Stand: 29. Februar 2016 Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Leistungsbeschreibung Anlage 1 für den abzuschließenden Rahmenvertrag Stand: 29. Februar 2016 Gliederung Vorbemerkung .................................................................................................................................. 3 1. Hauptleistung: Kurzfristberatung der Abteilung II des BMWi ....................................................... 3 1.1. 1.1.1. Schriftliche Beratung: Kurzgutachten und Vermerke........................................................... 4 1.1.2. Organisation und Durchführung von Workshops / begleitenden Arbeitsprozessen ........... 5 1.2. 2. 3. 4. Umfassende Kurzfristberatung der Abteilung II ........................................................................... 3 Themenbereiche des Rahmenvertrags ........................................................................................ 5 Ergänzende Leistungen............................................................................................................... 7 2.1. Organigramm des Projektteams .................................................................................................. 7 2.2. Archivieren der Arbeitsergebnisse / Datensicherung .................................................................. 7 Ausführungsbedingungen .......................................................................................................... 8 3.1. ProjektleiterIn und StellvertreterIn .............................................................................................. 8 3.2. Leistungsabrufe und Auftragsabwicklung .................................................................................... 8 3.3. Leistungsfristen / Vorhalten von Reservekapazitäten ................................................................. 9 3.4. Projektsprache / Nutzungsrechte............................................................................................... 10 Prognose zum Auftragsvolumen ............................................................................................... 10 Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 2 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Vorbemerkung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, auf der Basis u.a. der nachfolgenden Leistungsbeschreibung, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag für kurzfristig zu erbringende Beratungsleistungen, sowie ergänzenden Leistungen, zu nachfolgend unter Ziffer 1.2 festgelegten Themenbereichen für die Abteilung II des BMWi („Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi“) abzuschließen mit einer Laufzeit von 2 Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils bis zu 12 Monate. Der Rahmenvertrag betrifft nur Aufträge für Leistungen, die jeweils innerhalb von maximal 6 Monaten erbracht werden können. Eine Prognose des Umfangs der voraussichtlich je vollem Kalenderjahr abgerufenen Leistungen ist Ziff. 4 zu entnehmen. Leistungen aus dem Rahmenvertrag können nur bis zu einem Volumen von maximal fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr abgerufen werden. 1. Hauptleistung: Kurzfristberatung der Abteilung II des BMWi 1.1. Umfassende Kurzfristberatung der Abteilung II Die Abteilung II des BMWi benötigt zur jeweils kurzfristigen Unterstützung ihrer energiepolitischen Arbeit einen Dienstleister (Auftragnehmer / AN), ggf. in Form eines Konsortiums, das ein umfassendes Beratungsangebot zu sämtlichen der unter Ziffer 1.2 abschließend festgelegten Themenbereiche jeweils kurzfristig und auf qualitativ höchstem Niveau anbieten kann. Benötigt werden Kurzfristberatungen, die jeweils innerhalb von maximal 6 Monaten erbracht werden können; daher sind z.B. längerfristige Gutachten nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Rahmenvertrages und werden gesondert ausgeschrieben. Zum Leistungsumfang der Kurzfristberatung gehören wissenschaftlich fundierte Ausarbeitungen (in Form von Kurzgutachten bzw. von Vermerken, die innerhalb einer Bearbeitungszeit zu erstellen sind die – je nach Bedarf und Vorgabe des BMWi – von wenigen Tagen bis zu maximal 6 Monaten reicht), die Teilnahme an Telefon- bzw. Videokonferenzen und Besprechungen, sowie ergänzende Leistungen, insbesondere die Organisation, Durchführung und Nachbereitung (Auswertung) von Workshops einschließlich zugehöriger Arbeitsprozesse; dies schließt bei Bedarf auch die Aufarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse sowie die Umsetzung in veröffentlichungsfähige, für eine breitere Fachöffentlichkeit leicht verständliche, Texte und/oder Grafiken durch den AN ein. Der Beschaffungsbedarf wird vom jeweiligen Referat der Abteilung II des BMWi stets zunächst daraufhin überprüft, ob tatsächlich keine ausreichende Expertise innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist, und deshalb die in hohem Maße spezialisierte Beratungsleistungen des AN zu sehr spezifischen Fragestellungen in Anspruch genommen werden müssen. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR ist zusätzlich eine Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Ist dies zu bejahen, erfolgt die Auftragserteilung jeweils nur durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 des BMWi; durch andere Referate erteilte Aufträge lösen keine Vergütungspflicht des BMWi aus. Die Aufgabenerfüllung erfolgt dagegen jeweils in enger Abstimmung mit demjenigen Referat, das den jeweils zu befriedigenden Beratungsbedarf hat. Der AN wird sämtliche (Zwischen-)Ergebnisse diesen Referaten zur Abnahme elektronisch übermitteln. BMWi arbeitet noch mit weiteren Dienstleistern zusammen, insbesondere auch im Hinblick auf langfristige Studien und Projekte; der AN ist verpflichtet, auf Wunsch des BMWi mit diesen konstruktiv zusammen zu arbeiten. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 3 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Der AN stellt ein Projektteam zusammen das ökonomische, technische und rechtliche Fragen des BMWi zu den in Ziffer 1.2 abschließend genannten Themenbereich auf qualitativ höchstem Niveau kurzfristig beantworten kann und benennt eine/einen ProjektleiterIn und eine/einen StellvertreterIn. Die Projektleitung koordiniert das Projektteam und leitet sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse in konsolidierter Form an das jeweilige Referat des BMWi weiter; sie stellt zudem sicher, dass BMWi die Beratungsleistung jeweils innerhalb der vom BMWi gesetzten Frist erhält. 1.1.1. Schriftliche Beratung: Kurzgutachten und Vermerke Der AN berät die Abteilung II des BMWi mit schriftlichen Ausarbeitungen innerhalb der vom BMWi gesetzten Fristen umfassend zu kurzfristig, also innerhalb von maximal 6 Monaten, zu beantwortenden Fragestellungen zu den in Ziffer 1.2 abschließend festgelegten Themenbereichen. Diese Beratungsleistung wird vom BMWi immer nur in den Fällen in Anspruch genommen, in denen eine vorherige Prüfung des jeweiligen Fachreferates ergeben hat, dass keine ausreichende Expertise innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR ist zusätzlich eine Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Die Beratung erfolgt in Form von schriftlichen Ausarbeitungen, die Auswertungen und Analysen zu Sachverhalten je nach Fragestellung in ökonomischer, technischer oder rechtlicher Hinsicht enthalten, und dem BMWi in elektronischer Form in einem für das BMWi verwendbaren Format übersandt werden. Die schriftlichen Ausarbeitungen stellen dabei das Ergebnis der Beratungsleistung dar; zum Auftragsumfang gehören auch dazu ggf. im Vorfeld noch notwendige Recherchen zur Erhebung von Daten, die Erstellung von statistischen Aufbereitungen, die Entwicklung von mit der Beratung im Zusammenhang stehenden grafischen Darstellungen und leicht verständlichen Texten (zu Zwecken der Fachinformation der jeweils betroffenen Branchen bzw. Interessengruppen). Auf Wunsch unterstützt der AN das BMWi im Zusammenhang mit der Erstellung von Kurzgutachten und Vermerken auch durch die Teilnahme an Besprechungen; dies umfasst die Teilnahme an Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder in physischer Form z.B. bei Besprechungen im BMWi, jeweils zu den vom BMWi mitgeteilten Terminen. Der AN stellt dabei sicher, dass auf Wunsch des BMWi entweder die/der ProjektleiterIn oder die/der StellvertreterIn des jeweils relevanten Projektteams an einer Besprechung des BMWi teilnehmen können, wenn die Anfrage mindestens zwei volle Arbeitstage zuvor gestellt wird. Die Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen hängt davon ab, ob und inwieweit sie durch die/den ProjektleiterIn des Projektteams bzw. die/den StellvertreterIn erfolgte („Projektleiterberatung“), durch BeraterInnen eines Projektteams („Einfache Beratung“) oder ob Vor- und Hilfsarbeiten wie bspw. Rechercheaufgaben durch Hilfskräfte erledigt wurden („Einfache Hilfsarbeiten“). BeraterInnenniveau setzt dabei voraus, dass die/der MitarbeiterIn eines Projektteams mindestens 3 Jahre berufliche Vorerfahrung als BeraterIn bei vergleichbaren Aufträgen gesammelt hat; die dafür geeigneten MitarbeiterInnen eines Projektteams müssen im Angebot, bzw. bei späteren Wechseln im Organigramm der Projektteams, als BeraterIn benannt werden. Der AN stellt eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sicher, sorgt also z.B. dafür, dass „Einfache Hilfsarbeiten“ nicht von BeraterInnen, sondern von Hilfskräften erbracht und dementsprechend abgerechnet werden. Der Auftrag umfasst insoweit die folgenden, abrechenbaren Leistungstypen, die im Preisblatt (vgl. Anlage 2 zum Vertragsentwurf) vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung mit Preisen zu hinterlegen sind: Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 4 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Beratung zu ökonomischen Fragen Beratung zu technischen Fragen Beratung zu rechtlichen Fragen Grafikerstellung/Layout Texterstellung/Redaktion („leicht verständliche Texte“) 1.1.2. Organisation und Durchführung von Workshops / begleitenden Arbeitsprozessen Auf Wunsch unterstützt der AN das BMWi auch durch die Organisation und Durchführung von Workshops und Arbeitskreisen, im Falle der Teilnahme von Externen auch einschließlich der leicht verständlichen Aufbereitung von ökonomischen, technischen oder rechtlichen Fragestellungen, z.B. in Form von Präsentationen. Diese Leistungen werden vom BMWi immer nur in den Fällen in Anspruch genommen, in denen eine vorherige Prüfung des jeweiligen Fachreferates ergeben hat, dass keine ausreichenden Kapazitäten hierfür innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 EUR ist zusätzlich eine Mitzeichnung von Z-HA und bei rechtlichen Fragen auch von ZR erforderlich. Der AN betreut im Rahmen eines Projektmanagements auch begleitende Arbeitsprozesse im Vorfeld oder im Nachgang zu Workshops und unterstützt das BMWi bei dem Austausch mit den hierfür relevanten Stakeholdern, auch durch die Teilnahme an Besprechungen, einschließlich der Teilnahme an Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder in physischer Form z.B. bei Besprechungen im BMWi, jeweils zu den vom BMWi mitgeteilten Terminen. Zu den Unterstützungsleistungen im Rahmen der Workshops und begleitenden Arbeitsprozesse gehört auch die Erstellung von grafischen Darstellungen und der Erstellung leicht verständlicher Texte. Der AN stellt dabei sicher, dass auf Wunsch des BMWi entweder die/der ProjektleiterIn oder die/der StellvertreterIn des jeweils relevanten Projektteams an dem Workshop oder Arbeitskreis teilnehmen kann. Zur Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen gilt das bereits unter Ziff. 1.1.1 gesagte. Der Auftrag umfasst insoweit die folgenden, abrechenbaren Leistungstypen, die im Preisblatt (vgl. Anlage 2 zum Vertragsentwurf) vom Bieter im Rahmen der Angebotserstellung mit Preisen zu hinterlegen sind: Projektmanagement Grafikerstellung/Layout Texterstellung/Redaktion („leicht verständliche Texte“) Beratung zu ökonomischen Fragen Beratung zu technischen Fragen Beratung zu rechtlichen Fragen 1.2. Themenbereiche des Rahmenvertrags Der AN unterstützt die Abteilung II des BMWi bei ihrer energiepolitischen Arbeit durch jeweils kurzfristig erbrachte, wissenschaftlich fundierte Beratungsleistungen zu ökonomischen, technischen oder rechtlichen Einzelfragen, zu den nachfolgend abschließend genannten Themenbereichen. Die dabei jeweils genannten Beispiele dienen nur der Veranschaulichung typischer Fragestellungen im jeweiligen Themenbereich: Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 5 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Energieeffizienz: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu technischen Entwicklungen, zur Marktentwicklung im Bereich Energieeffizienz in den verschiedenen Sektoren (private Haushalte, GHD, Industrie), zu Konzepten für die Ansprache wesentlicher Stakeholder und der Aktivierung der entsprechenden Zielgruppen (private Haushalte, Unternehmen, Kommunen), zu Maßnahmen im Umwandlungs- und Übertragungssektor nach Art. 15 Abs. 2 EED, zur Bewertung von Amortisationszeiten bestimmter Effizienztechnologien, zu Energieeinsparcontracting und anderen Energiedienstleistungen, zur Bedeutung der Eigenversorgung für die Energieeffizienz, zu Potentialanalysen für neue oder bisher nicht adressierte Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz, zu grenzüberschreitenden, bilateralen Kooperationen im Bereich der Energieeffizienz, zu Auswirkungen des Mietrechts auf das Investitionsverhalten, sowie zu weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. für Contracting oder EU beihilferechtlich im Kontext der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)), oder zu Fragen der Gebäudeeffizienz (einschließlich Datenerhebungen und Ermittlung von Best Practice Beispielen für Energieeffizienz im Gebäudebereich). Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zur technischen Entwicklung im Bereich Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen, im Bereich Tiefengeothermie oder zu modernen Wärmenetzen und saisonalen Großwärmespeichern, zur Sektorkopplung (insbesondere Wärmesektor / Stromsektor), zur Markt- und Preisentwicklung im Heizungsmarkt in Deutschland und im EU Ausland, zur Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu alternativen Lösungen die auf Öl oder Gas basieren, oder zu Investitionshindernissen in der betrieblichen Praxis. Nutzung von Abwärme: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zum Einfluss des Emissionshandels auf die Abwärmenutzung, zu Potentialen einer kommunalen Wärmenutzungsplanung, zu Preisentwicklungen und Contractingmodellen im Markt, zu Kosten/Nutzen-Analysen verschiedener Abwärmenutzungstechnologien, zu Potentialen für die Einbindung in bestehende Wärmenetze, oder zur Identifizierung von Forschungsbedarfen zu Technologielücken. Kernenergiewirtschaft: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu rechtlichen und ökonomischen Fragen der Finanzierung des Kernenergieausstiegs; zu rechtlichen, ökonomischen und nicht-verbreitungs-technischen Fragen des Kernbrennstoffkreislaufs. Entwicklung von Förderinstrumenten: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu Konzepten für neue Förderprogramme oder zu rechtlichen Fragen bei der Entwicklung neuer Anreizinstrumente auf Basis wettbewerblicher Ausschreibungen, zur Analyse von Förderanträgen und Antragsverfahren in bestehenden Förderprogrammen, zur Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme, zu rechtlichen Fragen im Hinblick auf das EU-Beihilferecht, oder zum Abgleich bestehender Instrumente mit Förderinstrumenten in anderen EU Mitgliedstaaten. Beratungsprogramme zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zur Weiterentwicklung bestehender Beratungsprogramme und -instrumente, zu Einzelfragen bei der Entwicklung von Konzepten für Kooperationsmodelle mit Stakeholdern und Multiplikatoren (etwa Handwerkern, Verbänden, Ländern und Kommunen), zu Fragen zu Energieaudit- und Energiemanagementsystemen, zur Abschätzung der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 6 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Einsparpotentiale durch verändertes Anwenderverhalten, oder zur verständlichen Aufbereitung von Fachinformationen. Ordnungsrecht im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, sowie Steuern und Abgaben mit energetischem Bezug: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu rechtlichen Einzelfragen bei der Weiterentwicklung von EnEG / EnEV oder des EEWärmeG, zu Preisimpulssetzenden Maßnahmen, zu Steuern und Abgaben für Energieträger im europäischen Ausland (z.B. Dänemark), zu Auswirkungen der BImSchV auf Biomasseanlagen, zur Verbesserung der Marktüberwachung oder zu Auswirkungen der landesrechtlichen Wasserschutzvorschriften auf Bohrungen für Erdsonden für Wärmepumpen. Europäische Energiepolitik: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu Fragen der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien (Energieeffizienzrichtlinie, Gebäuderichtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie), zur Auswirkung der neuen EU heating and cooling strategy, zur Beurteilung von neuen Regelungsvorhaben der EU Kommission, oder zur Auswertung von Politikansätzen anderer EU Mitgliedstaaten. Internationale Energiepolitik: Umfassende Kurzfristberatung zu allen damit in Zusammenhang stehenden Fragen; beispielsweise zu energiepolitischen Entwicklungen in Verbraucher-, Erzeuger- und Transitländern, zur Erstellung von Themenpapieren im internationalen Kontext, zur Erfassung der staatlichen Instrumente im Bereich Energieeffizienz auf Basis der IEA Energy Efficiency Database einschließlich der Übertragung der Ergebnisse in eine Datenbank, oder zu Einzelfragen im Zusammenhang mit multilateralen Gremien (G20 Peer Review, Clean Energy Ministerial, G7). 2. Ergänzende Leistungen Zum Leistungsumfang des AN gehören neben der Hauptleistung zudem die nachfolgenden, ergänzende Aufgaben. 1. 2. 2.1. Organigramm des Projektteams Der AN erstellt zu Beginn der Auftragsdurchführung ein Organigramm des Projektteams in elektronischer Form (als PDF) mit Namen und Kontaktdaten aller Mitglieder des Projektteams einschließlich der Projektleitung (ProjektleiterIn und StellvertrerterIn) und übersendet unverzüglich eine aktualisierte Fassung an Referat IIC3 des BMWi, sobald sich Änderungen ergeben. Die Leistungen nach Ziffer 2.1 werden nicht gesondert vergütet. 2.2. Archivieren der Arbeitsergebnisse / Datensicherung Der AN speichert in einer von ihm bereit gestellten Datenbank sämtliche Arbeitsergebnisse in ihrer letzten bzw. finalen Version, verschlagwortet diese und pflegt sie in einer systematischen Ordnungsstruktur in die Datenbank ein. Der AN stellt sicher, dass alle Daten effektiv durch geeignete Maßnahmen vor Verlust geschützt werden. Die Leistungen nach Ziffer 2.2 werden nicht gesondert vergütet. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 7 von 11 Stand: 29. Februar 2016 3. Ausführungsbedingungen Bei der Erbringung der unter Ziffern 1 und 2 genannten Leistungen hat der AN die nachfolgenden Ausführungsbedingungen zu beachten. 1. 2. 3. 3.1. ProjektleiterIn und StellvertreterIn Zu Beginn der Auftragsdurchführung stellt der AN ein Projektteam auf und benennt eine/einen deutschsprachige(n) ProjektleiterIn, nebst StellvertreterIn, die zentral für alle Belange der Vertragsdurchführung verantwortlich sind. Der AN benennt ferner jeweils auch die weiteren Mitglieder des Projektteams, einschließlich einer Zuordnung als BeraterIn oder einfaches Mitglied des Projektteams; dabei kann immer nur ein Mitglied des Projektteams ProjektleiterIn bzw. StellvertreterIn sein. Die/der ProjektleiterIn nehmen grundsätzlich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen, Leistungsabrufe etc. entgegen, achten darauf dass neue Aufträge nur durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 der Abteilung II des BMWi ausgelöst werden, koordinieren die Auftragsdurchführung in der Sphäre des AN, stellen die Einhaltung der vom BMWi gesetzten Fristen sicher und leiten sämtliche Auskünfte und Arbeitsergebnisse an das jeweilige Referat der Abteilung II des BMWi in konsolidierter Form weiter. 3.2. Leistungsabrufe und Auftragsabwicklung Leistungen werden unter dem zu schließenden Rahmenvertrag vom BMWi in Form von Einzelaufträgen abgerufen (Leistungsabrufe). Der Beschaffungsbedarf wird vom jeweiligen Referat der Abteilung II des BMWi stets zunächst daraufhin überprüft, ob tatsächlich keine ausreichende Expertise innerhalb des BMWi, des nachgeordneten Bereichs des BMWi oder innerhalb des Ressortkreises in der benötigten Zeit verfügbar ist, und deshalb die in hohem Maße spezialisierte Beratungsleistungen des AN zu sehr spezifischen Fragestellungen in Anspruch genommen werden müssen. Nur wenn dies zu bejahen ist, kommt ein Leistungsabruf in Betracht. Das Fachreferat dokumentiert diese Prüfung in einem Vermerk und holt zu diesem Vermerk ab einer Angebotssumme von 10.000 Euro die Mitzeichnung von Z-HA und – bei rechtlichen Fragestellungen – auch von ZR ein. Zur Ermittlung der Angebotssumme wird dem AN der Beschaffungsbedarf in Form einer kurzen, konkretisierenden Leistungsbeschreibung in Textform übersandt. Der AN erstellt auf der Basis dieser Leistungsbeschreibung ein verbindliches Angebot, das eine detaillierter Aufschlüsselung der voraussichtlich benötigten Stundenzahl in den jeweils relevanten Leistungskategorien (Aufwandsschätzung) sowie den voraussichtlichen Maximalpreis enthält. Dabei überprüft der AN selbständig im Hinblick auf das maximal verfügbare Volumen von fünf Millionen Euro brutto pro Kalenderjahr ob der Leistungsabruf diese Grenze überschreiten würde und weist BMWi gegebenenfalls vor Beginn der Auftragsbearbeitung darauf hin. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 8 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Die Abrechnung von Leistungen je nach tatsächlich angefallenem Arbeitsaufwand setzt voraus, dass der Leistungsabruf zumindest in Textform (E-Mail genügt) durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 des BMWi erfolgt, und eine Abnahme der Leistung in Textform (E-Mail genügt) durch dasjenige Referat der Abteilung II des BMWi, um dessen spezifischen Beratungsbedarf es im konkreten Fall ging. Leistungsabrufe durch andere Referate des BMWi, die nicht vor der Leistungserbringung durch das Referat IC4 in Abstimmung mit dem Referat IIC3 des BMWi bestätigt wurden, sind nicht abrechnungsfähig und begründen keinen Vergütungsanspruch des AN. Wird der Betrag der Angebotssumme erreicht, oder ist dies im Rahmen der praktischen Umsetzung des Vorhabens absehbar, informiert der AN unverzüglich das jeweils betroffene Fachreferat der Abteilung II, sowie das Referat IIC3. Eine Überschreitung der jeweiligen Angebotssumme ist – auch zur Erfüllung des dem Leistungsabruf bereits zugrundeliegenden Beschaffungsbedarfs – nur im Rahmen eines zusätzlichen, ergänzenden Leistungsabrufs entsprechend dem vorstehenden geschilderten Verfahren möglich. Der AN erbringt die Leistungen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung II des BMWi und arbeitet dort mit demjenigen Referat, um dessen Beratungsbedarf es im konkreten Fall geht, eng zusammen. Der AN übermittelt diesem Referat sämtliche (Zwischen-)Ergebnisse seiner Arbeit zur Abnahme in elektronischer Form. Der AN ist verpflichtet auch mit anderen, vom BMWi benannten, Auftragnehmern des BMWi oder mit sonstigen vom BMWi benannten Dritten vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Das Referat IIC3 wird Jour Fixe im BMWi mit dem AN abhalten; in den ersten drei Monaten nach Auftragsbeginn monatlich, danach einmal im Quartal. Der AN hat eine Teilnahme zumindest durch die/den ProjektleiterIn bzw. die/den StellvertreterIn zu gewährleisten. 3.3. Leistungsfristen / Vorhalten von Reservekapazitäten Sofern nicht anders vereinbart, sind die jeweils beauftragten Arbeiten unverzüglich zu beginnen und auf qualitativ höchstem Niveau sowie innerhalb kurzer Reaktionszeiten zu erledigen. Der AN trifft durch das Vorhalten ausreichender und fachkundiger personeller Reservekapazitäten dafür Vorsorge, dass er kurze Leistungsfristen auch bei kurzfristig auftretenden Auftragsspitzen einhalten und die Arbeiten dennoch auf qualitativ höchstem Niveau erbringen kann. Der AN hat das jeweils betroffene Fachreferat der Abteilung II des BMWi kontinuierlich über den Stand der Entwicklungen der Projekte zu unterrichten; insbesondere auch über Ablaufstörungen, drohende Verzögerungen. Bei gegenüber dem Angebot absehbaren zusätzlichen Kosten und wenn der Aufwand sich, z.B. wegen besonderer Schwierigkeiten, als deutlich höher als prognostiziert herausstellt, informiert der AN neben dem jeweils betroffenen Fachreferat auch das Referat IIC3 des BMWi unverzüglich und weist auf die ggf. bestehende Notwendigkeit eines ergänzenden, zusätzlichen Leistungsabrufs hin. Im Rahmen der Auftragsdurchführung kann es kurzfristig zur Kumulierung einer Vielzahl von parallelen Leistungsabrufen kommen. Der AN trifft durch das Vorhalten ausreichender personeller Reservekapazitäten dafür Vorsorge und stellt sicher, dass auch in diesen Fällen sämtliche Abrufe parallel ohne Verzögerungen auf qualitativ höchstem Niveau und innerhalb kurzer Reaktionszeiten abgearbeitet werden können. Der AN bietet die genannten Leistungen regelmäßig mindestens von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr an. Der AN stellt jedoch sicher, dass er die Leistungen in Einzelfällen, bei Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 9 von 11 Stand: 29. Februar 2016 dringendem Bedarf des BMWi, auch außerhalb dieser Zeiten und auch am Wochenende (Samstag und Sonntag) anbieten kann. 3.4. Projektsprache / Nutzungsrechte Die Projektsprache ist deutsch; sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit dies nicht anders vereinbart wird, in deutscher Sprache zu erstellen. Dokumente und Arbeitsergebnisse müssen in elektronischer Form oder ggf. schriftlich zur Verfügung gestellt werden und der AN ist jeweils verpflichtet, dem BMWi an allen Arbeitsergebnissen ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und alle Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte zu übertragen; der AN willigt in die Bearbeitung und Änderung, sowie Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Werke durch das BMWi oder durch vom BMWi hierzu beauftragte Dritte ein. 4. Prognose zum Auftragsvolumen Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungswerte kann folgende Prognose als grobe Abschätzung zum voraussichtlichen Beratungsbedarf der Abteilung II pro Jahr abgegeben werden. Die in die nachfolgende Tabelle eingetragenen Werte entsprechen der voraussichtlichen Anzahl der Arbeitsstunden, die BMWi auf der Grundlage des Rahmenvertrags voraussichtlich pro Jahr abrufen wird; die tatsächliche Anzahl kann, je nach energiepolitischer Entwicklung und daraus folgendem tatsächlichem Bedarf des BMWi, davon jedoch erheblich abweichen. Der Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag ist jedoch begrenzt auf ein Volumen von maximal fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr. Das prognostizierte Auftragsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation der vom Bieter mit seinem Angebot in das Preisblatt einzusetzenden Preise und der hier eingesetzten Anzahl der Arbeitsstunden. Beispielhaft bezogen auf die Leistungsposition Nr. 1 a) („Beratung zu ökonomischen Fragen“; „Projektleiterberatung“) bedeutet dies, dass bei voraussichtlich ca. 1.700 anfallenden Stunden das prognostizierte Auftragsvolumen insoweit 1.700 x Stundensatz in Euro beträgt. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi Seite 10 von 11 Stand: 29. Februar 2016 Hinweis: Durch den Abschluss des Rahmenvertrags wird kein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Vertragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen begründet. Prognose des Beratungsbedarfs (pro Jahr) Nr. Leistungsbeschreibung 1 Beratung zu ökonomischen Frage Anzahl Stunden a) Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw. StellvertreterIn) 1.700 b) Einfache Beratung 7.350 c) Hilfsarbeiten 1.000 2 Beratung zu technischen Fragen a) Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw. StellvertreterIn) 1.400 b) Einfache Beratung 6.350 c) Hilfsarbeiten 3 600 Beratung zu rechtlichen Fragen a) Projektleiterberatung (durch ProjektleiterIn bzw. StellvertreterIn) b) Einfache Beratung c) Hilfsarbeiten 900 2.850 300 4 Grafikerstellung / Layout 5 Texterstellung („leicht verständliche Sprache“) 2.000 6 Projektmanagement 3.500 Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Rahmenvertrag Beratung der Abteilung II des BMWi 800 Seite 11 von 11
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