_ RLV Immobilien GmbH, Pasching Errichtung eines

Bezirkshauptmannschaft
Kirchdorf an der Krems
4560 Kirchdorf a.d. Krems • Garnisonstraße 1
Geschäftszeichen:
Ge20-14-2016
Bearbeiterin: Gabriele Raschko
Tel: (+43 7582) 685-655 04
Fax: (+43 7582) 685-265 399
E-Mail: [email protected]
RLV Immobilien GmbH, Pasching
Errichtung eines Fachmarktzentrums
Standort 4643 Pettenbach, Almtalstraße 1;
gewerbe- und wasserrechtliches Konzentrationsverfahren
www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at
Kirchdorf a.d. Krems, 1. März 2016
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ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:
Die RLV Immobilien GmbH, 4061 Pasching, Schärdinger Straße 1, hat unter Vorlage von
Projektsunterlagen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Generalgenehmigung für die
Errichtung eines Fachmarktzentrums Standort 4643 Pettenbach, Almtalstraße 1, auf Gst. 209, 210,
211/1, 211/2, 213/1, 213/2 und 213/3, KG und Marktgemeinde Pettenbach, angesucht.
Wir ersuchen Sie, als Beteiligte(r) zur mündlichen Verhandlung zu kommen:
Datum:
Montag, 21. März 2016
Zeit:
09:00 Uhr
Zusammenkunft:
Marktgemeindeamt Pettenbach, Sitzungssaal
Sie können in die aufliegenden Unterlagen und Pläne während der Amtsstunden Einsicht nehmen.
Ort der Einsichtnahme:
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Abteilung Anlagenrecht – Gewerbe
Hinweise:
Bitte bringen Sie zu dieser Verhandlung diese Verständigung mit.
Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss
mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht
können wir allerdings absehen, wenn sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige,
Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein
Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem
Vertreter zu kommen.
DVR: 0018082
Als Antragsteller beachten Sie bitte:
Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten auf einen anderen
Termin verlegt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen oder Ihr Vertreter diese versäumt.
Wenn Sie aus wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Urlaubsreise, nicht kommen können, teilen
Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.
Als Nachbar oder sonstiger Beteiligter beachten Sie bitte:
Einwendungen, die Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung der Behörde
(Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems) mündlich oder schriftlich bekannt geben oder
mündlich während der Verhandlung vorbringen, werden nicht berücksichtigt; in diesem Fall
verlieren Sie die Stellung als Partei bzw. es wird angenommen, dass Sie dem Vorhaben oder den
Maßnahmen, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, zustimmen. Der Verlust der
Parteistellung hat zur Folge, dass Ihnen in der Folge kein Genehmigungsbescheid übermittelt wird.
Rechtsgrundlagen:
§§ 74, 75, 77, 333, 355, 356 GewO. 1994
§ 93 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
§§ 10 – 14, 21, 30, 32, 72, 98, 102, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959
§§ 40 - 44 AVG
Für den Bezirkshauptmann:
Mag. Kloimstein
Hinweis:
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems,
Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf a.d. Krems, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.
Kundenzeiten (Parteienverkehr): Mo, Mi, Do, Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch im
Internet unter www.bh-kirchdorf.gv.at. Amtsstunden: Mo, Do von 07:00 bis 12:00 und 12:30 bis 17:00 Uhr, Di von 07:00 bis 17:30 Uhr (Bürgertag), Mi, Fr
von 07:00 bis 12:30 Uhr
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