Stellenbeschreibung Hausmeister Landesmusikakademie Sachsen

Stellenbeschreibung
Hausmeister an der Landesmusikakademie Sachsen
Arbeitsort:
Landesmusikakademie Sachsen Schloss Colditz, Marstallgebäude
Arbeitgeber:
Sächsischer Musikrat e.V.
Der Hausmeister unterstützt den Betrieb der Landesmusikakademie durch Handlungen und
Maßnahmen, die er eigenverantwortlich durchführt bzw. organisiert. Hierzu zählen insbesondere:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Überwachung / Instandhaltung / wöchentliche Einstellung technischer Anlagen innerhalb und
außerhalb des Gebäudes
Wahrnehmung und Beseitigung kleiner baulicher Beschädigungen im Rahmen persönlicher
Fähigkeiten
Kleinere Reparaturen an hauseigenen Einrichtungsgegenständen
Organisation und Überwachung der Leistungen von Fremdfirmen bei Reparatur- und
Instandsetzungsarbeiten
Überwachung der Einhaltung der Wartungsintervalle für die betrieblichen
Anlagen wie Personenaufzug, Lüftung, Gasheizung etc.
Auf- und Abbauarbeiten in Vorbereitung von Gastbelegungen und Veranstaltungen
Betreuung des Instrumentenfundus und Einhaltung einer Lagerordnung
Einkauf von Probengetränken und kleineren Hauswirtschafts- und Reparaturartikeln
Plakatierung und Ausschilderung im Schlossareal
ein Wochenendkurzdienst pro Monat zur Betreuung von Gästen inklusive deren Empfang
Ergänzung der materiellen Ausstattung der Waschräume und Toilettenräume, Müllentsorgung
Kleinere Reinigungsarbeiten in Ergänzung zur Reinigungskraft
Pflege der Pflanzen im Haus und der Grünanlagen auf dem Akademiegelände
Sicherung der Verkehrswege
16h / Monat Hilfstätigkeiten im Gebäude des Schlosses Colditz
Fachliches Anforderungsprofil
•
•
eine abgeschlossene, der Stellenbeschreibung entsprechende handwerkliche
Berufsausbildung und Berufserfahrung
PKW-Führerschein
Persönliche Kompetenzen
•
•
•
•
•
selbstständiges, engagiertes Arbeiten
zuverlässige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
freundliches, serviceorientiertes Auftreten
Team- und Konfliktfähigkeit
Kostenbewusstsein
Die Anstellung erfolgt ab 01.07.2016. Der Arbeitsumfang beträgt min. 30 h Stunde pro Woche.
Es ist in der Regel ein Wochenendkurzdienst pro Monat vorgesehen. Bei Akademieveranstaltungen
oder Eigenprojekten des SMR sind kurzzeitig Schicht-, Abend- und Nachtarbeit möglich.