Stellenausschreibung In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) ist am Dienstort Quedlinburg ab dem 01.04.2016 eine Stelle als Erzieher/-in befristet bis zum 30.11.2017 in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 8 TV-L bewertet. Aufgaben: ● Kindergärtnerische Betreuung o Tägliche Betreuung zu festgelegten Zeiten und in festgelegten Gruppen o Erstellen täglicher Beschäftigungspläne o Ausarbeitung und Vorbereitung von Beschäftigungsmaterialien ● Vernetzungsarbeit o Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Sozialarbeitern des Familienhauses und der Krankenschwester ● Qualifizierung o regelmäßige Erweiterung der Fachkenntnisse durch Fortbildungen, Dienstberatungen und Arbeitsgesprächen im Fachbereich Sozialarbeit Voraussetzungen: ● abgeschlossene Berufsausbildung als Abschluss als Erzieher/- in mit staatlicher Anerkennung ● selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten ● Kommunikationsfähigkeit ● hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit ● Grundkenntnisse im Umgang mit PC-Technik ● Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil weitere Infos unter Tel.-Nr. 03941/664 100 – Herr Stein – Leiter der ZASt od. unter Tel.-Nr. 03941/664 102 – Frau Jung – Leiterin Sachgebiet 3 der ZASt Seite 2/2 Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen - ein ausführliches Bewerbungsanschreiben, das sowohl auf die geforderten Voraussetzungen als auch auf die Motivation der Bewerbung eingehen sollte, die Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges, gegebenenfalls aktuelle Arbeitszeugnisse bis zum 18. März 2016 unter dem Aktenzeichen 104.1.1 – ZASt HBS per Post an folgende Dienststelle: Landesverwaltungsamt Referat 104 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Zur erforderlichen Kontaktaufnahme sind den Bewerbungsunterlagen eine aktuelle E-Mail Adresse sowie eine Handynummer beizufügen. Die Bewerbungsunterlagen sind einschließlich frankierten Rückumschlags einzureichen. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
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