Pressemitteilung gegen Bagatellisierung Psychischer

Vorstand
bvvp-Pressemitteilung
Delegiertenversammlung des bvvp verurteilt
Bagatellisierung von psychischen Erkrankungen
im Rahmen des Asylpakets II
Am 27.2.2016 fand in Fulda die Delegiertenversammlung der im
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten zusammengeschlossenen Landesverbände statt. Die Delegierten beschäftigten sich
aus aktuellem Anlass auch mit der im Asylpaket II geäußerten
Auffassung, dass die posttraumatische Belastungsstörung nicht als
schwerwiegende Erkrankung anzusehen sei.
Als Ergebnis dieser Diskussion wurde folgende Resolution
verabschiedet:
„Die DV des bvvp wendet sich entschieden dagegen, dass psychische
Erkrankungen im Rahmen des Asylpakets II bagatellisiert werden. Die
posttraumatische Belastungsstörung ist eine schwerwiegende
Erkrankung, für die es klare diagnostische Kriterien gibt. Hier kann durch
eine alleinige medikamentöse Behandlung keine nachhaltige Besserung
oder gar Heilung erreicht werden.
Die Begutachtung von seelisch Erkrankten muss durch entsprechend
qualifizierte Gutachter (Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie, Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten)
erfolgen. Es muss gewährleistet werden, dass bei einer Begutachtung
eine angemessene sprachliche Verständigung mit dem Gutachter erfolgt,
beispielsweise durch qualifizierte Dolmetscher.
Die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Frage, ob eine
seelische Erkrankung vorliegt, die ein Abschiebehindernis darstellen
könnte, muss durch ein einfaches ärztliches oder psychologischpsychotherapeutisches Attest möglich sein. Der Zeitraum von einer
Woche für die Beibringung eines solchen Attestes ist zu kurz.“
Berlin, den 29.02.2016
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