Liebe Weyrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 07./08.03.2016 hat Herr Alfred Georg einen Flyer ausgetragen, der von mir nicht unbeantwortet bleiben kann. Vorab darf ich aber betonen, dass ich den Einsatz von Alfred Georg für seinen Heimatort schätze und auch die Person Alfred Georg geschätzt habe. Allerdings erfahre ich nun selbst das, was auch andere vor mir erfahren mussten. Herr Georg deckt angebliche Skandale auf für die er auch nach eigenen Angaben Beweise hat. Die betroffenen Personen werden in Misskredit gebracht. Die angeblichen Beweise werden aber von Alfred Georg nicht vorgelegt. Auch ein noch so großer Einsatz für seine Heimatgemeinde rechtfertigt dieses Vorgehen nicht. Der ausgetragene Flyer ist von einer derartigen Hetze gegen mich beherrscht, dass Herr Alfred Georg es sogar versäumt hat zu erläutern worum es eigentlich in der Sache geht. Diese Erläuterungen wären aber auch gegenüber den angeblich zahlreichen Bürgermeistern, Dorfplanern etc. erforderlich gewesen, damit diese sich überhaupt zur Sache äußern können. Herr Alfred Georg mag doch bitte jetzt ausnahmsweise mal Ross und Reiter nennen. Ich möchte gerne mit diesen angeblichen Bürgermeistern etc. reden. Worum geht es? Es geht um das Grundstück Laubusstr. 8. Herr Alfred Georg - wenn ich ihn richtig verstehe, präzise äußert er sich ja leider nicht - will sichergestellt wissen, dass auf diesem Grundstück keine zwei Parkplätz entstehen. Es entsetzt mich, dass wegen dieser Frage ein Mensch, der von sich behauptet anderen Meinungen gegenüber offen zu sein, gerade nicht mehr in der Lage ist vernünftig zu reden, sondern zu Frechheiten, Diffamierungen und Verdrehung der Wahrheit greift. Im Einzelnen: Wie wir alle wissen, ist das Haus Laubusstraße 8 in Weyer im Dezember 2014 abgebrannt. Das Gebäude war nicht mehr zu retten und musste abgerissen werden. Dies war für den Ortsteil Weyer sehr bedauerlich und ein großer Verlust. An der Situation selbst konnten wir natürlich nichts ändern. In diesem Bereich gab es bereits seit längerem Probleme mit dem Busverkehr. Das Einfahren in die Laubusstraße war für Busse aufgrund der unübersichtlichen Situation schlecht möglich. Wir haben uns daher von Seiten der Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt. Es ging darum, einen Teil des Grundstückes zu erwerben, um eine Straßenverbreiterung vornehmen zu können. Wir wollten hierdurch die Sicherheit, insbesondere für den Schulbusverkehr, vergrößern. Im Laufe der Gespräche mit dem Eigentümer, welche sich sehr schwierig gestalteten, da sich der Eigentümer größtenteils im Ausland befand, erklärte dieser, dass ein Teilverkauf des Grundstückes nicht möglich sei. Die Verwaltung hat sich aus diesem Grund mit der Frage beschäftigt das gesamte Grundstück zu erwerben. Da dies relativ hohe Kosten verursachen sollte, wurde die Angelegenheit im Gemeindevorstand behandelt. Herr Georg präsentiert in seinem Flyer eine nicht öffentliche Vorlage des Gemeindevorstandes. Der Beschlussvorschlag stammt von der Gemeindeverwaltung. Der Gemeindevorstand hat die Örtlichkeiten angesehen und Beschlüsse gefasst welche von mir 1 zu 1 umgesetzt bzw. angegangen wurden. Herr Georg behauptet selbst nicht, dass er gegen diese Beschlüsse gestimmt hat. Die Kaufverhandlungen wurden später von Seiten des Eigentümers abgebrochen als die Gemeinde darauf hinwies, dass im Kaufpreise Entsorgungskosten berücksichtigt werden müssten. Der Keller war zugemauert. Es war nicht klar, was uns dort erwarten würde. Wir vermuteten kontaminiertes Wasser. Auch musste der Keller verfüllt werden Es bot sich nunmehr nur noch eine gemeinsame Lösung mit der Nachbarin an. Diese hatte ein Kaufinteresse. Sie war auch zur Teilung des Grundstückes bereit. Einige Personen haben mir gegenüber geäußert, die Nachbarin hätte nie ein Interesse am Erwerb der Fläche gehabt. Dies habe sie auch bereits so mitgeteilt. Hierzu kann ich nur sagen, dass die Nachbarin mir gegenüber immer ihr grundsätzliches Interesse kundgetan hat. Sie hat natürlich den Kauf von der Höhe des Kaufpreises abhängig gemacht. In welcher Weise sie sich gegenüber anderen Personen geäußert hat kann ich nicht sagen. Ich war nicht bei jedem Gespräch der Nachbarn anwesend. Tatsache ist aber, dass letztendlich die Nachbarin das Grundstück tatsächlich gekauft hat, also hatte sie doch wohl unzweifelhaft ein Interesse daran. Zur Vorbereitung des Haushaltes 2016 erschien Herr Georg im Rathaus. Er erklärte, es sei sinnvoll die gesamte Fläche für den Ortsteil Weyer zu erwerben. Er hat auf mein Bitten hin Pläne vorgelegt, wie er die Fläche gestalten wollte. Die beiden anschließend vorgelegten Pläne habe ich begrüßt. Die Verwaltung hat die Kosten in den Haushalt eingestellt. Die Gemeindevertretung sollte die Sache entscheiden. Die Planung von Alfred Georg wurde von mir befürwortet. Bis hierhin waren wir einer Meinung. Die Toleranz und Diskussionsfähigkeit des Herrn Georg lernte ich erst kurze Zeit später kennen. Kurze Zeit nach Herrn Georg legte die Nachbarin einen Vorschlag vor, der mir ebenfalls als sinnvoll erschien. Hierzu muss man wissen, dass zwischen dem in Frage stehenden Grundstück (abgebranntes Haus/Nebengebäude) und dem Haus der Nachbarin ein weiteres Grundstück liegt. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Nachbarin. Ihr Plan sah auf ihrem eigenen Grundstück die Errichtung zweier, nach ihrem Innenhof offener Carports sowie eine Durchfahrt in den Innenhof vor. Auf dem zu kaufenden Grundstück sollten zwei Parkplätze entstehen. Im Übrigen blieb die Planung des Herrn Georg unangetastet. Die Gemeinde sollte sogar die bisherige Hofeinfahrt erhalten. Die Größe der zur Gestaltung – im Sinne des Herrn Georg - stehende Grundfläche hätte sich somit nicht bzw. nur unmerklich verändert Warum habe ich diesen Vorschlag der Nachbarin aufgegriffen? Die Fläche der Gemeinde hatte annähernd unverändert die Größe, von der auch die Planung von Herrn Alfred Georg ausging. Dessen Planung wurde daher nicht beeinträchtigt. Durch Parkmöglichkeiten konnte die Nachbarin die Attraktivität ihres Haus steigern. Es war hierdurch auch eher die Möglichkeit gegeben, andere Gewerbetreibenden im Haus anzusiedeln oder dieses zu vermieten. Dies erschien mir für Weyer ein wichtiger Gedanke. Leerstand ist sicherlich schädlich. Der VdK begrüßte die Schaffung von Parkmöglichkeiten, da es für gehbehinderte Menschen schwierig sei, aufgrund der fehlenden Parkplätze das bereits vorhandene Geschäft zu erreichen. Parallel hierzu habe ich Gespräche mit einem Lebensmittelgeschäft (Aumenau) geführt. Dieses Geschäft hatte zur Ansiedlung Parkplätze benötigt. Eine Ansiedlung scheiterte später jedoch an der fehlenden Rentabilität. Die Insellösung von Herrn Georg hatte zudem den Nachteil, dass das bereits im Eigentum der Nachbarin befindliche Grundstück natürlich darin nicht einbezogen werden konnte. Es wäre so geblieben wie es war. (unschön). Ich konnte wahrlich nicht damit rechnen, dass auch nur die Vorstellung eines Alternativkonzeptes zu Reaktionen auf Seiten des Herrn Georg führten, die ich nicht für möglich hielt. Keine Gesprächsbereitschaft, Vorwürfe, Beleidigungen und Falschwidergaben. Ich verweise auf den Stil des Flyers. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, mit welchem geradezu Hass gegen meine Person Alfred Georg seine Interessen durchsetzen will. Es geht, wie bereits geschildert, lediglich um zwei PKWParkplätze. Trotz des ungebührlichen Verhaltens des Herrn Georg war der Verwaltung/mir nicht an einer Auseinandersetzung mit Ihm gelegen. Es ging um die Sache. Ich habe daher dem Wunsch des Herrn Georg entsprochen und einen anerkannten Fachmann der Ortskernsanierung, Herrn Architekten Dreier um eine Stellungnahme zu beiden Konzepten gebeten. Herr Dreier stellte zum einen fest, dass der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zustehe. Dies entsprach im Übrigen auch einer Rechtsauskunft des Hess. Städte- und Gemeindebundes. Die Gemeinde hatte also überhaupt keine rechtliche Möglichkeit den Verkauf zwischen dem Eigentümer und der Nachbarin zu unterbinden. Des Weiteren stelle Herr Dreier fest: „die geplante Bebauung aus Garagen, Carports und Stellplätzen führt zu einer Verhöhnung der geschichtlichen Ortsmitte und passt vielleicht in ein Gewerbegebiet, aber keinesfalls in den historisch gewachsenen Kern einer Ortsmitte“. Hierauf beruft sich auch Herr Georg in seinem Anschreiben. Ich bedauere es sehr, dass Herr Georg die Sache nicht weiter beschreibt. Aufgrund dieser Stellungnahme und auf Wunsch von Herrn Georg haben wir dann Herrn Dreier im Vorstand gehört. Er erklärte, es sei schade, dass das denkmalgeschützte Haus abgebrannt sei. Hieran könne man aber nichts mehr machen. Die ganze Situation sei unbefriedigend. Ich habe daraufhin die Alternativen Herrn Georg, der Nachbarin sowie Herrn Dreier aufgezeigt. Diese Alternativen unterscheiden sich lediglich in den zwei Stellplätzen. Herr Dreier erklärte hierauf, dass eine Ersatzbebauung wünschenswert sei, er aber auch wisse, dass diese nicht realisierbar ist. Die durch den Brand des Anwesens entstandene Raumkante könne durch eine entsprechende Eingrünung, auch bei der Schaffung von zwei offenen Stellplätzen, geschlossen werden. Es macht für Herrn Dreier keinen Unterschied, ob auf dem betreffenden Grundstück neben der Grünfläche noch zwei Stellplätze geschaffen werden würden (Planung Nachbarin) oder nicht (Planung Georg). Mit Erwerb des Grundstückes durch die Nachbarin, welcher nunmehr erfolgt ist, kann die Nachbarin einen Bebauungsantrag stellen. Dieser wird dann von Seiten des Kreises beschieden und zwar nach den für unsere Gemeinde geltenden Satzungen. Die Gemeindeverwaltung wir lediglich befragt. Die Befragung wird vom Vorstand und nicht von dem Bürgermeister beantwortet werden Also Herr Georg, was wollen Sie eigentlich? Straßenverbreiterung? Diese war nie umstritten. 200qm für Platzgestaltung? Bleibt zumindest annähernd gleich. Keine Parkplätze? Weshalb nicht? Oder geht es um Durchsetzung, egal weshalb und warum? Erlauben Sie mir noch eine kurze Stellungnahme zu einigen weiteren Behauptungen des Herrn Alfred Georg. Der Keller wurde durch eine Entsorgungsfirma überprüft. Es wurden dort Lackeimer etc. gefunden. Bei Kontaminierung des Wassers wären hohe Entsorgungskosten angefallen. Es wurde auch die Wasserbehörde in Limburg und anschließend das Regierungspräsidium eingeschaltet. Von dort aus stellte man aber fest, dass eine spezielle Entsorgung nicht erforderlich sei. Um eine Gefahrensituation auf dem Grundstück zu beseitigen, wurde dann von Seiten der Verwaltung entschieden, in Zusammenarbeit mit der Entsorgungsfirma und dem Bauhof den Keller zu räumen und zuzuschütten. Herr Georg hat keine Gelegenheit außer Acht gelassen, um mich in dieser Sache anzugreifen. Dies geschah auch in einer Fraktionssitzung. In dieser Sitzung habe ich dann die Sachlage klargestellt. Ich habe auch ausdrücklich erklärt, dass Herr Georg für Weyer sehr viel getan hat. Im konkreten Fall entspreche sein Ansinnen meines Erachtens aber aus den oben angegebenen Gründen nicht dem Wohl der Gemeinde. Es gehe darum für die Belebung der Ortskerne zu sorgen. Auch Privateigentümer müsse man hierbei unterstützen. Eine kommunale Grünfläche sei schön. Privatinitiative sei aber auch zu unterstützen und nicht zu verhindern. Ich achte es, dass Alfred Georg sich unter Nennung seines Namens offen zu der Situation äußert. Er unterscheidet sich wohltuend von anonymen Denunzianten. Dennoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass seine Darlegung nicht nachvollziehbar und teilweise falsch sind. Herr Alfred Georg, falls Sie meine Stellungnahme als falsch ansehen haben Sie die Möglichkeit dies gerichtlich klären zu lassen. Geschieht dies ihrerseits nicht, so gehe ich davon aus, dass Sie meinen Darlegungen zustimmen und sich damit gleichzeitig bei mir entschuldigen. Ich werde wegen Ihres großen Engagements für Ihren Heimatort keine Auseinandersetzung mit Ihnen führen. Zudem will ich nicht ausschließen, dass Sie – ohne bösen Willen - Vorgänge anders wahrgenommen haben, als diese tatsächlich geschehen sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Arnold-Richard Lenz Bürgermeister
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