Gut ankommen in Deutschland: Flüchtlinge

eMagazin für Gründung und Wachstum
Februar 2016
Gut ankommen
in Deutschland: Flüchtlinge
- zukünftige Azubis,
Arbeitnehmer und Unternehmer
Inhalt
Schwerpunkt
»»Tipps für GründerInnen mit Migrationshintergrund
»»„Wer aus dem Ausland kommt, muss wissen, auf was es hier im
Arbeitsleben ankommt.“ Interview mit Azem Ceka
»»Wer darf wann gründen?
»»Gute Ideen anschieben - Flüchtlinge integrieren
»»„Man muss neugierig sein, genau hinschauen und immer
wieder fragen, wie das alles hier funktioniert.“
Interview mit Eihab Hamischa
»»Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen
»»Service für ausbildende Betriebe: Willkommenslotsen
»»Beratung und Hilfe
Service
»»Aktuelle Meldungen
»»Veranstaltungen
»»Print- und Online-Tipps
»»BMWi-Expertenforum
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Intro
Wer vor Krieg und Verfolgung aus seinem Heimatland geflohen ist und sich nun in Deutschland eine neue
Existenz aufbauen möchte, kann dazu womöglich den Weg in die berufliche Selbständigkeit einschlagen.
W
er heute in Deutschland als Flüchtling Asyl erhält, hat
nicht nur die Chance, mit einer entsprechenden Ausbildung als Fachkraft zu arbeiten. Für einige bietet auch die
Gründung des eigenen Unternehmens eine gute Möglichkeit,
in Deutschland heimisch zu werden. Damit leisten sie in zweierlei Hinsicht auch für die hiesige Wirtschaft und Gesellschaft
einen wichtigen Beitrag: Zum einen decken sie einen Teil des
Fachkräftebedarfs und zum anderen helfen sie den insgesamt
nachlassenden Gründungszahlen auf die Sprünge.
Schon jetzt kann sich der Anteil der Selbständigen mit Migrationshintergrund in Deutschland sehen lassen. Er hat in
den letzten zehn Jahren kontinuierlich zugenommen und
liegt derzeit bei rund 750.000 Selbständigen. Das heißt, jeder sechste Selbständige in Deutschland hat ausländische
Wurzeln, stellt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM)
Bonn fest. Vor allem Selbständige aus Osteuropa haben seit
der EU-Erweiterung 2004 zu einem deutlichen Anstieg beigetragen.
Auch die aktuelle Sonderauswertung des KfW Gründungsmonitors stellt fest: „Migranten leisten einen überdurchschnittlichen Gründungsbeitrag. Ihre Gründungsneigung ist höher
als bei Erwerbsfähigen im Allgemeinen. Sie schaffen nach
ihrer Gründung zudem häufiger und mehr Arbeitsplätze.“ Als
Ursachen für das erhöhte Gründungsaufkommen nennt die
KfW-Untersuchung eine stärkere Präsenz entsprechender
Rollenvorbilder, ein größeres Maß an Risikobereitschaft sowie vor allem die schlechtere Arbeitsmarktchancen.
Seite 3
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigen- und Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes), Bonn, 2016.
Laut IfM Bonn wurden im ersten Halbjahr 2015 mit 44,4
Prozent fast die Hälfte der Einzelunternehmen von Personen
ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Vollerwerb gegründet.
Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund beschäftigen in ihren Unternehmen cirka 2,2 bis 2,7
Mio. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Etwa drei Viertel aller
Gründungen von Ausländern gibt es laut IfM Bonn in den drei
Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Handel und Gastgewerbe.
Jedes vierte ausländergeführte Unternehmen bietet wissensbezogene Dienste an, die eine entsprechende Qualifikation
verlangen.
Unter dem Strich sind Gründerinnen und Gründer mit ausländischen Wurzeln damit ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor.
Dies bestätigt auch die KfW: „Migranten gründen jünger als
der Durchschnittsgründer und häufiger im Vollerwerb. Die
Gründungsneigung unter Akademikern ist dabei außergewöhnlich hoch. Migranten starten häufiger im Handel, dabei
auch etwas häufiger mit Marktneuheiten. Und: Gründerteams
sind vermehrt anzutreffen, was teilweise an einem größeren
Anteil von Existenzgründungen durch Übernahmen liegt.“
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Quelle: KfW-Gründungsmonitor. In: Migranten überdurchschnittlich gründungsaktiv - Arbeitsmarkt spielt große Rolle, KfW
Research. Nr. 115, Januar 2016
In dieser Ausgabe des eMagazins informieren wir Sie daher,
unter welchen Voraussetzungen sich Asylberechtigte, aber
auch Asylbewerber und Geduldete selbständig machen können. Wir berichten über Projekte, die Start-ups und Unternehmen bei ihrem Engagement für Flüchtlinge unterstützen
und bieten Ihnen einen Überblick darüber, was Unternehmen
beachten müssen, wenn sie Flüchtlinge beschäftigen möchten.
WEITERE INFORMATIONEN
Institut für Mittelstandsforschung Bonn
»» Daten und Fakten. Existenzgründungen von
ausländischen Staatsbürgern
KfW Research
»» Migranten überdurchschnittlich gründungsaktiv Arbeitsmarkt spielt große Rolle
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch
Migrantinnen und Migranten“
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Tipps für GründerInnen mit
Migrationshintergrund
Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund - und damit auch Flüchtlingen - stehen als unternehmerischen Newcomern alle Förder- und Beratungsangebote für Existenzgründer in Deutschland offen.
F
ür die Vorbereitung des Business- und Finanzplans sowie
das kaufmännische Rüstzeug ist damit gesorgt. Darüber
hinaus stehen Migranten und Migrantinnen auf dem Weg
zum erfolgreichen Unternehmen vor zusätzlichen Herausforderungen.
Deutsche Sprache erlernen
Nicht jede Gründerin und jeder Gründer mit Migrationshintergrund beherrscht die deutsche Sprache. Deutsche Sprachkenntnisse sind aber eine wichtige Ressource für die Planung
und Umsetzung des Gründungsvorhabens. Wie sonst können
alle Informationen genutzt werden, die für die Gründungsvorbereitung wichtig sind? Wie sonst lässt sich feststellen,
was die (deutschsprachigen) Kunden möchten? Wie soll das
Konzept gegenüber der Bank erklärt werden? Wie kann mit
Ämtern und Behörden kommuniziert werden?
Tipp:
Sprachkurs besuchen und von deutschsprachigen Verwandten, Freunden oder auch Dolmetscher helfen lassen.
„Wenn man nach Deutschland kommt, sollte man zumindest eine grobe Vorstellung davon haben, wie die
weitere Lebensplanung aussehen könnte. Ich selbst habe
mir zu Beginn meiner Zeit in Deutschland gewiss nicht
vorgenommen, Unternehmerin zu werden. Ich wollte
Geld verdienen, um mich und meine Familie zu ernähren.
Also habe ich klein angefangen und zum Beispiel als
Kassiererin, Altenpflegerin oder auch als Babysitter gearbeitet. Parallel dazu habe ich Deutsch gelernt und mich
darüber informiert, wie das Arbeitsleben hier funktioniert.
Durch meine vielfältigen Tätigkeiten und eine gute Portion Neugierde habe ich viele Menschen kennengelernt,
die mir gute Ratschläge gegeben haben. Auch die zahlreichen staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsstellen
haben dazu beigetragen, dass ich beruflich Fuß fassen
konnte. Dass ich es geschafft habe, mich erfolgreich als
Unternehmerin in einer sehr harten Branche durchzusetzen, habe ich aber nicht zuletzt durch viel Fleiß, Ausdauer
und Geduld geschafft.“
Nadia Qani, 1980 aus Afghanistan geflohen, Gründerin von
AHP Ambulanter Häuslicher Pflegedienst (kultursensibler
Pflegedienst), 40 Mitarbeiter
Beratung aufsuchen
Die Mehrheit der Gründerinnen und Gründer mit ausländischen Wurzeln wünscht sich eine Beratung und ist für Unterstützung offen. Dennoch nehmen sie im Vergleich zu ihren
deutschen Gründungs-„Kollegen“ öffentliche Informationsund Beratungsangebote seltener in Anspruch. Viele informieren sich ausschließlich bei Freunden und Bekannten. Dabei
verfügen sie meist über stabile soziale Netzwerke in ihren
„Communities“, in denen sie Unterstützung finden.
Tipp:
Das Bundeswirtschaftsministerium, die Kammern oder Fachverbände bieten überwiegend kostenlose und zum Teil mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote.
„Wir erleben in der Beratung, dass gründungsinteressierte Migrantinnen und Migranten hoch motiviert sind
und eine ausgeprägte Gründungsneigung besitzen. Der
Beratungs- und Qualifizierungsbedarf wird auf Grund
des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen daher zweifellos
zunehmen. Auch wenn sich dies nicht sofort, sondern in
der Regel erst in 5 bis 10 Jahren bemerkbar machen wird.
Studien zeigen, dass Migranten sich in diesem Zeitraum
mit der deutschen Sprache, Kultur und dem Arbeitsmarkt
vertraut machen, um dann eine Selbständigkeit zu erwägen.“
Paulina Holbreich, Unternehmer ohne Grenzen e.V.
Kulturelle Vielfalt nutzen
Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund
kennen die Kultur und Sprache ihres Heimatlandes. Damit
besitzen sie ein Alleinstellungsmerkmal, das sie im Rahmen
ihrer unternehmerischen Aktivitäten nutzen können. Darüber
hinaus sind aber auch Kenntnisse der deutschen Kultur, des
„Miteinanders“, des Arbeitslebens, des Marktes usw. für den
unternehmerischen Erfolg wichtig.
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Tipp:
Bereits bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee sollte darauf
geachtet werden, dass auch deutsche Kunden angesprochen
werden. Wichtig ist auch, die landestypischen Gepflogenheiten im Umgang mit Geschäftspartnern und Konkurrenten zu
kennen.
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch
Migrantinnen und Migranten“
„Wir beobachten, dass diejenigen unter unseren Teilnehmern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, sehr zielgerichtet an ihrer Selbständigkeit arbeiten. Zum einen, weil
die berufliche Selbständigkeit in ihren Heimatländern
selbstverständlicher war und zum anderen, weil sie wissen, dass sie dadurch in Deutschland schneller am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können.”
Nils Hafa, Standortleiter des Social Impact Lab Frankfurt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesagentur für Arbeit
Zentralverband des Deutschen Handwerks
»» Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“
Bundesagentur für Arbeit
»» Arbeit und Ausbildung für Asylbewerberinnen und
Asylbewerber
Stärken und Schwächen einschätzen
Ein guter Businessplan sollte auch die Stärken und Schwächen der Gründerin oder des Gründers beschreiben. Viele Migranten empfinden „Eigenwerbung“ aber als unglaubwürdig.
Anderen fällt es schwer, sich mit ihren Schwächen „bloßzustellen“. Hinzu kommt: Menschen mit Migrationshintergrund
sehen den Businessplan eher als Hausaufgabe für den Berater
bzw. als Kontrollinstrument für die Banken.
Tipp:
Die deutsche Offenheit schreckt viele Gründerinnen und
Gründer mit Migrationshintergrund zunächst ab. Doch Dinge
klar zu benennen, macht vieles einfacher. Der Hinweis auf
unternehmerische Stärken ist eine wichtige Information für
Kreditberater, Kunden und Geschäftspartner. Auch Schwächen sind keine persönlichen Fehler, sondern können vielfach
im Austausch mit Beratern ausgeglichen werden können.
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Interview mit
Azem Ceka
„Wer aus dem Ausland kommt und sich in Deutschland selbständig machen möchte, muss wissen, auf was es hier im Arbeitsleben ankommt.“
Herr Ceka, wie kam es dazu, dass Sie sich
in Hamburg mit einer Autolackiererei
selbständig gemacht haben?
Ceka: Ich hatte viele Jahre in verschiedenen Betrieben gearbeitet und dabei gelernt, dass es in Deutschland vor allem
auf Qualität und Pünktlichkeit ankommt. Bei meiner letzten
Arbeitsstelle musste ich aber leider feststellen, dass der Anspruch hinsichtlich Verantwortung und Arbeitsqualität zwischen meinen Kollegen und mir doch sehr unterschiedlich
war. Das führte dazu, dass meine Arbeitsmotivation immer
mehr nachließ. Also habe ich mir Gedanken darüber gemacht,
wie ich das ändern könnte und bin dann auf die Idee gekommen, mich selbständig zu machen.
Azem Ceka
Bildrechte: Ceka
A
zem Ceka ist in den neunziger Jahren vor dem Krieg im
damaligen Jugoslawien nach Deutschland geflohen. In
seiner Heimat hatte er eine Ausbildung als Autolackierer
absolviert. Anfang 2013 hat er in Hamburg seine LackierereiWerkstatt eröffnet.
Um sich in Deutschland im Kfz-Handwerk
selbständig zu machen, benötigen Sie den
„Meister“. Das heißt, Sie sind erst einmal zur
Handwerkskammer Hamburg gegangen?
Ceka: Ja. Die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit und haben
mir genau gesagt, was ich tun muss. Ich hatte ja meine
Ausbildung und eine Weiterbildung noch im ehemaligen
Jugoslawien absolviert. In Deutschland war ich dann viele
Jahre in der Branche als Angestellter beschäftigt, bis ich mich
dann mit einem angestellten Betriebsleiter, der den deutschen Meistertitel hatte, selbständig gemacht habe. Durch
das Anerkennungsgesetz konnte ich aber einen Antrag auf
Anerkennung meiner jugoslawischen Berufsqualifizierung
stellen. Dazu habe ich an einer praktischen Prüfung, einer
Qualfikationsanalyse teilgenommen, um zu zeigen, dass ich
meinen Beruf beherrsche. Im Ergebnis wurden mir drei Teile
der Meisterprüfung anerkannt. Die Handwerkskammer hat
dann auch dafür gesorgt, dass ich an einem dreimonatigen
Lehrgang teilnehmen konnte, um mich auf den vierten Teil
der Meisterprüfung, die Ausbildereignung, vorzubereiten. Das
war natürlich viel Arbeit, aber insgesamt war es sehr gut, weil
ich aufgrund der Anerkennung nicht den kompletten Meisterlehrgang besuchen musste und zukünftig ohne Betriebsleiter selbständig sein kann.
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Wie sahen Ihre weiteren Vorbereitungen
aus und wer hat Ihnen dabei geholfen?
Ceka: Ich habe zum Glück einen Freund, der Diplom-Kaufmann ist und mich sehr unterstützt hat. Mit ihm konnte und
kann ich nach wie vor alles besprechen. Er hat mir erklärt, wie
man Kunden akquiriert, wie man mit Kunden umgeht und wie
man als Unternehmer erfolgreich ist. Dafür bin ich ihm sehr
dankbar. Er hat mir damals auch bei meinem Business- und
Finanzplan geholfen und mich beim Gang zu Behörden und
Banken begleitet. Ohne einen solchen Partner mit entsprechenden Erfahrungen, ist es als Ausländer nicht so einfach,
sich selbständig zu machen. Vor allem die Kreditverhandlungen mit den Banken waren schwierig. Da habe ich leider die
Erfahrung gemacht, dass man gegenüber Ausländern eher
misstrauisch ist.
Anfang 2013 haben Sie Ihren Betrieb
eröffnet. Wie war die erste Zeit?
Ceka: Ich hatte Glück, weil ich die Autolackier-Werkstatt eines ehemaligen Arbeitgebers übernehmen konnte. Insofern
waren schon einmal Gebäude und Werkzeuge vorhanden.
Und auch ein paar Kunden gab es. Mein ehemaliger Chef hat
mir außerdem weiterhin in der Werkstatt geholfen. Mit der
Zeit hat sich dann immer mehr herumgesprochen, dass ich
gute Qualität liefere und zuverlässig arbeite, so dass der Betrieb mittlerweile gut da steht. Ich arbeite mit Autowerkstätten und Autohäusern zusammen, habe zwei Mitarbeiter und
werde auch ausbilden. Aber die erste Zeit ist natürlich immer
eine Durststrecke, die man hinter sich bringen muss.
Ceka: Wer aus dem Ausland kommt und sich in Deutschland
selbständig machen möchte, muss auf jeden Fall wissen, dass
hier korrekte Arbeit, Qualität und Zuverlässigkeit zählen. Das
ist das wichtigste und muss einem wirklich klar sein. Ein weiterer Rat ist, sich Hilfe zu suchen. Der erste Weg sollte zur
Handwerkskammer führen. Das ist für Gründer auf jeden Fall
eine gute Adresse. Man lernt dort zum Beispiel in Seminaren,
wie man mit den Zahlen im Unternehmen umgeht. Das unterschätzen viele Gründer und wundern sich dann, dass sie
nach einem Jahr pleite sind. Ideal ist es natürlich, wenn man
jemanden kennt, der mit kaufmännischen Dingen vertraut
ist und einen begleitet, vor allem wenn es um Gespräche mit
Banken geht. Für mich war zum Beispiel die Finanzierung
meiner Gründung damals eine große Hürde, die ich ohne
meinen Freund damals nicht bewältigt hätte.
Sie sind jetzt seit drei Jahren
selbständig. Wie geht es Ihnen?
Ceka: Gut – sehr gut sogar. Wir haben viel zu tun und jede
Menge Kunden. Aber der Betrieb ist noch klein. Von daher
würde ich gerne investieren und die Werkstatt vergrößern.
Leider sind die Banken noch zurückhaltend. Insgesamt aber,
bin ich sehr dankbar für die Möglichkeit und Hilfestellung,
die ich bekommen habe, um hier selbständig zu sein. Wichtig
ist auf jeden Fall, mit mehreren Beratern zu sprechen. Denn
schließlich kommt es nicht nur auf die Fachexpertise des
Beraters an, sondern auch darauf, dass die „Chemie stimmt“.
Und daher sollte man durchaus etwas Zeit in die Beraterauswahl investieren.
Sie haben viele Erfahrungen gesammelt.
Was würden Sie einem Flüchtling
empfehlen, der jetzt nach Deutschland
gekommen ist und sich vielleicht etwas
später selbständig machen möchte?
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Wer darf wann gründen?
Gründungsinteressierte Flüchtlinge werden - wie jeder Gründer und jede Gründerin durch Bund und Länder unterstützt. Aber: Nicht jeder Flüchtling darf hierzulande ein
Unternehmen gründen. Entscheidend ist der jeweilige Aufenthaltsstatus.
Asylberechtigte: Gründung je nach
Aufenthaltstitel
Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv entschieden wurde,
gelten als Asylberechtigte. Sie besitzen einen Aufenthaltstitel
(z.B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) und haben
uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Frage, ob
sie auch ein Unternehmen gründen dürfen, hängt jedoch von
der Art des Aufenthaltstitels ab.
Erlaubnis zur Selbständigkeit
Die folgenden Personengruppen dürfen sich uneingeschränkt
selbständig machen. Sie brauchen keinen Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen, sondern können ihr Unternehmen
- wie jeder andere Gründer auch - einfach anmelden und starten. Es handelt sich um Asylberechtigte, die
völkerrechtlichen oder dringend humanitären Gründen
-- aus
durch das Bundesministerium des Innern aufgenommen
wurden oder
besonders gelagerter politischer Interessen des
-- aufgrund
Bundes aufgenommen wurden (Kontingentflüchtlinge)
oder
-- als politisch Verfolgte aufgenommen wurden oder
der Genfer Flüchtlingskonvention oder europa-- aufgrund
rechtlichem Schutz aufgenommen wurden oder
Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberech-- eine
tigte und Fluchtlinge besitzen oder
Niederlassungserlaubnis aus sonstigen humanitären
-- eine
Aufenthaltszwecken besitzen
Eingeschränkte Erlaubnis zur Selbständigkeit
Laut der IQ Fachstelle für Migrantenökonomie besitzen
Asylberechtigte allerdings auch Aufenthaltstitel aus anderen
Gründen, z.B. für qualifizierte Geduldete, Aufenthaltsgewährung in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz. Für
sie gilt: Eine selbständige Tätigkeit ist nur mit Erlaubnis der
zuständigen Ausländerbehörde möglich. Je besser die Antragsteller dabei nachweisen können, dass ihre selbständige
Tätigkeit tragfähig sein wird, desto größer die Chancen, dass
der Antrag bewilligt wird. Gründungsinteressierte müssen
daher im einzelnen deutlich machen, dass
wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürf-- ein
nis besteht
Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft
-- die
erwarten lässt und
Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder
-- die
durch eine Kreditzusage gesichert ist
Nähere Erläuterungen dazu enthält
»» § 21 AufenthG.
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Wie diese Nachweise zu erbringen sind, legen die Ausländerbehörden selbst fest. Es gibt dafür keine bundesweit
einheitliche und verbindliche Form. In vielen Fällen erwarten
die Ausländerbehörden einen schriftlichen Businessplan,
der eine schlüssige Marktanalyse beinhalten muss. Die
Ausländerbehörden lassen den Businessplan in der Regel
von der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder
Handwerkskammer prüfen. Allerdings kann selbst bei einem
positiven Bescheid der Kammern über die Tragfähigkeit eines
Gründungsvorhabens, die Bewilligung durch die Ausländerbehörde verweigert werden.
Beratung und Förderung
Flüchtlingen, die sich in Deutschland selbständig machen
möchten, stehen eine Reihe verschiedener Förderangebote
zur Verfügung: Neben den vielen allgemeinen Informationsund Beratungsangeboten bieten Kommunen, Gründungsinitiativen, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zum Teil spezielle Beratung für Gründerinnen und
Gründer mit Migrationshintergrund an. Möglich ist zudem
eine finanzielle Förderung durch das Jobcenter vor Ort.
Unabhängig davon stehen allen Flüchtlingen grundsätzlich
auch die Förderprogramme für Existenzgründerinnen und
-gründer zur Verfügung, die bei einer Bank oder Sparkasse
beantragt werden müssen.
WEITERE INFORMATIONEN
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.
»» IQ Fachstelle Migrantenökonomie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
»» Selbständige
Bildrechte: Sänger
Asylbewerber und geduldete Personen:
Beschäftigung ja – Gründung nein
Asylbewerber sind Personen, über deren Asylantrag noch
nicht entschieden wurde. Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des
Asylverfahrens erlaubt. Ob sie in Deutschland als Flüchtlinge
anerkannt werden oder nicht, steht daher noch offen. Geduldete Personen haben dagegen bereits das Asylverfahren
durchlaufen. Allerdings wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Sie
werden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch
Migrantinnen und Migranten“
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Gründungen durch Migrantinnen und Migranten
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
»» Make it in Germany
Sowohl Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung als
auch geduldete Personen dürfen zwar unter bestimmten
Voraussetzungen als Beschäftigte in einem Unternehmen
arbeiten. Sie dürfen sich aber nicht selbständig machen.
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Gute Ideen anschieben Flüchtlinge integrieren
Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren. Das ist kurz gesagt das Ziel des bundesweiten Projekts ANKOMMER. Dazu unterstützt es Start-ups und (sozial-)unternehmerische Initiativen, die sich mit ihren vielfältigen Ideen für Flüchtlinge engagieren..
„Wir unterstützen mit dem Stipendienprogramm ‚ANKOMMER. Perspektive Deutschland‘ Teams, die Ausbildungsplätze
und qualifizierte Arbeitsplätze für geflüchtete Menschen
schaffen oder vermitteln. Dabei geht es nicht um punktuelle
Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge und schon gar nicht um Beschäftigungsperspektiven im prekären Bereich. Im Gegenteil:
Die nachhaltige Qualifizierung von Flüchtlingen spielt bei
den geförderten ANKOMMER-Teams eine entscheidende
Rolle“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer der Social Impact
gGmbH, die das Projekt gemeinsam mit der KfW Stiftung
durchführt. Schirmherr ist Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel.
Ausgewählt wurden 14 Start-ups und (sozial-)unternehmerische Initiativen, die damit die Chance erhalten haben, ihre
Ideen und zum Teil bereits bestehenden Angebote weiter zu
entwickeln. „Bei den Projekten hat uns zum einen der Pilotcharakter überzeugt. Das heißt, sie sind unserer Ansicht nach
auch für andere Gründerinnen, Gründer oder Organisationen
nachahmenswert. Zum anderen lassen sie sich, wenn sie sich
regional bewährt haben, bundesweit ausbauen. Diese Breitenwirkung war für uns ein wichtiges Auswahlkriterium“, so
Norbert Kunz.
Idealerweise entwickelt sich daraus eine Win-Win-Situation,
heißt es bei den Initiatoren: Einerseits erhält die deutsche
Wirtschaft durch neue, gut vorbereitete und teils sogar fertig ausgebildete Arbeitskräfte eine zusätzliche Chance, dem
demografischen Wandel entgegenzuwirken. Auf der anderen
Seite können mehr Flüchtlinge selbstbestimmt leben und
sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.
Rund 190 Bewerbungen mit Ideen aus den Bereichen Internet/Software, Handwerk, Gastronomie und Kulturwirtschaft
bis hin zu Rechtsberatung, Arbeitsvermittlung und Mentoring
sind im letzten Herbst bei ANKOMMER eingegangen.
Quelle: ANKOMMER. Perspektive Deutschland
Quelle: ANKOMMER. Perspektive Deutschland
Eines der Projekte, das sich bei ANKOMMER erfolgreich beworben hat, ist Mygrade. Der Verein wendet sich an hochqualifizierte Flüchtlinge und will ihnen zu einem Berufseinstieg in
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Deutschland verhelfen. Unter anderem organisiert das Team
sogenannte „Wirtschaftsdialoge“, zu denen sich deutsche Arbeitgeber und Geflüchtete treffen und vernetzen. Mygrade e.V.
wurde im vergangenen Jahr von Rechtsanwalt Paul Schmitz
und Bashar Hassoun, einem syrischen Kriegsflüchtling, gegründet. „Nachdem im letzten Sommer bei Spiegel online ein
Artikel über unseren Verein erschienen war, konnten wir uns
vor Anfragen von potenziellen Arbeitgebern kaum retten. Wir
standen auf einmal vor der Herausforderung, uns mit Fragen
des Datenmanagements und konsequenterweise auch mit
unseren internen Strukturen zu beschäftigen. Letztlich ging
es auch darum, ob wir weiterhin als Verein agieren, der auf
Spenden angewiesen ist, oder ob wir uns zu einem Start up
im Social Business entwickeln möchten“, sagt Paul Schmitz.
Das ANKOMMER-Projekt kam da gerade zur richtigen Zeit,
um die Arbeit des Vereins zu professionalisieren. „Wir wollten
wissen, wie wir unsere Datenverwaltung aufbauen oder auch
unser Netzwerk aus potenziellen Arbeitgebern vergrößern
können. Und nicht zuletzt, ging es uns auch um die Frage,
wie wir unser Projekt, das ja bundesweit arbeitet, am besten
weiter ausbauen und finanzieren können.“
Seit November nutzen Paul Schmitz und seine vier Mitstreiter
Co-Working-Arbeitsplätze im Social Impact Lab der Social
Impact gGmbH in Berlin. Neben der Büroinfrastruktur bietet
ihnen ANKOMMER auch Workshops zu Präsentationstechniken, zur Businessplanung, der Entwicklung von Geschäftsmodellen und weiteren gründungsrelevanten Themen an. Hinzu
kommt die individuelle Betreuung durch Coaches. Auch der
Austausch mit den anderen ANKOMMER-Teilnehmern sorgt
immer wieder für neue Ideen. Das findet auch Martin Hackethal vom Team „Avenir“: „Das ANKOMMER-Programm ist für
uns ein großer Türöffner. Zum einen lernen wir hier im CoWorking-Space des Social Impact Lab viele Gleichgesinnte
kennen, zum anderen haben wir aber auch Zugang zu den
weit verzweigten Netzwerken des Social Impact Lab und der
KfW-Stiftung.“ Martin Hackethal und seine drei Teamkollegen wollen mit Unterstützung von ANKOMMER ein soziales
Zeitarbeitsunternehmen für Flüchtlinge gründen. „Wir wissen aus unserer Erfahrung als Ehrenamtliche, wie wichtig das
Thema Arbeit für die Geflüchteten ist. Uns war aber zunächst
nicht klar, wie viel Zeit und Vorbereitung es braucht, um ein
Start-up auf den Weg zu bringen. Das heißt, wir müssen erst
einmal unser Business aufbauen, unser Geschäftsmodell
und unseren Finanzierungsplan entwickeln und vieles mehr.
Von daher sehen wir das ANKOMMER-Programm als große
Chance, uns optimal vorzubereiten. Passgenaue Unterstützung erhoffen wir uns dabei zum Beispiel von den Mentoren
des Projekts. In Kürze wird uns zum Beispiel ein Mitarbeiter
von SAP zur Seite gestellt. Als Experte für Zeitarbeit und
Human-Ressources wird er mit uns gemeinsam unser Geschäftskonzept durchgehen und uns auf Schwachstellen
hinweisen.“ Martin Hackethal und seine Teamkollegen sind
zuversichtlich, dass sie im Sommer, nach Abschluss des ANKOMMER -Programms, mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen
Avenir an den Start gehen können.
Insgesamt stehen den 14 Teams bis zu acht Monate lang
Coaching, Fachberatung, Workshops und Co-Working-Arbeitsplätze in den Labs der Social Impact gGmbH in Berlin,
Frankfurt, Hamburg, Leipzig und Duisburg zur Verfügung. Im
Juni werden die besten drei Projekte mit einem Startgeld von
jeweils 20.000 Euro prämiert.
WEITERE INFORMATIONEN
Social Impact gGmbH
»» ANKOMMER. Perspektive Deutschland
»» KfW Stiftung
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Interview mit
Eihab Hamischa
„Man muss neugierig sein, genau hinschauen und immer wieder fragen, wie das alles hier funktioniert.“
Herr Hamischa, Sie sind Inhaber eines
erfolgreichen Catering-Services.
Wie sah der Weg dahin aus?
Hamischa: Mein Bruder und ich hatten schon als Kinder in
Damaskus eine große Leidenschaft fürs Kochen entwickelt.
Trotzdem hatte ich beruflich erst einmal einen ganz anderen
Weg eingeschlagen und war in Syrien als Automechaniker mit
einer eigenen Werkstatt selbständig. Als ich dann aufgrund
der politischen Verhältnisse fliehen musste und Ende 2001
nach Deutschland kam, wollte ich auch beruflich einen Neuanfang wagen und habe hier in Hamburg bei einem syrischen
Restaurantbesitzer eine Ausbildung als Koch absolviert.
Im Jahr 2006 haben Sie dann Ihr
eigenes Lokal aufgemacht.
Eihab und Loai Hamischa
Bildrechte: Nicole Wahl
E
ihab Hamischa ist vor über fünfzehn Jahren aus Syrien
geflüchtet und in Hamburg heimisch geworden. Inzwischen hat er bereits sein zweites erfolgreiches Unternehmen
gegründet.
Hamischa: Ja, und nicht nur eines. Ich hatte ein Restaurant,
ein Café und einen Club mit Live-Musik. Alles unter einem
Dach. Das lief sehr gut, die Küche wurde sehr gut angenommen und in unserem Club waren bekannte Künstler zu Gast.
Trotzdem haben Sie verkauft? Warum?
Hamischa: Wenn man im wahrsten Sinne des Wortes fast
rund um die Uhr arbeitet und seine ganze Energie investiert,
stößt man irgendwann an seine gesundheitlichen Grenzen.
Von daher musste ich die Reißleine ziehen und den Betrieb
verkaufen.
Und wie ging es dann weiter?
Hamischa: Ich habe zusammen mit meinem Bruder Loai ein
Catering-Unternehmen gegründet. Unsere Spezialität ist natürlich die syrische Küche. Was mich dabei besonders freut,
ist, dass wir neben Parties und anderen Events, auch eine
Ganztagsschule hier in Hamburg beliefern. Der Schulleiter
kannte unsere Küche bereits aus unserem früheren Restaurant und wusste, dass wir alles frisch und in hoher Qualität
zubereiten. Also hat er uns vorgeschlagen, das Catering für
seine Schule zu übernehmen, was wir natürlich gerne angenommen haben.
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Wenn sie sich zurückerinnern. Wie haben
Sie sich damals in Deutschland auf
Ihre Selbständigkeit vorbereitet?
Hamischa: Selbständigkeit beginnt immer im Kopf. Ich war
in Syrien bereits mehrere Jahre mit einer Autowerkstatt
selbständig gewesen. Insofern war ich mit dem Beruf des
selbständigen Unternehmers schon vertraut. Als ich dann
in Deutschland angekommen war, meine Ausbildung zum
Koch absolviert und auch die deutsche Sprache erlernt hatte,
war für mich klar, dass ich mich wieder selbständig machen
möchte.
Haben Sie sich auch beraten lassen?
Hamischa: Ich war bei „Unternehmer ohne Grenzen“ und bei
der Industrie- und Handelskammer und habe dort erfahren,
dass ich ein Konzept brauche, und dass ich mich bei der Krankenkasse und beim Gewerbeamt melden muss. Das ist natürlich in Syrien ganz anders gewesen, das war dort alles etwas
lockerer. Dort braucht man keinen Businessplan. Auch die Arbeitsanforderungen, die Auflagen und Genehmigungen sind
hier ganz anders. Und dann die ganzen Formulare! Da muss
man sich gut informieren. Zum Glück hatte und habe ich eine
sehr gute Freundin, die Buchhalterin ist, und mir sowohl bei
meinem Geschäftskonzept als auch bei allen anderen Fragen
rund um meine Unternehmensgründung sehr geholfen hat.
Das tut sie auch heute noch.
Wie geht es Ihnen jetzt als Unternehmer?
Fühlen Sie sich in Deutschland angenommen?
Hamischa: Ja. Ich fühle mich gut. Das Catering-Unternehmen
läuft super. Ich habe sechs Angestellte und bei Bedarf eine
Reihe von freien Mitarbeitern. Mein Bruder bereitet sich
außerdem gerade auf die Meisterprüfung vor. Vor allem bin
ich froh, dass inzwischen auch meine anderen Familienangehörigen aus Syrien flüchte konnten und sie hier in Sicherheit
sind. Vielleicht mache ich ja noch ein syrisches Spezialitätengeschäft auf, wo sie dann arbeiten können.
Zurzeit kommen viele Flüchtlinge aus Syrien
nach Deutschland. Was würden Sie denjenigen
raten, die sich hier selbständig machen möchten?
Hamischa: Das wichtigste für jeden Flüchtling, der jetzt nach
Deutschland kommt, ist, zunächst einmal, die Sprache zu lernen und das Land kennenzulernen. Man muss neugierig sein,
genau hinschauen und immer wieder fragen, wie das alles hier
funktioniert. Vielen ist nicht klar, wie groß die Unterschiede
im Arbeitsleben, im Umgang miteinander und überhaupt in
der Kultur zwischen ihren arabischen Herkunftsländern und
Westeuropa sind. Also, ich würde sagen: Es ist nicht einfach,
aber man kann es auf jeden Fall schaffen. Letztlich spielt es
keine Rolle, in welches Land man kommt, wenn man gute
Arbeit liefert und sich mit den Umgangsformen und der Kultur vertraut macht, erreicht man letzten Endes das, was man
erreichen will.
Was empfanden Sie als besonders schwierig?
Hamischa: Der Umgang mit den Behörden war schon eine
ziemliche Herausforderung. Wenn man ein Restaurant, ein
Café und einen Live-Club aufmachen möchte, ist es gar nicht
so einfach eine Genehmigung zu bekommen. Vor allem was
den Club betraf. Für den Schallschutz musste zum Beispiel
erst einmal ein Gutachten eingeholt werden. Das war alles
ziemlich langwierig und aufwändig. Hinzu kam, dass ich auch
erst einmal lernen musste, mit den Kunden umzugehen. Aber
das geht jedem so, der in der Gastronomie neu ist und sein
eigenes Geschäft eröffnet. Da heißt es „learning by doing.“
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Flüchtlinge ausbilden
und beschäftigen
Viele potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen derzeit als Flüchtlinge nach Deutschland. In
unserer Übersicht erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen sie in Unternehmen beschäftigt werden können.
U
nter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten können, regeln das Aufenthaltsgesetz und
das Freizügigkeitsgesetz/EU. Für Unternehmen, die Flüchtlingen eine Beschäftigung anbieten wollen, ist wichtig zu
wissen, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie jeweils
besitzen.
Asylberechtigte
Dabei handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge, über deren
Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie sind im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis und haben damit uneingeschränkten
Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Asylbewerber und Geduldete
beschäftigen
Asylbewerber besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Das bedeutet, über den Asylantrag wurde noch nicht entschieden.
Für sie gilt eine Wartefrist von drei Monaten, bevor sie eine
Beschäftigung aufnehmen dürfen. Bei Flüchtlingen mit einer
Duldung steht die Entscheidung bereits fest. Sie erhalten kein
Asyl in Deutschland. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Sie werden
aber aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben.
Auch für sie gilt die Wartefrist von drei Monaten.
Nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist kann die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung erteilen. Den Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis
muss der Asylbewerber bzw. Flüchtling mit Duldung bei der
Ausländerbehörde stellen. Der Antrag muss vor allem eine
Beschreibung des konkreten Beschäftigungsangebots und
die Höhe des Verdienstes enthalten. Die Ausländerbehörde
leitet den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Voraussetzung für die Erlaubnis ist „grünes Licht“ der Bundesagentur für Arbeit nach einer Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung.
Was heißt Vorrangprüfung?
Wenn sich ein Asylbewerber oder Geduldeter um einen
Arbeitsplatz bewirbt, prüft die Arbeitsagentur, ob deutsche Arbeitnehmer, Staatsangehörige aus EU/EWRLändern, der Schweiz oder andere Ausländer, die deutschen Arbeitnehmern hinsichtlich der Arbeitsaufnahme
rechtlich gleichgestellt sind, für die Stelle zur Verfügung
stehen. Gegebenenfalls vermittelt die Arbeitsagentur
zunächst „bevorrechtigte“ Arbeitslose. Nur wenn der
Arbeitgeber glaubhaft nachweisen kann, dass diese nicht
für die Stelle geeignet sind, stimmt die Arbeitsagentur
der Beschäftigung des Asylbewerbers oder Geduldeten
zu. Sie informiert die Ausländerbehörde, die dann eine
Arbeitserlaubnis erteilt. Gesetzlich geregelt ist die Vorrangprüfung in Aufenthaltsgesetz § 39.
Seite 16
Die Vorrangprüfung ist nicht erforderlich für
Asylbewerber und Geduldete ausbilden
und Geduldete, die einen anerkannten oder
-- Asylbewerber
vergleichbaren ausländischen Ausbildungsabschluss in ei-
Asylbewerber, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren
möchten, können diese nach einer Wartefrist von drei Monaten aufnehmen. Hierzu ist die Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Den Antrag muss der Asylbewerber
stellen. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag zu Bewilligung an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Geduldete
können ab dem ersten Tag nach Erteilung der Duldung eine
betriebliche Ausbildung aufnehmen. Geduldete aus „sicheren
Herkunftsstaaten“ dürfen auf unbefristete Zeit keine Arbeit
oder betriebliche Ausbildung aufnehmen.
nem Mangelberuf haben. Diese Mangelberufe oder Engpassberufe sind in der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst. Beispiele: Berufe
in der Elektrotechnik, Softwareentwicklung, Gesundheitsund Krankenpflege . Dies gilt nicht für Geduldete aus „sicheren Herkunftsstaaten“.
die die Voraussetzungen für die
-- Hochschulabsolventen,
Blaue Karte EU in einem Mangelberuf erfüllen. Dazu gehören eine abgeschlossene Ausbildung, ein fester Arbeitsvertrag und ein Mindestbruttoeinkommen. Dies liegt 2016
für Personen mit Hochschulabschluss bei 49.600 Euro, für
Personen mit Hochschulabschluss in einem Mangelberuf
(MINT, IT, Ärzte) bei 38.688 Euro. Hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker aus Drittstaaten außerhalb der EU
können die Blaue Karte EU als vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung beantragen. Den Antrag müssen sie bei
der zuständigen Ausländerbehörde stellen.
befristete praktische Tätigkeit, die für die Anerkennung
-- eine
eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist.
und Geduldete nach einem Aufenthalt von
-- Asylbewerber
15 Monaten in Deutschland.
3 plus 2-Regelung
Unternehmerinnen und Unternehmer werden nur dann
ausbilden, wenn sie davon ausgehen können, dass die
Mitarbeiter auch nach Abschluss der Ausbildung für
eine gewisse Zeit im Betrieb weiterarbeiten können. Die
Bundesregierung plant daher ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren. Die bisher erforderliche
jährliche Überprüfung der Aufenthaltsvoraussetzungen
soll entfallen. Die Altersgrenze bis zu der spätestens eine
Berufsausbildung aufgenommen worden sein muss, soll
von 21 auf 25 Jahre heraufgesetzt werden.
Zeitarbeit (Leiharbeit)
Asylbewerber und Geduldete dürfen grundsätzlich nach drei
Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung in einem Zeitarbeitsunternehmen aufnehmen, wenn die
Arbeitsagentur für die Beschäftigung auf eine Vorrangprüfung verzichtet und lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt. Das gilt zum Beispiel für Hochschulabsolventen, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
in einem Mangelberuf erfüllen (z. B. Ingenieure) oder für
Fachkräfte in einem Engpassberuf nach der Positivliste der
Bundesagentur für Arbeit.
Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und Geduldete in der Zeitarbeitsbranche ohne weitere Einschränkungen beschäftigt werden, unabhängig von Art
der Arbeit und beruflicher Qualifikation. Diese Regelungen
gelten nicht für Geduldete aus „sicheren Herkunftsstaaten“
(siehe Anlage II zu § 29a AsylG).
Was heißt Beschäftigungsbedingungsprüfung?
WEITERE INFORMATIONEN
Bundesagentur für Arbeit
»» Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK
»» Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Leitfaden für Unternehmen.
BQ-Portal: Informationen und Orientierungshilfen für
die Bewertung ausländischer
»» Berufsabschlüsse
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
»» Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und
die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Arbeitgeber müssen der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass sie Stellenbewerber nicht zu schlechteren
Bedingungen beschäftigen werden als vergleichbare
deutsche Arbeitnehmer (Arbeitszeit, Verdienst).
Seite 17
Service für ausbildende Betriebe:
Willkommenslotsen
Kleine und mittlere Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden möchten, können sich ab Frühjahr 2016 auf Wunsch durch einen Willkommenslotsen unterstützen lassen.
B
is zu 150 Willkommenslotsen sollen Unternehmen und
Freiberuflern zukünftig bei Fragen rund um die betriebliche Integration von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Dabei
geht es im Wesentlichen um die folgenden Themen:
Rahmenbedingungen (insb. zum Aufenthaltssta-- rechtliche
tus, dessen Bedeutung für die Durchführung der Ausbildung bzw. (anschließendem) Beschäftigungsverhältnis)
Aufwand (zuständige Behörden,
-- verwaltungstechnischer
Berichts- und Meldepflichten, erforderliche Anträge, Bescheinigungen und Genehmigungen etc.),
der Zielgruppe (fachlich, sprachlich,
-- Qualifikationsbedarf
etc.)
und nationale Förder- und Unterstützung für Be-- regionale
triebe, die Flüchtlinge ausbilden bzw. beschäftigen, insbesondere finanzielle Förderprogramme und sozialpädagogische Unterstützung
Practice Beispiele und deren eventuelle Umsetzung
-- Best
zur Integration von Flüchtlingen
-- Herausforderungen bei der Integration
Quelle: BMWi: Willkommenslotsen - Aufgabenbeschreibung
Die Willkommenslotsen werden bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien
Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt sein. Mit ihrer Beratung wenden sie sich an kleine und
mittlere Unternehmen.
Das Angebot ist dabei nicht auf das Thema Ausbildung beschränkt. Die Willkommenslotsen stehen zu allen Fragen der
betrieblichen Integration von Flüchtlingen zur Verfügung.
Dazu zählen Hospitationen, Praktika, Einstiegsqualifizierungen oder Arbeitsplätze. Zur ihren Aufgaben wird auch gehören, Unternehmerinnen und Unternehmen für das Thema
Fachkräfte zu sensibilisieren und davon zu überzeugen, dass
Flüchtlinge als Auszubildende oder Fachkräfte eine Bereicherung für jeden Betrieb darstellen können.
Bild: © BMWi/Maurice Weiss
Seite 18
KOFA: Flüchtlinge integrieren, Fachkräfte gewinnen
Schon jetzt gibt es erfolgreiche und nachahmenswerte regionale Beispiele, die junge Flüchtlinge für eine Ausbildung in
Deutschland vorbereiten und den Kontakt zu ausbildenden
Betrieben herstellen. Ein Beispiel: In dem Werkstattparcours
von » ARRIVO BERLIN und der Berliner Handwerkskammer
können Flüchtlinge potenziellen Ausbildern ihre Fähigkeiten
und ihre Interessen präsentieren, um sich für ein Praktikum,
eine Ausbildung oder eine Anstellung zu qualifizieren.
Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung. Die Internetplattform wird nach und nach um
zielgruppengerechte Informationen zur Integration von
Flüchtlingen in Beschäftigung und Ausbildung erweitert.
KMU sollen über die Beschäftigungsmöglichkeiten von
Flüchtlingen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie
Unterstützungsangebote informiert und durch anschauliche Praxisbeispiele zur Integration von Flüchtlingen
motiviert werden. » www.kofa.de
WEITERE INFORMATIONEN
Mit den Willkommenslotsen erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Programm „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen
Fachkräften“.
Eine weitere Initiative ist erst kürzlich an den Start gegangen:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundesagentur für Arbeit und der Zentralverband des Deutschen
Handwerks haben die » Qualifizierungsinitiative „Wege in
Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Ihr Ziel: Durch ein umfassendes Qualifizierungs- und Betreuungssystem sowie eine
intensive fachliche Berufsorientierung und -vorbereitung
sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie
Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang an
eine Ausbildung im Handwerk herangeführt werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
»» Passgenaue Besetzung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
»» Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen
Seite 19
Beratung und Hilfe
Sowohl für gründungsinteressierte Migrantinnen und Migranten als auch für Unternehmen, die Flüchtlinge bzw. Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund einstellen möchten,
gibt es eine Reihe von Informations- und Beratungsangeboten.
bq-Portal - Das Portal für ausländische
Berufsqualifikationen
Unterstützt Entscheidungsträger bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse, gibt Hinweise, welche Chancen eine
Gleichwertigkeitsprüfung bietet, und nennt Ansprechpartner.
Anerkennung in Deutschland
Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes.
Das Portal informiert über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.
»» www.anerkennung-in-deutschland.de
»» www.bq-portal.de
Make it in Germany
Willkommen in Deutschland
Das Internetportal und die telefonische Infoline informieren
darüber, in welchen Branchen Fachkräfte gesucht werden und
unter welchen Voraussetzungen Interessenten aus dem Ausland eine Stelle in Deutschland annehmen können. Zudem
gibt es praktische Ratschläge für eine gelungene Integration.
Webseite und Hotline des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
Beantwortet Fragen zur beruflichen Anerkennung
»» www.bamf.de
»» www.make-it-in-germany.com
Seite 20
IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
Das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrieund Handelskammern ist zuständig für die Prüfung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der
Industrie- und Handelskammern.
»» www.ihk-fosa.de
Hotline „Arbeiten und Leben in
Deutschland“
Die Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern,
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der
Bundesagentur für Arbeit betrieben.
Tel.: 030 1815-1111
Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Anlaufstellen
- auch auf regionaler und kommunaler Ebene (z.B. im Land
Brandenburg, in Hamburg, in Thüringen) . Eine Übersicht finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.
Seite 21
Aktuelle Meldungen
Kompetenzzentren zur Digitalisierung
des Mittelstands
BFH-Urteil zum „Häuslichen
Arbeitszimmer“
Im Rahmen der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 - Digitale
Produktions- und Arbeitsprozesse“ wurden fünf weitere Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren bekannt gegeben.
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig
eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke
genutzt wird.
Damit stehen bis Mitte dieses Jahres bundesweit zehn Zentren sowie zusätzlich ein Kompetenzzentrum für die Digitalisierung im Handwerk bereit.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Unternehmensportal
»» Fünf weitere Kompetenzzentren zur Digitalisierung
des Mittelstands starten
Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt
nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder
beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des
Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden (Beschluss vom 27. Juli
2015 GrS1/14).
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» BFH-Urteil zum „Häuslichen Arbeitszimmer“
Neue Runde beim German Accelerator
Start-ups aus den Informations- und Kommunikationstechnologien, die auf der Suche nach neuen Marktchancen in den
USA sind, können sich beim German Accelerator (GA) bewerben.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte German
Accelerator (GA) unterstützt den Aufenthalt von Start-ups für
die Dauer von drei Monaten im Silicon Valley, in San Francisco
oder New York City. Die Start-ups werden von Mentoren individuell betreut. Bewerbungen sind bis zum 29. Februar 2016
online über die Webseite des German Accelerators möglich.
Start-ups aus dem Life-Science-Bereich können sich jederzeit
bewerben.
WEITERE INFORMATIONEN
German Accelerator
»» German Accelerator
Seite 22
Fünf Gründerteams aus Israel für eine
Zusammenarbeit mit Universitäten in
Berlin und Potsdam ausgewählt
Elf Gründungsteams aus Israel haben im Rahmen des Projekts EXIST Start-up Germany Berlin besucht. Fünf von ihnen
wurden nun von einer Expertenjury für die nächste Stufe der
Zusammenarbeit ausgewählt.
Alle Teams hatten sich während des dreitägigen Berlin-Aufenthalts über die Gründungsunterstützung der Universitäten
sowie das EXIST-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums informiert. Für die ausgewählten Teams beginnen jetzt
das Matching mit den Hochschulen mit der konkreten Suche
nach einem Mentor und anschließend die Arbeit an einem
Antrag für das EXIST-Programm.
WEITERE INFORMATIONEN
EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
»» Fünf Gründerteams aus Israel für eine Zusammenarbeit mit Universitäten in Berlin und Potsdam ausgewählt
HVB Gründerinnen-Mentoring
Dieses Jahr geht das Gründerinnen-Mentoring des Frauenbeirats der Hypovereinsbank (HVB) in die vierte Runde.
Es werden wieder Gründerinnen gesucht, die mit einer überzeugenden Geschäftsidee und einem soliden Businessplan
auftrumpfen können. Die sechs Gewinner dürfen sich auf
ein sechsmonatiges Mentoring-Programm freuen. Für die
Gewinnerinnen beginnt das Mentoring im Frühjahr 2016 bei
einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung mit Impulsvorträgen und praktischen Workshops. Interessentinnen können
sich noch bis zum 29. Februar online bewerben.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» HVB Gründerinnen-Mentoring
Seite 23
Veranstaltungen
BMWi auf der Internationalen
Handwerksmesse
BMWi auf dem Hamburger Gründertag
2016
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
präsentiert sich in diesem Jahr vom 24. Februar bis 1. März
2016 mit einem Stand auf der Internationalen Handwerksmesse in München.
Am 19. März 2016 lädt die H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative zum „Hamburger Gründertag 2016“ in die
Handelskammer Hamburg ein.
Unter der Überschrift „Handwerk - Smart @ Home“ können
sich die Besucherinnen und Besucher auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie über Förder- und Beratungsangebote rund um die
Themen Digitalisierung und Energieeffizienz informieren.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
Zum einundzwanzigsten Mal bietet der Hamburger Gründertag Informationen von A bis Z für den erfolgreichen Weg in
die Selbständigkeit. In sämtlichen Hallen und Räumen der
Handelskammer wird den Teilnehmern erneut ein vielfältiges
Programm geboten. Fachleute und Unternehmer werden in
ca. 30 praxisorientierten Vorträgen und Podiumsdiskussionen
zu Themen wie Finanzierung, Marketing und Vertrieb, Recht
und Steuern wertvolle Tipps geben. An den Ständen präsentieren sich rund 50 Partner aus dem Hamburger Gründungsnetzwerk. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) präsentiert sich in diesem Jahr wieder mit
einem Stand.
»» BMWi auf der Internationalen Handwerksmesse
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
BMWi auf der Ignition - Gründer- und
Unternehmermesse - in Thüringen
»» BMWi auf dem Hamburger Gründertag 2016
Am 1. und 2. März 2016 findet wieder die Gründer- und Unternehmermesse Ignition auf der Messe Erfurt statt.
Wie auch im vergangenen Jahr stehen auf der Ignition alle Institutionen aus der Existenzgründungsberatung für Auskünfte zur Verfügung. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie präsentiert sich in diesem Jahr wieder mit einem
Stand auf der Messe.
WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
»» BMWi auf der Ignition - Gründer- und
Unternehmermesse
Seite 24
Print- und Online-Tipps
Zahlen und Fakten:
Unternehmensgründungen und
Gründergeist in Deutschland
Das BMWi-Factbook zeigt, warum in Deutschland Unternehmen gegründet werden, wer sich selbständig macht und in
welchen Branchen.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Existenzgründungsportal
»» Zahlen und Fakten: Unternehmensgründungen
und Gründergeist in Deutschland
Informationen zur Beschäftigung von
Flüchtlingen
Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem Online-Angebot
einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für
Arbeitgeber zusammengestellt.
Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben. Für tiefergehende Informationen oder Fragen
steht der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor
Ort zur Verfügung. Online sind zum Beispiel Informationen
zu finden unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder
Ausbildung möglich ist, was bei einem Praktikum beachtet
werden muss oder welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
Digitalwelt leicht verständlich
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. erweitert sein Informationsangebot um Videos, in denen komplexe
Themen einfach und verständlich auf den Punkt gebracht
werden.
Die Clips mit einer Länge von ein bis zwei Minuten stehen
im BVDW-YouTube-Kanal zur Ansicht und auf der BVDWWebseite als Download zur Verfügung. Den Anfang machen
drei Erklärvideos rund um den Themenkomplex Connected
Commerce..
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Existenzgründungsportal
»» BMWi-Existenzgründungsportal
BMWi-Unternehmensportal
»» Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung
von Flüchtlingen
Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene
Vertragskonzepte“
Bei Verhandlungen zu IT-Projekten haben Anbieter und
Kunden häufig unterschiedliche Interessen, wenn es um die
Vertragsgestaltung geht.
Aus diesem Grund hat der Digitalverband Bitkom einen Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ veröffentlicht, der eine Vielzahl von Empfehlungen für die Formulierung von IT-Projektverträgen enthält. Der Leitfaden steht
zum Download bereit..
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
BMWi-Unternehmensportal
»» Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene
Vertragskonzepte“
Seite 25
Ein Jahr Mindestlohn - Antworten auf
häufig gestellte Fragen
Seit mehr als einem Jahr gilt auch für Minijobber der einheitliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.
Drei häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn beantwortet
die Minijob-Zentrale in einem Beitrag.
-- Wie wird der Monatslohn berechnet?
Unterlagen sind für eine Prüfung der Einhaltung
-- Welche
des Mindestlohnes erforderlich?
werden detaillierte Informationen zum Mindestlohn
-- Wo
angeboten?
DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT
Minijob-Zentrale
»» Ein Jahr Mindestlohn - Antworten auf häufig
gestellte Fragen
Seite 26
BMWi-Expertenforum
Als Existenzgründerin und Existenzgründer hat man täglich
mit neuen Fragen zu tun.
Hilfestellung und Orientierung bietet Ihnen hier das BMWiExpertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten
Ihre Frage und helfen Ihnen auf Ihrem Gründungsweg. In
unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über
40 Experten vor.
Wilfried Tönnis
Wilfried Tönnis, M.A., Inhaber des
Instituts für Existenzgründungen
und Unternehmensführung, ist seit
1993 als Unternehmensberater mit
der Durchführung von Seminaren
für Existenzgründer und Seminaren
zu den Themen Marketing und OnBildrechte: Foto Schiller,
line-Marketing selbständig tätig. Er
Simmerath
studierte u.a. an der RWTH Aachen
Psychologie und ist als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW gelistet.
Im BMWi-Expertenforum beantwortet er Fragen zu folgenden Themen:
»» Businessplanerstellung
»» Gewinn- und Liquiditätsprognosen
»» Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
»» Werbung und Marketing
Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Wilfried Tönnis beantwortet wurden. In der Rubrik „Gründungsplanung“
können Sie ihm Ihre Frage stellen.
»» Zum Expertenforum
Ich möchte eine Sprachschule gründen und
Sprachen offiziell zertifiziert anbieten. Wie
komme ich an entsprechende Informationen
und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Es gibt verschiedene Zertifizierungssysteme im Bildungsbereich. Zwingend vorgeschrieben ist eine Zertifizierung für
Bildungsanbieter nicht. Sie wird jedoch in der Regel verlangt,
wenn die Weiterbildungsmaßnahme von staatlichen Stellen,
z.B. der Arbeitsagentur, gefördert werden soll.
Falls Sie hierfür die Zertifizierung benötigen, sollten Sie zunächst nachfragen, welche Zertifizierungen anerkannt werden. Die Kosten für eine ISO 9001 Zertifizierung liegen für
Betriebe bis 5 Mitarbeiter zwischen 1.600 Euro bis 2.000 Euro.
Benötigen Sie noch einen QM-Berater im Vorfeld, müssen Sie
als Betrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern mit Kosten zwischen
2.500 Euro bis 5.000 Euro rechnen. Ist der QM-Berater beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt
(www.bafa.de), kann die Beratung mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst werden.
Sie müssen die Zertifizierung regelmäßig, zumeist jährlich,
erneuern lassen. Dies kostet bei einem Betrieb bis zu fünf
Mitarbeitern rund 1.200 Euro. Wenn Sie die Zertifizierung
nicht zwingend benötigen, weil Ihre Auftraggeber diese fordern, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht auf das Zertifizierungsverfahren verzichten und das Geld sinnvoller in anderen
Marketingmaßnahmen einsetzen. Aber auch in diesem Fall
sollten Sie unbedingt ein hausinternes Qualitätsmanagement
aufbauen, denn als Bildungsunternehmen können Sie sich
nach meiner Erfahrung nur am Markt behaupten, wenn Sie
nachhaltig in einer Top-Qualität liefern.
Ich möchte mich schon bald mit der Eröffnung
einer Smoothie-/Saft-Bar selbständig machen.
Ich hätte von Ihnen gerne gewusst, ob ich dafür
irgendwelche Lizenzen, Berufserfahrung in
der Gastronomie oder andere Qualifikationen
dafür benötige. Ich möchte nur Smoothies
bzw. Säfte sowie kleine Snacks wie Müslis
oder Obstsalate verkaufen. Ich bin gelernter
Elektroniker und habe daher keinerlei
berufliche Erfahrung in diesem Gebiet.
Sie müssen auf jeden Fall Sachkunde im Umgang mit offenen
Lebensmitteln nachweisen können. Hierzu können Sie bei
Ihrem Gesundheitsamt einen Kurs besuchen. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls nach Eröffnung Ihres Unternehmens
überprüfen, ob Sie die Hygienebestimmungen einhalten. Ob
Seite 27
Sie noch weitere Konzessionen benötigen, hängt von den
Bestimmungen Ihres Bundeslandes ab. Auskunft hierzu bekommen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Ich bin Kriminalbeamter a.D. und seit über
40 Jahren in den Bereichen Korruption/
Wirtschaftskriminalität und Compliance
tätig. Ich möchte mich Anfang 2016
selbständig machen als Berater für
Compliance / Korruptionsprävention
/ Investigation. Wie kann ich mich
insbesondere bei Wirtschaftsunternehmen,
Verbänden, Behörden bekannt machen?
Sie sollten gleich alle Möglichkeiten nutzen:
a) Online: Profile in den sozialen Netzwerken Xing und LinkedIn und legen Sie ebenfalls eine auf die für Sie relevanten
Suchbegriffe optimierte Internetseite an.
b) Direkte Kundenansprache: Senden Sie einen Werbebrief an
Unternehmen, für die Ihre Dienstleistungen interessant sind.
Adressen können Sie preiswert bei der IHK einkaufen. Wenn
Sie den Werbebrief mit Infopost versenden, zahlen Sie nur 28
Cent netto Porto/Brief (bis 20 g). Fügen Sie jedem Brief einen
Flyer und eine Visitenkarte bei.
c) Laden Sie interessierte Unternehmen zu Vorträgen ein. Laden Sie zu diesen Vorträgen die Lokalpresse ein. Sprechen Sie
lokale Wirtschaftsförderungen an, ob diese Interesse haben,
die Vorträge gemeinsam mit Ihnen zu organisieren.
d) Betreiben Sie PR-Werbung, indem Sie Fachartikel an die
Wirtschaftsredaktionen von Tageszeitungen senden.
e) Leiten Sie Ihre Flyer an Berater bei Kammern und Wirtschaftsförderungen weiter.
f) Lassen Sie sich als Unternehmensberater beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) listen,
dann können KMU für Ihre Zuschüsse zu den Beratungskosten beantragen.
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Dezember 2015
Seite 28
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interessante und ansprechende Inhalte rund um das Thema Existenzgründung liefern. Über Ihr Feedback würden
wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie Ihre Anregungen an:
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