VDI-Verbrauchertipps: Heizkostenabrechnung verstehen

Verbrauchertipps
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Heizkostenabrechnung verstehen
VDI-Verbrauchertipps – Heizkostenabrechnung verstehen
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Inhalt
1
Einleitung
2
2
Heizkostenabrechnung – Wie geht das?
2.1 Bereitstellungskosten
3
3
2.2
Umlageschlüssel
3
2.3
Zusammenstellung der Kosten
3
2.4
Kostenverteilung
4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
2.4.8
2.4.9
2.4.10
2.4.11
2.4.12
Nutzergruppentrennung
4
Abtrennung der Kosten für Wassererwärmung
4
Jetzt kommt’s: Einzelabrechnung
4
Lageausgleich?
4
Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums
5
Zählt mein Heizkostenverteiler auch an warmen Sommertagen?
5
Wer zahlt die Zeche für Leerstand?
5
Kosten für Heizkostenabrechnung
5
Sonderfall „Rohrwärme“
5
Welche Messgeräte sind die „besten“?
6
Gibt es auch eine Heiz-Flatrate?
6
Es wird noch komplexer: Erneuerbare und dezentrale Energien und
die Heizkostenabrechnung
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VDI-Verbrauchertipps – Heizkostenabrechnung verstehen
1 Einleitung
40 % der Energie in Deutschland werden von Gebäuden verbraucht. Diese Energie wird verbraucht für
 Heizen
 Kühlen
 Be- und Entfeuchten
 Beleuchtung
 Transport (Aufzüge/Fahrtreppen)
 Steuerung (GA)
 sonstige Verbraucher im Gebäude
Im Bewusstsein der meisten Menschen stehen vordergründig die Heizkosten. Das liegt zum Teil daran,
dass zwar jede Wohnung eine Heizung hat, aber bislang nur wenige Wohnungen maschinell gelüftet
werden. Heizkosten sind ein wesentlicher Anteil der
Kosten für das Wohnen; man spricht von der „zweiten
Miete“. Energie einzusparen ist daher nicht nur ein
politisch oft beschworenes Umweltschutzziel, sondern
liegt durchaus im Interesse jeder und jedes einzelnen.
Was ist denn eigentlich
Energieeffizienz?
Im Zusammenhang mit Einsparzielen wird häufig das
Wort „Energieeffizienz“ gebraucht. Energieeffizienz
heißt nicht „immer weniger verbrauchen“, sondern
heißt „so wenig verbrauchen wie möglich, aber so viel
wie zur Erreichung des Ziels erforderlich“. In die
Energieeffizienz eines Gebäudes gehen viele Faktoren
ein, von denen die Effizienz der Beheizung nur einer
ist. „Energieeffizienz“ ist Sparsamkeit, jedoch spezifisch auf Energie bezogen. Das bedeutet, dass auch
dann, wenn durch bessere Energieeffizienz Energiekosten eingespart werden, die Gesamtkosten nicht
zwingend geringer sind. Genau da liegt aber der Hase
im Pfeffer: Wenn durch legislative Vorgaben (z. B.
die Energieeinsparverordnung – EnEV) Hausbesitzer
in der Pflicht stehen, ihre Gebäude effizienter zu machen, werden sie zu allererst zu den Maßnahmen
greifen, die möglichst geringe Investitionskosten
bedeuten und die sie möglichst komplett an die Nutzer
weitergeben können. So wurde in den letzten Jahren
die Dämmung vieler Gebäude verbessert, doch die
Heizung wurde nicht modernisiert. Hieraus resultieren
mitunter Probleme bei der Heizkostenabrechnung,
insbesondere durch Rohrwärme.
Um Kosten und Energie einzusparen, bedarf es
eines grundlegenden Verständnisses der Mechanismen der Kostenentstehung und der Kenntnis der
eigenen Einflussmöglichkeiten. Hierauf zielt die
Forderung der Heizkostenverordnung nach verbrauchsabhängiger Abrechnung.
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2 Heizkostenabrechnung – Wie geht das?
Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer
Eigentümergemeinschaft. Rechtliche Vorgaben ergeben sich aus der Betriebskostenverordnung und der
Heizkostenverordnung. Im Rahmen der Heizkostenabrechnung sind die Kosten relevant, die durch Wärmelieferung und Lieferung erwärmten Wassers entstehen.
Sparsam verhalten will sich jeder gerne – wenn es
sich für ihn lohnt. Damit es sich lohnt, verpflichtet die
Heizkosten-verordnung Betreiber gemeinschaftlich
genutzter Heizungsanlagen zur verbrauchsabhängigen
Abrechnung der Heizkosten. Das heißt: Jeder Nutzer
soll möglichst das und nur das bezahlen, was er verbraucht.
2.1
Bereitstellungskosten
Bei Heizkosten ist das leichter gesagt als getan. Allein
schon die Möglichkeit der Beheizung einer Wohnung
vorzuhalten kostet Geld: Die Heizungsanlage muss
vorhanden sein, sie muss laufen und ständig instandgehalten werden. Weil sie jederzeit bedarfsgerecht
Wärme liefern können soll, muss warmes Wasser
vorgehalten werden, das jedoch ständig Wärme an die
Umgebung abgibt. Auch ohne dass ein Nutzer Heizenergie bezieht, entstehen also Kosten, die sogenannten Bereitstellungskosten.
2.2
Umlageschlüssel
Nicht alles, was man in Form von Energieträgern in
die Heizungsanlage einspeist, kommt als Heizwärme
beim Nutzer an: Bei der Umwandlung (meist Verbrennung) und Verteilung treten Verluste auf, Wärme
entweicht aus dem Gebäude usw. Auch werden nicht
nur die Wohnungen beheizt, sondern auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche, beispielsweise Waschküchen, Treppenhäuser. Diese Kosten sind unabhängig davon, wie viel der einzelne Nutzer heizt, und
sind auch vom einzelnen Nutzer kaum zu beeinflussen. Sie werden daher nach einem Umlageschlüssel,
häufig der Wohnfläche oder beheizbaren Fläche oder
dem umbauten Raum, auf alle Nutzer umgelegt. Dem
stehen die Nutzer direkt durch das Beziehen von
Heizwärme verursachten Kosten gegenüber.
Damit ist klar: Die Heizkosten teilen sich in der Regel
auf in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Heizkosten.
Die Heizkostenverordnung lässt hier Spielräume:
50 % bis 70 % der Kosten müssen sich am Verbrauch
orientieren. Ein höherer Verbrauchsanteil ist nach
einzelvertraglicher Absprache möglich.
2.3
Zusammenstellung der Kosten
Grundlage der Heizkostenabrechnung ist eine Zusammenstellung aller Heizkosten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Abrechnungszeitraum
ist in der Regel ein Jahr, jedoch nicht zwingend das
Kalenderjahr.
Folgende Kosten müssen aufgelistet werden:
1 Zusammenstellung der Energielieferungen
Hier ist darauf zu achten, dass richtig abgelesen
wird: Bei Strom und Gas sind die Zählerstände
möglichst zum Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums festzustellen. Bei lagerfähigen
Energien, wie Öl, ist die Menge an Energie(träger)
festzustellen, die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, also sind z. B. bei einer Anlage,
deren Tank zum Beginn des Abrechnungszeitraums zu 90 % gefüllt war und zum Ende des Abrechnungszeitraums noch 10 % Restmenge enthielt, 80 % der Tankfüllung anzusetzen. (Der Einfachheit halber wird angenommen, dass zwischenzeitlich keine Nachlieferungen erfolgten.)
2 Sonstige Kosten
2.1 Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage und des Heizungsraums
2.2 Immissionsschutzmessungen (Schornsteinfeger)
2.3 Betriebsstrom, z. B. für Pumpen
2.4 Erstellung der Heizkostenabrechnung
2.5 gegebenenfalls die Mietkosten für Messgeräte
(Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler)
2.6 bei sogenannten verbundenen Anlagen (Heizung und Wassererwärmung) gegebenenfalls
auch die Kosten der Wassererwärmung, nicht
aber die Kosten der Wasserbeschaffung und
mit diesen verbundenen Abwasserkosten;
Wasserbeschaffungskosten für Warmwasser
können in der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden.
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Diese Kosten sind nun zusammenzuzählen und müssen – möglichst „gerecht“ – verteilt werden.
2.4
Kostenverteilung
2.4.1 Nutzergruppentrennung
Bei einer Heizungsanlage beispielsweise in einem
Wohn- und Geschäftshaus ist es sinnvoll, Wohn- und
Geschäftsbereich jeweils getrennt abzurechnen.
Grund dafür kann z. B. das unterschiedliche Nutzerverhalten sein. In solchen Fällen werden also zunächst
die Kosten auf die Nutzergruppen verteilt. Dazu wird
der Energieverbrauch der Nutzergruppen vorerfasst.
Die genauen Wärmemengen, die den einzelnen Nutzergruppen geliefert werden, lassen sich nur mit
Wärmezählern feststellen. Voraussetzung dafür ist
eine geeignete Leitungsstruktur: Die Versorgungsleitung muss sich in einzelne Stränge verzweigen, die
jeweils nur eine Nutzergruppe versorgen. Eine Struktur, bei der Leitungen Nutzeinheiten aus mehreren
Nutzergruppen versorgen, macht eine saubere Vorerfassung unmöglich. Unzulässig ist es, wenn bei beispielsweise zwei Nutzergruppen nur für eine die gelieferte Wärmemenge mit Wärmezählern gemessen
und die Wärmemenge der anderen durch Differenzbildung berechnet wird. Bei dieser Vorgehensweise
könnte es durch Unsicherheiten (insbesondere beim
Nutzungsgrad der Heizungsanlage) zu einer Bevorzugung einer der beiden Gruppen kommen.
Die Aufteilung auf Nutzergruppen muss aber auch
hier nicht vollständig nach dem Verbrauch erfolgen.
Maximal die Hälfte der Kosten kann z. B. nach der
Nutzfläche, der beheizten Fläche oder dem umbauten
Raum aufgeteilt werden. (Im folgenden Text wird der
Übersichtlichkeit halber davon ausgegangen, dass es
nur eine Nutzergruppe gibt.)
2.4.2 Abtrennung der Kosten für
Wassererwärmung
Wassererwärmung ist nicht Heizung, das heißt, die
Kosten werden von den Heizkosten abgetrennt. Auch
hier ist die Energiemenge für Wassererwärmung mit
einem Wärmezähler zu erfassen. Die Kosten werden
dann, ähnlich wie bei der Nutzergruppentrennung, auf
Heizung und Warmwasserbereitung verteilt. Sind
keine separaten Wärmezähler vorhanden, muss die
Menge des erwärmten Wassers bekannt sein. Dann
kann man die entsprechende Energie mittels einer
Formel im § 9 der Heizkostenverordnung berechnen.
Ein Pauschalansatz von 32 kWh pro m2 pro Jahr ist
nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wenn
eine anderweitige Bestimmung aus technischen Gründen nicht möglich ist.
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2.4.3 Jetzt kommt’s: Einzelabrechnung
Um verbrauchabhängig abrechnen zu können, müssen
Verbräuche gemessen werden.
Die technisch sauberste Lösung dazu ist ein Wärmezähler, der an der Stelle, wo Vor- und Rücklaufleitungen in die Nutzeinheit hinein abzweigen, die dort
fließende Energiemenge misst. Sie liefern sehr genau
die Energiemenge, indem sie die Menge des durch die
Heizungen der Nutzeinheit fließenden Wassers und
die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklaufleitung messen. Doch Wärmezähler sind teuer:
Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was
man für einen Heizkostenverteiler bezahlen muss.
Mitunter ist diese Messvariante nicht möglich, weil
beispielsweise die Leitungen gar nicht von einer
Zentralleitung in eine Nutzeinheit hinein abzweigen,
sondern z. B. bereits im Keller in eine Leitung für alle
Wohnzimmer, eine für alle Schlafzimmer usw. aufgeteilt werden; jeder Leitungsstrang versorgt dann Teile
mehrerer Nutzeinheiten. Aus diesen Gründen ist dieser Idealfall eher die Ausnahme.
Üblich sind die sogenannten Heizkostenverteiler,
entweder Verdunster oder elektronische Geräte.
Die Ablesewerte der Heizkostenverteiler müssen
mittels Umrechnungsfaktoren für das Messgerät und
den Heizkörper in Verbrauchseinheiten umgerechnet
werden. Alle Verbrauchseinheiten werden dann addiert. Teilt man nun die Kosten durch diese Summe,
erhält man einen Preis je Einheit. Dieser Einheitenpreis, multipliziert mit den Verbrauchseinheiten eines
Nutzers ergibt die Verbrauchskosten für diesen Nutzer. Analog wird mit der gewählten Umlagegröße
(Grundfläche oder umbauter Raum, gegebenenfalls
jeweils nur beheizter Anteil), bei den verbrauchsunabhängigen Kosten verfahren.
2.4.4 Lageausgleich?
Eine Wohnung, die von ebenfalls beheizten Wohnungen umgeben ist, verliert weniger Wärme nach außen
als beispielsweise eine Eck- oder Dachwohnung. Es
gab Ansätze, diesen „Lagenachteil“ durch einen Lageausgleichsfaktor zu korrigieren. Dies ist jedoch
nach Heizkostenverordnung nicht mehr zulässig; ein
Lageausgleich darf heute nur auf anderem Weg erfolgen, z. B. über eine geringere Miete für die benachteiligte Wohnung.
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2.4.5 Nutzerwechsel während des
Abrechnungszeitraums
Bei Nutzerwechsel, wenn dieser nicht zufällig mit
dem Wechsel des Abrechnungszeitraums zusammenfällt, ist für die betroffenen Nutzer separat abzurechnen. Dies geschieht üblicherweise zum Ende des
Abrechnungszeitraums. Eine Zwischenablesung zum
Termin des Nutzerwechsels ist der beste Weg, um die
verbrauchsabhängigen Kosten aufzuteilen. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden nach Kalendertagen aufgeteilt. Fehlt die Zwischenablesung ist eine
Aufteilung nach Gradtagen (siehe VDI 3810 Blatt 1
und VDI 4710 Blatt 2) anhand der Gradtagszahlen des
Deutschen Wetterdiensts (DWD) ein probates Mittel.
2.4.6 Zählt mein Heizkostenverteiler
auch an warmen Sommertagen?
Nein – und ja. Moderne elektronische Heizkostenverteiler sind zumeist Zweifühlergeräte, die nur bei vorhandenem Temperaturgefälle zwischen Raum und
Heizkörper zählen. Eine andere Sache sind Verdunsterröhrchen: Die Flüssigkeit im Röhrchen verdunstet
natürlich auch bei sommerlich hohen Temperaturen.
Dies wird durch die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe berücksichtigt. Frisch eingebaute Verdunsterröhrchen zeigen aus diesem Grund keinen Nullverbrauch, sondern einen „Minusverbrauch“ an. Die
Kaltverdunstungsvorgabe muss übrigens bei Nutzerwechsel ebenfalls aufgeteilt werden, damit nicht der
ausziehende Nutzer unbotmäßig bevorzugt wird.
2.4.7 Wer zahlt die Zeche für
Leerstand?
Wird eine Wohnung gar nicht beheizt, so drohen
Schäden an der Bausubstanz. Auch leerstehende
Wohnungen müssen daher, wenn auch reduziert,
beheizt werden. Die entsprechenden Kosten hat der
Vermieter zu tragen. Die leerstehende Wohnung wird
dazu in der Heizkostenabrechnung wie eine bewohnte
gehandhabt.
2.4.8 Kosten für Heizkostenabrechnung
Die Messausstattung der Nutzeinheiten, die Ablesung
der Verbrauchswerte und die Abrechnung der Heizkosten erfolgen zumeist über Abrechnungsunternehmen, die als Dienstleister für den Betreiber der Heizungsanlage tätig sind. Die entsprechenden Kosten
tragen die Nutzer über die Heizkostenabrechnung.
Grundsätzlich darf ein Hauseigentümer die Heizkostenabrechnung aber auch selbst erstellen. Dazu gibt es
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Softwareprodukte und Onlineportale. Die Erstellung
der Heizkostenabrechnung durch den Hauseigentümer
ist für die Mieter wegen der meist geringeren Kosten
günstig, für den Betreiber jedoch eher weniger attraktiv, da der Hauseigentümer nur Sachkosten (z. B.
Software), nicht aber seine Arbeitszeit anrechnen darf.
Auch verbleibt bei ihm das Risiko für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung. Bei Erstellung der
Heizkostenabrechnung durch den Hauseigentümer ist
übrigens der Einsatz von Verdunstern als Heizkostenverteiler nicht zulässig.
2.4.9 Sonderfall „Rohrwärme“
Idealerweise wird eine Wohnung beheizt, indem der
Nutzer das Heizkörperventil öffnet, wenn er Wärme
geliefert haben möchte, und die Wärmelieferung erfolgt ausschließlich über die Heizkörper. An den
Heizkörpern befinden sich die Heizkostenverteiler
und „zählen“ die gelieferte Wärme. Tatsächlich lässt
sich aber nicht verhindern, dass auch von heißem
Wasser durchflossene Heizungsrohre Wärme in die
Wohnungen hinein abgeben. Um Wärmeverluste auf
dem Weg zwischen Kessel und Nutzer zu verhindern,
werden Heizungsrohre heute nach der Energieeinsparverordnung gedämmt verlegt. Der heute für Neubauten geltende hohe Standard ist jedoch in vielen
Bestandsbauten nicht gegeben. Hier liegen Heizungsrohre oft ungedämmt in Böden und Wänden, teils
verlaufen sie sogar sichtbar im Raum. Je höher die
Temperatur des Wassers in den Rohren, desto mehr
Wärme fließt von den Rohren in die Wohnungen.
Im Zuge der Verbesserung der Energieeffizienz von
Gebäuden kann es bei der Heizkostenabrechnung zu
Problemen kommen: Viele Gebäude wurden über die
letzten Jahre mit verbesserter Wärmedämmung versehen. Das ist begrüßenswert, führt es doch dazu, dass
weniger Energie verbraucht wird.
Eine Heizungsanlage wird jedoch so ausgelegt, dass
sie bei dem zu erwartenden Wärmebedarf des Gebäudes mit optimaler Effizienz arbeitet. Wird dieser
Wärmebedarf geringer, muss die Anlage auf die neuen Bedingungen angepasst werden. Ohne anlagenseitige Anpassungen stellt die Anlage viel zu viel Wärme
zur Verfügung, die von den Nutzern nicht abgenommen wird. Auch die hydraulischen Verhältnisse in der
Anlage ändern sich, weil die Heizkörperventile im
Mittel seltener geöffnet werden als beim Abgleich der
Anlage zugrunde gelegt. Die Wärme wird nun weniger effizient erzeugt und zu großen Teilen im Kreis
transportiert, sodass Verluste zunehmen.
Abrechnungstechnisch können Probleme entstehen:
Wenn die Heizkörper weniger Wärme bei den Nutzern abliefern, die Rohre jedoch weiterhin von sehr
heißem Wasser durchströmt werden, wirken die Rohwww.vdi.de
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VDI-Verbrauchertipps – Heizkostenabrechnung verstehen
re wie Heizkörper, nur dass an den Rohren keine
Heizkostenverteiler angebracht sind. In der Folge
werden die Heizkosten jedoch nach den mittels der
Heizkostenverteiler ermittelten Verbrauchseinheiten
abgerechnet.
Anhand eines konstruierten, idealisierten Beispiels sei die Problematik veranschaulicht
Ein Gebäude wird so gut gedämmt, dass sich im
Winter schon ohne Öffnung der Heizkörperventile,
das heißt nur durch die über die Rohre eingetragene
Wärme, 19 °C einstellen. Nutzer A, der es gerne
kühl hat, wird nun die Heizkörperventile gar nicht
mehr öffnen. Nutzer B, der es gerne nur unwesentlich wärmer mag, heizt unter diesen Bedingungen
zusätzlich. Auch wenn seine Raumtemperatur nur
wenig höher eingestellt wird als die seines Kälte
liebenden Nachbarn, würde ihn das bei der Heizkostenabrechnung teuer zu stehen kommen, denn A
hat auf allen Zählern null Verbrauch, bei B stehen
von null verschiedene Werte. Es sieht demnach so
aus, als müsse man die gesamten verbrauchsabhängigen Kosten B zurechnen. Hier greift die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt, die beschreibt, wie das
Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik anhand der
gemessenen Verbrauchswerte erkannt und korrigiert werden kann. Nähere Informationen sowie
Fragen und Antworten zur Rohrwärmekorrektur
sowie zur Richtlinienreihe VDI 2077 sind unter
http://www.vdi.de/2077 zu finden.
2.4.10 Welche Messgeräte sind die
„besten“?
Die technisch sauberste Lösung zur Erfassung von
Heizenergieverbräuchen besteht, wie oben beschrieben, darin, mit Wärmezählern genau die Wärmemengen zu erfassen, die in die jeweilige Nutzeinheit
hinein abgegeben werden. Doch abgesehen davon,
dass diese Art der Erfassung nur dann möglich ist,
wenn die Verrohrung sich dafür eignet, sind Wärmezähler deutlich teurer. Die Kosten für die Heizkostenabrechnung sollen jedoch in einem gesunden Verhältnis zur den Heizkosten stehen. Daher ist es nicht sinnvoll, um jeden Preis modernste Technik einzusetzen.
Stellt sich hingegen die Frage nach der Umrüstung
von Verdunstern auf elektronische Heizkostenverteiler, so sind die Vorteile schon deutlicher: Elektronische Geräte erfassen die Heizwärme trennschärfer.
Dass der Übergang von anlagentechnischen Verbesserungen begleitet sein sollte, wurde bereits erwähnt
und ist auch im Sinne der Energieeffizienz. Die Gerä-
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te bieten in aller Regel auch die Möglichkeit, dass der
Nutzer selbst jederzeit den aktuellen Verbrauch abliest. Es hat sich gezeigt, dass das sparsame Verhalten
zuträglich sein kann.
Die Möglichkeit der Fernablesung ist für viele Nutzer
ebenfalls ein deutlicher Gewinn: keine Terminprobleme mehr, kein Warten auf die Ableser.
2.4.11 Gibt es auch eine Heiz-Flatrate?
Die Heizkostenverordnung fordert aus den genannten
Gründen eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Wie
aber, wenn der Nutzer gar keinen Einfluss mehr auf
die Raumtemperatur hat?
Es gibt tatsächlich Bedingungen, unter denen (z. B.
durch sehr heiße Heizungsrohre in einem sehr gut
gedämmten und dichten Gebäude) der Heizenergiebedarf der Nutzer bereits gedeckt ist, ohne dass die
Heizkörper geöffnet werden. Ist dies gegeben, lässt
die Heizkostenverordnung im § 11 zu, dass nicht nach
dem individuellen Verbrauch abgerechnet wird. Weiterhin sind Ausnahmen dann möglich, wenn der Heizenergiebedarf des Gebäudes insgesamt sehr gering ist
oder überwiegend aus regenerativen Quellen gedeckt
wird.
2.4.12 Es wird noch komplexer:
Erneuerbare und dezentrale
Energien und die
Heizkostenabrechnung
Solange die Energieversorgung mittels eines einzigen
Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Fernwärme) erfolgt
und solange es ausschließlich um die Beheizung geht,
ist die Situation ja noch übersichtlich. Nun können auf
der Seite der Energieerzeugung jedoch verschiedene
Quellen gemischt werden, z. B. Abdeckung der
Grundlast über einen Pelletkessel und Spitzenlastabdeckung durch einen Gaskessel oder die Kombination
Gas und Solarthermie. Auf der Verbraucherseite kann
es nur um die Beheizung von Räumen gehen, oder es
wird auch Wasser erwärmt. Bei Kraft-Wärme-Kopplung ist die Frage zu beantworten, wie mit Hilfsenergien umzugehen ist, wenn diese zwar die Heizung
bedienen, gleichzeitig aber auch Strom erzeugt wird,
der „verkauft“ wird. Die saubere Auftrennung ist bei
solchen Konfigurationen nicht ganz einfach. Es bedarf
dazu aufwendiger Messtechnik im Verbund mit fundierten Rechenverfahren. Diese Themen werden in
der Richtlinienreihe VDI 2077 behandelt.
Nähere Informationen zur Richtlinienreihe VDI 2077
unter www.vdi.de/2077.
VDI-Verbrauchertipps – Heizkostenabrechnung verstehen
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Der VDI
Sprecher, Gestalter, Netzwerker
Ingenieure brauchen eine starke Vereinigung, die sie bei ihrer Arbeit unterstützt, fördert und vertritt. Diese Aufgabe
übernimmt der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. Seit über 150 Jahren steht er Ingenieurinnen und Ingenieuren
zuverlässig zur Seite. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur
Förderung unseres Technikstandorts. Das überzeugt: Mit etwa 155.000 Mitgliedern ist der VDI die größte Ingenieurvereinigung Deutschlands. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist er Partner für die deutsche Wirtschaft und
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