Antrag auf Beschlussfassung Der Stiftungsrat beschließt die Grundsätze für die Trennung von Prüfung und Beratung bei Prüfungsverfahren im Rahmen der ESG1 __________________________________________________________ Begründung In dem Beschluss des Akkreditierungsrates „Standards für die Gestaltung des Verhältnisses von Systemakkreditierung und Beratungsdienstleistungen“ von 20132 legte der Akkreditierungsrat fest, dass die Tätigkeit einer Akkreditierungsagentur in einem Verfahren der Systemakkreditierung unvereinbar ist mit einer beratenden Tätigkeit zum Qualitätssicherungssystem an dieser Hochschule. Dieses gilt auch für Gutachter, die in den Verfahren der Systemakkreditierung eingesetzt sind. Die neuen “Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) von 20153 gehen über diese Festlegung hinaus. In Standard 3.1. wird bestimmt, dass eine klare Trennung zwischen allen externen Qualitätssicherungsverfahren und anderen Arbeitsfeldern der Agentur eingehalten werden muss. Die Auslegungshinweise der ESG4 erläutern, dass eine Agentur diese Trennung nachweisen muss. Für die anstehende Re-Akkreditierung der FIBAA legt der Akkreditierungsrat die ESG zu Grunde, um sein Siegel vergeben zu dürfen. Für den Eintrag in das European Quality Assurance Register for Higher Education5 ist die Einhaltung der ESG ebenfalls Voraussetzung. Mit Blick auf die Re-Akkreditierung ist es deshalb empfehlenswert, die Trennung von Prüfung und Beratung durch einen Beschluss des Stiftungsrates zu belegen. 1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Beschlusses erfolgt im Folgenden keine geschlechtsneutrale Differenzierung, sondern wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist dessen Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig. 2 Standards für die Gestaltung des Verhältnisses von Systemakkreditierung und Beratungsdienstleistungen Beschluss des Akkreditierungsrates vom 31.10.2008 i.d.F. vom 20.02.2013 http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Beratung_Systemakkreditierung.pdf 3 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). (2015). Brussels, Belgium. http://www.enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf 4 https://www.eqar.eu/fileadmin/documents/eqar/official/RC_12_1_UseAndInterpretationOfTheESG_v1_0.pdf 5 https://www.eqar.eu/ Grundsätze für die Trennung von Prüfung und Beratung bei Prüfungsverfahren im Rahmen der ESG 6 __________________________________________________________ Die FIBAA trennt klar zwischen Prüfung und Beratung, um die Unvoreingenommenheit und Objektivität der Gutachter und der FIBAA selbst in jedem Begutachtungsverfahren sicherzustellen. Zur Gewährleistung dieser Trennung stellt die FIBAA in der Programm- und Systemakkreditierung, bei der Zertifizierung von Studienangeboten sowie bei Evaluationsverfahren nach den ESG sicher, dass Prüfverfahren und eine gleichzeitige Beratung von Hochschulen zu dem Prüfgegenstand durch die FIBAA nicht verknüpft werden. Zulässig sind Beratungsleistungen, die sich nicht auf die Begutachtung der zu prüfenden Lerneinheit oder des zu prüfenden Studiengangs bzw. Qualitätsmanagementsystems beziehen und solche, die Verfahrensfragen betreffen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Prüfungen im Rahmen von Akkreditierungsentscheidungen und entsprechenden Evaluationen von Gutachtern vorgenommen werden. Da die Gutachter ihre Unbefangenheit schriftlich erklären, ist deren Objektivität gesichert. Werden externe Experten im Rahmen von Beratungsdienstleistungen beauftragt, so versichern diese ebenfalls regelmäßig ihre Unbefangenheit, so dass auch hier die Objektivität gewährleistet und eine Vermischung von Beratung und Prüfung ausgeschlossen ist. Mitarbeiter der FIBAA, die Hochschulen bei der Gestaltung von Studienangeboten beraten haben, werden bei entsprechenden Prüfverfahren nicht eingesetzt. Zudem unterzeichnen die Mitarbeiter der FIBAA in Bezug auf eine beratende Tätigkeit eine Verschwiegenheitserklärung, die innerhalb und außerhalb der FIBAA gilt. Dokumente, die von Hochschulen zur Beratung eingereicht werden, sind für prüfende Mitarbeiter nicht zugänglich. In den Veröffentlichungen der FIBAA sowie in der Korrespondenz mit Interessenten wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass diese strikte Trennung immer gewahrt wird. 6 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). (2015). Brussels, Belgium.
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