KPA-Verfalldatum: 28.02.2016 Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises 1) Lage des Grundstücks: München, Nusslerstraße xx Wohnungseigentum 2) Grundstückart: 3) Anschaffungsjahr: 2014 4) Kaufpreis in € (incl. Nebenkosten): 5) Baujahr: 1965 6) Wohnfläche in m² (bei Geschäftsgrd.: Nutzfl.): 7) ggf. Anzahl Garagenstellplätze: 9) ggf. Miteigentumsanteil - Zähler: 11) Grundstücksgröße in m²: 320000 100 8) ggf. Anzahl Tiefgaragenstellplätze: 1 16667 10) ggf. Miteigentumsanteil - Nenner: 100000 720 12) Bodenrichtwert in €/ m²: 1800 13) Grundstücksgröße in m²: . 14) Wert in €/ m²: Berechnung: Grund und Boden x x Fläche in m² 720 Bodenrichtwert in € 1800 = 1.296.000 € 16667 / 100000 Miteigentumsanteil: Bodenwert 216.004 € Gebäude THK* €/m² 595 Tiefgaragenstellplätze* 5.751 € Gebäudewert x x Wohnfläche (bzw. Nutzfläche) in m² 100 = x x Anzahl 1 = 59.500 € 5.751 € 65.251 € * gerundete Werte einschl. Alterswertminderung und Baupreisindex Grundstückssachwert: 281.255 € Kaufpreisaufteilung ermittelte Einzelwerte Grund und Boden: Gebäude: Summe: 216.004 € (≈ 77 %) 65.251 € (≈ 23 %) 281.255 € (100 %) Übertragung der ermittelten Einzelwerte auf den Kaufpreis Kaufpreisanteile 245.760 € (≈ 77 %) 74.240 € (≈ 23 %) 320.000 € (100 %) Der Kaufpreis für das vorbezeichnete Grundstück wurde auf den Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufgeteilt. Der Aufteilung liegt ein vereinfachtes Verfahren zur Verkehrswertermittlung zu Grunde, das den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die typisierten Herstellungskosten (THK) 2010 werden auf Grundlage der Normalherstellungskosten (NHK) 2010 ermittelt. Die NHK werden als Bundesmittelwerte nach der Sachwertrichtlinie angesetzt – SW-RL vom 5. September 2012 am 18.10.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 18.10.2012 B1, http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/PDF/Sachwertrichtlinie.pdf). Bei der Ermittlung der typisierten Herstellungskosten (THK) wird hinsichtlich • der Gebäudeart, • der Standardmerkmale, • der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen, • der Alterswertminderung und • möglicher Sonderbauteile jeweils von Durchschnittswerten ausgegangen. Die Außenanlagen (einschl. Stellplätze) werden pauschal berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine qualifizierte Schätzung. KPA 1/14 - Kaufpreisaufteilung – Januar 2015
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