Amtsblatt

Amtsblatt
9. Jahrgang
Ausgabetag 29.02.2016
Nummer: 10
Inhaltsverzeichnis
25.
26.
27.
28.
29.
Seite/n
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der
der 2. Sitzung des Hauptausschusses
Beschluss der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung
„Sielsdorfer Mühle“ in Hürth-Sielsdorf gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB
Erstellung eines Nahverkehrskonzepts
für die Stadt Hürth 2016 - 2025
Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der
2. Sitzung des Seniorenbeirates
58-60
61-62
63-65
66-67
68
Herausgeber: Stadt Hürth – Der Bürgermeister
Bezug:
Stadt Hürth
Der Bürgermeister
Rathaus
50351 Hürth
Jahres-Abo 25,00 € inkl. Porto
Einzelpreis 1,00 € inkl. Porto
Kündigung des Bezugs:
Nur für das folgende Jahr bis zum 30.11.
Für Selbstabholer liegt das
Amtsblatt kostenlos im Rathaus,
Friedrich-Ebert-Str. 40, aus.
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Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB
Maßnahme:
Erneuerung von Kanal- und
Wasserversorgungleitungen, Straßenbeleuchtung
in der Friedenstraße und Florianstraße sowie
Erneuerung der Fahrbahn in der Friedenstraße in
Hürth-Gleuel
Erneuerung der Kanal,- Wasserversorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung
und Fahrbahn
Art und Umfang der Leistung:
Kanalbau:
ca. 2.450 m³
ca 3.150 m²
ca 400 m²
ca 240 m
Vollwandrohr
ca
70 m
6 St
2000
Grabenaushub, Tiefe bis 4,50 m
Verbau
Teilverbau
Kanalrohr DN 315 - 630 aus Polypropylen (PP),
Kanalrohr DN 1600 aus GFK-Rohren
Schachtbauwerke aus Beton DN 1000, 1200 sowie
DIN V 4034-1
Wasserversorgung:
Trinkwasserhaupt-
ca
140 m
Erdarbeiten für die Verlegung einer neuen
Leitung für DA 160 PE-Rohre ausführen
ca
220 m Erdarbeiten für die Verlegung von neuen
Trinkwasserhausanschlußleitungen ausführen
Straßenbeleuchtung:
ca
315 m Beleuchtungskabel, einschl. Schutzrohre verlegen
9 St Straßenbeleuchtungsmaste aufstellen
Straßenbauarbeiten:
ca 1300 m² bestehende Fahrbahn aus Asphalt aufnehmen,
entsorgen
ca
620 m² bestehende Fahrbahnoberfläche fräsen, aufnehmen und
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entsorgen
ca 535 m² Pflaster und Platten aufnehmen, teilweise
wiederverlegen bzw.
erneuern
ca 250 m Bord, Randbefestigungen aufnehmen teilweise
wiederverlegen
bzw. erneuern
Ausführungszeitraum:
Mai 2016 – Nov. 2016
Angebotsunterlagen können ab Mittwoch, den 02.03.2016 bei den Stadtwerken Hürth, Abteilung
DV,
Frau Eter, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth bis spätestens 29.03.2016 angefordert werden.
Nur Postversand!
Die Schutzgebühr ist auf das Konto 0119276000 bei der KSK - Köln, BLZ: 370 502 99, IBAN:
DE 853705 0299 01192760 00, BIC: COKSDE33 zu überweisen und durch Einsendung des
Einzahlungsbeleges, der den Vermerk "Frieden-, Florianstraße in Hürth " tragen soll,
nachzuweisen.
Schutzgebühr:
45,00 €
Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Submission:
04.04.2016 um 9.00 Uhr im Zimmer 511, V.OG des
Rathauses. Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten sind zur
Angebotsöffnung zugelassen.
Zuschlag-/Bindefrist:
01.06.2016
Sicherheitsleistung:
5 % der Abrechnungs-/Auftragssumme oder eine unbefristete
Bürgschaft in gleicher Höhe.
Zahlungen:
Abschlagszahlungen gemäß VOB
Tariftreuegesetz:
Die in den Angebotsunterlagen genannten Tarife sind lt.
Tariftreuegesetz zu beachten.
Nachweise:
Über vergleichbare Leistungen (Referenzliste), den
Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre, die technische
Ausstattung des Betriebes, die Kalkulationsunterlagen, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
sowie Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und
Berufsgenossenschaft sind auf Anforderung des Auftraggebers
einzureichen.
Nachprüfstelle für
behauptete
VOB-Verstöße:
Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Untere staatliche Verwaltungsbehörde
50124 Bergheim
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Hinweis:
Hürth, 25.02.2016
Stadtwerke Hürth AöR
Der Vorstand
Im Falle einer Auftragserteilung erleichtert die Vorlage der
Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung der
Bauabzugsbesteuerung die Rechnungsabwicklung.
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Bekanntmachung
Am Dienstag, den 08.03.2016 findet im Deutschordenssaal des Bürgerhauses, FriedrichEbert- Straße 40, 50354 Hürth ab 18:00 Uhr die 2. Sitzung des Hauptausschusses mit
folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung
A Öffentliche Sitzung
TOP
Bezeichnung
3
1
Beschlussfassung über die Tagesordnung
2
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
3
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
4
Bestellung der Schriftführer
5
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
6
Anfragen in öffentlicher Sitzung
3
3
3
3
3
3
6.1
Online-Handel Hürth
hier: Anfrage der Grünen-Fraktion vom 23.02.2016
B Nichtöffentliche Sitzung
TOP
Bezeichnung
3
7
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
8
Verkauf einer Gewerbefläche in Hürth-Kalscheuren
9
Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Efferen
10
Verkauf eines Baugrundstückes in Hürth-Efferen
11
Ankauf eines Gebäudes in Kendenich
12
Erwerb eines Grundstücks in Hürth-Gleuel
13
Errichtung von (konventionell) gebauten Unterbringungsmöglichkeiten in Kendenich
14
Erstattung von Erschließungskosten
15
Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung
3
3
3
3
3
3
3
3
3
15.1
3
Verfahrensstand der beschlossenen Grundstücksverkäufe
62
16
Anfragen in nichtöffentlicher Sitzung
Hürth, 25.02.2016
Dirk Breuer
Bürgermeister
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Bekanntmachung
Beschluss der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer
Mühle“ in Hürth-Sielsdorf
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB
Aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722), hat der Rat der Stadt Hürth in seiner Sitzung am
02.02.2016 die 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ als
Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für
Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die 1. Teiländerung der
Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ gemäß § 10 (3) BauGB rechtskräftig.
Die Aufstellung der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“
erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB.
Gebietsbeschreibung:
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteils Sielsdorf, nördlich der Sielsdorfer
Mühle, westlich der Dorfstraße und südlich der Fühlingstraße.
Die genaue Abgrenzung ist in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 dargestellt,
der als Anlage Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Hinweise:
1. Die 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ liegt gemäß §
10 BauGB ab sofort während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs
und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie
donnerstags von 13.30 Uhr – 17.30 Uhr
im Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth, Friedrich-EbertStraße 40, 50354 Hürth, zur Einsicht öffentlich aus.
2. Nach § 44 (3) BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung
verlangen, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs
dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei
dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die im vorgenannten Absatz
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruchs herbeigeführt wird.
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3. Gemäß § 215 BauGB werden
a) eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des
Flächennutzungsplans
und
c) nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hürth
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2) a
BauGB beachtlich sind.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hürth vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister
der Stadt Hürth, Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, geltend gemacht
werden.
Hürth, 24.02.2016
Dirk Breuer
Bürgermeister
Anlage:
Übersichtsplan Geltungsbereich
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Bekanntmachung
Erstellung eines Nahverkehrskonzepts
für die Stadt Hürth
2016 - 2025
Offenlage im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Der Rat der Stadt Hürth hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschlossen, ein
Nahverkehrskonzept (NVK) für die Stadt Hürth aufzustellen. Dieses entspricht
inhaltlich einem Nahverkehrsplan.
Das NVK soll dazu beitragen, das erreichte Niveau der Stadtbus- und AST-Verkehre
in der Stadt Hürth zu halten und auszubauen.
Dem Entwurf des NVK vom Februar 2016 ist in der Sitzung des Ausschusses für
Planung, Umwelt und Verkehr am 23.02.2016 zugestimmt worden. Nunmehr erfolgt
ein Beteiligungsverfahren.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt in der Zeit vom
01.03.2016 – 01.04.2016
im Rathaus der Stadt Hürth, Friederich-Ebert-Straße 40, Hürth-Hermülheim, im Amt
für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss. Der Entwurf des NVK ist
auch im Internet unter www.buergerbeteiligung.huerth.de einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem NVK abgegeben
werden, die an das Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth,
50351 Hürth, zu richten sind.
Die innerhalb des Auslegungszeitraums vorgebrachten Anregungen werden im
Anschluss geprüft und ggf. berücksichtigt.
Der Entwurf kann während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr und
freitags 6.30 Uhr – 14.00 Uhr eingesehen werden.
Auskünfte zum ausliegenden Entwurf erteilt während der Sprechstunden
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und
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donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Frau Metternich vom Amt für Planung, Umwelt und Verkehr, Rathaus, Zimmer 417
(Tel: 02233/53-453, e-mail: [email protected])
Hürth, 25.02.2016
Dirk Breuer
Bürgermeister
68
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 10.03.2016 findet im Raum 343/344, Friedrich-Ebert-Straße 40,
50354 Hürth ab 17:00 Uhr die 2. Sitzung des Seniorenbeirates mit folgender
Tagesordnung statt:
Tagesordnung
A Öffentliche Sitzung
TOP
Bezeichnung
3
1
Beschlussfassung über die Tagesordnung
2
Genehmigung der Niederschrift SB-01/2016
3
Satzungsänderung und Anpassung der Geschäftsordnung
4
Jahresplanung
5
10 Jahre Seniorenbeirat Hürth
hier: Planung der Jubiläumsveranstaltungen
6
EKZ aus Sicht von Senioren
7
Friedhof Gleuel
hier: Behindertentoilette
8
Stadtbuslinie 712
hier: Haltestelle Friedhof Efferen
9
Mitteilungen in öffentlicher Sitzung
10
Anfragen in öffentlicher Sitzung
11
Beantwortung von Anfragen öffentlicher Sitzung
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Hürth, 25.02.2016
Benehmen hergestellt:
Der Bürgermeister
(In Vertretung)
Gez. Menzel
(Beigeordneter)