Merkblatt für den Einzug von Auslandsschecks

 Ausland
dszahlungssverkehr
Merkbla
att für den
n Einzug von
v Ausla
andsschecks
Sehr geeh
hrte Kundin, sehr geehrte
er Kunde,
es kommtt immer wied
der vor, dasss ausländiscche Schuldn
ner zur Begle
eichung ihreer Verbindlicchkeiten
nicht den schnellen und
u sicheren
n Weg einer Auslandsüb
berweisung wählen, sonndern den Scheck.
Schecks, d
die Sie aus dem
d
Ausland
d erhalten, kkönnen Sie zur
z Gutschriift bei uns eiinreichen. Wir
W
ziehen de
en Scheckgegenwert beii der bezogeenen Bank im Ausland ein
e und schrreiben Ihnen
n diesen
abzüglich aller Kosten
n gut. Zur Durchführung
g des Schecckeinzuges betraut
b
unseer Haus auch
h andere
nken), deren
n Spesen ebenfalls zu Ih
hren Lasten als Schecke
einreicher
Banken (ssogenannte Clearingban
gehen.
Aus den n
nachfolgend aufgezeigte
en Gründen empfehlen wir Ihnen, auf
a die Begleeichung fälliiger
Forderung
gen durch Überweisung
Ü
g zu besteheen. Bei Überrweisungseingängen sinnd die nachfolgend
geschilderten Risiken
n ausgeschlo
ossen und eeine Rückbelastung nacch erfolgter G
Gutschrift auf Ihrem
m
möglich. Zudem siind die Kond
ditionen für Überweisunngen im Verrgleich
Konto bei uns nicht mehr
ünstiger.
zum Scheckeinzug gü
Die folgenden Informationen zeigen
z
Ihne
en, was Sie bei Auslan
ndsscheckss beachten sollten:
s
Der Einzug von Auslandsscheckss unterliegt d
den jeweilig
gen nationalen Besondeerheiten derr Länder.
ach der Höh e und Währung des
Das Einlössungsrisiko ist grundsätzlich hoch und richtet sich u. a. na
Scheckbettrages, nach
h der bezogenen Bank u
und dem Scheckaussteller. Ferner isst das Fälschungsrisiko sehr hoch – una
abhängig da
avon, ob ein
n Scheck von
n einer Bank
k oder von pprivater Stelle ausgeden ist.
stellt word
Wenn Sie uns mit dem
m Einzug de
es Scheckge genwertes beauftragen
b
n, ist u. a. diee Einschätzu
ung des
Einlösung
gsrisikos ein Entscheidu
ungskriteriu m dafür, ob unser Haus den Scheckkgegenwert Ihrem
Girokonto
o sofort – Ein
ngang vorbe
ehalten – gu
utschreibt od
der ob wir die Einlösungg des Schecks abwarten un
nd erst nach Eingang de
es Gegenwe rtes (in der Regel 4 bis 8 Wochen nnach Einreich
hung)
die Gutsch
hrift vornehmen.
Bei Auslan
ndsschecks handelt es sich
s grunds ätzlich um Orderscheck
O
ks, die auf deer Rückseite
e mit
einem vollständigen Indossamen
nt (Untersch
hrift der in de
er Orderzeile genannte n Person) ve
ersehen
müssen. Fern
ner muss der Scheckeinrreicher exakkt die in der Order gena nnte private
e oder
werden m
juristische
e Person seiin oder einw
wandfrei auss der lückenllosen Indosssamentenkeette hervorg
gehen.
Weicht ein
n Indossame
ent von der Order auch nur geringffügig ab, kan
nn es zu kosstspieligen ScheckS
rückgaben
n kommen. Daher lehne
en wir in dieesen Fällen grundsätzlic
g
ch den Schecckeinzug ab
b.
Gutschrifft – Eingang
g vorbehaltten –
Die soforttige Gutschrrift des Sche
eckgegenweertes erfolgt unter Vorbe
ehalt des Einngangs des
Gegenwerrtes. Bei Fremdwährung
gsschecks e rfolgt die Um
mrechnung zum aktuelllen Devisensichtkurs (Refe
erenzkurs).
Das Risiko
o einer möglichen Rückkbelastung kkann im Geg
gensatz zur Inlandssche
I
eckverrechnung nicht
auf einen bestimmten
n Zeitraum beschränkt
b
w
werden. Untterschiedlich
he Vorlegunngsfristen un
nd
gesetzlich
he Bestimmungen führe
en – auch im
m EU-Auslan
nd – dazu, da
ass Schecks noch nach Monaten
und Jahre
en unbezahlt zurückbela
astet werde n können. Bei
B Schecks in
i Fremdwä hrung kann eine
negative K
Kursentwickklung den Rü
ückbelastun
ngsbetrag zu
usätzlich noch erhöhenn. Das Kursrisiko liegt
beim Sche
eckeinreiche
er.
Auch bei S
Schecks, die
e von bonitätsmäßig gutten ausländ
dischen Banken ausgesttellt worden
n sind,
ist die Nicchteinlösung
g und Rückb
belastung m
möglich, denn der Auftra
aggeber im A
Ausland kön
nnte eine
Scheckspe
erre veranlasst haben oder
o
es könn
nte sich um gefälschte Schecks
S
hanndeln.
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Merkblatt für den Einzug von Auslandsschecks
Gutschrift – nach Eingang des Gegenwertes –
Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann auch bei einer Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes nicht ganz ausgeschlossen werden. Sofern nachträglich festgestellt wird, dass auf dem
Scheck Fälschungen vorgenommen worden sind, kann es noch über einen längeren Zeitraum –
unter Umständen bis zu mehreren Jahren – zu einer Rückbelastung kommen.
Wichtiger Hinweis
In den U.S.A. und einigen Ländern Europas bestehen Regelungen dahingehend, dass Schecks
nicht mehr im Original bei der bezogenen Bank vorgelegt werden müssen, sondern dass die Vorlage des in einem elektronischen Imaging-Verfahren entstandenen Abbildes des Originalschecks
(Substitute-Check) ausreicht. Nach U.S.-amerikanischem Recht tritt der Substitute-Check an die
Stelle des Originalschecks, was zur Folge hat, dass Sie im Falle der Nichtbezahlung nicht den
Originalscheck sondern nur das Abbild Ihres Schecks zurückerhalten. Wir weisen darauf hin, dass
ein Substitute-Check grundsätzlich als Urkunde im Sinne des § 40 Scheckgesetz und damit für
einen Rückgriff im vereinfachten Scheckverfahren ungeeignet ist.
Verlust- und Diebstahlrisiko
Das Verlust- und Diebstahlrisiko liegt ebenso wie das Kursrisiko beim Scheckeinreicher.
Auslandsschecks werden in Ausführung Ihres Inkassoauftrages durch uns bei der bezogenen Bank
vorgelegt. Geht ein Scheck auf dem Postweg verloren oder dauert die Anschaffung des Gegenwertes unverhältnismäßig lange, sehen wir uns leider gezwungen, eine Rückbelastung vorzunehmen.
Bei Scheckverlust besteht die Möglichkeit gegen eine Haftungserklärung den Einzug des Betrages
anhand einer Scheckkopie zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Werden Schecksendungen gestohlen, so kommt es häufig vor, dass gestohlene Schecks gefälscht
und die Gegenwerte betrügerisch zulasten der Konten der Scheckaussteller eingezogen werden.
In diesen Fällen ist der Scheckaussteller in der Regel nicht bereit, den Scheckgegenwert noch einmal zu bezahlen.
Für Schecks, die dem anglo-amerikanischen Recht unterliegen, bleibt im Falle der Fälschung des
Indossaments auf dem Scheck ein Anspruch auf Rückzahlung des Scheckbetrages auch bei gutgläubigem Erwerb noch über 10 Jahre bestehen. Ebenso lange bleibt der Scheckeinreicher uns
gegenüber haftbar.
Meldepflicht
Scheckgutschriften ab einem Gegenwert von zurzeit EUR 12.500,01 unterliegen den Meldebestimmungen nach § 59 Außenwirtschaftsverordnung. Sie erhalten weitere Informationen zu den
Meldebestimmungen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Bundesbank 0800 1234-111
oder im Internet unter www.bundesbank.de.
Entgelte
Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in unseren Geschäftsstellen eingesehen
werden.
Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Kundenberater.
Ihre
Sparkasse Trier