Rock Electro - Verbandsgemeinde Ulmen

Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Jahrgang 45/127
Samstag, den 5. März 2016
Ausgabe 9/2016
JUNGGESELLENFEST
IN SCHMITT
Roll Das Rock
FASS
Rein!
Versus
Electro
Du Entscheidest!
Weizen
Rock‘n‘Rollers:
Mit frisch gezapftem Weizen Rockt mit Twilight Zone im Biersaal
Schmitt
Feiert mit DJ Phil Amande in der Sektbar
0…T\
Schmitt
our
Happy H
2 0 :0 0 - 2 1 :0 0 U
MusiK
Cocktails Dancefloorfans:
hr
MixedStyles by DJ PhilAmande
www.ulmen.de
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei
Notruf:..................................................................................................................... 110
Polizeiinspektion Cochem:.............................Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:................................... Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................ Tel.: 02651-8010
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf ..................................................................................................................... 112
■■ Ärztlicher Notdienst
Bereich Lutzerath...............Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
Über die angegebene Nummer werden Sie mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale in Cochem verbunden.
Bereich Kelberg-Ulmen................ Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.)
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz
und Auderath
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr bis
Montag 07:00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00
Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat.
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst
nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz
www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
........................................................................................................Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
......................................................................................................... Tel.: 0261-19222
■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH,
.................................................................................................Tel. 0261-20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
..........................................................................................................Tel. 0651-1457-0
■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen
Störungen
Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Unternehmen der evm-Gruppe
....................................................................................................... Tel. 0261-2999-55
■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig....................................................0800-4112244
■■ Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
gegenseitig.
■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:...................................................................... Handy 0160-9786 9515
Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676/ 409-0
02676/ 409-500
www.ulmen.de
[email protected]
Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr &
14:00 - 16:00 Uhr
08:30 - 13:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Die Fraktionssitzungen finden wie folgt statt:
Verbandsgemeinde
Ulmen
Amtliche Bekanntmachungen
Reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 15.02.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
$
Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Ich
....................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in
....................................................................................................................................
Ort, Straße
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
....................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
....................................................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
....................................................................................................................................
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
....................................................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt
wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies
nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.
02676/409-0).
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Hiermit lade ich zu einer nicht öffentlichen/öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen der Verbandsgemeinde Ulmen ein, die am
Donnerstag, den 10.03.2016, um 14:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
stattfindet.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil (Sitzungsbeginn: 14:30 Uhr)
1. Information zum Erwerb von Anteilen an der Energiebeteiligungsgesellschaft Mittelrhein mbH (EBM)
Öffentlicher Teil (Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr)
2. Ehrenamtliches Engagement in der Verbandsgemeinde Ulmen im
Rahmen der Flüchtlingsarbeit
3. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von Anteilen an
der Energiebeteiligungsgesellschaft Mittelrhein mbH
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan 2016
5. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen
mbH zum 31.12.2014
6. Mitteilungen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
CDU-Fraktion:
Dienstag, 08.03.2016, 20:00 Uhr
Lutzerath, Hotel Maas
SPD-Fraktion:
Montag, 07.03.2016, 19:00 Uhr
Lutzerath, Hotel Maas
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e.V.:
Mittwoch, 09.03.2016, 19:00 Uhr
Lutzerath, Hotel Maas
Sprechstunde des
Jugendamts Cochem-Zell
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am
Montag von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie vorab einen Termin
mit Frau Pitsch unter 02671-61328 vereinbaren.
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei
Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf.
Haushaltssatzung der
Verbandsgemeinde Ulmen
für das Haushaltsjahr 2016
vom 26.02.2016
Der Verbandsgemeinderat hat am 08.12.2015 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153),
in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell
als Aufsichtsbehörde vom 16.02.2016 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
9.115.429,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
9.270.304,00 EUR
Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag auf
- 154.875,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
8.838.194,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
8.829.534,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
+8.660,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
756.649,00 EUR
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
1.206.500,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
- 449.851,00 EUR
die Einzahlungen aus
566.198,00 EUR
Finanzierungstätigkeit auf 1)
die Auszahlungen aus
125.007,00 EUR
Finanzierungstätigkeit auf 1)
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
+ 441.191,00 EUR
der Gesamtbetrag der
10.161.041,00 EUR
Einzahlungen auf 1)
der Gesamtbetrag der
10.161.041,00 EUR
Auszahlungen auf 1)
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
1
) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf
0,00 EUR
- verzinste Kredite auf
449.851,00 EUR
- zusammen auf
449.851,00 EUR
Ulmen
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§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten, werden mit insgesamt 0,00 EUR veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 12.000.000,00 EUR.
§5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Eigenbetrieb Abwasserwerk Ulmen (darin enthaltensind zu erwartende zinslose Darlehen des Landes Rh.-Pfalz i. H.
v.375.000,00 EUR)
941.900,00 EUR
2. Kredite zur Liquiditätssicherung Eigenbetrieb
Abwasserwerk Ulmen 1.500.000,00 EUR
3. Verpflichtungsermächtigungen Eigenbetrieb
Abwasserwerk Ulmen
0,00 EUR
§6
Verbandsgemeindeumlage
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von 34,00 v. H. (Vorjahr 35,00 v. H.).
Das vorläufige Umlagesoll beträgt 2.696.279,00 EUR
Vorjahr (zahlungswirksam) 2.744.473,00 EUR
Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu
entrichten.
§7
Sonderumlagen
Gemäß § 26 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz werden folgende
Sonderumlagen erhoben:
1. Sonderumlage „Grundschulumlage“
Als Umlage für Sach- und Personalkosten werden von den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt für das
Haushaltsjahr 2016, 333.662,00 EUR erhoben (Ansatz Vorjahr
387.584,00,00 EUR).
2. Sonderumlage „Grundschul-Investitionskosten-Umlage“
Als Umlage für die Investitionskosten der Grundschulen werden
von den verbandsangehörigen Gemeinden, außer Büchel, insgesamt für das Haushaltsjahr 2016 30.500,00 EUR erhoben (Ansatz
Vorjahr 38.306,00 EUR).
3. Sonderumlage „Kommunale Kindergärten“
Die Betriebsträgerschaft der kommunalen Kindergärten ist auf die
Verbandsgemeinde Ulmen übertragen. In Höhe der bei der Verbandsgemeinde Ulmen anfallenden Personalaufwendungen
und Betriebskosten, unter Berücksichtigung der gewährten
Landes- und Kreiszuwendungen, für das Kindergartenpersonal wird eine Sonderumlage von den Ortsgemeinden und den
Kindergartenzweckverbänden Kliding und Lutzerather-Höhe
erhoben. Zusätzliche Personalvertretungen werden „spitz“
abgerechnet. Daneben wird noch ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben.
Als vorläufige Sonderumlage werden erhoben:
a) von der Ortsgemeinde Alflen
28.580,00 EUR
b) von der Ortsgemeinde Auderath
40.385,00 EUR
c) von der Ortsgemeinde Bad Bertrich
42.250,00 EUR
d) von der Ortsgemeinde Gevenich
38.810,00 EUR
e) vom Kindergartenzweckverband
Kliding
32.460,00 EUR
f) vom Zweckverband Kindergarten
Lutzerather-Höhe
99.903,00 EUR
Die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltjahres zu entrichten.
§8
Gebühren und Beiträge für die Abwasserbeseitigung
1. Schmutzwassergebühr:
Die Schmutzwassergebühr einschließlich der Abwasserabgabe beträgt
2,95 EUR je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser.
Die Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.
Ausgabe 9/2016
2. Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Höhe des Wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Niederschlagswasserbeseitigung wird gesondert durch Satzung festgesetzt und beträgt, 0,32 EUR je Quadratmeter gewichteter Fläche.
Die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrages erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.
3. Gebühr für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung
von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie für das Einsammeln, den Transport und die Abnahme von Fäkalschlamm aus
privaten Kleinkläranlagen
Für das Einsammeln, den Transport und die Reinigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben sowie das Einsammeln, den
Transport und die Annahme von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen wird für das Haushaltsjahr 2016 eine Gebühr von 26,00 EUR je
Kubikmeter abgefahrener Menge erhoben.
Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.
4. Gebühr für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gruben, soweit die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbeseitigungspflichtige ist:
Für die Abnahme von Abwasser aus geschlossenen Gruben, für die
die Verbandsgemeinde Ulmen nicht Abwasserbeseitigungspflichtige
ist, wird eine Gebühr von 15,00 EUR je Kubikmeter abgenommener
Abwassermenge erhoben.
Die Erhebung dieser Gebühr erfolgt nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Ulmen.
5. Investitionskostenanteile für Entwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze
5.1 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von
gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei
erstmaliger Herstellung der Entwässerungseinrichtung auf
11,57 EUR je Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.
5.2 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von
gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei
Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde in offener Bauweise auf 25,97 EUR je Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.
In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt
eine Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils
mit den Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die
Kanalerneuerung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder
Niederschlagswasserkanal) mindestens 25 % der entwässerten
Straßenfläche betrifft.
5.3 Der Investitionskostenanteil für die Entwässerung von
gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird bei der
Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde in geschlossener Bauweise (z. B. Inliner) auf 8,82
EUR je Quadratmeter entwässerte Fläche festgesetzt.
In Anlehnung an das Straßenausbau-Beitragsrecht erfolgt
eine Abrechnung zur Zahlung des Investitionskostenanteils
mit den Ortsgemeinden oder der Stadt Ulmen erst, wenn die
Kanalerneuerung in der jeweiligen Straße (Mischwasser- oder
Niederschlagswasserkanal) mindestens 25 % der entwässerten
Straßenfläche betrifft.
6. Laufender Kostenanteil für die Entwässerung gemeindlicher
Straßen, Wege und Plätze
Der laufende Kostenanteil für die Entwässerung der gemeindlichen
Straßen, Wege und Plätze in eine Entwässerungseinrichtung der Verbandsgemeinde Ulmen wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 0,48 EUR
je Quadratmeter entwässerte Fläche und Jahr festgesetzt.
7. Weiterberechnung von Vergütungskosten durch das Abwasserwerk
7.1 Leistungen für Dritte durch Mitarbeiter des Abwasserwerkes, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind auf der
Grundlage der Richtwerte für die Berücksichtigung des
Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem
Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und
Benutzungsgebühren (entspr. aktuellem Rd.Schr. des
Ministeriums der Finanzen, RLP), zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags von 10 % (für Fahrzeuge, Geräte etc.) abzurechnen.
7.2 Für die Abrechnung nach Ziffer 7.1 gegenüber der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinden und sonstiger Behörden wird der
Gemeinkostenzuschlag nicht berechnet.
§9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 EUR (netto) sind
im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Ulmen
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§ 10
eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014
(nach Haushaltsplanung)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015
(nach Haushaltsplanung)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016
(nach Haushaltsplanung)
9.455.962,79 EUR
9.463.819,79 EUR
9.308.944,79 EUR
§ 11
deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die
Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1
GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind
auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im
Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von
Mehrauszahlungen innerhalb des selben Teilhaushaltes.
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die
Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 26.02.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Ausgabe 9/2016
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.03.2016 bis einschließlich 16.03.2016 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Rathaus, Zimmer 105 öffentlich aus.
56766 Ulmen, den 26.02.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Steimers, Bürgermeister
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2
i.V.m. § 103 Abs. 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite wurde mit der Maßgabe erteilt, dass diese Kredite nachweislich
die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen
oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der Ziffer 4.1.3 der
VV zu § 103 Gemeindeordnung (GemO) erfüllen.
Verpflichtungsermächtigungen sieht die Haushaltssatzung nicht vor.
Eine Genehmigung gem. den §§ 95 Abs. 4Nr. 1 i.V.m. 102 GemO entfällt daher.
Der fehlende Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde gem. §
121 GemO beanstandet.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Investitionskredite im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserwerk wurde gem. den §§ 1 Abs. 1
EigAnVO, 80 Abs. 3 und 4, 95 Abs. 4, 102 und 103 Abs. 2 GemO erteilt.
Im Übrigen wurden gegen die Ausführung der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes mit Stellenplan sowie des Wirtschaftsplans des
Abwasserwerkes keine Bedenken erhoben.
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Alfred Steimers
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Wahlbekanntmachung
Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die
statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
I.
Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz
II.
Die Gemeinden Alflen, Auderath, Beuren, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler, Wollmerath bilden jeweils einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum wird in
1. Alflen 2. Auderath 3. Beuren 4. Büchel 5. Filz 6. Gevenich 7. Gillenbeuren 8. Kliding 9. Schmitt 10. Urschmitt 11. Wagenhausen 12. Weiler 13. Wollmerath eingerichtet.
in der Mehrzweckhalle/Schule, Schulstr. 14, im Bürgerhaus, Hauptstr. 19, im Bürgerhaus, Schulstraße, in der Mehrzweckhalle, Schulstr., im Gemeindesaal, Hauptstr. 2, im Bürgerhaus, Auf der Gasse 1, im Gemeindehaus, Hauptstr. 18, im Gemeindehaus (ehem. Schule), Schulstr. 2, im Gemeindesaal, Hauptstr. 16, im Bürgerhaus Ursmadia, Kirchstr. 24, im Gemeindesaal, Hauptstr. 18, im Bürgerhaus, Kreuzstr. 14, im Gemeindesaal (ehem. Schule), Hauptstr. 10, barrierefrei,
barrierefrei,
barrierefrei,
barrierefrei
nicht barrierefrei,
barrierefrei,
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nicht barrierefrei,
barrierefrei,
barrierefrei,
nicht barrierefrei,
barrierefrei,
barrierefrei,
Die Gemeinde Bad Bertrich ist in folgende 2 Stimmbezirke eingeteilt:
1. Stimmbezirk 0101:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Unteres Parkdeck (ehemals Schlecker), Kurfürstenstr. 21a, barrierefrei
2. Stimmbezirk 0201:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Bürgerhaus Kennfus, Birkenweg, OT Kennfus, barrierefrei
Die Gemeinde Lutzerath ist in folgende 2 Stimmbezirke eingeteilt:
1. Stimmbezirk 0101:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Bürgerhaus „Zum Üßbachtal“, Trierer Str., barrierefrei
2. Stimmbezirk 0201:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Ehem. Schule, - EG -, Gartenstraße 2, barrierefrei
Die Stadt Ulmen ist in folgende 5 Stimmbezirke eingeteilt:
1. Stimmbezirk 0101:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Sitzungssaal Rathaus, Marktplatz 1, barrierefrei
2. Stimmbezirk 0102:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Gemeindehaus am Maar, In der Lay 4, barrierefrei
3. Stimmbezirk 0103:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Grundschule Klasse 3 b, Im Köhnengarten, barrierefrei
4. Stimmbezirk 0104:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Bürgerhaus Vorpochten, Rosenstraße, barrierefrei
5. Stimmbezirk 0201:
Der Wahlraum wird eingerichtet in:
Meiserich Jugendheim, Ulmener Str. 20, OT Meiserich, barrierefrei
Bei der Nennung der Wahlräume ist zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vermerkt, ob die Räume barrierefrei eingerichtet sind.
Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind,
können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 07.02.2016 bis 21.02.2016 übersandt worden sind, sind der
Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
III.
Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des
Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen
zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen ihre Stimme geheim abgeben zu können. Landesweit sind
alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und
das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens,
Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen
jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der
Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung: verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen
der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von
der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben
ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin
oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,
und ihre Landesstimme in der Weise,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.
IV.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
V.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem im unverschlossenen Stimmzettelumschlag befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen
Wahlvorstand abgegeben werden.
Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Ulmen, den 02.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Das Jugendbüro der VGV Ulmen und die Verkehrswacht Cochem-Zell bieten an:
PKW-Sicherheitstraining
für junge Fahranfänger
(Alter 17-25 Jahre)
Samstag, 2. April 2016
und
Samstag, 8. Oktober 2016
Flugplatz Mendig
9:00 - ca. 16:30 Uhr
Gebühr: 40,00 Euro/Teilnehmer
(für Teilnehmer, die ein Konto bei der VolksbankRheinAhrEifel
e.G, Raiffeisenbank Eifeltor eG oder bei der Sparkasse Mittelmosel besitzen, kostet das Training nur 30,00 Euro).
Das Training wird mit dem eigenen PKW durchgeführt.
Es stehen folgende Themenschwerpunkte auf dem Programm:
•
•
Theorievermittlung
Fahrverhalten und Fahrweisen bei unterschiedlichem Untergrund
• Bremstechniken (Einschätzen von Brems- bzw. Anhaltewegen)
• Kurven- und Slalomfahrten
• Ausweichen vor plötzlich auftretenden Hindernissen
Anmeldungen (begrenzte Teilnehmerzahl)
ab sofort bei:
Uli Esper, 02676/409-210 & Andrea Saxler:
Tel.: 02676/409-260 oder per Email: ulrich.
[email protected] / [email protected]
(Angabe von Alter, Adresse, Telefonnummer
erforderlich!)
Alle weiteren Informationen erhaltet ihr bei
eurer Anmeldung.
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
am 06.03. zum 81. Geburtstag
Frau Maria Arnold,
Ulmen OT Meiserich
am 08.03. zum 80. Geburtstag
Frau Johanna Linden,
Gevenich
am 08.03. zum 81. Geburtstag
Frau Maria Willems,
Ulmen
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„Pflegeheim, was nun?“
Elternunterhalt - wann zahlen die Kinder?
- in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Büro der VG Ulmen -
am 09.03. zum 92. Geburtstag
Herr Albert Schneiders,
Kliding
am 11.03. zum 80. Geburtstag
Herr Helmut Mindermann,
Beuren
Wann:
Mittwoch, 16. März 2016, 18.30 Uhr
Ort:
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
Marktstraße 1, 56766 Ulmen, Sitzungssaal
Referentin: Frau Silke Lachenmaier
von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für den Landkreis Cochem-Zell e. V.
Am Eichenhain 1 / Brauheck-Center  56812 Cochem-Brauheck  Tel. 0 26 71 / 9 13 71
Bild: Danny König_pixelio.de
Altersjubilare
Wir gratulieren
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
60 NA KLAR
seniorinnen und senioren der Verbandsgemeinde Ulmen
Kindergarten Lutzerath - Übergabe spende aus seniorenveranstaltungen
Einen Betrag von 600,00 Euro aus Erlösen des Theaternachmittages sowie der Weihnachtsfeier der Senioren 2015 konnte
Bürgermeister Alfred Steimers zusammen mit Willi und Ilse
Franze sowie Inge Krämer dem Kindergarten Lutzerath übergeben.
Bürgermeister Steimers dankte allen Seniorinnen und Senioren, die dieses großartige Ergebnis erarbeitet haben, denn
die durchgeführten Veranstaltungen sind auch kleine logistische Kraftakte, die die Seniorinnen und Senioren aber mit viel
Freude und Begeisterung stemmen.
Kindergartenleiterin Christel Reuter bedankte sich im Namen
der Kinder und ihres Teams herzlich für den wie sie betont,
großzügigen Spendenbetrag, der für die Gestaltung des Spielplatzes verwendet werden soll.
Es war für das Orga-Team von 60 NA KLAR nicht nur ein freudiger Anlass, sondern auch ein hochinteressanter Termin in
diesem neugestalteten Kindergarten Lutzerath. Christel Reuter zeigte in einem ausführlichen Rundgang die angebauten
und neugestalteten Räume und erläuterte eingehend das mit
dem gesamten Kindergartenpersonal erarbeitete Konzept zur
Betreuung und Förderung der Kindergartenkinder.
Ein großartiges Konzept mit Herz und Verstand, hier können
sich die Kinder wunderbar aufgehoben fühlen.
60 NA KLAR bedankte sich für den herzlichen Empfang und
versprach, im Frühjahr/Sommer, wenn auch das Außengelände besichtigt werden kann, nochmals wiederzukommen.
Weitere Planungen für das 1. Halbjahr 2016
Wir möchten mit ihnen gerne zur Kokus-Weberei in eisenschmitt, dies verbunden mit besuch der abtei Himmerod
und abschluß in der Heidsmühle in manderscheid. nach
rücksprache mit der Kokus-Weberei erfolgt Terminfestsetzung in der kommenden Woche.
Termin und nähere Infos folgen.
Weiteres reiseprogramm:
7 Tage-reise an die nordsee - dagebüll/Föhr/sylt vom
16.06. bis 22.06.2016
Das Strandhotel Dagebüll ist von drei Seiten von der Nordsee
umgeben, mit einem herrlichen Blick vom Restaurant aus auf
die Insel Föhr, die umliegenden Halligen und das Nordfriesische Wattenmeer. Während unserer Reise machen wir Ausflüge
nach Friedrichstadt, Husum, St. Peter-Ording/Eidersperrwerk,
Flensburg, Sylt und auf die Insel Föhr.
Friedrichstadt wurde 1621 durch Herzog Friedrich III. gegründet, der dort eine Handelsmetropole errichten wollte, ähnlich
Amsterdam. Den Namen Holländerstädtchen oder Klein-Amsterdam erhielt der Ort durch die Kanäle mit ihren Graachten
und den Bauten im niederländischen Stil
Leistungen:
Hin- und Rückreise im Fernreisebus mit WC-Klima, alle Ausflüge wie beschrieben inclusive.
Wir wohnen im Standhotel Dagebüll
6 x Übernachtungen mit reichhaltigem Frühstücksbuffet, Zimmer Du/WC
6 x Abendessen, 3-Gang-Menue
1 x Graachtenfahrt in Friedrichstadt
1 x Schiffahrt nach WyK zur Insel Föhr und zurück
1 x Rundreise auf der Insel Föhr
1 x Ausflug zur Insel Sylt
Preis und weitere Infos falls erforderlich bei Inge Krämer,
02676/1706. Es liegen schon einige Anmeldungen vor.
Anmeldung bei Inge Krämer, Tel.: 02676/1706.
7 Tage berlin und spreewald vom 21.08. bis 27.08.2016
21.08. Anreise nach Berlin. Wir wohnen im Hotel Golden-Tulip,
4 Sterne, das Hotel befindet sich mitten in Stadtzentrum,
jedoch abseits vom Trubel in einer ruhigen Seitenstraße. Den
bekannten Kurfürstendamm, das KaDeWe und die Gedächtniskirche erreicht man in wenigen Minuten zu Fuß.
Das Hotel bietet einen angenehmen Wohnkomfort, alle Zimmer verfügen über einen High-Speed-Internetanschluß, Satelliten-EV und Radio, Telefon, Klimaanlage, Minibar, Safe, Föhn
und Kosmetikspiegel.
An allen Tagen begleitet uns unsere phantastische Mandy.
Neben der klassischen Stadtrundfahrt (an 2 Tagen) werden wir
das Mauermuseum und das Alliertenmuseum besuchen, eine
Führung im Infocenter Schloß Berlin, sowie einen Tag in den
Spreewald fahren, außerdem wird Mandy uns sicher wieder
Groß-Berlin mit Bezirkbesuchen überraschen.
Das Programm kann sich je nach Wetter, Ereignissen etc. verändern, wird aber jeweils frühzeitig bekanntgegeben.
Am 23.08. (nachmittags) konnten wir einen besuch im Kanzleramt ermöglichen.
Leistungen:
Hin- und Rückreise im Fernreisebus mit WC/Klima, alle Ausflüge wie beschrieben incl., wir wohnen im Hotel GoldenTulip-Hamburg.
Frühstück und Mittagsimbiss auf der Hinreise
6 x Übernachtung im Komfortdoppelzimmer oder Standardeinzelzimmer
6 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
Reiseleitung an allen Tagen
Ausflug in den Spreewald mit Kahnfahrt
Eintritt Mauermuseum, Führung Info-Center Schloss, Führung
Alliiertenmuseum, Citytax Berlin
Preis und weitere Infos bei Anmeldung auf Anfrage, Tel.
02676/1706, Inge Krämer
Weitere Fahrten:
11.09. bis 16.09. Lüneburger-Heide, (Schnäppchenreise)
09.12. bis 11.12.2016 Adventsreise Flandern Gent-BrüggeBrüssel
Auf Ihre Anmeldungen freue ich mich.
Herzlichst, Inge Krämer
Ulmen
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Mitteilungen aus dem
gEsundland VulkanEifEl
Ausgabe 9/2016
Ulmen
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Märchenhaftes Erleben einer
wirkungsvollen Landschaft
Mentale Entschleunigung bedeutet, seine innere Balance zu finden.
Dabei hilft es, die Kraft der Natur zu spüren, sie sich zu Nutze zu machen
und somit eine Brücke zur eigenen Gesundheit zu schlagen. Lassen Sie
uns diese „Brücke“ gemeinsam bauen. Auf einer Wanderung entlang
des Strohner Määrchens, des Trautzberger und des Sprinker Maars
sowie des Vulkanerlebnispfades werden wir ein neues Gespür für die
Besonderheiten der Natur entwickeln - ein regelrecht landschaftstherapeutisches Erlebnis! Ihr Landschaftsmentor: Alfred Welter
Termine: jeden zweiten Donnerstag im Monat
10. März, 14. April, 12. Mai, 9. Juni, 14. Juli, 11. Aug., 8. Sep., 13. Okt., 10.
Nov. und 8. Dez. 2016
Treffpunkt: Lavabombe, Strohn
Uhrzeit: 10.00 Uhr
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen, maximal 12 Personen
Preis: 5,00 € pro Person
Dieses Angebot kann nach Absprache auch für Gruppen an anderen
Terminen gebucht werden.
Information und Anmeldung
Alfred Welter, Landwirtschaftsmeister, Tel.: 0171 8948816
E-Mail: [email protected]
Ausgabe 9/2016
Jagdgenossenschaft Alflen
Die Jahreshauptversammlung 2016 findet am 16.03.2016 um 20:00
Uhr im Gasthaus Stüffje statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totengedenken
2. Jahresbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr
6. Anträge
7. Genehmigung des Haushaltsplans
8. Verwendung des Reinerlös
9. Jagdverpachtung 2017
10.Verschiedenes
Anträge für die Jahreshauptversammlung am 16.03.2016 sind bis spätestens 10.03.2016 einzureichen. Später eingereichte Anträge werden
in der Sitzung nicht mit aufgenommen.
Laut der Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen
bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche Vollmacht eines Jagdgenossen
besitzen, an der Versammlung teilnehmen.
Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom 04.04. bis
16.04.2016 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
Der Vorstand
Duo Harfenzauber an 05.03.
zu Gast in Manderscheid
Die Musik von Melanie Henrichs und Ulrich Knopp verzaubert und lädt
zum Träumen ein. Die beiden Künstler bieten auf ihren Instrumenten,
die aus der Werkstatt von Ulrich Knop stammen, einen musikalischen
Hochgenuss. Es gibt nur wenige Instrumente, die die Menschen so sehr
berühren und verzaubern wie die Harfe. Was also könnte schöner sein
als eine Harfe? Unsere Antwort: zwei Harfen!
Als Duo entführen Melanie Henrichs und Ulrich Knopp die Zuhörer
raus aus dem Alltag in eine Welt der Phantasie und der Träume. Diese
Musik berührt die Seele und geht tief unter die Haut.
Da beide mehrere Instrumente spielen, können sie immer wieder neue
Klangfarben schaffen. So spielen sie nicht nur mit zwei Harfen sondern
kombinieren die Harfe auch mit Akkordeon, schottischer Holzquerflöte, Whistle und Gitarre. Mal sind die Stücke romantisch verträumt,
mal rhytmisch flott. Das Repertoire reicht von irisch-schottischem Folk
bis zu Filmmusik und Rockballaden.
Melodisch, einfühlsam und abwechslungsreich - mit zwei keltischen
Harfen, Akkordeon, schottischer Flute und Gitarre. Klangliche Harmonie, die das Publikum tief berührt in der Musik versinken lässt.
Am Samstag, 5. März ist das Duo Harfenzauber mit Ihrem wundervollen Programm klassischer und moderner Harfenmusik zu Gast in der
Heidsmühle in Manderscheid. Beginn ist um 19.00 Uhr. Reservierungen
unter 06572-747 oder [email protected]
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes,
Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Aus den Gemeinden
Alflen
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Tel.: 02678 - 95 36 61, Fax: 02678 - 95 36 59
Email: [email protected]
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
AUderAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Brennholzverlosung
Die Brennholzverlosung erfolgt am Donnerstag, den 10.03.2016 um
18.00 Uhr im Bürgerhaus.
Wer Brennholzbedarf angemeldet hat, diesen Termin aber nicht wahrnehmen kann, beauftragt bitte eine Ersatzperson, die für ihn das Los
zieht!
Wer Holz im Gemeindewald aufarbeitet, muss im Besitz eines Sachkundenachweises für den Umgang mit der Motorsäge sein. Die in der
Unterweisung hierzu vermittelten Kenntnisse und Inhalte sind dabei
anzuwenden! Dies bezieht sich auf die Arbeitstechniken sowie auf Art
und Zustand des Werkzeuges und der Sicherheitskleidung.
Die Motorsäge darf ausschließlich mit Sonderkraftstoff und biologisch
abbaubarem Kettenöl betrieben werden.
Paul Michael Kruff, Revierförster
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
BAd Bertrich
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003
Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen
Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Gerne können Sie auch eine Email senden an:
[email protected] oder an
[email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren,
da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13441.
BeUren
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
E-Mail: [email protected]
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
Ausgabe 9/2016
Zeit für Begegnung mit ALT und JUNG
für alle Bürger der Gemeinde Beuren
am Freitag, 11. Mai 2016 ab 15.00 Uhr
in der Gemeindehalle Beuren
Es ist wieder soweit - wir treffen
uns in der Beurener Gemeindehalle.
Sich BEGEGNEN heißt miteinander lachen, gute Gespräche führen, Neues erfahren, dem anderen
zuhören, vielleicht jemanden seit
langem nochmal wiedersehen…
GEMEINSAM und nicht
EINSAM, zusammen schöne Stunden zu verbringen bei Kaffee und
Kuchen, dazu laden wir euch herzlich ein……
Der Kirchengemeinderat Beuren!
Büchel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
filz
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 650
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
gevenich
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter
02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@
gmx.de vornehmen.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Gevenich
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Gevenich der Ortsgemeinde Gevenich ein, die am
Donnerstag, den 10.03.2016, um 19:00 Uhr
im Feuerwehrhaus, Hauptstr. 35, 56825 Gevenich
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. „Cochem-Zeller Energiedorf“ - Vorstellung der Zwischenergebnisse
Ulmen
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2. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution gegen die
Schließung der Filiale der Raiffeisenbank Eifeltor eG in Gevenich
3. Auftragsvergabe Baum- u. Heckenrückschnitt
4. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gevenich
5. Beratung und Beschlussfassung über den Eigenanteil der Eltern an
den Kosten der Mittagsverpflegung in der Kita Gevenich
6. Fahrtkostenentschädigung
7. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
8. Grundstücksangelegenheit
9. Bauangelegenheit
10.Mitteilungen
gez. Walter Brauns, Ortsbürgermeister
Herzlichen Glückwunsch
zum Geburtstag
80 Jahre
Johanna Linden
Frau Johanna Linden
feiert am 8. März
ihren 80. Geburtstag.
Johanna
Linden,
geb. Welter, wurde
1936 an einem Sonntag geboren und
wuchs zusammen
mit ihrer jüngeren
Schwester Klara auf.
Johanna
verlor
schon früh im Krieg
ihren Vater, sodass
ihre Mutter Franziska
die beiden Mädchen
alleine groß zog.
Johanna liebte das Lernen. Sie las sehr gerne und war eine
sehr gute Schülerin. Nach Beendigung der Schulzeit begann
sie in Cochem eine Ausbildung zur Damenschneiderin. Diese
schloss die mit sehr gutem Erfolg ab. Sie absolvierte in ihrem
geliebten Beruf noch zahlreiche Weiterbildungen und arbeitete bis zur Geburt der Kinder festangestellt in der Damenschneiderei und später dann jahrelang weiter freiberuflich in
ihrem Beruf.
1960 heiratete Johanna ihren Ehemann Alois, den sie schon
seit ihrer Kindheit kannte. Sie schenkte vier Kindern das
Leben: Albrecht, Martina, Markus und Anne.
Ihre größte Leidenschaft waren die Mode und die Damenschneiderei. Johanna engagierte sich ferner jahrelang im
Gevenicher Möhnenverein.
Zu den Gratulanten zählen neben ihrem Mann und ihren vier
Kindern noch sechs Enkelkinder, die ihre Großmutter über
alles lieben.
Im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger gratulieren
wir Frau Linden sehr herzlich zum runden Geburtstag und
wünschen ihr weiter eine glückliche Zeit, Gesundheit und
Wohlergehen im Kreise ihrer Lieben.
Ortsgemeinde Gevenich
Walter Brauns, Ortsbürgermeister
Ausgabe 9/2016
gillenBeUren
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
E-Mail: [email protected]
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
Kliding
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677-951394
Homepage: www.kliding.de
E-Mail: [email protected]
Jagdgenossenschaft Kliding
Einladung
Am Freitag, dem 11.03.2016 findet um 20:00 Uhr im Gasthaus Scheiber unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfbericht
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Jagdgenossen an dieser Versammlung teilnehmen dürfen. Jeder Jagdgenosse kann sich jedoch
durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsänderungen in der Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift der o.a. Versammlung liegt in der Zeit vom 01.04.14.04.2016 beim Vorsitzenden zur Einsicht offen.
Anträge zur Jahreshauptversammlung werden bis zum 01.03.2016
angenommen.
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
lUtzerAth
Regelmäßige Dienstzeiten
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
Handy 0151 - 17134740, E-Mail: [email protected]
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit
Termine telefonisch vereinbart werden.
Immer bürgernah und für Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Ulmen
- 15 -
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche
Sitzung des Gemeinderates Lutzerath
Sitzungsdatum:
Dienstag, den 23.02.2016
Beginn:
19:30 Uhr
Ende:
21:20 Uhr
Ort:
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36,
56826 Lutzerath
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Günter Welter
1. Beigeordneter
Herr Werner Traßer
Beigeordnete
Frau Roswitha Lescher
Ratsmitglieder
Frau Petra Castor, Herr Elmar Hammes, Herr Bruno Hommes, Herr Horst
Kellershoff, Herr Hermann-Josef Kesseler, Herr Bernhard Müllen, Herr
Thomas Müllen, Frau Katrin Müller, Herr Thomas Otto, Herr Paul Peifer,
Herr Hans Schmitz, Frau Edeltrud Schuhmacher, Herr Peter Sesterhenn
Protokollführerin
Frau Petra Lescher
Gäste
Herr Rolf Weber vom Büro West
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Jürgen Hecking
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
erweitert:
TOP 9: Grundstücksangelegenheit
Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlussfassung über eine 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“
3. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 4 der Ortsgemeinde Lutzerath nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung nach §
4 Abs. 2 und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Bauangelegenheit
6. Bauangelegenheit
7. Bauangelegenheit
8. Grundstücksangelegenheit
9. Grundstücksangelegenheit
10.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über eine 5. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“
Sachverhalt:
Bereits in seiner Sitzung am 21.01.2016 hatte sich der Gemeinderat
damit einverstanden erklärt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der Grundstücke Gemarkung Lutzerath,
Flur 12 Nrn. 70/1 und 70/3 durch eine Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ zu schaffen. Es ist
geplant, auf den Grundstücken ein Wohnhaus zu errichten; das Grundstück Nr. 70/1 ist im Bebauungsplan „Südöstliche Ortserweiterung“ als
Wohnbaufläche ausgewiesen, das Grundstück Nr. 70/3 befindet sich
derzeit allerdings bauplanungsrechtlich im Außenbereich.
Es wurde aus diesem Grunde der Antrag gestellt, den Bebauungsplan
in diesem Bereich zu ändern. Es sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
1. Erweiterung des Plangebietes um das Grundstück Flur 12 Flurstück Nr. 70/3 und Festsetzung als Wohnbaufläche (Allgemeines
Wohngebiet – WA).
2. Änderung bzw. Anpassung der Baugrenzen im Änderungsbereich
3. Aufnahme von grünordnerischen und landespflegerischen Festsetzungen (Pflanzmaßnahmen zur randlichen Eingrünung und
inneren Durchgrünung).
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine Auswirkungen, die Kosten werden vom Verursacher übernommen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat nach §§ 1. 1a,
2, 2a und 9 des Baugesetzbuches (BauGB) folgendes:
Ausgabe 9/2016
Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung wird es für erforderlich gehalten, eine 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ vorzunehmen. Folgende Änderungen des
Bebauungsplanes sollen vorgenommen werden:
4. Erweiterung des Plangebietes um das Grundstück Flur 12 Flurstück Nr. 70/3 und Festsetzung als Wohnbaufläche (Allgemeines
Wohngebiet – WA).
5. Änderung bzw. Anpassung der Baugrenzen im Änderungsbereich
6. Aufnahme von grünordnerischen und landespflegerischen Festsetzungen (Pflanzmaßnahmen zur randlichen Eingrünung und
inneren Durchgrünung).
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuleiten und durchzuführen. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen
erfolgen
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1
Ortsbürgermeister Günter Welter hat gem. § 22 GemO nicht an der
Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 4 der Ortsgemeinde Lutzerath nach § 34 Abs.
4 Nr. 3 BauGB a) über die Anregungen aus der Trägerbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 25.11.2015 hat der Gemeinderat Lutzerath
beschlossen, für eine Teilfläche der Grundstücke in der Gemarkung
Driesch, Flur 20 Flurstücke Nrn. 67 und 68 eine Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu erlassen. Durch diese Satzung
werden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil einbezogen. Das erforderliche Verfahren nach § 34 Abs. 6
BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Form der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
2 BauGB sowie der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde inzwischen
durchgeführt.
Mit Schreiben vom 15.12.2015 wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme
zu dem Satzungsentwurf gebeten. Gleichzeitig hat der Satzungsentwurf einschl. Begründung in der Zeit vom 04. Januar 2016 bis einschl.
05. Februar 2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Über die in diesen Verfahren vorgebrachten Anregungen hat der
Gemeinderat nunmehr nach entsprechender Abwägung und Würdigung zu entscheiden.
Beschluss:
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Keine Anregungen haben vorgebracht:
Ortsgemeinde Gevenich, 28.01.2016
Ortsgemeinde Weiler, 17.12.2015
Ortsgemeinde Kliding, 19.01.2016
Ortsgemeinde Gillenbeuren, 28.01.2016
Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM), Cochem, 01.02.2016
Deutsche Telekom Technik GmbH, Mayen, 01.02.2016
Landesverband Rhld.-Pf. des Deutschen Wanderverbandes, Neustadt,
28.01.2016
Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland (BUND), Kaisersesch,
26.01.2016
Energienetze Mittelrhein, Koblenz, 21.01.2016
DLR Westerwald-Osteifel, Montabaur, 25.01.2016
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Koblenz, 25.01.2016
Industrie- und Handelskammer Koblenz, Büro Cochem, 21.01.2016
KEVAG Telekom GmbH, Koblenz, 15.01.2016
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rhld.-Pf., Mainz, 13.01.2016
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 21.12.2015
Handwerkskammer Koblenz, Koblenz, 17.12.2015
Amprion GmbH, Dortmund, 16.12.2015
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Obermoschel, 08.01.2016
Zu den Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.
2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der
Gemeinderat nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung folgendes:
1. Zum Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 25.01.2016
Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland Pfalz weist auf
folgendes hin:
Bergbau/Altbergbau:
Ulmen
- 16 -
Die Prüfung der hier vorhandenen Unterlagen ergab, dass der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lutzerath in
der Gemarkung Driesch im Bereich des auf Eisen verliehenen, bereits
erloschenen Bergwerksfeldes „Gevenich“ liegt. Aktuelle Kenntnisse
über die letzte Eigentümerin liegen hier nicht vor.
Über tatsächlich erfolgten Abbau in diesem Bergwerksfeld liegen unserer Behörde keine Dokumentationen oder Hinweise vor. In dem in Rede
stehenden Gebiet erfolgt kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht.
Boden und Baugrund:
- allgemein:
Grundsätzlich empfehlen wir bei Neubauvorhaben objektbezogene
Baugrunduntersuchungen bzw. die Einschaltung eines Baugrundberaters/Geotechnikers. Die einschlägigen DIN-Normen, wie z.B. DIN 1054
und DIN 4020 und DIN EN 1997-1 und -2, sind zu beachten.
- mineralische Rohstoffe:
Gegen das geplante Vorhaben bestehen aus rohstoffgeologischer
Sicht keine Einwände.
Radonprognose:
In dem Plangebiet liegen dem Landesamt für Geologie und Bergbau
zurzeit keine Daten vor, die eine Einschätzung des Radonpotenzials
ermöglichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Ein Bergbau findet
im Plangebiet nicht statt.
Die Hinweise und Empfehlungen, insbesondere zur objektbezogenen Baugrunduntersuchung bei Vorfinden von Indizien für Bergbau,
werden bei Bauausführung beachtet. Im Falle eines Auftretens von
Indizien für Bergbau wird die Einschaltung eines Baugrundberaters/
Geotechnikers und im Hinblick auf die Radonprognose eine Radonmessung empfohlen.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig2. Zum Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz,
vom 14.01.2016
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe hat keine grundsätzlichen Bedenken, weist jedoch auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht
nach §§ 16-20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Rheinland-Pfalz hin und
bittet darum, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig (mind. 2 Wochen
vorher) anzuzeigen. Die Baubeginnsanzeige ist zu richten an [email protected] oder unter Telf.-Nr. 0261-66753000.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind in der Satzung
bereits aufgenommen.
Die Hinweise der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
sind bei Bauausführung zu beachten.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig3. Zum Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, vom
18.12.2015
Die Bundeswehr teilt mit, dass sich die Ortsgemeinde Lutzerath im
Zuständigkeitsbereich/Bauschutzbereich der militärischen Luftfahrt,
hier des militärisch genutzten Flughafens Büchel befindet (§ 12 (2-4),
§ 18 LuftVG). Beabsichtigte Baumaßnahmen sind vor Erteilung einer
Baugenehmigung dem BAIUDBw Infra I 3/TOEB zur Prüfung vorzulegen. Eine Zustimmung der Luftfahrtbehörden ist hier erforderlich, da
es vor Erteilung einer Baugenehmigung zu Baubeschränkungen kommen kann.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ist bei Bauausführung
zu beachten.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig4. Zum Schreiben des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.,
Gensingen, vom 27.01.2016
Der Landesjagdverband teilt mit, dass gegen die Maßnahme keine
grundlegenden Bedenken bestehen, wenn die zeitnahe Realisierung
der erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gewährleistet
wird.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Die in der Satzung festgelegten Pflanzmaßnahmen sind spätestens bei
Bauausführung bzw. in der auf die Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode vorzunehmen. Die Satzung wird entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis: -einstimmig5. Zum Schreiben der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom
02.02.2016
Die Kreisverwaltung teilt folgendes mit:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen
Bedenken. Eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme
erfolgt nach Beteiligung des Naturschutzbeirates.
Ausgabe 9/2016
Die untere Bauaufsichtsbehörde teilt mit, dass bei den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen die Dacheindeckung zu ändern ist, von
„dunkelfarbig“ in „Moselschieferfarbig (ähnlich Anthrazitgrau RAL
7016)“.
Ergänzend zu den Hinweisen „Boden und Baugrund“ ist allgemein auf
das Bodenschutzrecht, beim Umgang mit Boden insbesondere auf die
Bundesbodenschutzverordnung und die DIN 19731 sowie bei der Entsorgung von Böden zusätzlich auf die Bestimmungen des Abfallrechtes hinzuweisen.
Hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straßen durch Müllfahrzeuge bitten
wir insofern auch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt
- in der aktuellen Fassung zu beachten.
Die Kreiswerke Cochem-Zell weisen darauf hin, dass Hausanschlüsse
im Plangebiet vorgesehen sind und bitten um Beachtung der in der
Satzung bereits enthaltenen Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen. Es wird insbesondere noch um die Aktualisierung der
Ziffer 2 gebeten.
Beschluss:
Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen grundsätzlich
nicht. In der Satzung sind grünordnerische Festsetzungen sowie Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich enthalten.
Danach sind zur Einbindung der geplanten Gebäude in das Landschaftsbild entlang der rückwärtigen Grenze der einbezogenen Grundstücksfläche Eingrünungsmaßnahmen (z.B. durch Anlage einer Hecke
oder Pflanzung von Bäumen) vorzunehmen. Zur inneren Durchgrünung sind mind. 20 % der Baugrundstücksflächen mit Gehölzgruppen
aus heimischen, standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.
Weitere Festsetzungen aus naturschutzrechtlicher Sicht werden nicht
für notwendig gehalten.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dacheindeckung werden entsprechend dem Vorschlag der unteren Bauaufsichtsbehörde in
„Moselschieferfarbig (ähnlich Anthrazitgrau RAL 7016)“ geändert.
Die Hinweise zu Boden und Baugrund allgemein, zum Umgang mit
Boden und zur Entsorgung von Böden werden in der Satzung entsprechend der Anmerkungen der Kreisverwaltung aktualisiert und ergänzt.
Ebenso erfolgt ein Hinweis auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt - in der Satzung.
Die Hinweise und technischen Ausführungsbestimmungen der Kreiswerke, die bereits Gegenstand der Satzung sind, werden entsprechend
aktualisiert (Ziffer 2); sie sind bei Bauausführung zu beachten.
Abstimmungsergebnis: -einstimmigb) Satzungsbeschluss
Aufgrund der vorgenannten Beschlüsse werden geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen des vorliegenden Satzungsentwurfes erforderlich, die die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren.
Der Gemeinderat beschließt aus diesem Grunde die Satzung über die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung)
– Nr. 4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 16, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Ortstermin am Hundeplatz
Der Vorsitzende gab das Ergebnis des Gesprächstermins vom
11.02.2016 am Hundeplatz bekannt. An diesem Termin waren
neben Vertretern der Ortsgemeinde auch Mitglieder des Schäferhundevereins sowie Vertreter der Firma Arla anwesend. Hier
konnte eine Einigung erzielt werden.
2. Ab dem 27.02.2016 können beim Revierförster, Herrn Reiz, die
Brennholzrechnungen mit der zugeteilten Poldernummer abgeholt werden. Kronen und Flächenlose werden ebenfalls mit der
Rechnungsnummer zugeteilt.
3. Alte Schule im OT Driesch
Es folgte eine Aussprache über den Baufortschritt und über Sicherungsmaßnahmen.
4. Straße Lindenpesch
Die notwendige Reparatur wird bei besserer Witterung vorgenommen. Es wird Fräsgut eingearbeitet.
5. Es folgte eine Sachstandsmeldung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt
Driesch. Hier wird in Kürze ein Anliegergespräch erfolgen.
6. In den nächsten Wochen wird eine Sitzung des Fremdenverkehrsausschusses stattfinden.
7. Die „Erste Hilfe Kästen“ im Bürgerhaus müssen überprüft und bei
Bedarf erneuert werden.
8. Die Heizungslange des Bürgerhauses und des Marienhauses werden überprüft.
9. Es folgte eine Aussprache über den Jugendraum.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Ulmen
- 17 -
Jagdgenossenschaft Driesch
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Driesch
Am Freitag, dem 18.03.2016 um 20:00 Uhr findet die diesjährige
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft in der Pizzeria in
Driesch statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Jahresbericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahl der Kassenprüfer
6. Verwendung der diesjährigen Jagdpacht
7. Verschiedenes
Die Niederschrift der o.a. Versammlung liegt in der Zeit vom 02.04. 16.04.2016 beim Vorsitzenden aus.
Der Vorstand
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
schmitt
Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister
nach Vereinbarung
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
Ulmen
Auszug aus der Niederschrift
über die nicht öffentliche/öffentliche/ Sitzung
des Stadtrates Ulmen
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 24.02.2016
18:00 Uhr
20:00 Uhr
Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4,
56766 Ulmen Beginn der öffentlichen Sitzung: 19:30 Uhr
Anwesend waren:
Stadtbürgermeister
Herr Thomas Kerpen
1. Beigeordneter
Herr Karl Eckardt bis TOP 1
Beigeordnete
Frau Dorothea Vollrath
Beigeordneter
Herr Alois Keßeler
SPD
Herr Albert Klein, Herr Christian Laux, Herr Mario Schoenemann, Herr
Günther Wagner bis TOP 1
CDU/FWG Mohr
Herr Michael Kerpen, Herr Stephan Keßeler, Herr Klaus Kutscheid, Herr
Reinhold Mohr, Herr Uwe Schaaf, Herr Michael Schug
WG Bürger für Ulmen e.V.
Herr Frank Wallebohr, Herr Rolf Weber, Herr Hubert Willems
Protokollführerin
Frau Daniela Saxler
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Ausgabe 9/2016
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Sascha Denkel, Herr Daniel Dreis, Herr Lothar Friedrich, Herr Rudolf
Steffes-Tun, Herr Peter Wallebohr
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Beratung über die Beauftragung eines Planungsbüro zum Umbau
des Pumpenhauses
Öffentlicher Teil
2. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines
Planungsbüro zum Umbau des Pumpenhauses
3. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung
eines Planungsbüro zum Umbau des Pumpenhauses
Sachverhalt:
Die Planungsbüros Stadt-Land-plus aus Boppard und Berdi aus Bernkastel-Kues haben dem Stadtrat ihr Angebot, ihr Büro und ihre Referenzen vorgestellt.
Der Stadtrat entscheidet über die Auftragsvergabe.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Haushaltsmittel sind für 2016 eingeplant.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit dem Umbau des Pumpenhauses das Planungsbüro Berdi, Bernkastel-Kues mit folgenden Leistungen zu dem pauschalen
Komplettpreis wie angeboten und vorgestellt zu beauftragen:
- Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase I und II)
- Gebäudevermessung/Bestandsplan, tragwerkstechnische Beratung, Geländeaufnahme
- Touristische Inwertsetzung
- Vorbereitung eines Leader-Förderantrages bis zum 01.04.2016
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen wird beauftragt gemeinsam
mit dem Planungsbüro den Leader-Projektsteckbrief zu erstellen und
bei der LAG Geschäftsstelle Vulkaneifel einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 1, Enthaltung 2, Befangen 1
Das Ratsmitglied Michael Kerpen hat gem. § 22 GemO nicht an der
Beratung und Abstimmung teilgenommen.
TOP 3: Mitteilungen und Anregungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Plakatierungserlaubnis für Veranstaltung „Springbreak am Nürburgring“ (4x)
2. Das Schreiben der Kreisverwaltung bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der K1 wurde bekannt gegeben. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung wurde abgelehnt.
3. Im Wahllokal Grundschule Ulmen (Im Köhnengarten) findet bei der
Landtagswahl eine Wählerbefragung statt.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Terminankündigung
Sitzung des Stadtrates Ulmen
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Ulmen findet am
Donnerstag, den 17.03.2016, um 19.00 Uhr
im Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen
statt.
gez. Thomas Kerpen, Stadtbürgermeister
Verordnung
nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz
über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen
in der Stadt Ulmen am 13.03.2016, 10.07.2016,
18.09.2016 und 27.11.2016
Aufgrund des § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG)
vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt Ulmen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Ulmen dürfen am Sonntag, 13.03.2016,
10.07.2016, 18.09.2016 und 27.11.2016, in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom
6. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung
sind zu beachten.
(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
Ulmen
- 18 -
Ausgabe 9/2016
§5
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
56766 Ulmen, 01.03.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Az.: 3.4/148-08
Steimers, Bürgermeister
Verkehrsbeschränkung anlässlich
der Veranstaltung des Ostermarktes
am 13.03.2016 in der Stadt Ulmen
Aus Anlass des Ostermarktes werden folgende Straßen/Plätze
gesperrt:
1) Die „Winkelstraße“ ist am 13.03.2016 ab 06:00 Uhr von Haus-Nr. 14
(vor Einfahrt in die Straße „Alter Bahnhof“) bis zur Einfahrt in die
Dechant-Fenger-Straße gesperrt.
2) Der Parkplatz zwischen ehem. „Trio-Moden“ und dem Friseurgeschäft „Haar-Scharf“ ist am 16.03. und 17.03.2013 vollständig
gesperrt.
3) Die „Marktstraße“ ist ab Haus-Nr. 12 (ehem. Volksbank) bis zur
Cochemer Str. -Einfahrt „In der Lay“- am 13.03.2016 ab 06:00 Uhr
gesperrt.
4) Die Straße „Burgfrieden“ (Einfahrt gegenüber „Alter Postplatz“) ist
bis zur Einmündung in die Str. „Am Maar“ am 13.03.2016 ab 06:00
Uhr gesperrt.
5) Die Straße „Am Maar“ ist am 13.03.2016 ab 06:00 Uhr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die „Dechant-Fenger-Straße“ - „Auf dem Acker“
- „Fronweg“ - „Fronwiese“ und umgekehrt aus der anderen Richtung kommend. Die Umleitung„Cochemer Straße“ aus Richtung Ulmen-Vorpochten
kommend erfolgt über die Straße „Im großen Garten“.
Die Bushaltestellen in der „Winkelstraße“ und am „Bürgersaal“ werden
wegen des Ulmener Ostermarktes am 13.03.2016 nicht angefahren.
Wir bitten alle Anlieger der gesperrten Straßen ihre Fahrzeuge rechtzeitig außerhalb der Sperrung zu parken.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Örtliches Ordnungsamt
Az.: 3.4/161-02
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen
finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4,
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden.
Ulmener
§4
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.
Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche
können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.April 1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965), in der derzeit
gültigen Fassung geahndet werden.
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach § 21
Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. 2002
Teil I, S 2318) in der derzeit gültigen Fassung als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden.
Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni
1994 (BGBl. 1994 Teil I; S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung verfolgt werden.
Bauernmarkt
§3
Die Inhaberin oder der Inhaber der Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein
Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 13.03.2016, 10.07.2016, 18.09.2016 und 27.11.2016
beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die
diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Sonntagen
gewährte Freizeit zu führen.
Auf dem
„Alten Postplatz“
Jeden Samstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Obst, Gemüse, Südfrüchte,
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig, Käse und Salami
Urschmitt
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia,
Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected]
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Gemeinderates Urschmitt
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Donnerstag, den 25.02.2016
19:00 Uhr
20:05 Uhr
Bürgerhaus „Ursmadia“, Kirchstr. 24, 56825
Urschmitt
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister: Herr Peter Jahnen
Ratsmitglieder: Frau Gisela Mayer, Herr Alfons Schneiders, Herr HansJürgen Schneiders, Herr Otmar Schneiders, Herr Werner Schneiders
Protokollführer: Herr Frank Pauken
von der Verwaltung: Herr Bürgermeister Alfred Steimers
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt: Herr Guido Mindermann
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan 2016 und Anlagen
2. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
3. Mietangelegenheiten
4. Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2016 und Anlagen
Sachverhalt:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 ist als
Anlage beigefügt.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie
folgt vor:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
226.690,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
246.646,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-19.956,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
202.321,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
210.012,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-7.691,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
19.360,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
37.210,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
-17.850,00 EUR
Ulmen
- 19 -
die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf1)
75.216,00 EUR
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf1)
49.675,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit
+25.541,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf1)
296.897,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1)
296.897,00 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
1
) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 17.850,00 EUR erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
2016 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
a) Der Gemeinderat wurde über den Sachstand „Windkraft“ unterrichtet.
b) Ortsbürgermeister Jahnen informierte den Gemeinderat über
die geplante Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und
der hierzu zu erwartenden Zuwendungen im Rahmen des K 3.0
Programmes.
c) Die Gemeinde Urschmitt meldet zum Dorferneuerungsprogramm
Fehlanzeige.
d) Der Gemeinde- und Städtebund führt eine Info-Veranstaltung zu
Wiederkehrenden Beiträgen im Straßenbaurecht durch.
e) Bezüglich des Schreibens „Aktiv im Jugendbeirat“ wird ebenfalls
Fehlanzeige gemeldet.
f ) Der Gemeinderat wurde darüber unterrichtet dass ein weiterer
Waldarbeiter beim Forstzweckverband Treis-Karden eingestellt
wird, der sodann auch innerhalb des Gebiets der Verbandsgemeinde Ulmen eingesetzt werden kann.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Seniorentag in Urschmitt
Zum traditionellen Seniorentag der Ortsgemeinde Urschmitt fanden
sich die Seniorinnen und Senioren am Samstag, dem 27. Februar 2016
um 14.30 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia ein.
Ausgabe 9/2016
Es ist schön zu sehen, wenn viele Senioren diesen Tag genießen. Für
das leibliche Wohl sorgten die Frauen aus dem Gemeinderat und die
Ehefrauen der Gemeinderatsmitglieder.
Nach der Begrüßung wurde der Nachmittagskaffee mit einem Tischgebet unseres alten Pfarrers - Herrn Willi Pellenz aus Cochem - eröffnet.
Nach dem Kaffee wurde den Senioren ein Film vom 50-jährigen Priesterjubiläum aus dem Jahre 1988 des Urschmitter Pfarrers - Herrn Laurenz Schneiders - gezeigt. Wie sich doch die Zeit verändert war deutlich
zu sehen.
Anschließend spielte die Musikkapelle aus Gevenich mit abwechslungsreicher Musik auf und begeisterte alle Zuhörer.
So saß man bei Kaffee, Kuchen und einem Gläschen Wein bis in den
Abend zusammen und ließ durch die gemeinsamen Erlebnisse nochmals alte Erinnerungen und Begebenheiten aufleben.
Der Tag klang nun mit weiterer Stimmungsmusik von unserem Alleinunterhalter Werner Schneiders aus. Älteste Teilnehmerin war Paula
Jahnen mit 95 Jahren, ältester Teilnehmer Johann Benz mit 89 Jahren.
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
wAgenhAUsen
Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister
nach tel. Vereinbarung
Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected]
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Wagenhausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates der Ortsgemeinde Wagenhausen ein, die am
Mittwoch, den 09.03.2016, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus, Hauptstr. 18, 56826 Wagenhausen
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
3. Beratung und Beschlussfassung über mögliche Zuschussanträge
an die gemeinschaftliche Jagdgenossenschaft
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Beratung und Beschlussfassung zur Bauleitplanung der Ortsgemeinde Wollmerath
6. Mitteilungen
gez. Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister
Jagdgenossenschaft
Wollmerath-Wagenhausen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 18. März 2016 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus
in Wollmerath die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wollmerath-Wagenhausen statt. Hierzu sind alle Jagd-
Ulmen
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genossen/innen oder ein bevollmächtigter Vertreter/in recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Neuwahl des Jagdvorstandes
7. Verschiedenes
An der Versammlung können nur Jagdgenossen/innen oder bevollmächtigte Personen teilnehmen. Anträge sind bis spätestens
14.03.2016 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der
Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges
dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift der o. a. Versammlung liegt in der Zeit vom 27.03. 09.04.2016 beim Jagdvorsteher zur Einsicht offen.
Alfons Krämer/Jagdvorsteher
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
weiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02678-1064 o. 0151-52072522, Fax: 02678-952955
E-Mail: [email protected]
Fundsache
Im Bereich Hauptstraße wurde ein gelbes POWERPLUS Gerät gefunden.
Der/die Verlierer/in kann das Gerät bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
wollmerAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 522
Jagdgenossenschaft
Wollmerath-Wagenhausen
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 18. März 2016 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus
in Wollmerath die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wollmerath-Wagenhausen statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen/innen oder ein bevollmächtigter Vertreter/in recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Neuwahl des Jagdvorstandes
7. Verschiedenes
Ausgabe 9/2016
An der Versammlung können nur Jagdgenossen/innen oder bevollmächtigte Personen teilnehmen. Anträge sind bis spätestens
14.03.2016 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen. Zur Fortschreibung des Jagdkatasters sind etwaige Eigentumsveränderungen in der
Forst- und Landwirtschaft durch Vorlage eines Grundbuchauszuges
dem Jagdvorsteher anzuzeigen.
Die Niederschrift der o. a. Versammlung liegt in der Zeit vom 27.03. 09.04.2016 beim Jagdvorsteher zur Einsicht offen.
Alfons Krämer/Jagdvorsteher
Hinweisbekanntmachung
Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen“ ist die Wahlbekanntmachung zur Wahl des 17.
rheinland-pfälzischen Landtages am 13.03.2016 abgedruckt.
Um besondere Beachtung dieser Wahlbekanntmachung gebeten.
ZWecKVerbÄnde
Verbandsordnung
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell gibt hiermit gemäß § 4 Abs. 5 des
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in RheinlandPfalz (KomZG) Folgendes bekannt:
11. Änderung und Neufassung der Verbandsordnung
des Kindergartenzweckverbandes Kliding vom
18.02.2016
Die Ortsgemeinden Beuren, Kliding und Urschmitt vereinbaren mit
Zustimmung Ihrer Gemeinderäte aufgrund des § 6 des Landesgesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBI. Seite 476) in
der zur Zeit geltenden Fassung sowie des § 10 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes vom 15.03.1991 (GVBI. S. 79), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 18.06.2013 (GVBI. S. 256) nachstehende
Verbandsordnung
und haben deren Feststellung beantragt.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als die nach § 5 KomZG zuständige
Behörde stellt hiermit auf Grund des § 4 Abs. 2 KomZG folgende Verbandsordnung fest:
§1
Aufgabe
(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, für die Kinder der zweckverbandsangehörigen Gemeinden einen Kindergarten in Kliding zu unterhalten. Er übernimmt die Bauträgerschaft des Kindergartens.
(2) Die Personalgestellung für den Betrieb des Kindergartens erfolgt
durch die Verbandsgemeinde Ulmen. Sie ist somit Betriebsträger der
Einrichtung.
§2
Mitglieder
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Ortsgemeinden
1. Beuren
2. Kliding und
3. Urschmitt
§3
Name und Sitz
(1) Der Zweckverband führt den Namen:
„Kindergartenzweckverband Kliding“.
(2) Er hat seinen Sitz in 56766 Ulmen.
§4
Verwaltungsgeschäfte
(1) Die Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes führt die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.‘
(2) Der Zweckverband erstattet der Verbandsgemeindeverwaltung
Ulmen die Verwaltungskosten
in angemessener Höhe.
§5
Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Die öffentlichen Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen.
§6
Verbandsorgane
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Ulmen
- 21 -
§7
Verbandsvorsteher
(1) Wird als Verbandsvorsteher der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde gewählt, hat er in der Verbandsversammlung beratendes Stimmrecht. Der Zweckverband hat einen stellvertretenden
Verbandsvorsteher zu wählen.
(2) Der Verbandsvorsteher führt nach Maßgabe dieser Satzung und der
Beschlüsse der Verbandsversammlung die Verwaltung des Kindergartenzweckverbandes und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
§8
Verbandsversammlung und Stimmrecht
(1) Der Verbandsversammlung gehören an:
a) der Verbandsvorsteher,
b) die zur Vertretung der Verbandsmitglieder befugten oder bestellten Personen.
(2) In der Verbandsversammlung hat jedes Verbandsmitglied eine
Stimme.
(3) Zu der Verbandsversammlung ist der Leiter I die Leiterin des Kindergartens mit beratender Stimme einzuladen.
§9
Aufgaben der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung beschließt über
a) die Verbandsumlage,
b) die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellen plan und
die Geschäftsordnung
c) die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses
sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers
d) Maßnahmen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes erforderlich sind.
§ 10
Geschäftsordnung
Der Kindergartenzweckverband gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 11
Einladung und Beschlussfähigkeit
(1) Die Verbandsversammlung wird nach Bedarf durch den Verbandsvorsteher unter schriftlicher Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Zwischen Einladung und Sitzung müssen - dringende Fälle ausgenommen - mindestens 4 volle Kalendertage liegen.
(2) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder
anwesend sind.
(3) Die Beschlüsse der Verbands versammlung werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(4) Im übrigen gelten für die Einladung und verfahrensmäßige Durchführung der Verbandsversammlung die diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeindeordnung
sinngemäß.
§ 12
Deckung des Finanzbedarfs
(1) Die Ortsgemeinde Kliding übereignet dem Zweckverband unentgeltlich die Grundstücke in Kliding, Flur 5, Parzellen 63/1 und 63/2.
Sie übernimmt alle künftigen Ausbau- und Erschließungskosten. Die
Standortgemeinde übernimmt für den Bau des Kindergartens sowie
bei später anfallenden Investitionskosten und Investitionskrediten
(Zins- und Tilgungsdienst) 40%. Die restlichen Kosten werden gleichmäßig zu je 30% auf die zwei beteiligten Gemeinden verteilt.
Das Eigenkapital des Zweckverbandes wird wie folgt anteilig auf die
verbandsangehörigen Ortsgemeinden aufteilt: Ortsgemeinde Kliding
40%, Ortsgemeinde Beuren 30% und Ortsgemeinde Urschmitt 30%.
Die Standortgemeinde hat das Grundstück verkehrsgerecht zu
erschließen und für eine problemlose An- und Abfahrt zu sorgen.
Die Überwachung der Gebäude und Anlagen fällt in den Aufgabenbereich der Standortgemeinde und ist kostenlos zu erbringen. Die Standortgemeinde ist verantwortlich für den Winterdienst. Sie führt diese
Arbeiten kostenlos durch.
(2) a) Die Personalkosten, die nicht durch Zuschüsse und Elternbeiträge gedeckt werden, werden auf die verbandsangehörigen Ortsgemeinden, nach dem tatsächlichen Besuchszeitraum der Kinder, auf die
Wohnsitzgemeinde umgelegt.
b) Die nicht gedeckten Betriebskosten, hierzu zählen auch die Personalkosten für den Hausmeister, werden auf die verbandsangehörigen
Ortsgemeinden, nach dem tatsächlichen Besuchszeitraum der Kinder
auf die Wohnsitzgemeinde umgelegt
Als tatsächlicher Besuchszeitraum zu a) und b) wird die Dauer der
Anmeldung, für jeden angefangenen Monat, der volle Monat,
zugrunde gelegt.
Ausgabe 9/2016
§ 13
Abwicklung bei Auflösung oder bei
Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
(1) Bei Auflösung des Zweckverbandes kann der Tag der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses erst festgesetzt werden, wenn die
Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die
Durchführung der Liquidation und die Bestellung eines Liquidators
erzielt haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme der
Bediensteten des Verbandes.
(2) Verbandsmitglieder können zum Schluss eines Haushaltsjahres aus
dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung des
Verbandsmitgliedes muss spätestens 3 Jahre vor dem Zeitpunkt, zu
dem das Verbandsmitglied ausscheiden will, mit eingeschriebenem
Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen.
(3) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Ausscheiden von Verbandsmitgliedern erhalten die Mitglieder vorbehaltlich des Absatzes 5
und des § 12 Abs. 1 das von Ihnen eingebrachte bewegliche und unbewegliche Vermögen zurück.
(4) Bei Auflösung des Zweckverbandes wird das von diesem erworbene
bewegliche und unbewegliche Vermögen in dem Verhältnis aufgeteilt,
in dem die Verbandsmitglieder zu seiner Finanzierung beigetragen
haben. Das gleiche gilt sinngemäß für die Aufteilung der Schulden.
(5) Bei Ausscheiden eines oder mehrerer Verbandsmitglieder aus dem
Zweckverband gilt Absatz 4 sinngemäß mit der Maßgabe, dass eine
Herausgabe von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen nicht verlangt werden kann, solange diese zur Erfüllung der
Verbandsaufgaben benötigt werden; stattdessen ist ein
entsprechender Geldbetrag zu leisten.
§ 14
Inkrafttreten
Die Verbandsordnung tritt zum 01.01.2014 in Kraft, gleichzeitig tritt die
Verbandsordnung vom 07. Februar 1992 in der Fassung der I. Änderung vom 08. November 1993 außer Kraft.
Cochem, den 18.02.2016
Kreisverwaltung Cochem-Zell, Az.: 30-11821-13-04-12
In Vertretung
Barbara Schatz-Fischer, Kreisverwaltungsdirektorin
andere beHörden
Landeszentrale für Gesundheitsförderung
in Rheinland-Pfalz e.V.
Bewegung für Gesundheit und Lebensfreude
Bewegungskampagne „Ich bewege mich - mir geht es gut!“
sucht Interessenten
Wer sich bewegt, gewinnt! Lebensfreude, gesteigerte Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt eine bessere gesundheitliche Verfassung sind
die Folge, wenn der Körper regelmäßig in Schwung gebracht wird. Die
Kampagne „Ich bewege mich - mir geht es gut!“ macht auf die positiven Auswirkungen von Bewegung aufmerksam und fördert leicht
zugängliche Bewegungsangebote, die sich insbesondere an Seniorinnen und Senioren richten.
Die Kampagne wird von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung
in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) in Zusammenarbeit mit dem Rheinhessischen Turnerbund (RhTb) und der Landesleitstelle „Gut Leben im Alter“
des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
durchführt. Mit ihr soll der Naherholungsraum als Gesundheits- und
Bewegungsraum neu entdeckt werden. In Parks, auf Grünflächen, in
Generationenanlagen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden oder auf
freier Flur entstehen gemeinsame Aktivitäten, die von regionalen Runden Tischen geplant und von ehrenamtlichen Bewegungsbegleiterinnen und Bewegungsbegleitern praktisch umgesetzt werden.
Das Ziel sind nachhaltige Strukturen, die es Seniorinnen und Senioren ermöglichen, ohne großen organisatorischen Aufwand an Bewegungsangeboten in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld teilzunehmen.
Damit sollen nicht nur Mobilität und Selbstständigkeit länger erhalten
bleiben, sondern auch soziale Kontakte der älteren Menschen gefördert werden.
Landesweit haben 2015 bereits über 10 regionale Runde Tische ihre
Arbeit aufgenommen. Partner an diesen regionalen Runden Tischen
sind beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, Turn- und Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, Orts- und Kreisverwaltungen, Pflegeeinrichtungen oder Seniorentagesstätten. In vier
Schulungseinheiten wurden schon über 85 Ehrenamtliche durch den
Rheinhessischen Turnerbund zu Bewegungsbegleiterinnen und Bewe-
Ulmen
- 22 -
gungsbegleitern ausgebildet. Aufgrund der hohen Nachfrage wird es
in diesem Jahr mindestens eine weitere Schulung geben.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zur aktiven Beteiligung eingeladen. Möchten Sie in Ihrer Gemeinde einen regionalen
Runden Tisch für Bewegung gründen? Haben Sie Spaß daran, ältere
Menschen zu mehr Bewegung zu motivieren und möchten an einer
Bewegungsbegleiter-Ausbildung teilnehmen? Gesucht werden Personen und Institutionen, die die Kampagne an ihrem Wohnort gestalten
und umsetzen möchten.
Ansprechpartnerin ist die Koordinatorin der Kampagne:
Sabine Köpke, Landeszentrale für Gesundheitsförderung in RheinlandPfalz e.V. (LZG)
Telefon 06131-206947
E-Mail [email protected]
Mehr zur Kampagne unter www.diebewegung.de
V.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer
sonsTige miTTeiLUngen
Karmelitenkloster Springiersbach
www.Sommerkurse-im-kloster.de
Auch in diesem Jahr finden die www.Sommerkurse-im-Kloster.de im
Karmelitenkloster Springiersbach statt. Folgende Dozenten unterrichten täglich die Teilnehmer, die sich aus Schülern, Studenten, ausübenden Musikern und talentierten Laien zusammen setzen:
Kurs 1 Barockmusik vom 23.-30. Juli 16
Lucia Mense - Blockflöte
Katsia Prakopchyk - Barock-Mandoline
Alexander Puliaev - Cembalo/Hammerklavier/Klavier
Holger Faust-Peters - Viola da Gamba/Barock-Cello für Einsteiger
Florian Deuter - Barockvioline, Viola
Kurs 2 31. Juli - 6. August 16
Mirjam Rietberg - Harfe
Natalia Gerakis - Querflöte
Volker Höh - Gitarre
Es besteht die Möglichkeit im Karmelitenkloster Springiersbach zu
übernachten einschl. Verpflegung etc.
Infos und Anmeldungen: [email protected]/Tel. 065322731.
Willkommenkonzert für Flüchtlinge und
deren Helfer im Kloster Springiersbach
Am Samstag, dem 19.03.2016, findet um 14.00 Uhr im Karmelitenkloster Springiersbach ein Extrakonzert als Willkommenskonzert für
Flüchtlinge und deren Helfer statt.
Die beiden internationalen Künstler, die Chinesin Zhe Lin (Marimba)
und der deutsch-israelische Ausnahmepianist Moye Kolodin werden
das Konzert ohne Honorar geben. Auf dem Programm stehen Werke
u.a. von Johann Sebastian Bach.
Bei einer Tasse Tee oder Kaffee in der Pause können die Besucher den
Werken des größten deutschen Komponisten „erleben“ und so einen
Einblick in die deutsche Musikgeschichte bekommen. Dies ist auch
wichtig für eine Integration.
Der Eintritt ist frei.
Anmeldungen zum Konzert unbedingt erbeten: Tel. 06532-2731 oder
[email protected].
„Zeit für mich“ - Ein
Entspannungskurs
für pflegende
Angehörige
Die Pflege und Unterstützung eines Angehörigen erfordert viel Zeit
und Kraft und dies oft über mehrere Jahre.
Um die vielfältigen Aufgaben der häuslichen Pflege und Betreuung
mit all ihren Herausforderungen erfüllen zu können, ist es wichtig, dass
Pflegende für ihren seelischen und körperlichen Ausgleich sorgen.
Was können Sie tun, um ihr inneres Gleichgewicht von Anspannung
und Entspannung zu erhalten oder wieder herzustellen?
Dies kann auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen. Kleinere Auszeiten, wie ein Spaziergang im Wald, ein schönes Bad, ein Besuch bei
Freunden, die Arbeit im Garten und gezielte Entspannungsverfahren
können zum inneren Gleichgewicht beitragen und die physische und
psychische Gesundheit erhalten.
Ausgabe 9/2016
Aus diesem Grund bietet die Barmer GEK in Zusammenarbeit mit dem
Pflegestützpunkt in Gillenbeuren, dem Pflegedienst Medicare in Gillenbeuren und dem Senioren Wohnpark in Lutzerath einen Entspannungskurs für pflegende Angehörige an.
In diesem Kurs, der fünf Termine umfasst, lernen Sie mögliche Stressfaktoren erkennen und wie sie damit zukünftig positiv umgehen können. Sie haben die Möglichkeit verschiedene Entspannungsmethoden,
wie Autogenes Training, Phantasiereisen und Progressive Muskelentspannung kennenzulernen, auszuprobieren und einzuüben und die
gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Die Kursleiterin, Frau Margit Klein ist Krankenschwester und geprüfte
Entspannungspädagogin.
Die Kursreihe, mit der Entspannungspädagogin Frau Margit Klein
findet ab dem 04.04.2016, jeweils montags in der Zeit von 17.00
Uhr bis 18.30 Uhr im Senioren Wohnpark Lutzerath, Römerstr. 55,
56826 Lutzerath, statt.
Die Teilnahme ist für alle Interessenten kostenfrei.
Bitte denken Sie an eine Wolldecke, warme Socken und eine Isomatte.
Um Anmeldung bis 24.03.2016 wird gebeten.
Pflegestützpunkt Gillenbeuren, Brigitte Boost, Gartenstr. 17, 56825 Gillenbeuren, Tel: 02677-951888.
Klinikum Mittelmosel
bietet Kinästhetics-Grundkurs
Schulung für pflegende Angehörige
und ehrenamtlich Tätige
Zell. Speziell für Menschen, die einen Angehörigen zuhause pflegen,
bietet das Klinikum Mittelmosel St. Josef-Krankenhaus Zell in Zusammenarbeit mit der Barmer GEK Pflegekasse einen Kinaesthetics-Kurs an.
Ziel von Kinaesthetics ist es, durch die Wahrnehmung der eigenen
Bewegung das Heben und Tragen im Pflegealltag zu vermeiden.
Im Verlauf des Kurses, der am Mittwoch, den 30. März, startet und sich
über sieben Abende (jeweils montags, 17:00 - 20:00 Uhr) erstreckt, wird
Kinaesthics-Trainerin Elfriede Kreuter gemeinsam mit den Teilnehmern
Pflegesituationen analysieren. In Partnerübungen werden Lösungen
erarbeitet und Bewegungsabläufe geübt. Diese Erfahrungen helfen
dabei, die Angehörigen effektiv zu unterstützen und den Pflegealltag
zu entlasten.
Mitzubringen sind bequeme Kleidung, warme Socken, eine Wolldecke
und Schreibutensilien. Pro Person beträgt die Kursgebühr 25 € für das
Kursmaterial.
Weitere Informationen erhältlich unter 06542/21 952 und Anmeldungen sind bis zum 20. März an Pflegedirektorin Birgit Mohr 06542/970
oder Kinaesthetictrainerin Elfriede Kreuter 06542 21952 möglich.
Frühlingsfest im
Senioren-Wohnpark Lutzerath
am Sonntag, 13.03.2016 ab 14.00 Uhr
Erleben Sie bei uns Osterschmuck & Frühlingsdekorationen, Live
Musik.
Genießen Sie hausgemachten Kuchen.
Herzlich willkommen in unserem Hause - wir freuen uns auf Sie!
Senioren - Wohnpark Lutzerath
Römerstr. 55 56826 Lutzerath
Tel. 02677/9300 Fax 02677/930299
www.senioren-wohnpark- lutzerath.de
Kath. Landvolkbewegung Bistum Trier
Agrarsoziale Frühjahrstagung zum Thema
Wertvoll - unsere Landwirtschaft
„Wertvoll - Unsere Landwirtschaft“ so lautet das Thema der diesjährigen Frühjahrstagung der Katholischen Landvolkbewegung im Bistum
Trier, die am Sonntag, 13.03.2016 im Bauernhofcafe Morgenfelderhof
in Eckfeld stattfindet.
Die Landwirtschaft in unserem ländlichen Raum, befindet sich, besonders in jüngster Zeit, in einem grundlegenden Wandel. Welche Möglichkeiten Sie als Landwirt/in haben, diesen Wandel mitzugehen,
dass soll in dieser Tagung thematisiert werden. Eingeladen sind auch
Verbraucher/innen, die sich ein Bild vor Ort von der Landwirtschaft
machen möchten.
Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr mit einer Sonntagsmesse in
der St. Willibrord Kirche in Laufeld. Anschließend wird ein landwirtschaftlicher Betrieb in Pantenburg besucht.
Ulmen
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Nach dem Mittagessen hält Joachim Diesner vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft einen Impulsvortrag, dem sich eine Diskussion anschließt.
Der Teilnehmerbeitrag beläuft sich auf 15 € (inkl. Mittagessen u. Kaffee).
Anmeldungen richten Sie bitte bis 09.03.2016 an die Geschäftsstelle der KLB im Bistum Trier, Jesuitenstraße 13, 54290 Trier, Telefon:
0651/9484-125, eMail: [email protected]. Weitere Informationen finden
Sie unter: www.klbtrier.de.
Kulturzentrum Kapuzinerkloster cochem
Lara maria gräfen tritt im
Kulturzentrum Kapuzinerkloster cochem auf
Am Freitag, 11. märz 2016 veranstaltet die Stadt Cochem ein Konzert
mit Lara Maria Gräfen und ihrem Support-Act Lutz Rode.
Der Einlass beginnt um 19.00 Uhr, das Konzert um 20.00 Uhr.
Eintrittskarten sind zum Preis von 16,00 € online unter www.stadtcochem.de oder bei der Buchhandlung Layaa-Laulhé in Cochem und in
der TouristInformation Ferienland Cochem erhältlich. KulturCard-Inhaber, Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen nur 15,00 €.
Kulturzentrum Kapuzinerkloster, 02671/60940,
www.kulturzentrum-kapuzinerkloster.de.
KinderTagessTÄTTen
Kindergarten „Wirbelwind“ gevenich
Kaffee und Kuchen für einen guten Zweck. Der Erlös der Kuchenspenden vom Weihnachtsbasar 2015 im Bürgerhaus in Weiler, war diesmal
für unsere Kinder gedacht.
Stolze 240,- € übergab Beate Mohr an die Leiterin des Kindergarten
„Wirbelwind“ Heidi Berens im Beisein der Weilerer Mitglieder des
Elternbeirates. Wir kaufen davon einen Traktor und fehlende Spielgeräte für unsere Kinder aus Weiler und Gevenich versicherte Frau Berens.
Herzlichen Dank an Beate Mohr für die Unterstützung.
Ausgabe 9/2016
KircHen
Kloster maria martental
05.03. samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse mit dem Kirchenchor Maria Martental - Leienkaul
06.03. 4. Fastensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung
17.00 Uhr Abendmesse
08.03. dienstag
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
09.03. mittwoch
19.00 Uhr Glaubenskurs mit P. Hans Schädle SCJ
11.03. Freitag
16.15 Uhr Kreuzwegandacht, 17.00 Uhr Messbundmesse
12.03. samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse
13.03. 5. Fastensonntag
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
gottesdienste
samstag 5. märz
17:00 Uhr St. Martin Ulmen, Vorabendmesse
18:00 Uhr Faid, Vorabendmesse
18:00 Uhr Lutzerath, Vorabendmesse
4. Fastensonntag 6. märz
09:00 Uhr Waldfrieden, hl. Messe
09:00 Uhr Wollmerath, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Alflen, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Auderath, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Gevenich, Hochamt
10:30 Uhr Gillenbeuren, Hochamt
10:30 Uhr Bad Bertrich, Hochamt
18:00 Uhr Ulmen, Abendmesse
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grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422
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Am Jungferweiher 2................................................................Fax: 02676 - 8299
E-Mail......................................................................... [email protected]
Freitag, 4. märz
Kapelle
18:00 Uhr Andacht zum Weltgebetstag der Frauen
samstag, 5. märz
Kapelle
17:00 Uhr hl. Vorabendmesse
dienstag, 8. märz
Schwesternkonvent
07:00 Uhr Laudes
donnerstag, 10. märz
TAF Wehrholz
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Sprechstunde Herr Laux im Büro
Kapelle
18:00 Uhr hl. Messe
Freitag, 11. märz
Kapelle
19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Offener Gebetskreisabend
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
lität, Konfession oder Religion, Hautfarbe und vieles andere spielen
hierbei keine Rolle – weder für die geflüchteten Menschen, die zu diesem Treffpunkt kommen wollen, noch für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.“ Und dies gelte nicht nur für die in der Stadt Ulmen
selbst untergebrachten Flüchtlinge, sondern für alle in der gesamten
Verbandsgemeinde und der Pfarreiengemeinschaft Ulmen lebenden
rund 150 geflüchteten Menschen, davon alleine 47 Kinder und heranwachsende Jugendliche.
„Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Politik bislang nicht dafür
gesorgt hat, dass genügend Sozialarbeiter/innen zur Verfügung stehen, um die vielen Ehrenamtlichen bei der äußerst wichtigen Aufgabe
der Integration zu unterstützen und ich kann nur an alle Verantwortlichen appellieren, das so schnell als möglich zu ändern,“ so Eckardt
weiter, der auch mitteilte, dass er die Hoffnung habe, dass dieses neue
Projekt in Ulmen durch Spenden und Zuschüsse aus der öffentlichen
Hand und der Kirchen finanziell getragen werden könne.
Damit die Flüchtlinge, die nicht in Ulmen wohnen, das Angebot das
„Café International“ auch annehmen können, soll ein Fahrdienst eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen auch Ehrenamtliche gefunden werden, die diese Menschen beim Einkaufen, bei Arztbesuchen,
Behördengängen und vielem anderen tatkräftig unterstützen. Es entstand auch die Idee, dass Patenschaften für die geflüchteten Menschen
übernommen werden, um somit eine Integration noch intensiver zu
erreichen und somit eine feste Ansprechperson an die Seite zu stellen.
An diesem Abend vereinbart, am 30. März eine Auftaktveranstaltung
zur Vorstellung des „Café International“ durchzuführen. Über den Ort
und die genaue Uhrzeit wird noch in einem Vorbereitungsteam entschieden. Danach soll an jedem Mittwoch in der Zeit von 16 bis 18.30
Uhr im Pfarrsaal in Ulmen das „Café“ betrieben werden.
„Wir schaffen das – wir müssen es nur wollen und stets nach vorne
blicken,“ zogen Dietlinde Schmidt und Karl Eckardt ein positives Fazit
dieses Abend und freuten sich beide über die bei dem Treffen angebotenen Hilfen, die eingebrachten neuen Ideen und Vorschläge der
Anwesenden. „Wer aber noch mitmachen will, kann sich gerne mit uns
in Verbindung setzen.“
„café international“ bald auch in Ulmen
mehr als 60 ehrenamtliche Frauen und männer
wollen dieses Projekt unterstützen
Damit hatte keiner gerechnet. Der Pfarrsaal in Ulmen war eigentlich
eine Nummer zu klein für die vielen Frauen, Männer und Jugendliche,
die gekommen waren, um an einem Informationsabend beizuwohnen,
in dem die Planungen für ein in Ulmen einzurichtendes „Café International“ aufgenommen wurden. Mehr als 60 Interessierte waren zu dieser Veranstaltung gekommen – so viele, dass die vorhandenen Stühle
nicht reichten, manche Plätze zu zweit genutzt wurden und sogar
einige stehen mussten.
„Mit einem so immensen Interesse haben wir, ehrlich gesagt, nicht
gerechnet“, waren sich die Dekanatsreferentin des Dekanates Cochem
als Vertreterin der Kirche und der 1. Beigeordnete der Stadt Ulmen, Karl
Eckardt, von Seite der Kommunen einig. Nach der Begrüßung durch
Dietlinde Schmidt (sie ist unter anderem auch zuständig für die Arbeit
mit Flüchtlingen), die den Dechanten Walter Fuß entschuldige, der
anderweitig gebunden war, stellte Karl Eckardt zunächst das Vorhaben
du die Planungen des Projektes „Café International“ vor.
Im Pfarrsaal in Ulmen, in dem auch schon seit geraumer Zeit Sprachkurse und „Kummerstunden“ für und mit geflüchteten Menschen stattfinden, soll dieses Café eingerichtet werden, um die Gelegenheit zu
haben, miteinander ins Gespräch zu kommen, wichtige Kontakte zu
knüpfen und wesentliche Informationen auszutauschen. Es soll aber
auch Zeit zum Spielen, zum gemeinsamen Kochen und Backen eingeräumt werden, um durch diese Angebote die Integration dieser Menschen zu verbessern, die nach Expertenmeinung ohnehin viele Jahre in
Anspruch nehmen wird.
Dies solle, so Eckardt, durch einen noch zu bildenden und zu benennenden Ehrenamtskreis ermöglicht werden und stellte klar: „Nationa-
Dietlinde Schmidt (3. von links) und Karl Eckardt (2. von links) gaben einen
Überblick, was mit dem „Café International“ alles erreicht werden soll.
Fast zu klein war der Ulmener Pfarrsaal für alle die interessierten Frauen,
Männer und Jugendlichen, die an diesem neuen Projekt in Ulmen ehrenamtlich mitmachen wollen.
Wilfried Puth
Ulmen
- 25 -
Ausgabe 9/2016
Katholische Erwachsenenbildung
Achtsamkeitstraining
zur Stressprävention und Burnout-Vorsorge als Kompakttraining
an 3 Samstagen
Was ist ein Achtsamkeitstraining?
Das von Löhmer/Standhardt entwickelte Achtsamkeitstraining (TAATraining Achtsamkeit am Arbeitsplatz) ist ein professionelles, höchst
wirkungsvolles und weltanschaulich-neutrales Training zur Stressbewältigung und zur Burnout-Vorsorge. Die Teilnehmenden lernen, dem
Stress dort entgegenzuwirken, wo er entsteht. Informationen und Auskünfte zu diesem Training erhalten Sie bei der Referentin Christa Greis
(Trainerin für achtsamkeitsbasierte Verfahren, Kinesiologin BK) - Tel.
06542 963 474 oder [email protected]
Infoveranstaltung-Termin nach Absprache Samstag, 9. April, 14. Mai u.
18. Juni-09.00-17.00 Uhr
Reflexionsveranstaltung-Termin nach Absprache
Ort: Marienburg bei Zell (Mosel)
Weitere Informationen und Anmeldung bei:
Katholische Erwachsenenbildung
Mittelmosel
Tel.: 0 26 73-96 19 47-20
Fax: 0 26 73-96 19 47-19
Email: [email protected]
„Ehe Sie sich trauen …“
Aktion für Flüchtlinge „Sicheres Radfahren“
Würde man die Fahrräder, die im vergangenen
Jahr für Flüchtlinge gespendet wurden, in eine
Reihe stellen, würden diese nicht ganz um den
Kreis Cochem-Zell herum reichen, aber eine
beeindruckend lange Reihe ergeben. Viele
Menschen zeigen ein Herz für Flüchtlinge und
spenden gebrauchte Räder.
Fahrtüchtig für den Straßenverkehr machen
Ehrenamtlichen-Initiativen vor Ort gemeinsam
mit den Flüchtlingen die gespendeten Räder
wie zum Beispiel in Zell-Briedel. Professionelle
Radwerkstätten im Kreis Cochem-Zell sind mit
dabei.
Fahrradwerkstätten stellen ihr handwerkliches Können ehrenamtlich
zur Verfügung und setzen gebrauchte Fahrräder fachmännisch instand.
Darüber hinaus erteilt die Kreisverkehrswacht Cochem-Zell e.V. auf
Anfrage den Netzwerken für Flüchtlinge vor Ort mehrsprachige Informationen zum Thema „Mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs“.
Für Flüchtlinge wird ab Januar von der Kreisverkehrswacht e.V. eine
theoretische und praktische Radfahrausbildung angeboten.
Für neu ankommende Flüchtlinge bitten kirchliche und zivilgesellschaftliche Netzwerke in der Flüchtlingshilfe vor Ort um eine Spende
von gebrauchten, noch fahrtüchtigen Rädern. Die Fahrräder können
bei einigen Fahrradwerkstätten abgegeben werden.
Folgende Firmen beteiligen sich an der aktuellen Aktion Fahrräder für
Flüchtlinge, die am 31. März 2016 endet:
„Radsport Schrauth“, Sehler Anlagen 9-10, Cochem-Sehl
Fahrrad-Shop „Kreutz“, Endertstr. 35, Cochem
Fahrradverleih „Mosel-Kanutours“, Moselstr. 45, Ernst
Fahrradverleih „Hennen“, Himmeroder Str. 11, Zell-Briedel
In Zell Mosel können gebrauchte fahrtüchtige Räder auch abgegeben
werden bei „Fahrradland Klaus“, Notenau 11, sowie bei Fahrradverleih
„Wanderland“, Balduinstr. 95.
Dort bietet man Hilfestellung an, zum Beispiel die abgegeben Räder
zur Instandsetzung zur Fahrradinitiative in Zell-Briedel bei Fahrradverleih „Hennen“ weiterzuleiten.
Die Instand gesetzten Fahrräder werden den kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken der Flüchtlingshilfe vor Ort in den sieben
Pfarreiengemeinschaften bzw. vier Verbandsgemeinden zur Verfügung gestellt zur Weitergabe an Flüchtlinge.
Für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten, gibt es seitens des
Dekanates Cochem drei weitere Angebote zur Ehevorbereitung in
diesem Jahr. Zur Auswahl stehen folgende Termine: Samstag, 19. März
in Alf, Samstag, 30. April in Treis-Karden und am Samstag, 11. Juni in
Blankenrath - jeweils von 14:00 - 18:30 Uhr im örtlichen Pfarrheim. Es
besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Abendessen im Anschluss
an das Seminar.
Die Angebote zur Ehevorbereitung bieten die Chance, über Grundlegendes für den gemeinsamen Weg nachzudenken. Den teilnehmenden Paaren ermöglichen sie einen Austausch über das, was sie im
Zusammenhang mit Partnerschaft, Trauung und Ehe bewegt. Darüber
hinaus wird das Sakrament der Ehe erläutert; der Trauritus und Gestaltungsmöglichkeiten für den Gottesdienst werden vorgestellt.
Die Moderation übernimmt Pastoralreferent Rudolf Zavelberg. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Infos gibt es in allen Pfarrbüros des
Dekanates Cochem oder im Dekanatsbüro, Moselweinstr. 15, 56821
Ellenz-Poltersdorf, Tel. 02673 - 961947-0; E-Mail: rudolf.zavelberg@
bistum-trier.de.
Religiöse Bildung für Erzieher/-innen
Angebote 2016
Zu zwei offenen Angeboten für Erzieher/-innen lädt das Dekanat
Cochem in diesem Jahr ein. Im April wird in der ehemaligen Synagoge
von Ediger die Ausstellung „Lebensraum Psalmen“ gezeigt. Sie ist in
fünf verschiedene „Räume“ gegliedert, darunter ein „Freiraum“, ein
„Dunkelraum“ und ein „Klangraum“. Im Rahmen dieser Ausstellung
wird es ein spezielles Angebot für Erzieher/-innen am 14. April (14:00
- 17:00 Uhr) geben.
Am 27. September wird sodann zu einem religiösen Bildungstag (09:00
- 16:30 Uhr) im ehemaligen Kloster von Beilstein eingeladen. Er steht
unter der Überschrift „Schlüssel-Dienst“. Der Schlüssel mit seiner großartigen symbolischen Aussagekraft wird an diesem Tag gute Dienste
leisten, die Lebenswelt weiter zu erschließen.
Pastoralreferent Rudolf Zavelberg wird die beiden Veranstaltungen
moderieren.
Ein Faltblatt mit weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten
gibt es im Dekanatsbüro Cochem, Moselweinstr. 15, 56821 EllenzPoltersdorf; Tel. 02673 -9619470; [email protected].
Anmeldungen zu beiden Veranstaltungen sind ab sofort möglich.
Evang. Kirchengemeinde ZellBad Bertrich-Blankenrath
Gottesdienstnachrichten und Treffen
vom 04.03.2016 bis 13.03.2016
Freitag, 04.03.2016,
18.00 Uhr Weltgebetstagsgottesdienst im kath. Pfarrheim in Blankenrath
16.30 Uhr Kuba-Landvorstellung zum Weltgebetstag im evang.
Gemeinderaum in Zell, anschließend um
17.15 Uhr Weltgebetstagsgottesdienst in der Evang. Kirch in Zell
Ulmen
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Sonntag, 06.03.2016,
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell
Zu diesem Gottesdienst fährt der Buszubringer von Zell-Barl.
Sonntag, 13.03.2016,
09.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
An diesem Sonntag findet in Zell kein Gottesdienst statt!
Treffen in Zell
Dienstag, 08.03.2016,
19.00 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum
Donnerstag, 10.03.2016,
19.00 Uhr Elternabend für die Eltern der Konfirmanden im Gemeinderaum
Freitag, 11.03.2016,
15.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeinderaum
Samstag, 12.03.2016,
10.30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeinderaum
Ausgabe 9/2016
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Vorsitzenden/Wehrführers
4. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
5. Bericht des Kassierers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Verschiedenes
Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Der Vorstand
Freiwillige Feuerwehr Kennfus
Die nächste Übung findet am Sonntag, dem 06.03.2016 statt.
Wir treffen uns um 09:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Kennfus.
Karsten Adams, Löschzugführer.
Freiwillige Feuerwehr Gillenbeuren
Jahreshauptversammlung
Evangelische Kirchengemeinde Cochem
Gottesdienste:
Sonntag, 6. März
10.30 Uhr Evangelische Kirche Cochem
5-Wochen-Aktion zum „Ja der Dankbarkeit“ Teil 3, mit Kindergottesdienst und Imbiss.
Einführung des neuen Presbyteriums und Verabschiedung der Ausscheidenden aus dem Presbyterium
Veranstaltungen:
Montag, 7. März
16.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Cafe International
Dienstag, 8. März
16.00 Uhr Evangelische Kirche Cochem Mini-Gottesdienst
Donnerstag, 10. März
15.00 Uhr Gemeindehaus Cochem Frauenhilfe
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.coc-ek.de
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 11.03.2016
um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Wehrführers
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
8. Termine 2016
9. Verschiedenes
Stützpunktfeuerwehr Lutzerath
Feuerwehrübung am 06.03.2016
An diesem Sonntag, 06.03.2016 findet um 09:00 Uhr unsere nächste
Feuerwehrübung im Feuerwehrgeräthaus in Lutzerath statt. Um
pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten!
Marc Pumple -Wehrführer-
Spielmannszug der FFW Lutzerath
Am Freitag, 4. März finden die Proben zu den gewohnten Zeiten statt.
Am Samstag, 5. März besuchen wir das Junggesellenfest in Schmitt Treffen 20.00 Uhr im Übungsraum (Jeans und Sweatshirt)!
Freiwillige Feuerwehr Ulmen
- Löschzug I -
Feuerwehrübung am 09.03.2016
Unsere nächste Übung findet
am Mittwoch, 9. März 2016, um 18:30 Uhr
statt. Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Ulmen
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Alexander Michels, Wehrführer
Jugendfeuerwehr Ulmen
Die nächste Übung der Jugendfeuerwehr findet am
Donnerstag, 10. März 201616
statt. Treffpunkt ist um 17:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Bei Verhinderung wird um Abmeldung bei André Hahn oder
Max Poschen gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Wollmerath
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
FeUerWeHren
Freiwillige Feuerwehr Auderath
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am heutigen Freitag, 04.03.2016
um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der Feuerwehr/Förderverein findet am Freitag, dem 11.03.2016 im Gemeindesaal (Bierkeller) statt. Beginn 20:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Wehrführers/Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
8. Termine 2016
9. Verschiedenes
Wie jedes Jahr wird ein Imbiss gereicht.
Hiermit möchte ich schon jetzt auf unser Waldfest am 18/19.06.2016
an der Schutzhütte und unsere Kirmes am 23-25.07.2016 am
Gemeindehaus Hinweisen.
Ich bitte um vollzähliges Erscheinen.
gez. Wehrführer
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Vereine & VerbÄnde
SV Schwarz-Weiß Alflen 1927
Jahreshauptversammlung
Am 11.03.2016 findet um 20.00 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Stüffje statt.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des 1. Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Anträge (schriftliche Einreichung bis zum 04.03.16 beim 1. Vorsitzenden)
8.Verschiedenes
SV Alemannia Auderath
Jahreshauptversammlung
Am 18.03.2016 findet die Jahreshauptversammlung des SV Alemannia Auderath ab 19.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Hierzu laden wir alle
Mitglieder herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Jahresrückblick 2015
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Verschiedenes
Indoor-Cycling
Vor dem Frühling wollen wir noch einmal 5 Indoor-Cycling Stunden
anbieten. Wir starten am Samstag den 12.03.16 um 16.30 Uhr.
Kursgebühr: 10,-€
Anmeldung bitte bei Ellen (Tel. 8451).
Tanzkurs
Wir möchten noch einmal einen Tanzkurs anbieten, um Standardtänze
zu erlernen bzw. noch mal aufzufrischen.
Wir starten am Samstag den 12.03.16 um 14.00 Uhr.
Bei Bedarf bieten wir auch gerne eine Extrastunde für unsere Jugendlichen an.
Kursgebühr: richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer
Anmeldung bitte bei Natalie (Tel.: 8367)
Zumba Kurs
Den zweiten Teil des Zumba-Kurses im Rahmen der Dorfinitiative
Auderath möchten wir gerne ab Freitag den 01.04.16 um 19.30 Uhr
im Fitness-Rondell in Ulmen absolvieren.
Kursgebühr: 5,-€
Anmeldung bitte bei Johanna (Tel.: 8451)
Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Don Bosco & Heimatverein
Kennfus 1951 e.V.
Filmische Highlights der
Kennweser Fasenacht
Die DVD mit den Highlights der Trockensitzung und der Fastnachtsparty 2016 ist fertiggestellt. Alle die eine DVD haben möchten
können sich bei Manfred Henrichs (1212) melden.
KV Blau-Weiß Beuren e.V.
Liebe Karnevalsfreunde,
auch wir holen unseren Rosenmontagsumzug nach… am 07.05.2016
findet der diesjährige Rosenmontagszug-Reloaded in Beuren statt!
Ein Sommerumzug ab 17:11 Uhr von der Burgstraße aus über die Oberdorfstraße bis hin zur Unterdorfstraße und wieder rauf auf Kreuzstraß!
Mit anschließendem bunten Treiben im Bürgerhaus.
Jeder der Lust und Laune hat mit einer Fußgruppe oder einem Wagen
teilzunehmen, meldet sich bitte bis zum 08.04.2016 bei Maria Gärtner
Tel. 02675-777 an. Wurfmaterial wird natürlich wieder gestellt.
Der KV Blau-Weiß Beuren insbesondere das diesjährige Prinzenpaar
freut sich auf alle Narren und Jecken, die es auch im Sommer so richtig
krachen lassen können!
Bücheler Wanderfreunde
oder alle Interessierten
Info zur Mehrtagesfahrt Spessart - Mainland
Als Termin für die Fahrt steht jetzt der Zeitraum Fr. 30.09. - Mo.
03.10.16 fest.
Wir haben in einem schönen und zentral gelegenen 4-Sterne Hotel mit
Wellnessbereich Zimmer reservieren lassen. Der Zimmerpreis mit Halbpension pro Person beträgt ca. 240,- €. Die Anreise erfolgt mit eigenen
PKW´s (gerne auch Fahrgemeinschaften). Das Zimmerkontingent kann
noch erweitert werden. Z. Zt haben sich sechs Paare zur Fahrt angemeldet. Es wäre schön wenn sich noch Interessierte finden würden.
Meldungen bis ca. 20.03.16 sind noch möglich.
Hier nochmal das geplante Programm:
Altstadt Wertheim und Besuch Burg Wertheim; Historische Altstadt von
Miltenberg; Brauereibesichtigung; Weinort Bürgstadt mit Weinprobe;
leichte Wanderung o. Fahrt mit kleiner Bimmelbahn zum Wasserschloss
Mespelbrunn und Besichtigung von Aschaffenburg.
Alle die Interesse an dieser Fahrt haben, können sich bei Gertrude Hürter, Tel. 716 melden.
Frauengymnastikgruppe Büchel
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 10.03.2016 in der
Pizzeria „Italia“ Beginn: 19.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Jahresrückblick 2015
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Vorstandes
4. Neuwahl des Vorstandes
5. Planung für das Jahr 2016
6. Verschiedenes
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
Kirchenchor Cäcilia Büchel
Liebe Sängerinnen und Sänger,
bitte beachtet folgende Terminhinweise:
(1) Am Freitag, den 11. März 2016, feiert das Ehepaar
Helmut und Elisabeth Schneider das Fest ihrer goldenen Hochzeit. Wir werden dem Jubelpaar mit einem Ständchen
gratulieren und treffen uns pünktlich zum Ansingen um 20:30 Uhr in
unserem Proberaum. (2) Der Becherchor ist wieder gefordert. Wir treffen uns wieder vor Beginn der kommenden Chorprobe am Montag,
den 7. März 2016, um 19:30 Uhr in unserem Proberaum.
Ulmen
- 28 -
Ausgabe 9/2016
sg eifelhöhe
1. mannschaft
Kreispokal i
sonntag, 13.03.2016 um 14:30 Uhr in gevenich
sg eifelhöhe - sg Hausbay
Die 1. Mannschaft hat mit dem letztjährigen Gewinn des Kreispokals
gezeigt was möglich ist in diesem Wettbewerb und würde sich gegen
den A-Ligisten über zahlreiche Unterstützung freuen.
sonntag, 20.03.2016 um 14:30 Uhr in Treis-Karden
Zum ersten Punktspiel in der Rückrunde kommt es bei dem starken Aufsteiger Treis-Karden. Will man sich jedoch eine Chance auf den zweiten
Platz erhalten, müssen in diesem Spiel 3 Punkte verbucht werden.
2. mannschaft
sonntag, 20.03.2016 in Lutzerath um 12:30 Uhr
Das erste Punktspiel der zweiten Mannschaft findet in Lutzerath statt.
musikverein gevenich e.V.
www.mvgevenich.com
seniorenkapelle
nächste Proben:
Freitag, 04. März keine Probe;
Freitag, 11. März um 20:00 Uhr;
Freitag, 18. März um 20:00 Uhr; Freitag, 01. April um 20:00 Uhr;
Jugendorchester
nächste Proben:
Freitag, 04. März um 17:30 Uhr; Freitag, 11. März um 17:30 Uhr;
Freitag, 18. März um 17:30 Uhr; Freitag, 01. April um 17:30 Uhr;
KV Kliding 1983 e.V.
einladung zur Jahreshauptversammlung
Am 19.03.2016, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus Scheiber
unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
Ulmen
- 29 -
Ausgabe 9/2016
2. Totengedenken
3. Rückblick Session 2016
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Nachwahlen zum Vorstand
8. Neuwahl der Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Über ein zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.
eifelverein ortsgruppe
Lutzerather Höhe
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe Lutzerath des Eifelvereins fand wieder unter
reger Beteiligung statt. Nahezu 70 Mitglieder, also etwa ein Drittel der
Vereinsangehörigen, erlebten eine abwechslungsreiche Versammlung
mit Präsentationen der Ereignisse des vergangenen Jahres und einem
Ausblick auf die in diesem Jahr geplanten Unternehmungen, beispielsweise eine Viertagetour in die schwäbische Alb und eine Tagestour zur
Völklinger Hütte im Saarland.
Der formelle Teil der Versammlung wurde zügig abgehandelt. Als
Nachfolger für die kürzlich verstorbene Schriftführerin Anne Piechota
wurde einstimmig Reinhold Theusch gewählt.
Abschließend hat der Bezirksvorsitzende und Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Ulmen Alfred Steimers die Mitglieder Herman
Hannsen und Bernhard Piechota mit der grünen Verdienstnadel des
Eifelvereins ausgezeichnet. Er würdigte damit ihre beispielhaften Verdienste in der Vorstandsarbeit sowie ihr Engagement bei der Planung
und Leitung zahlreicher Unternehmungen.
möhnenverein schmitt
v.l.: Vereinsvorsitzender Heinz-Werner Hendges, Ortsbürgermeister Günter
Welter, die geehrten Vorstandsmitglieder Bernhard Piechota und Herman
Hanssen, Bezirksvorsitzender Alfred Steimers
imkerverein Lutzerather Höhe e.V.
Liebe Imkerfreunde,
wir treffen uns zum Stammtisch am donnerstag, dem 10. märz um
19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Stüffchen“ in Alflen.
Thema: Frühjahresarbeiten
VdK ortsverband
Lutzerath
einladung
Der Ortsverband Lutzerath lädt herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 10.03. 2016 um 19.00 Uhr ins Hotel maas in Lutzerath ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Totengedenken
3. Geschäftsbericht
4. Kassenbericht
5. Bericht des Kassenprüfers und Entlastung des Vorstandes
6. Bestätigung der Schriftführerin
7. Verschiedenes
Der Vorstand freut sich, wenn wieder recht viele unserer mitglieder
an dieser Jahreshauptversammlung teilnehmen.
Bei Teilnahme erhält jedes Mitglied vom Ortsverband einen Verzehrbon im Wert von 5 €.
Veranstalter: möhnenverein schmitt
Ulmen
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Ausgabe 9/2016
Eifelverein Ulmen e.V.
SV Fortuna Ulmen e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Die E-Jugend des SV Fortuna Ulmen
beim Techni-Sat-Cup in Daun!
Am Freitag, 11. März 2016, findet um 19.30
Uhr im Eifelvereinshaus im Eifel-Maar-Park
die alljährliche Mitgliederversammlung des Eifelverein Ulmen statt,
zu der hiermit alle Mitglieder recht herzlich eingeladen werden. Die
Tagesordnung der Mitgliederversammlung sieht folgende Punkte vor:
1. Begrüßung und Feststellung der fristgerechten Einladung
2. Totengedenken
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Berichte der Vorstandsmitglieder
5. Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstandes
6. Veranstaltungen und Aktivitäten
7.Verschiedenes
Der Vorstand würde sich über einen zahlreichen Besuch sehr freuen. (wp)
Ostereier-Wanderung 26.03.2016
Am Ostersamstag laden wir wieder Kinder, Eltern und Großeltern zu
unserer Ostereierwanderung ein. Unterwegs durch Feld, Wald und
Wiesen rund um Ulmen gehen wir gemeinsam auf Ostereiersuche. Ziel
unserer Wanderung wird die Schutzhütte am Rothenbusch sein. Dort
haben wir Spiel- und Bastelideen vorbereitet, um einen schönen Nachmittag zu verbringen.
Treffpunkt: 14.00 Uhr am Marktplatz
Um Anmeldung wird gebeten bis 24.03.2016 bei Silvia Dietzen (Tel.
02676/951730).
Hallenkreismeisterschaft 2015/16, WEGITHERM-CUP
(2016), Traininingszeiten in der Halle.... aber nichts ist
so spannend wie ein echtes Turnier zum Anfassen! Am vergangenen
Wochenende war es dann auch endlich wieder so weit. Am 27.02.2016,
ab 10:00 Uhr, stand der Techni-Sat-Cup in Daun, GSG-Halle, an. Amy
und die Jungs brannten lichterloh und wollten sich mit anderen
E-Jugendlichen messen.
Der Veranstalter hatte allerdings das E-Jugend-Turnier etwas eingekürzt. Letztlich spielten Ulmen I, Ulmen II gegen Daun I und Daun
II. Also sehr lokale Duelle im Rennen um Medaillen und Pokale. Holger Esper und Thomas Lahn hatten zwei gleichstarke Mannschaften
aus der Gruppe von 16 Köpfen aufgeboten. Welche Mannschaft den
Namen 1 bekam, wurde zugelost.
Letztlich behielten unsere Spieler die Oberhand, sowohl Ulmen I als
auch Ulmen II bekamen vom Gegner aus Daun kein Gegentor eingeschenkt. Nicht, dass für die Kreisstädter nicht genügend Chancen vorhanden gewesen wären! Nein, unsere Torhüter Jonas Esper und Jakob
Burg hielten den Kasten mit teilweise sehenswerten Paraden sauber!
Im internen Duell spielte man übrigens in der winterlich geheizten
Gymnasiumshalle 0:0. Zumindest bei diesem Spiel kam mal kurz das
Gefühl von Hitze auf. Die Kinder zeigten beim Gegeneinander tolle
Ballstafetten bei absolutem Fairplay und animierten die Zuschauer zu
Beifallsbekundungen. Gleiches erlebte man dann beim Duell der Dauner Teams.
Die Tabelle zum Abschluss:
Ulmen II 7 Punkte 3:0 Tore
Ulmen I 7 Punkte 3:0 Tore
Daun I 1 Punkt 1:4 Tore
Daun II 1 Punkt 1:4 Tore
Als Torschützen für Ulmen zeichneten sich aus:
Team II:
Noel Michels (2), Maxim Schejermann.
Team I:
Phil Weiss und Tim Kutscheid (2) für ihre Farben.
Zum Schluss musste halt bei Punkt und Torgleichzeit ein echter Sieger her?! Wie ermittelt man diesen in der Halle; Siebenmeterschießen!
Dabei waren die Recken aus Team II die Glücklicheren! Insgesamt war
aber der ganze Kader der E-Jugend ein Gewinner.
Die Bilder zeigen unsere Mannschaften in der Halle bei den
Besprechungen:
Team II in den weißen Trikots, Team I (blau).
Der Gewerbeverein Ulmen
e.V. informiert
Neue Beschilderung in Ulmen - bitte
Vereinbarung ausfüllen!
Interessenten für ein Schild an den neuen Willkommenstafeln der Stadt
Ulmen, die die Vereinbarung + verbindliche Anmeldung noch nicht
ausgefüllt und an den Vorstand des GVU gegeben haben, können das
jetzt noch tun. Nur so ist eine Teilnahme möglich. Die Formulare können Sie anfordern unter [email protected], [email protected] oder
unter 0171-6460939.
Maarhexen-Gold (MHG)
In Kürze wird ein neuer Flyer für das MHG geplant. Firmen, die Interesse
haben, sich an der Aktion zu beteiligen, können beim Vorstand Informationen bzw. das Anmeldeformular anfordern.
Termine 2016 im Überblick
10. KW
Gemeinschaftswerbung der Ulmener Unternehmen,
gesponsert durch den Gewerbeverein Ulmen e.V.
Anmeldung/Info anfordern bei Geschäftsstelle
13.03.2016 Ostermarkt mit verkaufsoffenem Sonntag (VOS)
20.04.2016 19:00 Uhr - Mitgliederversammlung
10.07.2016 Mosaik der Kulturen mit VOS
Möglichkeit der Präsentation für Vereine
18.09.2016 Scheunenfest mit VOS
12.10.2016 Netzwerktreffen des GVU
27.11.2016 Weihnachtsmarkt mit VOS
Info zur Mitgliedschaft: [email protected] oder 0171 - 646 0 939 (1.
Vorsitzender M. Chruscz), Kelberger Str. 36, 56766 Ulmen.
Besuchen Sie uns auf Facebook!
Ein Dank gilt dem Ausrichter, das Rundherum hat Spaß gemacht!
Ulmen
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Die D-Jugend beim Techni-Sat-Cup
Ausgabe 9/2016
JGV Wollmerath
Liebe Mitglieder,
wir besuchen am Samstag, den 5. März 2016 das Junggesellenfest in
Schmitt. Wir treffen uns um 20.00 Uhr direkt vor Ort. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Und bitte vormerken: Am Samstag, den 26. März 2016, findet
unsere Jahreshauptversammlung um 19.00 Uhr im Wollmerather Saal
statt. Der Vorstand trifft sich bereits eine Stunde früher. Nach der JHV
fahren wir gemeinsam auf das JGF nach Zettingen.
Pfadfinderstamm Carpe Diem
Müllenbach-Laubach e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am vergangenen Wochenende fand ja, wie bereits beschrieben, das
traditionelle TechniSat Hallenturnier des TUS Daun in der Sporthalle
des „Geschwister Scholl Gymnasium“ statt.
Auch in der Altersklasse der D-Jugendmannschaften hatte der SV
Ulmen jeweils 2 Mannschaften gemeldet. Gemeinsam mit der JSG Wittlich I (Bezirksliga) und TUS Daun I (Meisterrunde), die ebenfalls jeweils
2 Mannschaften stellten, war man am 28.02.16 in zwei 3er Gruppen
aufgeteilt.
Nach spannenden Spielen in der Vorrunde, stand ein Team im Halbfinale und die weitere Mannschaft spielte um Platz 5.
In den darauf folgenden Finalspielen und nach 7 m-Schießen konnte
unsere D-Jugend die Plätze 4 und 5 in einem sehr starken Teilnehmerfeld für sich verbuchen. Respekt!
FZM Meiserich
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 04.03.2016 findet ab 20:00 Uhr, unsere diesjährige
Jahreshauptversammlung im Jugendraum Meiserich statt.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung und Feststellung der fristgerechten Einladung
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des Kassenführer
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
8. Verschiedenes
Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen!
Spvgg Weiler-Gevenich
Alte Herren
Der Frühling steht hoffentlich bald vor der Tür und
wir wollen wieder mit dem Training beginnen! Vorerst
werden wir aber geänderte Trainingszeiten haben.
Das erste Training der Saison findet am Donnerstag, 10.03.2016 ab
19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Gevenich statt.
Mit mehr Teilnehmern macht das Training auch mehr Spaß!
Vorankündigung: Das erste Spiel findet am Samstag, 02.04.2016, statt.
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016
Zur Jahreshauptversammlung der Spvgg Weiler/Gevenich sind alle
Vereinsmitglieder recht herzlich eingeladen. Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Samstag, 19. März um 20.00 Uhr im
Vereinsheim der Spvgg Weiler/Gevenich statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Bericht des Vorstands
3. Berichte der Abteilungen
4. Bericht des Kassierers
5. Entlastung des Kassierers
Entlastung des Vorstands
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Neuwahlen der Vorstände SV Weiler und FSV Gevenich
8. Mitgliedsbeiträge
9. Verschiedenes
Anträge zu oben genannten Punkten müssen 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand vorliegen.
Wir würden uns freuen möglichst viele Mitglieder im Vereinsheim
begrüßen zu können.
am Freitag, dem 11. März 2016 um 19:00 Uhr im Gruppenraum unter
dem Gemeindehaus Laubach.
Liebe Pfadfinder, Eltern und interessierten Freunde der Pfadfinderschaft, hiermit lade ich satzungsgemäß zur nächsten Mitgliederversammlung ein. Es sind alle Pfadfinder, Eltern und Freunde der
Pfadfinderbewegung ganz herzlich bei uns eingeladen.
Tagesordnungspunkte sind:
1. Begrüßung durch den Stammesmeister
2. Jahresbericht Rückblick
3. Kassenbericht
4. Berichte der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl Kassenprüfer/in
7. Jahresvorschau
8. Verschiedenes
Es ist mir sehr wichtig, dass alle Pfadfinder, deren Eltern und natürlich
alle interessierten Freunde bei dieser Mitgliederversammlung dabei
sind. Hier gibt es Informationen, Anregungen und Vorstellungen, wie
wir und vor allem was wir mit den Kindern und Jugendlichen, in diesem Jahr unternehmen wollen.
Zeigt ihr, zeigen Sie Ihr Interesse an aktiver Pfadfinderjugendarbeit und
freut euch, freuen Sie sich auf ein paar kurzweiliger Stunden bei den
Pfadfindern.
Wir freuen uns auf dich, auf Sie.
Judoclub Vulkaneifel e.V.
24. Internationales Vulkaneifel-Turnier
Der Judoclub Vulkaneifel e.V. richtet am 12. und 13. März 2016 bereits
zum 24. Mal sein traditionelles Vulkaneifel-Turnier in der Sporthalle am
Wehrbüsch aus. Es werden wieder über 300 Judoka aus den angrenzenden Bundesländern, den Beneluxstaaten, ein Team aus Thessaloniki
/ Griechenland und ein Team aus Dublin / Irland in Daun erwartet. Am
Samstag kämpft ab 11.00 Uhr die weibliche und männliche Jugend
U12 (Jahrgänge 05/06/07) und die Altersklasse der Männer und Frauen
U18 (Jahrgänge 99/00/01). Am Sonntag stehen dann ab 10.00 Uhr
die Judoka der weiblichen und männlichen Jugend U15 (Jahrgänge
02/03/04) und die Männer (Jahrgang 1999 und älter) auf der Matte.
Das Turnier zählt für die Rangliste des Judoverbandes Rheinland. Die
Judoka würden sich freuen, auch in diesem Jahr wieder zahlreiche
Zuschauer für ihre Sportart begeistern zu können. Infos zum Turnier
gibt es im Internet unter www.judoclub-vulkaneifel.de.
Bezirks-Sportfischerverband Trier e.V.
Kompaktkurs zur Fischerprüfung
Der Bezirks-Sportfischerverband Trier e.V. bietet wieder einen Kompaktkurs an drei Wochenenden zur Erlangung der „Staatlichen
Fischerprüfung“ an. Die Schulungen finden am 19./20.03.2016, am
16./17.04.2016 und am 21./22.05.2016 im Vereinshaus des ASV
Großlittgen e.V. in 54534 Großlittgen, Mühlenweg 2b statt.
Schulungszeiten:
Samstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Sonntag: 09:00 - 16:00 Uhr
Gesamtkosten:
- Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 179,00 €
- Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 129,00 €
In den Kosten sind sämtliche Lehrmittel wie Bücher, Prüfbögen etc.
enthalten. Ebenfalls die Prüfungsgebühr für die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Höhe von 29,00 €. Die Gebühren und Lehrgangskosten sind
landesweit einheitlich. Prüfungstermin ist der 03.06.2016. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den BSV Trier e.V..
Verbindliche Anmeldung:
Durch Überweisung der Gesamtkosten bis spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto des BSV Trier e.V. bei der Sparkasse Trier
können Sie sich verbindlich für den Lehrgang anmelden.
Ulmen
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IBAN: DE 57585501300000064535 Verwendungszweck: „Kurs Großlittgen“ und „Name, Vorname“ des Schulungsteilnehmers.
Prüfungsvoraussetzungen:
Es werden insgesamt 42 Stunden in 5 Themengebieten geschult. Zur
Prüfung zugelassen wird, wer mindestens 35 Stunden absolviert hat.
Für Jugendliche gilt zusätzlich, dass Sie bis zum 03.06.2016 das 13.
Lebensjahr vollendet haben müssen.
Weitere detaillierte Informationen zur Fischerprüfung und zum Lehrgang auf der Homepage des Verbandes unter www.bsv-trier.de oder
beim Ausbildungsleiter Stefan Reichardt, Telefon 06595/900033.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Cochem-Zell e.V.
Neue Zeltheizungen für die DRK Ortsvereine
DRK Kreisverband übergibt an seine Ortsvereine Heizgeräte zum
Ausbau der Betreuungskomponenten in den Ortsvereinen.
Sechs mobile Heizgeräte wechselten im Rahmen einer Führungskräftebesprechung in Cochem ihre Besitzer: Kreisbereitschaftsleiter (KBL)
Thomas Schlicht übergab in Anwesenheit des Rotkreuzbeauftragten
(RKB) Thomas Heimes die Heizungen an die DRK Ortsvereine CochemLand (Klotten), Cochem-Stadt, Treis-Karden, Kaisersesch, Ulmen und
Zell (Bullay). Das Investitionsvolumen dieser Beschaffung beträgt rund
15 TSD Euro.
Ausgabe 9/2016
Wolle spenden für notleidende
Kinder in Rumänien!
-Strickgruppe im Ideen-Treff in Zell
möchte Kinderheim unterstützenNachdem die ehrenamtliche „Trostkissen-Gruppe“ des Ideen-Treffs in
Zell im Januar über 100 liebevoll gestaltete Trostkissen für kranke und
schwerkranke Kinder an das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich
übergeben hat, startet nun eine weitere Gruppe des Ideen-Treffs eine
sozial-caritative Initiative, die Kindern in einer besonderen Lebenssituationen zugute kommt.
Die Strickgruppe, die sich jeden Mittwochnachmittag in dieser Begegnungsstätte“ in Zell trifft, strickt „Vieles rund ums Kind“ und stellt dies
einem rumänischen Kinderheim zur Verfügung, um dort den notleidenden Kindern dringend benötigte Kleidungsstücke zukommen zu
lassen und um ihnen eine Freude im von Armut geprägten Alltag zu
machen.
Das ehrenamtlich tätige Strickgruppen-Team - das sich stets über weitere Mitstricker/-innen freut - bittet die Bevölkerung um Wollspenden,
damit viele farbenfrohe kleine Kunstwerke entstehen können, die die
Kinderherzen höher schlagen lassen und gleichzeitig eine große Hilfe
darstellen.
Die Sachspenden können jeweils mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr im
Ideen-Treff in Zell, Schlossstraße 22 abgegeben werden.
Weitere Informationen in der Caritas-Nebenstelle Zell, jeweils montags
bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr unter Tel. 06542-969779-0.
WEISSER RING e.V.
Der WEISSE RING e.V. ist eine Hilfsorganisation die sich ehrenamtlich um Kriminalitätsopfer und ihre Familien kümmert. Außenstellenleitung: Elisabeth
Schmitt
WEISSER RING e. V., Adresse: 56766 Ulmen
Telefon: 0151/55164663
E-Mail: [email protected]
www.WEISSER-RING.de
Kreis-Waldbauverein Cochem-Zell e.V.
Jahreshauptversammlung am 18.03.2016 in Ernst
Foto zeigt die Führungskräfte bei der Übergabe der Zeltheizungen.
Möglich wurde die Anschaffung der mobilen Heizgeräte durch einen
Vorstandsbeschluss des DRK-Kreisverbandes der vorsieht, zukünftig die DRK Ortsvereine gezielter zu fördern. Schwerpunktmäßig ist
geplant, in den kommenden Jahren die Betreuungskomponenten
durch diese Maßnahme in den Ortsvereinen auszubauen. KBL Schlicht
betont die Wichtigkeit dieses Hauptaufgabenfeldes des DRK. Die aktuelle Lage bestätigt diese Aussage.
Bei den Heizungen handelt es sich um mobil einsetzbare Komponenten, die sowohl für die Beheizung von Zelten als auch von festen Unterkünften genutzt werden kann.
Landfrauenverband
Cochem-Zell
Tagesfahrt zu den
Adlerwerken
Am 11.04.2016 fahren wir mit den Bus zu einer Modenschau der
Adlerwerke in Haibach.
10.30 Uhr Ankunft
Frühstück und Modeschau
11.00 Uhr unverbindlicher Modebummel
12.30 Uhr Mittagessen
13.30 Uhr Weiterfahrt nach Weilbach
14.45 Uhr Besuch der Marzipanfabrik
16.00 Uhr Heimfahrt
Abfahrt: 07.00 Uhr Cochem Bahnhof, Busparkplatz
Kosten: 28,00 € Mitglieder Nichtmitglieder 30,00 €
Anmeldung: Renate Kaufmann 02672-1332
Anmeldeschluss: 20.03.2016
Bauernhoffahrt am 15.06.2016
Bitte sofort anmelden, es sind nur noch wenige Plätze frei!
Liebes Vereinsmitglied,
wir laden alle Mitglieder und Interessierte ganz herzlich zu unserer
Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 18.03.2016, 13:30 Uhr in
das Hotel Pollmanns in Ernst ein.
Tagesordnung:
I. Mitgliederversammlung: Beginn: 13:30 Uhr
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Geschäfts- und Kassenbericht
3. Bericht über die Kassenprüfung
4. Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers
5. Wahl der Kassenprüfer
6. Verschiedenes
II. Öffentlicher Teil: Beginn: 14:00 Uhr
Kurzvorträge zu folgenden Themen:
1. Aktuelles zum Holzmarkt
2. Ergebnisse der Privatwaldinventur (Dr. Langshausen)
3. Aktuelles zur Forstpolitik: Kartellverfahren, Förderung der Waldbauvereine, Regelung zur Ersatzaufforstung… (Dr. Göbel)
4. Natura 2000 (H. König, Z.d.F.) 5. PEFC (Frau Ahlmeier)
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu können.
THW-Helfervereinigung
Cochem 1983 e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung der THW-Helfervereinigung
Cochem 1983 e.V.
Sehr geehrte Mitglieder der „Vereinigung der
Helfer und Förderer des Technischen Hilfs-
werks Cochem“,
hiermit laden wir Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung
für das Jahr 2016 ein. Diese findet am Samstag, den 09.04.2016 um
17.00 Uhr in der THW Unterkunft Cochem-Brauchheck, August-Horchstraße 6, 56812 Cochem statt.
Geplant sind bisher folgende Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Rückblick des vergangenen Jahres 2015
3. Kassenbericht
Ulmen
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4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Pläne für das Jahr 2016
7. Anträge
a) satzungsändernde Anträge
b) sonstige Anträge
- Festlegung der Beitragshöhe
8. Neuwahl des dritten Beisitzers und der Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Gewünschte Erweiterungen der Tagesordnungspunkte müssen eine
Woche vor der Versammlung dem Vorstand mitgeteilt werden.
ParTeien
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter
folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle ............................................. Tel.: 02671-975510
Kreisgeschäftsführer Eike Hermes ................................. Fax: 02671-980332
..................................................................................... [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär ............................... 030-22773308
...................................................................................peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein .............................................................. 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen ....................................................... 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
[email protected]
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de
...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391
Ludolf Oster .................................................................................... 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen .........................................................................................02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Manfred Klein ..................................................................................... 06545-8507
E-Mail: ...............................................................Klein-blankenrath@t-online.de
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges ....................................................................02677 / 307
.........................................................................................hwhendges@t-online.de
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender ........................................02676/ 1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................ 02676/ 799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin ........................02676/ 1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer ...............................02676/ 1045 (Auderath)
FDP - Cochem-Zell
Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de
Der FDP-Kreisvorsitzende und Direktkandidat für den Landtag Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet Rat suchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545-5149016, Email: [email protected]
Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh,
Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht Rat suchenden Bürgern
gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545-93660, Fax: 06545-936633, Email:
[email protected]
Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt
aufnehmen: Tel.: 06761-14842, Email: [email protected]
Ausgabe 9/2016
Junge Liberale Cochem-Zell
Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen
Grundsätze mitgestalten.
Deshalb - heute schon an morgen denken!
Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per
E-Mail unter [email protected] erreichbar.
SPD Cochem-Zell
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten
wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell.............................Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: [email protected]
Vorsitzende Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien
und Digitales.
Email: [email protected]
Mitglied des Landtages
Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838
Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack
Email: [email protected]
SPD Vulkaneifel
Kai Höhmann.........................................................................Tel: 02678 - 952922
Email: [email protected]
SPD Ortsverein Vulkaneifel
SPD Ortsverein Vulkaneifel............. Tel. 02678 952922
Kai Höhmann, Vorsitzender
Moselweg 34, 56828 Alflen
Ihre Ansprechpartner im Verbandgemeinderat
Ulmen:
Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender...................Tel. 02677 639
Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender.......................Tel. 02676 373
Marita Benz................................................................. Tel. 02677 1571
Albert Klein................................................................. Tel. 02676 1887
Christian Laux......................................................... Tel. 0171 3528408
Frank Steimers........................................................ Tel. 02676 951164
Florian Streuke....................................................... Tel. 02677 951369
Günther Wagner......................................................... Tel. 02676 1381
Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender...............................Tel. 02676 373
Mario Schoenemann,
stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820
Albert Klein................................................................. Tel. 02676 1887
Christian Laux......................................................... Tel. 0171 3528408
Rudolf Steffes-tun......................................................... Tel. 02676 724
Günther Wagner......................................................... Tel. 02676 1381
www.spd-vulkaneifel.de
Bündnis 90/Die Grünen im
Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122
Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558
Kassenwart Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel:
02653/4019029
Kreistagsfraktion:
Holger Haupt, Cochem, Tel. 02671/7063,
E-Mail: [email protected]
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Landtagsabgeordneter Nils Wiechmann
Wahlkreisbüro, Hohenzollernstr. 137, 56068 Koblenz
Tel.:0261/914 85 54 ,Fax: 0261/914 30 52
[email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0;Fax: 06131/89 243 30
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Ulmen
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DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin
Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der
Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen,
ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer:
02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected],
www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Veranstaltung am 04.03.2016
Die Partei Die Linke lädt ein zu einer Veranstaltung mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Partei, Kathrin Vogler zum Thema
„Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“. Mit dabei sind die
DirektkandidatInnen Dr. Hildegard Slabik-Münter, Wahlkreis Vulkaneifel, Marco Burbach, Wahlkreis Bitburg Prüm und Dr. Kathrin Meß, die
Spitzenkandidatin der Linken in Rheinlandpfalz.
Zeit: 04.03.2016, 18.30 Uhr, Ort: Jugendherberge Prüm Kalvarienbergstraße 5.
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und
sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter?
Dann komm zu uns!
Kontakt:
[email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder
mitgestalten wollen:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden?
Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell
Martin Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175/1601369
Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD CochemZell
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06545/6795
Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0171/1955441
Schriftführer der AFD Cochem-Zell
Martin Berke; Laubach
E-Mail: [email protected]
AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Schusterstr. 22
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 - 4863810
Fax: +49 6131 - 5868801
E-Mail: [email protected]
Anfragen zu Spenden etc.:
[email protected]
Veranstaltung
Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen
AfD Uwe Junge stellt am Donnerstag, den 03.03.2016 in Laubach (Eifel)
das Landtagswahlprogramm der AfD vor. Die Veranstaltung findet statt
Ausgabe 9/2016
im Hotel Eifelperle, Eifelstraße 34, Laubach. Veranstaltungsbeginn ist
um 19:00 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Neben Junge werden der Münchener AfD-Kreisvorsitzende und stv.
Bezirksvorsitzende der AfD Oberbayern Wilfried Biedermann (Müllenbach) und Edeltraut Schwarz vom Landesvorstand der AfD Bayern
sprechen.
WÄHLergrUPPen
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn
Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, 631
FWG Cochem-Zell e.V.
www.fwg-cochem-zell.de
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende
Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner
zur Verfügung:
Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220
Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660
Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624
Bürger für Ulmen e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener
Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere
Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Frank Wallebohr, Tel. 1884
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie
auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im
„Vulkanecho“ veröffentlicht.
aUsscHreibUngen
Anderer Behörden
Stellenausschreibung
Wir suchen Sie
Erzieher/-in
in der Kindertagesstätte in Darscheid
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und Kleinstkindern, eine
abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin (oder
vergleichbare Ausbildung), möglichst eine mehrjährige Berufserfahrung und sind teamfähig?
Dann freuen wir uns, Sie kennen zu lernen!
Wir bieten Ihnen:
1 Arbeitsstellen mit 34,00 Stunden/Woche ab dem 01.04.2016
zunächst befristet bis zum 31.07.2017
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11.03.2016 an die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Frau Sophia Eich, Tel.: 06592 939-213.
Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Rücksendung von eingereichten Bewerbungsmappen erfolgt. Bereits eingereichte Bewerbungen
werden bei diesem Verfahren berücksichtigt. Die zu besetzende Stelle
ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es handelt sich um Arbeitsverhältnisse nach den
Bestimmungen des TVöD-SuE.
Ulmen
- 35 -
stellenausschreibung
Haus für Kinder „Villa Kunterbunt“
Die Ortsgemeinde Illerich beabsichtigt für ihren Kindergarten „Villa
Kunterbunt“ zum 01.08.2016 eine(-n)
anerkennungspraktikantin/anerkennungspraktikanten
für den beruf erzieherin/erzieher
einzustellen.
Das Praktikum beginnt am 01.08.2016 und endet am 31.07.2017.
Wir bieten ihnen:
• einHausfürKindermit40Betreuungsplätzen;
• lebendigeKinderimAltervon1Jahrbiszum4.Schuljahr;
• eininteressantesArbeitsfeldnachdemFachfrauenprinzipinFunktionsräumen;
• eineoffeneEinrichtung,dieinneigungs-undaltershomogenen
KleingruppennachdemlebensbezogenenAnsatzarbeitet;
Wir wünschen uns:
• einemotivierteundengagiertePerson
• dieBereitschaft,nachdervorliegendenpädagogischenKonzeptioninunseremTeamkooperativmitzuarbeiten
AufdasBeschäftigungsverhältnisfindendieVorschriftendesTarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten(TVPrakt)Anwendung.
IhreaussagekräftigeschriftlicheBewerbungmitLebenslauf,Lichtbild
undZeugnisabschriftenrichtenSiebittebiszum
15.03.2016
an die
ortsgemeinde illerich
in der Wesch 12
56814 illerich
Illerich, 22.02.2016
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister
stellenausschreibung
ImFreizeitzentrumCochemistsobaldalsmöglichdieStelleeiner
betriebstechnikerin/eines betriebstechnikers
zu besetzen.
EshandeltsichumeinunbefristetesBeschäftigungsverhältnisinVollzeit.
Die Aufgabe beinhaltet die Betreuung der technischen Anlagen im
MoselbadCochemunddemangegliedertenCampingplatz.
Wir erwarten
- eineabgeschlosseneBerufsausbildungalsElektriker(Meisteroder
Techniker),möglichstmitBerufserfahrung
- EigenverantwortungundZuverlässigkeit
- FührerscheinderKlasseB
- TeamorientiertesVerhalten.
- FlexibleEinsatzbereitschaftauchandenWochenendenundFeiertagen.
- KreativitätundFreudeanderArbeit
- Kostenbewusstsein
Wir bieten
- eineninteressantenArbeitsplatz.
- leistungsgerechteBezahlung.
- angenehmes Arbeitsklima.
Interessiert? Dann erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung mit den
üblichenUnterlagenbiszum18.März2016.
FreizeitzentrumCochemBetriebs-GmbH
HerrBerndSchuwerack
MoritzburgerStraße1,56812Cochem
Telefon:02671/9799-0
Email:[email protected]
stellenausschreibung
Bei der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH sind für die kommendeCamping-undFreibadsaison
folgendeStellenzubesetzen:
campingplatz:
nachtwache (geringfügige beschäftigung)
Freibäder:
• Kassierer/Innen
(BeschäftigunginTeilzeit,saisonalbefristet)
• Rettungsschwimmer/Innen silbernes Rettungsabzeichen
(geringfügigeBeschäftigung)
Wir erwarten
• EigenverantwortungundZuverlässigkeit
Ausgabe 9/2016
•
•
•
FührerscheinderKlasseB
TeamorientiertesVerhalten.
FlexibleEinsatzbereitschaftauchandenWochenendenundFeiertagen.
• KreativitätundFreudeanderArbeit
• Mindestalter18Jahre
Wir bieten
• eineninteressantenArbeitsplatz.
• leistungsgerechteBezahlung.
• angenehmesArbeitsklima.
Interessiert? Dann erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen bis zum 31. märz 2016.
FreizeitzentrumCochemBetriebs-GmbH
HerrBerndSchuwerack
MoritzburgerStraße1,56812Cochem
Telefon:02671/9799-0
Email:[email protected]
stellenausschreibung
BeiderVerbandsgemeindeverwaltungCochemistzumnächstmöglichenZeitpunktfolgendeStellezubesetzen:
sachbearbeiter/in im aufgabenbereich Liegenschaften
ihre aufgabenschwerpunkte sind unter anderem:
• Kaufm.undtechn.Gebäudemanagement
• AbschlussvonMietverträgenundVerwaltungderMietshäuser
undWohneigentum
• AbschlussvonPachtverträgenundVerwaltungderKioskeund
Imbissstände
• VerwaltungvonGemeindehäusern,Dorf-undFestplätzen,Wohnmobilstellplätzen,Schutzhütten
• AbschlussvonPacht-undErbbaurechtsverträgen
• AbschlussundVerwaltungvonGestattungs-undNutzungsverträgen
• VerwaltungvonCampingplätzenundöffentlichenToilettenanlagen
• BeantragungundVerwaltungvonBetriebsprämienauslandwirtschaftlichenGrundstücken
Von ihnen wünschen wir uns:
• SieverfügenübereineabgeschlosseneAusbildungals
Verwaltungsfachangestellte/roderalsVerwaltungsfachwirt/inim
2.Einstiegsamt
• EigeninitiativeundSelbstständigkeit
• EinsatzbereitschaftundTeamfähigkeit
• DurchsetzungsvermögenundsozialeKompetenz
• Konfliktfähigkeit,auchinschwierigenSituationen
• guteEDV-Kenntnisse(MS-Office)
EshandeltsichumeinunbefristetesBeschäftigungsverhältnisinVollzeit.VergütungistbisEntgeltgruppeE9/BesoldungsgruppeA9möglich.DiezubesetzendeStelleistingleicherWeisefürFrauenundfür
Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werdenbeigleicherEignungbevorzugtberücksichtigt.
WirfreuenunsaufIhreBewerbung.BitterichtenSiediesemitdenüblichen Unterlagen bis zum
15. märz 2016 an die
VerbandsgemeindeverwaltungCochem
Personalamt
Ravenéstr.61
56812Cochem.
DaIhreBewerbungsunterlagenausorganisatorischenundausKostengründennichtzurückgesendetwerden,bittenwirSie,vonderEinsendung von Originalunterlagen abzusehen. Bewerbungsmappen sind
ebenfallsentbehrlich.WirdeineRücksendungderBewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag
beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung
der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrenszugesichert.
FürnähereInformationenstehtIhnenFrauFuchs(Tel.02671/608-122,
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Ulmen
- 36 -
Ausgabe 9/2016
Familienanzeigen
in Ihrem Mitteilungsblatt
Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de
Wir danken allen, die uns ihre
Anteilnahme am Tode unserer
Tante
Josefine Benz
durch persönliche Worte, Briefe,
Geld- und Blumenspenden zum
Ausdruck brachten und sie auf
ihrem Weg zur letzten Ruhestätte
begleitet haben.
Georg, Martina und Ursula
Maria und Artur Schwarz
Resi Benz
Gillenbeuren, im März 2016
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09/2016
Cochem-Zeller Weingüter zählen zu den Besten!
11 Ehrenpreisträger kommen aus dem Landkreis
Was wäre Cochem-Zell ohne seinen
Wein? Dass diese Frage berechtigt ist,
zeigt die Bilanz der Ehrenpreisträgerverleihung der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz. Mehr als 1.300 rheinland-pfälzische Betriebe aus den Anbaugebieten rund um Ahr, Mittelrhein, Mosel
und Nahe haben ihre 2014er Erzeugnisse
von der Jury bewerten lassen. Wie das Ergebnis beeindruckend beweist, lagen die
Cochem-Zeller mit insgesamt elf Ehrenpreisträgern ganz weit vorne.
Um die herausragenden Leistungen der
Spitzenweingüter zu würdigen, lud der
Kreisverband des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. - gemeinsam mit Ehrengästen- zu einem
Empfang in die Kreisverwaltung nach
Cochem ein. In seiner Begrüßung stellte der Weinbaupräsident Rolf Haxel die
hohe Qualität der Weine hervor. „Sie alle
kreieren einzigartige, unverwechselbare
und unkopierbare Weine. Dass so viele
Ehrenpreisträger aus dem Landkreis Cochem-Zell kommen, ist eine große Ehre
für den Berufsstand des Winzers und eine
Bestätigung des hohen Qualitätsniveaus
unserer heimischen Winzer. Ich bin mir sicher, dass wir auch in Zukunft noch viele
Staatsehrenpreise in den Landkreis holen
werden“, freute sich Haxel.
Edmund Schermann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelmosel Eifel-Mosel-Hunsrück, unterstrich: „Es ist nicht nur
die Qualität, sondern auch die Tatsache
zu wissen, vieles richtig gemacht zu haben. Mit den Preisen haben Sie ein Leit-
bild gesetzt, dass auch Ansporn für andere Betriebe gibt“.
„Sie alle stehen für Spitzenweine und Sekte. Heute sind wir zusammen gekommen,
um dies zu feiern“, betonte Helmut Probst,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Cochem. „Die Ehrenpreise sprechen keine einzelnen Weine an. Die Ehrenpreise
stehen für Qualität, die den gesamten Betrieb ausmachen“, so Karl-Heinz Simon,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Zell.
Auch Landrat Manfred Schnur freute sich
die Preisträger in der Kreisverwaltung
begrüßen zu dürfen: „Es ist etwas ganz
besonderes, wie sich die Weinkulturlandschaft in den letzten Jahren entwickelt hat.
Mit dem Riesling haben wir einen Wein,
der allen anderen Paroli bieten kann“. „Ihnen allen merkt man an, dass Sie Freude
am Wein haben und diese geben Sie an
uns weiter. Dafür möchte ich mich ganz
persönlich bei Ihnen bedanken“, würdigte
der Kreischef die Leistungen der Winzerinnen und Winzer.
Zu den Ehrenpreisträgern des Landkreises Cochem-Zell zählen:
Großer Staatsehrenpreis:
Weingut Herbert Pies, Ellenz-Poltersdorf
Staatsehrenpreis
•
Weingut Riedel, Winzermeister Matthias Riedel, Bruttig-Fankel
•
Weingut Klein-Götz GbR, BruttigFankel
•
Weingut Werner und Andreas Cle-
•
•
•
mens GbR, Ellenz-Poltersdorf
Weingut Lönartz-Thielmann GbR,
Hans-Georg und Florian Lönartz,
Ernst
Weingut Bremm-Keltenhof, Zell
Weingut Daniel Theisen, Nehren
Ehrenpreis des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e. V.
•
Weingut Markus Görgen, Senheim
Ehrenpreis des Landkreises CochemZell
•
Weingut Heinz Dehren, Ellenz-Poltersdorf
Ehrenpreis der Landfrauenverbände
Rheinland-Pfalz
•
Weingut Arnold Fuhrmann und Sohn,
Ellenz-Poltersdorf
Ehrenpreis der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
•
Weingut Ewald Zenzen, Inh. Frank
Zenzen, Pommern
Impressum der Kreisnachrichten
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro
Landrat,
Pressestelle,
Telefon:
02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61-250,
E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Osterspaß
im Landkreis Cochem-Zell
Donnerstag, 17.03.2016
Das Theater „Kreuz und Quer“ spielt für Euch:
„Schneewitte und der letzte Fruchtzwerg“
Ein Clowntheaterstück für zwei Clowns rund um zwei Betten mit
einem Spiegel, einem Fruchtzwerg und einem Apfel - frei nach den
Gebrüdern Grimm.
Treffpunkt:
Alter:
14.30 Uhr Pfarrheim Blankenrath
ab 4 Jahren
keine Kosten und keine Anmeldung!
Freitag, 18.03.2016
Osterspaß im Apollo-Kino in Cochem
14.00 - 15.30 Uhr: Wir basteln coole Ostersachen
Ab 15.30 Uhr haben wir 2 Filme für Euch zur Auswahl
•
Kung Fu Panda 3
FSK 6
•
Zoomania
FSK 0
Eintritt: 5,00 €
Montag, 21.03.2016
Re- Designed
„Gestaltet Eure eigenen Mode-Kreationen“
Die Bluse mit dem Fleck, die Hose mit dem Loch, wir „UP-CYCLEN“
gemeinsam Eure Garderobe. Ein Modetrend, der „selbstgemacht“
aussehen soll. Auch für Nähanfänger geeignet. Bitte eigene Kleider
zum Umgestalten mitbringen!!!
Treffpunkt:
Alter:
Kosten:
Referentin:
Jukusch in Klotten, 10.00 - 16.00 Uhr
ab 11 Jahre
10,00 €
Heike Goebler, Künstlerin in der Jukusch
Cochem-Zell
Bitte Verpflegung mitbringen!!!
2
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Dienstag, 22.03.2016
Dino-Park-Teufelsschlucht
Wir fahren in den Dino-Park-Teufelsschlucht und machen eine Zeitreise
durch 420 Mio. Jahre. Ein Parkranger führt uns durch den Park mit über
100 lebensgroßen Rekonstruktionen von Urzeittieren, Neandertalern,
Mammuts uvm. Anschließend gehen wir in ein Forschercamp. Hier gibt
es viel zu entdecken, Rätsel zu lösen und ein Fossil zu bergen.
Abfahrt:
9.00 Uhr Cochem, Endertplatz
9.30 Uhr Ulmen, Marktplatz
Rückfahrt:
ca. 15.30 Uhr Ulmen, Marktplatz
ca. 16.00 Uhr Cochem, Endertplatz
Kosten:
Alter:
15,00 €
ab 8 Jahren
Bitte Verpflegung mitbringen und wetterfeste Kleidung anziehen!!!
Mittwoch, 23.03. und Donnerstag 24.03.2016
GRAFFITI - WORKSHOP
Auf einer riesigen Scheunenwand könnt Ihr kreativ sein
und Eure Ideen sprühen. Unterstützt werdet Ihr vom Berliner Graffiti-Künstler GRIS, der Euch jede Menge Tipps und
Tricks verrät.
Treffpunkt:
Alter:
Kosten:
Referent:
täglich 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Hubertushof in Schönbach
(bei Ulmen)
ab 10 Jahren
20,00 €
GRIS-Künstler in der Jukusch
Cochem-Zell
Bitte Verpflegung mitbringen!!!
Infos und Anmeldung:
Kreisjugendpflege Cochem-Zell
Martina Christmann, Tel. 02671/61-412 und Anna Kranz, Tel. 02671/61-841
Kreisnachrichten Cochem-Zell
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Landtagswahl am 13. März 2016
So wird gewählt
Am 13. März 2016 wählen die Bürgerinnen und Bürger die 101 Abgeordneten
des rheinland-pfälzischen Landtages für
fünf Jahre. Sie haben dabei die Gelegenheit, Personen Ihres Vertrauens als
ihren Wahlkreiskandidaten oder über die
Landes- und Bezirkslisten der Parteien
zu wählen. Im folgenden Text werden die
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Landtagswahl erläutert.
Wahlbenachrichtigung
Formelle Voraussetzung für die Ausübung
des Stimmrechts ist die Eintragung in
das Wählerverzeichnis für die Wahl. Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine
Wahlbenachrichtigung und kann sein
Wahlrecht entweder am 13. März 2016 im
Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl
ausüben.
Wie wähle ich im Wahllokal?
Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand gegeben und
auf Verlangen der Personalausweis
vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie
den Stimmzettel zum Ausfüllen in einer
Wahlkabine. Der gefaltete und in einen
Briefumschlag gesteckte Stimmzettel wird
in die Wahlurne geworfen, nachdem der
Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung
enthält einen Wahlscheinantrag, der –
unterschrieben – bei der zuständigen
Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin
gesendet wird. Die Anträge können dort
auch persönlich oder per E-Mail gestellt
werden, allerdings nicht per Telefon oder
SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht
können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person
kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier
Bevollmächtigungen entgegennehmen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag
vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, z.B. wenn bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
der Wahlraum nicht oder nur unter nicht
4
zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht
werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr
beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem
Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie
zwei farbige Umschläge. In den blauen
Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird
nicht zugeklebt. In den orangefarbenen
Umschlag kommen der unterschriebene
Wahlschein sowie der blaue Umschlag
mit dem Stimmzettel. Der verschlossene
Wahlbriefumschlag muss spätestens am
Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb
sollte dieser spätestens am Mittwoch, 9.
März 2016, in den Briefkasten geworfen
werden. Selbstverständlich besteht auch
die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu
beantragen und im Bürger- oder Briefwahlbüro der zuständigen Verwaltung sogleich seine Stimme abzugeben.
Stimmabgabe
Sie vergeben
•
eine Wahlkreisstimme mit einem
Kreuz auf der linken, schwarz gedruckten Seite,
•
eine Landesstimme mit einem Kreuz
auf der rechten, blau gedruckten Seite.
Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie die
Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten des Wahlkreises. In den Landtag gewählt ist die Person, die im Wahlkreis die
meisten Stimmen erhalten hat.
Mit der Landesstimme wählen Sie eine
der zugelassenen Landes- oder Bezirkslisten. Die für jeden Wahlvorschlag erzielten Stimmen werden nach dem Verhältnis
ihrer Stimmenanteile vergeben. Wahlvorschläge/Listen, deren Stimmenanteil unter
fünf Prozent (5%-Hürde) liegt, nehmen an
der Mandatsverteilung nicht teil.
Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die
Wahlkreis- und Landesstimme durch auf
den Stimmzettel gesetzte Kreuze oder in
anderer eindeutiger Weise vergeben worden ist. Nicht eindeutig abgegebene Stimmen lassen den Wählerwillen ggf. nicht
erkennen und führen zur Ungültigkeit der
Stimmabgabe. Dies gilt auch dann, wenn
keine Kennzeichnung vorgenommen wird.
Auf dem Stimmzettel dürfen nur die beiden Stimmabgaben vermerkt sein, weitere Zusätze oder Vorbehalte führen zur
Ungültigkeit der Stimmabgabe.
Bei Fragen zur Landratswahl steht Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell
Martin Boos, Tel. 02671/61-164 gerne
zur Verfügung.
Für die Beantragung von Briefwahlwahlunterlagen wenden Sie sich bitte direkt
an Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur
Landtagswahl erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter
www.wahlen.rlp.de.
Wahlgeheimnis bei Briefwahl ist nicht
gefährdet
In den zurückliegenden Tagen hatten sich
Bürgerinnen und Bürger an die Büros des
Landes- und Kreiswahlleiters gewendet
und kritisch hinterfragt, warum der den
Briefwahlunterlagen beigefügte Stimmzettelumschlag, der den gekennzeichneten
Stimmzettel enthält, nicht zugeklebt wird.
Sie befürchten, dass aufgrund des davon
getrennt gehaltenen Wahlscheins die konkrete Stimmabgabe leicht nachverfolgt
werden kann.
Landeswahlleiter Jörg Berres hat hierzu in
einer Pressemitteilung erläutert, dass das
Wahlgeheimnis bei der Briefwahl aufgrund
der nachfolgend dargestellten zwingend
einzuhaltenden Verfahrensvorschriften sichergestellt sei:
•
Die bei der Gemeindeverwaltung eingehenden Briefwahlunterlagen werden erst am Wahltag ungeöffnet an
die Wahlvorstände übergeben.
•
Der aus mindestens fünf Personen
bestehende Wahlvorstand öffnet die
äußeren orangefarbenen Wahlbriefumschläge und entnimmt ausschließlich die Wahlscheine, um die Stimmberechtigung zu überprüfen.
•
Ist die Stimmberechtigung festgestellt, wird der blaue Wahlumschlag
mit dem Stimmzettel ungeöffnet in die
Wahlurne geworfen. Damit ist eine
Zusammenführung mit dem Wahlschein unmöglich.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Bei diesem Vorgang kontrollieren sich die
Mitglieder des Wahlvorstandes gegenseitig. Zudem findet das Verfahren im öffentlich zugänglichen Wahllokal statt. Alle
interessierten Personen können zu jeder
Zeit den ordnungsgemäßen Ablauf der
Wahlhandlung persönlich verfolgen.
„Der Grund für den nicht zu verschließen-
Die Welt ist eine Google –
Was 2016 bei Google auf Sie
zukommt!
Die Industrie- und Handelskammer Koblenz lädt zur Veranstaltung „Die Welt
ist eine Google – Was 2016 bei Google
auf Sie zukommt!“ am 17.03.2016 in die
Kreisverwaltung Cochem-Zell ein. Veränderungen durch die fortschreitende Digitalisierung ist eine zentrale Herausforderung
der Tourismuswirtschaft. Die Marktmacht
des Internetgiganten Google ist Anlass
für dieses Seminar. Erfahren Sie, woran
Google derzeit arbeitet, welche Neuerungen für dieses Jahr erwartet werden u. wie
Sie diese Neuheiten für Ihr Unternehmen
nutzen können. Viele Inhalte werden „live“
direkt im Internet gezeigt, individuelle Fragen und Probleme werden im Rahmen
der Veranstaltung beantwortet.
Die kostenfreie Veranstaltung findet :
am Donnerstag, den 17. März 2016,
von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Sitzungssaal 4.50, Endertplatz 2, 56812
Cochem statt.
Weiterführende Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter:
www.ihk-koblenz.de,
Dokumentnummer 3122066. Um Anmeldung bis zum
05.03.2016 wird gebeten. Für Rückfragen steht Ihnen auch die Kreisverwaltung
Cochem-Zell, Lisa Hermann, Fachbereich 1 – Kreisentwicklung, Klimaschutz
unter: Tel.: 02671/61-214, E-Mail: lisa.
[email protected] gerne zur Verfügung. Die Veranstaltung ist Bestandteil
des „Aus- und Weiterbildungsprogrammes Gastgewerbe & Tourismus 2016“ der
Zukunftsallianz Cochem-Zell.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel
liegt in der Zusammenführung der Urnenund Briefwahlstimmen in den jeweiligen
Wahllokalen“, so Berres. Ausschließlich
bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
wird das Gesamtwahlergebnis für jede
Gemeinde ermittelt und dargestellt. Deshalb werden die Stimmabgaben aller
Wählerinnen und Wähler eines Stimmbe-
zirks zusammengeführt - unabhängig davon, ob sie per Urne oder Brief wählen. Da
auch die Urnenwähler ihren Stimmzettel in
einen unverschlossenen Wahlumschlag
stecken, wäre bei einer geringen Anzahl
von Briefwählerinnen und Briefwählern,
die einen zugeklebten Wahlumschlag verwenden, gerade die Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht sichergestellt.
Internationaler Frauentag 2016
Am 05. März 2016 feiern wir auch in diesem Jahr wieder von 12.00 - 18.00 Uhr
den Internationalen Frauentag im Kapuzinerkloster in Cochem. Wir laden recht
herzlich Frauen aus der ganzen Welt ein.
Erfreuen Sie sich an internationalen und
musikalischen Darbietungen sowie Tanz
und Gesang. Informieren Sie sich an den
zahlreichen Infoständen, testen Sie Ihr
Wissen beim Einbürgungsquiz oder nutzen Sie die Gelegenheit um neue Kontakte zu knüpfen. Außdem wird Ute Braun,
Hirtin und Heilpraktikerin, in einem Bildervortrag von ihrem Sommerleben auf einer
Schweizer Alm berichten und noch vieles
mehr. Für das leibliche Woch ist bestens
gesorgt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Der Eintritt ist frei.
Internationaler Frauentag
Musik, Tanz, Info‘s und internationale Spezialitäten
Samstag, 05. März 2016
12.00 - 18.00 Uhr
Kapuzinerkloster Cochem
Eine Veranstaltung der Kompetenzstelle Integration und Gleichstellung der
Kreisverwaltung Cochem-Zell und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Cochem,
in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenbildung im Bistum Trier
5
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Im Fachbereich Gesundheit
der Kreisverwaltung Cochem-Zell
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle einer Arztsekretärin / eines Arztsekretärs
(zunächst befristet für 1 Jahr)
zu besetzen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Sekretariatsarbeiten wie Terminplanung, Dokumentation,
- Schreiben von Gutachten, Gesundheitszeugnissen etc.,
- Anforderung von Befundberichten zur Vorbereitung der ärztlichen Gutachten,
- Mitarbeit in den amtsärztlichen Sprechstunden.
Einstellungsvoraussetzung:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Arztsekretärin / Arztsekretär, Medizinische Schreibkraft oder
vergleichbare kaufmännische Ausbildung, Kenntnisse in der medizinischen Nomenklatur, Berufserfahrung ist vorteilhaft.
Wir erwarten:
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Wir bieten:
selbstständiges, organisiertes und verantwortungsbewusstes Arbeiten, Teamfähigkeit,
sehr gute Kommunikationsfähigkeit,
offener, respektvoller und diskreter Umgang mit
Menschen,
sicheren Umgang mit den gängigen OfficeAnwendungsprogrammen,
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
Führerschein der Klasse B (PKW)

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eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team,
ein gutes Betriebsklima,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie /
Pflege,
ein aktives Gesundheitsmanagement,
Vergütung nach EG 5 TVöD,
Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
An Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind wir besonders interessiert. Eine Besetzung der
Stellen mit Teilzeitkräften ist möglich.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen (lückenloser Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Prüfungszeugnis der Berufsausbildung etc.) in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag bis zum 14.03.2016 an die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Referat Personal, Endertplatz 2,
56812 Cochem
Bitte sehen Sie von der Einsendung von Originalbelegen ab, da Ihre Bewerbung nicht zurückgesendet wird,
sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet wird. Wünschen Sie eine Rücksendung, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.
Für nähere Informationen steht Ihnen
Frau Wey, Referat Personal,  02671/61-268
E-Mail: [email protected]
gerne zur Verfügung.
6
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien
(wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail:
[email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den
Kreisnachrichten u. im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.:
02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchtgüter
A
114:
Elektromobil,
0175/9206470
Cochem,
A 115: Einzelbett 90x200 cm m. Matratze
u. Lattenrost, Cochem, 0157/89678586
A 116: Pizza-Ofen,
0160/3443119
Kaffeemaschine,
A 117: 4 Flachheizkörper 90x90x10 cm,
Vor- u. Rücklauf unten, Ulmen, 02676/355
A 118: Vollglastür m. Messingklinke BxH
97x199 cm; 6 Fenster 3tlg., Kipp- u. Dreh,
Holzrahmen braun, Doppelverglasung BxH
340x150 cm, Klotten, 0171/4101948
A 119: Balkongeländer Kiefer m. verzinkten Metallhalterungen ca. 9 lfm m. Tür,
Blankenrath, 06545/8849
A 120: Damen Trekking Rad, Briedel,
06542/2742
A 121: Elektroherd, Gasherd 4-flammig,
Hängevitrine Eiche, Neef, 06542/22383
A 122: Tandembett Kiefer massiv, LBH 2
x 0,98 x 0,35 m m. Lattenrost, Schreibti
Buche HBT 0,8 x 1,4 x 0,65 m Schublade m. Fächern, Tastaturfach, Gevenich,
02678/910404
A 123: Wohnzimmerschrank L 3 m,
Cochem, 02671/7845
A 124: 8 Doppelzimmer kompl., Zell,
0171/1924479
A 126: Deckenventilator m. Lampe, Operkörperbräuner, Dampfreiniger m. Bügeleisen,
verstellb. Fernsehsessel braun Kunstleder,
Hunde-Weide-Fahrradkorb m. Schutzgitter
max. 10 kg, Laubach, 02653/6153
A 127: 2 Gitterkörbe LBH 125x85x97 cm;
leichter Einspänner mit Lufträder, Viersitzer, für Stockmass 150/160, Panzweiler,
06545/219456
A 128: Wohnzimmerschrank dunkle Eiche
4 m, Bügelmaschine, höhenverstellbarer
u. ausziehbarer Kirschbaum Tisch, Sideboard 60er Jahre, Zell, 06542/1605
A 129: tragbarer Fernseher, massiver Eckfernsehtisch, Peterswald, 06545/1707
Kreisnachrichten Cochem-Zell
A 130: Sofa mit Schlaffunktion, Couchtisch
Kiefer massiv 135x75 cm, Kleintisch Kiefer massiv 70x70 cm, Kommode ca. B82xT37xH75 cm, Lutzerath, 02677/424
A 131: Sektionaltor, B2375xH2230 cm mit
Tür, Zell 06542-41352
A 132: Stereo-Anlage 6tlg., Auderath,
02676/670
A 133: Bettanlage 180x200 cm m. Schubkasten, 2 Lattenroste u. Matratzen; Waschbecken m. Unterschrank B 105 cm u. 3tlg.
Spiegelschrank, 0157/36151746
A 134: diverse Kegelbahnartikel wie Kugeln u. Kegel, Bremmer Wappenfahne, Fassheber m. Kurbel, alte Schultafel, 2 Kupferspritzen, 22 Glasbausteine
20x20x8 cm, Bremm, 02675/818
A 135: Tapezierset: Tapezierti., Kleistermeister, elektr. Tapeziermesser, 2x
Fliesenschneider, 2x Teleskopstützen;
Herrenfahrr. 28er, Damenfahrr. 26er, Mädchenfahrr., 12 Gartenstühle, 02675/296
A 136: Spülmaschine 45 cm breit, 2 Stehlampen aus den 60er Jahren, Ulmen,
0162/8883132
A 137: Couchgarnitur blau 3-1-1-Hocker,
Couchti. Buche ausziehb. u. höhenverstellb., Fernsehti. m. Rollen u. Ablagen,
02677/605
A 138: Zimmerofen aus den 60er Jahren,
Ulmen, 02676/1460
A 139: Kunststoff-Fenster 60x60 cm doppelverglast weiß, Teppichboden terracotta
m. Fliesrücken 3x4 m, Badezi.-spiegelschr. weiß 3trg, Vogelkäfig, Hasen-/Meerschweinchenkäfig m. Badewanne, Blankenrath, 06545/910888
A 143: Miniküche 100x85x60 cm m.
Kühlschrank, Spüle u. 2 E-Platten,
06542/22552
A 144: 170 Drahtspanner Spannfix, 420
Heftkettchen, 4000er GFK Tank Rechteck
liegend, Zell-Kaimt, 0177/6249367
A 145: 3tlg. Ledercouch schwarz, Mittelstrimmig, 06545/1634
A 146: Hängelampe rustikal im Stil einer
Petroleumleuchte, Fassung E27, Abhängung bis 150 cm, Lieg, 02672/912180
A 147: Kieferbett m. Lattenrost u. Matratze,
Ulmen, 02676/1206
A 148: Wohnwand BHT 220x200x39 cm u.
Schreibti. BHT 129x75x66 cm jew.s buche
Nachbildung, Liesenich, 0160/98410186
A 149: ALU
02672/7391
Gerüstleiter,
Pommern,
A 150: Badezimmerspiegel oval 100x60
cm, 02678/1059
A 151: Esszimmertisch buche Optik
1,60x1,0 m, ausziehbar mit Einlegeplatte um 45 cm; Pflastersteine ca. 5 qm,
Altstrimmig, 0170/2353033
A 152: Eckcouch terracotta m. Schlaffunktion u. Stauraum 1,90x2,60 m, Neef,
06542/969272
A 153: Etagenbett m. Sprungrahmen, elektronische Heimorgel, Ulmen, 02676/1437
A 154: Kachelofen, Metzgerklotz, Betonschubkarre, Schaufensterpuppe sitzend,
Eisentisch m. Marmorplatte rund, Masburg, 02653/7068
A 140: Dekupiersäge, Nass- u. Trockenschleifer, Greimersburg, 02671/8130
A 155: Schaukelstuhl u. Kinderschaukelstuhl, Zell, 06542/5125
A 141: Terrassendielen 2x 5,40 m; 1x 5,18
m; einige kürzere Stücke ca. 1-1,5 m, Zell,
06542/5041
A 156: Modellbahnanlage inkl. Schattenbahnhof mit Signal u. Tunnels, 2 Trafos u.
Einstellpult, Dampfloks rauchend, Dieselloks, Triebwagen, Kleinfahrzeuge, alles
digital, diverse Personen- u. Güterwagen
u. Sondermodelle, Cochem, 02671/1276
A 142: 25 Jutesäcke, Kunststoff-Traubenbotten und Heber, 06542/21496
7
Aus Ihrer Kreisverwaltung
A 157: Buffetschrank ca. 50er Jahre, ältere kleine Gegenstände aus Haushalt u.
Winzerbereich, Waschtisch m. klappbarem
Spiegel 30er Jahre, Klotten, 0170/8528722
A 158: Schreibtisch 1,35x0,65 m, Flaschenabtropfwagen, 02671/1632
A 159: Stand-Elektrogrill, Küchenmaschine, Allesschneider m. Kindersicherung,
Babywiege massiv nussbaum, Alu-Ausziehleiter, Essti. nussbaum ausziehbar, 2
Matratzen + 2 elektr. Lattenroste, je 1x2 m,
Bullay, 0176/43344976
Einladung zur Versammlung
der Muffelwild-Hegegemeinschaft Endert
mit Vorstellung der Abschussergebnisse
2015/16, sowie der Abschussplanung für
das Jagdjahr 2016/17 am Freitag, dem
18. März 2016 um 15:00 Uhr in der Gaststätte "Zur Post" in 56814 Landkern.
Eingeladen sind alle stimmberechtigten
Mitglieder sowie vertretungsberechtigte
Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (beratend).
Interessierte Mitjäger und Gäste sind
ebenfalls herzlich willkommen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Überprüfung der Anwesenheit 1 Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der
Versammlung von 2015
3. Abstimmung über eine Satzungsänderung
4. Abstimmung über die Personen des
körperlichen Nachweises
5. Abstimmung über den Kassenführer
6. Abschussergebnisse Muffelwildstrecke 2015/16
7. Erstellung des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne
2016/17
8. Verschiedenes
Bitte denken Sie bei Verhinderung an die
Vertretungsberechtigung der entsprechenden Personen.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Johan van der Wal
-Vorsitzender-
Tipps zur Biotonne
Wie können Bioabfälle verpackt werden?
Bitte verpacken Sie die
Bioabfälle nicht in Kunststofftüten! Verwenden Sie
auch keine Bioabfalltüten
aus biologisch abbaubaren Kunststoffen! Alle Kunststoffe in
der Biotonne führen zu erheblichen Problemen bei der Aufbereitung und Kompostierung der Bioabfälle. Dies gilt auch
für die sogenannten kompostierbaren
Kunststofftüten oder Bioabfallsäcke aus
nachwachsenden Rohstoffen. Diese
werden zwar von der Werbung als biologisch abbaubar angeboten, sind es jedoch in der Praxis nur unter bestimmten
Voraussetzungen. In der Anlage, in der
unsere Bioabfälle verwertet werden, gelten diese Biokunststoffe als Störstoffe
und müssen aufwendig und kostenintensiv aussortiert werden. Bioabfalltüten aus Papier können Sie benutzen.
Außerdem können Sie die Bioabfälle
auch in Altpapier (z.B. alte Zeitungen)
einpacken, wenn dies aus hygienischen
oder praktischen Gründen zweckmäßig
ist (z.B. bei sehr feuchten Bioabfällen).
Wer die Biotonne zusätzlich auskleiden
will, kann dies mit einem Papiersack tun.
Allerdings muss dieser komplett aus Papier sein.
Was geschieht mit Biotonnen, die
falsch gefüllt worden sind?
Die Biotonnen werden nicht durch das
Bioabfallsammelfahrzeug geleert. Außerdem kann es erforderlich sein, dass
falsch befüllte Biotonnen mit dem Restmüllfahrzeug geleert werden müssen.
Die dabei entstehenden Kosten müssen
vom Verursacher getragen werden. Die
Gebühr wird nach dem jeweils entstandenen Aufwand festgesetzt.
Weitere Infos zur Biotonne unter:
www.cochem-zell.de/biotonne
„Bewegt - Gepflegt“ - Zukunftsbranche Altenpflege
Wir l(i)eben Pflege - Kein Job, sondern eine Aufgabe
!
ngweilig
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Alles an
Aktionswoche zum Pflegeberuf
14. März bis 17. März 2016
für Ausbildungsplatzsuchende, Wiedereinsteiger und Interessierte
Informieren • Mitmachen • Einblicke gewinnen
Montag, 14. März 2016
• Aktionstag im Kloster Ebernach in Cochem • 09.00 - 12.00 Uhr
in Zusammenarbeit mit dem Seniorenzentrum St. Hedwig Cochem und Pro Seniore
Dienstag, 15. März 2016
• Aktionstag im Seniorenstift St. Katharina in Treis • 09.00 - 12.00
in Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Hilfezentrum der Caritas Treis-Karden
• Aktionstag im St. Josefsheim in Alf • 09.00 - 12.00 Uhr
in Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Hilfezentrum der Caritas Zell
• Aktionstag im Seniorenhaus Waldpark in Blankenrath • 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr
in Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Pflegedienst Cura Sana
Mittwoch, 16. März 2016
• Aktionstag im Senioren-Zentrum Haus Seeblick in Ulmen • 09.00 - 12.00 Uhr
in Zusammenarbeit mit dem Senioren-Wohnpark Lutzerath, dem Ambulanten Hilfezentrum der Caritas Lutzerath und der Ambulanten Pflege Elke Ternes
Donnerstag, 17. März 2016
• Aktionstag im Seniorenzentrum St. Josef in Kaisersesch • 08.15 - 11.15 Uhr
in Zusammenarbeit mit dem Pflegeheim Wolkenfeld, dem Bildungs- und Pflegeheim St. Martin Düngenheim, dem Ambulanten Hilfezentrum der Caritas Lutzerath, dem Escher Pflegedienst, der MediLux Mobile
Pflege, Cochem
d dabei:
Wir sin
Foto: victor69 / © 123RF.com
+++ Die genauen Programme der Aktionstage finden Sie hier im Innenteil in den Kreisnachrichten +++
8
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Politik - Gesellschaft - Umwelt
„STERBEN: In Würde,
ohne Angst und
selbstbestimmt!“
„Sterben mag ich
nicht. Das ist das
Letzte, was ich tun werde in meinem
Leben“ Roberto Benigni.
Man muss sich nicht mit dem Tod
auseinandersetzen. Aber man kann. Man
sollte!
Kaum ein Thema wird gegenwärtig
so tabuisiert wie dieses - obwohl es
letzten Endes jeden betrifft. Wir haben
weniger Angst vor dem Tod als vor einem
qualvollen Sterben. Wir hoffen auf ein
menschenwürdiges Lebensende unter
guter Betreuung. Die Vorbereitung auf
das Sterben ist die beste Vorbereitung
auf das Leben. Bei diesem Vortragabend
sollen Möglichkeiten für einen „guten“ Tod
aufgezeigt und diskutiert werden.
30003C
Leitung: Prof. Dr. med. Winfried
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
Schranz
Do., 10.03.2016
19.00 – 20.30 Uhr
Kreisverwaltung Cochem
10 EUR
„Wir bieten jedem Unternehmer im
Landkreis Cochem-Zell die
Möglichkeit einer Kooperation.
Wir bevorzugen
insbesondere auch
Existenzgründer“.
Bitte melden Sie sich
bei Heidrun Baltes,
Leiterin der KVHS Cochem-Zell,
unter:
[email protected]
oder Tel.: 02671/61 -463
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Medizinisches Pendeln
10704C
Leitung: Hedda Edel
Termin:
Uhrezit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Sa., 05.03.2016
9.00 – 15.00 Uhr
1 x 8 Zstd.
KVHS Cochem
38 EUR + 4,50 EUR Materialkosten
Billig - teuer -preiswert - Welcher
Wein ist seinen Preis wert?
11604C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Ort:
Gebühr:
für Wein, Wasser, Brot und
Seminarunterlagen
Elternseminar zur Konzentrationsförderung bei Schulkindern
Wie kann ich mein Kind darin unterstützen,
dass es erfolgreich und konzentriert lernt?
Die Eltern erhalten Informationen,
was unter Konzentration verstanden
wird
und
welche
Faktoren
zu
Konzentrationsproblemen führen können.
Wichtige Grundlagen für konzentriertes
Lernen werden erörtert. Sie erhalten
Anregungen zur Konzentrationsförderung.
10706C
Leitung: Anja Schwörer
Termin: Do., 17.03.2016
Uhrezit: 19.00 – 21.00 Uhr
Dauer: 1 x 2 Zstd.
Ort: KVHS Cochem, Gebühr: 10 EUR
Musiktherapie - was ist das, wo
kann sie eingesetzt werden, was
bewirkt sie? Als Hilfe in der
Flüchtlingsarbeit
Silvia Brost referiert in ihrem Vortrag
über die äußere und innere Not von
Flüchtlingen. Wie kann ich nonverbarl
kommunizieren wenn die Worte fehlen?
Welche
Möglichkeiten
bietet
die
Musiktherapie? Sie gibt Einblicke in
das Trauma, die Traumafolgen und den
Umgang mit betroffenen Menschen, denn
Flüchtlingsarbeit ist Traumaarbeit.
Es wir Raum für Fragen geben.
10708C
Leitung: Silvia Brost
Termin: Mi., 09.03.2016
Uhrzeit: 18.00 – 20.00 Uhr
Ort:
KVHS Cochem,
Gebühr: 10 EUR
Janine Reichert
Mo., 21.03.2016
19.00 – 21.30 Uhr
KVHS Cochem
11 EUR + 20 EUR
Kultur - Gestalten
Kleinkunst-Theatergruppe
20201Z
Leitung: Ditlinde Clavier
Beginn:
Uhrezit:
Dauer:
Ort:
Fr., 11.03.2016
19.00 – 21.00 Uhr
10 x 2 Zstd.
IGS Zell, Gebühr: 10 EUR
Rund um die Uhr buchen unter:
www. kvhs-cochem-zell.de
E-Mail:
[email protected]
Fax: 02671/ 61-467
Anmeldungen richten Sie bitte
an die Geschäftsstelle:
Iris Fritzen
Stefanie Jobelius-Steuer
Anna Schmitz
Ruth Bons (Integrationskurse)
Leitung:
Heidrun Baltes
-464
-466
-468
-465
Tel.: 02671/ 61- 463
KVHS-Geschäftsstelle
(Eingang Berufsbildende Schule)
Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem
Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr
bei weniger als 8 Anmeldungen auf die
Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag
abzubrechen.
9
Kreisvolkshochschule
Ausdrucksmalen - Schnuppertag
20504C
Leitung: Edith Krötz-Gilles
Termin: Sa., 19.03.2016
Uhrezit: 09.30 – 12.30 Uhr
Dauer: 1 x 4 Ustd.
Atelier der Künstlerin, Ediger-Eller
Ort:
Gebühr: 32 EUR
Trauringe selbst schmieden
20601U
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Dagmar Lülsdorf-Mudersbach
Mo., 21.03.2016
09.00 –16.30 Uhr
1 x 9 Ustd.,
Eifelgoldschmiede Lutzerath
89 EUR + Materialkosten
Digitale Fotographie
21102C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Gesundheitsorientiertes NordicWalking - auch in den Osterferien
30238C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Marco Leal
Mo., 04.04.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule plus, Cochem
68 EUR
Fit for Fun
Burkhard Busch
Mo., 07.03.2016
18.30 – 20.45 Uhr
Mo + Mi
4 x 3 Ustd.,
KVHS Cochem
49 EUR
Gesundheit - Sport
Yoga gegen Rückenschmerzen
30123K
Leitung: Hilla Rieger
Beginn: Mo., 04.04.2016
Uhrzeit: 17.45 – 19.15 Uhr
oder:
30127K
Beginn: Mo., 04.04.2016
Uhrzeit: 19.30 - 21.00 Uhr
Dauer: 6 x 2 Ustd.
Ort:
Alte Probstei, Hambuch
Gebühr: 62 EUR
30246C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Agneta Olah
Mo., 07.03.2016
19.30 – 21.00 Uhr
12 x 2 Ustd.
Realschule plus, Cochem
Turnhalle
Gebühr: 60 EUR
Salsa-Latino-Aerobic für Anfänger
30248C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Besuchen Sie
uns im Internet
www.kvhs-cochem-zell.de
Agneta Olah
Do., 10.03.2016
19.30 – 21.00 Uhr
6 x 2 Ustd.
BBS Cochem, untere Halle
30 EUR
Lebensmittelhygiene Personal- und
Hygieneschulung nach DIN 10514
30601C
10
30701C
Monika Simon
Mo., 14.03.2016
17.30 – 19.00 Uhr
8 x 2 Ustd.
Grundschule Zell
55 EUR
Sport für Herz und Kreislauf - Ausdauertraining
30241C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Heilkräuter und ihre Handhabe
- Grundkurs
Dr. Markus Wacker
Sa., 12.03.2016
08.00 – 13.00 Uhr
1 x 5 Zstd.
KVHS Cochem,
37 EUR
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Hedda Edel
Mo., 04.04.2016
19.00 – 21.00 Uhr
3 x 2 Zstd.
KVHS Cochem
38 EUR
Sprachen
Deutsch für Anfänger 1/A1
40412TK
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Jasmin Eskandary
Di., 05.04.2016
15.00 – 16.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
Realschule plus, Treis-Karden
63 EUR
Alphabetisierungskurs
Deutsch, Teil 1
40420C
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
!!! Neu im
Angebot
!!
Margarete Vogt-Häuser
Mo., 04.04.2016
17.00 – 18.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem
68 EUR
!
Englisch für Anfänger für die Hotelund Gastronomiebranche und
für Winzer - auch für Migranten
geeignet
40601C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Dr. Carolin Gilbaya
Mi., 06.04.2016
17.15 – 18.45 Uhr
10 x 2 Ustd.
BBS Cochem, Gebühr: 68 EUR
Französisch für Anfänger 1/A1
40804Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Ditlinde Clavier
Mi., 09.03.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell, Gebühr: 68 EUR
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Französisch für Fortgeschrittene
40805Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Ditlinde Clavier
Do., 10.03.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell
68 EUR
Arbeit - Beruf - EDV
Dateien ordentlich verwalten
50110C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Thomas Borgmann
Sa., 12.03.2016
14.00 – 17.15 Uhr
1 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
16 EUR
Tatort Internet - Wie schütze ich
meine Kinder?!
50303C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Hartmut Blank
Do, 10.03.2016
18.00 –21.15 Uhr
1 x 4 Ustd.
KVHS Cochem
19 EUR
Spezial: Kinder u. Jugendliche
Marburger Konzentrationstraining stressfrei in die Schule für Kinder von
10 - 13 Jahren
60102C
Leitung: Rosel Ibald, Termine:
Do., 17.03.2016, 16.15- 17.45 Uhr
Fr., 18.03.2016, 11.15- 12.45 Uhr
Mo., 21.03.2016, 11.15 - 12.45 Uhr
Mo., 21.03.2016, 19.00 - 20.30 Uhr
(Elternabend)
Di., 22.03.2016, 11.15 - 12.45 Uhr
Mi., 23.03.2016, 11.15 - 12.45 Uhr
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Kalle Grundmann seine Biblische Weinprobe.
In Hunderten von Stellen kommt in der Bibel das Wort Wein vor. In heiteren aber auch nachdenklich
stimmenden Erläuterungen zu einigen dieser Stellen, vornehmlich aus dem Alten
Testament, geht Grundmann unter anderem der Frage nach:
Wer war der erste Winzer? Wie soll man sich beim Wein benehmen? Was hält die Bibel von der
Kombination Wein und Sex bzw. Wein und Erotik?
Termin: Sa., 02.04.2016 von 19.00 – 22.00 Uhr,
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Baugeschehens. Der erste Bauabschnitt ist längst
fertig und auch die ersten
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Im zweiten Bauabschnitt
werden bis zum Frühjahr
weitere Ferienhäuser hinzukommen, so dass auch
dieser Abschnitt bald fertiggestellt sein wird.
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1. Tag: Anreise
Anreise am Morgen an die ital. Riviera, Zimmerbezug in unserem
Mittelklassehotel im Küstenbadeort Borgio Verezzi, Abendessen und
Übernachtung
2. Tag: Freie Verfügung – alternativ Ausflug
Genua & Rapallo (MP 38 Euro)
Nach dem Frühstück fahren wir nach Genua. Danach geht es nach
Rapallo, einem idyllischen italienischen Urlaubsort. Von hier aus
empfehlen wir eine Schifffahrt (Mehrpreis) nach Portofino.
3. Tag: Freie Verfügung – alternativ Ausflug
Monaco & Nizza (MP 38 Euro)
Sie wollten schon einmal nach Monaco? Heute haben Sie die
Gelegenheit! Denn wir bringen Sie heute entlang der französischen
Küste in die monegassische Hauptstadt von Monte Carlo. Anschließend
besichtigen wir die Altstadt von Nizza. Genießen Sie eine wunderbare
Zeit am Hafen und an der Plazza Magessena und bummeln Sie über
die „Promenade des Anglais“. Rückfahrt zum Hotel, Abendessen und
Übernachtung.
4. Tag: Freie Verfügung – alternativ Ausflug
San Remo (MP 38 Euro)
Heute unternehmen Sie einen Ausflug ins liturgische Hinterland und nach
San Remo mit dem mittelalterlichen Stadtkern und dem traumhaften
Blumengärten. Nach einem Aufenthalt fahren wir zum mittelalterlichen
Dolceaqua.
5. Tag Rückreise
Rückfahrt zu den Ausgangsorten
IHR HOTEL:
Das durch die Familie Peppino geführte Hotel Ideal besticht durch seine
tolle Küche und familiären Flair, man fühlt sich sofort wie zu Hause.
Das Hotel ist ca. 150 m vom offiziellen Badestrand entfernt.
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