NICHT VERTRAULICH BWB/Z.2951 – SPAR/Zielpunkt Zusammenfassung der Auflagen SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft („SPAR“) verpflichtet sich hinsichtlich der beabsichtigten Übernahme der in der vertraulichen Anlage ./3.1.2 zur Zusammenschlussanmeldung genannten Standorte von der Zielpunkt GmbH zusammengefasst zu folgenden Auflagen: - SPAR wird bei fünf Standorten nach der Eröffnung des betreffenden Standortes als SPAR-Lebensmitteleinzelhandel jeweils einen nahe gelegenen SPAR-Lebensmitteleinzelhandel schließen; - SPAR wird bei einem Standort nach der Eröffnung des betreffenden Standortes als Verkaufsfläche SPAR-Lebensmitteleinzelhandel eines nahe gelegenen die bestehende SPAR-Lebensmitteleinzelhandels reduzieren; - SPAR wird bei einem Standort die Verkaufsfläche des übernommenen Standorts gegenüber der bestehenden Verkaufsfläche reduzieren oder nach der Eröffnung des Lebensmitteleinzelhandel die betreffenden bestehende Standortes Verkaufsfläche als eines SPARnahe gelegenen SPAR-Lebensmitteleinzelhandels reduzieren; - SPAR wird vier Standorte nicht selbst betreiben, sondern dieser Standorte werden jeweils von einem selbständigen Einzelhandels-Kaufmann als Lebensmitteleinzelhandel betrieben werden; - SPAR wird drei Standorte Standorten in den nicht übernehmen und wird nächsten fünf Jahren keine an diesen eigene SPAR- Lebensmitteleinzelhandelsfiliale betreiben. Dabei handelt es sich um folgende Standorte: (i) 8933 St. Gallen, Unterer Markt 186; (ii) 1030 Wien, Ungargasse 64; und (iii) 1180 Wien, Gentzgasse 164. - SPAR wird mit der Bundeswettbewerbsbehörde auf deren Einladung hin in Gespräche über wettbewerbsbelebende Maßnahmen eintreten.
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