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Stand: 29. Februar 2016
Rahmenvertrag
Beratung der Abteilung II
des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWi)
- Leistungsbeschreibung Anlage 1
für den abzuschließenden Rahmenvertrag
Stand: 29. Februar 2016
Gliederung
Vorbemerkung .................................................................................................................................. 3
1.
Hauptleistung: Kurzfristberatung der Abteilung II des BMWi ....................................................... 3
1.1.
1.1.1.
Schriftliche Beratung: Kurzgutachten und Vermerke........................................................... 4
1.1.2.
Organisation und Durchführung von Workshops / begleitenden Arbeitsprozessen ........... 5
1.2.
2.
3.
4.
Umfassende Kurzfristberatung der Abteilung II ........................................................................... 3
Themenbereiche des Rahmenvertrags ........................................................................................ 5
Ergänzende Leistungen............................................................................................................... 7
2.1.
Organigramm des Projektteams .................................................................................................. 7
2.2.
Archivieren der Arbeitsergebnisse / Datensicherung .................................................................. 7
Ausführungsbedingungen .......................................................................................................... 8
3.1.
ProjektleiterIn und StellvertreterIn .............................................................................................. 8
3.2.
Leistungsabrufe und Auftragsabwicklung .................................................................................... 8
3.3.
Leistungsfristen / Vorhalten von Reservekapazitäten ................................................................. 9
3.4.
Projektsprache / Nutzungsrechte............................................................................................... 10
Prognose zum Auftragsvolumen ............................................................................................... 10
Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag)
Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi
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Stand: 29. Februar 2016
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, auf der Basis u.a. der
nachfolgenden Leistungsbeschreibung, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag für kurzfristig zu erbringende Beratungsleistungen, sowie
ergänzenden Leistungen, zu nachfolgend unter Ziffer 1.2 festgelegten Themenbereichen für die
Abteilung II des BMWi („Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi“) abzuschließen mit einer
Laufzeit von 2 Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils bis zu 12 Monate. Der
Rahmenvertrag betrifft nur Aufträge für Leistungen, die jeweils innerhalb von maximal 6 Monaten
erbracht werden können. Eine Prognose des Umfangs der voraussichtlich je vollem Kalenderjahr
abgerufenen Leistungen ist Ziff. 4 zu entnehmen. Leistungen aus dem Rahmenvertrag können nur bis zu
einem Volumen von maximal fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr abgerufen werden.
1. Hauptleistung: Kurzfristberatung der Abteilung II des BMWi
1.1. Umfassende Kurzfristberatung der Abteilung II
Die Abteilung II des BMWi benötigt zur jeweils kurzfristigen Unterstützung ihrer energiepolitischen
Arbeit einen Dienstleister (Auftragnehmer / AN), ggf. in Form eines Konsortiums, das ein umfassendes
Beratungsangebot zu sämtlichen der unter Ziffer 1.2 abschließend festgelegten Themenbereiche jeweils
kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau anbieten kann. Benötigt werden Kurzfristberatungen, die
jeweils innerhalb von maximal 6 Monaten erbracht werden können; daher sind z.B. längerfristige
Gutachten nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Rahmenvertrages und werden gesondert
ausgeschrieben. Zum Leistungsumfang der Kurzfristberatung gehören wissenschaftlich fundierte
Ausarbeitungen (in Form von Kurzgutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit
zu erstellen sind die – je nach Bedarf und Vorgabe des BMWi – von wenigen Tagen bis zu maximal 6
Monaten reicht), die Teilnahme an Telefon- bzw. Videokonferenzen und Besprechungen, sowie
ergänzende Leistungen, insbesondere die Organisation, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung)
von Workshops einschließlich zugehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die
Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine
breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den AN ein.
Der Beschaffungsbedarf wird vom jeweiligen Referat der Abteilung II des BMWi stets zunächst daraufhin
überprüft, ob tatsächlich keine ausreichende Expertise innerhalb des BMWi, des nachgeordneten
Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist, und deshalb
die in hohem Maße spezialisierte Beratungsleistungen des AN zu sehr spezifischen Fragestellungen in
Anspruch genommen werden müssen. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR ist zusätzlich eine
Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Ist dies zu bejahen, erfolgt
die Auftragserteilung jeweils nur durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 des BMWi;
durch andere Referate erteilte Aufträge lösen keine Vergütungspflicht des BMWi aus. Die
Aufgabenerfüllung erfolgt dagegen jeweils in enger Abstimmung mit demjenigen Referat, das den
jeweils zu befriedigenden Beratungsbedarf hat. Der AN wird sämtliche (Zwischen-)Ergebnisse diesen
Referaten zur Abnahme elektronisch übermitteln. BMWi arbeitet noch mit weiteren Dienstleistern
zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf langfristige Studien und Projekte; der AN ist verpflichtet,
auf Wunsch des BMWi mit diesen konstruktiv zusammen zu arbeiten.
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Der AN stellt ein Projektteam zusammen das ökonomische, technische und rechtliche Fragen des BMWi
zu den in Ziffer 1.2 abschließend genannten Themenbereich auf qualitativ höchstem Niveau kurzfristig
beantworten kann und benennt eine/einen ProjektleiterIn und eine/einen StellvertreterIn. Die
Projektleitung koordiniert das Projektteam und leitet sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse in
konsolidierter Form an das jeweilige Referat des BMWi weiter; sie stellt zudem sicher, dass BMWi die
Beratungsleistung jeweils innerhalb der vom BMWi gesetzten Frist erhält.
1.1.1. Schriftliche Beratung: Kurzgutachten und Vermerke
Der AN berät die Abteilung II des BMWi mit schriftlichen Ausarbeitungen innerhalb der vom BMWi
gesetzten Fristen umfassend zu kurzfristig, also innerhalb von maximal 6 Monaten, zu beantwortenden
Fragestellungen zu den in Ziffer 1.2 abschließend festgelegten Themenbereichen. Diese
Beratungsleistung wird vom BMWi immer nur in den Fällen in Anspruch genommen, in denen eine
vorherige Prüfung des jeweiligen Fachreferates ergeben hat, dass keine ausreichende Expertise
innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der
benötigten Zeit verfügbar ist. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR ist zusätzlich eine
Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Die Beratung erfolgt in
Form von schriftlichen Ausarbeitungen, die Auswertungen und Analysen zu Sachverhalten je nach
Fragestellung in ökonomischer, technischer oder rechtlicher Hinsicht enthalten, und dem BMWi in
elektronischer Form in einem für das BMWi verwendbaren Format übersandt werden. Die schriftlichen
Ausarbeitungen stellen dabei das Ergebnis der Beratungsleistung dar; zum Auftragsumfang gehören
auch dazu ggf. im Vorfeld noch notwendige Recherchen zur Erhebung von Daten, die Erstellung von
statistischen Aufbereitungen, die Entwicklung von mit der Beratung im Zusammenhang stehenden
grafischen Darstellungen und leicht verständlichen Texten (zu Zwecken der Fachinformation der jeweils
betroffenen Branchen bzw. Interessengruppen). Auf Wunsch unterstützt der AN das BMWi im
Zusammenhang mit der Erstellung von Kurzgutachten und Vermerken auch durch die Teilnahme an
Besprechungen; dies umfasst die Teilnahme an Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder in
physischer Form z.B. bei Besprechungen im BMWi, jeweils zu den vom BMWi mitgeteilten Terminen.
Der AN stellt dabei sicher, dass auf Wunsch des BMWi entweder die/der ProjektleiterIn oder die/der
StellvertreterIn des jeweils relevanten Projektteams an einer Besprechung des BMWi teilnehmen
können, wenn die Anfrage mindestens zwei volle Arbeitstage zuvor gestellt wird.
Die Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen hängt davon ab, ob und inwieweit sie durch die/den
ProjektleiterIn des Projektteams bzw. die/den StellvertreterIn erfolgte („Projektleiterberatung“), durch
BeraterInnen eines Projektteams („Einfache Beratung“) oder ob Vor- und Hilfsarbeiten wie bspw.
Rechercheaufgaben durch Hilfskräfte erledigt wurden („Einfache Hilfsarbeiten“). BeraterInnenniveau
setzt dabei voraus, dass die/der MitarbeiterIn eines Projektteams mindestens 3 Jahre berufliche
Vorerfahrung als BeraterIn bei vergleichbaren Aufträgen gesammelt hat; die dafür geeigneten
MitarbeiterInnen eines Projektteams müssen im Angebot, bzw. bei späteren Wechseln im Organigramm
der Projektteams, als BeraterIn benannt werden. Der AN stellt eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung
sicher, sorgt also z.B. dafür, dass „Einfache Hilfsarbeiten“ nicht von BeraterInnen, sondern von
Hilfskräften erbracht und dementsprechend abgerechnet werden.
Der Auftrag umfasst insoweit die folgenden, abrechenbaren Leistungstypen, die im Preisblatt (vgl.
Anlage 2 zum Vertragsentwurf) vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung mit Preisen zu
hinterlegen sind:
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Beratung zu ökonomischen Fragen
Beratung zu technischen Fragen
Beratung zu rechtlichen Fragen
Grafikerstellung/Layout
Texterstellung/Redaktion („leicht verständliche Texte“)
1.1.2. Organisation und Durchführung von Workshops / begleitenden Arbeitsprozessen
Auf Wunsch unterstützt der AN das BMWi auch durch die Organisation und Durchführung von
Workshops und Arbeitskreisen, im Falle der Teilnahme von Externen auch einschließlich der leicht
verständlichen Aufbereitung von ökonomischen, technischen oder rechtlichen Fragestellungen, z.B. in
Form von Präsentationen. Diese Leistungen werden vom BMWi immer nur in den Fällen in Anspruch
genommen, in denen eine vorherige Prüfung des jeweiligen Fachreferates ergeben hat, dass keine
ausreichenden Kapazitäten hierfür innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder
innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000
EUR ist zusätzlich eine Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Der
AN betreut im Rahmen eines Projektmanagements auch begleitende Arbeitsprozesse im Vorfeld oder im
Nachgang zu Workshops und unterstützt das BMWi bei dem Austausch mit den hierfür relevanten
Stakeholdern, auch durch die Teilnahme an Besprechungen, einschließlich der Teilnahme an
Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder in physischer Form z.B. bei Besprechungen im BMWi,
jeweils zu den vom BMWi mitgeteilten Terminen. Zu den Unterstützungsleistungen im Rahmen der
Workshops und begleitenden Arbeitsprozesse gehört auch die Erstellung von grafischen Darstellungen
und der Erstellung leicht verständlicher Texte. Der AN stellt dabei sicher, dass auf Wunsch des BMWi
entweder die/der ProjektleiterIn oder die/der StellvertreterIn des jeweils relevanten Projektteams an
dem Workshop oder Arbeitskreis teilnehmen kann.
Zur Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen gilt das bereits unter Ziff. 1.1.1 gesagte.
Der Auftrag umfasst insoweit die folgenden, abrechenbaren Leistungstypen, die im Preisblatt (vgl.
Anlage 2 zum Vertragsentwurf) vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung mit Preisen zu
hinterlegen sind:
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Projektmanagement
Grafikerstellung/Layout
Texterstellung/Redaktion („leicht verständliche Texte“)
Beratung zu ökonomischen Fragen
Beratung zu technischen Fragen
Beratung zu rechtlichen Fragen
1.2. Themenbereiche des Rahmenvertrags
Der AN unterstützt die Abteilung II des BMWi bei ihrer energiepolitischen Arbeit durch jeweils kurzfristig
erbrachte, wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen zu ökonomischen, technischen oder
rechtlichen Einzelfragen, zu den nachfolgend abschließend genannten Themenbereichen. Die dabei
jeweils genannten Beispiele dienen nur der Veranschaulichung typischer Fragestellungen im jeweiligen
Themenbereich:
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Energieeffizienz: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen;
beispielsweise zu technischen Entwicklungen, zur Marktentwicklung im Bereich Energieeffizienz in den
verschiedenen Sektoren (private Haushalte, GHD, Industrie), zu Konzepten für die Ansprache
wesentlicher Stakeholder und der Aktivierung der entsprechenden Zielgruppen (private Haushalte,
Unternehmen, Kommunen), zu Maßnahmen im Umwandlungs- und Übertragungssektor nach Art. 15
Abs. 2 EED, zur Bewertung von Amortisationszeiten bestimmter Effizienztechnologien, zu
Energieeinsparcontracting und anderen Energiedienstleistungen, zur Bedeutung der Eigenversorgung
für die Energieeffizienz, zu Potentialanalysen für neue oder bisher nicht adressierte Handlungsfelder im
Bereich der Energieeffizienz, zu grenzüberschreitenden, bilateralen Kooperationen im Bereich der
Energieeffizienz, zu Auswirkungen des Mietrechts auf das Investitionsverhalten, sowie zu weiteren
rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. für Contracting oder EU beihilferechtlich im Kontext der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)), oder zu Fragen der Gebäudeeffizienz
(einschließlich Datenerhebungen und Ermittlung von Best Practice Beispielen für Energieeffizienz im
Gebäudebereich).
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung: Umfassende Kurzfristberatung zu
allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zur technischen Entwicklung im
Bereich Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen, im Bereich Tiefengeothermie oder zu modernen
Wärmenetzen und saisonalen Großwärmespeichern, zur Sektorkopplung (insbesondere Wärmesektor /
Stromsektor), zur Markt- und Preisentwicklung im Heizungsmarkt in Deutschland und im EU Ausland, zur
Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu alternativen Lösungen die auf Öl oder Gas basieren, oder zu
Investitionshindernissen in der betrieblichen Praxis.
Nutzung von Abwärme: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden
Fragen; beispielsweise zum Einfluss des Emissionshandels auf die Abwärmenutzung, zu Potentialen
einer kommunalen Wärmenutzungsplanung, zu Preisentwicklungen und Contractingmodellen im Markt,
zu Kosten/Nutzen-Analysen verschiedener Abwärmenutzungstechnologien, zu Potentialen für die
Einbindung in bestehende Wärmenetze, oder zur Identifizierung von Forschungsbedarfen zu
Technologielücken.
Kernenergiewirtschaft: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden
Fragen; beispielsweise zu rechtlichen und ökonomischen Fragen der Finanzierung des
Kernenergieausstiegs; zu rechtlichen, ökonomischen und nicht-verbreitungs-technischen Fragen des
Kernbrennstoffkreislaufs.
Entwicklung von Förderinstrumenten: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang
stehenden Fragen; beispielsweise zu Konzepten für neue Förderprogramme oder zu rechtlichen Fragen
bei der Entwicklung neuer Anreizinstrumente auf Basis wettbewerblicher Ausschreibungen, zur Analyse
von Förderanträgen und Antragsverfahren in bestehenden Förderprogrammen, zur Weiterentwicklung
bestehender Förderprogramme, zu rechtlichen Fragen im Hinblick auf das EU-Beihilferecht, oder zum
Abgleich bestehender Instrumente mit Förderinstrumenten in anderen EU Mitgliedstaaten.
Beratungsprogramme zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien: Umfassende Kurzfristberatung
zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zur Weiterentwicklung bestehender
Beratungsprogramme und -instrumente, zu Einzelfragen bei der Entwicklung von Konzepten für
Kooperationsmodelle mit Stakeholdern und Multiplikatoren (etwa Handwerkern, Verbänden, Ländern
und Kommunen), zu Fragen zu Energieaudit- und Energiemanagementsystemen, zur Abschätzung der
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Einsparpotentiale durch verändertes Anwenderverhalten, oder zur verständlichen Aufbereitung von
Fachinformationen.
Ordnungsrecht im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sowie Steuern und Abgaben mit
energetischem Bezug: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden
Fragen; beispielsweise zu rechtlichen Einzelfragen bei der Weiterentwicklung von EnEG / EnEV oder des
EEWärmeG, zu Preisimpulssetzenden Maßnahmen, zu Steuern und Abgaben für Energieträger im
europäischen Ausland (z.B. Dänemark), zu Auswirkungen der BImSchV auf Biomasseanlagen, zur
Verbesserung der Marktüberwachung oder zu Auswirkungen der landesrechtlichen
Wasserschutzvorschriften auf Bohrungen für Erdsonden für Wärmepumpen.
Europäische Energiepolitik: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden
Fragen; beispielsweise zu Fragen der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien (Energieeffizienzrichtlinie,
Gebäuderichtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie), zur Auswirkung der neuen EU heating and cooling
strategy, zur Beurteilung von neuen Regelungsvorhaben der EU Kommission, oder zur Auswertung von
Politikansätzen anderer EU Mitgliedstaaten.
Internationale Energiepolitik: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang
stehenden Fragen; beispielsweise zu energiepolitischen Entwicklungen in Verbraucher-, Erzeuger- und
Transitländern, zur Erstellung von Themenpapieren im internationalen Kontext, zur Erfassung der
staatlichen Instrumente im Bereich Energieeffizienz auf Basis der IEA Energy Efficiency Database
einschließlich der Übertragung der Ergebnisse in eine Datenbank, oder zu Einzelfragen im
Zusammenhang mit multilateralen Gremien (G20 Peer Review, Clean Energy Ministerial, G7).
2. Ergänzende Leistungen
Zum Leistungsumfang des AN gehören neben der Hauptleistung zudem die nachfolgenden, ergänzende
Aufgaben.
1.
2.
2.1. Organigramm des Projektteams
Der AN erstellt zu Beginn der Auftragsdurchführung ein Organigramm des Projektteams in
elektronischer Form (als PDF) mit Namen und Kontaktdaten aller Mitglieder des Projektteams
einschließlich der Projektleitung (ProjektleiterIn und StellvertrerterIn) und übersendet unverzüglich eine
aktualisierte Fassung an Referat IIC3 des BMWi, sobald sich Änderungen ergeben.
Die Leistungen nach Ziffer 2.1 werden nicht gesondert vergütet.
2.2. Archivieren der Arbeitsergebnisse / Datensicherung
Der AN speichert in einer von ihm bereit gestellten Datenbank sämtliche Arbeitsergebnisse in ihrer
letzten bzw. finalen Version, verschlagwortet diese und pflegt sie in einer systematischen
Ordnungsstruktur in die Datenbank ein. Der AN stellt sicher, dass alle Daten effektiv durch geeignete
Maßnahmen vor Verlust geschützt werden.
Die Leistungen nach Ziffer 2.2 werden nicht gesondert vergütet.
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3. Ausführungsbedingungen
Bei der Erbringung der unter Ziffern 1 und 2 genannten Leistungen hat der AN die nachfolgenden
Ausführungsbedingungen zu beachten.
1.
2.
3.
3.1. ProjektleiterIn und StellvertreterIn
Zu Beginn der Auftragsdurchführung stellt der AN ein Projektteam auf und benennt eine/einen
deutschsprachige(n) ProjektleiterIn, nebst StellvertreterIn, die zentral für alle Belange der
Vertragsdurchführung verantwortlich sind. Der AN benennt ferner jeweils auch die weiteren Mitglieder
des Projektteams, einschließlich einer Zuordnung als BeraterIn oder einfaches Mitglied des
Projektteams; dabei kann immer nur ein Mitglied des Projektteams ProjektleiterIn bzw. StellvertreterIn
sein.
Die/der ProjektleiterIn nehmen grundsätzlich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
sämtliche Anfragen, Leistungsabrufe etc. entgegen, achten darauf dass neue Aufträge nur durch das
Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 der Abteilung II des BMWi ausgelöst werden,
koordinieren die Auftragsdurchführung in der Sphäre des AN, stellen die Einhaltung der vom BMWi
gesetzten Fristen sicher und leiten sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse an das jeweilige Referat
der Abteilung II des BMWi in konsolidierter Form weiter.
3.2. Leistungsabrufe und Auftragsabwicklung
Leistungen werden unter dem zu schließenden Rahmenvertrag vom BMWi in Form von Einzelaufträgen
abgerufen (Leistungsabrufe). Der Beschaffungsbedarf wird vom jeweiligen Referat der Abteilung II des
BMWi stets zunächst daraufhin überprüft, ob tatsächlich keine ausreichende Expertise innerhalb des
BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit
verfügbar ist, und deshalb die in hohem Maße spezialisierte Beratungsleistungen des AN zu sehr
spezifischen Fragestellungen in Anspruch genommen werden müssen. Nur wenn dies zu bejahen ist,
kommt ein Leistungsabruf in Betracht. Das Fachreferat dokumentiert diese Prüfung in einem Vermerk
und holt zu diesem Vermerk ab einer Angebotssumme von 10.000 Euro die Mitzeichnung von Z-HA und
– bei rechtlichen Fragestellungen – auch von ZR ein.
Zur Ermittlung der Angebotssumme wird dem AN der Beschaffungsbedarf in Form einer kurzen,
konkretisierenden Leistungsbeschreibung in Textform übersandt. Der AN erstellt auf der Basis dieser
Leistungsbeschreibung ein verbindliches Angebot, das
eine detaillierter Aufschlüsselung der
voraussichtlich benötigten Stundenzahl in den jeweils relevanten Leistungskategorien
(Aufwandsschätzung) sowie den voraussichtlichen Maximalpreis enthält. Dabei überprüft der AN
selbständig im Hinblick auf das maximal verfügbare Volumen von fünf Millionen Euro brutto pro
Kalenderjahr ob der Leistungsabruf diese Grenze überschreiten würde und weist BMWi gegebenenfalls
vor Beginn der Auftragsbearbeitung darauf hin.
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Die Abrechnung von Leistungen je nach tatsächlich angefallenem Arbeitsaufwand setzt voraus, dass der
Leistungsabruf zumindest in Textform (E-Mail genügt) durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem
Referat IIC3 des BMWi erfolgt, und eine Abnahme der Leistung in Textform (E-Mail genügt) durch
dasjenige Referat der Abteilung II des BMWi, um dessen spezifischen Beratungsbedarf es im konkreten
Fall ging. Leistungsabrufe durch andere Referate des BMWi, die nicht vor der Leistungserbringung durch
das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 des BMWi bestätigt wurden, sind nicht
abrechnungsfähig und begründen keinen Vergütungsanspruch des AN.
Wird der Betrag der Angebotssumme erreicht, oder ist dies im Rahmen der praktischen Umsetzung des
Vorhabens absehbar, informiert der AN unverzüglich das jeweils betroffene Fachreferat der Abteilung II,
sowie das Referat IIC3. Eine Überschreitung der jeweiligen Angebotssumme ist – auch zur Erfüllung des
dem Leistungsabruf bereits zugrundeliegenden Beschaffungsbedarfs – nur im Rahmen eines
zusätzlichen, ergänzenden Leistungsabrufs entsprechend dem vorstehenden geschilderten Verfahren
möglich.
Der AN erbringt die Leistungen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung II des BMWi und arbeitet
dort mit demjenigen Referat, um dessen Beratungsbedarf es im konkreten Fall geht, eng zusammen. Der
AN übermittelt diesem Referat sämtliche (Zwischen-)Ergebnisse seiner Arbeit zur Abnahme in
elektronischer Form. Der AN ist verpflichtet auch mit anderen, vom BMWi benannten, Auftragnehmern
des BMWi oder mit sonstigen vom BMWi benannten Dritten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Das Referat IIC3 wird Jour Fixe im BMWi mit dem AN abhalten; in den ersten drei Monaten nach
Auftragsbeginn monatlich, danach einmal im Quartal. Der AN hat eine Teilnahme zumindest durch
die/den ProjektleiterIn bzw. die/den StellvertreterIn zu gewährleisten.
3.3. Leistungsfristen / Vorhalten von Reservekapazitäten
Sofern nicht anders vereinbart, sind die jeweils beauftragten Arbeiten unverzüglich zu beginnen und auf
qualitativ höchstem Niveau sowie innerhalb kurzer Reaktionszeiten zu erledigen. Der AN trifft durch das
Vorhalten ausreichender und fachkundiger personeller Reservekapazitäten dafür Vorsorge, dass er
kurze Leistungsfristen auch bei kurzfristig auftretenden Auftragsspitzen einhalten und die Arbeiten
dennoch auf qualitativ höchstem Niveau erbringen kann. Der AN hat das jeweils betroffene Fachreferat
der Abteilung II des BMWi kontinuierlich über den Stand der Entwicklungen der Projekte zu
unterrichten; insbesondere auch über Ablaufstörungen, drohende Verzögerungen. Bei gegenüber dem
Angebot absehbaren zusätzlichen Kosten und wenn der Aufwand sich, z.B. wegen besonderer
Schwierigkeiten, als deutlich höher als prognostiziert herausstellt, informiert der AN neben dem jeweils
betroffenen Fachreferat auch das Referat IIC3 des BMWi unverzüglich und weist auf die ggf. bestehende
Notwendigkeit eines ergänzenden, zusätzlichen Leistungsabrufs hin.
Im Rahmen der Auftragsdurchführung kann es kurzfristig zur Kumulierung einer Vielzahl von parallelen
Leistungsabrufen kommen. Der AN trifft durch das Vorhalten ausreichender personeller
Reservekapazitäten dafür Vorsorge und stellt sicher, dass auch in diesen Fällen sämtliche Abrufe parallel
ohne Verzögerungen auf qualitativ höchstem Niveau und innerhalb kurzer Reaktionszeiten abgearbeitet
werden können.
Der AN bietet die genannten Leistungen regelmäßig mindestens von Montag bis Freitag in der Zeit von
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr an. Der AN stellt jedoch sicher, dass er die Leistungen in Einzelfällen, bei
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dringendem Bedarf des BMWi, auch außerhalb dieser Zeiten und auch am Wochenende (Samstag und
Sonntag) anbieten kann.
3.4. Projektsprache / Nutzungsrechte
Die Projektsprache ist deutsch; sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit
dies nicht anders vereinbart wird, in deutscher Sprache zu erstellen. Dokumente und Arbeitsergebnisse
müssen in elektronischer Form oder ggf. schriftlich zur Verfügung gestellt werden und der AN ist jeweils
verpflichtet, dem BMWi an allen Arbeitsergebnissen ausschließliche, zeitlich und räumlich
unbeschränkte, übertragbare und alle Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte zu übertragen; der
AN willigt in die Bearbeitung und Änderung, sowie Veröffentlichung und Verwertung, auch der
bearbeiteten und geänderten Werke durch das BMWi oder durch vom BMWi hierzu beauftragte Dritte
ein.
4. Prognose zum Auftragsvolumen
Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungswerte kann folgende Prognose als grobe Abschätzung zum
voraussichtlichen Beratungsbedarf der Abteilung II pro Jahr abgegeben werden. Die in die nachfolgende
Tabelle eingetragenen Werte entsprechen der voraussichtlichen Anzahl der Arbeitsstunden, die BMWi
auf der Grundlage des Rahmenvertrags voraussichtlich pro Jahr abrufen wird; die tatsächliche Anzahl
kann, je nach energiepolitischer Entwicklung und daraus folgendem tatsächlichem Bedarf des BMWi,
davon jedoch erheblich abweichen. Der Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag ist jedoch
begrenzt auf ein Volumen von maximal fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr.
Das prognostizierte Auftragsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation der vom Bieter mit seinem
Angebot in das Preisblatt einzusetzenden Preise und der hier eingesetzten Anzahl der Arbeitsstunden.
Beispielhaft bezogen auf die Leistungsposition Nr. 1 a) („Beratung zu ökonomischen Fragen“;
„Projektleiterberatung“) bedeutet dies, dass bei voraussichtlich ca. 1.700 anfallenden Stunden das
prognostizierte Auftragsvolumen insoweit 1.700 x Stundensatz in Euro beträgt.
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Hinweis: Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird kein Anspruch des Auftragnehmers
auf ein bestimmtes Vertragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl
von Einzelaufträgen begründet.
Prognose des Beratungsbedarfs (pro Jahr)
Nr.
Leistungsbeschreibung
1
Beratung zu ökonomischen Frage
Anzahl Stunden
a)
Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw.
StellvertreterIn)
1.700
b)
Einfache Beratung
7.350
c)
Hilfsarbeiten
1.000
2
Beratung zu technischen Fragen
a)
Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw.
StellvertreterIn)
1.400
b)
Einfache Beratung
6.350
c)
Hilfsarbeiten
3
600
Beratung zu rechtlichen Fragen
a)
Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw.
StellvertreterIn)
b)
Einfache Beratung
c)
Hilfsarbeiten
900
2.850
300
4
Grafikerstellung / Layout
5
Texterstellung („leicht verständliche Sprache“)
2.000
6
Projektmanagement
3.500
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