Deutsche Bank medNachrichten Die Quartals-Zeitung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte Digitale Vernetzung kommt voran Das E-Health-Gesetz soll die digitale Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Praxisinhaber erhalten mehr Anwendungs- und Abrechnungsmöglichkeiten – und damit Anreize für Investitionen in moderne Technik. Das E-Health-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, fördert digitale Anwendungen, die die medizinische Versorgung stärken sollen. Ein Beispiel ist der Befundaustausch über elektronische Arztbriefe. Der Online-Versand soll im Jahr 2017 mit 55 Cent je E-Arztbrief gefördert werden, wenn Ärzte die qualifizierte elektronische Signatur nutzen. Ein Test der KBV-Tochter KV-Telematik mit Softwarehäusern hat im Herbst gezeigt, dass der Austausch auch systemübergreifend funktioniert. Ende 2015 waren bereits mehr als 30 Praxis-EDV-Systeme mit einem Marktanteil von über 75 Prozent dafür zertifiziert. Das Gesetz verpflichtet die Selbstverwaltung zudem, Online-Videosprechstunden zu ermöglichen und ab Juli 2017 über eine EBM-Ziffer zu vergüten. Wie hoch die Vergütung ausfallen wird, ist noch offen. Praxisinhaber müssen sich aber darauf einstellen, dass Patienten dieses Angebot auch tatsächlich nachfragen werden (s. S. 6). Auch Teleradiologie soll in den EBM aufgenommen werden. Das noch 2016 geplante Online-Stammdatenmanagement soll ermöglichen, dass die Ausgabe 1/2016 GKV-Reserven schmelzen Das Finanzvermögen der gesetzlichen Krankenkassen schmilzt wieder. Nach dem Höchststand von 40,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 reduzierte sich das Vermögen 2014 auf 36,5 Milliarden Euro. In den ersten neun Monaten 2015 verzeichneten die Kassen ein Minus von 395 Millionen Euro. Trotz sprudelnder Einnahmen durch eine Rekordzahl an Erwerbstätigen wird für 2016 mit einem weiteren Rückgang der Reserven gerechnet. Dies liegt daran, dass die Ausgaben für Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im selben Zeitraum stärker gestiegen sind als die Einnahmen. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag die Reserve nur bei 28,3 Milliarden Euro. In dieser Ausgabe Das E-Health-Gesetz bringt bei digitalen Systemanwendungen im Gesundheitswesen einiges in Bewegung – auch in Arztpraxen. © momius/fotolia.com Patientendaten auf elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in Praxen aktualisiert werden. Ärzten und Zahnärzten, die nicht an der Online-Prüfung der Stammdaten teilnehmen, drohen ab Juli 2018 Honorar kürzungen. Weitere Vorhaben: Damit Wechselwirkungen vermieden werden, haben Menschen, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, ab Oktober 2016 zunächst Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, später soll dafür die eGK verwendet werden. Bis Ende 2018 muss die Industrie außerdem die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen haben. Seite Gesundheitsmärkte Stabiler Aufschwung 2 Aus den Regionen Stadtärzte aufs Land 3 Aus aller Welt OECD: Investitionen in Gesundheit 4 Honorar HzV-Zahlen steigen 5 Praxis Praxis-IT: Einsatz nur mit Zuwendung 6 Steuern, Recht, Finanzen Mehr Beratung, weniger Regress 7 Finanzen Standortbestimmung 2016 8 Weitere Informationen: www.deutsche-bank.de/heilberufe [email protected] Neue Möglichkeiten durch Versorgungszentren Die Gründung von Versorgungszentren wird zunehmend als Chance betrachtet, um jungen Ärzten den Einstieg in die ambulante Versorgung zu ermöglichen. Dieser Trend wird auch durch das 2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz, das fachgruppengleiche Versorgungszentren zulässt, noch verstärkt. Die Zentren eröffnen Fach- und Zahnärzten die Chance, mehr junge Kollegen für die ambulante Versorgung zu interessie ren. De- ren Anspruch auf Teamarbeit, Anstellung und flexible Arbeitszeit lässt sich dort leichter erfüllen. Neben Fachärzten, die diese Möglichkeit seit Jahren fachübergreifend nutzen, entdecken nun auch Hausärzte diese Chance. So plant der Hausärzteverband in diesem Jahr ein Modellprojekt für ein hausärztliches Versorgungszentrum. Zu den Vorteilen der Zentren gehört unter anderem, Seite 1 dass die Zahl der Zweigpraxen für sie nicht begrenzt ist. Auch für die Zahl der an gestellten Ärzte gibt es keine Beschränkungen. Für junge Ärzte sind die Zentren teils attraktiver als Einzelpraxen, weil Investi tionslasten auf mehrere Schultern verteilt werden und gegenseitige Vertretungen und flexible Arbeitszeitmodelle die zeitliche Abhängigkeit verringern. Mehr Austausch und zusätzliches Wissen führen zu höherer fachlicher Qualität. GESUNDHEITSMÄRKTE Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 Stabiler Aufschwung In diesem Jahr ist mit einer stabilen Fortsetzung des wirtschaftlichen Aufschwungs zu rechnen. Nach 1,7 Prozent im Jahr 2015 erwarten Wirtschaftsforscher für 2016 ein Wachstum in ähnlicher Höhe oder sogar leicht darüber. Die Gesundheitsbranche dürfte deutlich über diesem Wert liegen. Markt Honorarentwicklung 1.–3. Quartal 2015 GKV und privatärztlich 7 6 5 Arznei- und Verbandsmittel +5,1 % 4 Ärztliche Behandlung +4,1 % Krankenhausbehandlung +3,7 % … Der Aufschwung in Deutschland wird sich voraussichtlich auch 2016 fortsetzen. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von einem Wachstum des Bruttosozialprodukts von ca. 2,0 Prozent aus. Treibende Kräfte sind der private Konsum und die anziehende Investitionstätigkeit. Begünstigt wird die Entwicklung durch niedrige Zinsen, Lohnzuwächse und die weiter steigende Erwerbstätigkeit. Insgesamt wird der Aufschwung von der Binnenwirtschaft getragen und macht sich damit vor allem im Dienstleistungssektor bemerkbar. 3 2 Behandlung durch Zahnärzte +2,4 % Bruttosozialprodukt +1,8 % 1 Ausgabendynamik entfalten. Das Kieler Weltwirtschaftsinstitut erwartet, dass die GKV den durchschnittlichen Beitragssatz in den kommenden fünf Jahren auf 16,4 Prozent anheben muss, um die Ausgaben zu finanzieren. Diese Anhebungen werden voraussichtlich zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Dies wiedrum bremst den Anstieg bei den Nettoeinkommen, was auch den Anstieg bei den Selbstzahlerleistungen verlangsamen könnte. Unter dem Strich wird sich der Mittelzufluss in das Gesundheitswesen für die Leistungserbringer positiv auswirken, weil die Krankenkassen mehr Leistungen finan zieren können und aufgrund der gesetz lichen Vorgaben auch müssen. Die Honorar entwicklung im Gesundheitsmarkt dürfte daher 2016 wie schon in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 deutlich über dem Anstieg des Bruttosozialprodukts liegen. Das Gesundheitswesen profitiert von dieser Entwicklung doppelt. Das höhere Nettoeinkommen vieler Menschen erleichtert Entscheidungen für Investitionen in die eigene Gesundheit und damit in Selbstzahlerleistungen bei Ärzten und Zahnärzten. Zugleich fließen den Krankenkassen mehr Mittel durch höhere Löhne und steigende Erwerbstätigenzahlen zu. Dennoch werden die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge weiter auf breiter Front erhöhen. Grund sind die jüngst verabschiedeten Gesundheitsgesetze, die eine hohe Zahnärzte: Privaterlöse steigen Dynamik im Mobile-Health-Markt Zahnärzte erwirtschaften einen zunehmenden Anteil ihrer Gesamteinnahmen über Privatpatienten oder aus privaten Zusatzleistungen. Aus dem aktuellen Statistischen Jahrbuch der Bundesärztekammer geht hervor, dass Leistungen, die über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) abgerechnet werden, nur noch rund 48 Prozent der Umsätze ausmachen. Im Jahr 2000 betrug dieser Anteil noch 61 Prozent. Bei den KZV-Einnahmen haben sich Zahnärzte in West (durchschnittlich 207.000 Euro) und Ost (194.000 Euro) weiter angenähert. Deutliche Unterschiede gibt es weiterhin bei den Privateinnahmen. Hier liegen Zahnärzte im Westen mit fast 238.000 Euro deutlich über ihren Kollegen im Osten (122.000 Euro). Der durchschnittliche Einnahmenüberschuss beträgt rund 139.000 Euro. Der Markt für mobile Gesundheitsanwendungen entwickelt sich rasant. Allein im vergangenen Jahr sind 103.000 Gesundheits-Apps publiziert worden. Weltweit gibt es schon rund drei Milliarden Nutzer von Gesundheits-Apps. Die Zahlen aus der Studie „mHealth App Developer Economics 2015“ des Marktforschungsinstituts Research2Guidance machen die Dynamik, die in dem Markt herrscht, deutlich. 2013 wurden 1,7 Milliarden Nutzer von Gesund heits-Apps gezählt, 2014 waren es bereits 2,3 Milliarden. Das Jahrbuch macht auch deutlich, wie wichtig die Arbeit der Zahnarztpraxen für die Volkswirtschaft ist. Insgesamt arbeiten über 53.000 Zahnärzte in Praxen, sie beschäftigen weitere 317.000 Menschen aus verschiedenen Berufen. Dies ist ein Anstieg immerhin um fast 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000. %0 Quelle: REBMANN RESEARCH Auch in den großen App-Stores von Apple, Google und Microsoft spielen Gesundheits-Apps eine immer wichtigereRolle. Sie machen dort inzwischen fünf Prozent aller Apps aus. Bei Amazon und Blackberry liegt der Anteil bei drei Prozent. In absoluten Zahlen bringen es Google Play und Apple Store auf jeweils 70.000 Gesundheits-Apps. Hauptzielgruppe der Apps sind chronisch kranke Menschen; an sie richten sich 48 Prozent aller Gesundheits-Apps. Eine größere Zielgruppe erreichen in aller Regel aber nur wenige dieser Apps. Lediglich sechs Prozent von ihnen schafften 2015 bis zu 100.000 Downloads, Seite 2 62 Prozent blieben im vergangenen Jahr unter der Zahl von 5.000 Nutzern. Unter den Anbietern finden sich hauptsächlich IT-Unternehmen (25 Prozent) oder etablierte App-Entwickler (23 Prozent), aber auch immer mehr Unternehmen aus der klassischen Gesundheitsindustrie. Fünf Prozent der Apps stellten Pharmaunternehmen, sechs Prozent die Medizintechnikhersteller. Laut Studie ist es inzwischen Standard, bei der Entwicklung von GesundheitsApps Ärzte hinzuzuziehen. Zugleich werden die Entwicklungsfirmen immer größer – sie liegen derzeit durchschnittlich bei einer Mitarbeiterzahl von 100, die Zahl der kleinen Firmen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verringert. Nutzung von Gesundheits-Apps Zählung weltweit, in Milliarden Patienten 2013 1,7 2014 2,3 2015 3 Quelle: Research2Guidance AUS DEN REGIONEN Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 Stadtärzte aufs Land Ärztenetze kümmern sich bislang in der Regel nur um die Optimierung der Versorgung in der eigenen Region. Ein Netz aus Köln zeigt, dass durchaus auch andere Modelle vorstellbar sind, die helfen können, Versorgungslücken auf dem Land zu schließen. Das Gesundheitsnetz Köln Süd (GKS) will seinen Wirkungskreis ausdehnen: Die Netzärzte planen, zusätzliche Aufgaben in der angrenzenden Eifelregion zu übernehmen. Im GKS sind 84 Ärzte aus KölnRodenkirchen zusammengeschlossen, 82 Prozent von ihnen sind Fachärzte. Mit 7,5 Ärzten je 1.000 Einwohner ist die Arztdichte im Kölner Süden hoch – der Bundesdurchschnitt liegt nur bei 3,5. Ganz anders sieht die fachärztliche Versorgung in der benachbarten Eifelregion Euskirchen aus. Insbesondere in der Dermatologie, Rheumatologie und Schmerztherapie gibt es Versorgungsengpässe. Auch Patienten, die einen Termin beim Kardiologen benötigen, berichten von langen Wartezeiten. Deshalb haben die Kölner Netzärzte in mehreren Treffen mit den Hausärzten aus der Eifel den Versorgungsbedarf in Euskirchen geprüft und über Möglichkeiten der Kooperation gesprochen. Eine Arbeitsgruppe mit Ärzten aus beiden Regionen definiert jetzt die nächsten Schritte wie Fachfremdes Impfen in Berlin ohne Vergütung Pädiater impfen Erwachsene, Gynäkologen auch Männer – dieses Vorgehen ist in vielen Bundesländern erlaubt und wird dort auch vergütet. In Berlin und Baden-Württemberg dagegen erhalten die Fachärzte für das sogenannte „fachfremde Impfen“ keine Vergütung. Ärztenetze können Versorgung über die eigene Region hinaus übernehmen. © everythingpossible/ fotolia.com etwa interdisziplinäre Fallkonferenzen und Möglichkeiten der telematischen Kommunikation. Noch 2016 ist geplant, dass Kölner Ärzte an einigen Tagen für einige Stunden in der Eifel tätig werden. Leistungen, die dort etwa in einer Praxisfiliale erbracht werden, könnten über EBM abgerechnet werden. Langfristig schließen die Partner auch ein gemeinsames MVZ, das mit Kollegen aus beiden Regionen besetzt wird, nicht aus. Durch die Hilfe aus der Stadt könnten Spitzen bei Wartezeiten wohnortnah abgebaut werden. In die Kooperation sollen auch andere Berufsgruppen wie Apotheker einbezogen werden. Das Modell in der Eifel dürfte bundesweit aufmerksam verfolgt werden. So gibt es auch im Umkreis von Berlin, Hamburg und München Regionen mit niedriger Arztdichte. Alle Metropolen versorgen insbesondere im spezialärztlichen Bereich Patienten aus dem Umland mit. Für weniger mobile Patienten auf dem Land bleibt aber oft nur der Weg in das Krankenhaus. Eine Ausnahmeregelung, die die Kassen ärztliche Vereinigung (KV) Berlin wegen der dort grassierenden Masernepidemie im vergangenen Jahr auf Druck aus der Senatsverwaltung erlassen hatte, gilt seit 01. Januar nicht mehr. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit hat die Masernepidemie für beendet erklärt. In vielen anderen Bundesländern wie etwa Hamburg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen können Kinder- und Jugendärzte dagegen auch die Impfungen an Erwachsenen abrechnen. In Thüringen beispielsweise wird dies damit begründet, dass es sich dabei nicht um eine kurative Leistung, sondern um Prävention handelt. Die KV in Berlin dagegen hält daran fest, dass die Impfung von Erwachsenen durch Kinder- und Jugendärzte die Fachgebietsgrenzen überschreitet und deshalb nicht vergütet werden könne. Das Verbot des fachfremden Impfens ist auch in Berlin nicht unumstritten. Ein Gynäkologe, der auch Männer geimpft und auf Honorierung geklagt hatte, hatte vor Gericht aber keinen Erfolg. Die KV räumt ein, dass die Beachtung der Fachgebietsgrenzen bei Impfleistungen „nicht populär ist und oftmals Unverständnis auslöst“. Elektronischer Medikationsplan kommt an bei Versicherten Noch in diesem Jahr sieht das E-HealthGesetz für Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel bekommen, einen Medikationsplan in Papierform vor, damit Wechselwirkungen vermieden werden. Eine elektronische Variante des Medikationsplans ist erst ab 2018 vorgesehen. Dass ein elektronischer Medikationsplan funktioniert, zeigt derzeit das Modellprojekt „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) in Rheinland-Pfalz, das im März 2015 gestartet wurde. Die Träger – das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium, die Landesapothekerkammer, die Universitätsmedizin Mainz und die Techniker Krankenkasse – haben bereits Ende 2015 ein positives Zwischenfazit gezogen. Ziel des Projektes ist es, unerwünschte Wirkungen, Doppelverordnungen und Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden. Für teilnehmende Patienten aus vier beteiligten Krankenhäusern wird nach einem stationären Aufenthalt ein elektronischer Medikationsplan erstellt, den Klinikapotheker mit den Krankenhausärzten abstimmen und auf Wechselwirkungen und notwendige Dosisanpassungen hin überprüfen. Die Patienten werden auf Grundlage der eingetragenen Medikamente beraten und bekommen einen Ausdruck des Plans. Apotheken und Hausärzte erhalten ein halbes Jahr lang bei jeder Änderung eine elektronische Aktualisierung des Plans. Seite 3 Insgesamt wurden bislang bei 280 teilnehmenden Patienten 250 Aktualisierungen vorgenommen, davon 80 Prozent durch die Apotheken, elf Prozent durch die Hausärzte und neun Prozent von beiden. Insbesondere durch die Erfassung der Selbstmedikation konnten dabei Wechselwirkungen vermieden werden. 90 Prozent der teilnehmenden Patienten lobten die Beratung bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Am Projekt in Rheinland-Pfalz wirken 240 Apotheken und 130 Hausärzte mit. Vergleichbares gibt es seit längerer Zeit von der Knappschaft, die ihren Versicherten die elektronische Behandlungsinformation (eBI) anbietet. Schon 160.000 Versicherte haben sich für das Angebot entschieden. AUS ALLER WELT Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 OECD: Investitionen in Gesundheit Die Lebenserwartung in den OECD-Staaten steigt. Zugleich investieren die Länder stärker in das Gesundheitswesen: Die Zahl der Ärzte und Krankenhauspflegekräfte war noch nie so hoch wie heute. Das und noch einiges mehr zeigt eine aktuelle Studie der Organisation. lung lebensbedrohlicher Krankheiten wie Herzinfarkt und Schlaganfall sowie frühere Diagnosen und bessere Therapien bei vielen Krebserkrankungen bei. Auch bei der Selbstbeteiligung bringt die Studie Unterschiede ans Licht. Im Schnitt werden rund 20 Prozent der Gesundheitsausgaben in OECD-Staaten von Patienten direkt bezahlt. In Griechenland liegt dieser Anteil z.B. über 30 Prozent, in Frankreich und Großbritannien unter zehn Prozent. Bei Niedriglohnbeziehern sieht die OECD durch Selbstbeteiligung ein erhöhtes Risiko einer mangelhaften Versorgung. In Griechenland hat sich dieses Risiko zuletzt mehr als verdoppelt. Die OECD-Studie „Health at a Glance 2015“ zeigt, dass die Lebenserwartung in den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weiterhin jedes Jahr um drei bis vier Monate steigt. In Deutschland lag sie 2013 bei 80,5 Jahren und damit rund zehn Jahre höher als noch 1970. Insgesamt acht Länder, unter ihnen Spanien, die Schweiz und Japan, liegen mit 82 Jahren bei der Lebenserwartung an der Spitze. Menschen mit geringem Bildungsniveau haben eine um sechs Jahre geringere Lebenserwartung. Zur höheren Lebenserwartung tragen u. a. eine bessere Behand- Die Studie zeigt auch, dass sich in fast allen Ländern die Zahl der Ärzte und Krankenhauspflegekräfte seit dem Jahr 2000 erhöht hat. Eine starke Zunahme weisen Länder mit einst geringem Niveau auf, darunter die Türkei und Großbritannien. Von den Ländern mit hohem Niveau konnte u.a. Österreich die Zahlen noch einmal steigern. Auch Deutschland liegt beim Versorgungsniveau mit Ärzten (4,1 je 1.000 Einwohner) und Krankenpflegern (13 je 1.000 Einwohner) über dem OECD-Schnitt (3,3 und 9,1). Maßgeblich trägt dazu die Integration ausländischer Ärzte bei. Ihr Anteil an allen praktizierenden Ärzten ist von 3,7 Prozent im Jahr 2000 auf 9,5 Prozent im Jahr 2014 gestiegen. In absoluten Zahlen: Statt 10.000 arbeiten inzwischen 32.000 ausländische Ärzte in Deutschland. Die meisten von ihnen stammen aus anderen EU-Staaten, vor allem aus Rumänien, Polen, Griechenland und Österreich. Verdreifacht auf nun 1.400 hat sich die Zahl der in Deutschland praktizierenden Ärzte aus Syrien. Neue Sanierungspläne im NHS Indonesien holt bei Gesundheitsversorgung auf Ohne die Kosten zu senken, steuert der britische National Health Service (NHS) nach Prognosen von Experten auf ein Defizit von 40 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre zu. Von den deswegen aufgestellten Einsparplänen des britischen Gesundheitsministeriums werden voraussichtlich auch ausländische Patienten betroffen sein. Vorgesehen ist, dass Ausländer künftig für alle ärztlichen Leistungen zahlen müssen, auch für Unfall- und Notfallsituationen. Eine Ausnahme soll es nur für EU-Bürger mit der europäischen Versicherungskarte geben. Bisher war die Behandlung im NHS für ausländische Patienten kostenlos. Die Behandlung von „Gesundheitstouristen“, wie die Regierung sie nennt, habe zuletzt umgerechnet rund 710 Millionen Euro jährlich gekostet. Ärzte betrachten die Pläne mit Skepsis, weil sie ihre Aufgabe nicht als Kontrolleure sehen und komplizierte Bezahlsysteme befürchten. Indonesien ist ein gutes Beispiel dafür, wie Schwellenländer mit zunehmendem Wohlstand auch vor der Frage stehen, wie das Gesundheitswesen weiterentwickelt werden kann. Das Land hat vor zwei Jahren eine allgemeine Krankenversicherung eingeführt. Bislang sind rund zwei Drittel der 267 Millionen Einwohner abgesichert, bis Ende 2019 sollen 100 Prozent erreicht sein. Damit steht das Gesundheitswesen vor einem Investitionsschub. In den OECD-Ländern steigt die Lebenserwartung schon seit Jahrzehnten. © marqs/ fotolia.com Das Gesundheitswesen konnte mit der wirtschaftlichen Entwicklung zuletzt nicht Schritt halten. 2013, dem Jahr vor Einführung der Krankenversicherung, lag der Anteil der Gesundheitsausgaben mit 3,1 Prozent am Bruttoinlandsprodukt deutlich unter dem Anteil, den etwa Kambodscha (7,5 Prozent) oder Vietnam (6 Prozent) erreichten. 60 Prozent der Gesundheitsausgaben kamen aus priva- Seite 4 Der Arbeitsmarkt für Ärzte ist international Staatsangehörigkeit ausländischer Ärzte in Deutschland (2014) Rumänien Griechenland 11 % 8% Österreich 6% Polen 5% Rest EU 26 % Russland 5% Syrien 5% Andere 35 % Quelle: OECD ter Hand. Im Jahr 2014 gab es im ganzen Land nur 2.400 Hospitäler und 270.000 Klinikbetten. Zum Vergleich: In Deutschland waren es rund 500.000 Betten – bei 82 Millionen Einwohnern. Im Durchschnitt muss eine Klinik rund 100.000 Einwohner versorgen. Der massive Investitionsstau soll nun aufgelöst werden. In den kommenden Jahren sollen rund 2.500 neue Kliniken entstehen. Benötigt werden rund 150.000 Ärzte und eine halbe Million Klinikbetten. Es wird erwartet, dass der Gesundheitsmarkt in Indonesien etwa doppelt so stark wächst wie das Bruttoinlandsprodukt. Die im neuen System vorgesehene Grundabsicherung ist nicht mit europäischem Niveau vergleichbar. Die Beitragssätze liegen bei wenigen Euro. BypassOperationen oder Chemotherapien sind nicht üblich. Die Kliniken behandeln vorwiegend Unfälle, Infektionen und Durchfallerkrankungen. HONORAR Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 HzV-Zahlen steigen Der aktuelle Honorartipp Die Bedeutung von Selektivverträgen für Arztpraxen wird an der Entwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung deutlich. Der Anteil von Leistungen aus Selektivverträgen am Honorar steigt. Die Entwicklung ist eindeutig: In vielen Regionen in Deutschland hat die Zahl der Patienten, die in Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingeschrieben sind, deutlich angezogen. Auch die Zahl der teilnehmenden Ärzte hat zugenommen. Insgesamt haben sich nach Angaben des Hausärzteverbands bis Jahresende 2015 rund vier Millionen Patienten in Hausarztverträge eingeschrieben. Für die erbrachten Leistungen rechneten die Hausärzte rund eine Milliarde Euro ab. Zurückzuführen sind die steigenden Zahlen auf eine veränderte Haltung der Krankenkassen, nachdem der Gesetzgeber zuletzt wiederholt zugunsten der HzV eingegriffen hatte. In der HzV können Hausärzte deutlich höhere Fallwerte erreichen als in der Regelversorgung, im Gegenzug erhoffen sich die Krankenkassen Einsparungen an anderer Stelle. Immer noch gibt es starke Unterschiede bei der Verbreitung der HzV in den Regionen. Rund 3,2 Millionen eingeschriebene Patienten gibt es allein in Süddeutschland, wo auch mit rund 9.000 die Hälfte aller teilnehmenden Hausärzte in Deutschland vom HzV-Honorar profitiert. Nach wie vor kaum verbreitet ist die HzV in den östlichen Bundesländern, wo nur 22.000 Patienten eingeschrieben sind und die Zahl der teilnehmenden Ärzte noch im dreistelligen Bereich liegt. Besonders im Westen und Norden sind 2016 wie im Vorjahr steigende Zahlen zu erwarten, weil neue Verträge hinzugekommen sind. Insgesamt gibt es bun- desweit über 60 HzV-Verbundverträge nach Paragraf 73b SGB V. Der Hausärzteverband prognostiziert, dass sich die Zahl der HzVPatienten innerhalb der kommenden drei Jahre auf acht Millionen und das jährliche Honorarvolumen auf 2,5 Milliarden Euro erhöhen wird. Die Vergütung über die HzV kann von Region zu Region unterschiedlich ausfallen. Die Fallwerte erreichen in aller Regel mindestens 70 Euro, in Bayern und Baden-Württemberg liegen sie teilweise über 80 Euro. Der Anreiz zur Teilnahme wird für Ärzte aus zwei Gründen größer. Zum einen liegen die Fallwerte über denen der Regelversorgung. Zum anderen wird mit steigenden Fall- und Arztzahlen in der HzV immer mehr Honorar aus der Gesamtvergütung in Selektivverträge umgeleitet – das also der Regelversorgung verloren geht. Die HzV wird damit für Hausärzte als zusätzliches Standbein immer wichtiger. Teilnehmerzahl fast verdoppelt Anzahl eingeschriebener Patienten in Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung 2011 1.954.931 2012 2.845.806 2013 3.226.557 2014 3.616.634 2015/III 3.776.559 Quelle: Deutscher Hausärzteverband PET und PET / CT jetzt im EBM Seit Jahresbeginn können Radiologen und Nuklearmediziner die Posi tronenemissionstomografie (PET) und die Positronen emissionstomografie mit Computertomo grafie (PET / CT) bei Kassenpatienten als EBM-Leistung erbringen und abrechnen. Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Leistungen in einem neuen Abschnitt 34.7 in den EBM aufgenommen. Neu sind die EBMNummern 34700 (18-F-Fluordesoxyglukose-PET, 4456 Punkte, 465,03 Euro) und 34701 (PET / CT, 5653 Punkte, 589,95 Euro), jeweils für den gesamten Körperstamm, sowie die EBM-Nummern 34702 (PET, 3565 Punkte, 372,05 Euro) und 34703 (PET / CT, 4523 Punkte, 472,02 Euro), jeweils für ein begrenztes Untersuchungsfeld. Außerdem kann das Kontrastmittel über die Kostenpauschale Nummer 40584 (255 Euro) abgerechnet werden. Die Leistungen werden zunächst extrabudgetär honoriert. Zugelassene Indikationen sind vor allem nichtkleinzellige Lungen-Ca, kleinzellige Lungen-Ca sowie HodgkinLymphom. Abrechnungsvoraussetzung für Nuklearmediziner und Radiologen ist, dass sie nach der Weiterbildungsordnung berechtigt sind, PET durchzuführen und auch aktuelle Erfahrungen mit der Methode (1.000 PET in den letzten fünf Jahren) vorweisen können. Außerdem sind bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. das Besprechen von Befunden im interdiszi plinären Team. Ärzte wollen investieren – trotz Skepsis über Honorare Vertragsärzte haben die Honorarbeschlüsse von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband für 2016 im vergangenen Herbst eher verhalten aufgenommen. Nach einer gemeinsamen Umfrage von Deutscher Bank und der Fachverlagsgruppe Springer Medizin, an der sich mehr als 300 Ärzte beteiligt haben, sehen rund 30 Prozent die Beschlüsse eher als Chance, rund 63 Prozent sehen eher eine Belastung für ihre Praxis. Zur Erinnerung: Die Beschlüsse haben eine Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent auf 10,4361 Cent gebracht sowie eine Steigerung der Morbi- ditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um rund 2,6 Prozent. Außerdem werden Steigerungen der extrabudgetären Vergütung erwartet, etwa bei der Prävention, bei Impfungen, einigen neuen Leistungen im EBM sowie bei ambulanten Operationen. dung investieren. In der Prioritätenliste folgen Investitionen in neue Geräte (29 Prozent), in Gebäude und Inneneinrichtung (25 Prozent) sowie in die Modernisierung der IT und der Vernetzung (23 Prozent). Jeder vierte Arzt will 2016 investieren Die Skepsis angesichts der Honorarbeschlüsse hält Ärzte nach der Umfrage dennoch nicht davon ab, in die Weiterentwicklung der Praxis zu investieren. Demnach will etwa jeder vierte Umfrageteilnehmer noch im laufenden Jahr investieren, weitere 15 Prozent in den nächsten 1 bis 3 Jahren. 40 Prozent der Ärzte, die Investitionen planen, wollen in Fortbil- Seite 5 Zeiträume, in denen eine lnvestition geplant ist Kurzfristig 6–12 Monate 1–3 Jahre Keine Planung 12 14 15 57 Quelle: eigene Umfrage PRAXIS Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 Praxis-Kalender 02.03. – 05.03.2016 | Leipzig 57. Kongress der Dt. Ges. für Pneumologie und Beatmungsmedizin 07.04. – 08.04.2016 | Dresden Interprofessioneller Gesundheitskongress 09.04. – 12.04.2016 | Mannheim 122. Internistenkongress (DGIM) 03.05. – 04.05.2016 | Berlin 11. Kongress für Gesundheitsnetzwerker Umfangreiches Angebot von Praxisseminaren für Ärzte und Zahnärzte: www.deutschebank.de/heilberufe Apps schüren Erwartungen Ärzte reagieren aufgeschlossen auf die Möglichkeiten, die ihnen neue IT-Technik in der Praxis für die Versorgung bietet. Laut der Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit wird diese Aufgeschlossenheit insbesondere bei therapieunterstützenden Apps deutlich. Noch vor einem Jahr konnte sich jeder zweite Arzt nicht einmal vorstellen, dass Apps helfen können, den Gesundheitszustand von Patienten zu überwachen. Heute gehen 44 Prozent der Ärzte davon aus, dass therapieunterstützende Apps in den kommenden Jahren in die Leitlinien aufgenommen werden. Die Anwendung von Apps ist für Ärzte eines der größten Potenziale von E-Health. Praxis-IT: Einsatz nur mit Zuwendung Der Einsatz von IT in der Praxis wird immer selbstverständlicher – für Ärzte und Patienten. Bei den meisten Patienten können Ärzte damit sogar Pluspunkte sammeln. Voraussetzung ist aber, dass sie das persönliche Gespräch nicht vernachlässigen. Eine aktuelle Studie über die Einstellung von Patienten in Deutschland, Großbritannien und USA zum Einsatz von IT beleuchtet den Wandel in der Arzt-Patienten-Beziehung und den Technik-Einsatz in Praxen. 69 Prozent von 3.000 befragten Patienten gaben in der Studie des IT-Anbieters Nuance Healthcare an, dass ihre Ärzte in den vergangenen fünf Jahren mehr Technik eingesetzt haben. 97 Prozent fühlen sich damit wohl. 58 Prozent sagen, dass die Verwendung von IT im Behandlungsraum ihre Erfahrung mit dem Gesundheitswesen positiv beeinflusst. Auch Patienten selbst nutzen demnach vor dem Arztbesuch IT. 40 Prozent informieren sich vorab im Internet, 20 Prozent bringen Daten von externen Geräten zur Gesundheitskontrolle mit. 6,5 Prozent geben an, während der Behandlung mobil nach weiteren Informationen zu suchen. Patienten, die Röntgenaufnahmen oder andere Bilder auf ihr mobiles Gerät laden, um sie zu teilen, sind aber noch die Ausnahme. Dies gaben nur 3,8 Prozent an. Die Umfrage zeigt aber auch, dass Ärzte IT in Kombination mit klassischen Kommuni- Wenn Zuwendung nicht vernachlässigt wird, stört IT Patienten nicht. © WavebreakMediaMicro/fotolia.com kationsmitteln einsetzen sollten – Patienten erwarten weiter das persönliche Gespräch und Empathie. 73 Prozent der Teilnehmer gaben als entscheidenden Faktor für eine bessere Versorgung Zeit für das Gespräch an. Zwei Drittel nannten spezifische Empfehlungen durch den Arzt. Jeweils 30 Prozent nannten die Privatsphäre während des Gesprächs und den Blickkontakt. Beim Einsatz von IT haben sich rund 90 Prozent der Patienten an Desktop-PC und Notebooks gewöhnt. Rund ein Viertel empfindet dagegen Unbehagen, wenn der Arzt ein mobiles Endgerät im Sprechzimmer einsetzt. Videosprechstunde – von Patienten gewünscht Patienten sind zunehmend aufgeschlossen für die Nutzung von E-Health im Gesundheitswesen. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Video-Sprechstunde. Immerhin 45 Prozent der Deutschen würden gelegentlich auf den Video-Kontakt mit dem Haus- oder Facharzt zurückgreifen, wenn die Praxis diese Technik anbieten würde, so eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Rund ein Fünftel der Patienten ist in dieser Frage noch unschlüssig. Damit sind Patienten in ihrer Einstellung gegenüber der Videosprechstunde weiter als die Ärzte. Erst 3,5 Prozent nutzen diesen Kommunikationsweg bislang und zwei Drittel lehnen ihn noch ab, so die Analyse der Stiftung. Laut Studie erhoffen sich Patienten von der Videosprechstunde, dass sie lange Wartezeiten vermeiden und ihren Arzt auch an Wochenenden oder Feiertagen kontaktieren können. Ein weiterer Vorteil aus ihrer Sicht: Die Ansteckung mit Infektionen im Wartezimmer wird vermieden. Patienten wollen insbesondere Hausärzte, Psychotherapeuten und Psychologen per Video kontaktieren. 17 Prozent der Befragten würde einen Dermatologen online kontaktieren. Für diese Fachgruppe läuft derzeit ein Modellprojekt der Techniker Krankenkasse mit dem Portal patientus.de. Die Befragung zeigt auch, dass Patienten die Videosprechstunde nicht als Ersatz für die Erstkonsultation in der Praxis sehen, Seite 6 sondern nur für das Abklären von im Nachhinein auftretenden Fragen, das Besprechen von Befunden und Laborwerten oder für Ernährungsfragen. Ärzte sehen die Videosprechstunde zwar als Chance für eine langfristige Begleitung chronischer Patienten und für eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen. Viele zögern dennoch, weil sie darin einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot vermuten. Experten halten diese Bedenken aber für unbegründet. Ein weiterer Hinderungsgrund gehört zudem bald der Vergangenheit an. Ab Juli 2017 soll es für Online-Videosprechstunden eine eigene EBM-Ziffer geben. Das sieht der Zeitplan im E-Health-Gesetz vor. STEUERN, RECHT, FINANZEN Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 Mehr Beratung, weniger Regress Ab 2017 gibt es eine Neuregelung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei ärztlichen Verordnungen, mit der die Richtgrößen abgelöst werden. Damit soll auch die Regressgefahr sinken. Gerade für junge Ärzte gibt es Erleichterungen. Im nächsten Schritt müssen die KVen in den Ländern zusammen mit den Kassen- Zu viel verordnet? Dann heißt es nachrechnen, wo Besonderheiten vorliegen. © Gina Sanders/fotolia.com verbänden Vereinbarungen darüber treffen, wie ärztlich verordnete Leistungen künftig geprüft werden sollen. Diese regionalen Vereinbarungen sollen dann ab Jahresbeginn 2017 die bisherigen Richtgrößen ablösen. Welche Prüfungsart und -methode auf Landesebene eingesetzt wird, können die Vertragspartner vor Ort vereinbaren. Denkbar sind anstelle von Richtgrößenprüfungen etwa Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele, z. B. die Einhaltung von Generika- oder Leitsubstanzquoten. Laut KBV besteht auch die Möglichkeit, Ärzte mit geringem Verordnungsvolumen von der Prüfung komplett zu befreien und Geringfügigkeitsgrenzen zu vereinbaren. Zuschlag für konservative Augenärzte ist rechtens Der Zuschlag für rein konservativ tätige Augenärzte (EBM-Nr. 06225) ist rechtens, auch wenn dies zu einer Spezialisierung auf ausschließlich operative oder rein konservativ tätige Augenärzte führt. Mit diesem Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung des Bewertungsausschusses bestätigt, nach der Augenärzten 111 zusätzliche Punkte zur Grundpauschale erhalten, wenn sie nicht operieren. Schon ab der ersten Operation von GKV-Patienten im Quartal wird der Zuschlag für alle konservativen Fälle gestrichen. Hiergegen hatte ein Augenarzt aus Nordrhein, der zu 98 Prozent konservativ tätig ist und den Zuschlag nicht erhält, China zeigt seine zwei Gesichter Turbulente Börsen, solide Fundamentaldaten: Die Gründe für den jüngsten Kurseinbruch in China sind vielfältig – aber wenig belastbar. Denn wirtschaftlich ist das Reich der Mitte auf einem guten Weg. Von Anlegern verlangt der Transformationsprozess von Asiens größter Volkswirtschaft weiter Geduld. Mehr dazu und zu weiteren Kapitalmarktthemen erfahren Sie unter www.deutschebank.de/perspektiven, dem InvestmentJournal PERSPEKTIVEN von Dr. Ulrich Stephan, Chef-Anlagestratege für Privatund Firmenkunden der Deutschen Bank. Auf neue Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKVSpitzenverband zum Jahresende 2015 geeinigt. Sie haben damit Vorgaben aus dem Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt. Ziel ist es vor allem, das Prinzip Beratung vor Regress weiter zu stärken. Die Rahmenvereinbarung baut eine entscheidende Hürde für die Niederlassung ab: Neu niedergelassene Ärzte bekommen mehr Zeit, sich mit den Regeln für wirtschaftliches Verordnen vertraut zu machen. Sie müssen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen. Wer erstmals statistisch auffällt, soll zuerst beraten und nicht mit einer Nachforderung konfrontiert werden. Der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“ gilt auch für bereits auffällig gewordene Ärzte – wenn die festgesetzte Maßnahme schon fünf oder mehr Jahre zurückliegt. Weiterhin werden bei maximal fünf Prozent der Ärzte Auffälligkeitsprüfungen vorgenommen. Aktuelle Finanzmarktthemen erfolglos geklagt. Das BSG sieht in der Entscheidung zwar einen tiefen Eingriff in die Tätigkeit der Augenärzte, aber keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums des Bewertungsausschusses. Als Folge des Zuschlags verzichten viele Augenärzte ganz auf ambulante Operationen von GKVPatienten. Denn neben dem Zuschlag über die Nr. 06225 (11,58 Euro je Fall) erhalten Augenärzte zusätzlich die Pauschale und den Zuschlag für die fachärztliche Grundversorgung (2,82 Euro je Fall, in dem nicht operiert wird). Augenärzte erzielen ein Honorarplus mit Operationen, wenn das Honorar für Eingriffe höher ist als die konservative Fallzahl multipliziert mit den Zuschlägen. (Az.: B 6 KA 42/14 R) Seite 7 Dialyse-Auftrag verbleibt nicht immer bei der BAG Nach dem Austritt eines Arztes aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für Dialyse verbleibt die Dialysegenehmigung in aller Regel bei der BAG. Von diesem Grundsatz kann es Ausnahmen geben, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt. Eine solche Ausnahme könne dann vorliegen, wenn das Vertrauensverhältnis nicht nur einzelner Patienten zu den in der BAG weiter arbeitenden Ärzten schwerwiegend gestört ist – etwa aufgrund einer Alkoholabhängigkeit – und wenn keine andere Dialysepraxis in zumutbarer Entfernung die Behandlung übernehmen kann. Im Streitfall war ein Arzt aus einem als BAG organisierten Dialysezentrum in Niedersachsen ausgestiegen, um in der Nähe eine eigene Dialysepraxis zu eröffnen. Die KV hatte ihm danach eine Genehmigung zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten mit Dialyse erteilt. Dagegen klagte die BAG. Das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle gab daraufhin der Klage statt. Die KV ging gegen das Urteil vor. Das BSG ist nun zwar im Grundsatz dem LSG gefolgt. Dennoch war die KV mit ihrer Rüge erfolgreich, das LSG habe die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls nicht ausreichend gewürdigt. Die Richter merkten an, dass die Erteilung des neuen Versorgungsauftrages in aller Regel aber mit dem Entzug des alten Auftrages durch die KV zu verbinden sei. So werde eine wirtschaftlich nicht sinnvolle Vermehrung von Versorgungsaufträgen vermieden. FINANZEN Deutsche Bank medNachrichten | Ausgabe 1/2016 Standortbestimmung für eine erfolgreiche Praxisstrategie 2016 Gesundheitspolitisch war das Jahr 2015 sehr produktiv: Auf den Weg gebracht wurden z. B. das Präventionsgesetz, zwei Pflegestärkungsgesetze, die Krankenhausstrukturreform, das Versorgungsstärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz. Veränderungen, die sich auch auf die ambulante Versorgung und damit auf Arztpraxen, deren Investitionsbedarf und Erfolg auswirken können. Marktveränderungen erkennen und gezielt darauf reagieren Der steigende Wettbewerb um Patienten, die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, der demografische Wandel sowie die gesundheitspolitischen Änderungen sind gute Gründe, gerade zum Jahresbeginn die strategische Ausrichtung der Praxis und die Planung für das neue Jahr zu überprüfen. Denn der wirtschaftliche Erfolg einer Praxis ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Für eine erfolgreiche Praxis strategie ist es wichtig, mögliche Veränderungen zu erkennen, diese für die eigene Praxis zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Um Chancen zu nutzen, kann es sich auszahlen, externe Experten einzubeziehen, auch wenn es um Investitions bedarf geht. Praxisvergleich kann Optimierungspoten ziale aufzeigen Eine gute Ausgangsbasis, die richtigen Weichen zu stellen, kann z. B. eine aktuelle Standortbestimmung der Praxis in Form eines PraxisChecks bieten. Dabei werden die Kennzahlen der eigenen Praxis mit anderen Praxen der gleichen Fachgruppe in ähnlicher Größe und in derselben Region im Durchschnitt verglichen. Typische Ergeb nisse eines Praxisvergleichs sind Erkenntnisse, wie sich die eigenen Fallzahlen und -werte, die Praxishonorare sowie der Gewinn ¹ Quelle: Leserumfrage des Fachverlags SpringerMedizin und der Deutschen Bank, ÄrzteZeitung Juli und November 2015. Impressum Herausgeber: Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt am Main Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Sewing Vorstand: Rainer Burmester (Sprecher), Alp Dalkilic, Dr. Markus Pertlwieser, Joachim von Plotho Redaktion: Springer Medizin, Postfach 2131, 63243 Neu-Isenburg, Hauke Gerlof (V. i. S. d. P. für S. 1 bis 7), Nina Dabringhausen, Zielgruppenmanagement Heilberufe, Deutsche Bank AG (V. i. S. d. P. für S. 8), Thilo Schäpers, Silke Jung [email protected], www.deutsche-bank.de/heilberufe Konzeption und Gestaltung: Christa Marek, Köln Bei diesen Informationen handelt es sich um Werbung. Trotz sorgfältiger Prüfung der veröffentlichten Inhalte kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch aus zugsweise, sind nur mit Genehmigung der Deutsche Bank Privatund Geschäftskunden AG erlaubt. Jeder zweite Arzt plant Investitionen Über Fördermöglichkeiten kaum informiert Auf die Frage „ Planen Sie Investitionen in Ihrer Praxis?“antworteten: Sind Sie gut über die verschiedenen staatlichen Fördermöglichkeiten informiert? 51,8 % Ja, kurzfristig 17 Ja, in den nächsten 6 bis 12 Monaten 49 % 14,7 16,4 Ja, in den nächsten ein bis drei Jahren Nein, keine Keine Angaben 2,8 30,2 % Ja Nein Keine Angaben: 18 % Quelle: Leserumfrage des Fachverlags SpringerMedizin und der Deutschen Bank, ÄrzteZeitung Juli und November 2015 aus der Praxis im Vergleich darstellen. Auch bei Investitionen lässt sich feststellen, ob die eigene Praxis im Fachgruppenvergleich über oder unter dem Durchschnitt liegt. Der Vergleich kann den Kurs bestätigen, aber z. B. auch Hinweise auf Optimierungspotenziale und Investitionsbedarf geben. Jeder zweite Arzt plant Investitionen Eine Umfrage¹ des Fachverlages Springer Medizin und der Deutschen Bank belegt, dass jeder zweite niedergelassene Arzt plant, in den nächsten drei Jahren in die Praxis zu investieren, jeder dritte sogar in den nächsten zwölf Monaten. Insgesamt 47 % planen Investitionen in Medizintechnik. In Summe starke 18 % erwägen Investitionen in den Praxisausbau durch Kooperationen oder den Zukauf von Zulassungen. Die Hauptmotive für Investitionen sind mit je 40 % die Patienten- und die Arbeitszufriedenheit. Fördermittel oft nicht ausgeschöpft Bei der Investitionsplanung fokussieren sich Ärzte vor allem auf Nutzen und technische Aspekte des Vorhabens. Einem maßgeschneiderten Finanzierungskonzept wird häufig keine hohe Priorität eingeräumt. So finanzieren über die Hälfte der befragten Ärzte ihre Investitionen weitgehend aus Eigenmitteln. Die Umfrage¹ hat aber auch ergeben, dass Ärzte deshalb kaum auf öffentliche Fördermittel zurückgreifen, weil sie sich zu wenig informiert fühlen. Sie ver- Seite 8 schenken damit möglicherweise steuerliche Gestaltungsspielräume als auch Finanzhilfen aus öffentlichen Förderprogrammen mit be sonders attraktiven Darlehenskonditionen. Bei der Planung sollte die gesamte Finanzierungsstruktur mit allen geschäftlichen und privaten Verbindlichkeiten betrachtet und auch der Steuerberater frühzeitig einge bunden werden. So ist z. B. bei der Finanzierung von medizinischen Geräten oder einer Praxisexpansion, etwa durch Ankauf von Praxissitzen, zu berücksichtigen, dass die Zinsen für betriebliche Darlehen grundsätzlich als Praxisausgaben das zu versteuernde Einkommen reduzieren – und somit auch die jährliche Steuerbelastung. Die Eigenmittel können stattdessen zur Rückführung vorhan dener privater Darlehen genutzt werden. Ihr Deutsche Bank Heilberufe Betreuer unterstützt Sie gern bei der Standortbestimmung mit einem PraxisCheck, der auf dem Analyseprogramm des renommierten Unternehmens REBMANN RESEARCH basiert. Er bespricht mit Ihnen, gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Maßnahmen sich daraus zur Optimierung Ihrer Praxisstrategie und Amortisation Ihrer Investitionsvorhaben ergeben können. Vereinbaren Sie einen Gesprächs termin unter (069) 910-10061.
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