BMF 2015

KPA-Verfalldatum: 28.02.2016
Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises
1) Lage des Grundstücks: München, Nusslerstraße xx
Wohnungseigentum
2) Grundstückart:
3) Anschaffungsjahr:
2014
4) Kaufpreis in € (incl. Nebenkosten):
5) Baujahr:
1965
6) Wohnfläche in m² (bei Geschäftsgrd.: Nutzfl.):
7) ggf. Anzahl Garagenstellplätze:
9) ggf. Miteigentumsanteil - Zähler:
11) Grundstücksgröße in m²:
320000
100
8) ggf. Anzahl Tiefgaragenstellplätze:
1
16667
10) ggf. Miteigentumsanteil - Nenner:
100000
720
12) Bodenrichtwert in €/ m²:
1800
13) Grundstücksgröße in m²:
.
14) Wert in €/ m²:
Berechnung:
Grund und Boden
x
x
Fläche in m²
720
Bodenrichtwert in €
1800
=
1.296.000 €
16667 / 100000
Miteigentumsanteil:
Bodenwert
216.004 €
Gebäude
THK* €/m²
595
Tiefgaragenstellplätze*
5.751 €
Gebäudewert
x
x
Wohnfläche (bzw. Nutzfläche) in m²
100
=
x
x
Anzahl
1
=
59.500 €
5.751 €
65.251 €
* gerundete Werte einschl. Alterswertminderung und Baupreisindex
Grundstückssachwert:
281.255 €
Kaufpreisaufteilung
ermittelte Einzelwerte
Grund und Boden:
Gebäude:
Summe:
216.004 € (≈ 77 %)
65.251 € (≈ 23 %)
281.255 € (100 %)
Übertragung der
ermittelten Einzelwerte
auf den Kaufpreis
Kaufpreisanteile
245.760 € (≈ 77 %)
74.240 € (≈ 23 %)
320.000 € (100 %)
Der Kaufpreis für das vorbezeichnete Grundstück wurde auf den Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufgeteilt. Der Aufteilung liegt
ein vereinfachtes Verfahren zur Verkehrswertermittlung zu Grunde, das den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen entspricht
(vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).
Die typisierten Herstellungskosten (THK) 2010 werden auf Grundlage der Normalherstellungskosten (NHK) 2010 ermittelt. Die NHK werden
als Bundesmittelwerte nach der Sachwertrichtlinie angesetzt – SW-RL vom 5. September 2012 am 18.10.2012 im Bundesanzeiger
veröffentlicht (BAnz AT 18.10.2012 B1, http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BIV-Portal/Dokumente/PDF/Sachwertrichtlinie.pdf).
Bei der Ermittlung der typisierten Herstellungskosten (THK) wird hinsichtlich
• der Gebäudeart,
• der Standardmerkmale,
• der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen,
• der Alterswertminderung und
• möglicher Sonderbauteile
jeweils von Durchschnittswerten ausgegangen.
Die Außenanlagen (einschl. Stellplätze) werden pauschal berücksichtigt.
Es handelt sich somit um eine qualifizierte Schätzung.
KPA 1/14 - Kaufpreisaufteilung – Januar 2015