Das Amt des Marktaufsehers (Agoranomos) im kaiserzeitlichen Griechenland und Kleinasien (1.-3 Jh. n. Chr.) Mag.a Eleni Theodorou Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde, Papyrologie und Epigraphik, Universität Wien Der sogenannte Agoranomos, d.h. der für den Stadtmarkt zuständige Beamte, steht im Mittelpunkt meiner Arbeit. Es handelt sich um einen von der Stadt gewählten Funktionär, dessen Tätigkeitsort die Agora (der Marktplatz) war, also derjenige Ort, an dem Geschäfte getrieben wurden. Aristoteles hält das Amt des Agoranomos für das erste, das in einem Staat einzurichten ist, was eindrücklich auf die Bedeutung dieses Amtes für eine Stadt hindeutet. Es handelt sich daher um eine wichtige Magistratur, die zudem die am häufigsten belegte ist. Zu den Agoranomoi finden sich nämlich literarische, aber vor allem epigraphische Belege seit dem 5. Jh. v. Chr. bis mindestens zum 3. Jh. n. Chr. aus mehr als 140 Städte der griechischen Welt. Die Aufsicht über die Ordnung auf dem Markt (dazu gehörten z.B. die Abwendung von Betrügereien zu Lasten des Käufers und die Aufsicht über die Qualität der Waren) war ursprünglich die Hauptaufgabe eines Agoranomos. Daneben trat in der hellenistischen (ab ca. 300 v. Chr.) und der römischen Kaiserzeit in zunehmendem Umfang auch die Versorgung des Marktes mit Getreide bzw. Brot und anderen Waren zu einem möglichst günstigen Preis als eine seiner Zuständigkeiten hervor. Die Untersuchung fokussiert zeitlich auf die römische Kaiserzeit und räumlich auf Griechenland und Kleinasien, denn es handelt sich um dasjenige Zeitalter und um die zwei Gebiete, aus denen die überwiegende Mehrheit der Dokumente stammt. Ziel meiner Untersuchung ist es, nachdem die entsprechenden für die Kaiserzeit fast ausschließlich epigraphischen Belege zur griechischen Agoranomie gesammelt sind, auf dieses öffentliche Amt, seine Charakteristiken und seine Aufgaben ausführlich einzugehen. Dabei wird ebenso die Entwicklung des Amtes in diesem Zeitalter diskutiert sowie etwaige Kontinuitäten oder Brüche im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Epochen, in denen es bezeugt ist, nämlich in der klassischen und der hellenistischen Zeit (5.-1. Jh. v. Chr.).
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