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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163137
Montag, 7. März 2016
Novotel Nürnberg am
Messezentrum
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 81 26 0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Grundlagenseminar
Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und
Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum
(Sozialwohnungen)
Montag
7. März 2016
Nürnberg
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der Markt für Mietwohnungen ist hinsichtlich der Mietermittlung weiterhin
geteilt. Bei dem größeren, preisfreien Teil des Wohnungsbestandes ist nach
dem Mietrecht des BGB die örtliche Vergleichsmiete maßgebend.
Ein anderer, mit öffentlichen Mitteln geförderter Teil des Wohnungsbestandes
ist an die Kostenmiete gebunden. Sie wird anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt und kann durch eine einseitige Erklärung des Vermieters
wirksam erklärt werden; eine Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich.
Mit sog. öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen
genannt, kann daher nur verwalten und die Rechtspositionen auf Vermieter
und Mieterseite nur wahren, wer das Kostenmietrecht beherrscht und insbesondere die Wirtschaftlichkeitsberechnung versteht und handhaben kann.
Gegenstand des Seminars sind das Prinzip der Kostenmiete und die Geltendmachung von Mieterhöhungen durch einseitige Erklärung oder aufgrund einer
Mietpreisgleitklausel. Ein Schwerpunkt ist darüber hinaus die Aufstellung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung. Hierbei geht es um die einzelnen Ansätze von
Kosten und Aufwendungen, ihre Höhe, Begrenzung und ihre Bedeutung –
also um das Verständnis der Berechnung. Die Kostenmiete ändert sich bei
Änderung der laufenden Aufwendungen.
(Diese Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Anpassung an
geänderte Verhältnisse und damit die Berechnung von Mieterhöhungen ist
Gegenstand eines Aufbauseminars am 27. September 2016.)
Rechtsgrundlage beider Seminare sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG),
die II. Berechnungsverordnung (II.BV) und die Neubaumietenverordnung 1970
(NMV 1970). Die Materie wird im systematischen Zusammenhang, anhand
von praktischen Beispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt.
IHR REFERENT
Regierungsrat Ernst Rieß
war bei seinen dienstlichen Tätigkeiten seit dem Jahr
1988 ausschließlich in verschiedenen Arbeitsbereichen
des öffentlichen Wohnungsrechts und der Städtebauförderung eingesetzt. Zunächst geschah dies bei der Regierung von Schwaben in der Bewilligungsstelle für die
Mietwohnraum- und Städtebauförderung.
Seit Beginn des Jahres 2003 ist er in der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
tätig. Dort arbeitet er derzeit in den Sachgebieten
„Wohnraumförderung“ und „Öffentliches Wohnungsrecht“. Als Referent ist er dabei u. a. auch für das Berechnungsrecht/Kostenmietrecht zuständig.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
MONTAG, 7. MÄRZ 2016
Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Mieterhöhung
für preisgebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen)
10:00 Uhr
Seminarbeginn
1. Grundlagen der Kostenmiete
• Gründe für Ihre Einführung, historische Entwicklung und
Rechtsgrundlagen der Kostenmiete
• Der Grundsatz der Kostenmiete: Deckungsgleichheit von
Aufwendungen und Mieterträgen
• Das Verhältnis von Kostenmiete und vertraglich vereinbarter Miete
• Auswirkungen der Preisbindung: Unwirksamkeit überhöhter
Mietvereinbarungen
2. Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Grundzüge der Wirtschaftlichkeitsberechnung: Aufbau und
Gliederung
• Aufstellung der Gesamtkosten: Baugrundstück und Baukosten
• Aufstellung der Finanzierungsmittel: Fremdmittel und Eigenleistungen
• Aufstellung der laufenden Aufwendungen: Zinsen für Fremdmittel
und für Eigenkapital, Bewirtschaftungskosten: Abschreibung,
Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis
• Ermittlung der Durchschnittsmiete und der Einzelmieten
• Besondere Formen: Zusatz- und Auszugsberechnung
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Kostenmiete, Wirtschaftlichkeitsberechnung und
Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum
(Sozialwohnungen)
BY163137, Montag, 7. März 2016, Nürnberg
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
3. Mieterhöhung
• Einfrierungsgrundsatz und Dynamik der Kostenmiete
• Einseitige Mieterhöhungserklärung: Inhalt und Wirkungen
• Mietpreisgleitklausel: Inhalt, Anforderungen und Mietforderungen für
die Vergangenheit
16:30 Uhr
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
voraussichtliches Ende des Seminars
11:30 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Mitarbeiter aus der Wohnungswirtschaft, bei Behörden, Vereinen, Hauseigentümer und Mieter, die mit der Ermittlung, Geltendmachung und Überprüfung
der Kostenmiete befasst sind.
E-Mail
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de