eMagazin für Gründung und Wachstum Februar 2016 Gut ankommen in Deutschland: Flüchtlinge - zukünftige Azubis, Arbeitnehmer und Unternehmer Inhalt Schwerpunkt »»Tipps für GründerInnen mit Migrationshintergrund »»„Wer aus dem Ausland kommt, muss wissen, auf was es hier im Arbeitsleben ankommt.“ Interview mit Azem Ceka »»Wer darf wann gründen? »»Gute Ideen anschieben - Flüchtlinge integrieren »»„Man muss neugierig sein, genau hinschauen und immer wieder fragen, wie das alles hier funktioniert.“ Interview mit Eihab Hamischa »»Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen »»Service für ausbildende Betriebe: Willkommenslotsen »»Beratung und Hilfe Service »»Aktuelle Meldungen »»Veranstaltungen »»Print- und Online-Tipps »»BMWi-Expertenforum Seite 2 Intro Wer vor Krieg und Verfolgung aus seinem Heimatland geflohen ist und sich nun in Deutschland eine neue Existenz aufbauen möchte, kann dazu womöglich den Weg in die berufliche Selbständigkeit einschlagen. W er heute in Deutschland als Flüchtling Asyl erhält, hat nicht nur die Chance, mit einer entsprechenden Ausbildung als Fachkraft zu arbeiten. Für einige bietet auch die Gründung des eigenen Unternehmens eine gute Möglichkeit, in Deutschland heimisch zu werden. Damit leisten sie in zweierlei Hinsicht auch für die hiesige Wirtschaft und Gesellschaft einen wichtigen Beitrag: Zum einen decken sie einen Teil des Fachkräftebedarfs und zum anderen helfen sie den insgesamt nachlassenden Gründungszahlen auf die Sprünge. Schon jetzt kann sich der Anteil der Selbständigen mit Migrationshintergrund in Deutschland sehen lassen. Er hat in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zugenommen und liegt derzeit bei rund 750.000 Selbständigen. Das heißt, jeder sechste Selbständige in Deutschland hat ausländische Wurzeln, stellt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn fest. Vor allem Selbständige aus Osteuropa haben seit der EU-Erweiterung 2004 zu einem deutlichen Anstieg beigetragen. Auch die aktuelle Sonderauswertung des KfW Gründungsmonitors stellt fest: „Migranten leisten einen überdurchschnittlichen Gründungsbeitrag. Ihre Gründungsneigung ist höher als bei Erwerbsfähigen im Allgemeinen. Sie schaffen nach ihrer Gründung zudem häufiger und mehr Arbeitsplätze.“ Als Ursachen für das erhöhte Gründungsaufkommen nennt die KfW-Untersuchung eine stärkere Präsenz entsprechender Rollenvorbilder, ein größeres Maß an Risikobereitschaft sowie vor allem die schlechtere Arbeitsmarktchancen. Seite 3 Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigen- und Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes), Bonn, 2016. Laut IfM Bonn wurden im ersten Halbjahr 2015 mit 44,4 Prozent fast die Hälfte der Einzelunternehmen von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Vollerwerb gegründet. Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund beschäftigen in ihren Unternehmen cirka 2,2 bis 2,7 Mio. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Etwa drei Viertel aller Gründungen von Ausländern gibt es laut IfM Bonn in den drei Wirtschaftszweigen Baugewerbe, Handel und Gastgewerbe. Jedes vierte ausländergeführte Unternehmen bietet wissensbezogene Dienste an, die eine entsprechende Qualifikation verlangen. Unter dem Strich sind Gründerinnen und Gründer mit ausländischen Wurzeln damit ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor. Dies bestätigt auch die KfW: „Migranten gründen jünger als der Durchschnittsgründer und häufiger im Vollerwerb. Die Gründungsneigung unter Akademikern ist dabei außergewöhnlich hoch. Migranten starten häufiger im Handel, dabei auch etwas häufiger mit Marktneuheiten. Und: Gründerteams sind vermehrt anzutreffen, was teilweise an einem größeren Anteil von Existenzgründungen durch Übernahmen liegt.“ Seite 4 Quelle: KfW-Gründungsmonitor. In: Migranten überdurchschnittlich gründungsaktiv - Arbeitsmarkt spielt große Rolle, KfW Research. Nr. 115, Januar 2016 In dieser Ausgabe des eMagazins informieren wir Sie daher, unter welchen Voraussetzungen sich Asylberechtigte, aber auch Asylbewerber und Geduldete selbständig machen können. Wir berichten über Projekte, die Start-ups und Unternehmen bei ihrem Engagement für Flüchtlinge unterstützen und bieten Ihnen einen Überblick darüber, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie Flüchtlinge beschäftigen möchten. WEITERE INFORMATIONEN Institut für Mittelstandsforschung Bonn »» Daten und Fakten. Existenzgründungen von ausländischen Staatsbürgern KfW Research »» Migranten überdurchschnittlich gründungsaktiv Arbeitsmarkt spielt große Rolle Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten“ Seite 5 Tipps für GründerInnen mit Migrationshintergrund Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund - und damit auch Flüchtlingen - stehen als unternehmerischen Newcomern alle Förder- und Beratungsangebote für Existenzgründer in Deutschland offen. F ür die Vorbereitung des Business- und Finanzplans sowie das kaufmännische Rüstzeug ist damit gesorgt. Darüber hinaus stehen Migranten und Migrantinnen auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen vor zusätzlichen Herausforderungen. Deutsche Sprache erlernen Nicht jede Gründerin und jeder Gründer mit Migrationshintergrund beherrscht die deutsche Sprache. Deutsche Sprachkenntnisse sind aber eine wichtige Ressource für die Planung und Umsetzung des Gründungsvorhabens. Wie sonst können alle Informationen genutzt werden, die für die Gründungsvorbereitung wichtig sind? Wie sonst lässt sich feststellen, was die (deutschsprachigen) Kunden möchten? Wie soll das Konzept gegenüber der Bank erklärt werden? Wie kann mit Ämtern und Behörden kommuniziert werden? Tipp: Sprachkurs besuchen und von deutschsprachigen Verwandten, Freunden oder auch Dolmetscher helfen lassen. „Wenn man nach Deutschland kommt, sollte man zumindest eine grobe Vorstellung davon haben, wie die weitere Lebensplanung aussehen könnte. Ich selbst habe mir zu Beginn meiner Zeit in Deutschland gewiss nicht vorgenommen, Unternehmerin zu werden. Ich wollte Geld verdienen, um mich und meine Familie zu ernähren. Also habe ich klein angefangen und zum Beispiel als Kassiererin, Altenpflegerin oder auch als Babysitter gearbeitet. Parallel dazu habe ich Deutsch gelernt und mich darüber informiert, wie das Arbeitsleben hier funktioniert. Durch meine vielfältigen Tätigkeiten und eine gute Portion Neugierde habe ich viele Menschen kennengelernt, die mir gute Ratschläge gegeben haben. Auch die zahlreichen staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsstellen haben dazu beigetragen, dass ich beruflich Fuß fassen konnte. Dass ich es geschafft habe, mich erfolgreich als Unternehmerin in einer sehr harten Branche durchzusetzen, habe ich aber nicht zuletzt durch viel Fleiß, Ausdauer und Geduld geschafft.“ Nadia Qani, 1980 aus Afghanistan geflohen, Gründerin von AHP Ambulanter Häuslicher Pflegedienst (kultursensibler Pflegedienst), 40 Mitarbeiter Beratung aufsuchen Die Mehrheit der Gründerinnen und Gründer mit ausländischen Wurzeln wünscht sich eine Beratung und ist für Unterstützung offen. Dennoch nehmen sie im Vergleich zu ihren deutschen Gründungs-„Kollegen“ öffentliche Informationsund Beratungsangebote seltener in Anspruch. Viele informieren sich ausschließlich bei Freunden und Bekannten. Dabei verfügen sie meist über stabile soziale Netzwerke in ihren „Communities“, in denen sie Unterstützung finden. Tipp: Das Bundeswirtschaftsministerium, die Kammern oder Fachverbände bieten überwiegend kostenlose und zum Teil mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote. „Wir erleben in der Beratung, dass gründungsinteressierte Migrantinnen und Migranten hoch motiviert sind und eine ausgeprägte Gründungsneigung besitzen. Der Beratungs- und Qualifizierungsbedarf wird auf Grund des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen daher zweifellos zunehmen. Auch wenn sich dies nicht sofort, sondern in der Regel erst in 5 bis 10 Jahren bemerkbar machen wird. Studien zeigen, dass Migranten sich in diesem Zeitraum mit der deutschen Sprache, Kultur und dem Arbeitsmarkt vertraut machen, um dann eine Selbständigkeit zu erwägen.“ Paulina Holbreich, Unternehmer ohne Grenzen e.V. Kulturelle Vielfalt nutzen Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund kennen die Kultur und Sprache ihres Heimatlandes. Damit besitzen sie ein Alleinstellungsmerkmal, das sie im Rahmen ihrer unternehmerischen Aktivitäten nutzen können. Darüber hinaus sind aber auch Kenntnisse der deutschen Kultur, des „Miteinanders“, des Arbeitslebens, des Marktes usw. für den unternehmerischen Erfolg wichtig. Seite 6 Tipp: Bereits bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee sollte darauf geachtet werden, dass auch deutsche Kunden angesprochen werden. Wichtig ist auch, die landestypischen Gepflogenheiten im Umgang mit Geschäftspartnern und Konkurrenten zu kennen. WEITERE INFORMATIONEN Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten“ „Wir beobachten, dass diejenigen unter unseren Teilnehmern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, sehr zielgerichtet an ihrer Selbständigkeit arbeiten. Zum einen, weil die berufliche Selbständigkeit in ihren Heimatländern selbstverständlicher war und zum anderen, weil sie wissen, dass sie dadurch in Deutschland schneller am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können.” Nils Hafa, Standortleiter des Social Impact Lab Frankfurt Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesagentur für Arbeit Zentralverband des Deutschen Handwerks »» Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ Bundesagentur für Arbeit »» Arbeit und Ausbildung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber Stärken und Schwächen einschätzen Ein guter Businessplan sollte auch die Stärken und Schwächen der Gründerin oder des Gründers beschreiben. Viele Migranten empfinden „Eigenwerbung“ aber als unglaubwürdig. Anderen fällt es schwer, sich mit ihren Schwächen „bloßzustellen“. Hinzu kommt: Menschen mit Migrationshintergrund sehen den Businessplan eher als Hausaufgabe für den Berater bzw. als Kontrollinstrument für die Banken. Tipp: Die deutsche Offenheit schreckt viele Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund zunächst ab. Doch Dinge klar zu benennen, macht vieles einfacher. Der Hinweis auf unternehmerische Stärken ist eine wichtige Information für Kreditberater, Kunden und Geschäftspartner. Auch Schwächen sind keine persönlichen Fehler, sondern können vielfach im Austausch mit Beratern ausgeglichen werden können. Seite 7 Interview mit Azem Ceka „Wer aus dem Ausland kommt und sich in Deutschland selbständig machen möchte, muss wissen, auf was es hier im Arbeitsleben ankommt.“ Herr Ceka, wie kam es dazu, dass Sie sich in Hamburg mit einer Autolackiererei selbständig gemacht haben? Ceka: Ich hatte viele Jahre in verschiedenen Betrieben gearbeitet und dabei gelernt, dass es in Deutschland vor allem auf Qualität und Pünktlichkeit ankommt. Bei meiner letzten Arbeitsstelle musste ich aber leider feststellen, dass der Anspruch hinsichtlich Verantwortung und Arbeitsqualität zwischen meinen Kollegen und mir doch sehr unterschiedlich war. Das führte dazu, dass meine Arbeitsmotivation immer mehr nachließ. Also habe ich mir Gedanken darüber gemacht, wie ich das ändern könnte und bin dann auf die Idee gekommen, mich selbständig zu machen. Azem Ceka Bildrechte: Ceka A zem Ceka ist in den neunziger Jahren vor dem Krieg im damaligen Jugoslawien nach Deutschland geflohen. In seiner Heimat hatte er eine Ausbildung als Autolackierer absolviert. Anfang 2013 hat er in Hamburg seine LackierereiWerkstatt eröffnet. Um sich in Deutschland im Kfz-Handwerk selbständig zu machen, benötigen Sie den „Meister“. Das heißt, Sie sind erst einmal zur Handwerkskammer Hamburg gegangen? Ceka: Ja. Die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit und haben mir genau gesagt, was ich tun muss. Ich hatte ja meine Ausbildung und eine Weiterbildung noch im ehemaligen Jugoslawien absolviert. In Deutschland war ich dann viele Jahre in der Branche als Angestellter beschäftigt, bis ich mich dann mit einem angestellten Betriebsleiter, der den deutschen Meistertitel hatte, selbständig gemacht habe. Durch das Anerkennungsgesetz konnte ich aber einen Antrag auf Anerkennung meiner jugoslawischen Berufsqualifizierung stellen. Dazu habe ich an einer praktischen Prüfung, einer Qualfikationsanalyse teilgenommen, um zu zeigen, dass ich meinen Beruf beherrsche. Im Ergebnis wurden mir drei Teile der Meisterprüfung anerkannt. Die Handwerkskammer hat dann auch dafür gesorgt, dass ich an einem dreimonatigen Lehrgang teilnehmen konnte, um mich auf den vierten Teil der Meisterprüfung, die Ausbildereignung, vorzubereiten. Das war natürlich viel Arbeit, aber insgesamt war es sehr gut, weil ich aufgrund der Anerkennung nicht den kompletten Meisterlehrgang besuchen musste und zukünftig ohne Betriebsleiter selbständig sein kann. Seite 8 Wie sahen Ihre weiteren Vorbereitungen aus und wer hat Ihnen dabei geholfen? Ceka: Ich habe zum Glück einen Freund, der Diplom-Kaufmann ist und mich sehr unterstützt hat. Mit ihm konnte und kann ich nach wie vor alles besprechen. Er hat mir erklärt, wie man Kunden akquiriert, wie man mit Kunden umgeht und wie man als Unternehmer erfolgreich ist. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Er hat mir damals auch bei meinem Business- und Finanzplan geholfen und mich beim Gang zu Behörden und Banken begleitet. Ohne einen solchen Partner mit entsprechenden Erfahrungen, ist es als Ausländer nicht so einfach, sich selbständig zu machen. Vor allem die Kreditverhandlungen mit den Banken waren schwierig. Da habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass man gegenüber Ausländern eher misstrauisch ist. Anfang 2013 haben Sie Ihren Betrieb eröffnet. Wie war die erste Zeit? Ceka: Ich hatte Glück, weil ich die Autolackier-Werkstatt eines ehemaligen Arbeitgebers übernehmen konnte. Insofern waren schon einmal Gebäude und Werkzeuge vorhanden. Und auch ein paar Kunden gab es. Mein ehemaliger Chef hat mir außerdem weiterhin in der Werkstatt geholfen. Mit der Zeit hat sich dann immer mehr herumgesprochen, dass ich gute Qualität liefere und zuverlässig arbeite, so dass der Betrieb mittlerweile gut da steht. Ich arbeite mit Autowerkstätten und Autohäusern zusammen, habe zwei Mitarbeiter und werde auch ausbilden. Aber die erste Zeit ist natürlich immer eine Durststrecke, die man hinter sich bringen muss. Ceka: Wer aus dem Ausland kommt und sich in Deutschland selbständig machen möchte, muss auf jeden Fall wissen, dass hier korrekte Arbeit, Qualität und Zuverlässigkeit zählen. Das ist das wichtigste und muss einem wirklich klar sein. Ein weiterer Rat ist, sich Hilfe zu suchen. Der erste Weg sollte zur Handwerkskammer führen. Das ist für Gründer auf jeden Fall eine gute Adresse. Man lernt dort zum Beispiel in Seminaren, wie man mit den Zahlen im Unternehmen umgeht. Das unterschätzen viele Gründer und wundern sich dann, dass sie nach einem Jahr pleite sind. Ideal ist es natürlich, wenn man jemanden kennt, der mit kaufmännischen Dingen vertraut ist und einen begleitet, vor allem wenn es um Gespräche mit Banken geht. Für mich war zum Beispiel die Finanzierung meiner Gründung damals eine große Hürde, die ich ohne meinen Freund damals nicht bewältigt hätte. Sie sind jetzt seit drei Jahren selbständig. Wie geht es Ihnen? Ceka: Gut – sehr gut sogar. Wir haben viel zu tun und jede Menge Kunden. Aber der Betrieb ist noch klein. Von daher würde ich gerne investieren und die Werkstatt vergrößern. Leider sind die Banken noch zurückhaltend. Insgesamt aber, bin ich sehr dankbar für die Möglichkeit und Hilfestellung, die ich bekommen habe, um hier selbständig zu sein. Wichtig ist auf jeden Fall, mit mehreren Beratern zu sprechen. Denn schließlich kommt es nicht nur auf die Fachexpertise des Beraters an, sondern auch darauf, dass die „Chemie stimmt“. Und daher sollte man durchaus etwas Zeit in die Beraterauswahl investieren. Sie haben viele Erfahrungen gesammelt. Was würden Sie einem Flüchtling empfehlen, der jetzt nach Deutschland gekommen ist und sich vielleicht etwas später selbständig machen möchte? Seite 9 Wer darf wann gründen? Gründungsinteressierte Flüchtlinge werden - wie jeder Gründer und jede Gründerin durch Bund und Länder unterstützt. Aber: Nicht jeder Flüchtling darf hierzulande ein Unternehmen gründen. Entscheidend ist der jeweilige Aufenthaltsstatus. Asylberechtigte: Gründung je nach Aufenthaltstitel Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv entschieden wurde, gelten als Asylberechtigte. Sie besitzen einen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Frage, ob sie auch ein Unternehmen gründen dürfen, hängt jedoch von der Art des Aufenthaltstitels ab. Erlaubnis zur Selbständigkeit Die folgenden Personengruppen dürfen sich uneingeschränkt selbständig machen. Sie brauchen keinen Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen, sondern können ihr Unternehmen - wie jeder andere Gründer auch - einfach anmelden und starten. Es handelt sich um Asylberechtigte, die völkerrechtlichen oder dringend humanitären Gründen -- aus durch das Bundesministerium des Innern aufgenommen wurden oder besonders gelagerter politischer Interessen des -- aufgrund Bundes aufgenommen wurden (Kontingentflüchtlinge) oder -- als politisch Verfolgte aufgenommen wurden oder der Genfer Flüchtlingskonvention oder europa-- aufgrund rechtlichem Schutz aufgenommen wurden oder Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberech-- eine tigte und Fluchtlinge besitzen oder Niederlassungserlaubnis aus sonstigen humanitären -- eine Aufenthaltszwecken besitzen Eingeschränkte Erlaubnis zur Selbständigkeit Laut der IQ Fachstelle für Migrantenökonomie besitzen Asylberechtigte allerdings auch Aufenthaltstitel aus anderen Gründen, z.B. für qualifizierte Geduldete, Aufenthaltsgewährung in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz. Für sie gilt: Eine selbständige Tätigkeit ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde möglich. Je besser die Antragsteller dabei nachweisen können, dass ihre selbständige Tätigkeit tragfähig sein wird, desto größer die Chancen, dass der Antrag bewilligt wird. Gründungsinteressierte müssen daher im einzelnen deutlich machen, dass wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürf-- ein nis besteht Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft -- die erwarten lässt und Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder -- die durch eine Kreditzusage gesichert ist Nähere Erläuterungen dazu enthält »» § 21 AufenthG. Seite 10 Wie diese Nachweise zu erbringen sind, legen die Ausländerbehörden selbst fest. Es gibt dafür keine bundesweit einheitliche und verbindliche Form. In vielen Fällen erwarten die Ausländerbehörden einen schriftlichen Businessplan, der eine schlüssige Marktanalyse beinhalten muss. Die Ausländerbehörden lassen den Businessplan in der Regel von der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer prüfen. Allerdings kann selbst bei einem positiven Bescheid der Kammern über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens, die Bewilligung durch die Ausländerbehörde verweigert werden. Beratung und Förderung Flüchtlingen, die sich in Deutschland selbständig machen möchten, stehen eine Reihe verschiedener Förderangebote zur Verfügung: Neben den vielen allgemeinen Informationsund Beratungsangeboten bieten Kommunen, Gründungsinitiativen, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern zum Teil spezielle Beratung für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund an. Möglich ist zudem eine finanzielle Förderung durch das Jobcenter vor Ort. Unabhängig davon stehen allen Flüchtlingen grundsätzlich auch die Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer zur Verfügung, die bei einer Bank oder Sparkasse beantragt werden müssen. WEITERE INFORMATIONEN Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. »» IQ Fachstelle Migrantenökonomie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge »» Selbständige Bildrechte: Sänger Asylbewerber und geduldete Personen: Beschäftigung ja – Gründung nein Asylbewerber sind Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens erlaubt. Ob sie in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden oder nicht, steht daher noch offen. Geduldete Personen haben dagegen bereits das Asylverfahren durchlaufen. Allerdings wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Sie werden jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» GründerZeiten Nr. 10 „Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten“ BMWi-Existenzgründungsportal »» Gründungen durch Migrantinnen und Migranten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Arbeit und Soziales »» Make it in Germany Sowohl Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung als auch geduldete Personen dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen als Beschäftigte in einem Unternehmen arbeiten. Sie dürfen sich aber nicht selbständig machen. Seite 11 Gute Ideen anschieben Flüchtlinge integrieren Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren. Das ist kurz gesagt das Ziel des bundesweiten Projekts ANKOMMER. Dazu unterstützt es Start-ups und (sozial-)unternehmerische Initiativen, die sich mit ihren vielfältigen Ideen für Flüchtlinge engagieren.. „Wir unterstützen mit dem Stipendienprogramm ‚ANKOMMER. Perspektive Deutschland‘ Teams, die Ausbildungsplätze und qualifizierte Arbeitsplätze für geflüchtete Menschen schaffen oder vermitteln. Dabei geht es nicht um punktuelle Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge und schon gar nicht um Beschäftigungsperspektiven im prekären Bereich. Im Gegenteil: Die nachhaltige Qualifizierung von Flüchtlingen spielt bei den geförderten ANKOMMER-Teams eine entscheidende Rolle“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer der Social Impact gGmbH, die das Projekt gemeinsam mit der KfW Stiftung durchführt. Schirmherr ist Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Ausgewählt wurden 14 Start-ups und (sozial-)unternehmerische Initiativen, die damit die Chance erhalten haben, ihre Ideen und zum Teil bereits bestehenden Angebote weiter zu entwickeln. „Bei den Projekten hat uns zum einen der Pilotcharakter überzeugt. Das heißt, sie sind unserer Ansicht nach auch für andere Gründerinnen, Gründer oder Organisationen nachahmenswert. Zum anderen lassen sie sich, wenn sie sich regional bewährt haben, bundesweit ausbauen. Diese Breitenwirkung war für uns ein wichtiges Auswahlkriterium“, so Norbert Kunz. Idealerweise entwickelt sich daraus eine Win-Win-Situation, heißt es bei den Initiatoren: Einerseits erhält die deutsche Wirtschaft durch neue, gut vorbereitete und teils sogar fertig ausgebildete Arbeitskräfte eine zusätzliche Chance, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Auf der anderen Seite können mehr Flüchtlinge selbstbestimmt leben und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen. Rund 190 Bewerbungen mit Ideen aus den Bereichen Internet/Software, Handwerk, Gastronomie und Kulturwirtschaft bis hin zu Rechtsberatung, Arbeitsvermittlung und Mentoring sind im letzten Herbst bei ANKOMMER eingegangen. Quelle: ANKOMMER. Perspektive Deutschland Quelle: ANKOMMER. Perspektive Deutschland Eines der Projekte, das sich bei ANKOMMER erfolgreich beworben hat, ist Mygrade. Der Verein wendet sich an hochqualifizierte Flüchtlinge und will ihnen zu einem Berufseinstieg in Seite 12 Deutschland verhelfen. Unter anderem organisiert das Team sogenannte „Wirtschaftsdialoge“, zu denen sich deutsche Arbeitgeber und Geflüchtete treffen und vernetzen. Mygrade e.V. wurde im vergangenen Jahr von Rechtsanwalt Paul Schmitz und Bashar Hassoun, einem syrischen Kriegsflüchtling, gegründet. „Nachdem im letzten Sommer bei Spiegel online ein Artikel über unseren Verein erschienen war, konnten wir uns vor Anfragen von potenziellen Arbeitgebern kaum retten. Wir standen auf einmal vor der Herausforderung, uns mit Fragen des Datenmanagements und konsequenterweise auch mit unseren internen Strukturen zu beschäftigen. Letztlich ging es auch darum, ob wir weiterhin als Verein agieren, der auf Spenden angewiesen ist, oder ob wir uns zu einem Start up im Social Business entwickeln möchten“, sagt Paul Schmitz. Das ANKOMMER-Projekt kam da gerade zur richtigen Zeit, um die Arbeit des Vereins zu professionalisieren. „Wir wollten wissen, wie wir unsere Datenverwaltung aufbauen oder auch unser Netzwerk aus potenziellen Arbeitgebern vergrößern können. Und nicht zuletzt, ging es uns auch um die Frage, wie wir unser Projekt, das ja bundesweit arbeitet, am besten weiter ausbauen und finanzieren können.“ Seit November nutzen Paul Schmitz und seine vier Mitstreiter Co-Working-Arbeitsplätze im Social Impact Lab der Social Impact gGmbH in Berlin. Neben der Büroinfrastruktur bietet ihnen ANKOMMER auch Workshops zu Präsentationstechniken, zur Businessplanung, der Entwicklung von Geschäftsmodellen und weiteren gründungsrelevanten Themen an. Hinzu kommt die individuelle Betreuung durch Coaches. Auch der Austausch mit den anderen ANKOMMER-Teilnehmern sorgt immer wieder für neue Ideen. Das findet auch Martin Hackethal vom Team „Avenir“: „Das ANKOMMER-Programm ist für uns ein großer Türöffner. Zum einen lernen wir hier im CoWorking-Space des Social Impact Lab viele Gleichgesinnte kennen, zum anderen haben wir aber auch Zugang zu den weit verzweigten Netzwerken des Social Impact Lab und der KfW-Stiftung.“ Martin Hackethal und seine drei Teamkollegen wollen mit Unterstützung von ANKOMMER ein soziales Zeitarbeitsunternehmen für Flüchtlinge gründen. „Wir wissen aus unserer Erfahrung als Ehrenamtliche, wie wichtig das Thema Arbeit für die Geflüchteten ist. Uns war aber zunächst nicht klar, wie viel Zeit und Vorbereitung es braucht, um ein Start-up auf den Weg zu bringen. Das heißt, wir müssen erst einmal unser Business aufbauen, unser Geschäftsmodell und unseren Finanzierungsplan entwickeln und vieles mehr. Von daher sehen wir das ANKOMMER-Programm als große Chance, uns optimal vorzubereiten. Passgenaue Unterstützung erhoffen wir uns dabei zum Beispiel von den Mentoren des Projekts. In Kürze wird uns zum Beispiel ein Mitarbeiter von SAP zur Seite gestellt. Als Experte für Zeitarbeit und Human-Ressources wird er mit uns gemeinsam unser Geschäftskonzept durchgehen und uns auf Schwachstellen hinweisen.“ Martin Hackethal und seine Teamkollegen sind zuversichtlich, dass sie im Sommer, nach Abschluss des ANKOMMER -Programms, mit ihrem Zeitarbeitsunternehmen Avenir an den Start gehen können. Insgesamt stehen den 14 Teams bis zu acht Monate lang Coaching, Fachberatung, Workshops und Co-Working-Arbeitsplätze in den Labs der Social Impact gGmbH in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und Duisburg zur Verfügung. Im Juni werden die besten drei Projekte mit einem Startgeld von jeweils 20.000 Euro prämiert. WEITERE INFORMATIONEN Social Impact gGmbH »» ANKOMMER. Perspektive Deutschland »» KfW Stiftung Seite 13 Interview mit Eihab Hamischa „Man muss neugierig sein, genau hinschauen und immer wieder fragen, wie das alles hier funktioniert.“ Herr Hamischa, Sie sind Inhaber eines erfolgreichen Catering-Services. Wie sah der Weg dahin aus? Hamischa: Mein Bruder und ich hatten schon als Kinder in Damaskus eine große Leidenschaft fürs Kochen entwickelt. Trotzdem hatte ich beruflich erst einmal einen ganz anderen Weg eingeschlagen und war in Syrien als Automechaniker mit einer eigenen Werkstatt selbständig. Als ich dann aufgrund der politischen Verhältnisse fliehen musste und Ende 2001 nach Deutschland kam, wollte ich auch beruflich einen Neuanfang wagen und habe hier in Hamburg bei einem syrischen Restaurantbesitzer eine Ausbildung als Koch absolviert. Im Jahr 2006 haben Sie dann Ihr eigenes Lokal aufgemacht. Eihab und Loai Hamischa Bildrechte: Nicole Wahl E ihab Hamischa ist vor über fünfzehn Jahren aus Syrien geflüchtet und in Hamburg heimisch geworden. Inzwischen hat er bereits sein zweites erfolgreiches Unternehmen gegründet. Hamischa: Ja, und nicht nur eines. Ich hatte ein Restaurant, ein Café und einen Club mit Live-Musik. Alles unter einem Dach. Das lief sehr gut, die Küche wurde sehr gut angenommen und in unserem Club waren bekannte Künstler zu Gast. Trotzdem haben Sie verkauft? Warum? Hamischa: Wenn man im wahrsten Sinne des Wortes fast rund um die Uhr arbeitet und seine ganze Energie investiert, stößt man irgendwann an seine gesundheitlichen Grenzen. Von daher musste ich die Reißleine ziehen und den Betrieb verkaufen. Und wie ging es dann weiter? Hamischa: Ich habe zusammen mit meinem Bruder Loai ein Catering-Unternehmen gegründet. Unsere Spezialität ist natürlich die syrische Küche. Was mich dabei besonders freut, ist, dass wir neben Parties und anderen Events, auch eine Ganztagsschule hier in Hamburg beliefern. Der Schulleiter kannte unsere Küche bereits aus unserem früheren Restaurant und wusste, dass wir alles frisch und in hoher Qualität zubereiten. Also hat er uns vorgeschlagen, das Catering für seine Schule zu übernehmen, was wir natürlich gerne angenommen haben. Seite 14 Wenn sie sich zurückerinnern. Wie haben Sie sich damals in Deutschland auf Ihre Selbständigkeit vorbereitet? Hamischa: Selbständigkeit beginnt immer im Kopf. Ich war in Syrien bereits mehrere Jahre mit einer Autowerkstatt selbständig gewesen. Insofern war ich mit dem Beruf des selbständigen Unternehmers schon vertraut. Als ich dann in Deutschland angekommen war, meine Ausbildung zum Koch absolviert und auch die deutsche Sprache erlernt hatte, war für mich klar, dass ich mich wieder selbständig machen möchte. Haben Sie sich auch beraten lassen? Hamischa: Ich war bei „Unternehmer ohne Grenzen“ und bei der Industrie- und Handelskammer und habe dort erfahren, dass ich ein Konzept brauche, und dass ich mich bei der Krankenkasse und beim Gewerbeamt melden muss. Das ist natürlich in Syrien ganz anders gewesen, das war dort alles etwas lockerer. Dort braucht man keinen Businessplan. Auch die Arbeitsanforderungen, die Auflagen und Genehmigungen sind hier ganz anders. Und dann die ganzen Formulare! Da muss man sich gut informieren. Zum Glück hatte und habe ich eine sehr gute Freundin, die Buchhalterin ist, und mir sowohl bei meinem Geschäftskonzept als auch bei allen anderen Fragen rund um meine Unternehmensgründung sehr geholfen hat. Das tut sie auch heute noch. Wie geht es Ihnen jetzt als Unternehmer? Fühlen Sie sich in Deutschland angenommen? Hamischa: Ja. Ich fühle mich gut. Das Catering-Unternehmen läuft super. Ich habe sechs Angestellte und bei Bedarf eine Reihe von freien Mitarbeitern. Mein Bruder bereitet sich außerdem gerade auf die Meisterprüfung vor. Vor allem bin ich froh, dass inzwischen auch meine anderen Familienangehörigen aus Syrien flüchte konnten und sie hier in Sicherheit sind. Vielleicht mache ich ja noch ein syrisches Spezialitätengeschäft auf, wo sie dann arbeiten können. Zurzeit kommen viele Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland. Was würden Sie denjenigen raten, die sich hier selbständig machen möchten? Hamischa: Das wichtigste für jeden Flüchtling, der jetzt nach Deutschland kommt, ist, zunächst einmal, die Sprache zu lernen und das Land kennenzulernen. Man muss neugierig sein, genau hinschauen und immer wieder fragen, wie das alles hier funktioniert. Vielen ist nicht klar, wie groß die Unterschiede im Arbeitsleben, im Umgang miteinander und überhaupt in der Kultur zwischen ihren arabischen Herkunftsländern und Westeuropa sind. Also, ich würde sagen: Es ist nicht einfach, aber man kann es auf jeden Fall schaffen. Letztlich spielt es keine Rolle, in welches Land man kommt, wenn man gute Arbeit liefert und sich mit den Umgangsformen und der Kultur vertraut macht, erreicht man letzten Endes das, was man erreichen will. Was empfanden Sie als besonders schwierig? Hamischa: Der Umgang mit den Behörden war schon eine ziemliche Herausforderung. Wenn man ein Restaurant, ein Café und einen Live-Club aufmachen möchte, ist es gar nicht so einfach eine Genehmigung zu bekommen. Vor allem was den Club betraf. Für den Schallschutz musste zum Beispiel erst einmal ein Gutachten eingeholt werden. Das war alles ziemlich langwierig und aufwändig. Hinzu kam, dass ich auch erst einmal lernen musste, mit den Kunden umzugehen. Aber das geht jedem so, der in der Gastronomie neu ist und sein eigenes Geschäft eröffnet. Da heißt es „learning by doing.“ Seite 15 Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen Viele potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen derzeit als Flüchtlinge nach Deutschland. In unserer Übersicht erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen sie in Unternehmen beschäftigt werden können. U nter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten können, regeln das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Für Unternehmen, die Flüchtlingen eine Beschäftigung anbieten wollen, ist wichtig zu wissen, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie jeweils besitzen. Asylberechtigte Dabei handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und haben damit uneingeschränkten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Asylbewerber und Geduldete beschäftigen Asylbewerber besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Das bedeutet, über den Asylantrag wurde noch nicht entschieden. Für sie gilt eine Wartefrist von drei Monaten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen dürfen. Bei Flüchtlingen mit einer Duldung steht die Entscheidung bereits fest. Sie erhalten kein Asyl in Deutschland. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Sie werden aber aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben. Auch für sie gilt die Wartefrist von drei Monaten. Nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist kann die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung erteilen. Den Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss der Asylbewerber bzw. Flüchtling mit Duldung bei der Ausländerbehörde stellen. Der Antrag muss vor allem eine Beschreibung des konkreten Beschäftigungsangebots und die Höhe des Verdienstes enthalten. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Voraussetzung für die Erlaubnis ist „grünes Licht“ der Bundesagentur für Arbeit nach einer Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung. Was heißt Vorrangprüfung? Wenn sich ein Asylbewerber oder Geduldeter um einen Arbeitsplatz bewirbt, prüft die Arbeitsagentur, ob deutsche Arbeitnehmer, Staatsangehörige aus EU/EWRLändern, der Schweiz oder andere Ausländer, die deutschen Arbeitnehmern hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind, für die Stelle zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls vermittelt die Arbeitsagentur zunächst „bevorrechtigte“ Arbeitslose. Nur wenn der Arbeitgeber glaubhaft nachweisen kann, dass diese nicht für die Stelle geeignet sind, stimmt die Arbeitsagentur der Beschäftigung des Asylbewerbers oder Geduldeten zu. Sie informiert die Ausländerbehörde, die dann eine Arbeitserlaubnis erteilt. Gesetzlich geregelt ist die Vorrangprüfung in Aufenthaltsgesetz § 39. Seite 16 Die Vorrangprüfung ist nicht erforderlich für Asylbewerber und Geduldete ausbilden und Geduldete, die einen anerkannten oder -- Asylbewerber vergleichbaren ausländischen Ausbildungsabschluss in ei- Asylbewerber, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren möchten, können diese nach einer Wartefrist von drei Monaten aufnehmen. Hierzu ist die Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Den Antrag muss der Asylbewerber stellen. Die Ausländerbehörde leitet den Antrag zu Bewilligung an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Geduldete können ab dem ersten Tag nach Erteilung der Duldung eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Geduldete aus „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen auf unbefristete Zeit keine Arbeit oder betriebliche Ausbildung aufnehmen. nem Mangelberuf haben. Diese Mangelberufe oder Engpassberufe sind in der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst. Beispiele: Berufe in der Elektrotechnik, Softwareentwicklung, Gesundheitsund Krankenpflege . Dies gilt nicht für Geduldete aus „sicheren Herkunftsstaaten“. die die Voraussetzungen für die -- Hochschulabsolventen, Blaue Karte EU in einem Mangelberuf erfüllen. Dazu gehören eine abgeschlossene Ausbildung, ein fester Arbeitsvertrag und ein Mindestbruttoeinkommen. Dies liegt 2016 für Personen mit Hochschulabschluss bei 49.600 Euro, für Personen mit Hochschulabschluss in einem Mangelberuf (MINT, IT, Ärzte) bei 38.688 Euro. Hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker aus Drittstaaten außerhalb der EU können die Blaue Karte EU als vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung beantragen. Den Antrag müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. befristete praktische Tätigkeit, die für die Anerkennung -- eine eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist. und Geduldete nach einem Aufenthalt von -- Asylbewerber 15 Monaten in Deutschland. 3 plus 2-Regelung Unternehmerinnen und Unternehmer werden nur dann ausbilden, wenn sie davon ausgehen können, dass die Mitarbeiter auch nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit im Betrieb weiterarbeiten können. Die Bundesregierung plant daher ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren. Die bisher erforderliche jährliche Überprüfung der Aufenthaltsvoraussetzungen soll entfallen. Die Altersgrenze bis zu der spätestens eine Berufsausbildung aufgenommen worden sein muss, soll von 21 auf 25 Jahre heraufgesetzt werden. Zeitarbeit (Leiharbeit) Asylbewerber und Geduldete dürfen grundsätzlich nach drei Monaten mit Erlaubnis der Ausländerbehörde eine Beschäftigung in einem Zeitarbeitsunternehmen aufnehmen, wenn die Arbeitsagentur für die Beschäftigung auf eine Vorrangprüfung verzichtet und lediglich die Beschäftigungsbedingungsprüfung durchführt. Das gilt zum Beispiel für Hochschulabsolventen, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU in einem Mangelberuf erfüllen (z. B. Ingenieure) oder für Fachkräfte in einem Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und Geduldete in der Zeitarbeitsbranche ohne weitere Einschränkungen beschäftigt werden, unabhängig von Art der Arbeit und beruflicher Qualifikation. Diese Regelungen gelten nicht für Geduldete aus „sicheren Herkunftsstaaten“ (siehe Anlage II zu § 29a AsylG). Was heißt Beschäftigungsbedingungsprüfung? WEITERE INFORMATIONEN Bundesagentur für Arbeit »» Beschäftigung von geflüchteten Menschen Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK »» Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Leitfaden für Unternehmen. BQ-Portal: Informationen und Orientierungshilfen für die Bewertung ausländischer »» Berufsabschlüsse Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz »» Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet Arbeitgeber müssen der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass sie Stellenbewerber nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigen werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer (Arbeitszeit, Verdienst). Seite 17 Service für ausbildende Betriebe: Willkommenslotsen Kleine und mittlere Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden möchten, können sich ab Frühjahr 2016 auf Wunsch durch einen Willkommenslotsen unterstützen lassen. B is zu 150 Willkommenslotsen sollen Unternehmen und Freiberuflern zukünftig bei Fragen rund um die betriebliche Integration von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Dabei geht es im Wesentlichen um die folgenden Themen: Rahmenbedingungen (insb. zum Aufenthaltssta-- rechtliche tus, dessen Bedeutung für die Durchführung der Ausbildung bzw. (anschließendem) Beschäftigungsverhältnis) Aufwand (zuständige Behörden, -- verwaltungstechnischer Berichts- und Meldepflichten, erforderliche Anträge, Bescheinigungen und Genehmigungen etc.), der Zielgruppe (fachlich, sprachlich, -- Qualifikationsbedarf etc.) und nationale Förder- und Unterstützung für Be-- regionale triebe, die Flüchtlinge ausbilden bzw. beschäftigen, insbesondere finanzielle Förderprogramme und sozialpädagogische Unterstützung Practice Beispiele und deren eventuelle Umsetzung -- Best zur Integration von Flüchtlingen -- Herausforderungen bei der Integration Quelle: BMWi: Willkommenslotsen - Aufgabenbeschreibung Die Willkommenslotsen werden bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt sein. Mit ihrer Beratung wenden sie sich an kleine und mittlere Unternehmen. Das Angebot ist dabei nicht auf das Thema Ausbildung beschränkt. Die Willkommenslotsen stehen zu allen Fragen der betrieblichen Integration von Flüchtlingen zur Verfügung. Dazu zählen Hospitationen, Praktika, Einstiegsqualifizierungen oder Arbeitsplätze. Zur ihren Aufgaben wird auch gehören, Unternehmerinnen und Unternehmen für das Thema Fachkräfte zu sensibilisieren und davon zu überzeugen, dass Flüchtlinge als Auszubildende oder Fachkräfte eine Bereicherung für jeden Betrieb darstellen können. Bild: © BMWi/Maurice Weiss Seite 18 KOFA: Flüchtlinge integrieren, Fachkräfte gewinnen Schon jetzt gibt es erfolgreiche und nachahmenswerte regionale Beispiele, die junge Flüchtlinge für eine Ausbildung in Deutschland vorbereiten und den Kontakt zu ausbildenden Betrieben herstellen. Ein Beispiel: In dem Werkstattparcours von » ARRIVO BERLIN und der Berliner Handwerkskammer können Flüchtlinge potenziellen Ausbildern ihre Fähigkeiten und ihre Interessen präsentieren, um sich für ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine Anstellung zu qualifizieren. Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung. Die Internetplattform wird nach und nach um zielgruppengerechte Informationen zur Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung und Ausbildung erweitert. KMU sollen über die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützungsangebote informiert und durch anschauliche Praxisbeispiele zur Integration von Flüchtlingen motiviert werden. » www.kofa.de WEITERE INFORMATIONEN Mit den Willkommenslotsen erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Programm „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“. Eine weitere Initiative ist erst kürzlich an den Start gegangen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Bundesagentur für Arbeit und der Zentralverband des Deutschen Handwerks haben die » Qualifizierungsinitiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Ihr Ziel: Durch ein umfassendes Qualifizierungs- und Betreuungssystem sowie eine intensive fachliche Berufsorientierung und -vorbereitung sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang an eine Ausbildung im Handwerk herangeführt werden. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle »» Passgenaue Besetzung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie »» Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen Seite 19 Beratung und Hilfe Sowohl für gründungsinteressierte Migrantinnen und Migranten als auch für Unternehmen, die Flüchtlinge bzw. Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund einstellen möchten, gibt es eine Reihe von Informations- und Beratungsangeboten. bq-Portal - Das Portal für ausländische Berufsqualifikationen Unterstützt Entscheidungsträger bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse, gibt Hinweise, welche Chancen eine Gleichwertigkeitsprüfung bietet, und nennt Ansprechpartner. Anerkennung in Deutschland Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Das Portal informiert über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. »» www.anerkennung-in-deutschland.de »» www.bq-portal.de Make it in Germany Willkommen in Deutschland Das Internetportal und die telefonische Infoline informieren darüber, in welchen Branchen Fachkräfte gesucht werden und unter welchen Voraussetzungen Interessenten aus dem Ausland eine Stelle in Deutschland annehmen können. Zudem gibt es praktische Ratschläge für eine gelungene Integration. Webseite und Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Beantwortet Fragen zur beruflichen Anerkennung »» www.bamf.de »» www.make-it-in-germany.com Seite 20 IHK FOSA (Foreign Skills Approval) Das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrieund Handelskammern ist zuständig für die Prüfung und Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Industrie- und Handelskammern. »» www.ihk-fosa.de Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ Die Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Tel.: 030 1815-1111 Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Anlaufstellen - auch auf regionaler und kommunaler Ebene (z.B. im Land Brandenburg, in Hamburg, in Thüringen) . Eine Übersicht finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal. Seite 21 Aktuelle Meldungen Kompetenzzentren zur Digitalisierung des Mittelstands BFH-Urteil zum „Häuslichen Arbeitszimmer“ Im Rahmen der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 - Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ wurden fünf weitere Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren bekannt gegeben. Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Damit stehen bis Mitte dieses Jahres bundesweit zehn Zentren sowie zusätzlich ein Kompetenzzentrum für die Digitalisierung im Handwerk bereit. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Unternehmensportal »» Fünf weitere Kompetenzzentren zur Digitalisierung des Mittelstands starten Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden (Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS1/14). WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» BFH-Urteil zum „Häuslichen Arbeitszimmer“ Neue Runde beim German Accelerator Start-ups aus den Informations- und Kommunikationstechnologien, die auf der Suche nach neuen Marktchancen in den USA sind, können sich beim German Accelerator (GA) bewerben. Der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte German Accelerator (GA) unterstützt den Aufenthalt von Start-ups für die Dauer von drei Monaten im Silicon Valley, in San Francisco oder New York City. Die Start-ups werden von Mentoren individuell betreut. Bewerbungen sind bis zum 29. Februar 2016 online über die Webseite des German Accelerators möglich. Start-ups aus dem Life-Science-Bereich können sich jederzeit bewerben. WEITERE INFORMATIONEN German Accelerator »» German Accelerator Seite 22 Fünf Gründerteams aus Israel für eine Zusammenarbeit mit Universitäten in Berlin und Potsdam ausgewählt Elf Gründungsteams aus Israel haben im Rahmen des Projekts EXIST Start-up Germany Berlin besucht. Fünf von ihnen wurden nun von einer Expertenjury für die nächste Stufe der Zusammenarbeit ausgewählt. Alle Teams hatten sich während des dreitägigen Berlin-Aufenthalts über die Gründungsunterstützung der Universitäten sowie das EXIST-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums informiert. Für die ausgewählten Teams beginnen jetzt das Matching mit den Hochschulen mit der konkreten Suche nach einem Mentor und anschließend die Arbeit an einem Antrag für das EXIST-Programm. WEITERE INFORMATIONEN EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft »» Fünf Gründerteams aus Israel für eine Zusammenarbeit mit Universitäten in Berlin und Potsdam ausgewählt HVB Gründerinnen-Mentoring Dieses Jahr geht das Gründerinnen-Mentoring des Frauenbeirats der Hypovereinsbank (HVB) in die vierte Runde. Es werden wieder Gründerinnen gesucht, die mit einer überzeugenden Geschäftsidee und einem soliden Businessplan auftrumpfen können. Die sechs Gewinner dürfen sich auf ein sechsmonatiges Mentoring-Programm freuen. Für die Gewinnerinnen beginnt das Mentoring im Frühjahr 2016 bei einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung mit Impulsvorträgen und praktischen Workshops. Interessentinnen können sich noch bis zum 29. Februar online bewerben. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» HVB Gründerinnen-Mentoring Seite 23 Veranstaltungen BMWi auf der Internationalen Handwerksmesse BMWi auf dem Hamburger Gründertag 2016 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) präsentiert sich in diesem Jahr vom 24. Februar bis 1. März 2016 mit einem Stand auf der Internationalen Handwerksmesse in München. Am 19. März 2016 lädt die H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative zum „Hamburger Gründertag 2016“ in die Handelskammer Hamburg ein. Unter der Überschrift „Handwerk - Smart @ Home“ können sich die Besucherinnen und Besucher auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über Förder- und Beratungsangebote rund um die Themen Digitalisierung und Energieeffizienz informieren. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal Zum einundzwanzigsten Mal bietet der Hamburger Gründertag Informationen von A bis Z für den erfolgreichen Weg in die Selbständigkeit. In sämtlichen Hallen und Räumen der Handelskammer wird den Teilnehmern erneut ein vielfältiges Programm geboten. Fachleute und Unternehmer werden in ca. 30 praxisorientierten Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu Themen wie Finanzierung, Marketing und Vertrieb, Recht und Steuern wertvolle Tipps geben. An den Ständen präsentieren sich rund 50 Partner aus dem Hamburger Gründungsnetzwerk. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) präsentiert sich in diesem Jahr wieder mit einem Stand. »» BMWi auf der Internationalen Handwerksmesse WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal BMWi auf der Ignition - Gründer- und Unternehmermesse - in Thüringen »» BMWi auf dem Hamburger Gründertag 2016 Am 1. und 2. März 2016 findet wieder die Gründer- und Unternehmermesse Ignition auf der Messe Erfurt statt. Wie auch im vergangenen Jahr stehen auf der Ignition alle Institutionen aus der Existenzgründungsberatung für Auskünfte zur Verfügung. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie präsentiert sich in diesem Jahr wieder mit einem Stand auf der Messe. WEITERE INFORMATIONEN BMWi-Existenzgründungsportal »» BMWi auf der Ignition - Gründer- und Unternehmermesse Seite 24 Print- und Online-Tipps Zahlen und Fakten: Unternehmensgründungen und Gründergeist in Deutschland Das BMWi-Factbook zeigt, warum in Deutschland Unternehmen gegründet werden, wer sich selbständig macht und in welchen Branchen. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Existenzgründungsportal »» Zahlen und Fakten: Unternehmensgründungen und Gründergeist in Deutschland Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem Online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben. Für tiefergehende Informationen oder Fragen steht der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit vor Ort zur Verfügung. Online sind zum Beispiel Informationen zu finden unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist, was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT Digitalwelt leicht verständlich Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. erweitert sein Informationsangebot um Videos, in denen komplexe Themen einfach und verständlich auf den Punkt gebracht werden. Die Clips mit einer Länge von ein bis zwei Minuten stehen im BVDW-YouTube-Kanal zur Ansicht und auf der BVDWWebseite als Download zur Verfügung. Den Anfang machen drei Erklärvideos rund um den Themenkomplex Connected Commerce.. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Existenzgründungsportal »» BMWi-Existenzgründungsportal BMWi-Unternehmensportal »» Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ Bei Verhandlungen zu IT-Projekten haben Anbieter und Kunden häufig unterschiedliche Interessen, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Aus diesem Grund hat der Digitalverband Bitkom einen Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ veröffentlicht, der eine Vielzahl von Empfehlungen für die Formulierung von IT-Projektverträgen enthält. Der Leitfaden steht zum Download bereit.. DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT BMWi-Unternehmensportal »» Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ Seite 25 Ein Jahr Mindestlohn - Antworten auf häufig gestellte Fragen Seit mehr als einem Jahr gilt auch für Minijobber der einheitliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Drei häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn beantwortet die Minijob-Zentrale in einem Beitrag. -- Wie wird der Monatslohn berechnet? Unterlagen sind für eine Prüfung der Einhaltung -- Welche des Mindestlohnes erforderlich? werden detaillierte Informationen zum Mindestlohn -- Wo angeboten? DOWNLOAD UND BESTELLMÖGLICHKEIT Minijob-Zentrale »» Ein Jahr Mindestlohn - Antworten auf häufig gestellte Fragen Seite 26 BMWi-Expertenforum Als Existenzgründerin und Existenzgründer hat man täglich mit neuen Fragen zu tun. Hilfestellung und Orientierung bietet Ihnen hier das BMWiExpertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten Ihre Frage und helfen Ihnen auf Ihrem Gründungsweg. In unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über 40 Experten vor. Wilfried Tönnis Wilfried Tönnis, M.A., Inhaber des Instituts für Existenzgründungen und Unternehmensführung, ist seit 1993 als Unternehmensberater mit der Durchführung von Seminaren für Existenzgründer und Seminaren zu den Themen Marketing und OnBildrechte: Foto Schiller, line-Marketing selbständig tätig. Er Simmerath studierte u.a. an der RWTH Aachen Psychologie und ist als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim Beratungsprogramm Wirtschaft NRW gelistet. Im BMWi-Expertenforum beantwortet er Fragen zu folgenden Themen: »» Businessplanerstellung »» Gewinn- und Liquiditätsprognosen »» Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit »» Werbung und Marketing Wir stellen Ihnen hier einige Fragen vor, die von Wilfried Tönnis beantwortet wurden. In der Rubrik „Gründungsplanung“ können Sie ihm Ihre Frage stellen. »» Zum Expertenforum Ich möchte eine Sprachschule gründen und Sprachen offiziell zertifiziert anbieten. Wie komme ich an entsprechende Informationen und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Es gibt verschiedene Zertifizierungssysteme im Bildungsbereich. Zwingend vorgeschrieben ist eine Zertifizierung für Bildungsanbieter nicht. Sie wird jedoch in der Regel verlangt, wenn die Weiterbildungsmaßnahme von staatlichen Stellen, z.B. der Arbeitsagentur, gefördert werden soll. Falls Sie hierfür die Zertifizierung benötigen, sollten Sie zunächst nachfragen, welche Zertifizierungen anerkannt werden. Die Kosten für eine ISO 9001 Zertifizierung liegen für Betriebe bis 5 Mitarbeiter zwischen 1.600 Euro bis 2.000 Euro. Benötigen Sie noch einen QM-Berater im Vorfeld, müssen Sie als Betrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern mit Kosten zwischen 2.500 Euro bis 5.000 Euro rechnen. Ist der QM-Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt (www.bafa.de), kann die Beratung mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst werden. Sie müssen die Zertifizierung regelmäßig, zumeist jährlich, erneuern lassen. Dies kostet bei einem Betrieb bis zu fünf Mitarbeitern rund 1.200 Euro. Wenn Sie die Zertifizierung nicht zwingend benötigen, weil Ihre Auftraggeber diese fordern, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht auf das Zertifizierungsverfahren verzichten und das Geld sinnvoller in anderen Marketingmaßnahmen einsetzen. Aber auch in diesem Fall sollten Sie unbedingt ein hausinternes Qualitätsmanagement aufbauen, denn als Bildungsunternehmen können Sie sich nach meiner Erfahrung nur am Markt behaupten, wenn Sie nachhaltig in einer Top-Qualität liefern. Ich möchte mich schon bald mit der Eröffnung einer Smoothie-/Saft-Bar selbständig machen. Ich hätte von Ihnen gerne gewusst, ob ich dafür irgendwelche Lizenzen, Berufserfahrung in der Gastronomie oder andere Qualifikationen dafür benötige. Ich möchte nur Smoothies bzw. Säfte sowie kleine Snacks wie Müslis oder Obstsalate verkaufen. Ich bin gelernter Elektroniker und habe daher keinerlei berufliche Erfahrung in diesem Gebiet. Sie müssen auf jeden Fall Sachkunde im Umgang mit offenen Lebensmitteln nachweisen können. Hierzu können Sie bei Ihrem Gesundheitsamt einen Kurs besuchen. Das Gesundheitsamt wird ebenfalls nach Eröffnung Ihres Unternehmens überprüfen, ob Sie die Hygienebestimmungen einhalten. Ob Seite 27 Sie noch weitere Konzessionen benötigen, hängt von den Bestimmungen Ihres Bundeslandes ab. Auskunft hierzu bekommen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Kommune. Ich bin Kriminalbeamter a.D. und seit über 40 Jahren in den Bereichen Korruption/ Wirtschaftskriminalität und Compliance tätig. Ich möchte mich Anfang 2016 selbständig machen als Berater für Compliance / Korruptionsprävention / Investigation. Wie kann ich mich insbesondere bei Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Behörden bekannt machen? Sie sollten gleich alle Möglichkeiten nutzen: a) Online: Profile in den sozialen Netzwerken Xing und LinkedIn und legen Sie ebenfalls eine auf die für Sie relevanten Suchbegriffe optimierte Internetseite an. b) Direkte Kundenansprache: Senden Sie einen Werbebrief an Unternehmen, für die Ihre Dienstleistungen interessant sind. Adressen können Sie preiswert bei der IHK einkaufen. Wenn Sie den Werbebrief mit Infopost versenden, zahlen Sie nur 28 Cent netto Porto/Brief (bis 20 g). Fügen Sie jedem Brief einen Flyer und eine Visitenkarte bei. c) Laden Sie interessierte Unternehmen zu Vorträgen ein. Laden Sie zu diesen Vorträgen die Lokalpresse ein. Sprechen Sie lokale Wirtschaftsförderungen an, ob diese Interesse haben, die Vorträge gemeinsam mit Ihnen zu organisieren. d) Betreiben Sie PR-Werbung, indem Sie Fachartikel an die Wirtschaftsredaktionen von Tageszeitungen senden. e) Leiten Sie Ihre Flyer an Berater bei Kammern und Wirtschaftsförderungen weiter. f) Lassen Sie sich als Unternehmensberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) listen, dann können KMU für Ihre Zuschüsse zu den Beratungskosten beantragen. Quelle: Wilfried Tönnis, M.A. Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung Dezember 2015 Seite 28 Impressum & Feedback Ihre Meinung? Redaktion Mit diesem Magazin möchten wir Ihnen alle zwei Monate interessante und ansprechende Inhalte rund um das Thema Existenzgründung liefern. Über Ihr Feedback würden wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie Ihre Anregungen an: [email protected] PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Savignyplatz 6 10623 Berlin Telefax: +49 (0)30-326014-21 E-Mail: [email protected] Internet: www.pid-net.de Newsletter abonnieren? Sobald eine neue Ausgabe des eMagazins erscheint, erhalten Sie über unseren Newsletter einen Überblick über die Themen der jeweiligen Ausgabe. Links führen Sie direkt auf die einzelnen Artikel. »» Zum Newsletter-Abo Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit V.i.S.d.P. Frau Dr. Christine Kahlen Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Telefax: +49 (0)3018-615-5208 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de Realisierung und laufender Betrieb Publicis Pixelpark Köln Cäcilienkloster 2 50676 Köln Telefax: +49 (0)221-951515-66 E-Mail: [email protected] Internet: www.publicispixelpark.de Haftungsausschluss Wir haben die aufgeführten Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Allerdings übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität. Für externe Inhalte, auf die wir hinweisen, sind wir nicht verantwortlich. Copyright Bilder Soweit nicht anders vermerkt: istockphoto.com Seite 29
© Copyright 2024 ExpyDoc