Medienmitteilung Bern, 4. März 2016 SwissHoldings begrüsst den Vorschlag einer einseitigen Schutzklausel Entscheid des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Umsetzung der MEI verabschiedet. Der Bundesrat will grundsätzlich am Ziel einer einvernehmlichen Einigung mit der EU festhalten. Da eine solche vor dem UK-Referendum vom 23. Juni 2016 nicht erreicht werden kann, der Bundesrat aber anderseits an die Umsetzungsfristen der MEI gebunden ist, schlägt er die Einführung einer einseitigen Schutzklausel vor. SwissHoldings hat sich stets dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung der MEI ein Weg verfolgt wird, der sowohl dem Volkswillen der Abstimmung vom 9. Februar 2014 wie auch den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen mit der EU so gut als möglich Rechnung trägt. SwissHoldings unterstützt daher den heutigen Entscheid des Bundesrates zur Einführung einer einseitigen Schutzklausel. SwissHoldings vertritt als branchenübergreifender Wirtschaftsverband die Interessen der international tätigen Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz. Die Umsetzung der MEI und die Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses der Schweiz zur EU sind für ihre Mitgliedfirmen von höchster Bedeutung. SwissHoldings hat sich immer dafür eingesetzt, dass das Resultat der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zu respektieren sei. Gleichzeitig hat SwissHoldings auch stets auf die engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Schweiz und der EU hingewiesen. Die bilateralen Verträge bilden ein wichtiges Fundament dieser engen wirtschaftlichen Verflechtung. Zu ihnen gilt es, Sorge zu tragen. Auch sie sind vom Volk genehmigt worden. Bei der Umsetzung von Art. 121a BV (MEI) ist daher ein Weg zu beschreiten, der sowohl den Zielen der Initiative als auch den Grundsätzen und Verpflichtungen der bilateralen Verträge Rechnung trägt. Auch SwissHoldings ist der Ansicht, dass es klar am besten wäre, wenn mit der EU eine – innenpolitisch genügend erfolgsversprechende – Einigung erzielt werden könnte. Eine solche liegt derzeit nicht vor. Es ist daher richtig, dass der Bundesrat ein Vorgehen mit einer einseitigen Schutzklausel vorschlägt. Damit wird die Türe für eine einvernehmliche Regelung mit der EU nicht zugeschlagen. Dem Bundesrat kann so aber auch nicht vorgeworfen werden, er hätte die Umsetzung der MEI verzögert. Sollte mit der EU keine Einigung möglich sein, wird das Parlament den Mechanismus und die Kriterien der einseitigen Schutzklausel sicher noch genauer anschauen müssen. Für Auskünfte Christian Stiefel, Vorsitzender der Geschäftsleitung, 079 456 84 35 SwissHoldings ist ein branchenübergreifender Wirtschaftsverband. Seine Mitglieder sind grosse, in der Schweiz ansässige Industrie- und Dienstleistungskonzerne (ohne Finanzsektor), die zusammen rund zwei Drittel der Börsenkapitalisierung der an der SIX Swiss Exchange kotierten Titel ausmachen. SwissHoldings engagiert sich für optimale Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Tätigkeitsgebiete des Verbandes betreffen die Standortpolitik und die Rahmenbedingungen für Direktinvestitionen. Dazu gehören insbesondere nationales und internationales Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Corporate Social Responsibility, Kapitalmarktrecht und Kapitalmarktfragen, Finanzberichterstattung und Wettbewerbsrecht. www.swissholdings.ch
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