tax alert - Froriep

März 2016
TAX ALERT
SAFE HARBOUR ZINSSÄTZE 2016 FÜR KONZERNDARLEHEN
Samuel Ramp / Marija Ilic
Die richtige Höhe der Verzinsung von Darlehen zwischen einer Schweizer Gesellschaft und ihren Aktionären
oder anderen nahestehenden Personen (z.B. Gruppengesellschaften) ist ein Dauerbrenner. Die
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert deshalb jährlich Safe Harbour Zinssätze. Deren
korrekte Anwendung schützt vor Überraschungen. Aber es muss noch mehr beachtet werden.
Jährliches ESTV Rundschreiben
Die Eidgenössische Steuerverwaltung unterscheidet bei Zinssätzen auf Darlehen unter Nahestehenden, ob
die Schweizer Gesellschaft Gläubigerin oder Schuldnerin eines Darlehens ist und in welcher Währung das
Darlehen ausgegeben wurde. Auch die Art der Sicherheit spielt für die Höhe des angemessenen Zinssatzes
eine Rolle. Ist der Zinssatz für ein Darlehen zu hoch oder zu tief angesetzt, kann dies auf Stufe der
Schweizer Gesellschaft zu Gewinnaufrechnungen führen. Überdies wird auch die Verrechnungssteuer zum
Thema.
Darlehen in CHF von Schweizer Gesellschaften
Für eigenfinanzierte Darlehen in Schweizer Franken einer Schweizer Gesellschaft an ihre Aktionäre oder
diesen nahestehende Personen verlangt die ESTV im Kalenderjahr 2016 einen Mindestzinssatz von 0.25%.
Übersteigen die Fremdfinanzierungkosten der Schweizer Gesellschaft zuzüglich eines Zuschlags von 0.5%
für Darlehen bis CHF 10 Mio. (bzw. eines Zuschlags von 0.25% für den CHF 10 Mio. übersteigenden
Betrag) den vorerwähnten Mindestzinssatz, ist jeweils der höhere Zinssatz anzuwenden. Mit diesen
Mindestverzinsungsvorschriften stellt die ESTV ein minimales Einkommen aus der Darlehensvergabe auf
Stufe der Schweizer Gesellschaft sicher.
Darlehen in CHF an Schweizer Gesellschaften
Bei Darlehen an eine Schweizer Gesellschaft, welche ihr von nahestehenden Personen (Aktionär,
Gruppengesellschaften) gewährt wurden, will die ESTV verhindern, dass der Gewinn der Schweizer
Gesellschaft nicht durch zu hohe Zinszahlungen belastet wird und setzt deshalb Maximalzinssätze fest.
Betriebskredite bis CHF 1 Mio. an ein Schweizer Handels- oder Fabrikationsunternehmen in Schweizer
Franken dürfen deshalb mit maximal 3% (bzw. ab CHF 1 Mio. 1 %) verzinst werden und solche an Holdingund Vermögensverwaltungsgesellschaften mit maximal 2.5 % (bzw. ab CHF 1 Mio. 0.75 %).
Wird ein Kredit an eine Schweizer Gesellschaft zusätzlich mit einer Liegenschaft besichert, beträgt der
maximale Zinssatz, je nach Art der Liegenschaft und je nach Höhe der Hypothek im Verhältnis zu deren
Verkehrswert, zwischen 1% bis 2.25%.
März 2016
Darlehen in Fremdwährungen
Werden die Darlehen nicht in Schweizer Franken, sondern in einer Fremdwährung gewährt, sind
grundsätzlich separate Zinssätze anzuwenden. Die ESTV publiziert diese in einem separaten
Rundschreiben und differenziert – im Gegensatz zu Darlehen in Schweizer Franken – nicht, ob die
Schweizer Gesellschaft Schuldnerin oder Gläubigerin des Darlehens ist. So beträgt der Zinssatz für
Darlehen in Euro an die oder von der Schweizer Gesellschaft im Kalenderjahr 2016 einheitlich 1% (USDollar: 2.25%).
Liegt der Zinssatz für Fremdwährungsdarlehen
von einer
Schweizer Gesellschaft an
Aktionäre/Nahestehende jedoch tiefer als jener für Frankendarlehen, ist mindestens der entsprechende
Zinssatz für Schweizer Franken zu berücksichtigen.
Im umgekehrten Fall, also wenn der Schweizer Gesellschaft ein Darlehen gewährt wird und der Zinssatz für
Fremdwährungsdarlehen tiefer als jener für Frankendarlehen liegt, kann der höhere für Frankendarlehen
geltende Zinssatz als Maximalzinssatz angewendet werden.
Verdecktes Eigenkapital
Zahlt die Schweizer Gesellschaft für ihr von Nahestehenden (Aktionäre, Gruppengesellschaften) gewährte
Darlehen Zinsen, ist neben der Höhe der Zinssätze weiter zu prüfen, ob die Schweizer Gesellschaft
angemessen finanziert ist. Bei zu geringer Eigenfinanzierung qualifizieren die Steuerbehörden das von
Nahestehenden zur Verfügung gestellte Fremdkapital für Steuerzwecke ganz oder teilweise in Eigenkapital
der Schweizer Gesellschaft um. Dieses verdeckte Eigenkapital darf von der Schweizer Gesellschaft nicht
verzinst werden. Zahlt die Schweizer Gesellschaft trotzdem Zinsen auf dem verdeckten Eigenkapital,
qualifizieren diese steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttungen – auch wenn die oben erwähnten
Zinssätze eingehalten worden sind – mit der Folge, dass diese Zinsen bei der Schweizer Gesellschaft zum
steuerbaren Gewinn aufgerechnet werden und zudem der Verrechnungssteuer unterliegen.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Tax Team von FRORIEP gerne zur Verfügung.
Link zu:
ESTV Rundschreiben Darlehen in CHF
ESTV Rundschreiben Darlehen in Fremdwährungen
März 2016
WER IST FRORIEP?
Gegründet 1966 in Zürich, ist Froriep eine der führenden Schweizer Wirtschaftsanwaltskanzleien mit
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Unsere nationale und internationale Klientenschaft umfasst sowohl grosse weltweite Unternehmen als
auch Privatpersonen. Unsere einzigartige, voll integrierte Struktur spiegelt unseren starken
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