Übungen im Familienrecht Universität Zürich FS 2016 Fall Nr. 2: OA Dr. Barbara Haidmayer Begründung und Wirkungen der Ehe Fall 1) Die achtzehnjährige Nina und ihr fünfundzwanzigjähriger Freund Martin leben bereits seit mehreren Jahren zusammen. Vor kurzem haben sie sich einen lange gehegten Wunsch erfüllt und (heimlich) geheiratet. Als Ninas Familie davon erfährt, ist sie entsetzt. Sie macht sich grosse Sorgen, da Nina geistig beeinträchtigt ist (ärztliche Untersuchungen ergaben, dass Nina die intellektuellen Fähigkeiten einer Siebenjährigen habe). Hat Ninas Mutter eine Möglichkeit, gegen die Eheschliessung vorzugehen? Variante: Wie oben, nur ist Nina nicht generell geistig beeinträchtigt. Sie war aber im Zeitpunkt der Eheschliessung volltrunken, was sie gut zu verbergen vermochte. Wie hat Ninas Mutter vorzugehen? Fall 2) Laura und Stefan sind verheiratet. Nach einigen Ehejahren lässt Stefan eine Geschlechtsumwandlung durchführen und sich entsprechend im Personenstandsregister eintragen. Die beiden leben weiterhin glücklich zusammen. Eines Tages schickt Franz seiner Mieterin Laura ein Kündigungsschreiben bezüglich ihrer Wohnung, die sie gemeinsam mit Stefan(ie) bewohnt. Laura möchte keinesfalls ausziehen und lässt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Wie ist die Rechtslage? Fall 3) Sara war seit fünf Jahren mit ihrem 20 Jahre älteren Freund James, einem Amerikaner, zusammen. Als James arbeitslos wurde und seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern lassen konnte, heirateten die beiden. Zwei Jahre später leben sie zwar noch in ihrer gemeinsamen Wohnung, jedoch mehr „nebeneinander her“ als zusammen. Sara beginnt sodann eine aussereheliche Liebesbeziehung mit Andreas und wohnt hauptsächlich in dessen Wohnung. Als die zuständige Behörde von diesen Umständen erfährt, möchte sie gegen die Ehe vorgehen. Wie ist die Rechtslage? Übungen im Familienrecht Universität Zürich FS 2016 Fall 4) Herr Huber, Bürger von Bern, und Frau Müller, Bürgerin von Zürich, möchten heiraten. Frau Müller hiess vor ihrer ersten Ehe Schmied. Nach der Scheidung von ihrem ersten Mann behielt sie dessen Namen. Nun diskutieren die Brautleute die Namensfrage. a) Die beiden entscheiden sich gegen einen gemeinsamen Namen. Sie möchten, dass ihre künftigen Kinder heissen wie die Mutter. Wie werden die Personen heissen? Was ist in diesem Fall zu tun? Welche Bürgerrechte haben die Ehegatten und künftige Kinder? Zwei Jahre nach der Hochzeit bekommen die beiden ein Kind. Inzwischen bereuen sie die Namenswahl für ihr Kind und möchten seinen Namen kurz vor seinem ersten Geburtstag ändern. Werden sie dabei erfolgreich sein? b) Die beiden möchten denselben Namen tragen. Wie können sie dies erreichen? Welche Namen können gewählt werden und wie würden aus dieser Ehe stammende Kinder heissen? c) Frau Müller möchte heissen wie ihr Mann und ihr Kind, aber ihren Namen nicht aufgeben. Auch Herr Huber möchte seinen Namen behalten. Gibt es eine Möglichkeit, beide zufrieden zu stellen? Fall 5) Maria und ihr Mann Felix wohnen in Zürich. Da Maria im Moment für einige Zeit beruflich in London weilt, übernimmt Felix vereinbarungsgemäss gewisse geplante Erledigungen. Die beiden sind sich einig, eine preiswerte Waschmaschine für ihr gemeinsames Wochenendhäuschen besorgen zu wollen. Felix sucht zu diesem Zweck ihren Stammhändler Thomas auf. Thomas kennt das Ehepaar seit langem und ist froh, dass nicht die sparsame Maria, sondern der spendable Felix den Einkauf tätigt. Er führt Felix bewusst zu Produkten der gehobenen Preisklasse. Der verwöhnte Felix bestellt eine hochwertige Waschmaschine der Luxusmarke Maxi. Als sein Blick auf einen Staubsauger fällt, der gerade als Sonderangebot angepriesen wird, bestellt er auch diesen, da sie für ihr Wochenendhäuschen noch keinen besitzen. Als die Geräte zwei Wochen später geliefert werden, ist nur Maria zuhause, da Felix, nachdem seine Affäre mit Anna soeben aufgeflogen ist, zu dieser gezogen ist. Thomas verlangt die Zahlung des Kaufpreises von Maria. Diese ist schockiert über Felix’ Bestellungen und weigert sich, die Waren entgegenzunehmen und die Rechnung zu bezahlen. Als Thomas sich an Felix wendet, möchte auch dieser „mit der Sache nichts mehr zu tun haben“. Wie ist die Rechtslage? Übungen im Familienrecht Universität Zürich FS 2016 Fall 6) Klara und Andreas sind seit fünf Jahren verheiratet. Sie sind beide berufstätig: Klara ist eine sehr erfolgreiche, gut verdienende Architektin, Andreas ist Verkäufer. Klara bestreitet den Grossteil der gemeinsamen Ausgaben. Der Haushalt kommt aufgrund ihrer zeitintensiven Berufe öfter zu kurz. Als Klara schwanger wird, sind sie sich einig, dass sie beide weiterhin arbeiten werden und dass Klara nach der Geburt sobald wie möglich wieder in ihren Beruf zurückkehren wird. Nach der Geburt des Kindes hat auch Andreas zwei Wochen Ferien und verbringt diese mit Frau und Kind zuhause. Bald darauf beginnt Klara wieder zu arbeiten. Andreas aber ist der Gedanke, sich so früh von seinem Baby zu „trennen“ unerträglich. Er hat entdeckt, wie gut ihm die Zeit zuhause mit dem Kind und der Hausarbeit gefällt und schlägt seiner Frau vor, „daheim zu bleiben“ um sich diesen Tätigkeiten zu widmen. Klara ist über Andreas’ Wunsch entsetzt. Als Andreas dann auch noch erklärt, er möchte ausserdem auch gerne etwas „eigenes“ Geld haben, um sich hin und wieder kleine Alltagsfreuden wie Sportzeitschriften zu gönnen (die sparsame Klara ist über solche – ihrer Meinung nach „sinnlosen“ - Geschäfte jedes Mal verärgert), eskaliert der Streit. Beide sind mit der Situation unzufrieden und möchten eine Lösung finden, was jedoch stets in einem neuerlichen Streit endet. Sie möchten einen Dritten einschalten und über die rechtliche Situation Bescheid wissen. Was können sie tun, wie ist die Rechtslage? Fall 7) Rosa und ihr Ehemann Oliver wohnen seit zehn Jahren in Rosas Haus in Bremgarten. Ein paar Wochen im Jahr verbringt das Ehepaar in Olivers kleinem Appartement in Schaffhausen. Da Rosa um ihr Hab und Gut besorgt war, vereinbarten die beiden am Beginn ihrer Ehe schriftlich, dass Rosa mit allen in ihrem Eigentum stehenden Dingen tun und lassen dürfe, was sie wolle. Als die beiden eines Tages heftig streiten, verlässt Oliver wutentbrannt das Haus und sucht bei seiner Schwester Unterschlupf. Rosa, die inzwischen genug vom Landleben hat, beschliesst kurzerhand, das Haus an ihren Freund Jonas zu verkaufen. Sie versichert Jonas glaubhaft, dass auch ihr Mann mit dieser Entscheidung einverstanden ist und zeigt ihm die Vereinbarung. Als Oliver von Rosas „Aktion“ erfährt, ist er entsetzt, hat er doch gerade sein Appartement in Schaffhausen vermietet. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Oliver? Variante: Rosa und Oliver sind nicht verheiratet.
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