Wahlprüfsteine 2016 ADFC Antwort CDU - ADFC Sachsen

4.
Zu 1.
Die CDU begrüßt den zunehmenden Anteil des Radverkehrs. Unser Ziel ist es die Nutzung des
umweltfreundlichen Verkehrs mit dem Rad weiter zu steigern. Hierfür wollen wir mit der
Fortschreibung des Landesradverkehrswegeplans von der bisherigen Bedarfsstrategie auf eine
Angebotsstrategie wechseln. Überall dort, wo das Verkehrsaufkommen mit Kfz es erfordert, sollen
künftig sichere Radwege entstehen. Mit dem Bau weiterer Ortsumfahrungen soll der Kfz-Verkehr
weiter möglichst aus den Ortschaften herausgehalten werden, damit die innerörtliche Nutzung des
Rads sicherer wird. In die Fortschreibung der Radwegebedarfspläne wollen wir alle
Streckenabschnitte an Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften mit einer
durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung im Jahr 2010 (DTV 2010) von mehr als 2.400 Kfz/24 h
einbeziehen und für den Bau straßenbegleitender Radwege entsprechende Mittel des Bundes und
des Landes bereitstellen.
Zu 2.
Der CDU ist nicht bekannt, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Jahre 2019 ausläuft.
Vielmehr haben sich Bund und Länder am 25.09.2015 darauf verständigt, das GVFG um 15 Jahre zu
verlängern. Auch auf dieser Grundlage wollen wir als CDU die notwendige Finanzierung für den
Radwegeausbau in Sachsen-Anhalt sichern.
Zu 3a.
Zunächst muss festgestellt werden, dass sich die Landesverkehrswacht neben Projekten fürjunge
Fahranfänger in der Hauptsache mit Projekten für Kinder befasst und eine flächendeckende
Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern durchführt. Das Land finanziert diese Projekte. Weitere
Projekte werden mit Bundesmitteln gefördert. In Jugendverkehrsschulen wird Grundschülern eine
Fahrradausbildung mit entsprechender Prüfung durch die Polizei angeboten. Die CDU will durch den
Bau von vom motorisierten lndividualverkehr getrennten Radverkehrsanlagen dazu beitragen,
insbesondere die Sicherheit von Kindern und Senioren zu erhöhen. Wir begrüßen ehrenamtliches
Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Verkehrsbeteiligten ausdrücklich. Die
Zusammenarbeit der freiwilligen Einrichtungen mit den Entscheidungsträgern im Land und in den
Kommunen wollen wir verbessern und die Durchlässigkeit für entsprechende Empfehlungen
erhöhen. Die Entwicklung flächendeckender Schulwegepläne für zu Fuß gehende und Rad fahrende
Kinder werden wir prüfen.
Zu 3b.
Wir wollen darauf hinwirken, dass der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Schulen ein
besonderer Stellenwert beigemessen wird und sie in dem notwendigen Umfang erteilt wird. Wir
werden prüfen, ob und inwieweit die Verkehrs~ und Mobilitätserziehung mit präziseren Lehrinhalten
umgesetzt werden muss.
Zu 4.
Klare Maßgabe des ÖPNV-Plans des Landes ist, dass der ÖPNV mit dem lndividualverkehr zu
vernetzen ist. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass mit der Fortschreibung des ÖPNV-Plans in
Sachsen-Anhalt auf stark nachgefragten landesbedeutsamen Buslinien ausreichende
Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder bzw. geeignete Sicherungsanlagen vorhanden sind.
Zu 5.
Die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgemeinschaft werden wir ergebnisoffen prüfen.
Zu 6.
I ~: .III .. hat Vertrauen in die fachliche Kompetenz der an der Evaluierung des LRVP Beteiligten. Die
_ 'rsetzu ng von fachlich begründeten Empfehlungen darf bei einer entsprechenden politischen
Meinungsbildung nicht an mangelnden finanziellen und personellen Mitteln scheitern.
Zu 7.
Aus unserer Sicht ist die Schaffung von über die bereits bestehenden hinausgehenden Strukturen
und die Einrichtung einer Planstelle für einen Landesradverkehrsverantwortlichen entbehrlich. Die
Zusammenarbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe ist zu verstetigen. Das politische Bewusstsein
für die Notwendigkeit eines attraktiven und sicheren Radverkehrs in Sachsen-Anhalt ist vorhanden.
Zu 8.
Diese Entscheidungen sollten aus Sicht der CDU die Kommunen und Landkreise in eigener
Zuständigkeit treffen. Landesweite Weiterbildungen planen wir als CDU nicht.
Zu 9.
Wir wollen als CDU prüfen, ob und inwieweit stillgelegte Eisenbahnstrecken, die aufgrund ihrer in der
Regel geringen Steigungen als Radwege sehr geeignet scheinen, radtouristisch oder als
Radschnellwege ausgebaut werden können.
Zu 10 und 11.
Fest mit dem Boden verbundene Anlagen sind gegenüber Vorderradständen vorzuziehen. Allerdings
muss aus Sicht der CDU bei bauordnungsrechtlichen Regelungen, die das Wohneigentum betreffen,
das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die CDU hat eine entsprechende
Satzungsbefugnis der Kommunen unterstützt, damit vor Ort entschieden werden kann, ob man im
Interesse der Sicherheit vor Fahrraddiebstählen auf dieses Instrument zurückgreifen möchte. lm
Übrigen wird der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses schon aus eigenem Antrieb zur
Sicherstellung der Attraktivität seiner Immobilie geeignete Abstellanlagen zur Verfügung stellen
wollen. Die CDU ist zudem skeptisch bei monokausalen Erklärungen im Hinblick auf die Problematik
des Fahrraddiebstahls. Das Bauordnungsrecht allein reicht für die Verbesserung der Sicherheit nicht
aus. Auch eine landesweit geltende Verordnung in Nordrhein-Westfalen kann bisher die hohe Zahl
der Fahrraddiebstähle in Münster nicht verhindern. Rund ein Viertel der Fahrraddiebstähle geht auf
organisierte Banden zurück, die gezielt gegen die Sicherungen am Fahrrad vorgehen. Rund die Hälfte
aller Fahrraddiebstähle fällt in die Bereiche Gelegenheitsdiebstahl, Versicherungsbetrug oder
alkoholisierte Affekthandlung. Soweit die entsprechenden Behörden in eigener Zuständigkeit die
Entscheidung treffen, Abstellanlagen einzurichten, würde die CDU dies begrüßen.
Mit der zunehmenden Attraktivität des Radverkehrs in Deutschland steigt auch der Reservationspreis
der Bürgerrinnen und Bürger beim Fahrradkauf. Die Menschen sind bereit, mehr Geld für ihr Fahrrad
auszugeben. Bedauerlicherweise erhöht dies auch die Attraktivität bei Fahrraddieben. Dem durch
geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken, ist unser Ziel. Schon in eigenem Interesse werden Kunden
aber bei einem entsprechenden Kaufpreis ihres Fahrrads bestrebt sein, dieses vor Diebstahl zu
schützen. Insbesondere individualisierte und codierte Aufsatzsysteme, die abschraubbare
Ausfallenden und Stützen am Fahrrad vor einem leichten Ausbau schützen, haben sich hierbei
bewährt. Eine einheitliche Codierung werden wir im Dialog mit allen Beteiligten prüfen.
Zu 12.
Die CDU kann den Eindruck nicht teilen, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt Entscheidungen bezüglich
des Radverkehrs, die im Zusammenhang mit der StVO stehen, in Unkenntnis ihrer wichtigsten Regeln
trifft.
Zu 13 (NachfrageL
Mit der wachsenden Attraktivität des Fahrrads steigt auch das Bedürfnis nach attraktiven Radwegen
In der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 stehen in der Prioritätenachse 3 (lnvestitionspriorität
4e Spezifisches Ziel 8: Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor) insgesamt über 60 Mio.
Euro zur Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger bereit. Hieraus werden u.a. der Ausbau
des Radwegenetzes (komplementäre Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV; Umsetzung erfolgt
schwerpunktmäßig im s t"dtischen
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Raum , inkl _ Stadt-Umland)gefördert.
Auf dieser Grundlage werden wır` uns dafur
dass d as Land möglichst zeitnah rund 10 Mio.
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Euro bereitstellt, um insbesondere den Neubau von Radwegen zu finanzieren. Die hierfür
notwendige Förderrichtlinie muss nach unserer Überzeugung schnellstmöglich vorgelegt werden.
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