Digitale Vernetzung kommt voran

Deutsche Bank
medNachrichten
Die Quartals-Zeitung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
Digitale Vernetzung
kommt voran
Das E-Health-Gesetz soll die digitale Vernetzung im deutschen
Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Praxisinhaber erhalten
mehr Anwendungs- und Abrechnungsmöglichkeiten – und
damit Anreize für Investitionen in moderne Technik.
Das E-Health-Gesetz, das Anfang des
Jahres in Kraft getreten ist, fördert digitale Anwendungen, die die medizinische
Versorgung stärken sollen. Ein Beispiel
ist der Befundaustausch über elektronische Arztbriefe. Der Online-Versand soll
im Jahr 2017 mit 55 Cent je E-Arztbrief gefördert werden, wenn Ärzte die qualifizierte elektronische Signatur nutzen. Ein Test
der KBV-Tochter KV-Telematik mit Softwarehäusern hat im Herbst gezeigt, dass
der Austausch auch systemübergreifend
funktioniert. Ende 2015 waren bereits
mehr als 30 Praxis-EDV-Systeme mit einem Marktanteil von über 75 Prozent dafür zertifiziert. Das Gesetz verpflichtet die
Selbstverwaltung zudem, Online-Videosprechstunden zu ermöglichen und ab Juli
2017 über eine EBM-Ziffer zu vergüten.
Wie hoch die Vergütung ausfallen wird,
ist noch offen. Praxisinhaber müssen sich
aber darauf einstellen, dass Patienten dieses Angebot auch tatsächlich nachfragen
werden (s. S. 6). Auch Teleradiologie soll
in den EBM aufgenommen werden.
Das noch 2016 geplante Online-Stammdatenmanagement soll ermöglichen, dass die
Ausgabe 1/2016
GKV-Reserven schmelzen
Das Finanzvermögen der gesetzlichen
Krankenkassen schmilzt wieder. Nach dem
Höchststand von 40,4 Milliarden Euro im
Jahr 2013 reduzierte sich das Vermögen
2014 auf 36,5 Milliarden Euro. In den ersten neun Monaten 2015 verzeichneten die
Kassen ein Minus von 395 Millionen Euro.
Trotz sprudelnder Einnahmen durch eine
Rekordzahl an Erwerbstätigen wird für
2016 mit einem weiteren Rückgang der Reserven gerechnet. Dies liegt daran, dass die
Ausgaben für Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im selben Zeitraum stärker gestiegen sind als die Einnahmen. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag die
Reserve nur bei 28,3 Milliarden Euro.
In dieser Ausgabe
Das E-Health-Gesetz bringt bei digitalen Systemanwendungen im Gesundheitswesen einiges in
Bewegung – auch in Arztpraxen. © momius/fotolia.com
Patientendaten auf elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in Praxen aktualisiert werden. Ärzten und Zahnärzten, die nicht an
der Online-Prüfung der Stammdaten teilnehmen, drohen ab Juli 2018 Honorar­
kürzungen. Weitere Vorhaben: Damit Wechselwirkungen vermieden werden, haben
Menschen, die mindestens drei Arzneimittel
einnehmen, ab Oktober 2016 zunächst Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, später soll dafür die eGK verwendet
werden. Bis Ende 2018 muss die Industrie
außerdem die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen haben.
Seite
Gesundheitsmärkte
Stabiler Aufschwung 2
Aus den Regionen
Stadtärzte aufs Land 3
Aus aller Welt
OECD: Investitionen in Gesundheit
4
Honorar
HzV-Zahlen steigen
5
Praxis
Praxis-IT: Einsatz nur mit Zuwendung 6
Steuern, Recht, Finanzen
Mehr Beratung, weniger Regress
7
Finanzen
Standortbestimmung 2016 8
Weitere Informationen:
www.deutsche-bank.de/heilberufe
[email protected]
Neue Möglichkeiten durch Versorgungszentren
Die Gründung von Versorgungszentren
wird zunehmend als Chance betrachtet,­
um jungen Ärzten den Einstieg in die ambulante Versorgung zu ermöglichen. Dieser Trend wird auch durch das 2015 in
Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz, das fachgruppengleiche Versorgungszentren zulässt, noch verstärkt. Die
Zentren eröffnen Fach- und Zahnärzten die
Chance, mehr junge Kollegen für die ambulante Versorgung zu interessie­
ren. De-
ren Anspruch auf Teamarbeit, Anstellung
und flexible Arbeitszeit lässt sich dort leichter erfüllen.
Neben Fachärzten, die diese Möglichkeit
seit Jahren fachübergreifend nutzen, entdecken nun auch Hausärzte diese Chance.
So plant der Hausärzteverband in diesem
Jahr ein Modellprojekt für ein hausärztliches Versorgungszentrum. Zu den Vorteilen der Zentren gehört unter ande­rem,
Seite 1
dass die Zahl der Zweigpraxen für sie nicht
begrenzt ist. Auch für die Zahl der an­
gestellten Ärzte gibt es keine Beschränkungen. Für junge Ärzte sind die Zentren teils
attraktiver als Einzelpraxen, weil Investi­
tionslasten auf mehrere Schultern verteilt
werden und gegenseitige Vertretungen
und flexible Arbeitszeitmodelle die zeitliche
Abhängigkeit verringern. Mehr Austausch
und zusätzliches Wissen führen zu höherer
fachlicher Qualität.
GESUNDHEITSMÄRKTE
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
Stabiler Aufschwung
In diesem Jahr ist mit einer stabilen Fortsetzung des wirtschaftlichen Aufschwungs zu rechnen.
Nach 1,7 Prozent im Jahr 2015 erwarten Wirtschaftsforscher für 2016 ein Wachstum in ähnlicher
Höhe oder sogar leicht darüber. Die Gesundheitsbranche dürfte deutlich über diesem Wert liegen.
Markt
Honorarentwicklung 1.–3. Quartal 2015
GKV und privatärztlich
7
6
5
Arznei- und Verbandsmittel +5,1 %
4
Ärztliche Behandlung +4,1 %
Krankenhausbehandlung +3,7 %
…
Der Aufschwung in Deutschland wird sich
voraussichtlich auch 2016 fortsetzen. Die
Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von
einem Wachstum des Bruttosozialprodukts von ca. 2,0 Prozent aus. Treibende
Kräfte sind der private Konsum und die anziehende Investitionstätigkeit. Begünstigt
wird die Entwicklung durch niedrige Zinsen, Lohnzuwächse und die weiter steigende Erwerbstätigkeit. Insgesamt wird der
Aufschwung von der Binnenwirtschaft getragen und macht sich damit vor allem im
Dienstleistungssektor bemerkbar.
3
2
Behandlung durch Zahnärzte +2,4 %
Bruttosozialprodukt +1,8 %
1
Ausgabendynamik entfalten. Das Kieler
Weltwirtschaftsinstitut erwartet, dass die
GKV den durchschnittlichen Beitragssatz in
den kommenden fünf Jahren auf 16,4 Prozent anheben muss, um die Ausgaben zu
finanzieren. Diese Anhebungen werden voraussichtlich zu Lasten der Arbeitnehmer
gehen. Dies wiedrum bremst den Anstieg
bei den Nettoeinkommen, was auch den
Anstieg bei den Selbstzahlerleistungen verlangsamen könnte.
Unter dem Strich wird sich der Mittelzufluss in das Gesundheitswesen für die
Leistungserbringer positiv auswirken, weil
die Krankenkassen mehr Leistungen fin­an­
zieren können und aufgrund der gesetz­
lichen Vorgaben auch müssen. Die Honorar­
entwicklung im Gesundheitsmarkt dürfte
daher 2016 wie schon in den ersten drei
Quartalen des Jahres 2015 deutlich über
dem Anstieg des Bruttosozialprodukts
liegen.
Das Gesundheitswesen profitiert von dieser Entwicklung doppelt. Das höhere Nettoeinkommen vieler Menschen erleichtert
Entscheidungen für Investitionen in die eigene Gesundheit und damit in Selbstzahlerleistungen bei Ärzten und Zahnärzten.
Zugleich fließen den Krankenkassen mehr
Mittel durch höhere Löhne und steigende
Erwerbstätigenzahlen zu.
Dennoch werden die Krankenkassen ihre
Zusatzbeiträge weiter auf breiter Front erhöhen. Grund sind die jüngst verabschiedeten Gesundheitsgesetze, die eine hohe
Zahnärzte: Privaterlöse steigen
Dynamik im Mobile-Health-Markt
Zahnärzte erwirtschaften einen zunehmenden Anteil ihrer Gesamteinnahmen
über Privatpatienten oder aus privaten
Zusatzleistungen. Aus dem aktuellen Statistischen Jahrbuch der Bundesärztekammer geht hervor, dass Leistungen, die
über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) abgerechnet werden, nur
noch rund 48 Prozent der Umsätze ausmachen. Im Jahr 2000 betrug dieser Anteil noch 61 Prozent. Bei den KZV-Einnahmen haben sich Zahnärzte in West
(durchschnittlich 207.000 Euro) und Ost
(194.000 Euro) weiter angenähert. Deutliche Unterschiede gibt es weiterhin bei
den Privateinnahmen. Hier liegen Zahnärzte im Westen mit fast 238.000 Euro
deutlich über ihren Kollegen im Osten (122.000 Euro). Der durchschnittliche Einnahmenüberschuss beträgt rund
139.000 Euro.
Der Markt für mobile Gesundheitsanwendungen entwickelt sich rasant. Allein im
vergangenen Jahr sind 103.000 Gesundheits-Apps publiziert worden. Weltweit
gibt es schon rund drei Milliarden Nutzer
von Gesundheits-Apps. Die Zahlen aus der
Studie „mHealth App Developer Economics 2015“ des Marktforschungsin­stituts
Research2Guidance machen die Dynamik,
die in dem Markt herrscht, deutlich. 2013
wurden 1,7 Milliarden Nutzer von Gesund­
heits-Apps gezählt, 2014 waren es bereits
2,3 Milliarden.
Das Jahrbuch macht auch deutlich, wie
wichtig die Arbeit der Zahnarztpraxen für
die Volkswirtschaft ist. Insgesamt arbeiten über 53.000 Zahnärzte in Praxen, sie
beschäftigen weitere 317.000 Menschen
aus verschiedenen Berufen. Dies ist ein
Anstieg immerhin um fast 15 Prozent im
Vergleich zum Jahr 2000.
%0
Quelle: REBMANN RESEARCH
Auch in den großen App-Stores von Ap­ple,
Google und Microsoft spielen Gesundheits-Apps eine immer wichtigere­Rolle. Sie machen dort inzwischen fünf Prozent aller Apps aus. Bei Amazon und
Blackberry liegt der Anteil bei drei Prozent. In absoluten Zahlen bringen es
Google Play und Apple Store auf jeweils
70.000 Gesundheits-Apps. Hauptzielgruppe der Apps sind chronisch kranke Menschen; an sie richten sich 48
Prozent aller Gesundheits-Apps. Eine
größere Zielgruppe erreichen in aller Regel aber nur wenige dieser Apps. Lediglich sechs Prozent von ihnen schafften 2015 bis zu 100.000 Downloads,
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62 Prozent blieben im vergangenen Jahr
unter der Zahl von 5.000 Nutzern.
Unter den Anbietern finden sich hauptsächlich IT-Unternehmen (25 Prozent)
oder etablierte App-Entwickler (23 Prozent), aber auch immer mehr Unternehmen aus der klassischen Gesundheitsindustrie. Fünf Prozent der Apps stellten
Pharmaunternehmen, sechs Prozent die
Medizintechnikhersteller.
Laut Studie ist es inzwischen Standard,
bei der Entwicklung von GesundheitsApps Ärzte hinzuzuziehen. Zugleich werden die Entwicklungsfirmen immer größer – sie liegen derzeit durchschnittlich
bei einer Mitarbeiterzahl von 100, die
Zahl der kleinen Firmen hat sich in den
vergangenen Jahren deutlich verringert.
Nutzung von Gesundheits-Apps
Zählung weltweit, in Milliarden Patienten
2013
1,7
2014
2,3
2015
3
Quelle: Research2Guidance
AUS DEN REGIONEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
Stadtärzte aufs Land
Ärztenetze kümmern sich bislang in der Regel nur um die
Optimierung der Versorgung in
der eigenen Region. Ein Netz
aus Köln zeigt, dass durchaus
auch andere Modelle vorstellbar
sind, die helfen können, Versorgungslücken auf dem Land zu
schließen.
Das Gesundheitsnetz Köln Süd (GKS) will
seinen Wirkungskreis ausdehnen: Die
Netzärzte planen, zusätzliche Aufgaben
in der angrenzenden Eifelregion zu übernehmen. Im GKS sind 84 Ärzte aus KölnRodenkirchen
zusammengeschlossen,
82 Prozent von ihnen sind Fachärzte. Mit
7,5 Ärzten je 1.000 Einwohner ist die Arztdichte im Kölner Süden hoch – der Bundesdurchschnitt liegt nur bei 3,5. Ganz anders sieht die fachärztliche Versorgung in
der benachbarten Eifelregion Euskirchen
aus. Insbesondere in der Dermatologie,
Rheumatologie und Schmerztherapie gibt
es Versorgungsengpässe. Auch Patienten,
die einen Termin beim Kardiologen benötigen, berichten von langen Wartezeiten.
Deshalb haben die Kölner Netzärzte in
mehreren Treffen mit den Hausärzten aus
der Eifel den Versorgungsbedarf in Euskirchen geprüft und über Möglichkeiten
der Kooperation gesprochen. Eine Arbeitsgruppe mit Ärzten aus beiden Regionen
definiert jetzt die nächsten Schritte wie
Fachfremdes Impfen in Berlin
ohne Vergütung
Pädiater impfen Erwachsene, Gynäkologen
auch Männer – dieses Vorgehen ist in vielen Bundesländern erlaubt und wird dort
auch vergütet. In Berlin und Baden-Württemberg dagegen erhalten die Fachärzte
für das sogenannte „fachfremde Impfen“
keine Vergütung.
Ärztenetze können Versorgung über die eigene Region hinaus übernehmen. © everythingpossible/ fotolia.com
etwa interdisziplinäre Fallkonferenzen und
Möglichkeiten der telematischen Kommunikation. Noch 2016 ist geplant, dass Kölner Ärzte an einigen Tagen für einige Stunden in der Eifel tätig werden. Leistungen,
die dort etwa in einer Praxisfiliale erbracht
werden, könnten über EBM abgerechnet
werden. Langfristig schließen die Partner
auch ein gemeinsames MVZ, das mit Kollegen aus beiden Regionen besetzt wird,
nicht aus. Durch die Hilfe aus der Stadt
könnten Spitzen bei Wartezeiten wohnortnah abgebaut werden. In die Kooperation sollen auch andere Berufsgruppen wie
Apotheker einbezogen werden.
Das Modell in der Eifel dürfte bundesweit aufmerksam verfolgt werden. So
gibt es auch im Umkreis von Berlin, Hamburg und München Regionen mit niedriger Arztdichte. Alle Metropolen versorgen
insbesondere im spezialärztlichen Bereich
Patienten aus dem Umland mit. Für weniger mobile Patienten auf dem Land bleibt
aber oft nur der Weg in das Krankenhaus.
Eine Ausnahmeregelung, die die Kassen­
ärztliche Vereinigung (KV) Berlin wegen der dort grassierenden Masernepidemie im vergangenen Jahr auf Druck aus
der Senatsverwaltung erlassen hatte, gilt
seit 01. Januar nicht mehr. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit hat die
Masernepidemie für beendet erklärt.
In vielen anderen Bundesländern wie etwa
Hamburg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Niedersachsen können Kinder- und Jugendärzte dagegen auch die
Impfungen an Erwachsenen abrechnen.
In Thüringen beispielsweise wird dies damit begründet, dass es sich dabei nicht
um eine kurative Leistung, sondern um
Prävention handelt.
Die KV in Berlin dagegen hält daran fest,
dass die Impfung von Erwachsenen durch
Kinder- und Jugendärzte die Fachgebietsgrenzen überschreitet und deshalb nicht
vergütet werden könne. Das Verbot des
fachfremden Impfens ist auch in Berlin
nicht unumstritten. Ein Gynäkologe, der
auch Männer geimpft und auf Honorierung
geklagt hatte, hatte vor Gericht aber keinen
Erfolg. Die KV räumt ein, dass die Beachtung der Fachgebietsgrenzen bei Impfleistungen „nicht populär ist und oftmals Unverständnis auslöst“.
Elektronischer Medikationsplan kommt an bei Versicherten
Noch in diesem Jahr sieht das E-HealthGesetz für Patienten, die drei oder mehr
Arzneimittel bekommen, einen Medikationsplan in Papierform vor, damit Wechselwirkungen vermieden werden. Eine
elektronische Variante des Medikationsplans ist erst ab 2018 vorgesehen. Dass
ein elektronischer Medikationsplan funktioniert, zeigt derzeit das Modellprojekt
„Vernetzte
Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) in Rheinland-Pfalz, das im
März 2015 gestartet wurde. Die Träger –
das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium, die Landesapothekerkammer, die Universitätsmedizin Mainz und
die Techniker Krankenkasse – haben bereits Ende 2015 ein positives Zwischenfazit gezogen.
Ziel des Projektes ist es, unerwünschte
Wirkungen, Doppelverordnungen und
Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu
vermeiden. Für teilnehmende Patienten
aus vier beteiligten Krankenhäusern wird
nach einem stationären Aufenthalt ein
elektronischer Medikationsplan erstellt,
den Klinikapotheker mit den Krankenhausärzten abstimmen und auf Wechselwirkungen und notwendige Dosisanpassungen hin überprüfen.
Die Patienten werden auf Grundlage der
eingetragenen Medikamente beraten und
bekommen einen Ausdruck des Plans.
Apotheken und Hausärzte erhalten ein
halbes Jahr lang bei jeder Änderung eine
elektronische Aktualisierung des Plans.
Seite 3
Insgesamt wurden bislang bei 280 teilnehmenden Patienten 250 Aktualisierungen vorgenommen, davon 80 Prozent
durch die Apotheken, elf Prozent durch die
Hausärzte und neun Prozent von beiden.
Insbesondere durch die Erfassung der
Selbstmedikation konnten dabei Wechselwirkungen vermieden werden. 90 Prozent der teilnehmenden Patienten lobten die Beratung bei der Entlassung aus
dem Krankenhaus. Am Projekt in Rheinland-Pfalz wirken 240 Apotheken und 130
Hausärzte mit. Vergleichbares gibt es seit
längerer Zeit von der Knappschaft, die ihren Versicherten die elektronische Behandlungsinformation
(eBI)
anbietet.
Schon 160.000 Versicherte haben sich für
das Angebot entschieden.
AUS ALLER WELT
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
OECD: Investitionen in Gesundheit
Die Lebenserwartung in den OECD-Staaten steigt. Zugleich investieren die Länder stärker in das
Gesundheitswesen: Die Zahl der Ärzte und Krankenhauspflegekräfte war noch nie so hoch wie
heute. Das und noch einiges mehr zeigt eine aktuelle Studie der Organisation.
lung lebensbedrohlicher Krankheiten wie
Herzinfarkt und Schlaganfall sowie frühere
Diagnosen und bessere Therapien bei
vielen Krebserkrankungen bei.
Auch bei der Selbstbeteiligung bringt die
Studie Unterschiede ans Licht. Im Schnitt
werden rund 20 Prozent der Gesundheitsausgaben in OECD-Staaten von Patienten
direkt bezahlt. In Griechenland liegt dieser Anteil z.B. über 30 Prozent, in Frankreich und Großbritannien unter zehn Prozent. Bei Niedriglohnbeziehern sieht die
OECD durch Selbstbeteiligung ein erhöhtes Risiko einer mangelhaften Versorgung. In Griechenland hat sich dieses
Risiko zuletzt mehr als verdoppelt.
Die OECD-Studie „Health at a Glance
2015“ zeigt, dass die Lebenserwartung
in den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weiterhin jedes Jahr um drei
bis vier Monate steigt. In Deutschland lag
sie 2013 bei 80,5 Jahren und damit rund
zehn Jahre höher als noch 1970. Insgesamt acht Länder, unter ihnen Spanien,
die Schweiz und Japan, liegen mit 82 Jahren bei der Lebenserwartung an der Spitze. Menschen mit geringem Bildungsniveau haben eine um sechs Jahre geringere
Lebenserwartung. Zur höheren Lebenserwartung tragen u. a. eine bessere Behand-
Die Studie zeigt auch, dass sich in fast allen
Ländern die Zahl der Ärzte und Krankenhauspflegekräfte seit dem Jahr 2000 erhöht hat. Eine starke Zunahme weisen Länder mit einst geringem Niveau auf, darunter die Türkei und Großbritannien. Von den
Ländern mit hohem Niveau konnte u.a.
Österreich die Zahlen noch einmal steigern.
Auch Deutschland liegt beim Versorgungsniveau mit Ärzten (4,1 je 1.000 Einwohner) und Krankenpflegern (13 je 1.000 Einwohner) über dem OECD-Schnitt (3,3 und
9,1). Maßgeblich trägt dazu die Integration
ausländischer Ärzte bei. Ihr Anteil an allen praktizierenden Ärzten ist von 3,7 Prozent im Jahr 2000 auf 9,5 Prozent im Jahr
2014 gestiegen. In absoluten Zahlen: Statt
10.000 arbeiten inzwischen 32.000 ausländische Ärzte in Deutschland. Die meisten
von ihnen stammen aus anderen EU-Staaten, vor allem aus Rumänien, Polen, Griechenland und Österreich. Verdreifacht auf
nun 1.400 hat sich die Zahl der in Deutschland praktizierenden Ärzte aus Syrien.
Neue Sanierungspläne im NHS
Indonesien holt bei Gesundheitsversorgung auf
Ohne die Kosten zu senken, steuert der britische
National Health Service
(NHS) nach Prognosen
von Experten auf ein Defizit von 40 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre zu.
Von den deswegen aufgestellten Einsparplänen des britischen Gesundheitsministeriums werden voraussichtlich auch
ausländische Patienten betroffen sein. Vorgesehen ist, dass Ausländer künftig für
alle ärztlichen Leistungen zahlen müssen,
auch für Unfall- und Notfallsituationen.
Eine Ausnahme soll es nur für EU-Bürger
mit der europäischen Versicherungskarte
geben. Bisher war die Behandlung im NHS
für ausländische Patienten kostenlos. Die
Behandlung von „Gesundheitstouristen“,
wie die Regierung sie nennt, habe zuletzt
umgerechnet rund 710 Millionen Euro jährlich gekostet. Ärzte betrachten die Pläne
mit Skepsis, weil sie ihre Aufgabe nicht als
Kontrolleure sehen und komplizierte Bezahlsysteme befürchten.
Indonesien ist ein gutes Beispiel dafür, wie
Schwellenländer mit zunehmendem Wohlstand
auch vor der Frage stehen, wie das Gesundheitswesen weiterentwickelt werden kann. Das Land hat vor zwei Jahren
eine allgemeine Krankenversicherung
eingeführt. Bislang sind rund zwei Drittel der 267 Millionen Einwohner abgesichert, bis Ende 2019 sollen 100 Prozent
erreicht sein. Damit steht das Gesundheitswesen vor einem Investitionsschub.
In den OECD-Ländern steigt die Lebenserwartung
schon seit Jahrzehnten. © marqs/ fotolia.com
Das Gesundheitswesen konnte mit der
wirtschaftlichen
Entwicklung
zuletzt
nicht Schritt halten. 2013, dem Jahr vor
Einführung der Krankenversicherung,
lag der Anteil der Gesundheitsausgaben
mit 3,1 Prozent am Bruttoinlandsprodukt
deutlich unter dem Anteil, den etwa
Kambodscha (7,5 Prozent) oder Vietnam
(6 Prozent) erreichten. 60 Prozent der Gesundheitsausgaben kamen aus priva-
Seite 4
Der Arbeitsmarkt für Ärzte
ist international
Staatsangehörigkeit ausländischer
Ärzte in Deutschland (2014)
Rumänien
Griechenland
11 %
8%
Österreich
6%
Polen
5%
Rest EU
26 %
Russland
5%
Syrien
5%
Andere
35 %
Quelle: OECD
ter Hand. Im Jahr 2014 gab es im ganzen
Land nur 2.400 Hospitäler und 270.000
Klinikbetten. Zum Vergleich: In Deutschland waren es rund 500.000 Betten –
bei 82 Millionen Einwohnern. Im Durchschnitt muss eine Klinik rund 100.000
Einwohner versorgen.
Der massive Investitionsstau soll nun aufgelöst werden. In den kommenden Jahren sollen rund 2.500 neue Kliniken entstehen. Benötigt werden rund 150.000
Ärzte und eine halbe Million Klinikbetten. Es wird erwartet, dass der Gesundheitsmarkt in Indonesien etwa doppelt so
stark wächst wie das Bruttoinlandsprodukt. Die im neuen System vorgesehene
Grundabsicherung ist nicht mit europäischem Niveau vergleichbar. Die Beitragssätze liegen bei wenigen Euro. BypassOperationen oder Chemotherapien sind
nicht üblich. Die Kliniken behandeln vorwiegend Unfälle, Infektionen und Durchfallerkrankungen.
HONORAR
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
HzV-Zahlen steigen
Der aktuelle Honorartipp
Die Bedeutung von Selektivverträgen für Arztpraxen wird an der
Entwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung deutlich. Der
­Anteil von Leistungen aus Selektivverträgen am Honorar steigt.
Die Entwicklung ist eindeutig: In vielen Regionen in Deutschland hat die Zahl der Patienten, die in Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingeschrieben
sind, deutlich angezogen. Auch die Zahl
der teilnehmenden Ärzte hat zugenommen. Insgesamt haben sich nach Angaben des Hausärzteverbands bis Jahresende 2015 rund vier Millionen Patienten in
Hausarztverträge eingeschrieben. Für die
erbrachten Leistungen rechneten die Hausärzte rund eine Milliarde Euro ab. Zurückzuführen sind die steigenden Zahlen auf eine
veränderte Haltung der Krankenkassen,
nachdem der Gesetzgeber zuletzt wiederholt zugunsten der HzV eingegriffen hatte.
In der HzV können Hausärzte deutlich höhere Fallwerte erreichen als in der Regelversorgung, im Gegenzug erhoffen sich die
Krankenkassen Einsparungen an anderer
Stelle.
Immer noch gibt es starke Unterschiede
bei der Verbreitung der HzV in den Regionen. Rund 3,2 Millionen eingeschriebene
Patienten gibt es allein in Süddeutschland,
wo auch mit rund 9.000 die Hälfte aller teilnehmenden Hausärzte in Deutschland vom HzV-Honorar profitiert. Nach wie
vor kaum verbreitet ist die HzV in den östlichen Bundesländern, wo nur 22.000 Patienten eingeschrieben sind und die Zahl der
teilnehmenden Ärzte noch im dreistelligen
Bereich liegt. Besonders im Westen und
Norden sind 2016 wie im Vorjahr steigende
Zahlen zu erwarten, weil neue Verträge hinzugekommen sind. Insgesamt gibt es bun-
desweit über 60 HzV-Verbundverträge nach
Paragraf 73b SGB V. Der Hausärzteverband
prognostiziert, dass sich die Zahl der HzVPatienten innerhalb der kommenden drei
Jahre auf acht Millionen und das jährliche
Honorarvolumen auf 2,5 Milliarden Euro erhöhen wird.
Die Vergütung über die HzV kann von Region zu Region unterschiedlich ausfallen. Die
Fallwerte erreichen in aller Regel mindestens 70 Euro, in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie teilweise über 80 Euro.
Der Anreiz zur Teilnahme wird für Ärzte aus
zwei Gründen größer. Zum einen liegen die
Fallwerte über denen der Regelversorgung.
Zum anderen wird mit steigenden Fall- und
Arztzahlen in der HzV immer mehr Honorar
aus der Gesamtvergütung in Selektivverträge umgeleitet – das also der Regelversorgung verloren geht. Die HzV wird damit für
Hausärzte als zusätzliches Standbein immer wichtiger.
Teilnehmerzahl fast verdoppelt
Anzahl eingeschriebener Patienten in Verträgen
der Hausarztzentrierten Versorgung
2011
1.954.931
2012
2.845.806
2013
3.226.557
2014
3.616.634
2015/III
3.776.559
Quelle: Deutscher Hausärzteverband
PET und PET / CT jetzt im EBM
Seit Jahresbeginn können Radiologen und
Nuklearmediziner die Posi­
tronenemissionstomografie (PET) und die Posi­­tron­en­
emissionstomografie mit Computertomo­
grafie (PET / CT) bei Kassenpatienten als
EBM-Leistung erbringen und abrechnen.
Der Bewertungsausschuss der Ärzte
und Kranken­kassen hat die Leistungen
in einem neuen Abschnitt 34.7 in den
EBM aufgenommen. Neu sind die EBMNummern 34700 (18-F-Fluordesoxyglukose-PET, 4456 Punkte, 465,03 Euro)
und 34701 (PET / CT, 5653 Punkte,
589,95 Euro), jeweils für den gesamten
Körperstamm, sowie die EBM-Nummern 34702 (PET, 3565 Punkte, 372,05
Euro) und 34703 (PET / CT, 4523 Punkte,
472,02 Euro), jeweils für ein begrenztes
Untersuchungsfeld. Außerdem kann
das Kontrastmittel über die Kostenpauschale Nummer 40584 (255 Euro) abgerechnet werden. Die Leistungen werden
zunächst extrabudgetär honoriert.
Zugelassene Indikationen sind vor
allem nichtkleinzellige Lungen-Ca,
­
kleinzellige Lungen-Ca sowie HodgkinLymphom. Abrechnungsvoraussetzung
für Nuklearmediziner und Radiologen
ist, dass sie nach der Weiterbildungsordnung berechtigt sind, PET durchzuführen und auch aktuelle Erfahrungen mit der Methode (1.000 PET
in den letzten fünf Jahren) vorweisen
können. Außerdem sind bestimmte
technische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. das Besprechen von Befunden im interdiszi­
plinären Team.
Ärzte wollen investieren – trotz Skepsis über Honorare
Vertragsärzte haben die Honorarbeschlüsse von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband für
2016 im vergangenen Herbst eher verhalten aufgenommen. Nach einer gemeinsamen Umfrage von Deutscher Bank und
der Fachverlagsgruppe Springer Medizin,
an der sich mehr als 300 Ärzte beteiligt haben, sehen rund 30 Prozent die Beschlüsse eher als Chance, rund 63 Prozent sehen
eher eine Belastung für ihre Praxis.
Zur Erinnerung: Die Beschlüsse haben
eine Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent auf 10,4361 Cent gebracht sowie eine Steigerung der Morbi-
ditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)
um rund 2,6 Prozent. Außerdem werden
Steigerungen der extrabudgetären Vergütung erwartet, etwa bei der Prävention, bei
Impfungen, einigen neuen Leistungen im
EBM sowie bei ambulanten Operationen.
dung investieren. In der Prioritätenliste folgen Investitionen in neue Geräte (29 Prozent), in Gebäude und Inneneinrichtung
(25 Prozent) sowie in die Modernisierung
der IT und der Vernetzung (23 Prozent).
Jeder vierte Arzt will 2016 investieren
Die Skepsis angesichts der Honorarbeschlüsse hält Ärzte nach der Umfrage dennoch nicht davon ab, in die Weiterentwicklung der Praxis zu investieren.
Demnach will etwa jeder vierte Umfrageteilnehmer noch im laufenden Jahr investieren, weitere 15 Prozent in den nächsten 1 bis 3 Jahren. 40 Prozent der Ärzte,
die Investitionen planen, wollen in Fortbil-
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Zeiträume, in denen eine lnvestition geplant ist
Kurzfristig
6–12 Monate
1–3 Jahre
Keine Planung
12
14
15
57
Quelle: eigene Umfrage
PRAXIS
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
Praxis-Kalender
02.03. – 05.03.2016 | Leipzig
57. Kongress der Dt. Ges. für Pneumologie und Beatmungsmedizin
07.04. – 08.04.2016 | Dresden
Interprofessioneller
Gesundheitskongress
09.04. – 12.04.2016 | Mannheim
122. Internistenkongress (DGIM)
03.05. – 04.05.2016 | Berlin
11. Kongress für Gesundheitsnetzwerker
Umfangreiches Angebot
von Praxisseminaren für Ärzte
und Zahnärzte: www.deutschebank.de/heilberufe
Apps schüren Erwartungen
Ärzte reagieren aufgeschlossen auf die Möglichkeiten, die ihnen neue IT-Technik in der
Praxis für die Versorgung bietet. Laut der
Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit wird diese
Aufgeschlossenheit insbesondere bei therapieunterstützenden Apps deutlich. Noch
vor einem Jahr konnte sich jeder zweite
Arzt nicht einmal vorstellen, dass Apps helfen können, den Gesundheitszustand von
Patienten zu überwachen. Heute gehen 44
Prozent der Ärzte davon aus, dass therapieunterstützende Apps in den kommenden
Jahren in die Leitlinien aufgenommen werden. Die Anwendung von Apps ist für Ärzte
eines der größten Potenziale von E-Health.
Praxis-IT: Einsatz
nur mit Zuwendung
Der Einsatz von IT in der Praxis wird immer selbstverständlicher –
für Ärzte und Patienten. Bei den meisten Patienten können Ärzte
damit sogar Pluspunkte sammeln. Voraussetzung ist aber, dass
sie das persönliche Gespräch nicht vernachlässigen.
Eine aktuelle Studie über die Einstellung
von Patienten in Deutschland, Großbritannien und USA zum Einsatz von IT beleuchtet den Wandel in der Arzt-Patienten-Beziehung und den Technik-Einsatz in Praxen.
69 Prozent von 3.000 befragten Patienten
gaben in der Studie des IT-Anbieters Nuance Healthcare an, dass ihre Ärzte in den
vergangenen fünf Jahren mehr Technik
eingesetzt haben. 97 Prozent fühlen sich
damit wohl. 58 Prozent sagen, dass die
Verwendung von IT im Behandlungsraum
ihre Erfahrung mit dem Gesundheitswesen
positiv beeinflusst.
Auch Patienten selbst nutzen demnach vor
dem Arztbesuch IT. 40 Prozent informieren
sich vorab im Internet, 20 Prozent bringen
Daten von externen Geräten zur Gesundheitskontrolle mit. 6,5 Prozent geben an,
während der Behandlung mobil nach weiteren Informationen zu suchen. Patienten,
die Röntgenaufnahmen oder andere Bilder
auf ihr mobiles Gerät laden, um sie zu teilen, sind aber noch die Ausnahme. Dies gaben nur 3,8 Prozent an.
Die Umfrage zeigt aber auch, dass Ärzte IT
in Kombination mit klassischen Kommuni-
Wenn Zuwendung nicht vernachlässigt wird, stört
IT Patienten nicht. © WavebreakMediaMicro/fotolia.com
kationsmitteln einsetzen sollten – Patienten
erwarten weiter das persönliche Gespräch
und Empathie. 73 Prozent der Teilnehmer
gaben als entscheidenden Faktor für eine
bessere Versorgung Zeit für das Gespräch
an. Zwei Drittel nannten spezifische Empfehlungen durch den Arzt. Jeweils 30 Prozent nannten die Privatsphäre während des
Gesprächs und den Blickkontakt. Beim Einsatz von IT haben sich rund 90 Prozent der
Patienten an Desktop-PC und Notebooks
gewöhnt. Rund ein Viertel empfindet dagegen Unbehagen, wenn der Arzt ein mobiles
Endgerät im Sprechzimmer einsetzt.
Videosprechstunde – von Patienten gewünscht
Patienten sind zunehmend aufgeschlossen für die Nutzung von E-Health im Gesundheitswesen. Das zeigt sich zum
Beispiel bei der Video-Sprechstunde. Immerhin 45 Prozent der Deutschen würden
gelegentlich auf den Video-Kontakt mit
dem Haus- oder Facharzt zurückgreifen,
wenn die Praxis diese Technik anbieten
würde, so eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Rund ein Fünftel der Patienten ist in dieser Frage noch unschlüssig.
Damit sind Patienten in ihrer Einstellung
gegenüber der Videosprechstunde weiter
als die Ärzte. Erst 3,5 Prozent nutzen
diesen Kommunikationsweg bislang und
zwei Drittel lehnen ihn noch ab, so die
Analyse der Stiftung. Laut Studie erhoffen
sich Patienten von der Videosprechstunde,
dass sie lange Wartezeiten vermeiden und
ihren Arzt auch an Wochenenden oder
Feiertagen kontaktieren können. Ein weiterer Vorteil aus ihrer Sicht: Die Ansteckung mit Infektionen im Wartezimmer
wird vermieden. Patienten wollen insbesondere Hausärzte, Psychotherapeuten
und Psychologen per Video kontaktieren.
17 Prozent der Befragten würde einen
Dermatologen online kontaktieren. Für
diese Fachgruppe läuft derzeit ein Modellprojekt der Techniker Krankenkasse mit
dem Portal patientus.de.
Die Befragung zeigt auch, dass Patienten
die Videosprechstunde nicht als Ersatz für
die Erstkonsultation in der Praxis sehen,
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sondern nur für das Abklären von im Nachhinein auftretenden Fragen, das Besprechen von Befunden und Laborwerten oder
für Ernährungsfragen.
Ärzte sehen die Videosprechstunde zwar
als Chance für eine langfristige Begleitung
chronischer Patienten und für eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen.
Viele zögern dennoch, weil sie darin einen
Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot vermuten. Experten halten diese Bedenken aber für unbegründet. Ein weiterer Hinderungsgrund gehört zudem bald
der Vergangenheit an. Ab Juli 2017 soll es
für Online-Videosprechstunden eine eigene
EBM-Ziffer geben. Das sieht der Zeitplan
im E-Health-Gesetz vor.
STEUERN, RECHT, FINANZEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
Mehr Beratung,
weniger Regress
Ab 2017 gibt es eine Neuregelung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei ärztlichen Verordnungen, mit der die Richtgrößen
abgelöst werden. Damit soll auch die Regressgefahr sinken.
Gerade für junge Ärzte gibt es Erleichterungen.
Im nächsten Schritt müssen die KVen in
den Ländern zusammen mit den Kassen-
Zu viel verordnet? Dann heißt es nachrechnen, wo
Besonderheiten vorliegen. © Gina Sanders/fotolia.com
verbänden Vereinbarungen darüber treffen,
wie ärztlich verordnete Leistungen künftig geprüft werden sollen. Diese regionalen
Vereinbarungen sollen dann ab Jahresbeginn 2017 die bisherigen Richtgrößen ablösen. Welche Prüfungsart und -methode
auf Landesebene eingesetzt wird, können
die Vertragspartner vor Ort vereinbaren.
Denkbar sind anstelle von Richtgrößenprüfungen etwa Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele, z. B. die Einhaltung von Generika- oder Leitsubstanzquoten. Laut KBV
besteht auch die Möglichkeit, Ärzte mit geringem Verordnungsvolumen von der Prüfung komplett zu befreien und Geringfügigkeitsgrenzen zu vereinbaren.
Zuschlag für konservative Augenärzte ist rechtens
Der Zuschlag für rein konservativ tätige Augenärzte (EBM-Nr. 06225) ist rechtens, auch wenn dies zu einer Spezialisierung auf ausschließlich operative oder rein
konservativ tätige Augenärzte führt. Mit
diesem Urteil hat das Bundessozialgericht
(BSG) die Entscheidung des Bewertungsausschusses bestätigt, nach der Augenärzten 111 zusätzliche Punkte zur Grundpauschale erhalten, wenn sie nicht operieren.
Schon ab der ersten Operation von
GKV-Patienten im Quartal wird der Zuschlag für alle konservativen Fälle gestrichen. Hiergegen hatte ein Augenarzt
aus Nordrhein, der zu 98 Prozent konservativ tätig ist und den Zuschlag nicht erhält,
China zeigt seine zwei Gesichter
Turbulente Börsen, solide Fundamentaldaten: Die Gründe für den jüngsten
Kurseinbruch in China sind vielfältig –
aber wenig belastbar. Denn wirtschaftlich ist das Reich der Mitte auf einem
guten Weg. Von Anlegern verlangt
der Transfor­mationsprozess von Asiens
größter Volkswirtschaft weiter Geduld.
Mehr dazu und zu weiteren Kapitalmarktthemen erfahren Sie unter www.deutschebank.de/perspektiven, dem InvestmentJournal PERSPEKTIVEN von Dr. Ulrich
Stephan, Chef-Anlagestratege für Privatund Firmenkunden der Deutschen Bank.
Auf neue Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKVSpitzenverband zum Jahresende 2015
geeinigt. Sie haben damit Vorgaben aus
dem Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt. Ziel ist es vor allem, das Prinzip Beratung vor Regress weiter zu stärken.
Die Rahmenvereinbarung baut eine entscheidende Hürde für die Niederlassung
ab: Neu niedergelassene Ärzte bekommen
mehr Zeit, sich mit den Regeln für wirtschaftliches Verordnen vertraut zu machen.
Sie müssen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme
der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen.
Wer erstmals statistisch auffällt, soll zuerst beraten und nicht mit einer Nachforderung konfrontiert werden. Der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“
gilt auch für bereits auffällig gewordene
Ärzte – wenn die festgesetzte Maßnahme
schon fünf oder mehr Jahre zurückliegt.
Weiterhin werden bei maximal fünf Prozent der Ärzte Auffälligkeitsprüfungen vorgenommen.
Aktuelle Finanzmarktthemen
erfolglos geklagt. Das BSG sieht in der Entscheidung zwar einen tiefen Eingriff in die
Tätigkeit der Augenärzte, aber keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums
des Bewertungsausschusses. Als Folge
des Zuschlags verzichten viele Augenärzte
ganz auf ambulante Operationen von GKVPatienten. Denn neben dem Zuschlag über
die Nr. 06225 (11,58 Euro je Fall) erhalten
Augenärzte zusätzlich die Pauschale und
den Zuschlag für die fachärztliche Grundversorgung (2,82 Euro je Fall, in dem nicht
operiert wird). Augenärzte erzielen ein
Honorarplus mit Operationen, wenn das
Honorar für Eingriffe höher ist als die konservative Fallzahl multipliziert mit den Zuschlägen. (Az.: B 6 KA 42/14 R)
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Dialyse-Auftrag verbleibt
nicht immer bei der BAG
Nach dem Austritt eines Arztes aus einer
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für
Dialyse verbleibt die Dialysegenehmigung
in aller Regel bei der BAG. Von diesem
Grundsatz kann es Ausnahmen geben, wie
ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)
zeigt. Eine solche Ausnahme könne dann
vorliegen, wenn das Vertrauensverhältnis
nicht nur einzelner Patienten zu den in der
BAG weiter arbeitenden Ärzten schwerwiegend gestört ist – etwa aufgrund einer
Alkoholabhängigkeit – und wenn keine andere Dialysepraxis in zumutbarer Entfernung die Behandlung übernehmen kann.
Im Streitfall war ein Arzt aus einem als
BAG organisierten Dialysezentrum in
Niedersachsen ausgestiegen, um in der
Nähe eine eigene Dialysepraxis zu eröffnen. Die KV hatte ihm danach eine Genehmigung zur Versorgung chronisch
niereninsuffizienter Patienten mit Dialyse erteilt. Dagegen klagte die BAG. Das
LSG Niedersachsen-Bremen in Celle gab
daraufhin der Klage statt. Die KV ging gegen das Urteil vor. Das BSG ist nun zwar
im Grundsatz dem LSG gefolgt. Dennoch
war die KV mit ihrer Rüge erfolgreich, das
LSG habe die konkreten Verhältnisse des
Einzelfalls nicht ausreichend gewürdigt.
Die Richter merkten an, dass die Erteilung des neuen Versorgungsauftrages in
aller Regel aber mit dem Entzug des alten
Auftrages durch die KV zu verbinden sei.
So werde eine wirtschaftlich nicht sinnvolle Vermehrung von Versorgungsaufträgen vermieden.
FINANZEN
Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016
Standortbestimmung für eine
erfolgreiche Praxisstrategie 2016
Gesundheitspolitisch war das Jahr 2015 sehr produktiv: Auf den Weg gebracht wurden z. B. das
Präventionsgesetz, zwei Pflegestärkungsgesetze, die Krankenhausstrukturreform, das Versorgungsstärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz. Veränderungen, die sich auch auf die ambulante Versorgung und damit auf Arztpraxen, deren Investitionsbedarf und Erfolg auswirken können.
Marktveränderungen erkennen und gezielt
darauf reagieren
Der steigende Wettbewerb um Patienten,
die zunehmende Digitalisierung im ­Gesund­heitswesen, der demografische Wandel
sowie die gesundheitspolitischen Änderungen sind gute Gründe, gerade zum Jahresbeginn die strategische Ausrichtung der
Praxis und die Planung für das neue Jahr zu
überprüfen. Denn der wirtschaftliche Erfolg
einer Praxis ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Für eine erfolgreiche Praxis­
strategie ist es wichtig, mögliche Veränderungen zu er­ken­nen, diese für die eigene
Praxis zu bewerten und angemessen darauf
zu reagieren. Um Chancen zu nutzen, kann
es sich auszahlen, externe Experten einzubeziehen, auch wenn es um Investitions­
bedarf geht.
Praxisvergleich kann Optimierungspoten­
ziale aufzeigen
Eine gute Ausgangsbasis, die richtigen
Weichen zu stellen, kann z. B. eine aktuelle
Standortbestimmung der Praxis in Form
­eines PraxisChecks bieten. Dabei werden
die Kennzahlen der eigenen Praxis mit anderen Praxen der gleichen Fachgruppe in
ähn­licher Größe und in derselben Region
im Durchschnitt verglichen. Typische Ergeb­
nisse eines Praxisvergleichs sind Erkenntnisse, wie sich die eigenen Fallzahlen und
-werte, die Praxishonorare sowie der Gewinn
¹ Quelle: Leserumfrage des Fachverlags SpringerMedizin und
der Deutschen Bank, ÄrzteZeitung Juli und November 2015.
Impressum
Herausgeber:
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG,
Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Sewing
Vorstand: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic,
Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho
Redaktion:
Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg,
Hauke Gerlof (V. i. S. d. P. für S. 1 bis 7), Nina Dabringhausen,
Zielgruppenmanagement Heilberufe, Deutsche Bank AG
(V. i. S. d. P. für S. 8), Thilo Schäpers, Silke Jung
[email protected], www.deutsche-bank.de/heilberufe
Konzeption und Gestaltung:
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Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch aus­
zugsweise, sind nur mit Genehmigung der Deutsche Bank Privatund Geschäfts­kunden AG erlaubt.
Jeder zweite Arzt plant Investitionen
Über Fördermöglichkeiten kaum informiert
Auf die Frage „ Planen Sie Investitionen in Ihrer
Praxis?“antworteten:
Sind Sie gut über die verschiedenen staatlichen
Fördermöglichkeiten informiert?
51,8 %
Ja, kurzfristig
17
Ja, in den
nächsten 6 bis
12 Monaten
49
%
14,7
16,4
Ja,
in den
nächsten ein bis
drei Jahren
Nein, keine
Keine Angaben
2,8
30,2 %
Ja
Nein
Keine Angaben: 18 %
Quelle: Leserumfrage des Fachverlags SpringerMedizin und der Deutschen Bank, ÄrzteZeitung Juli und November 2015
aus der Praxis im Vergleich darstellen. Auch
bei Investitionen lässt sich feststellen, ob die
eigene Praxis im Fachgruppenvergleich
über oder unter dem Durchschnitt liegt. Der
Vergleich kann den Kurs bestätigen, aber
z. B. auch Hinweise auf Optimierungspotenziale und Investitionsbedarf geben.
Jeder zweite Arzt plant Investitionen
Eine Umfrage¹ des Fachver­lages Springer­
Medizin und der Deutschen Bank belegt,
dass jeder zweite niedergelassene Arzt
plant, in den nächsten drei Jahren in die
Praxis zu investieren, jeder dritte sogar in
den nächsten zwölf Monaten. Insgesamt
47 % planen Investi­tionen in Medizintechnik. In Summe starke 18 % erwägen Investitionen in den Praxis­ausbau durch Kooperationen oder den Zukauf von Zulassungen.
Die Hauptmotive für Investitionen sind mit
je 40 % die Patienten- und die Arbeitszufriedenheit.
Fördermittel oft nicht ausgeschöpft
Bei der Investitionsplanung fokussieren sich
Ärzte vor allem auf Nutzen und technische
Aspekte des Vorhabens. Einem maßgeschneiderten Finanzierungskonzept wird
häufig keine hohe Priorität eingeräumt. So
finanzieren über die Hälfte der befragten
Ärzte ihre Investitionen weitgehend aus
­Eigenmitteln. Die Umfrage¹ hat aber auch
ergeben, dass Ärzte deshalb kaum auf
­öffentliche Fördermittel zurückgreifen, weil
sie sich zu wenig informiert fühlen. Sie ver-
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schenken damit möglicherweise steuerliche
Gestaltungsspielräume als auch Finanzhilfen
aus öffentlichen Förderprogrammen mit be­
sonders attraktiven Darlehenskonditionen.
Bei der Planung sollte die gesamte Finanzierungsstruktur mit allen geschäftlichen
und privaten Verbindlichkeiten betrachtet
und auch der Steuerberater frühzeitig einge­
bunden werden. So ist z. B. bei der Finanzierung von medizinischen Geräten oder
­einer Praxisexpansion, etwa durch Ankauf
von Praxissitzen, zu berücksichtigen, dass die
Zinsen für betriebliche Darlehen grundsätzlich als Praxisausgaben das zu versteuernde
Einkommen reduzieren – und somit auch die
jährliche Steuerbelastung. Die Eigenmittel
können stattdessen zur Rückführung vorhan­
dener privater Darlehen genutzt werden.
Ihr Deutsche Bank Heilberufe Betreuer
unterstützt Sie gern bei der Standortbestimmung mit einem PraxisCheck,
der auf dem Analyseprogramm des renommierten Unternehmens REBMANN
RESEARCH basiert. Er bespricht mit
­
­Ihnen, gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Maßnahmen sich daraus zur Optimierung Ihrer
Praxis­strategie und Amortisation Ihrer
Investitionsvorhaben ergeben können.
Vereinbaren Sie einen Gesprächs­
termin unter (069) 910-10061.