Auflagen SPAR PDF 50kB

NICHT VERTRAULICH
BWB/Z.2951 – SPAR/Zielpunkt
Zusammenfassung der Auflagen
SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft („SPAR“) verpflichtet sich
hinsichtlich der beabsichtigten Übernahme der in der vertraulichen Anlage ./3.1.2
zur Zusammenschlussanmeldung genannten Standorte von der Zielpunkt GmbH
zusammengefasst zu folgenden Auflagen:
-
SPAR wird bei fünf Standorten nach der Eröffnung des betreffenden
Standortes
als
SPAR-Lebensmitteleinzelhandel
jeweils
einen
nahe
gelegenen SPAR-Lebensmitteleinzelhandel schließen;
-
SPAR wird bei einem Standort nach der Eröffnung des betreffenden
Standortes
als
Verkaufsfläche
SPAR-Lebensmitteleinzelhandel
eines
nahe
gelegenen
die
bestehende
SPAR-Lebensmitteleinzelhandels
reduzieren;
-
SPAR wird bei einem Standort die Verkaufsfläche des übernommenen
Standorts gegenüber der bestehenden Verkaufsfläche reduzieren oder
nach
der
Eröffnung
des
Lebensmitteleinzelhandel
die
betreffenden
bestehende
Standortes
Verkaufsfläche
als
eines
SPARnahe
gelegenen SPAR-Lebensmitteleinzelhandels reduzieren;
-
SPAR wird vier Standorte nicht selbst betreiben, sondern dieser Standorte
werden jeweils von einem selbständigen Einzelhandels-Kaufmann als
Lebensmitteleinzelhandel betrieben werden;
-
SPAR
wird drei Standorte
Standorten
in
den
nicht übernehmen und wird
nächsten
fünf
Jahren
keine
an diesen
eigene
SPAR-
Lebensmitteleinzelhandelsfiliale betreiben. Dabei handelt es sich um
folgende Standorte:
(i) 8933 St. Gallen, Unterer Markt 186;
(ii) 1030 Wien, Ungargasse 64; und
(iii) 1180 Wien, Gentzgasse 164.
-
SPAR wird mit der Bundeswettbewerbsbehörde auf deren Einladung hin in
Gespräche über wettbewerbsbelebende Maßnahmen eintreten.