Zeitlicher Ablauf Approbationsverfahren

1. Antrag auf Approbation
3. Anmeldung des Kandidaten bei
der Bezirksärztekammer
5. Prüfungsablauf
Der Kandidat muss zunächst beim
Regierungspräsidium
Stuttgart
einen
Antrag auf Approbation, bzw. Berufserlaubnis stellen.
Die zuständige Kammer wird über ein
gesichertes
EDV-System
über
den
Approbationsantrag
des
jeweiligen
Kandidaten informiert. Der Kandidat erhält
automatisch
eine
Eingangsbestätigung,
sowie
eine
Rechnung
über
die
Prüfungsgebühr in Höhe von 350 €.
Die Prüfung ist praxisnah gestaltet und orientiert sich am Krankenhausalltag. Sie
besteht aus drei gleichgewichteten Teilen,
welche jeweils 20 Minuten dauern:
Neben den Zeugnissen ist zudem ein
Nachweis über B2-Kenntnisse der
deutschen Sprache vorzulegen (gemäß
dem GER).
Ihre Ansprechpartner
im Regierungspräsidium:
Ausbildung in einem Drittstaat:
Karoline Kuban
0711-90439217
[email protected]
Karin Metz-Jülg
0711-90439219
[email protected]
Ausbildung in einem EU-/EWG-Staat
oder der Schweiz:
Michael Manke
0711-90439222
[email protected]
2. Sichtung der Unterlagen durch
das Regierungspräsidium
Es erfolgt im Anschluss eine Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Wenn alle Unterlagen geprüft sind und das
B2 Zertifikat vorliegt, meldet das RP den Kandidaten im nächsten Schritt bei der Landesärztekammer zur Fachsprachenprüfung an.
Ihre Ansprechpartner:
Nordwürttemberg
Jahnstr. 5 70597 Stuttgart
0711-76981-638
[email protected]
Südwürttemberg
Haldenhaustr. 11 72770 Reutlingen
07121-917-2427
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie im
Downloadbereich unter:
www.aerztekammer-bw.de
Südbaden
Sundgauallee 27 79114 Freiburg
0761-600-470
[email protected]
Das Regierungspräsidium
Stuttgart stellt Ihnen nach
erfolgreich
absolvierter
Fach-, bzw. Kenntnisprüfung schnellstmöglich Ihre
Approbationsurkunde aus.
Melden Sie sich im An- Weitere Informationen unter:
schluss zudem umgehend
www.aerztekammer-bw.de
bei
Ihrer
zuständigen
www.rp.baden-wuerttemberg.de
Bezirksärztekammer und
teilen Sie dort Ihren aktuellen Tätigkeits- und Wohnort mit.
Es wird ein simuliertes Anamnesegespräch
geführt, wobei der Patient durch einen ärztlichen Prüfer gespielt wird. Im Rahmen dieses Gespräches müssen persönliche Angaben, die Familien-, Sozial- und Eigenanamnese abgefragt, sowie die Symptome und
aktuelle Medikation des Patienten erfragt
werden.
Es gilt: die Kammer kann keine Wunschtermine vergeben. Nach Zahlungseingang werden freie Prüfungsplätze immer nach dem
Eingangsdatum der Buchung vergeben.
Bitte beachten Sie, dass durch die einzelnen
Bezirksärztekammern
keine
Vorbereitungskurse anbieten!
Approbationsurkunde
I. Arzt-Patienten-Gespräch
Der Kandidat muss nun den Betrag überweisen, erst dann erfolgt über das System eine
Terminierung der Prüfung.
Wichtig:
7. Erhalt der
4. Schriftliche Einladung
zur Fachsprachenprüfung
& Prüfungstag:
Sie erhalten umgehend eine
schriftliche Einladung zur Prüfung.
Bitte erscheinen Sie an Ihrem
Prüfungstag rechtzeitig in der
Bezirksärztekammer.
Erfahrene Mitarbeiter betreuen
Sie während und nach der
Prüfung
und
stehen
als
Ansprechpartner
gerne
zur
Verfügung. Bitte bringen Sie
zudem Ihre Ausweisdokumente
mit.
II. Dokumentation
Die gewonnenen Informationen aus dem
ersten
Teil
müssen
in
einem
Anamnesebogen schriftlich dokumentiert
werden. Dazu wird der Kandidat in einen
separaten Raum geführt, in dem er die
gewonnen
Informationen
schriftlich
aufbereiten kann. Der ausgefüllte Bogen
wird im Anschluss der Kommission
übergeben.
III. Arzt-Arzt-Gespräch
Im letzten Teil wird eine Krankenhausvisite
nachgestellt, bei welcher der Prüfling die
gewonnen Informationen einem leitenden
Arzt wiedergeben muss. Er muss alle
Informationen zielgruppengerecht wiedergeben, sowie auf Nachfragen antworten
können. Vorschläge zur weiteren Diagnostik, sowie Therapieempfehlungen sind
ebenso Bestandteil der Prüfung.
6. Kenntnisprüfung
8. Weiterbildung
Nach einer an der Bezirksärztekammer
absolvierten
Fachsprachenprüfung
müssen
Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten zudem eine
medizinische Kenntnisprüfung absolvieren.
Die Weiterbildung erfolgt nach
Abschluss der Berufsausbildung.
Ziel ist der geregelte Erwerb
festgelegter
Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten.
Sie
erfolgt
im
Rahmen
mehrjähriger
Berufstätigkeit
unter Anleitung eines zur
Weiterbildung befugten Arztes.
Diese wird vom Regierungspräsidium Stuttgart
abgenommen.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zum RP
Stuttgart auf:
Thomas Meinecke
0711 - 90439202
[email protected]
Der erfolgreiche Abschluss der
Weiterbildung
führt
zur
Facharzt-, Schwerpunkt- oder
Zusatzbezeichnung, z.B. Chirurg, Internist usw.
Weitere Informationen unter:
[email protected]