Fälle Übung Nr. 2

Übungen im Familienrecht
Universität Zürich
FS 2016
Fall Nr. 2: OA Dr. Barbara Haidmayer
Begründung und Wirkungen der Ehe
Fall 1)
Die achtzehnjährige Nina und ihr fünfundzwanzigjähriger Freund Martin leben bereits
seit mehreren Jahren zusammen. Vor kurzem haben sie sich einen lange gehegten
Wunsch erfüllt und (heimlich) geheiratet. Als Ninas Familie davon erfährt, ist sie
entsetzt. Sie macht sich grosse Sorgen, da Nina geistig beeinträchtigt ist (ärztliche
Untersuchungen ergaben, dass Nina die intellektuellen Fähigkeiten einer
Siebenjährigen habe).
Hat Ninas Mutter eine Möglichkeit, gegen die Eheschliessung vorzugehen?
Variante: Wie oben, nur ist Nina nicht generell geistig beeinträchtigt. Sie war aber im
Zeitpunkt der Eheschliessung volltrunken, was sie gut zu verbergen vermochte.
Wie hat Ninas Mutter vorzugehen?
Fall 2)
Laura und Stefan sind verheiratet. Nach einigen Ehejahren lässt Stefan eine
Geschlechtsumwandlung
durchführen
und
sich
entsprechend
im
Personenstandsregister eintragen. Die beiden leben weiterhin glücklich zusammen.
Eines Tages schickt Franz seiner Mieterin Laura ein Kündigungsschreiben bezüglich
ihrer Wohnung, die sie gemeinsam mit Stefan(ie) bewohnt. Laura möchte keinesfalls
ausziehen und lässt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
Wie ist die Rechtslage?
Fall 3)
Sara war seit fünf Jahren mit ihrem 20 Jahre älteren Freund James, einem
Amerikaner,
zusammen.
Als
James
arbeitslos
wurde
und
seine
Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern lassen konnte, heirateten die beiden. Zwei
Jahre später leben sie zwar noch in ihrer gemeinsamen Wohnung, jedoch mehr
„nebeneinander her“ als zusammen. Sara beginnt sodann eine aussereheliche
Liebesbeziehung mit Andreas und wohnt hauptsächlich in dessen Wohnung. Als die
zuständige Behörde von diesen Umständen erfährt, möchte sie gegen die Ehe
vorgehen.
Wie ist die Rechtslage?
Übungen im Familienrecht
Universität Zürich
FS 2016
Fall 4)
Herr Huber, Bürger von Bern, und Frau Müller, Bürgerin von Zürich, möchten
heiraten. Frau Müller hiess vor ihrer ersten Ehe Schmied. Nach der Scheidung von
ihrem ersten Mann behielt sie dessen Namen. Nun diskutieren die Brautleute die
Namensfrage.
a) Die beiden entscheiden sich gegen einen gemeinsamen Namen. Sie möchten,
dass ihre künftigen Kinder heissen wie die Mutter. Wie werden die Personen
heissen? Was ist in diesem Fall zu tun? Welche Bürgerrechte haben die
Ehegatten und künftige Kinder?
Zwei Jahre nach der Hochzeit bekommen die beiden ein Kind. Inzwischen
bereuen sie die Namenswahl für ihr Kind und möchten seinen Namen kurz vor
seinem ersten Geburtstag ändern. Werden sie dabei erfolgreich sein?
b) Die beiden möchten denselben Namen tragen. Wie können sie dies
erreichen? Welche Namen können gewählt werden und wie würden aus
dieser Ehe stammende Kinder heissen?
c) Frau Müller möchte heissen wie ihr Mann und ihr Kind, aber ihren Namen
nicht aufgeben. Auch Herr Huber möchte seinen Namen behalten. Gibt es
eine Möglichkeit, beide zufrieden zu stellen?
Fall 5)
Maria und ihr Mann Felix wohnen in Zürich. Da Maria im Moment für einige Zeit
beruflich in London weilt, übernimmt Felix vereinbarungsgemäss gewisse geplante
Erledigungen. Die beiden sind sich einig, eine preiswerte Waschmaschine für ihr
gemeinsames Wochenendhäuschen besorgen zu wollen. Felix sucht zu diesem
Zweck ihren Stammhändler Thomas auf. Thomas kennt das Ehepaar seit langem
und ist froh, dass nicht die sparsame Maria, sondern der spendable Felix den Einkauf
tätigt. Er führt Felix bewusst zu Produkten der gehobenen Preisklasse. Der
verwöhnte Felix bestellt eine hochwertige Waschmaschine der Luxusmarke Maxi. Als
sein Blick auf einen Staubsauger fällt, der gerade als Sonderangebot angepriesen
wird, bestellt er auch diesen, da sie für ihr Wochenendhäuschen noch keinen
besitzen. Als die Geräte zwei Wochen später geliefert werden, ist nur Maria zuhause,
da Felix, nachdem seine Affäre mit Anna soeben aufgeflogen ist, zu dieser gezogen
ist. Thomas verlangt die Zahlung des Kaufpreises von Maria. Diese ist schockiert
über Felix’ Bestellungen und weigert sich, die Waren entgegenzunehmen und die
Rechnung zu bezahlen. Als Thomas sich an Felix wendet, möchte auch dieser „mit
der Sache nichts mehr zu tun haben“.
Wie ist die Rechtslage?
Übungen im Familienrecht
Universität Zürich
FS 2016
Fall 6)
Klara und Andreas sind seit fünf Jahren verheiratet. Sie sind beide berufstätig: Klara
ist eine sehr erfolgreiche, gut verdienende Architektin, Andreas ist Verkäufer. Klara
bestreitet den Grossteil der gemeinsamen Ausgaben. Der Haushalt kommt aufgrund
ihrer zeitintensiven Berufe öfter zu kurz. Als Klara schwanger wird, sind sie sich einig,
dass sie beide weiterhin arbeiten werden und dass Klara nach der Geburt sobald wie
möglich wieder in ihren Beruf zurückkehren wird. Nach der Geburt des Kindes hat
auch Andreas zwei Wochen Ferien und verbringt diese mit Frau und Kind zuhause.
Bald darauf beginnt Klara wieder zu arbeiten. Andreas aber ist der Gedanke, sich so
früh von seinem Baby zu „trennen“ unerträglich. Er hat entdeckt, wie gut ihm die Zeit
zuhause mit dem Kind und der Hausarbeit gefällt und schlägt seiner Frau vor,
„daheim zu bleiben“ um sich diesen Tätigkeiten zu widmen. Klara ist über Andreas’
Wunsch entsetzt. Als Andreas dann auch noch erklärt, er möchte ausserdem auch
gerne etwas „eigenes“ Geld haben, um sich hin und wieder kleine Alltagsfreuden wie
Sportzeitschriften zu gönnen (die sparsame Klara ist über solche – ihrer Meinung
nach „sinnlosen“ - Geschäfte jedes Mal verärgert), eskaliert der Streit. Beide sind mit
der Situation unzufrieden und möchten eine Lösung finden, was jedoch stets in
einem neuerlichen Streit endet. Sie möchten einen Dritten einschalten und über die
rechtliche Situation Bescheid wissen.
Was können sie tun, wie ist die Rechtslage?
Fall 7)
Rosa und ihr Ehemann Oliver wohnen seit zehn Jahren in Rosas Haus in
Bremgarten. Ein paar Wochen im Jahr verbringt das Ehepaar in Olivers kleinem
Appartement in Schaffhausen. Da Rosa um ihr Hab und Gut besorgt war,
vereinbarten die beiden am Beginn ihrer Ehe schriftlich, dass Rosa mit allen in ihrem
Eigentum stehenden Dingen tun und lassen dürfe, was sie wolle.
Als die beiden eines Tages heftig streiten, verlässt Oliver wutentbrannt das Haus und
sucht bei seiner Schwester Unterschlupf. Rosa, die inzwischen genug vom
Landleben hat, beschliesst kurzerhand, das Haus an ihren Freund Jonas zu
verkaufen. Sie versichert Jonas glaubhaft, dass auch ihr Mann mit dieser
Entscheidung einverstanden ist und zeigt ihm die Vereinbarung. Als Oliver von
Rosas „Aktion“ erfährt, ist er entsetzt, hat er doch gerade sein Appartement in
Schaffhausen vermietet.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Oliver?
Variante: Rosa und Oliver sind nicht verheiratet.