piraten Durch Vertreter im S 21-Lenkungskreis ist die grün-geführte Landesregierung am aktuellen Projektverlauf beteiligt. Wir haben uns vorgenommen, die Planungs- und Baufortschritte konstruktiv und kritisch zu begleiten. Der Konsens zum Bau eines dritten Gleises im Bahnhof unter dem Stuttgarter Flughafen, die bessere Anbindung der Gäubahn und den Ausbau zum Regionalverkehrshalt in Stuttgart-Vaihingen hat gezeigt, dass es möglich ist, Verbesserungen für die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer im Land zu erzielen. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Nein. DIE LINKE fordert: Raus aus dem Spekulationsprojekt Stuttgart 21, das Vorteile nur für wenige bringt – und zwar so schnell wie möglich! Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Volksabstimmung zu S21 unter falschen Annahmen stattfand und die Regelungen zur Kostendeckelung nicht eingehalten werden können. Somit stünden mehrere rechtlich mögliche Ausstiegsszenarien offen. Noch vor der letzten Landtagswahl hatten die Grünen sich für einen Ausstieg stark gemacht. Die Proteste gegen S21 waren eine der treibenden Kräfte für den Regierungswechsel. Umso größer war die Enttäuschung, als die Grünen wenige Wochen später eine 180° Wende vollzogen und das Projekt fortführten. Für uns gilt nach wie vor: S21 verschlingt Unsummen an Geldern, verschlechtert die Zugsituation und birgt bauliche Gefahren. So ist zum Beispiel der Brandschutz nicht ausreichend geklärt. Deswegen unterstützen wir das Konzept Kopfbahnhof 21 und werden dies auch mit Nachdruck in den nächsten Landtag tragen. Ja. Die Piratenpartei ist für einen funktions- und leistungsfähigen Bahnhof, der das Land und seine Bürgerinnen und Bürger finanziell nicht übermäßig belastet. Stuttgart 21 in seiner derzeitig geplanten Form gewährleistet jedoch nicht die notwendigen und versprochenen Leistungen. Während bei privaten Bauten kein Baggerbiss erfolgen darf, bevor der Bau nicht vollumfänglich genehmigt ist, wurden bei S21 Fakten geschaffen, obwohl der Großteil der Baumaßnahmen bis heute nicht genehmigungsfähig sind. Um weitere unnötige Ausgaben zu vermeiden, ist ein sofortiger Baustopp notwendig. Das Gesamtkonzept muss dringend überarbeitet und geprüft werden. CDU SPD Grüne Linke FDP Frage 3: Sind Sie für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot? Die CDU spricht sich klar und eindeutig dafür aus, Fracking unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen, insbesondere in Wasserschutzgebieten auszuschließen. Wir stehen für ein generelles Frackingverbot insbesondere im für die Trinkwasserversorgung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zentral wichtigen Bodenseeraum. Sauberes Trinkwasser und die Gesundheit der Menschen haben für uns absoluten Vorrang. Wir lehnen Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas kategorisch ab. Daher fordern wir auch seit Jahren ein entsprechendes Verbot. Wir Grüne sind gegen Fracking. Wir treten für ein klares Verbot von Fracking im Bundesbergrecht ein, damit eine Zukunft ohne Fracking garantiert ist. Die Bundesregierung hat in ihren bisherigen Gesetzesentwürfen kein konsequentes Fracking- Verbot vorgesehen. In einem mittlerweile wieder zurückgezogenen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte Fracking nur in Wasserschutzgebieten verboten werden und somit außerhalb von diesen Gebieten grundsätzlich erlaubt sein. Im aktuell vorliegenden Entwurf der Bundesregierung soll Fracking n) nun nur bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern verboten werden. Dies würde in der Konsequenz der Rechtsauslegung bedeuten, dass Fracking unterhalb von 3.000 Metern erlaubt wäre. Auch weil es in Baden-Württemberg Bodenformationen unterhalb 3.000 Metern Tiefe gibt, in denen Frackinggas vermutet wird, haben wir gehandelt. In Baden-Württemberg haben wir mit dem Wassergesetz bereits ein Instrument geschaffen, das es dem Land erlaubt, Fracking zu untersagen. Deshalb wurden bereits Konzessionen in BadenWürttemberg von Fracking-Unternehmen aufgegeben. Ja. DIE LINKE tritt für das Verbot der Risikotechnik Fracking ein. Die FDP ist nicht für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, befürwortet jedoch strengste Auflagen sowie den besonderen Schutz von Wasserschutzgebieten. Unsere differenzierte Position finden Sie im Anhang. Piraten CDU SPD Grüne Die Piratenpartei lehnt Fracking als Möglichkeit zur Gewinnung fossiler Energien grundsätzlich ab. Insbesondere die geplante Erkundung der Gasvorkommen in der Bodenseeregion sehen wir sehr problematisch, da aufgrund der ungewissen Folgen und Auswirkungen auf das Grundwasser der Bodensee als größtes Trinkwasserreservoir Europas gefährdet wird. Frage 4: Welche Maßnahmen werden Sie zur Reduzierung des Bodenverbrauchs durchführen, falls Sie nach der Wahl zu den Regierungsparteien gehören? Im Mittelpunkt steht Innen- vor Außenentwicklung. Damit verhindern wir einen unnötigen Flächenverbrauch. Unser Ziel ist es, damit das Aussterben der Ortskerne aufzuhalten. Bestehender Wohnraum muss mit Hilfe von entsprechenden Förderprogrammen reaktiviert und nachhaltig nutzbar gemacht werden. Wir wollen die begonnene konsequente Strategie zur Eindämmung des Flächenverbrauchs fortsetzen. Dort, wo die Regionalverbände diese Grundsätze beherzigen, ist der Flächenverbrauch bereits spürbar gebremst worden. Zudem möchten wir, dass nicht im bisherigen Umfang attraktive landwirtschaftliche Nutzflächen als Ausgleichsflächen herangezogen werden. Dafür sind beispielsweise auch Gewässerrandstreifen oder Waldflächen geeignet. Unser Ziel ist, als bald als möglich keine neuen Flächen mehr zu verbrauchen. Die Eindämmung des Flächenverbrauchs ist ein wichtiger Beitrag zum Bodenschutz und dient gleichzeitig auch dem Gewässer-, Klima- und Hochwasserschutz. Mit weniger als 6 Hektar Flächenverbrauch pro Tag haben wir in den Jahren 2013 und 2014 den seit Jahrzehnten niedrigsten Verbrauch. Doch nach wie vor ist der Bodenverbrauch durch Flächenversiegelung insgesamt zu hoch. Wir Grüne setzen uns deshalb auf allen Ebenen für eine Trendwende im Flächenverbrauch der ungenutzten Naturflächen ein. Flächensparen als wesentliches Ziel unserer ressourcenschonenden Politik kann aber nur gelingen, wenn auch die Kommunen mit im Boot sind. Die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften und bezahlbarem Wohnraum stellt nicht nur Bund und Länder, sondern vor allem die Kommunen vor Herausforderungen. Die Innenentwicklung gewinnt an Bedeutung, so dass viele Kommunen in ihren Bebauungsplänen bei begrenzten Grundstücksflächen ein oder zwei Geschosse mehr zulassen, sofern es städtebaulich verträglich ist. Wenn die Bebauung in den Städten dichter wird, so dass es für Grünflächen und Bäume keinen Platz vor oder neben Gebäuden gibt, dann ist es sinnvoll, die Fassaden oder Dächer zu begrünen. Dafür haben wir Grüne in Baden-Württemberg mit der ökologisch und sozial erneuerten Landesbauordnung die Voraussetzung geschaffen. Die Kommunen müssen im Rahmen ihrer Planungshoheit der Nutzung von Baulücken und Brachflächen im innerörtlichen Bereich den Vorrang geben Dazu hat die grün-geführte Landesregierung den Kommunen Fördermittel für die Innenentwicklung sowie technische Hilfsmittel für das Flächenmanagement bereitgestellt. Diese Anstrengungen Linke FDP Piraten CDU wollen wir verstärken und zudem eine aktive Innenentwicklungsberatung für Kommunen aufbauen. Wir wollen den Naturschutz stärken und die Natur vor Privatisierung schützen. Mit Ausnahme von Umwelt- und Naturschutzverbänden als neuen Eigentümern sollen die geschützten Flächen in öffentlicher Hand bleiben. Der Flächenverbrauch muss reduziert werden. Wir brauchen mehr unzerschnittene verkehrsarme Landschaftsräume. Die durch den Straßenbau zerschnittenen Waldflächen müssen durch „Naturbrücken“ wieder zu größeren zusammenhängenden Lebensräumen verbunden werden. Besonders schützenswerte Flächen wie Grünzüge, Grünzäsuren und Streuobstwiesen müssen vor jedem baulichen Eingriff bewahrt werden. Um Schutzgebiete zu erhalten und auszubauen sowie für Renaturierung müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen die Möglichkeiten des Landessanierungsprogrammes und des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum verstärkt zur Nachverdichtung des Innenbereichs nutzen. Ende 2016 wird das Umweltbundesamt zudem die Ergebnisse des „Planspiels Flächenhandel“ vorstellen, das gemäß des Koalitionsvertrags zwischen Union und Freien Demokraten von 2009 als Modellversuch für ein überregionales Handelssystem für kommunale Flächenausweisungsrechte durchgeführt wird. Sollte sich das System als praktikabel und wirksam erweisen, wird sich die FDP Baden-Württemberg für dessen Umsetzung einsetzen. Die Piratenpartei tritt dafür ein, innerörtliche Nachverdichtung und Sanierung von Altbauten vor der Neuausschreibung von Baugebieten zu setzen. Leerstehender Wohnraum muss identifiziert werden, damit die Flächenressourcen nicht unnötig verbraucht werden. Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Baden-Württemberg muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen. Frage 5: Sind Sie für die verstärkte Ausweisung von Naturschutzgebieten? Wie viel Prozent der Landesfläche sollten bis 2030 unter Naturschutz stehen? Und: Bitte nennen Sie einige Gebiete, die Sie vorrangig unter Schutz stellen möchten. Ein wesentliches Fundament unserer Naturschutzpolitik bildet die Pflege, der Erhalt und die Fortführung der bestehenden Schutzgebiete aller Kategorien - vom Nationalpark über die Biosphärengebiete zu den Naturparken bis hin zu Vogelschutzgebieten, Naturschutzflächen, Bannwälder, Moorschutzgebiete und weitere Flächen mit besonderem Schutzcharakter. Die öffentliche Förderung dieser Flächen sowie die naturschutzfachliche Bera SPD Grüne tung und Betreuung muss mit dem Ziel erfolgen, die dort etablierten Arten mit ihren Lebens- und Entwicklungsräumen zu erhalten. Wir haben den ersten Nationalpark des Landes im Schwarzwald geschaffen. Hinzu kommt das neue Biosphärengebiet im Südschwarzwald, das in den nächsten Jahren personell und finanziell gut ausgestattet werden muss. Darüber hinaus wollen wir mehr Wald als Bannwald oder Naturschutzgebiet aus der Nutzung nehmen. Es sollen 10 Prozent des Staatswaldes werden und 5 Prozent des Waldes insgesamt. Den Nationalpark Schwarzwald möchten wir im Einklang mit den Kommunen arrondieren und erweitern. Auch die Biotopverbundplanung wird weitere Naturschutzflächen erforderlich machen. Unsere Moorschutzkonzeption wird auch Flächenkäufe und weitere Unterschutzstellungen im Zuge von Wiedervernässungen und Renaturierungen erforderlich machen. Alles in allem werden damit noch viele Flächen zusätzlich unter Schutz gestellt. Das Thema Naturschutz und damit die Ausweisung von Naturschutzgebieten aber auch andere Maßnahmen haben für uns Grüne aller höchste Priorität. Deshalb haben wir auch in den vergangenen fünf Jahren dem Naturschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt und vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht. So haben wir zum Beispiel die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Ausweisung der FFH-Gebiete im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 nun zügig voran geht. Mit der Gründung von inzwischen 31 Landschaftserhaltungsverbänden in den Landkreisen haben wir dafür gesorgt, dass die Managementpläne für Natura 2000 schnell erarbeitet und umgesetzt werden können. Wir haben den Landschaftserhaltungsverbänden von Landesseite je 1,5 Stellen und den zuständigen Landratsämtern je eine weitere Stelle finanziert. Ihre Arbeit wollen wir mit der Koordinierungsstelle des Landes weiter unterstützen und Anreize für die Gründung weiterer Landschaftserhaltungsverbände setzen. Mit dem neuen Naturschutzgesetz haben wir die Grundlage für die zügige Einrichtung eines landesweiten Biotopverbundes geschaffen. Dieser soll der Vernetzung der Lebensräume der jeweiligen Arten dienen. Seit dieser Legislaturperiode ist nun auch Baden-Württemberg im Bereich Großschutzgebiete gut aufgestellt. So haben wir im Schwarzwald den ersten Nationalpark im Land eingerichtet, welcher eine große Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt und der Natur die einzigartige Möglichkeit gibt, sich frei ohne menschliches Zutun zu entfalten. Linke Durch Biosphärengebiete verbinden wir Naturschutz mit wirtschaftlichen Aktivitäten und Tourismus. Sie sind Beispiel dafür, wie mit grüner Politik schwarze Zahlen geschrieben werden und die Wertschöpfung in der Region gestärkt wird. Das erfolgreiche Biosphärengebiet Schwäbische Alb haben wir personell besser ausgestattet. Ein neues Biosphärengebiet im Schwarzwald ist im Februar 2016 gestartet. DIE LINKE fordert ein Landesprogramm zur Förderung der „Grünen Infrastruktur“ – die zeitnahe Vorlage und Umsetzung FDP Piraten CDU SPD Grüne eines landesweiten, flächenscharfen und behördenverbindlichen Biotopverbundplanes für mindestens 10 % der Landesfläche. Dabei wollen wir von Anfang an die lokale Bevölkerung miteinbeziehen. Nein. Wir wollen vorrangig die vorhandenen Schutzgebiete weiterentwickeln, etwa durch Maßnahmen der ökologischen Verbesserung in FFH-Gebieten, und ansonsten auf freiwillige und eigentumsfreundliche Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes setzen. Die Piratenpartei hat sich schon früh zum Nationalpark Nordschwarzwald bekannt. Die Ausweisung weiterer Naturschutzgebiete sollte immer unter den jeweils lokal vorherrschenden Gesichtspunkten erfolgen. Eine pauschale Ausweisung von Naturschutzgebieten ist nicht zielführend. Wo nötig und sinnvoll, wird die Piratenpartei jedoch eine weitere Ausweisung von Flächen befürworten. Frage 6: Lehnen sie den Neubau von Kohlekraftwerken ab und welchen Stilllegungsfahrplan für laufende Kohlekraftwerke verfolgen Sie? Über den Zubau oder die Stilllegung konventioneller Kraftwerke entscheidet in erster Linie nicht die Politik, sondern die Energieversorgungsunternehmen selbst. Unabhängig davon werden die derzeitige Entwicklung der Preise an den Strommärkten nach unserer Einschätzung schon kurz- und mittelfristig, die internationalen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung in Folge des Klimaschutzabkommens von Paris Ende vergangenen Jahres jedenfalls langfristig zu einem erheblichen Rückgang der Stromgewinnung aus Kohle in Deutschland führen. Wichtig bleiben flexible Gaskraftwerke, deren Neubau sich unter dem derzeitigen Marktdesign aber nicht rechnet. Neue, d. h. weitere Kohlekraftwerke sind weder erforderlich noch wirtschaftlich, weshalb auch keine in Planung sind. Alte Kohlekraftwerke sollen nach unserer Ansocht entsprechend ihrer Effizienz und ihrem CO2-Ausstoß aus der Nutzung genommen werden. Bis dahin können viele noch als Reservekraftwerke für wenige Tage im Jahr zur Verfügung gehalten werden, um die Volatilität des Stroms aus Wind und Sonne auszugleichen. Wir lehnen den Neubau von Kohlekraftwerken ab. Weil Kohlekraftwerke die reinsten „Dreckschleudern“ sind, muss der Bund Rahmenbedingungen zum Kohleausstieg schaffen und darf den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht weiter begrenzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Schlüssel zum Ausstieg aus der Kohlekraft. Der Erneuerbaren-Anteil am Strommix soll deshalb landesweit von aktuell ca. 25% (2011: 19,2%) bis zum Jahr 2020 auf 38 Prozent erhöht werden (Windenergie: 10%, Photovoltaik: 12%, Wasser, Biomasse u.a.: 17%). Damit möglichst wenig Stromtrassen aus dem windreichen Norden in den stromintensiven Süden notwendig werden, ist der Ausbau der Verteilnetze zur Aufnahme des dezentral erzeugten, erneuerbaren Stroms eine wichtige Voraussetzung für die Erneuerbare Energiewirtschaft. Schon bald muss dazu auch mit mehr Netzintelligenz (Smart Grid) für den Ausgleich zwischen fluktuierender Erzeugung und Verbrauch gesorgt werden. Linke FDP Piraten CDU SPD Grüne Wir Grünen in Baden-Württemberg haben zum Zwecke des Kohleausstiegs in den vergangenen Jahren die bundespolitische Diskussion um Kapazitätsmechanismen bestimmt. Es geht dabei darum, effizienteren, flexibleren und weniger klimaschädlichen Gaskraftwerken bis zur vollständigen erneuerbaren Energieversorgung einen Vorrang gegenüber Kohlekraftwerken zu verschaffen und trotzdem die Versorgungssicherheit zu erhalten. Wir lehnen den Neubau von Kohlekraftwerken ab. Bis 2020 sollen mindestens 40 % des Strombedarfes über Erneuerbare Energien gedeckt werden. Wir wollen, dass spätestens zum Jahr 2040 die gesamte Stromerzeugung in Baden-Württemberg auf der Basis Erneuerbarer Energien erfolgt. Dazu soll EnBW einen Kohleausstiegsplan vorlegen. Bei den aktuellen Spotmarktpreisen an der Strombörse wird ein Investor kaum neue Kohlekraftwerke projektieren. Insofern ist die Frage nach Neubauten obsolet. Was den Umgang mit dem Bestand der Kohlekraftwerke angeht, muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Braun- und Steinkohle in Deutschland derzeit noch einen Strommixanteil von mehr als 40 Prozent hat. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund des zu kompensierenden Ausstiegs aus der Kernkraft ist ein Stilllegungsfahrplan für die Kohleverstromung derzeit unrealistisch. Wir versprechen uns aber technologieoffene und marktwirtschaftliche Lenkungseffekte vom Europäischen Emissionshandel, der zum Jahr 2019 zu reformieren und deutlich weiterzuentwickeln ist. Das Zeitalter fossiler Energieträger ist vorbei. Die Piratenpartei fordert daher bei der Stromerzeugung verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energien und deren Technologien. Sofern aus Gründen der Versorgungssicherheit dennoch neue Kraftwerke notwendig sein sollten, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Ziel muss jedoch der Umstieg auf 100% regenerative Energien sein. Gerade in Baden-Württemberg sollte dieses Ziel erreichbar sein. Frage 7: Haben Sie in Ihrem Wahlprogramm konkrete Aussagen zur Reduzierung von Schadstoffen in Innenräumen (Asbest, Toner, Lösungsmittel …) speziell in öffentlichen Einrichtungen, aber auch in Privatwohnungen? In diesem Bereich kommt insbesondere der staatlichen Marktüberwachung eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Grenzwertüberschreitungen zu, die wir in Baden-Württemberg erfreulicherweise gut aufgestellt sehen. Diese Forderungen sind zu speziell für ein Wahlprogramm. Beratung und auch Fördermittel zur Gebäudesanierung halten wir jedoch für wichtig, weshalb wir dies auch mit Landesmitteln tun und fördern. Die Belastung von Schadstoffen in Innenräumen unterliegt klaren bundesgesetzlichen Regelungen. Trotzdem ist unserem Wahlprogramm unter der Rubrik „Bauen für heute und morgen“ zu entnehmen, dass wir die Verwendung von Linke FDP Piraten CDU SPD nachhaltigen und ökologischen Baustoffen verstärkt fördern wollen. Um die bundesgesetzlichen Regelungen für die Schadstoffbelastung in Innenräumen zu verschärfen, agieren wir zusammen mit der Bundestagsfraktion der Grünen, wie zum Beispiel bei der Initiative zum Asbestverbot im Jahr 2012. Wir werden auch weiterhin in diesem Rahmen und im Bundesrat Initiativen zur Verschärfung der bundesrechtlichen Regeln starten. DIE LINKE setzt sich in ihren Wahlprogramm für ein Investitionsprogramm in die öffentliche Infrastruktur ein, insbesondere für die Sanierung bestehender Gebäude. Dabei ist für uns die Reduzierung von Schadstoffen als Sanierungsziel neben der energetischen Gebäudesanierung selbstverständlich. Am 13. März 2016 findet in Baden-Württemberg eine Landtagswahl statt, keine Bundestagswahl. Insofern enthält unser Wahlprogramm auch keine Aussagen zum Immissionsschutzrecht des Bundes. Zur Reduzierung von Schadstoffen in Innenräumen haben wir keine konkreten Aussagen im Programm. Allerdings wollen wir ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Dazu sollen z.B. für den Klimaschutz bestimmte Fördergelder in entsprechende Programme investiert werden. Frage 8: Welche Ziele verfolgen Sie vorrangig in der Landwirtschaftspolitik? Sichere und gesunde Lebensmittel nachhaltig zu erzeugen und nachwachsende Rohstoffe anzubauen, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der von den Familien getragenen bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Als CDU stehen wir für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung in unseren bäuerlichen Familienbetrieben als wichtiger Teil eines starken Baden-Württembergs. Landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe tragen dazu bei, dass die Menschen qualitativ hochwertige heimische Lebensmittel kaufen können. Die Nachfrage nach regionalen Produkten muss unterstützt und gefördert werden. Für uns steht im Mittelpunkt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu stärken, Freiräume für Entwicklungen zu bieten und die Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Zusätzliche Geschäftsfelder, wie beispielsweise die Direktvermarktung, die Erzeugung erneuerbarer Energien oder Ferien auf dem Bauernhof sollen dabei ebenfalls einbezogen werden. Unsere Agrarpolitik will eine flächendeckende Landbewirtschaftung im Land erhalten. Sie muss jedoch weiter ökologisiert werden, um unser Grundwasser zu schützen (neue Düngeverordnung mit Hoftorbilanz) und die Artenvielfalt zu erhalten (Programm FAKT, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegerichtlinie, Grünlandförderung und Grünlandschutz, PLENUM-Gebiete, Landschaftserhaltungsverbände). Deshalb haben wir in diesem Bereich neue Programme geschaffen und SPD-Finanzminister Nils Schmid die Fördermittel kräftig erhöht. Zudem muss das Tierwohl unserer Nutztiere mehr beachtet werden, was wir im Land mit mehreren Programmen (FAKT und AFP-Mittel, auch investiv) fördern. Auf Bundesebene brauchen wir schärfere und weitere Haltungsverordnungen, insbesondere für die Schweine-, Hühner-, Masthühner- und Putenhaltung. Grüne Durch eine stärkere Regionalisierung der Märkte wollen wir neue Chancen für die heimische Landwirtschaft erschließen. Dies soll auch durch eine weitere Erhöhung des Anteils des biologischen Landbaus geschehen, damit dieser auch die wachsende Nachfrage bedienen kann. Wir Grünen unterstützen die bäuerliche Landwirtschaft. Diese hat sich viele Elemente eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen bewahrt. Wir unterstützen sie dabei, weitere Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen anzubieten. Die gesellschaftlichen Leistungen unserer landwirtschaftlichen Betriebe für Klima-, Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege und Tierwohl werden vom Markt oft nicht angemessen entlohnt. Unsere Agrarförderpolitik folgt dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung”. Mit den von uns neu aufgelegten Förderprogrammen des Landes sind wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. Wir haben dabei drei Schwerpunkte gesetzt: Erstens fördern wir die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zweitens die Nachhaltigkeit und den Ressourcen- und Klimaschutz sowie drittens eine ausgewogene Entwicklung des Ländlichen Raums einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Davon profitieren alle Betriebe. Linke Wir stehen darüber hinaus für eine konsequente Förderung des Ökolandbaus. Mit unserem „Aktionsplan Bio aus BadenWürttemberg” haben wir ein Maßnahmenbündel zur Förderung des Ökolandbaus auf den Weg gebracht. Die Fördersätze für ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie die Förderung für die Verarbeitung und Vermarktung von ÖkoErzeugnissen haben wir deutlich angehoben. Zusätzlich wurde eine höhere Prämie für Umstellungsbetriebe für die ersten beiden Jahre eingeführt, um den Umstieg auf biologische Landwirtschaft zu erleichtern. Mit dem „Bio-Zeichen Baden-Württemberg“ können die Verbraucherinnen und Verbraucher regionale Bioprodukte jetzt eindeutig identifizieren. In den kommenden fünf Jahren wollen wir einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die praxisangewandte Forschung im Ökolandbau und die Vernetzung zwischen Praxis und Forschung legen. DIE LINKE fordert: Zugang zu gesunden, ökologischen und fair produzierten Nahrungsmitteln für alle. Anreize für landwirtschaftliche Betriebe, auf eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung umzustellen. Die Förderung der regionalen Vermarktung und Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Produktionsmengen zu decken, das Grundwasser zu schützen und Futtermittelimporte zu vermindern – etwa durch das Festlegen von Höchstquoten für das Verhältnis von Tierbestand und Wirtschaftsfläche. Genmanipuliertes Saat- und Pflanzengut und den Import genmanipulierter Produkte zu verbieten. FDP Piraten CDU Geld für die Erforschung natürlicher Pflanzenschutzmittel. Verbot der industriellen Massentierhaltung. Artgerechte Tierhaltung mit genügend Auslauf und Bewegungsmöglichkeiten. Verbot von schmerzhaften Eingriffen in den Tierkörper ohne schmerzstillende Mittel. Strenge Regeln für den Einsatz von Medikamenten in der Tieraufzucht, vor allem von Antibiotika. Die Regionale Autonomie bei Lebensmitteln, eine Verteuerung des Transports von Lebensmitteln und Unabhängigkeit vom Import biologisch erzeugter Lebensmittel. Die Förderung des Bewusstseins für gesunde Ernährung auch in Bildungseinrichtungen. Die Förderung des Urban Gardening. Angesichts der wirtschaftlich nachteiligen Agrarstruktur und den im Durchschnitt bundesweit niedrigsten landwirtschaftlichen Einkommen im Südwesten setzen wir auf mehr unternehmerische Freiräume und auf eine Rückkehr zum gesetzlichen Vorrang des freiwilligen Vertragsnatur-schutzes wie er bis 2015 im § 13 des alten Landesnaturschutzgesetzes geregelt war. Zudem wollen wir die Regional- und Direktvermarktung voranbringen sowie die Eiweißinitiative des Landes fortführen, um durch einen wirtschaftlichen Anbau von Körnerleguminosen eine heimische Alternative zu Sojaimporten aus Süd- und Nordamerika zu entwickeln. Dies dient auch dem von den Verbrauchern gewünschten Ziel, einer Landwirtschaft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Anmerkung des BBU: Offenbar haben die Piraten versehentlich diese Frage nicht beantwortet. Frage 9: Welche Maßnahmen werden Sie zum Schutz der Flüsse, Seen und des Grundwassers ergreifen, falls Sie nach der Wahl zu den Regierungsparteien gehören? Der Schutz unserer Flüsse, Seen und des Grundwassers ist uns ein wichtiges Anliegen. Die verantwortliche Wahrnehmung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch die Kommunen als Aufgabe der Daseinsvorsorge hat sich dabei bewährt. Den Bürgern im Land steht zu jeder Zeit qualitativ gutes Wasser zu in der Regel günstigen Preisen zur Verfügung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, unter Nutzung ortsnaher Vorkommen Trinkwasser aus Grund- und Oberflächenwasser möglichst naturbelassen, jederzeit und einwandfrei jedem Bürger zuhause zur Verfügung zu stellen. Die Reinhaltung der Gewässer wird in Baden-Württemberg seit Jahren mit großem Aufwand erfolgreich vorangetrieben. So sind über 99 Prozent aller Haushalte an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen; ein Anschlussgrad, der im Bundesvergleich mit an der Spitze liegt und z. B. in den letzten Jahrzehnten zu einer Absenkung der Schwermetallbelastung im Neckar um 90 Prozent geführt hat. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen im Bereich der Gewässerreinhaltung, da es nach wie vor anthropogene, das heißt von menschlichen Aktivitäten ausgehende Einflüsse gibt, die die Gewässergüte beeinträchtigen. SPD Grüne Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir unter anderem den Gewässerrandstreifen auf 10 Meter Breite eingeführt, der für die Gewässerökologie und die Gewässerbelastung sehr wichtig ist. Mit der SchALVO (Schutzgebietsausgleichsleistungsverordnung) in Wasserschutzgebieten und dem Agrarprogramm FAKT sowie der verstärkten Förderung des biologischen Landbaus tragen wir zur Entlastung des Grundwassers bei. Diesen Kurs wollen wir beibehalten und mit der Novellierung der Düngeverordnung im Bund noch verstärken. Auch das millionenschwere Aktionsprogramm „Jagst“ nach dem schweren Unfall mit der Verseuchung durch Ammonium im Jahr 2015 werden wir aufrechterhalten und prüfen, welche der ergriffenen Maßnahmen auch in anderen Flüssen wie dem Neckar oder der Enz Anwendung finden sollten. Sauberes Wasser in ausreichender Menge, naturnahe Gewässer und der Schutz vor wachsenden Hochwassergefahren sind lebenswichtig. Doch bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung von Flüssen, Bächen und Seen, der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen, die Bebauung überflutungsgefährdeter Bereiche und der Klimawandel belasten unsere Gewässer auf vielfältige Weise. Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir den Gewässer- und Hochwasserschutz im Land entscheidend gestärkt. Wir haben die Schutzzonen am Gewässerrand erweitert, um den Eintrag von Nährstoffen sowie von Schadstoffen wie Pflanzenschutz- und Düngemittel wirksam zu reduzieren. Die Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft und der Geothermie haben wir im Wassergesetz an die heutigen Herausforderungen angepasst. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein Schwerpunkt unserer Umweltpolitik. Wir werden die entsprechenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne weiter vorantreiben. Wichtige Ziele sind dabei möglichst naturnahe Strukturen, die Reduzierung von Schadstoffen im Wasser sowie die Renaturierung von Flüssen und Bächen. Im Kampf gegen die Verunreinigung unseres Wassers betreiben wir eine intensivere Ursachenforschung. Insbesondere Rückstände aus Arzneimitteln, Spurenstoffe und die Verschmutzung durch Mikroplastik werden ein immer größeres Problem. Es muss verhindert werden, dass solche Stoffe, deren Wirkung auf Mensch, Fauna und Flora uns zunehmend Sorge bereitet, überhaupt erst ins System gelangen. Wir werden deswegen eine Stoffstrategie entwickeln, die sich dieser Probleme annimmt. Diese Erkenntnisse im Bereich Wasserschutz bringen wir grenzüberschreitend ein, zum Beispiel bei der Umsetzung der EU-Donauraumstrategie. Linke Eine wirtschaftlich und ökologisch völlig unnötige Gefährdung für Boden und Wasser ist das Fracking, eine Methode, die zur Gewinnung von Gas und Öl aus unkonventionellen Lagerstätten angewandt wird. In Baden-Württemberg gibt es kein Fracking und so soll es auch bleiben. Als Hauptansatzpunkt für den Schutz von Gewässern sieht DIE LINKE die Reduktion von Nährstoffeinträgen aus FDP Piraten CDU SPD diffusen Quellen. Das betrifft insbesondere Stoffeinträge aus der Landwirtschaft. Die zweite große Herausforderung stellt die Verbesserung der Gewässermorphologie und dabei vor allem die Durchgängigkeit der Gewässer dar. Dabei geht es primär um die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie einschließlich der Festlegung von Wassernutzungsentgelten, welche kostendeckend unter Einbeziehung der Umwelt- und Ressourcenkosten und des Verursacherprinzips erfolgt. Bei allem Planungen und Maßnahmen setzt sich DIE LINKE für die Einbeziehung aller Akteure auf der Ebene der Teilflussgebietseinheiten ein. Mit Blick auf die Fließgewässer wollen wir vorrangig die ökologische Durchgängigkeit im Sinne der EUWasserrahmenrichtlinie voranbringen. Dazu sind ist neben den Mitteln nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft auch das Förderprogramm des Landes für die Kleine Wasserkraft fortzuführen, damit hier die fischfreundliche Modernisierung des Anlagenbestands voran-kommt. Hinsichtlich des Grundwasserschutzes wird in der kommenden Legislaturperiode vor allem die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) an die europa- und bundes-rechtlichen Vorgaben anzupassen sein. Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und ein gemeinwohlorientierter Zugriff auf Naturressourcen sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, auch für kommende Generationen. Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich. Der Schutz von Gewässern aller Art muss somit in einem Gesamtkontext gesehen werden. Neben dem Schutz der Ressourcen, muss auch ein Hochwasserschutz gewährleistet werden. Bereits seit 1982 ist Baden-Württemberg aufgrund eines Staatsvertrags mit Frankreich verpflichtet, den 200-jährigen Hochwasserschutz am Oberrhein wiederherzustellen. Nur 3 von 13 Projekten wurden bisher abgeschlossen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen bedeutet einen Schutz der Gewässer und durch die Schaffung von Polderflächen zeitgleich neuen Lebensraum für Tiere. Frage 10: Befürworten sie eine finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen im Rahmen von Genehmigungsverfahren – z. B. beim Bau von Fernstraßen, Chemieanlagen oder bei Stilllegung und Rückbau von Atomanlagen? Bürgerinitiativen nehmen eine wichtige Mittlerrolle und Bündelungsfunktion der jeweils vertretenen Anliegen wahr. Einer zusätzlichen Unterstützung von staatlicher Seite bedürfen sie bei ihrer Tätigkeit nach unserer Überzeugung nicht. Wir haben in vielen Bereichen die Stellung der Umweltverbände gestärkt – von der Verbandsklagemöglichkeit bis hin zu erweiterten Rechten bei Anhörungen, in Beiräten und in Genehmigungsverfahren. Eine Bezahlung der damit Grüne verbundenen Kosten durch den Staat hieße aber auch, die Unabhängigkeit der Verbände zu beschränken, weshalb man von einer pauschalen institutionellen Förderung absehen sollte. Die Förderung erfolgt vorrangig über Projektförderung, was wir auch beibehalten wollen. Eine finanzielle Unterstützung von Bürgerinitiativen im beschrieben Rahmen befürworten wir nicht. Aber mit der Einführung des Umweltverwaltungsgesetzes haben wir beispielsweise dafür gesorgt, dass Auskünfte von Behörden nach Umweltinformationsgesetz in vielen Fällen kostenlos und in anderen Fällen die Summen auf vertretbarer Höhe gedeckelt sind. So können sich Bürgerinitiativen kostenlos bzw. kostengünstig über Sachverhalte informieren. Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass bei Großprojekten wie der Genehmigung von Windparks über die Bürgerbeteiligung die Akzeptanz vor Ort erhöht wird. Bei der Ausschreibung von Staatsforstflächen für den Bau von Windenergieanlagen wurde deshalb ein Vergabekriterium „Bürgerbeteiligung“ eingeführt, das mit 30 Prozent in die Vergabebewertung mit einfließt. Bürgerenergiegenossenschaften werden so in Kooperation mit Projektierern angemessen berücksichtigt. Linke FDP Im Übrigen stehen wir Grünen für eine Atomaufsicht, die höchsten Standards genügt, und einen an Umwelt- und Naturschutz und dem Schutz der Bevölkerung orientierten Vollzug der Umweltgesetzgebung in Genehmigungsverfahren durchführt. DIE LINKE setzt sich schon seit langem für eine deutliche Ausweitung der Beteiligungsrechte von (Umwelt-)Verbänden und BürgerInnen bei Genehmigungsverfahren ein. Leitbild hierfür ist für uns die Aarhus-Konvention, die eine umfassende Beteiligung vorsieht. Leider haben die vergangenen Bundesregierungen dies nur sehr zögerlich umgesetzt und wurden deswegen mehrmals durch Gerichtsurteile zu Nachbesserungen gezwungen. Eine direkte finanzielle Unterstützung von Verbänden und / oder Bürgerinitiativen sehen wir skeptisch und fragen uns, ob dadurch, also durch eine staatliche finanzielle Unterstützung, nicht deren Unabhängigkeit gefährdet wäre. Allerdings sind die Kosten für Klageverfahren für Verbände und Bürgerinitiativen in der Tat sehr hoch. Deswegen wollen wir diese Kosten senken. Dies ließe sich aber auf anderem Wege erreichen, indem man in der Verwaltungsgerichtsordnung die Gebührenzahlung bei Verbands- und BürgerInnenklagen entweder ganz abschafft oder diese zumindest auf eine Maximalsumme begrenzt. Insbesondere die Kosten für im Klageverfahren hinzugezogene Sachverständige sollten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht mehr von diesen Klägergruppen getragen werden müssen bzw. Teil der Kostenbegrenzung sein. Desweitern befürworten wir, dass bei Genehmigungsverfahren die Kosten von einem (Gegen-)Gutachten von Bürgerinitiativen zum Gutachten des Vorhabensträgers zumindest mitfinanziert werden bzw. Bürgerinitiativen ein Mitspracherecht bei der Wahl des Gutachters eingeräumt wird. Nein. Die finanzielle Förderung von Bürgerinitiativen ist aus unserer Sicht keine Landesaufgabe. Piraten CDU SPD Grüne Linke FDP Piraten Die Piratenpartei setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Ehrenamts ein. Dies unabhängig davon, ob es sich um Vereinsarbeit oder NGOs handelt. Die finanzielle Förderung einzelner Projekte ist jedoch kritisch anzusehen, da grundsätzlich alle Gruppierungen gleichbehandelt werden sollten. Sofern ausreichende Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind, sollte jedoch eine Möglichkeit gefunden werden, insbesondere politische NGOs zu unterstützen. Frage 11: Sind Sie bereit, den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf Ihrer Internetseite dauerhaft zu verlinken? http://www.bbu-online.de Da wir grundsätzlich auf unserer Internetseite keine Verlinkungen zu Verbänden oder Organisationen außerhalb der CDU durchführen, sind wir dazu nicht bereit. Darum bitten wir um Verständnis. Gerne weisen wir bei der Bearbeitung der entsprechenden Themen auf den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und/oder einzelne Bürgerinitiativen hin. Wir bitten aber um Verständnis, dass es den Rahmen sprengen würde, den Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz dauerhaft zu verlinken und auch viele andere Organisationen, Verbände, Grupperungen und Initiativen sich dann mit dem gleichen Anliegen zu Recht an uns wenden würden. Wir schätzen die Arbeit und das Engagement des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. überaus. Trotzdem müssen wir Ihnen leider absagen, da wir auf unserer Seite grundsätzlich keine externen Initiativen oder Verbände verlinken. Wir bitten um Ihr Verständnis. Wir verlinken dauerhaft keine NGO’s oder Organisationen. Anlass bezogen können wir uns dies aber sehr gut vorstellen. Aus Fairness gegenüber anderen Verbänden lehnen wir es ab, einzelne Verbände auf unserer Website zu verlinken. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis Nein
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