Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems 4560 Kirchdorf a.d. Krems • Garnisonstraße 1 Geschäftszeichen: Ge20-14-2016 Bearbeiterin: Gabriele Raschko Tel: (+43 7582) 685-655 04 Fax: (+43 7582) 685-265 399 E-Mail: [email protected] RLV Immobilien GmbH, Pasching Errichtung eines Fachmarktzentrums Standort 4643 Pettenbach, Almtalstraße 1; gewerbe- und wasserrechtliches Konzentrationsverfahren www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at Kirchdorf a.d. Krems, 1. März 2016 _ ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Die RLV Immobilien GmbH, 4061 Pasching, Schärdinger Straße 1, hat unter Vorlage von Projektsunterlagen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Generalgenehmigung für die Errichtung eines Fachmarktzentrums Standort 4643 Pettenbach, Almtalstraße 1, auf Gst. 209, 210, 211/1, 211/2, 213/1, 213/2 und 213/3, KG und Marktgemeinde Pettenbach, angesucht. Wir ersuchen Sie, als Beteiligte(r) zur mündlichen Verhandlung zu kommen: Datum: Montag, 21. März 2016 Zeit: 09:00 Uhr Zusammenkunft: Marktgemeindeamt Pettenbach, Sitzungssaal Sie können in die aufliegenden Unterlagen und Pläne während der Amtsstunden Einsicht nehmen. Ort der Einsichtnahme: Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf Abteilung Anlagenrecht – Gewerbe Hinweise: Bitte bringen Sie zu dieser Verhandlung diese Verständigung mit. Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. DVR: 0018082 Als Antragsteller beachten Sie bitte: Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen oder Ihr Vertreter diese versäumt. Wenn Sie aus wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Urlaubsreise, nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können. Als Nachbar oder sonstiger Beteiligter beachten Sie bitte: Einwendungen, die Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems) mündlich oder schriftlich bekannt geben oder mündlich während der Verhandlung vorbringen, werden nicht berücksichtigt; in diesem Fall verlieren Sie die Stellung als Partei bzw. es wird angenommen, dass Sie dem Vorhaben oder den Maßnahmen, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, zustimmen. Der Verlust der Parteistellung hat zur Folge, dass Ihnen in der Folge kein Genehmigungsbescheid übermittelt wird. Rechtsgrundlagen: §§ 74, 75, 77, 333, 355, 356 GewO. 1994 § 93 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §§ 10 – 14, 21, 30, 32, 72, 98, 102, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959 §§ 40 - 44 AVG Für den Bezirkshauptmann: Mag. Kloimstein Hinweis: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf a.d. Krems, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Kundenzeiten (Parteienverkehr): Mo, Mi, Do, Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch im Internet unter www.bh-kirchdorf.gv.at. Amtsstunden: Mo, Do von 07:00 bis 12:00 und 12:30 bis 17:00 Uhr, Di von 07:00 bis 17:30 Uhr (Bürgertag), Mi, Fr von 07:00 bis 12:30 Uhr Seite 2
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