4. Zu 1. Die CDU begrüßt den zunehmenden Anteil des Radverkehrs. Unser Ziel ist es die Nutzung des umweltfreundlichen Verkehrs mit dem Rad weiter zu steigern. Hierfür wollen wir mit der Fortschreibung des Landesradverkehrswegeplans von der bisherigen Bedarfsstrategie auf eine Angebotsstrategie wechseln. Überall dort, wo das Verkehrsaufkommen mit Kfz es erfordert, sollen künftig sichere Radwege entstehen. Mit dem Bau weiterer Ortsumfahrungen soll der Kfz-Verkehr weiter möglichst aus den Ortschaften herausgehalten werden, damit die innerörtliche Nutzung des Rads sicherer wird. In die Fortschreibung der Radwegebedarfspläne wollen wir alle Streckenabschnitte an Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung im Jahr 2010 (DTV 2010) von mehr als 2.400 Kfz/24 h einbeziehen und für den Bau straßenbegleitender Radwege entsprechende Mittel des Bundes und des Landes bereitstellen. Zu 2. Der CDU ist nicht bekannt, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Jahre 2019 ausläuft. Vielmehr haben sich Bund und Länder am 25.09.2015 darauf verständigt, das GVFG um 15 Jahre zu verlängern. Auch auf dieser Grundlage wollen wir als CDU die notwendige Finanzierung für den Radwegeausbau in Sachsen-Anhalt sichern. Zu 3a. Zunächst muss festgestellt werden, dass sich die Landesverkehrswacht neben Projekten fürjunge Fahranfänger in der Hauptsache mit Projekten für Kinder befasst und eine flächendeckende Verkehrssicherheitsarbeit mit Kindern durchführt. Das Land finanziert diese Projekte. Weitere Projekte werden mit Bundesmitteln gefördert. In Jugendverkehrsschulen wird Grundschülern eine Fahrradausbildung mit entsprechender Prüfung durch die Polizei angeboten. Die CDU will durch den Bau von vom motorisierten lndividualverkehr getrennten Radverkehrsanlagen dazu beitragen, insbesondere die Sicherheit von Kindern und Senioren zu erhöhen. Wir begrüßen ehrenamtliches Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Verkehrsbeteiligten ausdrücklich. Die Zusammenarbeit der freiwilligen Einrichtungen mit den Entscheidungsträgern im Land und in den Kommunen wollen wir verbessern und die Durchlässigkeit für entsprechende Empfehlungen erhöhen. Die Entwicklung flächendeckender Schulwegepläne für zu Fuß gehende und Rad fahrende Kinder werden wir prüfen. Zu 3b. Wir wollen darauf hinwirken, dass der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Schulen ein besonderer Stellenwert beigemessen wird und sie in dem notwendigen Umfang erteilt wird. Wir werden prüfen, ob und inwieweit die Verkehrs~ und Mobilitätserziehung mit präziseren Lehrinhalten umgesetzt werden muss. Zu 4. Klare Maßgabe des ÖPNV-Plans des Landes ist, dass der ÖPNV mit dem lndividualverkehr zu vernetzen ist. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass mit der Fortschreibung des ÖPNV-Plans in Sachsen-Anhalt auf stark nachgefragten landesbedeutsamen Buslinien ausreichende Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder bzw. geeignete Sicherungsanlagen vorhanden sind. Zu 5. Die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgemeinschaft werden wir ergebnisoffen prüfen. Zu 6. I ~: .III .. hat Vertrauen in die fachliche Kompetenz der an der Evaluierung des LRVP Beteiligten. Die _ 'rsetzu ng von fachlich begründeten Empfehlungen darf bei einer entsprechenden politischen Meinungsbildung nicht an mangelnden finanziellen und personellen Mitteln scheitern. Zu 7. Aus unserer Sicht ist die Schaffung von über die bereits bestehenden hinausgehenden Strukturen und die Einrichtung einer Planstelle für einen Landesradverkehrsverantwortlichen entbehrlich. Die Zusammenarbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe ist zu verstetigen. Das politische Bewusstsein für die Notwendigkeit eines attraktiven und sicheren Radverkehrs in Sachsen-Anhalt ist vorhanden. Zu 8. Diese Entscheidungen sollten aus Sicht der CDU die Kommunen und Landkreise in eigener Zuständigkeit treffen. Landesweite Weiterbildungen planen wir als CDU nicht. Zu 9. Wir wollen als CDU prüfen, ob und inwieweit stillgelegte Eisenbahnstrecken, die aufgrund ihrer in der Regel geringen Steigungen als Radwege sehr geeignet scheinen, radtouristisch oder als Radschnellwege ausgebaut werden können. Zu 10 und 11. Fest mit dem Boden verbundene Anlagen sind gegenüber Vorderradständen vorzuziehen. Allerdings muss aus Sicht der CDU bei bauordnungsrechtlichen Regelungen, die das Wohneigentum betreffen, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die CDU hat eine entsprechende Satzungsbefugnis der Kommunen unterstützt, damit vor Ort entschieden werden kann, ob man im Interesse der Sicherheit vor Fahrraddiebstählen auf dieses Instrument zurückgreifen möchte. lm Übrigen wird der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses schon aus eigenem Antrieb zur Sicherstellung der Attraktivität seiner Immobilie geeignete Abstellanlagen zur Verfügung stellen wollen. Die CDU ist zudem skeptisch bei monokausalen Erklärungen im Hinblick auf die Problematik des Fahrraddiebstahls. Das Bauordnungsrecht allein reicht für die Verbesserung der Sicherheit nicht aus. Auch eine landesweit geltende Verordnung in Nordrhein-Westfalen kann bisher die hohe Zahl der Fahrraddiebstähle in Münster nicht verhindern. Rund ein Viertel der Fahrraddiebstähle geht auf organisierte Banden zurück, die gezielt gegen die Sicherungen am Fahrrad vorgehen. Rund die Hälfte aller Fahrraddiebstähle fällt in die Bereiche Gelegenheitsdiebstahl, Versicherungsbetrug oder alkoholisierte Affekthandlung. Soweit die entsprechenden Behörden in eigener Zuständigkeit die Entscheidung treffen, Abstellanlagen einzurichten, würde die CDU dies begrüßen. Mit der zunehmenden Attraktivität des Radverkehrs in Deutschland steigt auch der Reservationspreis der Bürgerrinnen und Bürger beim Fahrradkauf. Die Menschen sind bereit, mehr Geld für ihr Fahrrad auszugeben. Bedauerlicherweise erhöht dies auch die Attraktivität bei Fahrraddieben. Dem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken, ist unser Ziel. Schon in eigenem Interesse werden Kunden aber bei einem entsprechenden Kaufpreis ihres Fahrrads bestrebt sein, dieses vor Diebstahl zu schützen. Insbesondere individualisierte und codierte Aufsatzsysteme, die abschraubbare Ausfallenden und Stützen am Fahrrad vor einem leichten Ausbau schützen, haben sich hierbei bewährt. Eine einheitliche Codierung werden wir im Dialog mit allen Beteiligten prüfen. Zu 12. Die CDU kann den Eindruck nicht teilen, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt Entscheidungen bezüglich des Radverkehrs, die im Zusammenhang mit der StVO stehen, in Unkenntnis ihrer wichtigsten Regeln trifft. Zu 13 (NachfrageL Mit der wachsenden Attraktivität des Fahrrads steigt auch das Bedürfnis nach attraktiven Radwegen In der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 stehen in der Prioritätenachse 3 (lnvestitionspriorität 4e Spezifisches Ziel 8: Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor) insgesamt über 60 Mio. Euro zur Unterstützung umweltfreundlicher Verkehrsträger bereit. Hieraus werden u.a. der Ausbau des Radwegenetzes (komplementäre Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV; Umsetzung erfolgt schwerpunktmäßig im s t"dtischen a Raum , inkl _ Stadt-Umland)gefördert. Auf dieser Grundlage werden wır` uns dafur dass d as Land möglichst zeitnah rund 10 Mio. " einsetzen, ` Euro bereitstellt, um insbesondere den Neubau von Radwegen zu finanzieren. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie muss nach unserer Überzeugung schnellstmöglich vorgelegt werden. ı i ¬-¬.- _ .„_ - %.¬-~¬._,„_, E I
© Copyright 2024 ExpyDoc