Deutsche Bank Global Transaction Banking Änderungen im deutschen Scheck-Zahlungsverkehr 2016 Überblick / Ausgangslage Die Bundesbank wird das deutsche Clearing für im Inland zahlbare EUR-Schecks ändern. Das bisherige Clearingformat (DTA) wird im November 2016 abgeschaltet. Das Scheck-Clearing zwischen den Banken für im Inland zahlbare EUR-Schecks wird auf XML ISO 20022 umgestellt. Das nationale Scheckabkommen der deutschen Bankenverbände wurde dazu angepasst und tritt zum 21. November 2016 in Kraft. Auch wenn die Änderung sich vorrangig auf die Verrechnung zwischen den Banken bezieht, hat diese Änderung auch Auswirkungen für Sie. Was heißt das für Sie genau? Bei Schecks gezogen auf Banken außerhalb Deutschlands (Auslandsschecks) ändert sich nichts. Bei auf deutsche Banken gezogenen Schecks in Euro (Inlandsschecks) werden Kontonummer und Bankleitzahl in der Codierzeile durch die IBAN ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Formulare und Vordrucke (sowohl bei der Ausstellung als auch bei der Einreichung zur Gutschrift von Schecks) und die zur Verfügung gestellten Kontoinformationen. Grundsätzlich sind 3 Fristen von Bedeutung: – Die Zeit bis zum Umstellungsstichtag (21. November 2016) – Die Übergangsfrist (21. November 2016 bis 25./28. November 2016) – Die Zeit nach der Übergangsfrist Vor dem Umstellungsstichtag Bis zum Umstellungsstichtag (21. November 2016) ändert sich nichts, weder bei der Ausstellung von Schecks noch für deren Einreichung. Eine Einreichung zur Gutschrift von Schecks mit IBAN ist vor dem 21. November 2016 nicht vorgesehen und kann zu Fehlern in der Verarbeitung führen. Die Änderungen nach dem Umstellungsstichtag Ab dem 21. November 2016 werden die Kontonummer und die Bankleitzahl auf den Schecks durch die IBAN ersetzt. Die Schecks drucken wir ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit IBAN. Bei Beauftragung durch Angabe der Kontonummer setzen wir diese automatisch in die IBAN um. Schecks, die Sie selber ausstellen und / oder drucken, sollen den neuen Formatvorschriften entsprechen und ebenfalls die IBAN in der Codierzeile enthalten. Für zur Gutschrift eingereichte Schecks stehen rechtzeitig neue Einreicherformulare zur Verfügung, die den Eintrag der IBAN vorsehen. Sofern Sie mehrere Schecks einreichen, von denen einige mit Kontonummer / Bankleitzahl und einige mit IBAN ausgestellt sind, so kann dies mit einem Einreicherformular erfolgen. Bei Nicht-IBAN Schecks ist lediglich das «DE» des Kontonummer / IBAN Feldes durchzustreichen. Für Schecks, die mit Kontonummer und Bankleitzahl ausgestellt wurden, gibt es Stand heute keine Einreichungsfrist, d.h., Sie können auch nach dem Stichtag und der Übergangfrist weiterhin zur Gutschrift eingereicht werden. Grundsätzlich erfolgt die Gutschrift eines Scheckeinreichers auf Ihrem Konto weiterhin gemäß den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie wie bisher am auf die Einreichung folgenden Werktag. Sofern Sie mit uns Sonderabsprachen haben oder über das reine Scheckclearing hinausgehende Produkte nutzen, werden bzw. wurden Sie von Ihrem Produktspezialisten Zahlungsverkehr individuell angesprochen. 1 Deutsche Bank Global Transaction Banking Ab dem 21. November 2016 weisen alle Scheckbuchungen auf dem Einreicherkonto die IBAN des Scheckausstellers aus, unabhängig davon, ob auf dem Scheck Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN angegeben waren. Weiterhin werden neue Geschäftsvorfallcodes (GVC) sowie Textschlüssel zur Anwendung kommen. Dies gilt unabhängig vom Format der Kontoauszüge. Für die elektronische Kontoinformation im camt.05x Format werden ab dem Umstellungstag folgende zusätzliche Informationen bereitgestellt: – Name des Scheckausstellers – Name des Scheckeinreichers – IBAN und BIC des Scheckausstellers – IBAN und BIC des Scheckeinreichers – Scheck-Nr wird sowohl in ChqNb als auch im EndToEndID (hier mit Präfix «Scheck-Nr.») Feld dargestellt. – Purpose Code Zwecks Unterscheidung in Inhaberscheck, Orderscheck etc. – Bei BSE-Scheckeinlösungen – Bankleitzahl der Schecklagerstelle – Bei ISE Scheckeinlösungen – ISE Referenz ohne führende «5» Die Übergangsphase Die Übergangsfrist bezieht sich auf die Rückgaben von Schecks im «alten» Format nach dem Umstellungsstichtag. Hier wird unterschieden zwischen ISE- (imagegestütztes Scheckseinzugsverfahren) und BSE- (belegloser Scheck-Einzug) Schecks. ISE-Schecks (Betrag > 6.000 EUR), die am letzten Tag vor der Umstellung (18. November 2016) eingereicht wurden, können am Umstellungstag (21. November 2016) letztmalig mit den alten bis zur Umstellung gültigen Prozessen retourniert werden. Die Rückgabe ist somit letztmalig am 22. November 2016 auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich (die Kontoinformationen werden somit analog zur Einreichung abgebildet). Für BSE-Schecks (bis 6.000 EUR) gilt als letztmaliger Rückgabetag der 25.November 2016 (auf Ihrem Kontoauszug sichtbar am 28. November 2016). Nach diesen Fristen sind Rückgaben von «Altschecks» weiterhin möglich, jedoch wird der Prozess nicht mehr über das Clearing abgewickelt und muss individuell zwischen den beteiligten Banken vereinbart werden. Zahlungsverkehrs-/Scheckvordrucke Die einheitlichen Gestaltungsrichtlinien der Deutschen Kreditwirtschaft für Zahlungsverkehrsvordrucke wurden angepasst, da ab dem 21. November 2016 nur noch Vordrucke nach diesem Muster bestellt werden dürfen. Die größte Änderung betrifft die Codierzeile, die dann statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN enthalten muss. Entsprechend ändern sich auch die Vordrucke für Scheckeinreicher. Gleichwohl gibt es derzeit kein Enddatum für Scheckvordrucke nach den alten Vorgaben. Neue Scheckeinreicher und Scheckformulare werden von der Deutschen Bank rechtzeitig bereitgestellt. Sollten Sie noch weitere Fragen zur zukünftigen Scheckverarbeitung haben, sprechen Sie einfach Ihren Kundenbetreuer, Servicebetreuer oder Cash-Management-Spezialisten in der Deutschen Bank an. Dieses Factsheet dient lediglich zu Informationszwecken und bietet einen allgemeinen Überblick über das Leistungsangebot von Global Transaction Banking. Die allgemeinen Angaben in diesem Factsheet beziehen sich auf die Services von Global Transaction Banking, wie sie den Kunden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Factsheets im März 2016 angeboten werden. Zukünftige Änderungen sind vorbehalten. Dieses Factsheet und die allgemeinen Angaben zum Leistungsangebot von Global Transaction Banking dienen lediglich der Veranschaulichung, es können keinerlei vertragliche oder nicht vertragliche Verpflichtungen oder Haftungsansprüche der Deutsche Bank AG oder ihrer Tochtergesellschaften daraus abgeleitet werden. Die Deutsche Bank AG übernimmt keine Haftung oder Garantie für sonstige Internet-Seiten, zu denen Sie über Hyperlinks gelangen. Darüber hinaus übernimmt die Deutsche Bank AG keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der externen Internet-Seiten, zu denen Sie über diese Hyperlinks gelangen. Copyright © März 2016 Deutsche Bank AG. Alle Rechte vorbehalten 2
© Copyright 2024 ExpyDoc