Antwort auf Flyer von Alfred Georg

Liebe Weyrer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 07./08.03.2016 hat Herr Alfred Georg einen Flyer ausgetragen, der von mir nicht unbeantwortet
bleiben kann.
Vorab darf ich aber betonen, dass ich den Einsatz von Alfred Georg für seinen Heimatort schätze und
auch die Person Alfred Georg geschätzt habe. Allerdings erfahre ich nun selbst das, was auch andere
vor mir erfahren mussten. Herr Georg deckt angebliche Skandale auf für die er auch nach eigenen
Angaben Beweise hat. Die betroffenen Personen werden in Misskredit gebracht. Die angeblichen
Beweise werden aber von Alfred Georg nicht vorgelegt. Auch ein noch so großer Einsatz für seine
Heimatgemeinde rechtfertigt dieses Vorgehen nicht.
Der ausgetragene Flyer ist von einer derartigen Hetze gegen mich beherrscht, dass Herr Alfred Georg
es sogar versäumt hat zu erläutern worum es eigentlich in der Sache geht. Diese Erläuterungen
wären aber auch gegenüber den angeblich zahlreichen Bürgermeistern, Dorfplanern etc. erforderlich
gewesen, damit diese sich überhaupt zur Sache äußern können. Herr Alfred Georg mag doch bitte
jetzt ausnahmsweise mal Ross und Reiter nennen. Ich möchte gerne mit diesen angeblichen
Bürgermeistern etc. reden.
Worum geht es?
Es geht um das Grundstück Laubusstr. 8. Herr Alfred Georg - wenn ich ihn richtig verstehe, präzise
äußert er sich ja leider nicht - will sichergestellt wissen, dass auf diesem Grundstück keine zwei
Parkplätz entstehen.
Es entsetzt mich, dass wegen dieser Frage ein Mensch, der von sich behauptet anderen Meinungen
gegenüber offen zu sein, gerade nicht mehr in der Lage ist vernünftig zu reden, sondern zu
Frechheiten, Diffamierungen und Verdrehung der Wahrheit greift.
Im Einzelnen:
Wie wir alle wissen, ist das Haus Laubusstraße 8 in Weyer im Dezember 2014 abgebrannt. Das
Gebäude war nicht mehr zu retten und musste abgerissen werden. Dies war für den Ortsteil Weyer
sehr bedauerlich und ein großer Verlust. An der Situation selbst konnten wir natürlich nichts ändern.
In diesem Bereich gab es bereits seit längerem Probleme mit dem Busverkehr. Das Einfahren in die
Laubusstraße war für Busse aufgrund der unübersichtlichen Situation schlecht möglich. Wir haben
uns daher von Seiten der Verwaltung mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt. Es ging darum,
einen Teil des Grundstückes zu erwerben, um eine Straßenverbreiterung vornehmen zu können. Wir
wollten hierdurch die Sicherheit, insbesondere für den Schulbusverkehr, vergrößern.
Im Laufe der Gespräche mit dem Eigentümer, welche sich sehr schwierig gestalteten, da sich der
Eigentümer größtenteils im Ausland befand, erklärte dieser, dass ein Teilverkauf des Grundstückes
nicht möglich sei. Die Verwaltung hat sich aus diesem Grund mit der Frage beschäftigt das gesamte
Grundstück zu erwerben. Da dies relativ hohe Kosten verursachen sollte, wurde die Angelegenheit im
Gemeindevorstand behandelt. Herr Georg präsentiert in seinem Flyer eine nicht öffentliche Vorlage
des Gemeindevorstandes. Der Beschlussvorschlag stammt von der Gemeindeverwaltung.
Der Gemeindevorstand hat die Örtlichkeiten angesehen und Beschlüsse gefasst welche von mir 1 zu
1 umgesetzt bzw. angegangen wurden. Herr Georg behauptet selbst nicht, dass er gegen diese
Beschlüsse gestimmt hat.
Die Kaufverhandlungen wurden später von Seiten des Eigentümers abgebrochen als die Gemeinde
darauf hinwies, dass im Kaufpreise Entsorgungskosten berücksichtigt werden müssten. Der Keller
war zugemauert. Es war nicht klar, was uns dort erwarten würde. Wir vermuteten kontaminiertes
Wasser. Auch musste der Keller verfüllt werden
Es bot sich nunmehr nur noch eine gemeinsame Lösung mit der Nachbarin an. Diese hatte ein
Kaufinteresse. Sie war auch zur Teilung des Grundstückes bereit.
Einige Personen haben mir gegenüber geäußert, die Nachbarin hätte nie ein Interesse am Erwerb der
Fläche gehabt. Dies habe sie auch bereits so mitgeteilt. Hierzu kann ich nur sagen, dass die Nachbarin
mir gegenüber immer ihr grundsätzliches Interesse kundgetan hat. Sie hat natürlich den Kauf von der
Höhe des Kaufpreises abhängig gemacht. In welcher Weise sie sich gegenüber anderen Personen
geäußert hat kann ich nicht sagen. Ich war nicht bei jedem Gespräch der Nachbarn anwesend.
Tatsache ist aber, dass letztendlich die Nachbarin das Grundstück tatsächlich gekauft hat, also hatte
sie doch wohl unzweifelhaft ein Interesse daran.
Zur Vorbereitung des Haushaltes 2016 erschien Herr Georg im Rathaus. Er erklärte, es sei sinnvoll die
gesamte Fläche für den Ortsteil Weyer zu erwerben. Er hat auf mein Bitten hin Pläne vorgelegt, wie
er die Fläche gestalten wollte. Die beiden anschließend vorgelegten Pläne habe ich begrüßt. Die
Verwaltung hat die Kosten in den Haushalt eingestellt. Die Gemeindevertretung sollte die Sache
entscheiden. Die Planung von Alfred Georg wurde von mir befürwortet.
Bis hierhin waren wir einer Meinung. Die Toleranz und Diskussionsfähigkeit des Herrn Georg lernte
ich erst kurze Zeit später kennen.
Kurze Zeit nach Herrn Georg legte die Nachbarin einen Vorschlag vor, der mir ebenfalls als sinnvoll
erschien. Hierzu muss man wissen, dass zwischen dem in Frage stehenden Grundstück (abgebranntes
Haus/Nebengebäude) und dem Haus der Nachbarin ein weiteres Grundstück liegt. Dieses
Grundstück befindet sich im Eigentum der Nachbarin.
Ihr Plan sah auf ihrem eigenen Grundstück die Errichtung zweier, nach ihrem Innenhof offener
Carports sowie eine Durchfahrt in den Innenhof vor. Auf dem zu kaufenden Grundstück sollten zwei
Parkplätze entstehen. Im Übrigen blieb die Planung des Herrn Georg unangetastet. Die Gemeinde
sollte sogar die bisherige Hofeinfahrt erhalten. Die Größe der zur Gestaltung – im Sinne des Herrn
Georg - stehende Grundfläche hätte sich somit nicht bzw. nur unmerklich verändert
Warum habe ich diesen Vorschlag der Nachbarin aufgegriffen?
Die Fläche der Gemeinde hatte annähernd unverändert die Größe, von der auch die Planung von
Herrn Alfred Georg ausging. Dessen Planung wurde daher nicht beeinträchtigt.
Durch Parkmöglichkeiten konnte die Nachbarin die Attraktivität ihres Haus steigern. Es war hierdurch
auch eher die Möglichkeit gegeben, andere Gewerbetreibenden im Haus anzusiedeln oder dieses zu
vermieten. Dies erschien mir für Weyer ein wichtiger Gedanke. Leerstand ist sicherlich schädlich. Der
VdK begrüßte die Schaffung von Parkmöglichkeiten, da es für gehbehinderte Menschen schwierig sei,
aufgrund der fehlenden Parkplätze das bereits vorhandene Geschäft zu erreichen. Parallel hierzu
habe ich Gespräche mit einem Lebensmittelgeschäft (Aumenau) geführt. Dieses Geschäft hatte zur
Ansiedlung Parkplätze benötigt. Eine Ansiedlung scheiterte später jedoch an der fehlenden
Rentabilität.
Die Insellösung von Herrn Georg hatte zudem den Nachteil, dass das bereits im Eigentum der
Nachbarin befindliche Grundstück natürlich darin nicht einbezogen werden konnte. Es wäre so
geblieben wie es war. (unschön).
Ich konnte wahrlich nicht damit rechnen, dass auch nur die Vorstellung eines Alternativkonzeptes zu
Reaktionen auf Seiten des Herrn Georg führten, die ich nicht für möglich hielt. Keine
Gesprächsbereitschaft, Vorwürfe, Beleidigungen und Falschwidergaben. Ich verweise auf den Stil des
Flyers. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, mit welchem geradezu Hass gegen meine Person Alfred
Georg seine Interessen durchsetzen will. Es geht, wie bereits geschildert, lediglich um zwei PKWParkplätze.
Trotz des ungebührlichen Verhaltens des Herrn Georg war der Verwaltung/mir nicht an einer
Auseinandersetzung mit Ihm gelegen. Es ging um die Sache. Ich habe daher dem Wunsch des Herrn
Georg entsprochen und einen anerkannten Fachmann der Ortskernsanierung, Herrn Architekten
Dreier um eine Stellungnahme zu beiden Konzepten gebeten.
Herr Dreier stellte zum einen fest, dass der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zustehe. Dies entsprach im
Übrigen auch einer Rechtsauskunft des Hess. Städte- und Gemeindebundes. Die Gemeinde hatte also
überhaupt keine rechtliche Möglichkeit den Verkauf zwischen dem Eigentümer und der Nachbarin zu
unterbinden.
Des Weiteren stelle Herr Dreier fest: „die geplante Bebauung aus Garagen, Carports und Stellplätzen
führt zu einer Verhöhnung der geschichtlichen Ortsmitte und passt vielleicht in ein Gewerbegebiet,
aber keinesfalls in den historisch gewachsenen Kern einer Ortsmitte“. Hierauf beruft sich auch Herr
Georg in seinem Anschreiben.
Ich bedauere es sehr, dass Herr Georg die Sache nicht weiter beschreibt. Aufgrund dieser
Stellungnahme und auf Wunsch von Herrn Georg haben wir dann Herrn Dreier im Vorstand gehört.
Er erklärte, es sei schade, dass das denkmalgeschützte Haus abgebrannt sei. Hieran könne man aber
nichts mehr machen. Die ganze Situation sei unbefriedigend.
Ich habe daraufhin die Alternativen Herrn Georg, der Nachbarin sowie Herrn Dreier aufgezeigt. Diese
Alternativen unterscheiden sich lediglich in den zwei Stellplätzen. Herr Dreier erklärte hierauf, dass
eine Ersatzbebauung wünschenswert sei, er aber auch wisse, dass diese nicht realisierbar ist. Die
durch den Brand des Anwesens entstandene Raumkante könne durch eine entsprechende
Eingrünung, auch bei der Schaffung von zwei offenen Stellplätzen, geschlossen werden. Es macht für
Herrn Dreier keinen Unterschied, ob auf dem betreffenden Grundstück neben der Grünfläche noch
zwei Stellplätze geschaffen werden würden (Planung Nachbarin) oder nicht (Planung Georg).
Mit Erwerb des Grundstückes durch die Nachbarin, welcher nunmehr erfolgt ist, kann die Nachbarin
einen Bebauungsantrag stellen. Dieser wird dann von Seiten des Kreises beschieden und zwar nach
den für unsere Gemeinde geltenden Satzungen. Die Gemeindeverwaltung wir lediglich befragt. Die
Befragung wird vom Vorstand und nicht von dem Bürgermeister beantwortet werden
Also Herr Georg, was wollen Sie eigentlich?
Straßenverbreiterung?
Diese war nie umstritten.
200qm für Platzgestaltung?
Bleibt zumindest annähernd gleich.
Keine Parkplätze?
Weshalb nicht?
Oder geht es um Durchsetzung, egal weshalb und warum?
Erlauben Sie mir noch eine kurze Stellungnahme zu einigen weiteren Behauptungen des Herrn Alfred
Georg.
Der Keller wurde durch eine Entsorgungsfirma überprüft. Es wurden dort Lackeimer etc. gefunden.
Bei Kontaminierung des Wassers wären hohe Entsorgungskosten angefallen. Es wurde auch die
Wasserbehörde in Limburg und anschließend das Regierungspräsidium eingeschaltet. Von dort aus
stellte man aber fest, dass eine spezielle Entsorgung nicht erforderlich sei. Um eine
Gefahrensituation auf dem Grundstück zu beseitigen, wurde dann von Seiten der Verwaltung
entschieden, in Zusammenarbeit mit der Entsorgungsfirma und dem Bauhof den Keller zu räumen
und zuzuschütten.
Herr Georg hat keine Gelegenheit außer Acht gelassen, um mich in dieser Sache anzugreifen. Dies
geschah auch in einer Fraktionssitzung. In dieser Sitzung habe ich dann die Sachlage klargestellt. Ich
habe auch ausdrücklich erklärt, dass Herr Georg für Weyer sehr viel getan hat. Im konkreten Fall
entspreche sein Ansinnen meines Erachtens aber aus den oben angegebenen Gründen nicht dem
Wohl der Gemeinde. Es gehe darum für die Belebung der Ortskerne zu sorgen. Auch
Privateigentümer müsse man hierbei unterstützen. Eine kommunale Grünfläche sei schön.
Privatinitiative sei aber auch zu unterstützen und nicht zu verhindern.
Ich achte es, dass Alfred Georg sich unter Nennung seines Namens offen zu der Situation äußert. Er
unterscheidet sich wohltuend von anonymen Denunzianten. Dennoch ändert dies nichts an der
Tatsache, dass seine Darlegung nicht nachvollziehbar und teilweise falsch sind.
Herr Alfred Georg, falls Sie meine Stellungnahme als falsch ansehen haben Sie die Möglichkeit dies
gerichtlich klären zu lassen. Geschieht dies ihrerseits nicht, so gehe ich davon aus, dass Sie meinen
Darlegungen zustimmen und sich damit gleichzeitig bei mir entschuldigen. Ich werde wegen Ihres
großen Engagements für Ihren Heimatort keine Auseinandersetzung mit Ihnen führen. Zudem will
ich nicht ausschließen, dass Sie – ohne bösen Willen - Vorgänge anders wahrgenommen haben, als
diese tatsächlich geschehen sind.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
Arnold-Richard Lenz
Bürgermeister