Ausland dszahlungssverkehr Merkbla att für den n Einzug von v Ausla andsschecks Sehr geeh hrte Kundin, sehr geehrte er Kunde, es kommtt immer wied der vor, dasss ausländiscche Schuldn ner zur Begle eichung ihreer Verbindlicchkeiten nicht den schnellen und u sicheren n Weg einer Auslandsüb berweisung wählen, sonndern den Scheck. Schecks, d die Sie aus dem d Ausland d erhalten, kkönnen Sie zur z Gutschriift bei uns eiinreichen. Wir W ziehen de en Scheckgegenwert beii der bezogeenen Bank im Ausland ein e und schrreiben Ihnen n diesen abzüglich aller Kosten n gut. Zur Durchführung g des Schecckeinzuges betraut b unseer Haus auch h andere nken), deren n Spesen ebenfalls zu Ih hren Lasten als Schecke einreicher Banken (ssogenannte Clearingban gehen. Aus den n nachfolgend aufgezeigte en Gründen empfehlen wir Ihnen, auf a die Begleeichung fälliiger Forderung gen durch Überweisung Ü g zu besteheen. Bei Überrweisungseingängen sinnd die nachfolgend geschilderten Risiken n ausgeschlo ossen und eeine Rückbelastung nacch erfolgter G Gutschrift auf Ihrem m möglich. Zudem siind die Kond ditionen für Überweisunngen im Verrgleich Konto bei uns nicht mehr ünstiger. zum Scheckeinzug gü Die folgenden Informationen zeigen z Ihne en, was Sie bei Auslan ndsscheckss beachten sollten: s Der Einzug von Auslandsscheckss unterliegt d den jeweilig gen nationalen Besondeerheiten derr Länder. ach der Höh e und Währung des Das Einlössungsrisiko ist grundsätzlich hoch und richtet sich u. a. na Scheckbettrages, nach h der bezogenen Bank u und dem Scheckaussteller. Ferner isst das Fälschungsrisiko sehr hoch – una abhängig da avon, ob ein n Scheck von n einer Bank k oder von pprivater Stelle ausgeden ist. stellt word Wenn Sie uns mit dem m Einzug de es Scheckge genwertes beauftragen b n, ist u. a. diee Einschätzu ung des Einlösung gsrisikos ein Entscheidu ungskriteriu m dafür, ob unser Haus den Scheckkgegenwert Ihrem Girokonto o sofort – Ein ngang vorbe ehalten – gu utschreibt od der ob wir die Einlösungg des Schecks abwarten un nd erst nach Eingang de es Gegenwe rtes (in der Regel 4 bis 8 Wochen nnach Einreich hung) die Gutsch hrift vornehmen. Bei Auslan ndsschecks handelt es sich s grunds ätzlich um Orderscheck O ks, die auf deer Rückseite e mit einem vollständigen Indossamen nt (Untersch hrift der in de er Orderzeile genannte n Person) ve ersehen müssen. Fern ner muss der Scheckeinrreicher exakkt die in der Order gena nnte private e oder werden m juristische e Person seiin oder einw wandfrei auss der lückenllosen Indosssamentenkeette hervorg gehen. Weicht ein n Indossame ent von der Order auch nur geringffügig ab, kan nn es zu kosstspieligen ScheckS rückgaben n kommen. Daher lehne en wir in dieesen Fällen grundsätzlic g ch den Schecckeinzug ab b. Gutschrifft – Eingang g vorbehaltten – Die soforttige Gutschrrift des Sche eckgegenweertes erfolgt unter Vorbe ehalt des Einngangs des Gegenwerrtes. Bei Fremdwährung gsschecks e rfolgt die Um mrechnung zum aktuelllen Devisensichtkurs (Refe erenzkurs). Das Risiko o einer möglichen Rückkbelastung kkann im Geg gensatz zur Inlandssche I eckverrechnung nicht auf einen bestimmten n Zeitraum beschränkt b w werden. Untterschiedlich he Vorlegunngsfristen un nd gesetzlich he Bestimmungen führe en – auch im m EU-Auslan nd – dazu, da ass Schecks noch nach Monaten und Jahre en unbezahlt zurückbela astet werde n können. Bei B Schecks in i Fremdwä hrung kann eine negative K Kursentwickklung den Rü ückbelastun ngsbetrag zu usätzlich noch erhöhenn. Das Kursrisiko liegt beim Sche eckeinreiche er. Auch bei S Schecks, die e von bonitätsmäßig gutten ausländ dischen Banken ausgesttellt worden n sind, ist die Nicchteinlösung g und Rückb belastung m möglich, denn der Auftra aggeber im A Ausland kön nnte eine Scheckspe erre veranlasst haben oder o es könn nte sich um gefälschte Schecks S hanndeln. .../2 Seite 2 von 2 Merkblatt für den Einzug von Auslandsschecks Gutschrift – nach Eingang des Gegenwertes – Das Risiko einer möglichen Rückbelastung kann auch bei einer Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes nicht ganz ausgeschlossen werden. Sofern nachträglich festgestellt wird, dass auf dem Scheck Fälschungen vorgenommen worden sind, kann es noch über einen längeren Zeitraum – unter Umständen bis zu mehreren Jahren – zu einer Rückbelastung kommen. Wichtiger Hinweis In den U.S.A. und einigen Ländern Europas bestehen Regelungen dahingehend, dass Schecks nicht mehr im Original bei der bezogenen Bank vorgelegt werden müssen, sondern dass die Vorlage des in einem elektronischen Imaging-Verfahren entstandenen Abbildes des Originalschecks (Substitute-Check) ausreicht. Nach U.S.-amerikanischem Recht tritt der Substitute-Check an die Stelle des Originalschecks, was zur Folge hat, dass Sie im Falle der Nichtbezahlung nicht den Originalscheck sondern nur das Abbild Ihres Schecks zurückerhalten. Wir weisen darauf hin, dass ein Substitute-Check grundsätzlich als Urkunde im Sinne des § 40 Scheckgesetz und damit für einen Rückgriff im vereinfachten Scheckverfahren ungeeignet ist. Verlust- und Diebstahlrisiko Das Verlust- und Diebstahlrisiko liegt ebenso wie das Kursrisiko beim Scheckeinreicher. Auslandsschecks werden in Ausführung Ihres Inkassoauftrages durch uns bei der bezogenen Bank vorgelegt. Geht ein Scheck auf dem Postweg verloren oder dauert die Anschaffung des Gegenwertes unverhältnismäßig lange, sehen wir uns leider gezwungen, eine Rückbelastung vorzunehmen. Bei Scheckverlust besteht die Möglichkeit gegen eine Haftungserklärung den Einzug des Betrages anhand einer Scheckkopie zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Werden Schecksendungen gestohlen, so kommt es häufig vor, dass gestohlene Schecks gefälscht und die Gegenwerte betrügerisch zulasten der Konten der Scheckaussteller eingezogen werden. In diesen Fällen ist der Scheckaussteller in der Regel nicht bereit, den Scheckgegenwert noch einmal zu bezahlen. Für Schecks, die dem anglo-amerikanischen Recht unterliegen, bleibt im Falle der Fälschung des Indossaments auf dem Scheck ein Anspruch auf Rückzahlung des Scheckbetrages auch bei gutgläubigem Erwerb noch über 10 Jahre bestehen. Ebenso lange bleibt der Scheckeinreicher uns gegenüber haftbar. Meldepflicht Scheckgutschriften ab einem Gegenwert von zurzeit EUR 12.500,01 unterliegen den Meldebestimmungen nach § 59 Außenwirtschaftsverordnung. Sie erhalten weitere Informationen zu den Meldebestimmungen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Bundesbank 0800 1234-111 oder im Internet unter www.bundesbank.de. Entgelte Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in unseren Geschäftsstellen eingesehen werden. Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Kundenberater. Ihre Sparkasse Trier
© Copyright 2024 ExpyDoc