Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Abteilung Gesundheit und Soziales Offertanfrage bezüglich Erhebung des Inventars der Sozialhilfe im weiteren Sinn für die Jahre 2015 und 2016 März 2016 Sektion Sozialanalysen Bundesamt für Statistik BFS Regula Schlanser Espace de l'Europe 10, 2010 Neuchâtel Tel. +41 58 463 63 93 [email protected] www.statistik.admin.ch 1 Ausgangslage Das Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn (früher: Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen) des Bundesamtes für Statistik bietet eine systematische Zusammenstellung der bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Kantone und dient als Datengrundlage der schweizerischen Sozialhilfestatistik (siehe auch: BFS 2016; Dubach et al. 2007). Das Inventar wird der Öffentlichkeit auf einer Webapplikation zur Verfügung gestellt: www.sozialhilfeiws.bfs.admin.ch. Diese bietet strukturierte Beschreibungen der kantonalen Sozialleistungen sowie ein Tool, mit welchem die Leistungen zwischen den Kantonen und auf der Zeitachse verglichen werden können. Zudem werden im Inventar die gesetzlichen Änderungen bezüglich der Sozialleistungen systematisch nachgeführt. Insgesamt werden im Inventar über achtzig Sozialleistungen detailliert abgebildet.1 Seit dem Jahr 2007 wird das Inventar jährlich aktualisiert. Die Inhalte des Inventars beziehen sich auf die jeweiligen kantonalen gesetzlichen Grundlagen mit dem Stand des ersten Januars. Der aktuelle Stand des Inventars ist der 1. Januar 2014 (Publikationsstand: 2013). Das Bundesamt für Statistik hat ein Mandat zur Aktualisierung des Inventars für die Jahre 2015 und 2016 zu vergeben. 2 Ziel des Mandats Aktualisierung des Inventars der Sozialhilfe im weiteren Sinn für die Jahre 2015 und 2016. 3 Vom Auftragnehmer zu erzielende Resultate - - - Die Leistungsbeschreibungen fürs Inventar der Jahre 2015 und 2016 stehen in der dafür vorgesehenen Webapplikation des Bundesamtes für Statistik korrekt und lückenlos zur Verfügung. Alle Änderungen von inventarrelevanten gesetzlichen Grundlagen zwischen dem 2.1.2014 und dem 1.1.2016 sind in Form von kurzen Texten korrekt zusammengefasst und werden dem Auftraggeber in einer Excel-Datei abgegeben. Alle fürs Inventar der Jahre 2015 oder 2016 relevanten kantonalgesetzlichen Grundlagen der Sozialleistungen werden lokal abgespeichert und dem Auftraggeber in elektronischer Form, geordnet nach Jahr und Kanton, übergeben. 4 Aufgaben und Phasen des Mandats Zur Aktualisierung des Inventars müssen die kantonalen gesetzlichen Grundlagen aller inventarisierten Sozialleistungen2 (ca. 150 Dokumente) durchgesehen und sämtliche gesetzlichen Änderungen auf ihre Relevanz für das Inventar 2015 und 2016 überprüft werden. Relevante Änderungen werden im Inventar angepasst und textlich zusammengefasst. Die Leistungsbeschreibungen des Inventars und die Zusammenfassungen der gesetzlichen Änderungen werden in der jeweiligen Kantonshauptsprache verfasst. Die Aktualisierung für den Kanton Tessin ist nicht zwingend vom Auftragnehmer durchzuführen. 1 Diese Angabe bezieht sich auf eine bereinigte Version des Inventars: Im Rahmen der sogenannten Neuabgrenzung wurden die Abgrenzungskriterien des Inventars angepasst (Schlanser 2014). Die Anzahl der inventarisierten Leistungen wurde dadurch reduziert. Auf der Webapplikation (siehe www.sozialhilfeiws.bfs.admin.ch) ist zurzeit noch die alte (umfangreichere) Version des Inventars publiziert. 2 Mit Ausnahme der im Anhang gekennzeichneten Leistungen. 2 Offertanfrage Inventar 2015-2016 4.1 Phase 1: Gesetzliche Grundlagen sammeln Ziel: Alle im Inventar referenzierten kantonalen gesetzlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) der Sozialleistungen des Inventars werden elektronisch abgelegt. Fürs Inventar 2015 müssen die am 1.1.2015 gültigen, kantonalen gesetzlichen Grundlagen aller inventarisierten Leistungen gesammelt werden. Fürs Inventar 2016 müssen alle gesetzlichen Grundlagen, welche zwischen dem 2.1.2015 und dem 1.1.2016 geändert wurden (massgebend ist das Datum des Inkrafttretens), gesammelt werden. Die gesetzlichen Grundlagen werden nach Kanton und Jahr abgespeichert. Die kantonsgesetzlichen Grundlagen einer Leistung sind im Inventar unter Rubrik 3 nachzuschlagen. 4.2 Phase 2: Aktualisierung der Leistungsbeschreibungen Ziel: Alle inventarrelevanten Änderungen in den kantonalgesetzlichen Grundlagen der Sozialleistungen werden in die bestehende Systematik (Rubriken) des Inventars eingearbeitet. Alle gesetzlichen Grundlagen werden auf Änderungen während der jeweiligen Zeitperiode überprüft: Inventar 2015: 2.1.2014 – 1.1.2015 Inventar 2016: 2.1.2015 – 1.1.2016 Für jede einzelne Änderung einer gesetzlichen Grundlage wird abgeklärt, ob sie thematisch für eine oder mehrere der 27 möglichen Rubriken der Inventarleistungssystematik relevant ist, und die Rubrik(en) gegebenenfalls angepasst. Dabei ist zu beachten, dass ein Gesetzestext mehreren, im Inventar separat vorkommenden Leistungen zugrunde liegen kann und die Überprüfung in diesem Fall mehrfach vorgenommen werden muss.3 In sprachlicher Hinsicht bestehen die Rubriken im Wesentlichen aus wortwörtlichen Auszügen der Gesetzestexte. Sie werden demnach in der jeweiligen Kantonshauptsprache ausgefüllt und respektieren einfache, vom Bundesamt für Statistik vorgegebene Redaktions- und Formatierungsstandards, welche dem Auftragnehmer zu gegebener Zeit kommuniziert werden. Das Inventar 2014 wird als Vorlage für die Aktualisierung 2015 verwendet; das Inventar 2015 als Vorlage für die Aktualisierung 2016. Mit der Aktualisierung fürs Jahr 2016 kann erst begonnen werden, wenn das Bundesamt für Statistik das Inventar 2015 kontrolliert und abgenommen hat. 4.3 Phase 3: Gesetzesänderungen zusammenfassen Ziel: Alle inventarrelevanten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen werden in Form eines kurzen Textes zusammengefasst; irrelevante Änderungen werden mit einer vorgegebenen Standardformulierung vermerkt. Für die Zusammenfassungen sind einfache Redaktionsstandards zu respektieren (z.B. einleitende Standardformulierungen), welche dem Auftragnehmer zu gegebener Zeit kommuniziert werden. Die definitiven Gesetzesänderungstexte werden vom Auftragnehmer in einer Exceldatei erfasst. Für den Import in die Webapplikation muss die Datei einfachen Formatierungsvorgaben entsprechen. Geht aus den gesetzlichen Grundlagen hervor, dass zwischen dem 2.1.2014 und dem 1.1.2016 eine 3 Beispiel: Ein „Sozialgesetz“ eines Kantons regelt einerseits die Sozialhilfe und andererseits die Bevorschussung von Alimenten. Im Inventar sind diese als zwei verschiedene Leistungen aufgeführt, d.h. es gibt je eine Leistungsbeschreibung für die wirtschaftliche Sozialhilfe und die Alimentenbevorschussung. 3 Offertanfrage Inventar 2015-2016 Sozialleistung des Inventars abgeschafft worden ist, muss dies aus dem entsprechenden Gesetzesänderungstext hervorgehen. Fällt dem Auftragnehmer auf, dass ein Kanton im genannten Zeitraum eine neue Sozialleistung geschaffen hat, soll er dies dem Auftraggeber melden, um eine allfällige Aufnahme der Leistung ins Inventar zu klären. 5 Anforderungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen Die Aktualisierung des Inventars sowie die Gesetzesänderungstexte müssen inhaltlich und sprachlich einwandfrei sein (publikationsreif). Mit der Aktualisierung werden sämtliche Gesetzesänderungen nachgewiesen; sie darf keine Lücken aufweisen. Sie entspricht den redaktionellen Standards des Inventars. Die Gesetzesänderungen müssen in der Formulierung konzis und inhaltlich einfach nachvollziehbar sein. Wenn Änderungen in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen materiell zusammenhängen, muss dies aus den Zusammenfassungen hervorgehen. 5.1 Ausgestaltung der Offerte Die Offerte hat – unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Ausschreibung – eine detaillierte Beschreibung der einzelnen vorzunehmenden Arbeitsschritte sowie einen Zeitplan zu enthalten. In preislicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass zwingend ein oder mehrere Stundensatz/sätze (inkl. MwSt und aller Nebenkosten) für die an der Leistungserbringung beteiligten Personen in der Offerte anzugeben ist sowie zwingend ein Kostendach (inkl. MwSt. und inkl. aller Nebenkosten wie z.B. Spesen) für sämtliche zu erbringenden Leistungen (Vergl. auch 5.2). Bedingung jeglicher Zuschlagserteilung ist, dass die in diesem Dokument unter der Ziffer 5.2 erwähnten Kriterien am besten erfüllt werden, dass die Offerte den Bedingungen dieser Offertanfrage nicht widerspricht und dass die Bereitschaft besteht, ausschliesslich die beiliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge“ zum Inhalt des Vertrags zu machen. Ohne gegenteilige Meinungsäusserung in der Offerte gehen wir davon aus, dass die erwähnten Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert werden. Der zu schliessende Vertrag wird auf der Grundlage der Vertragsvorlage des Auftraggebers abzuschliessen sein. Das Mandat setzt Kenntnisse im Bereich der sozialen Sicherheit, im Besonderen des schweizerischen Sozialhilfewesens voraus. Zudem braucht es Erfahrungen im Bereich der qualitativen Datenanalyse sowie in der Arbeit mit Gesetzestexten. Ein einwandfreier schriftlicher Ausdruck in der französischen und deutschen Sprache ist unabdingbar. Von Vorteil sind ausserdem eine schnelle Auffassungsgabe und eine systematische und detailgetreue Arbeitsweise. Der Offertsteller hat die Eignung und die benötigten Erfahrungen nachzuweisen und entsprechende Referenzen anzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mandats sollen einzeln und mit der Aufgabenzuteilung aufgeführt werden. Pro einzusetzendem/-er Mitarbeiter/-in ist je ein Lebenslauf mitzuliefern. Die Offerte ist in deutscher oder französischer Sprache fristgerecht einzureichen. 5.2 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der eingetroffenen Offerten erfolgt insbesondere aufgrund der folgenden Kriterien: Vorgeschlagener Vorgehensplan, sowie konzeptionelle, inhaltliche und fachliche Qualität der Offerte Übereinstimmung mit den Zielen und Rahmenbedingungen der Offertanfrage (Offerten, welche den Bestimmungen der Offertanfrage widersprechen, können nicht berücksichtigt werden) 4 Offertanfrage Inventar 2015-2016 Erfahrungen des Offertstellers mit ähnlich gelagerten Arbeiten, Qualifikation der Projektleitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungserbringung Höhe des/der zwingend zu offerierenden Stundensatzes/Stundensätze sowie des zwingend zu offerierenden Kostendachs (je inkl. MwSt und aller Nebenkosten) für die Erbringung aller Leistungen Jeder Offerent wird darüber informiert, ob er den Zuschlag erhält oder nicht. Der Zuschlag ist rechtlich nicht anfechtbar. 5.3 Termine Folgende Termine sind durch den Offerenten einzuhalten: Eingabe der Offerte Entscheid über die Vergabe des Mandats Beginn des Mandats Provisorischer Zeitplan: 29.04.2016 17.05.2016 13.06.2016 Phase 1: gesetzliche Grundlagen sammeln 15.06.2016 Phase 2: Aktualisierung Inventar 2015 (inkl. Gesetzesänderungstexte) 18.07.2016 -> Überprüfung Inventar 2015 durchs BFS und eventuelle Korrekturen durch den Auftragnehmer 28.07.2016 Phase 3: Aktualisierung Inventar 2016 (inkl. Gesetzesänderungstexte) 29.08.2016 Ende des Mandats 29.08.2016 Bis: 5.4 Begleitung der Studie Das Bundesamt für Statistik begleitet den Auftragnehmer während der Studie und fällt – nach Besprechung mit dem Auftragnehmer – die erforderlichen konzeptuellen Entscheide (allfällige Aufnahme ins Inventar von neu geschaffenen Sozialleistungen der Kantone). Es werden zwischen den Vertragspartnern regelmässig Gespräche über den Stand der Arbeiten geführt. Das Bundesamt für Statistik bietet eine kurze Einführung in die Handhabung der Webapplikation. Es führt Kontrollen der geleisteten Arbeit durch und kann inhaltliche oder sprachliche Nachbesserungen verlangen, insbesondere zwischen der Aktualisierung 2015 und der Aktualisierung 2016 sowie nach Abschluss der Aktualisierung 2016. 5.5 Einreichung der Offerte Wir bitten Sie, Ihre Offerte elektronisch (pdf-Datei) oder per Post bis spätestens Freitag, den 29.04.2016 an folgende Adresse einzureichen: Bundesamt für Statistik Sektion SOZAN z.H. Dr. Tom Priester Espace de l'Europe 10 CH-2010 Neuchâtel [email protected] 5.6 Auskünfte Montags bis donnerstags: Frau Regula Schlanser, Projektleiterin Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn [email protected] / Tel. 058.463.63.93 5 Offertanfrage Inventar 2015-2016 6 Literatur Bundesamt für Statistik (BFS). 2016. Inventar und Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn. Grundlagen. Neuchâtel: BFS. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/blank/soz/02.Document.199 905.pdf Dubach, Philipp, Thomas Oesch und Nathalie Pfister. 2007. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen in den Schweizer Kantonen 2007. Inventar am 01.01.2007. Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS). Neuchâtel: BFS. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=2953 Schlanser, Regula. 2014. Sozialhilfe im weiteren Sinn. Erläuterung der neuen Abgrenzungskriterien (gültig ab EP 2014). Neuchâtel: BFS. (Internes Dokument. Kann auf Anfrage zugestellt werden.) 7 Anhang Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn (Stand 1.1.2014) Kanton Leistungskategorie spezielle Leistungsbezeichnung Code Inventar Zürich Beihilfen zu EL 2.2.1 Zürich Alters- und Invaliditätsbeihilfen Familienbeihilfen Betreuungsbeiträge 2.5.1 Zürich Alimentenbevorschussung 3.1.0 Zürich Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Bern Bern Alters- und Invaliditätsbeihilfen Alimentenbevorschussung Bern Wirtschaftliche Sozialhilfe Luzern Familienbeihilfen Luzern Alimentenbevorschussung 3.1.0 Luzern Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Uri Arbeitslosenhilfe 2.4.0 Uri Alimentenbevorschussung 3.1.0 Uri Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Schwyz Alimentenbevorschussung 3.1.0 Schwyz Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Obwalden Alimentenbevorschussung 3.1.0 Obwalden Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Nidwalden Alimentenbevorschussung 3.1.0 Nidwalden Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Glarus Familienbeihilfen Glarus Alimentenbevorschussung 3.1.0 Glarus Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Zuschuss nach Dekret 2.2.2 Bemerkungen abgeschafft Ende 2015 3.1.0 4.1.0 Mutterschaftsbeihilfe Erwerbsersatzleistungen 2.5.2 2.5.3 6 Offertanfrage Inventar 2015-2016 Zug Kantonale EL Zug Alters- und Invaliditätsbeihilfen Arbeitslosenhilfe 2.2.3 Zug Familienbeihilfen Mutterschaftsbeiträge Zug Alimentenbevorschussung 3.1.0 Zug Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Freiburg Familienbeihilfen Freiburg Alimentenbevorschussung 3.1.0 Freiburg Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Solothurn Familienbeihilfen Solothurn Alimentenbevorschussung 3.1.0 Solothurn Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Basel-Stadt Basel-Stadt Alters- und Invaliditätsbeihilfen Familienbeihilfen Basel-Stadt Alimentenbevorschussung Basel-Stadt Wohnbeihilfen Basel-Stadt Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Basel-Landschaft Alimentenbevorschussung 3.1.0 Basel-Landschaft Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Schaffhausen Arbeitslosenhilfe 2.4.0 Schaffhausen Familienbeihilfen Schaffhausen Alimentenbevorschussung 3.1.0 Schaffhausen Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 2.4.0 Mutterschaftsbeiträge Ergänzungsleistungen 2.5.4 2.5.4 2.5.16 Beihilfen zu EL 2.2.1 Betreuungsbeiträge 2.5.6 3.1.0 Mietzinsbeiträge MBG Erwerbsersatzleistungen 3.2.1 2.5.7 Appenzell Alimentenbevorschussung Ausserrhoden Appenzell Wirtschaftliche Sozialhilfe Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Alimentenbevorschussung 3.1.0 Appenzell Innerrhoden Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 St. Gallen 4.1.0 3.1.0 St. Gallen Alters- und Invaliditätsbeihilfen Familienbeihilfen Ausserordentliche EL 2.2.8 Mutterschaftsbeiträge 2.5.4 St. Gallen Alimentenbevorschussung 3.1.0 St. Gallen Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Graubünden Familienbeihilfen Graubünden Alimentenbevorschussung 3.1.0 Graubünden Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Aargau Familienbeihilfen Aargau Alimentenbevorschussung 3.1.0 Aargau Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Thurgau Alimentenbevorschussung 3.1.0 Thurgau Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Tessin Arbeitslosenhilfe 2.4.0 Tessin Familienbeihilfen Assegno integrativo 2.5.9 Tessin Familienbeihilfen Assegno di prima infanzia 2.5.10 Mutterschaftsbeiträge Elternschaftsbeihilfe abgeschafft Ende 2015 2.5.4 2.5.8 7 Offertanfrage Inventar 2015-2016 Tessin Alimentenbevorschussung 3.1.0 Tessin Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Waadt Arbeitslosenhilfe Rente-pont 2.4.1 Waadt Familienbeihilfen Mutterschaftsbeiträge 2.5.4 Waadt Familienbeihilfen 2.5.11 Waadt Familienbeihilfen Allocations pour mineurs handicapés Familienfonds Waadt Familienbeihilfen Prestations complémentaires pour familles 2.5.17 Waadt Alimentenbevorschussung 3.1.0 Waadt Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Wallis Familienbeihilfen Wallis Alimentenbevorschussung 3.1.0 Wallis Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Neuenburg Arbeitslosenhilfe 2.4.0 Neuenburg Alimentenbevorschussung 3.1.0 Neuenburg Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Genf Genf Alters- und Invaliditätsbeihilfen Familienbeihilfen Genf Alimentenbevorschussung Genf Wohnbeihilfen Genf Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 Jura Arbeitslosenhilfe 2.4.0 Jura Alimentenbevorschussung 3.1.0 Jura Wirtschaftliche Sozialhilfe 4.1.0 ALLE KANTONE Ergänzungsleistungen 2.1.0 ALLE KANTONE Sozialhilfe im Asylbereich 4.2.1 ALLE KANTONE Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich Asyl-Nothilfe 4.2.2 ALLE KANTONE Familienfonds 2.5.12 2.5.12 Kantonale EL 2.2.3 Prestations complémentaires pour familles 2.5.17 3.1.0 Allocation de logement 3.2.4 einheitliche Leistungsbeschreibung einheitliche Leistungsbeschreibung einheitliche Leistungsbeschreibung einheitliche Leistungsbeschreibung 4.2.3 Anzahl detaillierter Leistungsbeschreibungen 86 Anzahl einheitlicher Leistungsbeschreibungen 4 Anzahl Leistungen der Datenbank 190 Legende: Grau gekennzeichnete Leistungen werden vom Bundesamt für Statistik aktualisiert. 8 Offertanfrage Inventar 2015-2016
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