Amtsblatt 9. Jahrgang Ausgabetag 29.02.2016 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 25. 26. 27. 28. 29. Seite/n Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der der 2. Sitzung des Hauptausschusses Beschluss der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ in Hürth-Sielsdorf gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB Erstellung eines Nahverkehrskonzepts für die Stadt Hürth 2016 - 2025 Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 2. Sitzung des Seniorenbeirates 58-60 61-62 63-65 66-67 68 Herausgeber: Stadt Hürth – Der Bürgermeister Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister Rathaus 50351 Hürth Jahres-Abo 25,00 € inkl. Porto Einzelpreis 1,00 € inkl. Porto Kündigung des Bezugs: Nur für das folgende Jahr bis zum 30.11. Für Selbstabholer liegt das Amtsblatt kostenlos im Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 40, aus. 58 Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB Maßnahme: Erneuerung von Kanal- und Wasserversorgungleitungen, Straßenbeleuchtung in der Friedenstraße und Florianstraße sowie Erneuerung der Fahrbahn in der Friedenstraße in Hürth-Gleuel Erneuerung der Kanal,- Wasserversorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung und Fahrbahn Art und Umfang der Leistung: Kanalbau: ca. 2.450 m³ ca 3.150 m² ca 400 m² ca 240 m Vollwandrohr ca 70 m 6 St 2000 Grabenaushub, Tiefe bis 4,50 m Verbau Teilverbau Kanalrohr DN 315 - 630 aus Polypropylen (PP), Kanalrohr DN 1600 aus GFK-Rohren Schachtbauwerke aus Beton DN 1000, 1200 sowie DIN V 4034-1 Wasserversorgung: Trinkwasserhaupt- ca 140 m Erdarbeiten für die Verlegung einer neuen Leitung für DA 160 PE-Rohre ausführen ca 220 m Erdarbeiten für die Verlegung von neuen Trinkwasserhausanschlußleitungen ausführen Straßenbeleuchtung: ca 315 m Beleuchtungskabel, einschl. Schutzrohre verlegen 9 St Straßenbeleuchtungsmaste aufstellen Straßenbauarbeiten: ca 1300 m² bestehende Fahrbahn aus Asphalt aufnehmen, entsorgen ca 620 m² bestehende Fahrbahnoberfläche fräsen, aufnehmen und 59 entsorgen ca 535 m² Pflaster und Platten aufnehmen, teilweise wiederverlegen bzw. erneuern ca 250 m Bord, Randbefestigungen aufnehmen teilweise wiederverlegen bzw. erneuern Ausführungszeitraum: Mai 2016 – Nov. 2016 Angebotsunterlagen können ab Mittwoch, den 02.03.2016 bei den Stadtwerken Hürth, Abteilung DV, Frau Eter, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth bis spätestens 29.03.2016 angefordert werden. Nur Postversand! Die Schutzgebühr ist auf das Konto 0119276000 bei der KSK - Köln, BLZ: 370 502 99, IBAN: DE 853705 0299 01192760 00, BIC: COKSDE33 zu überweisen und durch Einsendung des Einzahlungsbeleges, der den Vermerk "Frieden-, Florianstraße in Hürth " tragen soll, nachzuweisen. Schutzgebühr: 45,00 € Die Schutzgebühr wird nicht erstattet. Submission: 04.04.2016 um 9.00 Uhr im Zimmer 511, V.OG des Rathauses. Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung zugelassen. Zuschlag-/Bindefrist: 01.06.2016 Sicherheitsleistung: 5 % der Abrechnungs-/Auftragssumme oder eine unbefristete Bürgschaft in gleicher Höhe. Zahlungen: Abschlagszahlungen gemäß VOB Tariftreuegesetz: Die in den Angebotsunterlagen genannten Tarife sind lt. Tariftreuegesetz zu beachten. Nachweise: Über vergleichbare Leistungen (Referenzliste), den Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre, die technische Ausstattung des Betriebes, die Kalkulationsunterlagen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes sowie Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Nachprüfstelle für behauptete VOB-Verstöße: Landrat des Rhein-Erft-Kreises Untere staatliche Verwaltungsbehörde 50124 Bergheim 60 Hinweis: Hürth, 25.02.2016 Stadtwerke Hürth AöR Der Vorstand Im Falle einer Auftragserteilung erleichtert die Vorlage der Freistellungsbescheinigung zur Vermeidung der Bauabzugsbesteuerung die Rechnungsabwicklung. 61 Bekanntmachung Am Dienstag, den 08.03.2016 findet im Deutschordenssaal des Bürgerhauses, FriedrichEbert- Straße 40, 50354 Hürth ab 18:00 Uhr die 2. Sitzung des Hauptausschusses mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung A Öffentliche Sitzung TOP Bezeichnung 3 1 Beschlussfassung über die Tagesordnung 2 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 3 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW 4 Bestellung der Schriftführer 5 Mitteilungen in öffentlicher Sitzung 6 Anfragen in öffentlicher Sitzung 3 3 3 3 3 3 6.1 Online-Handel Hürth hier: Anfrage der Grünen-Fraktion vom 23.02.2016 B Nichtöffentliche Sitzung TOP Bezeichnung 3 7 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 8 Verkauf einer Gewerbefläche in Hürth-Kalscheuren 9 Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Efferen 10 Verkauf eines Baugrundstückes in Hürth-Efferen 11 Ankauf eines Gebäudes in Kendenich 12 Erwerb eines Grundstücks in Hürth-Gleuel 13 Errichtung von (konventionell) gebauten Unterbringungsmöglichkeiten in Kendenich 14 Erstattung von Erschließungskosten 15 Mitteilungen in nichtöffentlicher Sitzung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 15.1 3 Verfahrensstand der beschlossenen Grundstücksverkäufe 62 16 Anfragen in nichtöffentlicher Sitzung Hürth, 25.02.2016 Dirk Breuer Bürgermeister 63 Bekanntmachung Beschluss der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ in Hürth-Sielsdorf gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB Aufgrund des § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722), hat der Rat der Stadt Hürth in seiner Sitzung am 02.02.2016 die 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ gemäß § 10 (3) BauGB rechtskräftig. Die Aufstellung der 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB. Gebietsbeschreibung: Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteils Sielsdorf, nördlich der Sielsdorfer Mühle, westlich der Dorfstraße und südlich der Fühlingstraße. Die genaue Abgrenzung ist in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 dargestellt, der als Anlage Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Hinweise: 1. Die 1. Teiländerung der Ergänzungssatzung „Sielsdorfer Mühle“ liegt gemäß § 10 BauGB ab sofort während der Sprechzeiten montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie donnerstags von 13.30 Uhr – 17.30 Uhr im Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth, Friedrich-EbertStraße 40, 50354 Hürth, zur Einsicht öffentlich aus. 2. Nach § 44 (3) BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die im vorgenannten Absatz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 64 3. Gemäß § 215 BauGB werden a) eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hürth unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2) a BauGB beachtlich sind. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung wurde nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hürth vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann beim Bürgermeister der Stadt Hürth, Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, geltend gemacht werden. Hürth, 24.02.2016 Dirk Breuer Bürgermeister Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich 65 66 Bekanntmachung Erstellung eines Nahverkehrskonzepts für die Stadt Hürth 2016 - 2025 Offenlage im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Der Rat der Stadt Hürth hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 beschlossen, ein Nahverkehrskonzept (NVK) für die Stadt Hürth aufzustellen. Dieses entspricht inhaltlich einem Nahverkehrsplan. Das NVK soll dazu beitragen, das erreichte Niveau der Stadtbus- und AST-Verkehre in der Stadt Hürth zu halten und auszubauen. Dem Entwurf des NVK vom Februar 2016 ist in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 23.02.2016 zugestimmt worden. Nunmehr erfolgt ein Beteiligungsverfahren. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt in der Zeit vom 01.03.2016 – 01.04.2016 im Rathaus der Stadt Hürth, Friederich-Ebert-Straße 40, Hürth-Hermülheim, im Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss. Der Entwurf des NVK ist auch im Internet unter www.buergerbeteiligung.huerth.de einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem NVK abgegeben werden, die an das Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth, 50351 Hürth, zu richten sind. Die innerhalb des Auslegungszeitraums vorgebrachten Anregungen werden im Anschluss geprüft und ggf. berücksichtigt. Der Entwurf kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags 6.30 Uhr – 14.00 Uhr eingesehen werden. Auskünfte zum ausliegenden Entwurf erteilt während der Sprechstunden montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 67 donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr Frau Metternich vom Amt für Planung, Umwelt und Verkehr, Rathaus, Zimmer 417 (Tel: 02233/53-453, e-mail: [email protected]) Hürth, 25.02.2016 Dirk Breuer Bürgermeister 68 Bekanntmachung Am Donnerstag, den 10.03.2016 findet im Raum 343/344, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth ab 17:00 Uhr die 2. Sitzung des Seniorenbeirates mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung A Öffentliche Sitzung TOP Bezeichnung 3 1 Beschlussfassung über die Tagesordnung 2 Genehmigung der Niederschrift SB-01/2016 3 Satzungsänderung und Anpassung der Geschäftsordnung 4 Jahresplanung 5 10 Jahre Seniorenbeirat Hürth hier: Planung der Jubiläumsveranstaltungen 6 EKZ aus Sicht von Senioren 7 Friedhof Gleuel hier: Behindertentoilette 8 Stadtbuslinie 712 hier: Haltestelle Friedhof Efferen 9 Mitteilungen in öffentlicher Sitzung 10 Anfragen in öffentlicher Sitzung 11 Beantwortung von Anfragen öffentlicher Sitzung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Hürth, 25.02.2016 Benehmen hergestellt: Der Bürgermeister (In Vertretung) Gez. Menzel (Beigeordneter)
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