Forderung, Buchung und Zwangsvollstreckung mit AdvoForderung Das Programm ist der Forderungsprofi für Berechnungen nach §§ 366, 367 und 497 Abs. 3 BGB (ehem. VerbKG). Zu diesem Zweck werden Forderungsakten angelegt, denen optional Gläubiger und Schuldner zugeordnet werden können. Egal wieviele Hauptforderungen und Buchungen in einer Akte geführt werden müssen, mit AdvoForderung geht nichts verloren! Jede Veränderung, gleich ob Zahlung oder Vollstreckungsmaßnahme, wird verlässlich und rechtssicher in das Forderungskonto gebucht. Schuldner müssen auf einen Blick erkennen können, was Sie zu zahlen haben. Und auch der Gerichtsvollzieher wird von Ihren übersichtlichen Forderungsberichten begeistert sein. Etwa wenn Sie in einem Bericht alle offenen Forderungen eines Schuldners mit einem Gesamtsaldo darstellen können. Wird nicht gezahlt, geht´s auf Knopfdruck in die Zwangsvollstreckung. Dazu stehen in AdvoWord die sieben wichtigsten ZV-Anträge zur Verfügung. AdvoForderung bedient diese mit einer Übergabebuchung und dann geht’s los. Weitere Leistungsmerkmale in der Übersicht: Forderungsanlage o Beliebig viele Hauptforderungen zu einem Schuldner erfassen o Salden für Zinsen und Kosten vortragen, um alte Forderungen ohne Nachbuchung weiter zu führen o Akten ablegen und reaktivieren (Aktenablage) Zinsberechnung o Zinsberechnung mit Festzins, Basiszins + x% und SRF-Zins + X% möglich o Jahreslänge 360 Tage (für kaufmännischen Zins) oder 365/6 Tage o Zinsbeginn (erster Zinstag) gem. § 187 I und § 187 II BGB möglich o Staffelzins als Zahlung nebst Verzugszins nach Zinsstaffel (z.B. vom 1.1.02 bis 31.01.02 i.H.v. 10% Zinsen, vom 1.1.02 bis 31.03.02 i.H.v. 8% Zinsen, seit dem 1.4.02 i.H.v. 11% Zinsen) o Staffelzins als reine Zahlungsklage mit gestaffelter Fälligkeit (z.B. 3.000€ nebst 8% Zinsen nach folg. Staffel: 1.1.02 bis 31.01.02 auf 1.000€, 1.2.02 bis 28.2.02 auf 2000€, ab dem 1.3.02 auf 3.000€) Forderungsselektion o Auswahl nach Gläubigern, Schuldnern, Aktenzeichen oder Gerichtsaktenzeichen Buchungen o Zahlungseingänge auf mehrere Forderungen in einer Akte verteilen (Splittbuchung) o Zahlungseingänge nach a) § 367 BGB, b) § 497 III BGB (ehem. VerbKG) oder c) in beliebiger Priorität und/ oder mit beliebigen Mindestbeträgen verteilen o Eigene Verrechnungsreihenfolgen definieren und als Standard festlegen o Einmalige Erhöhung oder Minderung einer Hauptforderung o Periodische Erhöhung einer Hauptforderung in die Zukunft (z.B. bei Mietforderungen) o Unverzinsliche Kosten (z.B. Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, ZV-Gebühren für RA, Gerichtskosten, Allge meine Kosten) buchen o Buchung von Festgesetzten Kosten o Umbuchung von unverzinslichen Kosten auf festgesetzte Kosten (z.B. ZV-Gebühr des Rechtsanwalts) o Umbuchung von noch mit 4% festgesetzten Kosten auf 5% über Basiszins o Stapelbuchung zur Erfassung mehrerer Buchungen hintereinander o DM-Eingabe von Buchungsbeträgen mit Euroumrechnung Seite 1 Berichtausgabe o Forderungsübersicht (quer), um alle Hauptforderungen in einer Akte zusammen mit den einzelnen Saldi und einem Gesamtsaldo anzuzeigen, o Journal (hoch), um eine Hauptforderung darzustellen o Forderungsberechnung (quer), um in einer Hauptforderung alle Buchungen, Verrechnungen und Zinstage zu dokumentieren o Berichtausgabe in Euro; optional in DM umschaltbar (Rundungsdifferenzen möglich) o Tilgungsplan o Berechnung eines Tilgungsplans unter Vorgabe der a) Ratenhöhe oder b) Laufzeit, bei der Tilgung (monat lich, quartalsweise, jährlich) und Verrechnung (§ 367 oder 497 III BGB) gewählt werden Zwangsvollstreckung o Datenübergabe einer bzw. mehrerer Hauptforderungen (Gesamtsaldo) an ADVOWord, um dort die Zwangsvoll streckung durchzuführen Insolvenzanmeldung o Forderungen können zur Insolvenzanmeldung in das Formular (ADVOWord) übergeben werden Netzwerk/ Schnittstellen o Die Datenbank kann im Netzwerk von mehreren Arbeitspläzen abgefragt werden, o Datenexport (Berichte) an Microsoft Word oder in eine RTF-Datei. Seite 2
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