HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163137 Montag, 7. März 2016 Novotel Nürnberg am Messezentrum Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Telefon: 0911 81 26 0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Grundlagenseminar Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) Montag 7. März 2016 Nürnberg www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Der Markt für Mietwohnungen ist hinsichtlich der Mietermittlung weiterhin geteilt. Bei dem größeren, preisfreien Teil des Wohnungsbestandes ist nach dem Mietrecht des BGB die örtliche Vergleichsmiete maßgebend. Ein anderer, mit öffentlichen Mitteln geförderter Teil des Wohnungsbestandes ist an die Kostenmiete gebunden. Sie wird anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt und kann durch eine einseitige Erklärung des Vermieters wirksam erklärt werden; eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Mit sog. öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, kann daher nur verwalten und die Rechtspositionen auf Vermieter und Mieterseite nur wahren, wer das Kostenmietrecht beherrscht und insbesondere die Wirtschaftlichkeitsberechnung versteht und handhaben kann. Gegenstand des Seminars sind das Prinzip der Kostenmiete und die Geltendmachung von Mieterhöhungen durch einseitige Erklärung oder aufgrund einer Mietpreisgleitklausel. Ein Schwerpunkt ist darüber hinaus die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hierbei geht es um die einzelnen Ansätze von Kosten und Aufwendungen, ihre Höhe, Begrenzung und ihre Bedeutung – also um das Verständnis der Berechnung. Die Kostenmiete ändert sich bei Änderung der laufenden Aufwendungen. (Diese Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und damit die Berechnung von Mieterhöhungen ist Gegenstand eines Aufbauseminars am 27. September 2016.) Rechtsgrundlage beider Seminare sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG), die II. Berechnungsverordnung (II.BV) und die Neubaumietenverordnung 1970 (NMV 1970). Die Materie wird im systematischen Zusammenhang, anhand von praktischen Beispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. IHR REFERENT Regierungsrat Ernst Rieß war bei seinen dienstlichen Tätigkeiten seit dem Jahr 1988 ausschließlich in verschiedenen Arbeitsbereichen des öffentlichen Wohnungsrechts und der Städtebauförderung eingesetzt. Zunächst geschah dies bei der Regierung von Schwaben in der Bewilligungsstelle für die Mietwohnraum- und Städtebauförderung. Seit Beginn des Jahres 2003 ist er in der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern tätig. Dort arbeitet er derzeit in den Sachgebieten „Wohnraumförderung“ und „Öffentliches Wohnungsrecht“. Als Referent ist er dabei u. a. auch für das Berechnungsrecht/Kostenmietrecht zuständig. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE MONTAG, 7. MÄRZ 2016 Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) 10:00 Uhr Seminarbeginn 1. Grundlagen der Kostenmiete • Gründe für Ihre Einführung, historische Entwicklung und Rechtsgrundlagen der Kostenmiete • Der Grundsatz der Kostenmiete: Deckungsgleichheit von Aufwendungen und Mieterträgen • Das Verhältnis von Kostenmiete und vertraglich vereinbarter Miete • Auswirkungen der Preisbindung: Unwirksamkeit überhöhter Mietvereinbarungen 2. Wirtschaftlichkeitsberechnung • Grundzüge der Wirtschaftlichkeitsberechnung: Aufbau und Gliederung • Aufstellung der Gesamtkosten: Baugrundstück und Baukosten • Aufstellung der Finanzierungsmittel: Fremdmittel und Eigenleistungen • Aufstellung der laufenden Aufwendungen: Zinsen für Fremdmittel und für Eigenkapital, Bewirtschaftungskosten: Abschreibung, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis • Ermittlung der Durchschnittsmiete und der Einzelmieten • Besondere Formen: Zusatz- und Auszugsberechnung HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) BY163137, Montag, 7. März 2016, Nürnberg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname 3. Mieterhöhung • Einfrierungsgrundsatz und Dynamik der Kostenmiete • Einseitige Mieterhöhungserklärung: Inhalt und Wirkungen • Mietpreisgleitklausel: Inhalt, Anforderungen und Mietforderungen für die Vergangenheit 16:30 Uhr Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail voraussichtliches Ende des Seminars 11:30 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Mitarbeiter aus der Wohnungswirtschaft, bei Behörden, Vereinen, Hauseigentümer und Mieter, die mit der Ermittlung, Geltendmachung und Überprüfung der Kostenmiete befasst sind. E-Mail Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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