1. Antrag auf Approbation 3. Anmeldung des Kandidaten bei der Bezirksärztekammer 5. Prüfungsablauf Der Kandidat muss zunächst beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Approbation, bzw. Berufserlaubnis stellen. Die zuständige Kammer wird über ein gesichertes EDV-System über den Approbationsantrag des jeweiligen Kandidaten informiert. Der Kandidat erhält automatisch eine Eingangsbestätigung, sowie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr in Höhe von 350 €. Die Prüfung ist praxisnah gestaltet und orientiert sich am Krankenhausalltag. Sie besteht aus drei gleichgewichteten Teilen, welche jeweils 20 Minuten dauern: Neben den Zeugnissen ist zudem ein Nachweis über B2-Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen (gemäß dem GER). Ihre Ansprechpartner im Regierungspräsidium: Ausbildung in einem Drittstaat: Karoline Kuban 0711-90439217 [email protected] Karin Metz-Jülg 0711-90439219 [email protected] Ausbildung in einem EU-/EWG-Staat oder der Schweiz: Michael Manke 0711-90439222 [email protected] 2. Sichtung der Unterlagen durch das Regierungspräsidium Es erfolgt im Anschluss eine Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Wenn alle Unterlagen geprüft sind und das B2 Zertifikat vorliegt, meldet das RP den Kandidaten im nächsten Schritt bei der Landesärztekammer zur Fachsprachenprüfung an. Ihre Ansprechpartner: Nordwürttemberg Jahnstr. 5 70597 Stuttgart 0711-76981-638 [email protected] Südwürttemberg Haldenhaustr. 11 72770 Reutlingen 07121-917-2427 [email protected] Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unter: www.aerztekammer-bw.de Südbaden Sundgauallee 27 79114 Freiburg 0761-600-470 [email protected] Das Regierungspräsidium Stuttgart stellt Ihnen nach erfolgreich absolvierter Fach-, bzw. Kenntnisprüfung schnellstmöglich Ihre Approbationsurkunde aus. Melden Sie sich im An- Weitere Informationen unter: schluss zudem umgehend www.aerztekammer-bw.de bei Ihrer zuständigen www.rp.baden-wuerttemberg.de Bezirksärztekammer und teilen Sie dort Ihren aktuellen Tätigkeits- und Wohnort mit. Es wird ein simuliertes Anamnesegespräch geführt, wobei der Patient durch einen ärztlichen Prüfer gespielt wird. Im Rahmen dieses Gespräches müssen persönliche Angaben, die Familien-, Sozial- und Eigenanamnese abgefragt, sowie die Symptome und aktuelle Medikation des Patienten erfragt werden. Es gilt: die Kammer kann keine Wunschtermine vergeben. Nach Zahlungseingang werden freie Prüfungsplätze immer nach dem Eingangsdatum der Buchung vergeben. Bitte beachten Sie, dass durch die einzelnen Bezirksärztekammern keine Vorbereitungskurse anbieten! Approbationsurkunde I. Arzt-Patienten-Gespräch Der Kandidat muss nun den Betrag überweisen, erst dann erfolgt über das System eine Terminierung der Prüfung. Wichtig: 7. Erhalt der 4. Schriftliche Einladung zur Fachsprachenprüfung & Prüfungstag: Sie erhalten umgehend eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Bitte erscheinen Sie an Ihrem Prüfungstag rechtzeitig in der Bezirksärztekammer. Erfahrene Mitarbeiter betreuen Sie während und nach der Prüfung und stehen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bitte bringen Sie zudem Ihre Ausweisdokumente mit. II. Dokumentation Die gewonnenen Informationen aus dem ersten Teil müssen in einem Anamnesebogen schriftlich dokumentiert werden. Dazu wird der Kandidat in einen separaten Raum geführt, in dem er die gewonnen Informationen schriftlich aufbereiten kann. Der ausgefüllte Bogen wird im Anschluss der Kommission übergeben. III. Arzt-Arzt-Gespräch Im letzten Teil wird eine Krankenhausvisite nachgestellt, bei welcher der Prüfling die gewonnen Informationen einem leitenden Arzt wiedergeben muss. Er muss alle Informationen zielgruppengerecht wiedergeben, sowie auf Nachfragen antworten können. Vorschläge zur weiteren Diagnostik, sowie Therapieempfehlungen sind ebenso Bestandteil der Prüfung. 6. Kenntnisprüfung 8. Weiterbildung Nach einer an der Bezirksärztekammer absolvierten Fachsprachenprüfung müssen Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten zudem eine medizinische Kenntnisprüfung absolvieren. Die Weiterbildung erfolgt nach Abschluss der Berufsausbildung. Ziel ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes. Diese wird vom Regierungspräsidium Stuttgart abgenommen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zum RP Stuttgart auf: Thomas Meinecke 0711 - 90439202 [email protected] Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung führt zur Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung, z.B. Chirurg, Internist usw. Weitere Informationen unter: [email protected]
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