Herunterladen - Südwesttextil

SÜDWESTTEXT
Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie
HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL
WWW.SUEDWESTTEXTIL.DE
FEBRUAR 2016 | NR. 101
Themen
Verband + Industrie
Das Hin und Her der
Großen Koalition
Seite 5
Bildung + Soziales
Viele Wege führen in den Beruf
Seite 6
Treffpunkt für Texperten
Jahresversammlung 2016
Recht + Steuern
Pfändung von Arbeitseinkommen
Seite 8
Seite 3
Digitale Transformation ist Chefsache
Auftaktveranstaltung zu Industrie 4.0 der Textil- und Modeindustrie in Berlin
Digitale Produkte und Prozesse
prägen auch die deutsche Textilund Modeindustrie. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und
Modeindustrie und das Forschungs-
kuratorium Textil initiieren deswegen eine Veranstaltungsreihe, um
textil+mode 4.0 voran zu bringen.
Die Auftaktveranstaltung fand
am 11. Februar in den Design Offices Berlin statt und wurde vom
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie unterstützt. Insgesamt
haben 50 Vertreter aus Wirtschaft,
Politik und Forschung an dieser ersten Netzwerkveranstaltung teilgenommen. Ingeborg Neumann, Präsidentin von textil+mode,verwies
auf die strategische Bedeutung des
Themas für die Unternehmensentwicklung. Für die Bekleidungsindustrie sind Wearables wichtige
Teile des künftigen Angebots.
Mode lebt vom Anfassen und Wohlfühlen: Wir fühlen den Stoff unserer
Kleidung. In Zukunft wird der Stoff
auch uns fühlen und Funktionsträger zur Messung aller möglichen
„Big Data“ werden. Digitale Showrooms werden selbstverständlich
neben die heutigen Produktpräsentationen treten.
Fortsetzung Seite 2
Zollvorteile für Entwicklungsländer
Das Allgemeine Präferenzschema für Entwicklungs- Zuvor hatten einseitige Präferenzen der EU für Waren
länder (APS) aus dem Jahr 2014 sieht vor, dass die aus der Ukraine gegolten. In einzelnen Fällen verlieEuropäische Union ihren Freihandelspartnern keine ren Länder ihre Begünstigung, weil die UNO sie nicht
zusätzlichen Zollvorteile mehr über das APS einräumt. mehr als Entwicklungsland bzw. als zur Gruppe der
Entsprechend fallen Länder,
ärmsten Entwicklungsländer
mit denen die EU Freihan»Die Ukraine verliert ab gehörig einstuft. Die Liste der
delsabkommen schließt, nach
APS-Vergünstigten verkürzt
2018 ihren APS-Status.« sich demnach fortlaufend. An
einer zweijährigen Übergangsfrist aus dem APS. Dies gilt Silvia Jungbauer, Außenwirtschaftsexpertin von Südwesttextil den effektiven Zollvorteilen
ändert sich allerdings nur im
sukzessive für einige lateinamerikanische und afrikanische Länder, mit denen besonderen Fall etwas. Die Vermeidung der Doppeldie EU in den letzten Jahren Freihandelsabkommen begünstigung soll dabei helfen, bilaterale Abkommen
abgeschlossen hat. Auch die Ukraine verliert ab 2018 durchzusetzen – Vorteile beim Marktzugang also nicht
ihren APS-Status, da Anfang 2016 das bilaterale Frei- nur zu gewähren, sondern auch zu erhalten.
handelsabkommen mit der EU in Kraft getreten ist. Silvia Jungbauer
Zahl des Monats
In diesem Jahr findet vom 10. Februar
bis 26. März die 40-tägige Fastenzeit zwischen Aschermittwoch und
Karsamstag statt. Sonntage werden
bei der Berechnung außer Acht
gelassen, da diese als sogenannte
Feiertage der Auferstehung gelten.
Viele Menschen fasten jedoch nicht
aus religiösen Gründen, vielmehr
steht die Gesundheit im Vordergrund.
Denn jeder zweite Erwachsene
schleppt zu viele Pfunde mit sich
herum. Schon 100 Kilokalorien zu
viel am Tag ergeben über das Jahr
gerechnet fünf Kilo mehr auf den
Rippen. Besonders bedenklich ist,
dass sich die Zahl der Adipösen in
den letzten 15 Jahren beinahe verdoppelt hat. Deshalb ein Tipp zum
Abnehmen: Vorspeise weglassen
und statt Hauptgang kein Nachtisch.
40
Aktuell
Zusammen mit der VDMA veranstalten der Gesamtverband textil+mode
und das Forschungskuratorium Textil
am 5. April den Infotag „Industrie
4.0 – Potenziale in der Textil- und
Modeproduktion" in Frankfurt.
Ziel der Veranstaltung ist es, mit
Beispielen aus Wirtschaft und Wissenschaft erste 4.0-Lösungsansätze
für die Produktion in der textilen
Kette darzustellen und die Chancen
und Herausforderungen in der
Umsetzung zu diskutieren. Infos
unter www.textil-mode.de.
2
Verband + Industrie
SÜDWESTTEXT
Fortsetzung von Seite 1
In Kürze
Digitale Transformation ist Chefsache
Außerdem ist Individualisierung
ein Trend, der die Modeindustrie
vorantreibt: kleine Losgrößen können durch Digitalisierung und Automatisierung der gesamten Wertschöpfungskette über den Vertrieb
bis zum Kunden wirtschaftlich
hergestellt werden. „Die digitale
Transformation ist Chefsache“,
betonte Ingeborg Neumann. Sie
ist überzeugt, dass alles, was digitalisiert werden kann, digitalisiert wird. Bei der Umsetzung
seien drei Kriterien entscheidend:
Geschwindigkeit, Ideenreichtum
und unkonventionelle Lösungen.
Dabei könnten Start-ups eine große
Hilfe sein, so die Präsidentin. Auch
Branchengrenzen würden durch die
Digitalisierung verschwimmen.
Iris Gleicke, Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung,
betonte, dass die Digitalisierung
hin zur Industrie 4.0 eine Aufgabe ist, die Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft
gemeinsam angehen müssen. Nicht
alle Fragen könnten schon vor dem
Prozess beantwortet werden. Chancen und Risiken sind vielmehr „auf
dem Weg zu klären“. Auch die
kleinen und mittelständischen Unternehmen dürften dabei nicht auf
der Strecke bleiben.
Einen Blick in die Praxis zeigten Christine Schneider von Süd-
FEBRUAR 2016 I NR. 101
westtextil für die Textilindustrie,
Andreas Schneider, GermanFashion (GCS Consulting GmbH) für
die Bekleidungsindustrie und Markus Reichwein von Oerlikon Textile
TEX vor und abschließend präsentierte Prof. Dr. Yves-Simon Gloy, Institut für Textiltechnik (ITA) an der
RWTH Aachen, die Möglichkeiten
der Digitalisierung in der gesamten
Ingeborg Neumann und Staatssekretärin Iris Gleicke Fotos: t+m
für den Maschinenbau. Alle drei machen deutlich, dass die ersten Schritte
gemacht sind, aber oftmals gar nicht
als Industrie 4.0 erkennbar sind.
Fundierte theoretische Grundlagen erarbeiten die Textilforschungsinstitute. Prof. Dr. Meike Tilebein,
Leiterin des Zentrums für Management Research der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung
Denkendorf, machte den Auftakt
beim Blick in die Forschung. Sie
benannte Branchenbeispiele mit
Potentialen dieser neuen industriellen Entwicklung. Sten Döhler vom
Sächsischen Textilforschungsinstitut
stellte das Forschungsprojekt future-
textilen Wertschöpfungskette.
Die folgende Podiumsdiskussion verdeutlichte nochmals die
Bedeutung des Themas. Sie zeigte
aber auch, dass die Hausaufgaben
wie Datensichheit oder schnellere
Netze nicht zu vernachlässigen sind.
Die nächsten Veranstaltungen
zum Thema stehen schon fest: Am
16. März findet das gemeinsame
Seminar von DITF, AFBW und
Südwesttextil bei Groz-Beckert
in Albstadt statt (siehe unten) und
am 5. April geht es in Frankfurt
weiter mit der Veranstaltungsreihe
textil+mode 4.0 (siehe Seite 1).
Christine Schneider
Termin vormerken
Industrie 4.0 –
kalt erwischt oder zu
heiß gekocht
16. März 2016,
Groz-Beckert, Albstadt-Ebingen
Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, [email protected] oder +49 711 21050 - 11
Der Zwirn-Spezialist Gruschwitz
aus Leutkirch und das niederländische Unternehmen EuroFibers
BV aus Maastricht haben eine
Exklusiv-Vertriebspartnerschaft
für Prisma beschichtete DyneemaGarne abgeschlossen. Gruschwitz
übernimmt ab dem 1. Februar den
Vertrieb dieser Weltneuheit im
deutschsprachigen Raum und in
Osteuropa. Durch die innovative
Beschichtungstechnologie ist es nun
erstmals möglich, Dyneema-Garne
in allen Farben des Regenbogens
anzubieten. Dadurch ergeben sich
zahlreiche neue Anwendungen in
der Seil- und Taufertigung. Weitere
Infos unter www.gruschwitz.com
Peter Zwicky, Vorstand des
Unternehmens Gütermann in
Gutach und Europachef bei dessen
amerikanischem Eigentümer American & Efird Inc., geht am Ende
des ersten Quartals nach mehr als
15 Jahren in verantwortlicher
Position in den Ruhestand. Die
Nachfolge des 62-Jährigen übernimmt der 51-jährige derzeitige
Leiter für Produktion und Logistik,
Jürgen Drescher. Der vollstufige
Nähfadenhersteller beschäftigt in
Gutach im Breisgau derzeit rund
400 Mitarbeiter.
Der web2print-Shop www.
dommerado.de der Dommer
Stuttgarter Fahnenfabrik erfreut
sich bei den Kunden seit dem Start
im vergangenen September immer
größerer Beliebtheit. In dem OnlineShop können Standardprodukte, wie
Werbebanner, Fahnen, Beachflags
und Eventfahnen, Roll Ups und
Bannerdisplays sowie mobile Promostände für Messen und Events
rund um die Uhr bestellt werden.
Der Vorteill: Die Bestellabläufe,
das Angebot und der Produktionsworkflow sind so verschlankt
und strukturiert, dass Kunden – ob
B2B- oder Endkunde, Privatperson
oder Verein – möglichst schnell
und einfach zu dem für sie besten
Produkt gelangen, sich bequem ein
Angebot erstellen und gleich oder
später bestellen können. Durch
die Automatisierung und hohe
Standardisierung der Produkte
bringt die Online-Bestellung meist
auch einen deutlichen Preisvorteil,
besonders bei kleinen Stückzahlen.
Februar 2016 I Nr. 101
Verband + Industrie 3 SÜDWESTTEXT
Treffpunkt für Texperten –
die Jahresversammlung 2016
OnlineAnmeldung unter
www.suedwesttextil.de/
jv2016
27. April, Hochschule Reutlingen
Interner Teil
für Mitglieder
14.00
Öffentlicher Teil
16.00
Mitgliederversammlung
Südwesttextil
15.30
16.30
Festvortrag
„Wirtschaftsfaktor Glück“:
Standortbedingungen für ein zu­
friedenes Leben im Südwesten
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen,
Wirtschaftswissenschaftler
Textilforschung „behind the
scenes“ – Exklusiv-Führungen durch
die Fakultät Textil + Design und das
neue Lehr- und Forschungszentrum
für interaktive Materialien
(bis ca. 16.20 Uhr)
Begrüßungstalk mit den Gastgebern
Präsident Prof. Dr. Hendrik Brumme und
Dekan der Fakultät Textil & Design
Prof. Michael Goretzky
Moderation
Peter Haas, Hauptgeschäftsführer
Südwesttextil
für Mitglieder und Gäste
Empfang und Kaffee
Ansprachen
Bodo Th. Bölzle, Präsident Südwesttextil
Ingo Kramer, Arbeitgeberpräsident
18.30
Get together mit Imbiss
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen
„Wirtschaftsfaktor Glück“: Standortbedingungen
für ein zufriedenes Leben im Südwesten
Zu diesem außergewöhnlichen Festvor­trag im Rahmen
unserer Jahresversammlung
2016 lädt Sie der Verband der
Südwest­deutschen Textil- und
Bekleidungsindustrie herzlich
ein am 27. April an die
Hochschule Reutlingen.
Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft an der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität, ist einer der namhaftesten
Experten für den demografischen Wandel und die Zukunft unserer Sozialsysteme. So
hat er ausgerechnet, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ohne tief
greifende Reformen in dreißig Jahren knapp zwei Drittel des Einkommens verschlingen würden. Seit fünf Jahren veröffentlicht er auch regelmäßig den „Deutschen
Glücksatlas“. Darin untersucht er die Lebenszufriedenheit der Deutschen quer durch
deutsche Regionen. In welchen Regionen sind die Menschen besonders glücklich
mit ihrer Arbeit, ihrem Einkommen, ihrer Gesundheit, ihrer Wohnsituation und ihrer
Freizeit? Fakt ist: Die Menschen im Südwesten waren 2015 glücklicher denn je und
sind erstmals im bundesweiten Glücks-Ranking unter die bislang von Norddeutschen dominierten Top 3 vorgedrungen. Was populärwissenschaftlich klingt, hat
ernsthafte Hintergründe. Denn der Glücksatlas zeigt auch, welche Herausforderungen wir künftig meistern müssen, um so „glücklich“ bleiben zu können. Welche
Be­dingungen muss ein Standort erfüllen – und: was können Arbeitgeber jenseits
profaner Tarifsteigerungen beitragen, um Menschen motiviert, gesund und damit
leistungsfähig zu halten?
4
SÜDWESTTEXT
Verband + Industrie
FEBRUAR 2016 I NR. 101
PH-Werte: Die Kolumne von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas
Faszination Textil
»Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat mich
in ihren Bann gezogen.«
Was für ein Monat: Seit meinem
Antritt als neuer Teamchef Ihres
Verbands ist kein Tag ohne neue
Gesichter und Geschichten vergangen. Vier Wochen Druckbetankung in Sachen Textil- und Bekleidungsindustrie. Klasse – und
vielen Dank dafür!
Ich habe gelernt, dass man an
einem einzigen Tag über 1 Million
Kilometer Garne produzieren kann
und dass Gardinenhersteller durchaus die Formel 1 beliefern können,
weil sie auch das richtige Know-
how für rundgewebte Bremsbeläge
aus Carbon besitzen. Ich durfte erfahren, wie Designer auf ihre Ideen
für neue Stoffe kommen und dass
wir mit der Forschungsintensität
im Bereich Textil zu den innovativsten Branchen gehören – die
Zukunftschancen dieser Industrie deshalb vielleicht nie besser
waren. Ich habe bereits einige
imponierende Unternehmerinnen
und Unternehmer kennenlernen
dürfen, Einblicke in Produktion
und Entwicklung bekommen und
Bei Mitgliedern vor Ort
Hans Digel und Peter Haas
Im Rahmen seiner Mitglieder-Vorstellungsrunde war Verbands-Hauptgeschäftsführer Peter Haas auch zu Besuch bei der internationalen HerrenModemarke Digel in Nagold. Hans Digel, Südwesttextil-Vizepräsident
und Aufsichtsratsvorsitzender der Digel AG, freute sich, den Textilneuling
durch das 3 000 Quadratmeter große, moderne Verwaltungsgebäude auf
dem Wolfsberg zu führen. Besonders beeindruckt war Haas von dem 270
qm großen Sky-Showroom: „Neben einem tollen Ausblick habe ich auch
einen spannenden Einblick in die Digel-Produktwelt und die Logistik
bekommen.“ Besonders beeindruckt habe ihn der auch auf Zulieferer
übertragene hohe Qualitätsanspruch. Das Unternehmen ist mit seinen
Kollektionen in über 40 Ländern präsent. Die Kunden können die Kollektionen an mehr als 3 000 Verkaufspunkten erwerben.
meine Kinder neidisch gemacht,
dass ich jetzt weiß, wo der Teddybär zuhause ist. Kurz: Die Textilund Bekleidungsindustrie hat mich
in ihren Bann gezogen – und ich
freue mich, gemeinsam mit dem
Verbandsteam alle Kraft in die positive Entwicklung unserer Mitglieder stecken zu können.
Die Produktrange vom Modelabel zum Airbag, vom Wundverband bis zum Vorhang, von der
Matratze bis zum Markenanzug,
von der datenleitenden Faser bis
zur ersten künstlichen Gebärmutter
der Welt – für viele in der Industrie
ist sie selbstverständlich. Für viele
außerhalb, deren Unterstützung
wir brauchen (ob in der Politik,
in Schulen, bei den Medien), ist
die Vielfalt und Fortschrittlichkeit
textiler Produkte immer noch eine
Überraschung. Ich erlebe diese
Aha-Effekte jeden Tag und werde
diese Begeisterung weitergeben.
Textil aus Baden-Württemberg ist
der Stoff, aus dem die Zukunft ist.
Und auch wenn es für mich
keiner zusätzlichen Motivation
bedurft hätte, den Lebensmittelpunkt aus dem hohen Norden in
den Südwesten zu verlagern: Ich
fühle mich bestätigt, wenn ich
den „Glücksatlas 2015“ lese, nach
dem die Menschen in BadenWürttemberg glücklicher denn
je und erstmals im bundesweiten
Glücks-Ranking unter die bislang
von Norddeutschen dominierten
Top 3 vordringen konnten. Was
genau dahinter steckt, erfahren Sie
am 27. April vom Glücksatlas-Erfinder persönlich, Professor Bernd
Raffelhüschen, dem Festredner unserer diesjährigen SüdwesttextilJahresversammlung in Reutlingen.
Ich freue mich, Sie bei diesem
Treffpunkt der Texperten zu sehen.
Eberhard Bezner spendet 80 000 Euro
„Geben ist doch seliger
denn Nehmen!“ In traditioneller Verbundenheit zu
seiner Heimatstadt Bietigheim-Bissingen und zum
Firmenstandort der Olymp
Bezner KG hat der Unternehmer und Sportsponsor
Eberhard Bezner anlässlich
seines 80. Geburtstages am
23. Januar eine finanzielle
Spende für mehrere gute
Projekte in Höhe von
80 000 Euro bereitgestellt.
Der Jubiliar (in der Mitte) bei der Schecküber- Davon berücksichtigt wergabe. Foto: Olymp
den die Stiftung Hospiz
Bietigheim-Bissingen, die
Stiftung für die Diakoniestation Bietigheim-Bissingen e.V. und die Bürgerstiftung zugunsten der Bietigheim-Bissinger Tafel. Eberhard Bezner
sagt: „Die Enz-Metropole Bietigheim-Bissingen ist seit jeher mein Lebensmittelpunkt. Der Stadt, den Menschen und dem gesamten Umfeld habe
ich in meinen acht Jahrzehnten sehr viel zu verdanken. Da ich im Leben
sehr viel Glück, Erfolg und Erfüllung als Mensch, als Unternehmer und als
Kommunalpolitiker haben durfte, möchte ich dem hiesigen Gemeinwesen
auch etwas zurückgeben. Daher habe ich mich in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung für drei karitative Projekte entschieden, welchen der
Spendenbetrag zugutekommen soll.“
SÜDWESTTEXT
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Verband + Industrie 5
Das Hin und Her der Großen Koalition
Südwesttextil-Arbeitgeber warnen vor Belastung bei Krankenkassenbeiträgen
Die diskutierte Erhöhung des Arbeitgeberanteils an den Krankenkassenbeiträgen stößt auf scharfe
Kritik der Textil-Arbeitgeber in
Baden-Württemberg. Mehrere
SPD-geführte Bundesländer und
auch der SPD-Gesundheitsexperte
im Bundestag, Lauterbach, hatten
arden Euro im Jahr. „Die Arbeitgeber beteiligen sich längst mehr als
solidarisch an der Finanzierung des
Gesundheitssystems“, so Bölzle.
Lohnkosten und Überregulierung sind Investitionsbremsen
Ständig poche gerade die SPD
auf Einhaltung des Koalitionsvertrags. Darin hätten auch die Sozialdemokraten die Festschreibung des
Arbeitgeberanteils ausdrücklich
vereinbart. Jetzt wollten sie die Vertragsinhalte selbst verändern: „Ein
solches Hin und Her ist Gift für eine
Industrie, die im harten weltweiten
Wettbewerb steht. Gerade die Textilund Bekleidungsindustrie kämpft
jeden Tag, um Beschäftigung in
Deutschland wettbewerbsfähig
halten zu können. Dafür braucht es
verlässliche Rahmenbedingungen“,
sagte der Südwesttextil-Chef.
die Rückkehr zu einem paritätischen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. Südwesttextil-Präsident Bodo
Bölzle sieht darin einen weiteren
Versuch, die Belastungen für Unternehmen zu erhöhen: „Die Politik übersieht, dass wir längst wieder
eine gefährliche Standortdebatte im
Land haben. Lohnkosten und Überregulierung sind Investitionsbremsen, die sich auf Wachstum und
Unternehmen schultern
mehr Kosten
„Die Arbeitgeber beteiligen sich längst mehr als solidarisch an der Finanzierung des
Gesundheitssystems“, so Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle.
Arbeitsplätze auswirken werden.“
Deshalb hatte sich die Große Koalition ursprünglich bereit erklärt,
den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 7,3
Prozent festzuschreiben.
Wer jetzt fordere, dass die Arbeitgeber wieder denselben Beitragssatz wie Arbeitnehmer zahlen,
der übersehe, dass die Unternehmen längst mehr Kosten schultern:
Alleine die Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall koste die Arbeitgeber
in Deutschland 43 Milliarden Euro
pro Jahr. Der Zusatzbeitrag, den die
Arbeitnehmer an ihre Krankenkasse
entrichten, summiere sich hingegen
derzeit auf gerade einmal 14 Milli-
www.suedwesttextil.de
Eurasische Wirtschaftsunion: Kennzeichnung von Pelzwaren
Korrekte Textilkennzeichnung
Die EAWU-Mitgliedstaaten Russland, Kasachstan, Kirgisistan, Belarus
und Armenien haben ein Abkommen zur Kennzeichnungspflicht für
Pelzwaren unterzeichnet. Noch vor Inkrafttreten des Abkommens wurden die notwendigen Rechtsakte verabschiedet, die unter anderem den
betroffenen Warenkreis sowie die Markierungsvorgaben regeln.
Noch ist das Abkommen nicht in Kraft getreten, so dass die Einfuhr nicht
gekennzeichneter Pelzwaren derzeit noch möglich ist. Mit dem Inkrafttreten wird im ersten Halbjahr 2016 gerechnet.
Das neue Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKG) ist am 24. Februar in
Kraft getreten. „Wer bisher die korrekte Textilkennzeichnung seiner
Produkte nicht ganz so ernst nahm oder diese aus Unwissenheit falsch
deklarierte, wird sich nun sehr dringend mit dem Thema beschäftigen
müssen“, rät Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion. Der
Mitherausgeber der Kommentare zum TextilKG und zur Europäischen
Textilkennzeichnungsverordnung erklärte: „Der nationale Gesetzgeber musste mit einem neuen „Textilkennzeichnungsgesetz“ ein
Durchführungsgesetz erlassen. Hier finden sich jetzt die Sanktionen
von Verstößen gegen die EU-Verordnung. Die drohenden Geldbußen
haben sich auf bis zu 10 000 Euro verdoppelt”. Für die Kennzeichnungspflichten von Textilerzeugnissen gilt bereits seit Mai 2012 die
Europäische Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011. Da diese keine Sanktionen vorsieht, gilt nun das neue Durchführungsgesetz. Anders als bisher wird jetzt proaktiv und nicht mehr reaktiv geprüft. Die
einzelnen Bundesländer erstellen Überwachungsprogramme, die der
Öffentlichkeit präsentiert und von den Marktaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Diese wiederum berichten an das Bundeswirtschaftsministerium, welches in ständigem Austausch mit der Europäischen Kommission steht. „Die Marktaufsichtsbehörden werden beispielsweise die
Faserkennzeichnung überprüfen, die Begleitpapiere checken oder auch
schauen, ob die Angaben in der korrekten Sprache verfasst sind“, erläutert Lange.
Die genauen Anforderungen an die Kennzeichnung und Etikettierung
der oben bezeichneten Pelzwaren sind in der Entscheidung des Rates
der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 70 vom 23. November 2015
enthalten.
Der Gesamtverband textil+mode hat einen aktualisierten Leitfaden
zur Textilkennzeichnung erstellt, der die wichtigsten Eckpunkte und
Regeln für die Rohstoffangabe enthält. Er steht im Mitgliederbereich von
www.suedwesttextil.de zum Download bereit.
Betroffen sind folgende Waren:
Warennummer–EAWU
4303.10.901.0
4303.10.902.0
4303.10.903.0
4303.10.904.0
4303.10.905.0
4303.10.906.0
4303.10.908.0
Warenbezeichnung
Bekleidung aus Nerzfell
Bekleidung aus Nutriafell
Bekleidung aus Polarfuchsoder Fuchsfell
Bekleidung aus Kaninchenoder Hasenfell
Bekleidung aus Waschbärfell
Bekleidung aus Schaffell
Bekleidung aus anderen Pelzen
oder Fellen
6
SÜDWESTTEXT
Bildung + Soziales
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Viele Wege führen in den Beruf
Positives Echo zur Ulmer Bildunsmesse 2016
Volle Hallen, volle Parkplätze,
gute Gespräche: Die Veranstalter
und Aussteller ziehen eine positive
Bilanz der dreitägigen Messe im
Februar. Die Besucher der achten
Ulmer Bildungsmesse habe man
gar nicht mehr gezählt, sagte Otto
Sälzle, Hauptgeschäftsführer der
Industrie- und Handelskammer
(IHK). In den Hallen drängten sich
Interessierte aus Ulm, Neu-Ulm
und der Region bis hin zum Bodensee derart, dass sich die Frage nach
der Beliebtheit dieses Marktplatzes
der beruflichen Möglichkeiten nicht
stellt. Das Interesse war unglaublich groß. Auch junge Flüchtlinge
und Migranten waren mit ihren geschulten und gebrieften Betreuern
auf der Bildungsmesse unterwegs.
Zum ersten Mal war auch die
von Südwesttextil mit entwickelte
Nachwuchskampagne Go Textile!
mit einem Stand vertreten. Diesen
Platz nutzten die textilen Ausbildungsbetriebe – Gebrüder Otto und
PD Interglas – und präsentierten
sich mit ihren Auszubildenden, die
auf Augenhöhe mit den Schülern
kommunizieren konnten.
Eine Attraktivität auf dem Go
Textile!-Stand war ein Gewinnspiel: Die Teilnehmer mussten
schätzen, wie viel Meter Garn
sich auf einer ausgestellten Spule
befindet. Zu gewinnen gab es Einkaufsgutscheine von Amazon.
Diese Aktion lockte viele Jugendliche auf den Stand und bot Gelegenheit, die Ausbildungsberufe
der Branche vorzustellen. Die
Messe war eine erfolgreiche Auftaktveranstaltung, um auf der Suche
nach Fachkräftenachwuchs für die
textilen Berufe Werbung zu machen
– und durch den gemeinsamen Auftritt ein überschaubarer Aufwand
für die Mitgliedsunternehmen.
Südwesttextil organisierte
den Stand für seine Mitglieder unter dem Erscheinungsbild
von Go Textile!. Diese Verzahnung
der internetbasierten Kampagne mit
Bildungsmessen vor Ort fördert den
direkten Kontakt mit den Jugendlichen und bietet die Möglichkeit,
sie für die Branche zu gewinnen.
Die Internetseite www.gotextile.de ist für die Zielgruppe der
13- bis 17-jährigen eine Anlaufstelle, auf der sie die Ausbildungs-
Es gab nur wenig Zeit für eine kleine Pause für Mechthild Möhler von PD Interglas sowie für Katharina Wolf und Michael Schwarz
von Gebrüder Otto (v.l.n.r.).
berufe in kompakter Form erläutert bekommen. Außerdem finden
sie dort potenzielle Ausbildungsunternehmen, über die sie sich
informieren und bei denen sie sich
direkt bewerben können. Darüber
hinaus werden alle textilen Berufe
in Kurzvideos auf unterhaltsame
Weise vorgestellt und zeigen so
den Jugendlichen die beruflichen
Möglichkeiten in der Branche.
Mit monatlichen weit über
10 000 Besuchern ist www.go-textile.de mittlerweile „die“ Plattform
für textile Aus- und Weiterbildung
im Internet. Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, sich auf der
Seite zu präsentieren und die vielen
Vorteile der Kampagne kostenlos
zu nutzen.
Neben dem erfolgreichen virtuellen Konzept wird auch das reale
Konzept „Gemeinschaftsstand
Go Textile!“, bei dem sich mehrere
Unternehmen zusammen auf Bil-
dungsmessen präsentieren, immer
beliebter. Neben Ulm besucht Südwesttextil die jährlich stattfindende
Messe in Balingen. Auch das nächste Mal sind Go Textile! und die
Unternehmen wieder in Ulm mit
dabei. Die Messe findet alle zwei
Jahre statt, der neue Termin für
NICHT
VERPENNEN.
Jetzt
m
2018 steht jedoch noch nicht fest.
che
a
m
t
i
Fragen an: Dipl.-Ökonomin
Christine Schneider
Tel.: +49 711 21050-25
[email protected]
n!
SÜDWESTTEXT
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Bildung + Soziales
7
Fachkräfteoffensive „Master 2016“
Weiterer Ausbau der Masterstudienplätze auch in der Textilindustrie
Der Ausbau der Masterstudienplätze an baden-württembergischen
Hochschulen wird fortgesetzt.
Mit zusätzlichen 2 200 Plätzen,
die jetzt im kommenden Wintersemester 2016/17 sowie im darauf
folgenden Studienjahr 2017/18
an den Hochschulen ausgebracht
werden, hat das Land insgesamt
6 300 neue Masterstudienplätze
geschaffen. Für die Fachkräfteoffensive „Master 2016“ investiert
die Landesregierung damit rund 60
Millionen Euro zusätzlich pro Jahr.
Mit der Einrichtung neuer
und dem Ausbau bereits vorhandener innovativer Studiengänge
reagieren Baden-Württembergs
Hochschulen auch auf die stetige
Nachfrage aus der Wirtschaft. In
der ersten Stufe des Ausbauprogramms „Master 2016“ wurden ab
dem Jahr 2013 bereits rund 4 100
zusätzliche Master-Studienanfängerplätze ausgebaut.
Nachdem in der ersten Tranche
bereits 38,9 Millionen Euro pro
Jahr für Professuren, wissenschaftliche Mitarbeiter und weiteres
Personal zur Verfügung gestellt
Foto: © denisismagilov - Fotolia.com
wurden, können die geförderten
Hochschulen nun mit weiteren 21
Millionen pro Jahr rechnen, die im
Vollausbau zur Verfügung stehen:
In der zweiten Stufe werden nun
64 zusätzliche Professuren gefördert, Personalstellen eingerichtet
und Sachmittel für den Ausbau
der Studienplätze zur Verfügung
gestellt.
Auch im Bereich der Textilund Bekleidungsbranche werden
zwei neue Masterstudiengänge von
der Landesregierung gefördert. An
der Pädagogischen Hochschule
Freiburg entsteht ein Masterstudiengang „Textiltechnologie“.
Der anwendungsorientierte
Masterstudiengang ist eine Kooperation der PH Freiburg und der
Neues aus der Gatex
gung wurden den sechs Auszubildenden sehr interessante Einblicke
in die Teileanfertigung in der Zerspanungstechnik, den Getriebebau
sowie die Endmontage der Webmaschinen gewährt. Neben der
Produktion besuchten sie auch die
Christine Schneider
Seminare
Bildungswerk
Auszubildende besuchen Dornier in Lindau
Ende Januar besuchten die Auszubildenden des dritten Ausbildungsjahres zum Produktionsmechaniker
Textil – Fachrichtung Weberei die
Dornier GmbH in Lindau am Bodensee.
Nach einem sehr freundlichen
Empfang durch den Ausbildungsleiter Martin Kaeß, wurden die
Azubis über die Firmengeschichte
und die heutigen Geschäftsfelder
informiert. Der Hersteller von Webmaschinen und Folienreckanlagen
fertigt vollständig in Deutschland.
Neben dem Hauptwerk in Lindau
befindet sich eine weitere Produktionsstätte in Essratsweiler bei
Lindau.
Die Dornier GmbH ist mit Ihren Tochtergesellschaften in den
USA, China, Indien und Türkei
weltweit an allen Schlüsselmärkten
als direkter Ansprechpartner für die
Maschinen und Anlagen vertreten.
Während der Betriebsbesichti-
HS Reutlingen und soll sicherstellen, qualifiziertes Lehrpersonal zu
bekommen. Gerade in der Weiterbildung werden zunehmend Personen benötigt, die eine gezielte
Anspruchs- und Kompetenzanalyse der Mitarbeiter vornehmen
können. Absolventen des Masterstudiengangs Textiltechnologie
eignen sich in besondere Maße
für diese Aufgaben z. B. in den
HR-Abteilungen der Unternehmen. Die Studenten erhalten nach
einem grundständigen Studium
der Textiltechnologie und des Textilmanagements an der HS Reutlingen Einblick in das berufliche
Bildungswesen mit seinen berufsfeldspezifischen pädagogischen
Anforderungen.
An der HS Albstadt-Sigmaringen entsteht ein Kompetenzzentrum Industrie 4.0, in dem auch der
Studiengang Textil- und Bekleidungsmanagement involviert ist.
Die Liste mit allen Masterstudiengängen, die gefördert werden,
finden sich unter www.suedwesttextil.de.
sehr moderne Lehrwerkstatt. Das
Highlight des Tages war die Besichtigung des Showrooms: hier
wurden den interessierten Jungtextilern die aktuellen Entwicklungen
live an den Webmaschinen gezeigt.
Seminarangebot der Akademie für Personal- und Organisationsentwicklung im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in
Kooperation mit Südwesttextil.
www.die-gatex.de
Gesprächstraining für
Führungskräfte
7. bis 8. April 2016,
Haus Bleibach
Was Industrie 4.0 mit
Social Media und Ausbildung
zu tun hat
7. April 2016,
Haus Steinheim
Frachtmanagement
14. bis 15. April 2016,
Haus Steinheim
www.biwe-akademie.de
Eine Exkursion die alle begeisterte: Die Azubis der Gatex waren beeindruckt von den
aktuellen Produktentwicklungen von Dornier.
8
Recht + Steuern
SÜDWESTTEXT
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Pfändungen von Arbeitseinkommen
Mehrfachpfändungen begründen besondere Schwierigkeiten
Immer häufiger erhalten Arbeitgeber bei verschuldeten Arbeitnehmern Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Dies ist nicht
nur ärgerlich, weil es einen hohen
Arbeitsaufwand erfordert, diesen
zu bearbeiten. Vielmehr besteht
auch ein Haftungsrisiko für jeden
Arbeitgeber. Sobald nämlich die
gepfändeten Beiträge an den falschen Gläubiger oder in falscher
Höhe ausgezahlt werden, muss der
Arbeitgeber als Schuldner hierfür einstehen. Zwar könnte dann
theoretisch der überzahlte Betrag
zurückgefordert werden. Allerdings ist die Rückforderung von
dem Mitarbeiter bei einer hohen
Verschuldung meist nahezu aussichtslos.
Besondere Probleme entstehen
dann, wenn – wie zumeist – nicht
nur eine Pfändung, sondern mehrere Pfändungen von unterschiedlichen Gläubigern vorliegen.
In solch einer Situation ist immer zu empfehlen, die Bescheide
zunächst chronologisch nach den
Bescheidsdaten zu ordnen. Bei
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gilt schließlich der
Grundsatz der Priorität, d. h. dass
die frühere Pfändung der zeitlich
späteren Forderung vorgeht.
Dann ist vorab zu prüfen, ob
Lohnabtretungen vorliegen. Diese Lohnabtretungen können dazu
führen, dass der pfändbare Teil des
Arbeitseinkommens bereits vollständig abgetreten wurde. Dabei
muss der Arbeitgeber jedoch nur
die Abtretungen berücksichtigen,
von denen Kenntnis besteht. Trotz-
dem empfiehlt sich hierzu eine kurze Befragung des Arbeitnehmers.
Liegt eine Lohnabtretung vor,
dann ist diese jedoch nur vorrangig, wenn sie überhaupt zulässig
war. Unzulässig ist sie dann, wenn
ein Abtretungsverbot vereinbart
für die Höhe des pfändbaren Betrages sind die Pfändungstabellen
nach der Zivilprozessordnung, aus
denen der unpfändbare Betrag unmittelbar entnommen werden kann.
Bei diesen spielt dann aber immer
auch die Anzahl der Unterhalts-
dann greift die Unterhaltspfändung
zunächst in den erweiterten Pfändungsbereich, den sogenannten
Vorrechtsbereich. Somit verbleibt
dann für etwaige nachfolgende
normale Pfändungen ein höherer
Betrag.
Wenn ein Ehepartner eigenes Einkommen erwirtschaftet,
dann bleibt dies zunächst bei einer Lohnpfändung vollkommen
unberücksichtigt. Dies gilt selbst
Ist Lohnabtretung
überhaupt zulässig?
Lohnabtretungen können dazu führen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens
bereits vollständig abgetreten wurde. Foto: © Jamrooferpix - Fotolia.com
worden ist. Ein derartiges Abtretungsverbot findet sich in vielen Arbeitsverträgen und auch in unseren
Musterverträgen. Darüber hinaus
besteht bei einer Verweisung auf die
Tarifverträge der Textilindustrie ein
kollektivrechtliches Abtretungsverbot in dem Tarifvertrag Arbeits- und
Betriebsordnung. Somit spielt bei
den Tarifmitarbeitern eine Lohnabtretung regelmäßig keine Rolle.
Wenn diese Hürde durch den
Arbeitgeber genommen wurde,
muss dann zusätzlich noch die
Höhe des pfandfreien Betrages
bestimmt werden. Maßgeblich
Recht kompakt
Zutrittsrecht des Betriebsrates
Frage: Muss bei einer Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat des Verleihers Zugang zu dem Betrieb des Entleihers gewährt
werden?
Antwort: Der für den Betrieb des Verleihers gebildete Betriebsrat hat
gegenüber dem Einsatzbetrieb keinen Anspruch auf einen anlassunabhängigen Zutritt, um die dort eingesetzten Mitarbeiter des Verleihers
an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen. Ein solcher Anspruch ergibt
sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober letzten Jahres entschieden.
pflichten eine wesentliche Rolle.
Zur Bestimmung dieser Pflichten
ist vorzugsweise eine Auskunft des
Arbeitnehmers einzuholen, wie
viel Unterhaltspflichten bestehen
und wem tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Liegen diese Angaben
vor, dann ist bei Ehegatten grundsätzlich von einer Unterhaltspflicht
auszugehen, solang diese nicht getrennt leben. Minderjährige Kinder
sind ebenfalls grundsätzlich als
unterhaltspflichtig zu berücksichtigen. Anders ist dies bei getrennt
lebenden Ehepartnern. Hier muss
der Unterhalt auch tatsächlich geleistet werden. Ebenfalls ist bei
volljährigen Kindern, die sich nicht
in der Ausbildung befinden die
Berücksichtigung der Unterhaltspflichten davon abhängig, dass tatsächlich der Unterhalt gezahlt wird
oder nicht.
Besondere Schwierigkeiten
entstehen, wenn eine Pfändung
aufgrund einer Unterhaltspflicht
erfolgt. Diese Pfändung kann die
gesetzlich vorgegebenen Pfändungsfreigrenzen unterschreiten.
Hier wird dann in der Regel ein
gesonderter pfändungsfreier Betrag konkret festgesetzt. Trifft eine
solche Unterhaltspfändung mit einer normalen Pfändung zusammen,
dann, wenn das Einkommen des
Ehepartners höher ist. Nur auf
Antrag kann hier gesondert durch
das Vollstreckungsgericht etwas
Abweichendes bestimmt werden.
Vollkommen losgelöst von den
üblichen Pfändungstabellen kann
dann ein Betrag festgesetzt werden.
Somit kann durch die Behauptung
eines eigenen Einkommens des
Ehepartners sogar ein viel größerer Bereich gepfändet werden, als
z. B. bei einer Unterhaltsforderung.
Diese Festsetzung erfolgt dann in
der Regel der Summe nach, sodass
der unpfändbare Betrag direkt aus
dem Pfändungs- und Überweisungsbescheid entnommen werden
kann. Diese abweichende Festsetzung gilt jedoch nur für diesen
Bescheid. Existieren andere Pfändungsbescheide, so sind die Werte
nach den dortigen Festsetzungen
für diese maßgeblich.
Insgesamt empfiehlt sich aufgrund der Vielzahl der Einzelfragen
und der nicht unerheblichen Haftungsrisiken im Zweifel eine rechtliche Beratung. Insbesondere können so ärgerliche Doppelzahlungen
vermieden werden. Als Vorabhilfe
gibt es im Mitgliederbereich von
www.suedwesttextil.de die Schriftenreihe „Pfändungen von Arbeitseinkommen“ zum Download.
Fragen an:
RA Nathan Binkowski
Tel.: +49 711 21050-21
[email protected]
Teilzeitbeschäftigung
Fehlende Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit
Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: In § 4 Abs.1 Teilzeit- und
Befristungsgesetz (TzBfG) ist
bestimmt, dass einem teilzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer Arbeits­­entgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen mindestens in
dem Umfang zu gewähren sind,
der dem Anteil seiner Arbeitszeit
an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Dies bedeutet
zunächst, dass Zahlungen wie
Weihnachtsgratifikation, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Schicht-,
Schmutz- oder sonstige Zulagen
und selbst Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung Teilzeitbeschäftigten anteilig zu gewähren sind. Die Bestimmung gilt auch
für geringfügige Beschäftigungen
als einem Unterfall der Teilzeitbeschäftigung. Ausdrücklich hat das
Bundesarbeitsgericht in der Ver-
gangenheit sogar festgestellt, dass
das Benachteiligungsverbot von
Teilzeitbeschäftigten auch dann
greift, wenn teilzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, indem
eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt
werden und die andere Gruppe der
Teilzeitbeschäftigten (bspw. die
geringfügig Beschäftigten) von
Leistungen ausgeschlossen werden.
Erhalten also beispielsweise
nur geringfügig beschäftigte Mitarbeiter keine anteilige Jahressonderzahlung, während alle anderen
Vollzeit- und sonstigen Teilzeitbeschäftigten eine erhalten, liegt ein
Verstoß gegen § 4 TzBfG nahe.
Allerdings kann die Förderung
und Belohnung von Betriebstreue
bei der Gewährung einer Jahres­
sonderzahlung nach der Recht-
sprechung als sachlicher Grund für
eine unterschiedliche Behandlung
angesehen werden.
Das Landesarbeitsgericht
(LAG) Düsseldorf hat mit Urteil
vom 26. August 2010 einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter
einen Anspruch auf eine (anteilige)
Jahressonderzahlung mit dieser
Begründung verwehrt. Das Bindungsinteresse des Arbeitgebers bei
qualifiziert ausgebildeten vollzeitbeschäftigten Stammkräften, die
das Geschäftskonzept insgesamt
tragen, sei typischerweise größer
als bei den ohne größere Kostenund Zeitaufwand leicht ersetzbaren
unqualifizierten Aushilfen. Für die
vorgenommene Gruppenbildung
zwischen qualifizierter Stammbelegschaft einerseits und ungelernten
Aushilfskräften andererseits bestanden nach Ansicht des Gerichts demnach billigenswerte Gründe.
Weiterhin zulässig sind auch
(meist tarifvertragliche) Bestimmungen, wonach Mehrarbeitszuschläge erst dann zu zahlen sind,
wenn die für vollzeitbeschäftigte
Mitarbeiter geltende wöchentliche
Arbeitszeit überschritten wird.
Teilzeitbeschäftigte haben weiterhin keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die über ihre
individuelle Teilzeitarbeit hinausgehenden, aber noch innerhalb der
regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten geleisteten Überstunden. Dies hat nach anderslautendem
erstinstanzlichen Urteil aktuell das
LAG Schleswig-Holstein in einem
Urteil vom 27. August 2015 nochmals klargestellt.
Fragen an:
RA Kai-Uwe Götz
Tel.: +49 711 21050-15
[email protected]
Entsendung von Arbeitnehmern in Inlandsbetriebe
Neben der Entsendung von qualifizierten und geschulten Mitarbeitern
aus dem Inland ins Ausland, insbesondere um dortige Fertigungsstätten entsprechend zu beaufsichtigen
und anzuleiten, ist der Textil- und
Bekleidungsindustrie auch der umgekehrte Fall nicht fremd. Soweit
Fertigungen im Inland bestehen,
werden auch Mitarbeiter aus dem
Ausland ins Inland entsendet, um
dort entsprechend qualifiziert zu
werden. Dabei ist zu beachten, dass
bei Bestehen eines Betriebsrats im
inländischen Betrieb nach § 99 Abs.
1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) die Zustimmung zur Einstellung einzuholen ist.
Eine Einstellung liegt regelmäßig schon vor, wenn der ausländische Arbeitnehmer im inländischen Betrieb eingegliedert wird,
um zusammen mit dort beschäftigten Arbeitnehmern weisungsgebundene Tätigkeiten zu erlernen und
auszuführen. Im Rahmen des zeitweisen Einsatzes des ausländischen
Arbeitnehmers im Betrieb ist die
Geltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) bzw. Mindestlohngesetzes zu berücksichtigen.
Betriebsrat kann Einsatz
nicht generell verhindern
Der Betriebsrat selber kann im
Rahmen seiner Zustimmungsverweigerungsrechte allerdings nicht
den Einsatz im inländischen Betrieb
mit der Argumentation verhindern,
Termin vormerken
Aktuelle Entwicklungen
im Arbeitsrecht
15. März 2016,
Filharmonie Filderstadt
© chrupka - Fotolia.com
e
einigung
Recht + Steuern 9 SÜDWESTTEXT
Februar 2016 I Nr. 101
Fachvereinigung
Wirkerei-Strickerei
Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, [email protected] oder +49 711 21050 - 11
die vorgesehenen Arbeitsbedingungen würden den gesetzlichen Mindestlohn außer Acht lassen, da die
Beschäftigung des Arbeitnehmers
als solche selber gegen das Gesetz
verstoßen müsste.
Allerdings kann der Betriebsrat
die Besorgnis von Nachteilen für im
Betrieb beschäftigte andere Arbeitnehmer geltend machen, soweit
langfristig entsprechende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Stammbeschäftigten zu
befürchten sind. Für den im Inland
beschäftigten ausländischen Arbeit­nehmer gelten im Übrigen die inländischen Arbeitszeiten und insbesondere Arbeitsschutzregelungen,
für welche dem Betriebsrat auch ein
entsprechendes Überwachungsmandat nach § 80 Abs. 1 BetrVG zusteht. Während aufgrund fehlender
Tarifgebundenheit Tarifverträge für
den ausländischen Mitarbeiter meist
nicht gelten, ist die Anwendung
von Betriebsvereinbarungen, die
im Zweifel für alle Arbeitnehmer
gelten, zu beachten. Soweit der Betriebsrat Rechtsverstöße feststellt,
ist er gehalten, die innerbetrieblichen Wege zur Beseitigung der
Missstände zu nutzen.
Kai-Uwe Götz
10
Technik + Umwelt
SÜDWESTTEXT
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Zeitenwende
Termine
ECHA verschärft für körpernahe Textilien das Tempo
Foto: © hakat - Fotolia.com
Hinter dem Arbeitstitel „CMR 291“
steckt für die Textilbranche eine
Zeitenwende: Als erster Industriesektor in der europäischen Union
überhaupt soll die Textilindustrie
nach dem neuen EU-Stoffrecht
REACH mit einem „Schnellverfahren“ nach REACH Art 68/2 bei
„körpernahen“ Textilien in einer
bisher nicht gekannten Breite reguliert werden.
Nach einigen einzelnen und
langwierigen Stoff-Restriktionen
und Listung in REACH-Annex
XVII (APEO‘s, PAK’s etc.) für Textilien ist das Ziel dieses beschleunigten Verfahrens, kanzerogene,
mutagene bzw. reproduktionstoxische – kurz CMR-Stoffe – auf
körpernahen Textilien schnell und
weitgehend in der EU zu regulieren. Der Prozess wurde im Herbst
letzten Jahres in Gang gesetzt.
Dazu wurden von der ECHA drei
Listen erstellt, in denen insgesamt
291 CMR-Stoffe, die nach Meinung
der ECHA potenziell auf Textilien
vorkommen können, gelistet.
Die zeitliche Vorgabe, bis zum
16. Januar 2016 fachlich fundierte
und abgesicherte Kommentare
bezüglich der Relevanz einzelner
Stoffe für den Textilbereich, möglicher Grenzwerte etc. in der dazugehörigen „Public Consultation“ an
die ECHA zu übermitteln, war absehbar nicht zu leisten. Die textilen
Verbände konnten daher zunächst
eine Fristverlängerung bis zum 22.
März 2016 bei der EU-Kommission
bewirken.
Die drei Listen konzentrieren
sich zum einen auf Farbstoffe, die
CMR-Stoffe (z. B. kanzerogene
Amine) abspalten können, weiterhin auf Erdölprodukte, z. B. Paraffine, die CMR-Substanzen als Verunreinigung beinhalten können, und
abschließend aus einer KonvolutListe „sonstige CMR-Stoffe“, die
zum Teil aus verschiedenen Textilstandards und Studien bezüglich
Schadstoffen auf Textilien abgeleitet wurden.
CMR-Stoffe sind in Deutschland bereits in verschiedenen Textilstandards freiwillig und auch vielfältig gesetzlich reguliert, und die
meisten CMR-Stoffe auf den Listen
der ECHA waren noch nie oder sind
nicht mehr textilrelevant. So sind
u. a. die gelisteten Farbstoffe bereits
national im Bedarfsgegenständegesetz, als auch schon in REACH
Annex XVII etc. geregelt. Auch die
CMR-Stoffe, die potenziell in den
gelisteten Erdölprodukten enthalten
sein könnten, sind initial nicht textilrelevant. Ein Teil dieses Verfahrens
kann daher so gewertet werden, dass
es durch dieses Verfahren zu einer
EU-weiten gesetzlichen Harmonisierung bzw. Ausweitung dieser
Regelungen kommt, die auch für
Nicht-EU-Importware gilt.
Doch nicht alles ist in diesem
Schnellverfahren unkritisch. Allem
voran ist nun nach der CLP-Neueinstufung Formaldehyd als kanzerogen/mutagen 1B (mit Schwellenwert) auf die Liste der CMR-Stoffe
gelangt. Bei diesem Stoff gibt es
allerdings allgemeine Restriktionsabsichten der ECHA für alle
Industrien, und der REACH-LeadRegistrant von Formaldehyd hat
nun für die nächsten zwei Jahre die
Aufgabe übernommen, alle nachverwendeten Industrien bezüglich
der Verwendung von formaldehydhaltigen Produkten zu untersuchen. Ziel ist es u. a., Grenzwerte
und Gesamtemissionsszenarien
für die Innenraumluft berechnen
zu können. Die Textilbranche ist
bei den Verbraucherprodukten seit
langem einen Schritt voraus. Verschiedene Textilstandards wie z. B.
Ökotex, haben bei Formaldehyd
ein seit Jahren bewährtes System
entwickelt, das ganz im Sinne des
Verbraucherschutzes nach Produktklassen Grenzwerte auf Textilien setzt, die nicht überschritten
werden dürfen.
Dieses System sollte beibehalten werden, denn bereits jetzt ist bei
der Produktklasse 1, die analytische
Messgrenze praktisch gleichzeitig
der Grenzwert selbst.
Ebenso sind die sogenannten aprotischen Lösemittel, wie
N-Methylpyrolidon (NMP), Dimethylacetamid (DMAc), und Dimethylformamid (DMF) z. B. im
Ökotex-Standard bereits mit Grenzwerten belegt. Alle drei CMR-Lösemittel spielen u. a. bei der Faserherstellung eine sehr wichtige Rolle.
DMAc ist vor allem für die Herstellung von den in der Bekleidung
vielseitig eingesetzten Elasthanfasern bisher unersetzbar. NMP
spielt u. a. bei der Aramidfaserproduktion eine wichtige Rolle.
Für DMF läuft bereits seit längerer
Zeit, wenn auch stockend, unter der
Führung Italiens ein allgemeines
REACH-Restriktionsverfahren für
alle Industriebereiche, das ebenfalls u. a. der Herstellung von
Acrylfasern, Alcantara als auch
zur Herstellung von PolyurethanBeschichtungen/Membranen eingesetzt wird. Hier gilt es einen
entsprechenden Abgleich zwischen
den einzelnen Gesetzesinitiativen
zu finden.
Auch einige eher unbekannte
Stoffe wie z. B. Ethylenthioharnstoff (ETU) sind textilrelevant,
denn dieser Stoff wird zum Vulkanisieren von Chloroprenkautschuk,
z. B. für Neoprenanzüge sowie für
Dichtlippen von Reißverschlüssen
eingesetzt. Hier ist u. a. die technische Leistungsfähigkeit der Alternativstoffe genauer zu beleuchten.
Die textilen Verbände, die
ETAD, der IVC und TEGEWA
sowie das PFI arbeiten bei „CMR
291“ intensiv und eng zusammen,
um die Stoffe und Grenzwerte
entsprechend zur ECHA zu kommentieren bzw. Vorschläge zu unterbreiten. Besonders den Gültigkeitsbereich dieser Restriktion gilt
es genau abzugrenzen. Fachlicher
Input aus Mitgliedsunternehmen ist
ausdrücklich willkommen.
Fragen an:
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm
Tel.: +49 151 281 090 45
[email protected]
Freizeitwirtschaft Südkorea
Die BMWi-Informationsveranstaltung
Südkorea „Konsumgüter für die
Freizeitwirtschaft“ findet am 18.
April in Nürnberg im JOSEPHS® statt.
Ziel ist es, deutsche Unternehmen
bei ihrem außenwirtschaftlichen
Engagement zur Erschließung
des Absatzmarktes Südkorea zu
unterstützen. Die Koreaner genießen ihre Freizeit mehr und mehr,
weshalb Freizeitangebote und
Modegeschäfte mit Sport- und
Freizeitartikeln florieren. Hinzu
kommt, dass die südkoreanische
Stadt Pyeongchang im Winter
2018 Gastgeber der Olympischen
Winterspiele ist. Fach- und Länderexperten aus Südkorea und
Deutschland vermitteln allgemeine
Informationen über den Zielmarkt
sowie über aktuelle Tendenzen in
der Freizeitbranche Südkoreas. Alle
weiteren Informationen sowie die
Anmeldung zur Veranstaltung finden
sich unter www.german-tech.org/
aktuelle-projekte/informationsveranstaltung-suedkorea.
AFBW AG Hochleistungsfasern
Die Arbeitsgruppe Hochleistungsfasern tagt am 19. April beim ITCF
in Denkendorf. Unter dem Thema
„Von elastisch bis hochfest“ geht es
dieses Mal um funktionelle Fasern.
Weitere Informationen sowie das
Programm und die Anmeldung
finden sich unter www.afbw.eu
Industrie 4.0 – Anwendungsszenarien
Am 10. Mai veranstaltet das
Fraunhofer IPA in Stuttgart ein
Seminar zu „Einsatzmöglichkeiten
von Migrationsszenarien von Industrie 4.0“. Die Teilnehmer lernen
einzuschätzen, wo ihr Unternehmen
im Hinblick auf eine Industrie-4.0Fertigung aktuell steht und welche
Potenziale sich aus den Kernelementen von Industrie 4.0 für ihre
bestehende Produktion und für
neue Geschäftsmodelle ergeben.
Experten des Fraunhofer IPA zeigen,
wie diese Potenziale mit einem
Stufenmodell konsequent und
systematisch zu realisieren sind.
Programm und Anmeldung finden
sich unter http://www.stuttgarter-produktionsakademie.de/Industrie_4_0_
Anwendungsszen.1061.0.html.
SÜDWESTTEXT
JANUAR 2016 I NR. 100
Technik + Umwelt
11
Sehen so Mr. und Mrs. Mars 2030 aus?
Designwettbewerb „Spacetex 2030“
Wie könnte die „Station-Wear“
bei der Langzeitmission zum Mars
2030 aussehen und welche Funktionalitäten sollte sie aufweisen? Mit
dieser Frage haben sich im Rahmen
des Designwettbewerbs „Spacetex
2030“ Studenten deutscher Hochschulen beschäftigt. Die Gewinner-Outfits wurden beim „Forum
Funktionalisierung“ am 20. Januar
2016 an den Hohenstein Instituten
in Bönnigheim prämiert.
Die Teilnehmer des „Forum
Funktionalisierung“ zeigten sich
begeistert von den neuen funktionellen Materialien, Produktionstechnologien und BranchenTrends, die ihnen die Experten der
Veranstaltung präsentierten. Ein
Highlight stellte die Vorstellung
der Finalisten und ihrer Designs
der „Station-Wear“ dar. Die Outfits, Konzepte und Moodboards
demonstrierten die Designer anschaulich in einer Modenschau.
Die Gewinner der Plätze eins bis
vier freuten sich über Urkunden
und Preisgelder in Gesamthöhe von
3 000 Euro.
jury „Spacetex 2030“. „Neben
gestalterischen Aspekten mussten
die Studenten ja auch funktionelle
Entwurf von Linda Pfanzler, Gewinnerin des Designwettbewerbs „Spacetex 2030“
Foto: Hohenstein Institute
„Ich bin begeistert von der
Kreativität und dem Engagement
der jungen Designer“, so Dr. Jan
Beringer, Vorsitzender der Fach-
Termin vormerken
und physiologische Anforderungen
berücksichtigen, die sich aus dem
monatelangen Aufenthalt unter
Schwerelosigkeit ergeben.“
Der Designwettbewerb „Spacetex 2030“ baut auf das Forschungsprojekt Spacetex auf, dass
gemeinschaftlich von den Hohenstein Instituten (Bönnigheim
- Deutschland), der Schoeller
Textil AG (Sevelen – Schweiz),
der Charité (Berlin/Deutschland)
und dem DLR (Bonn/Bremen Deutschland) durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projekts erforschten die Projektpartner u. a.
die bekleidungsphysiologischen
Charakteristiken unter Schwerelosigkeit. Beleuchtet wurde dabei
das Zusammenspiel von Körper,
Kleidung und Klima. Die Erkenntnisse können zukünftig bei
der Entwicklung neuer Kleidung
für den Einsatz unter extremen
klimatischen und physiologischen
Bedingungen auf der Erde oder auf
dem All einfließen.
www.hohenstein.de
EU- Fördermöglichkeiten für die Mode- und Textilindustrie
Forum Architektur
und Bau
Vision, gebaute Wirklichkeit und Forschung
13. April 2016, 9.00 –18.00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Stuttgart
Keynote Speaker:
Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, ILEK, Universität Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, ITKE, Universität Stuttgart
Fachtagung mit den Schwerpunktthemen:
– Faserverstärkter Beton
– Textile Gebäudehülle
– Composites – Faserverbundbauteile im Bau
– Neue Ideen und Materialien im Bauen
Die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion der EU Kommission
(DG Grow) lädt am 10. März von 13.30 – 17.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung nach Avenue d’Auderghem 45 – 1040 Brüssel ein.
Der Workshop mit dem Titel „NEW EU funding opportunities for the
fashion, textile, and cultural and creative industries“ richtet sich in erster
Linie an Vertreter der Textil- und Bekleidungsindustrie und gibt einen
Überblick über die Fördermöglichkeiten von Unternehmen im Rahmen
des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Beim EFSI
handelt es sich um eine der drei Säulen des Investitionsplans für Europa
(„Juncker-Plan“), der die Investitionstätigkeit in der EU fördern soll. Der
von der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer
Investitionsfonds) und der EU-Kommission verwaltete Förderfond ist
mit einer Garantie von 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und
mit einem Beitrag von 5 Milliarden Euro aus den Mitteln der EIB-Gruppe
ausgestattet. Insgesamt sollen innerhalb von drei Jahren Investitionsmittel
in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro, insbesondere aus dem
Privatsektor mobilisiert werden. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt
die EU-Verordnung 2015/1017 dar.
Weitere Informationen zum EFSI gibt es unter: http://www.eib.org/efsi/
index.html. Darüber hinaus werden im Workshop auch Fördermöglichkeiten im Rahmen des KMU-Förderprogramms COSME vorgestellt.
Anmeldungen sind bis zum 8. März auf der Internetseite der DG Grow
unter folgendem Link möglich: http://goo.gl/icdDRW.
Anmeldung: www.afbw.eu
Die Agenda der Veranstaltung gibt es zum Download unter www.
suedwesttextil.de.
12
SÜDWESTTEXT
Zu guter Letzt
FEBRUAR 2016 I NR. 101
Termine vormerken
Workshop Grundlagen Maschenware
Seminar Automobil-Leder
Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter in den kaufmännischen Abteilungen
von Textil- und Bekleidungsunternehmen und des Bekleidungseinzelhandels.
Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Grundlagen der Stricktechnik
und der Maschenware und lernen deren Qualität besser zu beurteilen.
Das Seminar richtet sich an Fachleute aus der Auto- und Flugzeugsitz-Industrie
sowie an Hersteller von Auto-Interieur-Teilen. Die Teilnehmer bekommen
die Möglichkeit ihr Praxiswissen zu vertiefen und lernen, das Potenzial
zukünftiger Entwicklungen besser einzuschätzen. Es wird gebeten, Materialmuster aus Leder aus dem eigenen Betrieb mitzubringen, um anhand
dieser offene Fragen zu diskutieren.
Termin
5. – 6. Juli 2016
Termin
4. April 2016
Ablauf
2 Tage à 8 Unterrichtsstunden
jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr
Referent
Henrik Piwatz
Kosten
546,00 € / Person
412,00 € / Person für
Mitgliedsunternehmen
In den Kosten sind die Seminargebühren sowie sämtliche
Unterlagen enthalten..
Ort
GATEX
Glarnerstraße 5
79713 Bad Säckingen
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich unter
www.die-gatex.de/weiterbildung
oder per E-Mail an
[email protected].
Die maximale Teilnehmerzahl
beträgt 8 Personen.
Die Berücksichtigung erfolgt nach
Reihenfolge der Anmeldung. Das
Seminar wird ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen durchgeführt.
Ort
GATEX
Glarnerstraße 5
79713 Bad Säckingen
Ablauf
1 Tag à 8 Unterrichtsstunden
von 10.00 – 17.30 Uhr
Referent
Dr. Manfred Kaußen
Kosten
464,00 € / Person
225,00 € / Person für
Mitgliedsunternehmen
In den Kosten sind die Seminargebühren sowie sämtliche
Unterlagen enthalten..
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich unter
www.die-gatex.de/weiterbildung
oder per E-Mail an
[email protected].
Das Seminar wird ab einer
Teilnehmerzahl von 8 Personen
durchgeführt.
Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen
Hugo Boss Fashion Award 2016
Zitat
Dieses Jahr entwerfen die jungen Kreativen des zweiten Ausbildungsjahres der
Staatlichen Modeschule Stuttgart eine
Menswear-Kollektion für Hugo Boss zum
Thema „Parachute“, angelehnt an das
offizielle Farb- und Kollektionskonzept
für Spring/Summer17. „Acceleration“,
„latitude“ und „airiness“ sind übergeordnete Keywords in der Kollektion.
Sie ist von Travel und Lightness verbunden
mit Funktionalität und tailored-Elementen
geprägt. Zunächst konstruiert und klasFoto: Modeschule Stuttgart
sisch, wandeln sich die Kollektionsteile
in voluminös, aerodynamisch mit technischen Einflüssen bis hin zu lebendig fließend und super leichten Styles.
Hugo Boss juriert und prämiert die besten Kollektionen mit Preisgeldern
und Praktika. Die Arbeiten sind im Design Center Stuttgart im Haus der
Wirtschaft vom 18. März bis zum 7. April zu sehen. Die Preisverleihung
und Vernissage ist am 17. März um 19 Uhr im Design Center Stuttgart.
Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.
»Industrie 4.0 ist mit 50 Megabit je Sekunde
nicht zu machen.«
Dirk Binding vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf der
Veranstaltung „Potentiale der Digitalisierung in der Textil- und Modeindustrie“ des Gesamtverbands textil+mode am 11. Februar in Berlin.
Impressum
© Alle Rechte vorbehalten. Keine
Vervielfältigung ohne schriftliche
Genehmigung des Herausgebers.
Verband der Südwestdeutschen
Textil- und Bekleidungsindustrie
Südwesttextil e. V.
Kernerstraße 59
70182 Stuttgart
Präsident
Bodo Th. Bölzle
Postfach 10 50 22
70044 Stuttgart
Telefon +49 711 21050-0
Telefax
+49 711 233718
Internet www.suedwesttextil.de
Verantwortlich für
Inhalt und Layout
Simone Diebold
Hauptgeschäftsführer
Peter Haas
Druck
Gress-Druck GmbH
Fellbach
Auflage
1 300 Exemplare
Erscheinungsweise
monatlich
Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.