DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Februar 2016 UMSETZUNGSHILFE Begabungsförderung Musik 1. Reguläre Angebote zur Förderung der musikalischen Begabung In der Verordnung über den Instrumentalunterricht (SAR 421.391) werden die Angebote im musikalischen Bereich geregelt, die allen interessierten Kindern und Jugendlichen als Wahlfach offenstehen: • ordentlicher Instrumentalunterricht ab 6. Klasse, gemäss § 2 Abs. 1 • wöchentliche Ensemblestunde (mind. 6 Teilnehmende) • Zusammenspiellektion (mehr als 20 Teilnehmende) Bis zur 5. Primarklasse ist der Instrumentalunterricht Sache der Gemeinde und richtet sich nach dem örtlichen Musikschulreglement. 2. Zusätzliche Angebote im Rahmen der Begabtenförderung 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Gestützt auf §15 Schulgesetz (SAR 401.100) und § 22 Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen (SAR 421.331) können Einzelangebote im musikalischen Bereich eingerichtet werden. Diese dienen drei verschiedenen Zwecken: • Intensivförderung von musikalisch hoch begabten Kindern und Jugendlichen, welche zur Erreichung eines ausserordentlichen Leistungsziels im Rahmen des regulären Instrumentalunterrichts nicht ausreichend gefördert werden können. • Zweitinstrument mit dem Fernziel Besuch der Musikhochschule / Erwerb Orchesterdiplom. • Kammermusik-Duo oder -Trio im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettbewerben. Das Departement BKS beteiligt sich an der zusätzlichen Förderung auf zwei Stufen: • Stufe 1: Drittellektion zusätzlich zum Regelangebot. Finanzierung zu 100% durch BKS. • Stufe 2: Weiteres Pensum zusätzlich zu Regelangebot und Stufe 1. Die zeitliche Dauer wird durch den Förderbedarf bestimmt. Finanzierung zu je 1/3 durch BKS, Musikschule und Eltern. Musiklehrpersonen, welche Einzelangebote übernehmen, müssen über ein kantonal anerkanntes Diplom einer Musikhochschule, bzw. des SMPV verfügen. 3. Anforderungen und Kriterien Zusätzliche musikalische Förderung steht Schülerinnen und Schülern zu, die grundsätzlich über das Potenzial verfügen, eine Ausbildung im musikalischen Bereich zu absolvieren. 3.1 Voraussetzungen sind: • Die musikalische Entwicklung erfolgt deutlich schneller als üblich. • mCheck Stufe 4 ist erfolgreich absolviert. • Ist kein mCheck absolviert worden, so muss ein vergleichbarer unabhängiger Leistungsnachweis erbracht werden. • Die musikalische Entwicklung erfolgt zielorientiert. • Die wöchentliche strukturierte Übungszeit (ohne Unterricht und Ensemble) beträgt mindestens 7 Stunden. • Neben dem Leistungsnachweis belegen weitere mögliche Kriterien das hohe Potential: - Ensemble- und Orchestertätigkeit, - öffentliche Auftritte regional, national oder international, - erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben regional, national oder international, - eigene Kompositionen, - Tonaufnahmen oder - Spezialisierung auf hohem Niveau. Die musikalische Tätigkeit wird in einem Portfolio dokumentiert. Zwischen Musiklehrperson, Eltern und Schüler oder Schülerin findet ein jährliches Standortgespräch zur Überprüfung, Evaluation und Neuanpassung der ILV statt. 3.2 Ablauf und Antragstellung für zusätzliche Einzelangebote • Die Musikschulleitung selektioniert jene Schüler und Schülerinnen, für die ein Begabungsförderungsantrag gestellt wird. • Schüler und Schülerinnen, welche die Kriterien der Begabtenförderung erfüllen, stellen ein Portfolio zusammen, welches die ausserordentliche Leistungsfähigkeit im musikalischen Bereich dokumentiert. • Instrumentallehrperson und Musikschulleitung erstellen die ILV, legen die Kostenverteilung fest und überprüfen mit allen Beteiligten die Durchführbarkeit. • Relevante Daten aus dem Portfolio und der ILV werden ins Formular ALSA-11 übertragen. Das Portfolio und die ILV bleiben bei der Musikschule. • Die Schulleitung stellt mit Formular ALSA-11 jährlich Antrag zur Kostenbeteiligung an das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. Eingabeschluss der Anträge für das jeweilige kommende Schuljahr ist der 31. Mai im laufenden Schuljahr. • Bei einem Antrag für ein Zweitinstrument werden die Unterrichtszeiten für das Hauptinstrument und Zweitinstrument kumuliert und mit dem Formular ALSA-11 eingegeben. • Die Bewilligungen werden nach Ablauf der Eingabefrist erteilt. • Anmeldungen und Pensenänderungen unter dem Schuljahr nach Absprache. 3.3 Individuelle Lernvereinbarung (ILV) In der ILV wird geregelt, welche Ziele angestrebt werden und mit welchen Massnahmen sie erreicht werden sollen. Dazu dient das Formular ALSA-11. Die individuellen Ziele in der ILV umfassen: • Musikalische Entwicklungsziele in den Bereichen Gestaltung, Rhythmus, Hörschulung, feinmotorische Fertigkeiten, Musiktheorie, Improvisieren etc. • Produkte- und ereignisbezogene Ziele: Erarbeitung eines bestimmten Werks, Üben, Komponieren, Ensemblespiel, Wettbewerbsteilnahme, öffentliche Auftritte, CD-Produktion etc. Allenfalls müssen flankierende Massnahmen und individuelle Entlastungsmöglichkeiten getroffen werden: 2 von 3 Entscheid / Zuständigkeit Massnahmen Entlastungsmöglichkeiten Individuelle, schul- Entlastungen in kleinem Umfang: organisatorische Vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht, Abtausch von Massnahmen Lektionen, Besuch eines Fachs in einer andern Klasse zu (§13, Verordnung einem günstigeren Zeitpunkt, Vor- oder Nacharbeiten von Volksschule) Lektionsinhalten, Urlaubserteilung für besondere Musikveranstaltungen. Schule vor Ort und Musikschule entscheiden gemäss internen Regelungen. (nicht bewilligungspflichtig durch BKS) Individuelle, schu- Reduktion der schulischen Gesamtbelastung und ermög- lische Entlastun- lichen eines erfüllbaren Wochenrhythmus. gen durch Dispen- Die selbständige Lern- und Aufgabenzeit der Schüler/innen sationen kann durch Dispensation von Unterrichtslektionen erhöht (§14, Verordnung werden. Stundenplanüberschneidungen mit den Übungszei- Volksschule) ten werden aufgehoben. In der individuellen Lernvereinbarung wird festgelegt, wie mit der verpassten Unterrichtszeit Departement BKS, Sektion Organisation entscheidet auf Antrag der Musikschulleitung und der Schulleitung vor Ort. umgegangen wird, welche schulorganisatorischen Massnah- Antrag im Schulportal men getroffen werden und wie die schulischen Leistungsziele unter: und musikalischen Laufbahnziele erreicht werden. An Be- www.schulen-aargau.ch zirksschulen sind die hohen schulischen Anforderungen in mit die Planung mit einzubeziehen. Formular ALSA-11 Ergänzende schulische Massnahmen (ESM) sind dann angezeigt, wenn ein hoher Anteil an Unterrichtsausfällen dazu führt, dass der Schüler oder die Schülerin zum Aufarbeiten des Schulstoffes Unterstützung benötigt, ebenso wenn er oder sie vollständig von einem Kernfach dispensiert wird. ESM sind keine Nachhilfe oder Aufgabenstunden. Bevor ESM gesprochen werden, müssen alle vorgängig erwähnten Massnahmen eingesetzt worden sein. Bei ESM empfiehlt es sich, im Voraus Kontakt mit der Sektion Organisation (Tel. 062 – 835 21 10) aufzunehmen. Fragen im Zusammenhang mit der Begabungsförderung im musikalischen Bereich: Email: [email protected] Website: www.ag.ch/bf Schulportal: www.schulen-aargau.ch 3 von 3
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